Zum Bezugszeitraum: Ist erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. März 2014 anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 6).
Anlage 2
Quartalsweise Angaben von Betrieblichen Vorsorgekassen betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft (§ 30 BMSVG) für das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft – Gesamtdarstellung
(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert)
Zuletzt aktualisiert am
09.03.2021
Gesetzesnummer
20003415
Dokumentnummer
NOR40158858
Zusatzdokumente: Anlage 2
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