Anlage 2
Berücksichtigung von Energie und Wärmepumpen
Die Menge der durch Wärmepumpen gebundenen aerothermischen, geothermischen oder hydrothermischen Energie, die für die Zwecke dieser Verordnung als Energie aus erneuerbaren Quellen betrachtet wird, ERES, wird nach folgender Formel berechnet:
Dabei sind:
— | Qusable = die geschätzte, durch Wärmepumpen, die die in § 5 Abs. 5 genannten Kriterien erfüllen, erzeugte gesamte Nutzwärme, wie folgt umgesetzt: Nur Wärmepumpen, für die SPF > 1,15 * 1/η gilt, werden berücksichtigt; |
— | SPF = der geschätzte jahreszeitbedingte Leistungsfaktor für diese Wärmepumpen; |
— | η die Ratio zwischen der gesamten Bruttoelektrizitätserzeugung und dem Primärenergieverbrauch für die Elektrizitätserzeugung; sie wird als ein EU-Durchschnitt auf der Grundlage von Eurostat-Daten berechnet. |
Zusatzdokumente: image001
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