Anlage 20
Anlage 20
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MEDIZINISCHE UND CHEMISCHE LABORDIAGNOSTIK
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Medizinische und Chemische Labordiagnostik umfaßt die Anwendung und Beurteilung morphologischer, biologischer, chemischer, physikalischer und spezieller immunologischer Untersuchungsverfahren von Körpersäften, ihrer morphologischen Bestandteile sowie von abgeschiedenem und ausgeschiedenem Untersuchungsmaterial zur Erkennung physiologischer Eigenschaften und krankhafter Zustände sowie zur Verlaufskontrolle einschließlich der dazu erforderlichen Funktionsprüfungen und diagnostischen Eingriffe samt Begutachtungen, weiters Beratung der Patienten und Unterstützung der in der Vorsorge und in der Krankenbehandlung tätigen Ärzte, wobei sich dieses Tätigkeitsspektrum vor allem auf Probenahmen, Gerinnungsuntersuchungen, Antikoagulantieneinstellungen, Medikamentenüberwachung, Funktionstests, Therapie-, Krankheitsverlaufs- und Immunitätskontrollen erstreckt.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
- 1. Hauptfach:
Vier Jahre.
- 2. Pflichtnebenfächer:
2.1. Neun Monate Innere Medizin;
2.2. drei Monate in einem der im § 20 Abs. 1 Z 1, 6, 7, 10, 14, 16, 25 und 26 genannten Sonderfächer.
- 3. Wahlnebenfächer:
Zwölf Monate in einem oder mehreren der im § 16 Abs. 1 Z 4, 5, 8, 12, 13, 18, 20, 28, 30, 32, 34, 36, 37, 38 und 43 genannten Sonderfächer, wobei in einem Wahlnebenfach zumindest drei Monate zu absolvieren sind.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
- 1. medizinische und chemische Labordiagnostik mit besonderer Berücksichtigung von Untersuchungsverfahren zur Feststellung physiologischer Eigenschaften sowie der Erkennung und Verlaufskontrolle von Krankheiten des Menschen und die Durchführung der dazu erforderlichen diagnostischen Eingriffe und Funktionsprüfungen;
- 2. spezielle medizinische und chemische Labordiagnostik mit Stoffwechsel- und Funktionsabhängigkeit, Nachweisbarkeit und Mengenverhältnis der für die Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle bedeutsamen körperlichen Stoffe und Zellen, der Fremdstoffe und Mikroorganismen einschließlich Gewinnung des Untersuchungsmaterials und Befundauswertung;
- 3. medizinisch-chemische und medizinisch-physikalische Meßmethoden sowie Verfahren der medizinischen Chemie und Physik einschließlich der in-vitro-Untersuchungen mit radioaktiven Isotopen;
- 4. medizinische Mikroskopie, einschließlich Mikroskopier-, Färbe- und Meßmethoden;
- 5. Hämatologie und Gerinnungsanalytik;
- 6. Kenntnisse der Blutgruppenserologie;
- 7. Kenntnisse der Transfusionsmedizin;
- 8. Immunhaematologie und Routinemethoden der Immunologie;
- 9. Kenntnisse der Zytologie und Humangenetik und dazugehörender molekularbiologischer Untersuchungen;
- 10. Serologie, Mikrobiologie und Parasitologie;
- 11. Grundlagen der Antibiotika- und Chemotherapie;
- 12. quantitative und qualitative Untersuchungen von Körpersäften und -proben sowie Gewebe auf Inhaltsstoffe, wie etwa Hormone, Medikamente, Spurenelemente, Drogen und Toxine sowie tumorbiologische Untersuchungen;
- 13. Apparatekunde;
- 14. Verfahren der Qualitätssicherung, Dokumentation und Elektronische Datenverarbeitung;
- 15. allgemeine Hygiene (Desinfektion und Sterilisation);
- 16. Kenntnisse medizinischer und chemischer labordiagnostischer Verfahren der Präventiv-, Arbeits- und Umweltmedizin;
- 17. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
- 18. Kenntnisse der Geriatrie;
- 19. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
- 20. Dokumentation;
- 21. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
- 22. Begutachtungen.
D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Humangenetik erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von zwei Jahren auf dem Gebiet der Humangenetik an Universitätsinstituten und von einem Jahr auf einem oder mehreren der Gebiete Haut- und Geschlechtskrankheiten, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie oder Psychiatrie, wobei jedes der Sonderfächer zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist:
- 1. Kenntnisse der Humangenetik, der Zytogenetik, der klinischen Genetik, der Populationsgenetik, der Mutationsforschung sowie der Teratologie;
- 2. genetische Beratung, zytogenetische Diagnostik hinsichtlich aller Zellkulturarten und aller Chromosomendarstellungsverfahren, biochemische Humangenetik einschließlich der wichtigsten biochemischen Diagnoseverfahren von Erbkrankheiten und Interpretation entsprechender Befunde sowie experimentelle Zytogenetik und Mutationsforschung;
- 3. Diagnose und Therapie bei genetisch bedingten oder durch Chromosomenaberrationen hervorgerufenen Krankheiten sowie bei angeborenen Fehlbildungen anderer Genese;
- 4. prophylaktische Maßnahmen zur Verhütung von Erbkrankheiten und angeborenen Fehlbildungen sowie Beratung.
E. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Zytodiagnostik erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von zwei Jahren auf dem Gebiet der Zytodiagnostik und von einem Jahr auf dem Gebiet der Pathologie:
- 1. Kontaktzytologie, Exfoliativzytologie, Effusionszytologie und Punktionszytologie aller Organsysteme;
- 2. Kenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Pathohistologie.
F. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Tropenmedizin erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren, wobei hierauf ein theoretischer Kurs in Form einer universitären Lehrveranstaltung, die auch geblockt veranstaltet werden kann, in der Dauer von höchstens drei Monaten anrechenbar ist:
- 1. Kenntnisse auf dem Gebiet der Spezifischen Prophylaxe und Tropenhygiene;
- 2. Kenntnisse auf dem Gebiet der Tropenkrankheiten, anderer Infektionskrankheiten und ihrer differentialdiagnostischen Einordnung;
- 3. Kenntnisse der Infektionsepidemiologie, eingeschlossen umwelthygienische und sozialmedizinische Aspekte sowie Pathogenese der Tropenkrankheiten, Infektionsimmunologie und Immunparasitologie;
- 4. Kenntnisse der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten für Tropenkrankheiten und Infektionskrankheiten;
- 5. Kenntnisse allgemeiner und spezifischer Prophylaxe der Infektionskrankheiten, insbesondere Tropenkrankheiten einschließlich Seuchenhygiene;
- 6. Entwicklung neuer Testsysteme, Entwicklung und Prüfung neuer Vakzinen;
- 7. Kenntnisse mikrobiologischer Untersuchungsmethoden aus dem Bereich der Tropenmedizin;
- 8. Untersuchungsverfahren der Immunologie infektiöser Erkrankungen;
- 9. Kenntnisse serologischer Methoden zur Beurteilung der Immunität nach Schutzimpfungen;
- 10. fachspezifische Dokumentation;
- 11. Begutachtungen, insbesondere Tropentauglichkeits- und Tropenrückkehruntersuchungen.
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