Anlage 1: Referenzmessmethoden für die Messung IG-L-MKV 2012

Alte FassungIn Kraft seit 13.4.2012

Anlage 1: Referenzmessmethoden für die Messung

A. Referenzmethoden zur Bestimmung von Luftschadstoffen

Für die Bestimmung der Konzentrationen der Schadstoffe sind die im Folgenden angeführten Referenzverfahren anzuwenden. Werden andere Verfahren verwendet, so ist die Äquivalenz zum Referenzverfahren nachzuweisen. Für den Nachweis der Äquivalenz ist der Leitfaden der Europäischen Kommission (Guide to the demonstration of equivalence of ambient air monitoring methods) heranzuziehen.

I. Schwefeldioxid

Als Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration gilt die in EN 14212:2005 „Luftqualität - Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Schwefeldioxid mit Ultraviolett-Fluoreszenz“ beschriebene Methode.

II. Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide

Als Referenzmethode zur Messung von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden gilt die in EN 14211:2005 „Luftqualität - Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz“ beschriebene Methode.

III. Probenahme/Analyse von Blei, Arsen, Kadmium und Nickel

Als Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Blei, Arsen, Kadmium und Nickel gilt die in EN 14902:2005 „Außenluftbeschaffenheit - Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung von Pb/Cd/As/Ni als Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubes“ beschriebene Methode.

IV. Probenahme/Analyse von Benzol

Als Referenzmethode für die Messung der Benzolkonzentration gilt die in EN 14662:2005 (Teile 1, 2 und 3) „Luftbeschaffenheit - Standardverfahren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen“ beschriebene Methode.

V. Referenzmethode für die Analyse von Kohlenstoffmonoxid

Als Referenzmethode für die Messung der Kohlenstoffmonoxidkonzentration gilt die in EN 14626:2005 „Luftqualität - Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Kohlenstoffmonoxid mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie“ beschriebene Methode.

VI. Probenahme und Messung der PM10-Konzentration

Als Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM10 gilt die in EN 12341:1998 „Luftbeschaffenheit - Ermittlung der PM10-Fraktion von Schwebstaub - Referenzmethode und Feldprüfverfahren zum Nachweis der Äquivalenz von Messverfahren und Referenzmessmethode“ beschriebene Methode.

VII. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der PM2,5-Konzentration

Als Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5 gilt die in EN 14907:2005 „Luftbeschaffenheit - Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM2,5-Massenfraktion des Schwebstaubes“ beschriebene Methode.

VIII. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von PAHs in der Luft

Als Referenzmethode zur Messung der Benzo[a]pyrenkonzentration gilt die in EN 15549:2008 „ Luftbeschaffenheit - Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Benzo[a]pyren in Luft“ beschriebene Methode.

IX. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

Als Referenzmethode für die Messung der Immissionskonzentrationen des gesamten gasförmigen Quecksilbers gilt die in EN 15852:2010 „Außenluftbeschaffenheit - Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung des gesamten gasförmigen Quecksilbers“ beschriebene Methode.

X. Referenzmethode für die Probenahme der Deposition von Arsen, Kadmium, Nickel und PAHs

Als Referenzmethode für Probenahmen und Analyse zur Bestimmung der Deposition von Blei, Arsen, Kadmium, Nickel und PAHs gilt die in EN 15841:2010 „Luftbeschaffenheit - Außenluft – Bestimmung von Blei, Nickel, Arsen und Kadmium in der atmosphärischen Deposition“ beschriebene Methode.

XI. Referenzmethode für die Probenahme der Deposition von Quecksilber

Als Referenzmethode für Probenahmen und Analyse zur Bestimmung der Deposition von Quecksilber gilt die in EN 15853:2010 „Außenluftbeschaffenheit - Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung der Quecksilberdeposition“ beschriebene Methode.

XII. Referenzmethode für die Probenahme der Deposition von PAHs

Als Referenzmethode für Probenahmen und Analyse zur Bestimmung der Deposition von PAHs gilt die in EN 15980:2011 „Luftbeschaffenheit - Außenluft – Bestimmung der Deposition von Benz[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[j]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen, Benzo[a]pyren, Dibenz[a,h]anthracen und Indeno[1,2,3-cd]pyren“ beschriebene Methode.

B. Nachweis der Äquivalenz von Messmethoden

  1. 1. Die Messnetzbetreiber können auch andere Verfahren verwenden, wenn der betreffende Messnetzbetreiber nachweisen kann, dass damit äquivalente Ergebnisse wie mit den jeweiligen Referenzverfahren erzielt werden, oder bei Partikeln ein anderes Verfahren, wenn der betreffende Messnetzbetreiber nachweisen kann, dass dieses eine feste Beziehung zur Referenzmethode aufweist. In diesem Fall müssen die mit diesem Verfahren erzielten Ergebnisse um einen geeigneten Faktor oder eine Funktion korrigiert werden, damit äquivalente Ergebnisse wie bei Verwendung der Referenzmethode erzielt werden. Für den Nachweis der Äquivalenz ist der Leitfaden der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Guide to the demonstration of equivalence of ambient air monitoring methods) heranzuziehen.
  2. 2. Die Messnetzbetreiber veröffentlichen in ihren Jahresberichten, ob das jeweilige Referenzverfahren oder ein äquivalentes Messverfahren eingesetzt wurden. Bei äquivalenten Verfahren zur PM-Messung werden für jede Station das eingesetzte Messprinzip und die angewandte Kalibrierfunktion sowie deren Herleitung (z. B.  durch Referenz zu entsprechenden Berichten) angeführt. Die Messstationen, an denen für den Nachweis der Äquivalenz Parallelmessungen mit der Referenzmethode durchgeführt wurden, werden genannt.

C. Neue Messeinrichtungen

Alle zur Durchführung dieser Verordnung erworbenen neuen Messeinrichtungen müssen der Referenzmethode oder einer äquivalenten Methode entsprechen. Alle bei ortsfesten Messungen verwendeten Messeinrichtungen müssen bis zum 11. Juni 2013 der Referenzmethode oder einer äquivalenten Methode entsprechen.

D. Gegenseitige Anerkennung der Daten

Bei der im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführten Prüfung, ob die Messeinrichtungen die Leistungsanforderungen der in Abschnitt A aufgeführten Referenzmethoden erfüllen, akzeptiert das Umweltbundesamt die Prüfberichte, die in anderen Mitgliedstaaten von Laboratorien erstellt wurden, die nach der Norm EN ISO/IEC 17025:2005 zur Durchführung der betreffenden Prüfungen zugelassen sind.

E. Normzustand

Beim Volumen gasförmiger Schadstoffe ist als Normzustand eine Temperatur von 293 K und ein atmosphärischer Druck von 101,3 kPa zugrunde zu legen. Bei Partikeln und in Partikeln zu analysierenden Stoffen (zB Schwermetalle) werden für die Angabe des Probenvolumens die Umgebungsbedingungen – mittlere Lufttemperatur und mittlerer Luftdruck am Tag der Messungen - zugrunde gelegt.

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2021

Gesetzesnummer

20007789

Dokumentnummer

NOR40138241

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