Anlage 1 Meßkonzept zum Immissionsschutzgesetz-Luft

Alte FassungIn Kraft seit 19.9.2001

Anlage 1

Anlage 1: Messverfahren

Referenzmethoden zur Bestimmung von Luftschadstoffen

Für die Bestimmung der Konzentrationen der Schadstoffe sind die im Folgenden angeführten Referenzverfahren anzuwenden. Die Landeshauptmänner können jedoch auch andere Verfahren verwenden, wenn nachgewiesen wird, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit dem Referenzverfahren erzielt werden.

I. Schwefeldioxid

ISO/FDIS 10498 (Normentwurf) Luft - Bestimmung von Schwefeldioxid - UV-Fluoreszenz-Verfahren.

II. Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide

ISO 7996: 1985 Luft - Bestimmung der Massenkonzentration von Stickstoffoxiden - Chemilumineszenz-Verfahren.

III. Probenahme/Analyse von Blei

Für die Probenahme ist das PM tief 10-Verfahren als Referenzverfahren vorgesehen. Analyse: ISO 9855: 1993 Luft - Bestimmung des partikelgebundenen Bleianteils in Schwebestaub mittels Filterprobenahme - Atomabsorptionsspektrometrisches Verfahren.

IV. Probenahme/Analyse von Benzol

Die Referenzmethode für die Messung von Benzol ist die aktive Probenahme auf eine Absorptionskartusche gefolgt von einer gaschromatographischen Bestimmung.

V. Referenzmethode für die Analyse von Kohlenmonoxid

Referenzmethode für die Messung von Kohlenmonoxid ist die Methode der nichtdispersiven Infrarotspektrometrie (NDIR).

VI. Probenahme und Messung der PM tief 10-Konzentration

Als Referenzmethode ist die in der folgenden Norm beschriebene Methode zu verwenden: EN 12341 ,Luftqualität - Felduntersuchung zum Nachweis der Gleichwertigkeit von Probenahmeverfahren für die PM tief 10-Fraktion von Partikeln`. Das Messprinzip stützt sich auf die Abscheidung der PM tief 10-Fraktion von Partikeln in der Luft auf einem Filter und die gravimetrische Massenbestimmung.

Zur Bestimmung von PM tief 10 kann auch ein anderes Verfahren eingesetzt werden, wenn der betreffende Messnetzbetreiber nachweisen kann, dass dieses eine feste Beziehung zur Referenzmethode aufweist. Darunter fallen gegebenenfalls auch automatische Monitore. In diesem Fall müssen die mit diesem Verfahren erzielten Ergebnisse um einen geeigneten lokalen Standortfaktor bzw. einer lokalen Standortfunktion korrigiert werden, damit gleichwertige Ergebnisse wie bei Verwendung der Referenzmethode erzielt werden.

Für die Ermittlung der lokalen Standortfaktoren/Standortfunktionen gelten folgende Grundsätze:

  1. - Die Standortfaktoren/Standortfunktionen sind für den jeweils am Standort vorgesehenen Messgerätetyp durch Parallelmessungen zu bestimmen.
  1. - Als Referenzmethode gelten gravimetrische Methoden nach EN12341 bzw. solche gravimetrische Verfahren, deren Äquivalenz bereits nachgewiesen wurde.
  1. - Zur Bestimmung der Standortfaktoren/Standortfunktionen sind jeweils mindestens 30 Wertepaare (Tagesmittelwerte) aus der Sommer- und der Winterperiode zu erheben.
  1. - Der Korrelationskoeffizient (r2) der Messergebnisse der Parallelmessungen der gravimetrischen Methode mit jenen des anderen Verfahrens muss größer gleich 0,8 sein, der Achsenabschnitt kleiner 5 µg/m3.
  1. - Die Versuchsbedingungen und alle Einzelergebnisse sind detailliert zu dokumentieren. Eine zentrale Dokumentation aller Versuche wird am Umweltbundesamt geführt.
  1. - Die Erhebung der Standortfaktoren/Standortfunktionen ist alle fünf Jahre zu wiederholen.

Bei der Verwendung von Messgeräten der Typen TEOM, FH62 IN oder FH62 IR sind diese nach Möglichkeit nach österreichweit einheitlich festgelegten Bedingungen zu betreiben.

Bis zum Vorliegen lokaler Standortfaktoren, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2002, kann beim Einsatz von automatischen, mit einer PM tief 10-Probenahmevorrichtung ausgerüsteten Monitoren der Typen TEOM, FH62 IN oder FH62 IR ein ‚Default-Wert` in der Höhe von 1,3 als Standortfaktoren angewandt werden.

VII. Vorläufige Referenzmethode für die Probenahme und Messung der PM tief 2,5-Konzentration

Für die Messung der PM tief 2,5-Konzentration sind an den vorgesehenen Standorten Methoden gemäß den Regeln der Technik zu verwenden. Das Messprinzip stützt sich auf die Abscheidung der PM tief 2,5-Fraktion von Partikeln in der Luft auf einem Filter und die gravimetrische Massenbestimmung.

Zur Bestimmung von PM tief 2,5 kann auch ein anderes Verfahren eingesetzt werden, wenn der betreffende Messnetzbetreiber nachweisen kann, dass dieses eine feste Beziehung zur Referenzmethode aufweist. In diesem Fall müssen die mit diesem Verfahren erzielten Ergebnisse um einen geeigneten Faktor korrigiert werden, damit gleichwertige Ergebnisse wie bei Verwendung der Referenzmethode erzielt werden.

VIII. Messungen von Schwebestaub

Für die Messung der Schwebestaubkonzentration können kontinuierlich registrierende Messgeräte eingesetzt werden, die den Regeln der Technik entsprechen. Die Messung kann auch als PM tief 10 erfolgen, wobei die so erhaltenen Konzentrationen (unter Berücksichtigung des lokalen Standortfaktors) mit einem Faktor von 1,2 beim Einsatz zur Ermittlung der TSP-Konzentration zu multiplizieren sind.

Schlagworte

Sommerperiode

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

10011133

Dokumentnummer

NOR40024243

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