Anlage 1d
Anlage 1D
HOTELFACHSCHULE
Stundentafel *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände pflich-
Klasse Summe tungs-
1. 2. 3. gruppe
____________________________________________________________________
A.1. Stammbereich
1. Religion 2 2 2 6 (III)
2. Sprache und Kommunikation:
2.1. Englisch 3 3 3 9 (I)
2.2. Informations- und
Officemanagement *2) 2 2 - 4 III
2.3. Angewandte Informatik - - 2 2 I
2.4. Kommunikation und
Präsentation *3) - 1 - 1 III
3. Allgemeinbildung:
3.1. Deutsch 3 3 2 8 (I)
3.2. Geschichte und Kultur - 3 3 III
3.3. Biologie und Ökologie 2 - 2 III
4. Tourismus, Wirtschaft und
Recht:
4.1. Tourismusgeografie - - 3 3 III
4.2. Tourismus und
Marketing - 2 1 3 II
4.3. Betriebs- und
Volkswirtschaft 2 2 2 6 II
4.4. Rechnungswesen *4) 3 3 2 8 I
4.5. Politische Bildung
und Recht - 2 - 2 III
5. Ernährung und Gastronomie:
5.1. Ernährung 2 - - 2 III
5.2. Küchenorganisation und
Kochen 4 3 3 10 IV
5.3. Getränke - 2 - 2 III
5.4. Serviceorganisation
und Servieren 3 3 2 8 IV
6. Betriebspraktikum: 3 3 2 8 (Va)
7. Bewegung und Sport;
Sportliche Animation: 2 2 2 6 IVa
Wochenstundenzahl Stammbereich 31 33 29 93
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände des
schulautonomen
Erweiterungsbereiches gemäß
Abschnitt A.2. 12
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 105
____________________________________________________________________
A.2. Schulautonomer
Erweiterungsbereich *5)
(Schulautonome
Pflichtgegenstände)
1. Ausbildungsschwer-
punkte: *6) - 3-6 3-6
1.1. Ausbildungsschwer-
punkte mit
vorgegebenen Inhalten:
Hotel und Gastronomie III
Gastronomie und
Ernährung IV
1.2. Ausbildungsschwer-
punkte ohne
vorgegebene
Inhalte: *7)
Fremdsprachenschwer-
punkt I
IT-Schwerpunkt I
Fachtheoretischer
Schwerpunkt III
Fachpraktischer
Schwerpunkt IV
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl
Ausbildungsschwerpunkte - 3-6 3-6
____________________________________________________________________
2. Seminare: *7)
Fremdsprachenseminar I
Betriebsorganisatorisches
Seminar I
IT-Seminar I
Allgemein bildendes Seminar III
Naturwissenschaftliches
Seminar III
Persönlichkeitsbildendes
Seminar III
Fachtheoretisches Seminar III
Praxisseminar IV
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl Seminare 0-6
____________________________________________________________________
Wochenstundenzahl
Erweiterungsbereich 12
____________________________________________________________________
B. Pflichtpraktikum
Insgesamt 24 Wochen vor Eintritt
in die 3. Klasse
____________________________________________________________________
C. Freigegenstände und
unverbindliche Übungen *5)
____________________________________________________________________
D. Förderunterricht *5)
____________________________________________________________________
*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
*2) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.
*3) Mit elektronischer Datenverarbeitung.
*4) Mit Computerunterstützung.
*5) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
*6) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest sechs Wochenstunden zu führen.
*7) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Hotelfachschule dient im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb von Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, insbesondere der Hotellerie und Gastronomie.
Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler zur unmittelbaren Ausübung von Berufen in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft befähigen.
Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Allgemeinbildung, Sprache und Kommunikation, Tourismus, Wirtschaft und Recht, Fachpraxis sowie Pflichtpraktika.
Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen
- mobil und flexibel sein
- kritikfähig sein sowie
- eigenverantwortlich,
- sozial engagiert,
- kreativ,
- geschlechtergerecht,
- selbsttätig und
- unter Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung handeln können.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsabläufe unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz technischer Hilfsmittel sowie unter Bedachtnahme auf aktuelle Sicherheits- und Qualitätsstandards durchzuführen, im Team zu arbeiten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit dem österreichischen Kultur- und Wirtschaftsleben vertraut und sind sich des Zusammenhangs zwischen Umwelt und Tourismus bewusst.
Das Kennen lernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Klassen nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
- 2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
- 3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
- 4. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
- 5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Klassen insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so sind seine Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (in den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Es empfiehlt sich, besonders in der 1. Klasse alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für die Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin/jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen. Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Im Betriebspraktikum sind dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechende betriebspraktische Übungen und Anwendungen durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern sowie – der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend – die Einbindung einer Übungsfirma und die Durchführung von Fallstudien.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.
Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.
- d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
- i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
- j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
- 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1 ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, das Wesentliche darin erkennen und sie zielgruppenorientiert anwenden können;
- selbst in der Lage sein, Informationen für den privaten und beruflichen Bereich zu erstellen;
- über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;
- Geschäftsfälle des Tourismus, insbesondere der Hotellerie, unter Einbeziehung des in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Wissens in einfacher Form sprachlich und inhaltlich korrekt abwickeln können;
- über Österreich als Tourismusdestination informieren können;
- kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Besonderheiten ausgewählter Länder des englischen Sprachraumes kennen;
- über interkulturelle Kompetenz und Kundenorientierung verfügen;
- sich der Bedeutung der ständigen Übung für die aktive Sprachbeherrschung und den Nutzen der Kenntnis weiterer Fremdsprachen in Privat- und Berufsleben bewusst sein.
Das erreichte Niveau entspricht zumindest dem Niveau des Independent Users B1 (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6).
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
- die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
- sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
- über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Persönliches Umfeld:
Situationen aus dem Alltag und Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich wie zB Familie und Freunde, soziale Beziehungen, persönliche Interessen und Freizeit, Vorlieben und Abneigungen; Notizen, Kurzberichte über Erlebnisse.
Berufliches Umfeld:
Alltäglichen Situationen als Touristin bzw. Tourist (zB Einkaufen, Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Wetter, Wegbeschreibung, Abendgestaltung).
Allgemeine Themen:
Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der eigenen Stadt/Region; Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen.
- 2. Klasse:
Persönliches Umfeld:
Gespräche über Erlebtes, Vorkommnisse des Alltags, Interessen, persönliche Erfahrungen; Einfache schriftliche persönliche Mitteilungen.
Berufliches Umfeld:
Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, umfassende Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (von der Tischreservierung bis zur Rechnungslegung, einfache österreichische Speisen und Getränke);
Art und Angebot von Unterkünften und gastronomischen Einrichtungen;
Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.
Allgemeine Themen:
Kulturelle und soziale Gegebenheiten Österreichs und des englischen Sprachraums;
Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen verschiedener Interessensgebiete;
Wesentliche Aspekte der interkulturellen Kommunikation;
Kurzberichte und Mitteilungen zu allgemeinen oder beruflichen Themen.
- 3. Klasse:
Persönliches Umfeld:
Die eigene Ausbildung;
Einfache Gespräche über Arbeitswelt und Freizeitverhalten.
Berufliches Umfeld:
Standardsituationen in der Kunden- und Gästebetreuung (zB Kundenwünsche erkennen und darauf angemessen reagieren, Auskünfte über das touristische Angebot des Ortes und der Region; Behandlung mündlicher Beschwerden);
Einfache Formen der Gästekorrespondenz;
Tätigkeitsfelder in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Einfache berufsrelevante Sachtexte;
Materialien über Tourismusbetriebe analysieren und auf Schlüsselinformationen hin bearbeiten;
Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen;
Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.
Allgemeine Themen:
Österreich und englischsprachige Länder als Tourismusdestinationen;
Wirtschaftliche, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des englischen Sprachraums;
Einfache Präsentationen zu aktuellen allgemeinen oder beruflichen Themen;
Gespräche über interkulturelle Themen.
Schularbeiten:
1.- 3. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
2.2. INFORMATIONS- UND OFFICEMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- den gegenwärtigen Stand der touristischen Informations- und Kommunikationstechnologie kennen und deren Einsatzmöglichkeiten in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft abschätzen können;
- die Bedeutung ergonomischer Faktoren und deren Auswirkungen kennen;
- über das aktuelle Angebot der Hardwarekomponenten in der Informationstechnologie Bescheid wissen;
- die grundlegenden Funktionen eines Betriebssystems beherrschen;
- Standard-Office-Software mit Schwerpunkten aus den Bereichen Textverarbeitung und Präsentation zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis einsetzen können;
- das touristische Potenzial des Internets erkennen und optimal nutzen können;
- selbstständig tourismusspezifische Textsorten formal und sprachlich richtig erstellen und gestalten können;
- die aktuellen Mittel der Büro- und Kommunikationstechnologie einsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Wesentliche Hardwarekomponenten;
Grundlegende Funktionen eines Betriebssystems;
Unterschiedliche Eingabemöglichkeiten.
Standardsoftware:
Textverarbeitungs- und Präsentationsprogramme;
Verknüpfung mit anderen Programmen, zB Serienbriefe,
Direct-mailing.
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung;
Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und
außerbetrieblicher Schriftstücke;
Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente.
- 2. Klasse:
Publishing:
Einführung in ein Publishing-Programm;
Texteingabe und Verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen
inklusive Einbindung von Graphiken;
Druckgestaltung, Erstellen von Druckdateien.
Persönliches Informationsmanagement:
Aufgaben- und Terminverwaltung;
Formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen
Kommunikation.
Internet:
Nutzung des World Wide Web.
Schularbeiten:
1.-2. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
2.3. ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Informationen beschaffen, analysieren, aufbereiten und sichern können;
- über Kenntnisse hinsichtlich Datenschutz und Urheberrecht verfügen;
- Standard-Software aus den Bereichen Tabellenkalkulation und Datenbanken zur Lösung von Aufgaben der touristischen Berufspraxis einsetzen können;
- digitale Online-Inhalte erstellen und warten können;
- tourismusspezifische Online Content Management Systeme benutzen können;
- die Vorteile von Netzwerken kennen;
- tourismusspezifische Projekte durchführen können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse:
Informationsanalyse:
Informationsrecherche und Informationsprüfung;
Analyse und Verdichtung von Informationen.
Datenschutz und Urheberrecht;
Datensicherheit und Datensicherung.
Standardsoftware:
Tabellenkalkulation-, Datenbank- und Bildbearbeitungsprogramme.
Datenaustausch:
Statischer Datenaustausch;
Dateiformate.
Web Publishing:
Erstellen von statischen Online-Inhalten;
Benutzerführung und Screendesigns;
Verwendung eines touristischen Online Content Management Systems.
Netzwerke:
Grundlagen.
Schularbeiten:
- 3. Klasse: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
2.4. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die verschiedenen Kommunikationsebenen kennen;
- Argumente, Gespräche und Präsentationen sowie Reden aufbauen, strukturieren und in unterschiedlichen Situationen praxisgerecht umsetzen können;
- zielgerichtete Gespräche mit Gästen (zB Verkaufsgespräche) führen können;
- sich der Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen bewusst sein;
- eigene Stärken erkennen und einsetzen können;
- angemessenes Feedback geben und annehmen können;
- mit Lampenfieber und Redeangst umgehen können.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Kommunikation:
Ebenen und Grundregeln;
Wirkung von Sprache und Körpersprache;
Stimm- und Atemtechnik;
Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).
Gesprächsführung:
Gesprächsführung in schwierigen Situationen (zB Umgang mit Stress und Ärger); Verkaufs- und Beschwerdegespräch.
Präsentation:
Arten;
Sprech- und Redetechnik, Medieneinsatz;
Vorbereitung, Aufbau, Visualisierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation;
Situations- und zielgruppenangepasste Präsentationstechniken;
Persönliche Wirkung der Präsentatorin/des Präsentators (Selbstbild/Fremdbild);
Feedback geben und annehmen;
Selbstpräsentation (Bewerbungsgespräch).
3. ALLGEMEINBILDUNG
3.1. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich im persönlichen und beruflichen Alltag unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren;
- schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten, wiedergeben und kritisch beurteilen können;
- Texte, insbesondere mit touristischem Anwendungsbereich, verfassen und adäquat gestalten können;
- sprachliche Kreativität textsortenspezifisch entwickeln und anwenden können;
- mit ausgewählten Werken der deutschsprachigen, insbesondere der österreichischen Literatur vertraut sein;
- Rechtschreibung, Grammatik und Ausdruck gesichert anwenden können;
- Nachschlagewerke, einschlägige berufsbezogene Informationsquellen und die neuen Medien, insbesondere das Internet, kritisch nutzen und Quellen angeben können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Charakterisieren,
Diskutieren;
Berufsorientierte Textsorten;
Journalistische Textsorten.
Medien:
Arten und Funktionen.
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Grammatische Strukturen.
- 2. Klasse:
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Kommentieren,
Diskutieren;
Adressatenorientierte Sprachverwendung;
Berufsorientierte Textsorten;
Journalistische Textsorten.
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen anhand
ausgewählter literarischer Beispiele.
Medien:
Kritische Analyse des Medienkonsums.
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke;
Grammatische Strukturen.
- 3. Klasse:
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren,
Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;
Adressatenorientierte Sprachverwendung;
Berufsorientierte Textsorten;
Journalistische Textsorten;
Interpretation von Texten.
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen anhand
ausgewählter literarischer Beispiele.
Medien:
Sprache der Medien.
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln;
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke;
Grammatische Strukturen.
Schularbeiten:
1.-2. Klasse: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
- 3. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.
3.2. GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung fähig sein;
- Veränderungen der Lebenssituationen und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktkultur fähig und bereit sein;
- über die historische Entwicklung des Tourismus Bescheid wissen;
- das kulturelle Erbe als Grundlage für den österreichischen Tourismus erkennen und nutzen können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben und Methoden). Soziale, kulturelle, politische und ökonomische Entwicklungen von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.
Die Welt im 20. und 21. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung von Österreich.
Krisenherde und -regionen – politisch, religiös, ethnisch;
Genozide und Holocaust.
Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.
3.3. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Rolle des Menschen im System Natur und im System Gesellschaft verstehen;
- den Wert eines gesunden menschlichen Körpers kennen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen können;
- Hygienemaßnahmen und Gesundheitsvorsorge im persönlichen und betrieblichen Umfeld setzen können;
- die Bedeutung des Kur- und Gesundheitstourismus kennen;
- über eine umfassende Gesundheitsvorsorge für den Reisetourismus informieren können;
- über Grundkenntnisse der Ökologie verfügen sowie sinnvolle ökologische Maßnahmen im Tourismus umsetzen können;
- für aktuelle gesellschaftspolitische Probleme und Anliegen in den Bereichen Gesundheit und Ökologie sensibilisiert sein und dazu begründet Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Grundlagen:
Zellbiologie, Mikrobiologie und Hygiene.
Gesundheitsvorsorge im Tourismus:
Hygienemaßnahmen in touristischen Betrieben;
Reisekrankheiten, Seuchen, Epidemien und Vorsorge;
Erste Hilfe.
Wellness, Gesundheit und Gesunderhaltung:
Ausgewählte Funktionen menschlicher Organsysteme;
Vorsorgemaßnahmen bei besonderen Problemfeldern sowie Zivilisationserkrankungen (Suchtprävention;
Stoffwechselerkrankungen; Essstörungen, Diabetes; Krebs;
Psychohygiene);
Ergonomie;
Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes;
Besondere Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge (Kuren; Wellness).
Ökologie unter Berücksichtigung touristischer Aspekte:
Grundbegriffe;
Wechselwirkung zwischen Natur-/Kulturlandschaften und Tourismus;
nachhaltiger Tourismus;
Spezielle Aspekte der Ökologie.
Genetik:
Grundbegriffe.
- 4. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT
4.1. TOURISMUSGEOGRAFIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- wesentliche topografische Elemente nationaler und internationaler Tourismusdestinationen kennen;
- geografische Informationen von Reisekatalogen und Reiseführern erläutern können;
- typische Angebote ausgewählter Destinationen kennen;
- die ökologische, wirtschaftliche und soziale Wechselwirkung zwischen touristischem Angebot und touristischer Nachfrage erkennen können;
- die Begrenztheit landschaftlicher Ressourcen in touristischen Destinationen kennen.
Lehrstoff:
- 3. Klasse:
Physiogeografische und humangeografische Gliederungen der Regionen der Erde.
Die geografische Lage nationaler und internationaler Reiseziele.
Ausgewählte touristische Reisedestinationen.
Österreich.
4.2. TOURISMUS UND MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen;
- die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Vernetzungen kennen;
- die Funktionen des Marketings in touristischen Betrieben und Organisationen verstehen und die Vorteile und Notwendigkeit von Kooperationen erkennen;
- die Methoden des Marketings kennen;
- die Themen der aktuellen Tourismusdiskussion kennen, fähig sein sich eine eigene Meinung zu bilden und Standpunkte zu vertreten;
- kundenorientiert denken können;
- im Verkaufsgespräch überzeugen können.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Tourismus:
System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;
Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus;
Voraussetzungen für das touristische Angebot (Natur, Nachhaltigkeit, Kultur); Umfeldfaktoren;
Entwicklung des Tourismus, Statistik;
Tourismussubjekt, Reisemotive, Konsumtrends;
Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;
Tourismusorganisationen in Österreich;
Tourismuspolitik;
Rechtsgrundlagen.
Marketing:
Instrumente, Strategien, Ziele;
Marktforschung; touristische Quellmärkte;
Markenentwicklung.
- 3. Klasse:
Reisebüro;
Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote;
Salestechniken und moderne Marketingtechniken, E-Business.
4.3. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Ziele, Struktur, Aufbau und Ablauforganisation hotel- und gastgewerblicher Betriebe kennen;
- unternehmerische Funktionen im Hinblick auf Investition, Finanzierung, Unternehmensgründung und Unternehmensführung in Grundzügen kennen;
- die Grundsätze der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung sowie des Qualitätsmanagements anwenden können;
- Instrumente der Personalpolitik und ihre Bedeutung für die Unternehmensführung kennen;
- den Wert der beruflichen Tätigkeit und die soziale Verantwortung der wirtschaftlich tätigen Menschen verstehen;
- sich der Bedeutung der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für die Wirtschaft bewusst sein;
- die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Europäischen Union für Österreich kennen;
- ein betriebswirtschaftliches Projekt im Team durchführen können;
- sich praxisgerecht bewerben können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Grundlagen der Wirtschaft;
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft.
Spezielle Dienstleistungsbetriebe:
Versicherung;
Banken.
Tourismus und Freizeitwirtschaft:
Gastgewerbe (Betriebsarten und -formen, Einteilung der Betriebe, Ausstattung, Rechtsformen).
Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:
Richtige Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, Unfallverhütung.
- 2. Klasse:
Organisation von Hotels und gastronomischen Betrieben (Beherbergung, Verpflegung, Verwaltung, Nebenbetriebe und andere Dienstleistungen;
Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung);
Hotelvertragsbedingungen.
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Abschluss, Erfüllung – Nichterfüllung,
Vertragsgestaltung;
Konsumentenschutz.
Inner- und außerbetriebliche Kontrollinstrumente.
- 3. Klasse:
Unternehmen:
Gründung, Finanzierung und Investition;
Unternehmensführung (Qualitätsmanagement, Personalmanagement, Projektmanagement, Kooperation und Konzentration);
Formen der Veranlagung.
Volkswirtschaft:
Grundbegriffe, Ziele;
Wirtschaftsstruktur Österreichs.
4.4. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulationen in Hotel- und Gastgewerbebetrieben durchführen können;
- für Hotel- und Gastgewerbebetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- die Systeme und Methoden der für Hotel- und Gastgewerbebetriebe spezifischen Kostenrechnung kennen;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden in Grundzügen kennen und in einfachen Beispielen anwenden können;
- die Bilanz sowie die Veränderungen der Bilanz auf Grund von Geschäftsfällen darstellen können;
- die Personalverrechnung unter Berücksichtigung hotel- und gastgewerblicher Entlohnungsformen in einfacher Form durchführen können;
- die für den Hotel- und Gastgewerbebetrieb wesentlichen Steuern in Grundzügen kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Grundlagen des Rechnungswesens.
System der doppelten Buchführung:
Bilanz, Bilanzzerlegung, Eröffnung, Verbuchung und Abschluss von Konten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz- und Erfolgsrechnung; Veränderungen der Bilanz.
Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit
Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.
Grundaufzeichnungen.
- 2. Klasse:
Personalverrechnung:
Besonderheiten des Hotel- und Gastgewerbes;
Einfache Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Kostenrechnung im Hotel- und Gastgewerbe:
Voll- und Teilkostenrechnung, Direct-Costing;
Kalkulationen.
- 3. Klasse:
Jahresabschluss:
Einfache Beispiele der Bewertung und Verbuchung des Vermögens und
der Schulden;
Jahresabschluss von Einzelunternehmen.
Steuern und Abgaben:
Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben in Grundzügen.
Schularbeiten:
1.-2. Klasse: je zwei einstündige Schularbeiten;
- 3. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.
4.5. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung verstehen und deren Wert kennen;
- mit den in der öffentlichen Berichterstattung gängigen Begriffen aus der österreichischen Politik und Rechtspraxis vertraut sein;
- über die zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Grundkenntnisse verfügen;
- für das Berufs- und Privatleben bedeutsame Rechtsvorschriften in Grundzügen kennen und die Wege der Rechtsdurchsetzung und außergerichtlichen Streitbeilegung kennen und nutzen können;
- die Bedeutung der persönlichen Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben sowie der Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung erkennen;
- die für Tourismusbetriebe relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Rechtsstruktur Österreichs:
Staatselemente; Staatsfunktionen; Staatsorgane;
Aufgaben des Staates;
Stufenbau der Rechtsordnung.
Österreichische Bundesverfassung.
Gesetzgebung.
Gerichtsbarkeit und Mediation.
Politische Willensbildung.
Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft.
Europäische Union.
Völkerrecht:
Internationale Organisationen;
Friedenssicherung.
Allgemeines Privatrecht.
Handelsrecht.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;
Sozialversicherung;
Arbeitslosenversicherung;
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
Gewerberecht:
Arten der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus; Zugangsvoraussetzungen;
Antritt und Ausübung eines Gewerbes;
Behörden und Verfahren in Grundzügen.
Vereinsrecht.
Insolvenzrecht:
Ausgleich; Konkurs.
Strafrecht.
- 5. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE
5.1. ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bedeutung der Ernährung für die Gesundheit kennen;
- die Zusammensetzung ausgewählter Lebens- und Genussmittel und deren Auswirkung auf die Ernährung kennen;
- im Einkaufsprozess ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen können;
- die wesentlichen Grundlagen der Diätetik kennen;
- fachspezifische Software anwenden und Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Funktionen und Bestandteile der Nahrung.
Verdauung und Stoffwechsel.
Energie- und Nährstoffbedarf.
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische,
volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung der Lebens- und Genussmittel.
Einkaufen, Bevorraten und Lagern.
Fertig- und Teilfertigprodukte in der Ernährung;
Lebensmittelzusatz- und Schadstoffe;
Behandlung und Konservierung von Lebensmitteln.
Produktionsformen.
Geltende Hygienerichtlinien.
Lebensmittelrecht.
Ernährungsverhalten;
Folgen von Fehlernährung;
Aktuelle Ernährungstrends.
Grundzüge der Diätetik.
5.2. KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über ein fundiertes Basiswissen für die Vor- und Zubereitung von Speisen verfügen;
- Arbeitsabläufe organisatorisch und ergonomisch richtig und nach geltenden Hygienestandards durchführen können;
- die Küchenabläufe unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte organisieren können;
- Speisenfolgen unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze planen können;
- die erforderlichen Maschinen und Geräte rationell und sicherheitsbewusst handhaben können;
- in Eigenverantwortung Aufgaben sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können;
- qualitätsbewusst einkaufen und eine entsprechende Lagerführung durchführen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Berufsbild des Kochs.
Küchenbrigade.
Grundlagen der Küchenorganisation.
Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene.
Unfallverhütung und Brandschutz.
Einrichtung und Inventar.
Fachsprache.
Küchentechnische Vorbereitungsarbeiten.
Kochtechnische Grundfertigkeiten.
Grundzubereitungsarten.
Grundteige und -massen.
Nationale Speisen. Frühstücksspeisen.
- 2. Klasse
Einkauf und Lagerung.
Menüplanung.
Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung
saisonaler und regionaler Schwerpunkte.
Ausgewählte Zubereitungsarten.
Gemeinschaftsverpflegung.
Verwendung von Convenience-Produkten.
Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller
Technologien.
- 3. Klasse:
Menüplanung.
Nationale und internationale Speisen unter Berücksichtigung aktueller Trends.
Mehrgängige Speisefolgen zu verschiedenen Anlässen.
Innovative Kochtechniken.
Buffet, Bankett und Catering.
Küchenorganisation und Zeitmanagement.
5.3. GETRÄNKE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über grundlegende Kenntnisse über handelsübliche Getränke verfügen;
- die ernährungsphysiologische Bedeutung der Getränke kennen;
- die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken kennen.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Alkoholfreie Getränke.
Alkaloidhältige Getränke.
Biere.
Grundzüge der Weinproduktion;
Weinbauland Österreich;
Ausgewählte internationale Weinbauländer.
Versetzte Weine.
Spirituosen.
Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.
5.4. SERVICEORGANISATION UND SERVIEREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- dem Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann entsprechend die Serviceabläufe planen, organisieren und betriebswirtschaftlich rationell umsetzen können;
- den Gast fachlich kompetent beraten und betreuen können;
- Aufgaben in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team durchführen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes. Hygienerichtlinien im Betrieb.
Unfallverhütung.
Tischkultur.
Gedeckarten.
Tischgestaltung.
Grundlagen der Serviceorganisation.
Servierarten und -systeme.
Inventar und Mise en place.
Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.
Einfaches Frühstücksservice.
Menüservice.
Service von offenen Getränken.
- 2. Klasse:
Speisen-, Menü- und Getränkekarten.
Wein- und erweitertes Getränkeservice.
Kaffeehauskultur.
Frühstücksbuffet und erweiterte Frühstücksformen.
Buffet, Bankett und Catering.
Tagungsbetreuung.
Gästebetreuung und aktiver Verkauf.
Bonier- und Abrechnungssysteme.
Ess- und Trinkgewohnheiten in verschiedenen Kulturen.
- 3. Klasse:
Service von Spezialgerichten.
Tätigkeiten am Tisch des Gastes.
Menü- und à la carte Service.
Harmonie von Speisen und Getränken.
Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.
Tätigkeiten in der Bar.
Kostenkalkulation und Preisgestaltung.
Verrechnung mit dem Gast.
6. BETRIEBSPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ihrem Ausbildungsniveau entsprechend in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anfallende praktische und organisatorische Arbeiten ausführen können;
- in Eigenverantwortung sowohl selbstständig als auch im Team Aufgaben durchführen können;
- aufbauend auf erworbenem Basiswissen flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen können.
Lehrstoff:
- 1. bis 3. Klasse:
Betriebspraktische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten Bereichen touristischer Leistungsträger in Akkordanz mit den dem Schulstandort spezifischen Ausbildungsschwerpunkten. Fachsprache.
Branchenübliche Software.
- 7. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.
Didaktische Grundsätze:
Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.
Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.
Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Beim Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sind die Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist, sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen ist. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf eine Klasse oder auf mehrere erstrecken.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
- 1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
- die Bedeutung wesentlicher Leistungsträger in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kennen;
- Aufgaben des Managements kennen;
- theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
- Projekte durchführen und dokumentieren können;
- die Bedeutung des Aufbaues und der Nutzung von Netzwerken kennen;
- den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen.
1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN
HOTEL UND GASTRONOMIE
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Trends in der Hotellerie und Gastronomie.
Kooperationen in der Hotellerie.
Reservierungssysteme.
Instandhaltung und Umweltmanagement.
Veranstaltungsmanagement.
- 3. Klasse:
Reservierungssysteme.
Qualitätsmanagement.
Unternehmensgründung und -übernahme.
Beschwerdemanagement.
Berufsfeldbezogene Netzwerke.
Projekte:
Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).
GASTRONOMIE UND ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ergänzend zur allgemeinen Bildungs- und Lehraufgabe der Ausbildungsschwerpunkte sollen die Schülerinnen und Schüler
- selbstständig und in Teamarbeit verkaufswirksame Speisen und Speisefolgen routiniert herstellen und diese mit korrespondierenden Getränken verkaufen und fachgerecht servieren können.
Lehrstoff:
- 2. Klasse:
Trends in der Gastronomie.
Instandhaltung und Umweltmanagement.
Systemgastronomie, Erlebnisgastronomie und Franchising.
Menüplanung und Zubereitung von Speisen unter besonderer Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und aktueller Trends.
Gästebetreuung und aktiver Verkauf.
- 3. Klasse:
Menüplanung und Zubereitung von Speisen unter besonderer Berücksichtigung saisonaler und regionaler Schwerpunkte und aktueller Trends.
Gästebetreuung und aktiver Verkauf.
Qualitätsmanagement.
Personalorganisation und Dienstplangestaltung.
Berufliche Netzwerke.
1.2. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
Lehrstoff:
Fremdsprachenschwerpunkt:
Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich
der Fremdsprachen des Stammbereiches.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der der Schwerpunkt geführt wird:
zwei einstündige Schularbeiten.
IT-Schwerpunkt:
Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Fachtheoretischer Schwerpunkt:
Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.
Fachpraktischer Schwerpunkt:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen.
Bei allen Schwerpunkten mit Ausnahme des fachpraktischen
Schwerpunktes:
Projekte:
Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).
2. SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Klasse, in der das Seminar geführt wird:
je eine einstündige Schularbeit.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 24 Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevantenarbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw.. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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