Anlage 1 Statistikverordnung für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten

Alte FassungIn Kraft seit 30.3.2012

Anlage 1

Definition der Datenträger

Beschreibung

Verschlüsselter Datenträger

Die Datenträger müssen mit dem Namen des Krankenanstaltenträgers, dem Berichtszeitraum und einer lfd. Nummer bei Beständen, die über mehrere Datenträger verteilt sind, beschriftet sein. Alle auf Datenträgern übermittelten Dateien sind mittels eines Packprogrammes als AES-256-verschlüsseltes und Kennwort-geschütztes Archiv im „ZIP“-Dateiformat zu komprimieren, wobei das verwendete Kennwort auf postalischem Weg an das BMG zu übermitteln ist.

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