Anlage 1 Vereinbarung zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Änderung und Verlängerung

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2007

Anlage 1

(Übersetzung)

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen über die Verlängerung und Abänderung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien

Im Einklang mit Artikel VIII der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, die am 4. November 1998 unterzeichnet und am 21. Mai 1999, 19. Mai 2000, 31. Mai 2001, 27. Mai 2002, 8. Juli 2003, 27. Mai 2004 und 24. Mai 2005 und 15. Mai 2006 geändert wurde („Vereinbarung“), wird hiermit die Vereinbarung für einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten, von 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2008 zu den gleichen Vertragsbedingungen verlängert.

Im Einklang mit Artikel IX der Vereinbarung werden die folgenden Artikel geändert:

Artikel III lautet wie folgt:

  1. 1. Der Internationale Strafgerichtshof leistet an die Bundesregierung für die Dienstleistung des Leihpersonals Zahlungen auf der Basis von EUR 38.791,61 pro Person pro Jahr, umgerechnet auf Monatsbeträge, gemäß den geleisteten Diensten.
  2. 2. Die Zahlung pro Person wird am 1. Jänner 2008 angepasst. Die Anpassung wird auf Grundlage des jährlichen Preisindexes nach dem Verbraucherpreisindex (CPI) für Haushalte (2000=100) vorgenommen, welcher von den Statistics Netherlands veröffentlicht wird.
  3. 3. Die Zahlung erfolgt im Nachhinein und in zwei Raten, die

GESCHEHEN zu Den Haag am 31. Mai 2007 in zwei Urschriften in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2019

Gesetzesnummer

20005419

Dokumentnummer

NOR40090579

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)