Anlage 1
Lehr- und Stundenplan „Truppenoffizierslehrgang“
Ausbildungs- und Prüfungsfach | Richtstundenanzahl | Lehrinhalte - Schwerpunkte | |
gesamt | pro Teil | ||
Kraftfahr-ausbildung* | 100 | Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere zum sicheren Lenken eines Heereskraftfahrzeuges der Fahrzeugklasse B 2 im öffentlichen Straßenverkehr und im Gelände unter erschwerten Bedingungen sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bauart und der speziellen Ausrüstung des Heerskraftfahrzeuges bei Tag und Nacht unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und erforderlichen Ausnahmebestimmungen und zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten einer Heereskraftfahrerin oder eines Heereskraftfahrers im Rahmen der Benützermaterialerhaltung | |
Zugskommandanten-ausbildung | 685 bis 845 | Waffengattungsunabhängige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit, am Modell des motorisierten Jägerzuges, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Einsatzarten und im Frieden | |
Zugskommandantenausbildung Teil 1 (Allgemeine Aufgaben und Verfahren zur Sicherstellung des Einsatzes) | 155 bis 195 | Waffengattungsunabhängige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit, am Modell des motorisierten Jägerzuges, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Gefechtstechniken zur Sicherstellung des Einsatzes (Erkundung, Aufklärung, Marsch, Sicherung und Bewachung) | |
Zugskommandanten-ausbildung | 220 bis 260 | Waffengattungsunabhängige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit, am Modell des motorisierten Jägerzuges, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Gefechtstechniken zur Sicherstellung des Einsatzes in den Einsatzarten Verteidigung und Angriff | |
Zugskommandanten-ausbildung | 155 bis 195 | Waffengattungsunabhängige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit, am Modell des motorisierten Jägerzuges, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Gefechtstechniken zur Sicherstellung des Einsatzes in der Einsatzart Schutz | |
Zugskommandanten-ausbildung | 155 bis 195 | Waffengattungsunabhängige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit, am Modell des motorisierten Jägerzuges, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Einsatzarten im Rahmen friedensunterstützender Operationen | |
Qualifizierte Gebirgsausbildung* | 300 bis 360 | Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Führung von Soldaten im Hochgebirge sowie zur Vermittlung der Inhalte der Truppengebirgsausbildung, zur Beurteilung der Umfeldbedingungen im Gebirge für das eigene Handeln und notwendiger Maßnahmen und zur Mitwirkung bei Rettungseinsätzen im Gebirge | |
Heereshochalpi-nistenausbildung–Winterlehrgang* | 150 bis 180 | Fähigkeit und Fertigkeit zur kontrollierten Abfahrt mit militärischer Ausrüstung Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur gebirgstechnischen Führung von Soldaten im Hochgebirge im Winter, Erhaltung der Kampfkraft, zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen und zur Vermittlung der Ziele der Truppengebirgsausbildung / Winter | |
Heereshochalpi-nistenausbildung–Hochtourenlehrgang* | 150 bis 180 | Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur gebirgstechnischenFührung von Soldaten im Hochgebirge im Sommer, zur Durchführung einfacher Rettungsmaßnahmen und zur Vermittlung der Ziele der Truppengebirgsausbildung / Sommer | |
Waffengattungs- oder Fachausbildung | 1700 bis 2040 | Waffengattungs- / fachbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit oder als Fachoffizierin oder als Fachoffizier der jeweiligen Fachrichtung, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Einsatzarten und im Frieden | |
Waffengattungs- oder Fachausbildung Teil 1 | 650 bis 780 | Grundsätzliche waffengattungs- / fachbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit oder als Fachoffizierin oder als Fachoffizier der jeweiligen Fachrichtung, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Einsatzarten und im Frieden | |
Waffengattungs- oder Fachausbildung Teil 2 | 350 bis 420 | Erweiterte waffengattungs- / fachbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit oder als Fachoffizierin oder als Fachoffizier der jeweiligen Fachrichtung, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Einsatzarten und im Frieden | |
Waffengattungs- oder Fachausbildung Teil 3 | 350 bis 420 | Vertiefte und erweiterte waffengattungs- / fachbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit oder als Fachoffizierin oder als Fachoffizier der jeweiligen Fachrichtung, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Einsatzarten und im Frieden | |
Waffengattungs- oder Fachausbildung Teil 4 | 350 bis 420 | Vertiefte und erweiterte waffengattungs- oder fachbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Einsatzarten und im Frieden | |
Körperausbildung** | 40 bis 100 | Methodik der Körperausbildung, Sicherstellen der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie Erbringen der körperlichen Leistungen im 2400m-, 5000m- und Hindernislauf sowie im Schwimmen | |
* Kein Prüfungsfach
** Integriert in die Zugskommandanten- und Waffengattungs- / Fachausbildung
Schlagworte
Lehrplan, Ausbildungsfach, Waffengattungsausbildung, Zugskommandantenausbildung
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2017
Gesetzesnummer
20007750
Dokumentnummer
NOR40137368
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