Anlage 2
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zu § 4 Abs. 2
Vermessungsgrößen
Die Bruttoraumzahl, die Nettoraumzahl und der Bruttoraumgehalt sind
nach folgenden Formeln zu errechnen:
Bruttoraumzahl (BRZ) = 0,24 (0,55 L B H + Inhalt der Aufbauten)
Nettoraumzahl (NRZ) = 0,6 BRZ
Bruttoraumgehalt = 0,55 L B H + Inhalt der Aufbauten (m tief 3)
Dabei gilt:
L = Länge in Meter, dh. Länge am Oberdeck von Vorderkante Vorsteven
bis Hinterkante Spiegel;
B = Größte Breite in Meter auf Außenkante Außenhaut, an der
breitesten Stelle, ohne Scheuerleisten;
H = Rumpftiefe in Meter auf der Hälfte der Länge L, von Oberkante
Kiel bis zur Unterkante Oberdeck einschließlich Bucht auf Mitte
Rumpf.
Als Tiefgang gilt der maximale Gesamttiefgang in Meter. Als Antriebsleistung gilt die Gesamtleistung der Antriebsmaschinen in kW, bei Außenbordmotoren die Gesamtleistung an den Propellerwellen in kW.
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