Anlage 2 Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 2

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der einjährigen Übergangsstufe allgemein bildender höherer Schulen

1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Es gilt die im ersten Abschnitt des Lehrplans für allgemein bildende höhere Schulen angeführte Bildungs- und Lehraufgabe.

2 Ziele:

Es gelten die Ziele des Lehrplans für die allgemein bildenden höheren Schulen (Unterstufe) und Hauptschulen.

3 Didaktische Grundsätze:

4 Lehrstoff:

Es gelten die Ziele und Grundanliegen des Lehrplans Sekundarstufe I. Die Auswahl der Grundanliegen und die konkrete Umsetzung obliegen allein den Lehrerinnen und Lehrern, um der spezifischen Situation der Schülerinnen und Schüler in der einjährigen Übergangsstufe gerecht zu werden.

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