Anlage 1
Anlage
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Position Bezeichnung
1 Fohlen unter 1 Jahr alt
2 Jungpferde 1 Jahr bis unter 3 Jahre alt
Pferde 3 Jahre alt und älter:
3 Hengste und Wallachen
4 Stuten
5 Pferde insgesamt
6 Kälber unter 3 Monate alt
Jungvieh 3 Monate bis unter 1/2 Jahr
alt:
7 männlich
8 weiblich
Jungvieh 1/2 Jahr bis unter 1 Jahr alt:
9 männlich
10 weiblich
Jungvieh 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt:
11 Stiere (Zucht- und Schlachtstiere)
12 Ochsen
13 Kalbinnen nicht belegt
14 Kalbinnen belegt
Rinder 2 Jahre alt und älter:
15 Zuchtstiere
16 Schlachtstiere
17 Ochsen
18 Kalbinnen nicht belegt
19 Kalbinnen belegt
20 Milchkühe
21 Mutter- und Ammenkühe
22 Rinder insgesamt
23 Ferkel unter 2 Monate alt
24 Jungschweine 2 Monate bis
unter 1/2 Jahr alt
Schweine 1/2 Jahr alt und älter:
25 Mastschweine
26 Zuchtsauen trächtig
27 Zuchtsauen nicht trächtig
28 Zuchteber
29 Schweine insgesamt
30 Lämmer bis unter 1/2 Jahr alt
31 Schafe 1/2 Jahr bis unter 1 Jahr alt
Schafe 1 Jahr alt und älter:
32 männlich
33 weiblich
34 Schafe insgesamt
35 Ziegen (einschließlich Kitze)
36 Kücken und Junghennen für
Legezwecke unter 1/2 Jahr
Legehennen:
37 1/2 Jahr bis unter 1 Jahr alt
38 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt
39 2 Jahre alt und älter
40 Hähne
41 Mastkücken und Jungmasthühner
42 Hühner insgesamt
43 Gänse
44 Enten
45 Truthühner
Hausschlachtungen:
46 Kälber
47 Schweine
48 Schafe (einschließlich Lämmer)
Schlagworte
Zuchtstier, Mutterkühe
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Gesetzesnummer
10005675
Dokumentnummer
NOR12062700
alte Dokumentnummer
N4199011751H
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