Anlage 1
— Ursprungszeugnisse nach Formblatt A:
(Übersetzung) BEMERKUNGEN (1992)
I. Länder, welche das Formblatt A für Zwecke des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) anerkennen:
Australien *1)
Finnland
Japan
Kanada
Norwegen
Neuseeland *2)
Österreich
Schweden
Schweiz
Vereinigte Staaten von Amerika *2)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft:
Belgien
Dänemark
Deutschland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Spanien
Vereinigtes Königreich
Republik Bulgarien
Republik Polen
Republik Ungarn
Tschecho-Slovakische Förderative Republik
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
III. (b)Kanada: für Erzeugnisse, die die Ursprungskriterien der Be- oder Verarbeitung in zwei oder mehr begünstigten Ländern erfüllen, ist in der Spalte 8 der Buchstabe „G“ einzutragen; andernfalls ist der Buchstabe „F“ einzutragen.
(3) Finnland, Japan, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft: in der Spalte 8 ist der Buchstabe „W“ einzutragen, gefolgt von der vierstelligen Nummer des ausgeführten Erzeugnisses nach dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren (Harmonisiertes System) (Beispiel: „W“ 9618).
Ursprungserklärungen nach Formblatt APR:
(Übersetzung)
BEMERKUNGEN (1992)
- 1. Länder, welche dieses Formblatt für Zwecke des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) anerkennen:
- Finnland
- Norwegen
- Österreich
- Schweden
- Schweiz
- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft:
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Portugal
- Spanien
- Vereinigtes Königreich
- 3. (b) Ausreichend be- oder verarbeitete Erzeugnisse: in der Spalte 7 ist der Buchstabe „W“ einzutragen, gefolgt von der vierstelligen Nummer des ausgeführten Erzeugnisses nach dem Harmonisierten System. Beispiel: „W“ 9618.
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*1) (Anm.: es findet sich im BGBl. Nr. 639/1991 keine
Fußnotenauflösung
*2) Eine offizielle Bestätigung ist nicht verlangt
Schlagworte
Bearbeitung
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2025
Gesetzesnummer
10004711
Dokumentnummer
NOR12051302
alte Dokumentnummer
N3199117711J
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