Anlage 2
Wahlkarte
(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisung des Artikel II, Z 4 der Novelle BGBl. Nr. 280/1973 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „4. In der Anlage 2 zu § 42 Abs. 2 (Wortlaut des Aufdruckes der „Wahlkarte") hat es statt „Zu- und Vorname" zu lauten: „Familien- und Vorname". Außerdem haben die Worte „Familienstand:" und „Beruf:" zu entfallen.“)
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2023
Gesetzesnummer
10000478
Dokumentnummer
NOR12007090
alte Dokumentnummer
N1197011410R
Zusatzdokumente: Anlage 2
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)