Anlage 2
Ausbildungsrahmenplan für amtliche Tierärzte
(Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Hygienekontrollen)
Die in der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Teil A genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.
Ausbildungsdauer insgesamt: 256 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 200 UE (80 UE im Falle der vertieften Ausbildung im Bereich der Lebensmittelsicherheit im Rahmen des Veterinärmedizinischen Studiums)
Ausbildungsinhalte:
Praktische Anwendung in Schlachtbetrieben, Zerlegungsbetrieben, Wildbearbeitungsbetrieben,Kühlhäusern und Fleischverarbeitungsbetrieben der im theoretischen Teil vermittelten Wissensinhalte.
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 56 UE
Ausbildungsinhalte:
- 1. Rechtsbestimmungen
- 2. Internationale Organisationen
- 3. Lebensmitteltechnologie und -verarbeitung
- 4. Lebensmittelsicherheit
- 5. Überwachung und Statistik
- 6. TSE und tierische Nebenprodukte
- 7. Tierschutz
- 8. Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche
- 9. Amtliche Kontrollen
Die theoretische Ausbildung kann durch die Absolvierung der vertieften Ausbildung im Rahmen des veterinärmedizinischen Studiums ganz oder teilweise ersetzt werden.
Schlagworte
Schlachttieruntersuchung, Lebensmittelverarbeitung
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019
Gesetzesnummer
20005918
Dokumentnummer
NOR40100717
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