Anlage 1
Anlage 1
Lehrgang über die Grundausbildung der Massage
1. Der Lehrgang ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer
der gewerblichen Wirtschaft, am Berufsförderungsinstitut oder
an einer vergleichbaren nichtschulischen berufsbildenden
Einrichtung zu absolvieren.
2. Der Lehrgang hat sich jedenfalls auf folgende Gegenstände mit
der für den jeweiligen Gegenstand angegebenen Mindestzahl der Lehrstunden zu erstrecken:
Mindestzahl
Gegenstand der Lehrstunden
Anatomie Histologie, Allgemeine Pathologie .............. 140
Hygiene ................................................. 15
Erste Hilfe und Verbandstechnik ......................... 20
Pathologie .............................................. 75
Thermo- und Ultraschalltherapie, Packungsanwendung ...... 40
Einführung Massagetherapie .............................. 50
Dokumentation ........................................... 15
Grundlagen der Kommunikation ............................ 40
Massagetechniken einschließlich vertiefender
spezieller Anatomie und Pathologie ...................... 95
Praktische Übungen klassische Massage, BGM, SM, FRZ,
APM, ML ................................................. 205
Recht ................................................... 10
- 3. Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 705 zu betragen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
