Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1

Anlage 1.9

______________

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MILCHWIRTSCHAFT UND

LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL *)

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

---------------------------------------------------------------------

1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10

2. Deutsch ................... 4 2 2 2 2

3. Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2

4. Geschichte, Sozialkunde

und Politische Bildung .... - - 2 2 2

5. Geographie und

Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - -

6. Mathematik und angewandte

Mathematik ................ 4 3 2 2 -

7. Elektronische

Datenverarbeitung ......... - - - 3 -

8. Physik und angewandte

Physik .................... 2 2 - - -

9. Chemie und angewandte

Chemie .................... 3 2 2 2 -

10. Chemisches Laboratorium ... 1 2 1 2 2

11. Biologie und angewandte

Biologie *1) .............. 6 6 - - -

12. Maschinschreiben .......... 1 - - - -

13. Bewegung und Sport ........ 2 2 2 2 2

14. Pflanzenbau *1) ........... - 2 4 2 -

15. Forstwirtschaft ........... - - 2 - -

16. Obstbau ................... - 2 2 - -

17. Tierhaltung und

Tierzüchtung *1) .......... - - 4 2 2

18. Maschinenkunde und

Verfahrenstechnik ......... - 3 3 2 2

19. Mikrobiologie und

angewandte Mikrobiologie .. - - - 2 2

20. Mikrobiologisches

Laboratorium .............. - - - 2 2

21. Technologie der Milch ..... - - - 2 3

22. Technologisches

Laboratorium .............. - - - 3 3

23. Landwirtschaftliches und

technologisches Praktikum . 4 6 5 3 3

24. Volkswirtschaftslehre ..... - - - - 2

25. Rechtskunde ............... - - - - 2

26. Betriebswirtschaftslehre

und Rechnungswesen *1) .... - - 2 3 5

27. Ernährungslehre ........... - - - - 2

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl 32- 32- 32- 32- 32- 178 **)

39 39 39 39 39

28. Pflichtpraktikum:

Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

Abschnitt II: 8 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III: 8 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

Freigegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

---------------------------------------------------------------------

Raumordnung und Umweltschutz ... - - - - 2 2

Bienenkunde .................... - - 2 - - 2

Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6

Kurzschrift .................... - 2 - - - 2

Volkskunde ..................... - - - 2 - 2

Organisations- und

Führungslehre .................. - - - - 2 2

---------------------------------------------------------------------

Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung ................. 1 1 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung ......... 2 - - - - 2

Bewegung und Sport ............. 2 2 2 2 2 10

Hauswirtschaft ................. - 2 2 - - 4

---------------------------------------------------------------------

Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

IV. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.1.

  1. 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

  1. 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung landwirtschaftlicher Produktionstechniken, lebensmitteltechnologischer Verfahren und bei der Beurteilung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Produktionsmittel nutzen können.

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren zur Gewinnung chemischer Elemente und zur Herstellung von Verbindungen für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Zwecke des Fachgebietes, kennen. Er soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.

Der Schüler soll die Qualität von Lebensmitteln mit entsprechenden Methoden und Modellen beurteilen können.

Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt beachten können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Stellenwert der Chemie:

Aufgaben und Methoden. Stoff (Stoffeigenschaften, Stoffänderung, Reinstoff, chemisches Element, Stoffgemenge). Chemische Schreibweise.

Struktur der Materie:

Atom, Atommodelle (Elektronenkonfiguration, Energiezustände; Fähigkeit der Aufnahme und Abgabe von Elektronen). Periodensystem der Elemente.

Chemische Bindung:

Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).

Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:

Stöchiometrische Gesetzmäßigkeiten (Gesetze der Erhaltung der Masse, der konstanten Proportionen, der multiplen Proportionen; Massenwirkungsgesetz). Molvolumen.

Energieumsatz chemischer Reaktionen:

Reaktionsenthalpie und Bindungsenthalpie. Freie Enthalpie; Kinetik chemischer Reaktionen.

Reaktionstypen:

Elektronenreaktionen, Oxidationszahl; Protonenreaktionen; Ionenreaktionen, Löslichkeitsprodukt.

Saure und basische Funktion:

Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.

Elektrochemie:

Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse; galvanische Elemente.

Lösungen:

Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.

Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.

Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:

Edelgase. Halogene. Schwefel (Molekülgestalt und Allotropie des Schwefels; Schwefelwasserstoff und Sulfide; Oxide, Sauerstoffsäuren des Schwefels und ihre Salze; Thioverbindungen).

Stickstoff (elementarer Stickstoff; Ammoniak-, Haber-Bosch-Verfahren. Oxide, Säuren des Stickstoffs und ihre Salze). Phosphor (Modifikationen des Phosphors; Phosphoroxide;

Phosphorsäuren, Phosphate und Polyphosphate; Phosphatdünger). Kohlenstoff (Diamant, Graphit, Kohlen; Oxide des Kohlenstoffs;

Kohlensäure und Karbonate; Wasserhärte). Silicium (Oxide des Siliciums; Kieselsäuren und ihre Salze).

II. Jahrgang:

Metalle:

Eigenschaften; Gitterstrukturen; Methoden der Metallgewinnung.

Angewandte anorganische Chemie:

Mineraldüngung; Wasserhärte und Wasseraufbereitung; Umweltbelastung durch Schwermetalle.

Organische Chemie:

Orbitalmodell des Kohlenstoffs und Arten der C-Verbindungen. Organische Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen (Radikalreaktionen; Substitutionsreaktionen; Additions-, Eliminationsreaktionen; Umlagerungsreaktionen). Strukturprinzipien.

Kohlenwasserstoffe:

Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).

Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:

Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;

Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;

Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.

Angewandte organische Chemie:

Chemisches Verhalten von Kunststoffen; Farbreaktionen; chemische Reaktionen von Pflanzenschutzmitteln; Funktionen organischer Lösungsmittel.

III. Jahrgang:

Ester:

Fruchtester; Wachse; Fette (Strukturprinzip, Arten und Eigenschaften; essentielle Fettsäuren; Fettsäurespektrum, Fettkennzahlen; Gewinnung und Verarbeitung von Fetten und Ölen; Seifen und Waschmittel); Lipoide.

Saccharide:

Monosaccharide (Glukose und Galaktose; Ribose; Fructose). Disaccharide (Bindungstypen; Maltose, Cellobiose, Lactose; Saccharose, Technologie der Rübenzuckergewinnung; Invertzucker). Polysaccharide (Stärke; Cellulose; Glykogen; Inulin).

Eiweiß:

Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-; Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper.

Nukleinsäuren:

Struktur und Funktion von DNA und RNA; Biochemie der Vererbung; Biochemie der Viren.

Angewandte Biochemie:

Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.

IV. Jahrgang:

Chemische Analyse:

Probennahme; Inhaltstoffe von Lebensmitteln (Trockenmasse, Fett, stickstoffhältige Substanzen, Kohlenhydrate); Nachweis von Manipulationen; Analysenstatistik. Analysenstandardisierung.

Physikalische Analyse:

Spektroskopie, Atomabsorptionsspektroskopie, elektrometrische Verfahren, Chromatographie, Kernresonanz- und Massenspektroskopie.

  1. 10. CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Untersuchungen an Wasser, Futter- und Düngemitteln, Most, Wein, Milch, Milchprodukten und Milcherzeugnissen, Fleisch ua. Lebensmitteln und Luft mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift sowie selbständig durchführen und die Ergebnisse interpretieren können.

Der Schüler soll verläßlich, sauber und rationell arbeiten.

Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen (Sieben, Filtrieren, Zentrifugieren, Kristallisieren). Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen.

II. Jahrgang:

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander), Kationennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander, Trennung), Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie). Manganometrie, Jodometrie, Komplexometrie.

Laboratoriumsbetrieb:

Probenaufbereitung (Aufschließen).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen (Destillieren, Extrahieren). Dichtebestimmung; analytische Waagen und analytisches Wägen, polarimetrische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.

III. Jahrgang:

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Chromatographie, moderne chemisch-physikalische Methoden.

Mikrobiologische Methoden:

Kochsches Plattenverfahren, Hemmstofftest.

IV. Jahrgang:

Untersuchung von Milch, Milchprodukten ua. Lebensmitteln:

Probennahme, Konservierung und Vorbereitung der Proben, Inhaltsstoffe (Wasser, Asche, Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, ua.), Produktverfälschungen, Faktoren der Qualitätssicherung.

Untersuchung von Hilfsstoffen:

Kontrolle von Wasser, Reinigungsmitteln, Laborreagenzien.

V. Jahrgang:

Untersuchung von Milchprodukten:

Trinkmilch, Kondensmilch, Milchpulver, Rahm, Butter, Topfen und Frischkäse, Käse, Molke, Sauermilch und Joghurt; Additive zu Milch und Milchprodukten (Kakao, Marmelade).

  1. 11. BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.1.

12. MASCHINSCHREIBEN

Siehe Anlage 1.

13. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

14. PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Produktion pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können. Der Schüler soll die Produktion im Hinblick auf die Verarbeitung zu marktfertigen Nahrungsmitteln abstimmen können. Er soll einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können. Er soll gängige und alternative Produktionsverfahren beurteilen und planen können.

Der Schüler soll Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne für Ackerbau und Grünland aufstellen und begründen können. Er soll einfache Methoden der Saatgutuntersuchung durchführen und eine Sortenwahl treffen können. Er soll für eine gegebene Situation Maßnahmen der Saatpflege, der Unkrautbekämpfung und des Pflanzenschutzes planen und begründen können.

Der Schüler soll die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme prüfen können. Er soll die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes und der innerbetrieblichen Verwertung von Produkten des Pflanzenbaues berücksichtigen können.

Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Boden:

Ausgangsmaterial der Bodenbildung (gesteinsbildende Minerale, bodenbildende Gesteine, Bodenflora, Bodenfauna).

Bodenbildende Prozesse (Umwandlung der mineralischen und organischen Substanz, Prozesse des Nährstoff-, Wasser-, Luft- und Wärmehaushaltes, Verlagerungsprozesse). Bodentypen (terrestrische, semiterrestrische und subhydrische Böden; Moore). Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Umweltbelastungen der Böden; Bodenverbesserung; Bodenbewertung (Bodenuntersuchung, Bodenschätzung, Bodenkartierung).

III. Jahrgang:

Klima:

Klimafaktoren (Licht, Temperatur, Feuchtigkeits- und Luftverhältnisse). Makroklima, Mesoklima, Mikroklima; Einfluß und Verbesserung der Klimafaktoren.

Kulturmaßnahmen:

Fruchtfolge (Gründe für die Fruchtfolge, Fruchtfolgesysteme, Fruchtfolgeplanung). Bodenbearbeitung (Geräte der primären und sekundären Bodenbearbeitung, Systeme der Bodenbearbeitung). Düngung (Pflanzenernährung, Zweck der Düngung, organische Dünger, Mineraldünger, Düngerplazierung, Düngerwirtschaft, konventionelle und alternative Düngesysteme). Saat (Saatmethoden, Saatdaten). Saatpflege (Bodenpflege, Unkrautbekämpfung).

IV. Jahrgang:

Kulturmaßnahmen:

Pflanzenschutz (Ursachen und Auswirkung der Pflanzenschäden, Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, Organisation des österreichischen Pflanzenschutzes).

Produktion:

Getreide, Blattfrüchte; Öl-, Eiweiß- und Faserpflanzen; Feldfutterbau, Feldgemüsebau; Produktion am Dauergrünland.

15. FORSTWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.1.

16. OBSTBAU

Siehe Anlage 1.1.

  1. 17. TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll landwirtschaftlich genutzte Haustiere ökonomisch halten und züchten können. Er soll Tiere in Verantwortung gegenüber dem Konsumenten und unter Vermeidung von Umweltbelastungen halten können.

Der Schüler soll Organisationsformen und Förderungseinrichtungen für die Haltung, Züchtung und Vermarktung von Tieren und tierischen Erzeugnissen nutzen können.

Der Schüler soll Futterrationen unter Beachtung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zusammenstellen können. Er soll die wesentlichen Haltungs-, Fütterungs-, Züchtungs-, Gesundheits- und Hygienefragen bei den einzelnen Haustierarten einschätzen können.

Der Schüler soll den möglichen Einfluß von Fremdstoffen in tierischen Erzeugnissen auf die menschliche Gesundheit beurteilen können. Er soll die Ansprüche der weiterverarbeitenden Betriebe sowie der Konsumenten kennen und bei der Fütterung, Züchtung und Vermarktung einbeziehen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Fütterung:

Futterwertbeurteilung; Futterwertbegriffe und Bedarfsnormen;

Futterbedarfsberechnung; Futterarten (Grundfutter, Ergänzungsfutter);

Futtermittelgesetz.

Genetik:

Merkmalsbildung; Vererbungsregeln. Tierbeurteilung (Selektionskriterien und Prüfungsmethoden bei Rind, Pferd, Schwein, Geflügel, sonstigen Haustieren). Haustierrassen.

IV. Jahrgang:

Fütterung und Haltung:

Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen.

Tierische Produkte:

Gewinnung und Verarbeitung (Milch, Fleisch, Eier, Wolle, Nebenprodukte).

V. Jahrgang:

Züchtung:

Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen.

Tierhygiene:

Schmarotzer- und Parasitenbekämpfung. Häufigste Tierkrankheiten und anzeigepflichtige Seuchen; Fleischuntersuchungsgesetz.

Tierische Produkte:

Verarbeitung und Vermarktung; Hygieneverordnung.

  1. 18. MASCHINENKUNDE UND VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über die theoretischen Voraussetzungen verfügen, um Maschinen und technische Betriebseinrichtungen in Betrieb nehmen, warten, einstellen, reparieren und hinsichtlich Funktion und Eignung beurteilen zu können.

Der Schüler soll insbesondere berufsrelevante Begriffe und Methoden aus der technischen Mechanik, der Festigkeitslehre, der Elektrotechnik und dem technischen Zeichnen verstehen und beim Einsatz technischer Betriebsmittel anwenden können. Er soll die gebräuchlichsten Werkstoffe, Energieträger, Schmierstoffe, Maschinenelemente, elektrischen Einrichtungen, Verbrennungsmotoren, Dampfkesselanlagen und Kälteanlagen kennen.

Der Schüler soll den Einsatz von Maschinen und technischen Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Sicherheits- und Rechtsvorschriften planen können. Der Schüler soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung auf die Arbeitsanforderungen, auf die sozialen Beziehungen, auf die Qualität der Produkte und auf die Umwelt kritisch beurteilen können.

Der Schüler soll technische Einrichtungen grafisch darstellen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Mechanik:

Begriffe (Kraft, statisches Moment, Umfangsgeschwindigkeit, Frequenz, Beschleunigung, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad); Methoden (Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften, Erstellung von Gleichgewichtsbedingungen, Ermittlung der Leistung von Motoren).

Festigkeit:

Begriffe (Spannung, Dehnung, Sicherheit, Dauerfestigkeit); Methoden (Berechnung der Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Verdrehfestigkeit in einfachen Belastungsfällen).

Elektrotechnik:

Begriffe und Grundgesetze (Grundmeßgrößen, ohmsches Gesetz, elektrische Arbeit, elektrische Leistung bei Gleich-, Wechsel- und Drehstrom); Meßmethoden (Messung von Stromstärke, Spannung, Widerstand, Leistung).

Technisches Zeichnen:

Darstellungsmethoden; Beschriftung und Bemaßung.

Werkstoffe und Hilfsstoffe:

Eisenmetalle; Nichteisenmetalle; abgewandelte Naturstoffe; synthetische Kunststoffe; Treibstoffe; Schmiermittel.

Maschinenelemente:

Verbindungselemente (lösbare und nicht lösbare); Bewegungselemente (Wellen, Lager, Kupplungen, Zahnradgetriebe, Riementriebe, Kettentriebe).

III. Jahrgang:

Elektrische Einrichtungen:

Elektrische Beleuchtung; Elektromotoren; Einrichtungen zum Leitungs- und Unfallschutz; elektronische Einrichtungen.

Verbrennungsmotoren:

Arbeitsweise und Kraftübertragung; Hilfseinrichtungen (Zündanlage, Vergaser, Einspritzanlage, Motorschmierung, Kühlung, Luftfilterung).

Transport- und Fördereinrichtungen:

Traktoren (Motor, Kupplung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung und Achskonstruktion, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten, Fremdantriebe); Anhänger.

IV. Jahrgang:

Verfahrenstechnik:

Elementare Verfahren (Rühren, Mischen, Separieren, Zentrifugieren, Homogenisieren, Erhitzen); Maschinen zur Milchgewinnung und Milchverarbeitung; Lager- und Fördertechnik; Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion.

Energietechnik:

Energieträger; Dampfkesselanlagen (Aufbau, Funktion, Bedienung), Kälteanlagen (Aufbau, Funktion, Bedienung).

V. Jahrgang:

Meßtechnik:

Internationales Einheitensystem, Meßfehler und Genauigkeit; Empfindlichkeit. Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen.

Regelungstechnik:

Regelkreis, Regelkreisglieder, Reglerbauarten, Regelkreisverhalten. Prozessregeltechnik.

  1. 19. MIKROBIOLOGIE UND ANGEWANDTE MIKROBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Stellung der Mikroorganismen im biologischen System beurteilen und die Wechselbeziehung zu anderen Mikroorganismen, zu Pflanzen, Tieren und Menschen erkennen können.

Er soll die Bedeutung der Mikroorganismen bei der Herstellung von Milch und Milchprodukten sowie von daraus abgeleiteten Erzeugnissen und von anderen Lebensmitteln kennen.

Er soll sich seiner Verantwortung gegenüber dem Konsumenten in bezug auf die hygienische Unbedenklichkeit von Lebensmitteln bewußt sein und Grenzfälle aufzeigen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Bedeutung der Mikroorganismen:

Stellung der Mikroorganismen in der Natur; lebensmittelhygienische, medizinische, industrielle Bedeutung.

Struktur der Mikroorganismen:

Bakterien, Viren, Hefen, Schimmelpilze, subbiologische Systeme.

Wachstum und Vermehrung der Mikroorganismen:

Entwicklungsbedingungen (Nährboden, pH-Wert, Sauerstoffgehalt, Wassergehalt, Temperatur), Vermehrung (ungeschlechtliche und geschlechtliche Fortpflanzung), Entwicklungskinetik (diskontinuierliche und kontinuierliche Kultur, Produktbildung, Abtötung).

Stoffwechsel der Mikroorganismen:

Atmung; Gärung; anaerobe Atmung.

Hygiene:

Einfluß der Tierkrankheiten auf die Milch; mikrobielle Kontamination; Rückstände aus der therapeutischen Behandlung; Fremdstoffe aus der Umwelt; geruchs- und geschmacksaktive Substanzen. Personal- und Betriebshygiene.

Mikrobiologie von Milch, Milchprodukten und abgeleiteten Erzeugnissen:

Trinkmilch, Trinkmilcherzeugnisse; Rahm, Rahmerzeugnisse; Käse, Käseerzeugnisse.

V. Jahrgang:

Systematik der Mikroorganismen:

Bakterien, Viren, Hefen, Schimmelpilze, subbiologische Systeme.

Mikrobiologie von Milch, Milchprodukten und abgeleiteten Erzeugnissen:

Fermentierte Milch und Milcherzeugnisse; Butter, Buttererzeugnisse;

Topfen, Topfenerzeugnisse; Frischkäse, Frischkäseerzeugnisse; Molke, Trockenmilch, Trockenmilcherzeugnisse; Kondensmilch;

Milcheiweißerzeugnisse; Schmelzkäse, Schmelzkäseerzeugnisse;

Speiseeis, Topfencremen; Säurewecker, Säureweckerzubereitung.

Mikrobiologie anderer Lebensmittel:

Fleisch, Fleischwaren; Gemüse; Obst; Getreide; Backwaren; alkoholische, nichtalkoholische Getränke.

  1. 20. MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll elementare mikrobiologische Arbeitsmethoden selbständig durchführen und die hygienische Unbedenklichkeit von Lebensmitteln, insbesondere Milch, Milchprodukten und daraus abgeleiteten Erzeugnissen in allen Produktions- und Vermarktungsstufen beurteilen können.

Der Schüler soll die Ergebnisse seiner Untersuchungen interpretieren können. Er soll sich seiner Verantwortung für die menschliche Gesundheit bewußt sein.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Laboratoriumsbetrieb:

Laboratoriumsgeräte und -einrichtungen, Probennahme, Probennahmepläne, Probenaufbereitung.

Mikrobiologische Methoden:

Mikrobiologische Präparate, Mikroskopieren, Konzentrationsbestimmungen, Keimgruppennachweise, Züchtung, hygienische Wertigkeit der Milch, Kontrollmethodik der Personal- und Betriebshygiene.

V. Jahrgang:

Mikrobiologische Methoden:

Züchtung (Starter- und Reifungskulturen), Identifizierung mit Bestimmungsschlüssel, Isolierung.

Angewandte Mikrobiologie:

Kontrolle von Hilfsstoffen (Lab, Gewürze, Salze), Beurteilung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Verpackungsmaterialien; Produktuntersuchung (Trinkmilch, Rahm, fermentierte Milch, Butter, Topfen, Frischkäse, Käse, Molke, Trockenmilch, Kondensmilch, Milcheiweißerzeugnisse, Schmelzkäse, Speiseeis).

  1. 21. TECHNOLOGIE DER MILCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll über die Verfahren der Be- und Verarbeitung zu marktfertigen Produkten sowie die Möglichkeiten der Verwertung von Milch und Milcherzeugnissen in fachverwandten Betrieben kennen.

Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Qualität der hergestellten Produkte und Erzeugnisse sowie für die umweltgerechte Entsorgung von Abwässern und Abfällen bewußt sein.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Rohstofferfassung:

Anlieferung (Behandlung der Milch im Erzeugerbetrieb, Übernahme).

Rohstoffbearbeitung:

Haltbarmachen; Separieren, Standardisieren; Homogenisieren, Membranfiltration und Austauschverfahren.

Rohstoffverarbeitung:

Milchinhaltsstoffe (Milchfett, Milcheiweiß, Milchzucker); Produkte (Trinkmilch, Rahm, fermentierte Milch, Butter und Topfen, Frischkäse, Käse); Säurewecker und Säureweckerbereitung.

V. Jahrgang:

Rohstoffverarbeitung:

Trinkmilch-, Rahm-, Butter-, Milch-, Topfen-, Frischkäse- und Käseerzeugnisse; Molke und Molkeverwertung, Trockenmilch- und Trockenmilcherzeugnisse, Kondensmilch, Milcheiweißerzeugnisse, Schmelzkäse und Schmelzkäseerzeugnisse, von Milcherzeugnissen abgeleitete Produkte.

Hilfsstoffe:

Wasser (Ver- und Entsorgung), Verpackung (flüssige, pastöse, gekörnte und feste Produkte).

  1. 22. TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Milchprodukte und -erzeugnisse im Laboratoriumsmaßstab selbständig herstellen, verpacken, bewerten und dabei auftretende Fehler erkennen und beheben können. Er soll die hiefür erforderlichen Planungen und Berechungen (Anm.: richtig: Berechnungen) unter Beachtung der technischen, ökonomischen und ökologischen Faktoren durchführen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Rohstoffbe- und -verarbeitung:

Sauerrahm, Joghurt, Topfen, Gervais, Cottagecheese, Weich-, Schnitt- und Hartkäse; Säurewecker und Säureweckerzubereitung; Verfahrensvergleiche.

V. Jahrgang:

Rohstoffbe- und -verarbeitung:

H-Milch, Kaffee, Schlagobers, Molkepulver, Voll- und Magermilchpulver, Kondensmilch, Casein, Schmelzkäse und Zubereitungen, Käse und Frischkäseerzeugnisse, Speiseeis, Fruchttopfen.

Meß- und Regelungstechnik:

Messung verfahrenstechnischer Größen; Reglerauswahl und Aufbau von Regelkreisen.

  1. 23. LANDWIRTSCHAFTLICHES UND TECHNOLOGISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines Betriebes der Fachrichtung kennen. Er soll einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können. Er soll Milchprodukte und -erzeugnisse und andere Lebensmittel bis zur Marktreife herstellen können.

Der Schüler soll betriebliche Arbeitsabläufe erfassen, beurteilen und für ausgewählte Situationen planen können. Er soll Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen. Er soll bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen. Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.

Der Schüler soll landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen, warten und einstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ackerbau:

Pflanzenschutz, Düngung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Handhacke, Handstreuen, Kartoffelernte).

Gemüsebau:

Anbau, Ernte, Lagerung, Kompostbereitung, Fertigkeiten (Säen, Pikieren, Setzen, Aufsetzen eines Walms).

Grünlandbewirtschaftung:

Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung, Fertigkeiten (manuelles Mähen, Wenden, Schwaden, Aufstellen und Bepacken von Trocknungsgerüsten, Häckseln, Beschicken und Abdecken eines Silos).

Tierhaltung:

Stallreinigung und -desinfektion, Tierpflege, Fütterung, Fertigkeiten (Schroten, Zubereiten und Zuteilen der Futterration, Striegeln und Bürsten).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinen- und Gerätepflege.

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Werkstoffbestimmung. Stahlsorten (äußere Merkmale, Funkenprobe), Wärmebehandlung von Stahl (Glühen, Härten, Anlassen). Metallbearbeitung (Sägen; Feilen; Meißeln, Bohren, Gewindeschneiden; Biegen, Nieten).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Vermessung, Aufsetzen von Mauern, Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Horizontalen und Neigungen).

Tischlerei und Zimmerei:

Holzbearbeitung, Holzschutz, Holzverbindungen, Fertigkeiten (Schneiden, Schrauben, Nageln).

II. Jahrgang:

Ackerbau:

Bestellung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Einstellen der Sämaschine, Köpfen und Einbringen von Rüben).

Gemüsebau:

Anbau, Ernte, Pflanzenschutz, Kompostbereitung.

Obstbau:

Pflanzung, Obsternte, Obstverarbeitung, Fertigkeiten (Pflücken, Bereitung von Süß- und Gärmost).

Grünlandbewirtschaftung:

Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung.

Tierhaltung:

Tierhygiene, Züchtung, Fütterung, Milchgewinnung, Fertigkeiten (Gesundheitskontrolle, Erkennen der Brunst, Feststellen von Verzehrmengen, Melken, Kühlen, Reinigung und Desinfektion von Geräten und Anlagen).

Schlachten und Fleischverarbeitung:

Schweine, Geflügel, Fertigkeiten (Betäuben, Stechen, Haaren, Spalten, Abspecken, Zerfällen, Entbeinen, Sortieren, Pökeln, Vorarbeiten für Wurst- und Sulzherstellung).

Forstwirtschaft:

Gerätebedienung, Brennholzbereitung, Bestandsbegründung, Bestandzahlregulierung; Forstschutz, Fertigkeiten (Auspflanzen, Verstänkern, Handhabung der Motorsäge, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Durchforsten mit Hacke und Motorsäge).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Traktorfahrtheorie im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, Wartung und Kontrolle vor Inbetriebnahme des Traktors, Fertigkeiten (Traktorfahrpraxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, auch mit Anhänger, Ankoppeln von Geräten, Geräte- und Werkzeugpflege).

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Elektroschweißen. Kunststoffe (äußere Merkmale, Brennprobe). Thermoplaste (Warmverformung mit der Heißluftpistole, Schweißen mit einfachen Hilfsmitteln). Duroplaste (Reparaturarbeiten). Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage und Reparatur von Verbrennungsmotoren (Luftfilterung, Vergaser, Zündanlage, Einspritzanlage, Ventilsteuerung, Kühlung, Schmierung) und Traktoren (Kupplung, Getriebe, mechanische und hydraulische Bremsanlage, Reifen; Lenkung und Vorderachse, hydraulisches Hubwerk, elektrische Ausrüstung). Elektrische Messungen (Spannung; Strom; Widerstand; Leistung; Kennlinien).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Instandhaltung von Gebäuden, Fertigkeiten (Ausbessern von Mauern, Betonieren).

Tischlerei und Zimmerei:

Holzbearbeitung, Holzverbindungen.

III. Jahrgang:

Ackerbau:

Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen, maschinelles Streuen).

Obstbau:

Pflege, Erziehungsformen und -systeme, Veredlung, Fertigkeiten (Baumschnitt für verschiedene Kronenformen, Sträucherschnitt, Veredeln).

Grünlandbewirtschaftung:

Grünfutterernte, Fertigkeiten (Maschinelles Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Einlagern).

Tierhaltung:

Milchgewinnung, Fertigkeiten (Tiereführen, Melken).

Schlachten und Fleischverarbeitung:

Rinder, Schweine (Schlachtkörperbewertung, Sortieren, Verarbeiten).

Forstwirtschaft:

Bestandzahlregulierung, Brennholzbereitung, Holzernte, Fertigkeiten (Durchforsten mit Motorsäge und Hacke, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinenpflege, Frontladen.

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage, Reparatur von Maschinen und technischen Einrichtungen der Pflanzenproduktion (Bodenbearbeitungsgeräte, Düngungsgeräte, Beregnungsanlagen, Anbaumaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Erntemaschinen) sowie von Maschinen und technischen Einrichtungen der Tierproduktion.

Arbeitsplanung:

Bestandserhebung von Vorräten, Vieh, Arbeitskräften, Maschinen und Gebäuden, Ermittlung des Arbeitsaufwandes, Erfassen von Arbeitsabläufen.

IV. Jahrgang:

Rohstofferfassung:

Anlieferung und Übernahme, Qualitätsfeststellung und Lagerung von Milch.

Rohstoffbe- und -verarbeitung:

Milchprodukte.

Energietechnik:

Kessel-, Kälte- und Druckluftanlagen (Bedienung, Wartung).

V. Jahrgang:

Rohstoffbearbeitung:

Haltbarmachen, Separieren, Standardisieren, Homogenisieren.

Rohstoffverarbeitung:

Trinkmilch, Butter, Topfen, Weich-, Schnitt- und Hartkäse.

Direktvermarktung:

Lebensmittel des landwirtschaftlichen Be- und Verarbeitungsnebengewerbes.

  1. 24. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

25. RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Ordnungsfunktion des Rechtes verstehen und bejahen; er soll die allgemeinen Rechtsbegriffe kennen.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen eines Betriebes der Fachrichtung kennen. Er soll in einer gegebenen persönlichen oder beruflichen Situation seine rechtlichen Interessen gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber Einzelpersonen wahrnehmen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Privatrecht:

Allgemeine Rechtsbegriffe, die Person (Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Rechtsgeschäfte). Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Gesellschaftsrecht; Wechsel- und Scheckrecht. Konsumentenschutz.

Öffentliches Recht:

Organisation der Verwaltung in den Gebietskörperschaften;

Zuständigkeit, Verfahrensregeln. Verwaltungsverfahrensgesetze;

gerichtliches Verfahren (Zivilprozeß; Zwangsvollstreckung), Insolvenzrecht; Grund- und Freiheitsrechte; Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gewerberecht. Häusliche Nebenbeschäftigung.

Land- und Forstwirtschaftsrecht:

Landwirtschaftsgesetz, Marktordnungsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Preisgesetz. Lebensmittelrecht, Qualitätsklassenregelung. Raumordnung, Baurecht, Grundverkehr, Landpacht, Wasserrecht, Natur-, Tier- und Umweltschutz. Privatwirtschaftsverwaltung, berufliche Selbstverwaltung. Landwirtschaftliches Nebengewerbe, Verkauf landwirtschaftlicher Produkte ab Hof und im Umherziehen, Gästebeherbergung am Bauernhof.

Lebensmittelrecht:

Lebensmittelgesetz, österreichisches Lebensmittelbuch, Verordnungen zum Lebensmittelgesetz.

Genossenschaftsrecht:

Genossenschaftsgesetz, Genossenschaftsrevisionsgesetz, Satzung.

  1. 26. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll landwirtschaftliche Betriebe einrichten und führen, den Betriebserfolg nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien beurteilen können. Er soll bei Kalkulationen und betrieblichen Entscheidungen Gesetzmäßigkeiten der Produktion und der Kostenentwicklung anwenden können. Er soll verschiedene Finanzierungsmittel und Finanzierungsformen beurteilen können.

Der Schüler soll für einzelne Produktions- und Arbeitsbereiche sowie für den gesamten Betrieb Daten erheben und beurteilen können.

Der Schüler soll Buchführungsabschlüsse durchführen und analysieren können. Er soll Steuererklärungen abfassen und Bescheide von Steuerbehörden interpretieren können.

Der Schüler soll die Situation des Marktes für landwirtschaftliche Produkte interpretieren und für unternehmerische Entscheidungen auswerten können. Er soll Marketinginstrumente auswählen und landwirtschaftliche Produkte unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte konsumorientiert und umweltbewußt vermarkten können.

Der Schüler soll fähig und bereit sein, innerhalb des Betriebes und überbetrieblich zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Betrieb und Unternehmung:

Betriebliche Entscheidungen und Ziele. Arten der Betriebe. Rechtsformen der Unternehmungen.

Struktur und Produktionsbedingungen der österreichischen Landwirtschaft:

Agrarstruktur (Flächenverteilung, Betriebsgrößen, Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe). Natürliche und wirtschaftliche Produktionsbedingungen. Produktionsgebiete (Haupt- und Kleinproduktionsgebiete, Berghöfekataster und Zoneneinteilung der Bergbauerngebiete).

Kauf:

Kaufvertrag (Inhalt, Anbahnung, Abschluß, Erfüllung). Zahlung (bar, halbbar, unbar).

Buchführung:

Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Belegwesen, Buchführungssysteme, System der doppelten Buchführung (Kontenbegriff, Eröffnung und Abschluß der Konten).

IV. Jahrgang:

Buchführung:

Doppelte Buchführung (Verbuchung einfacher Geschäftsfälle, Kontenrahmen, Kontenplan). Buchführungsverfahren unter Beachtung der Besonderheiten des Fachbereiches.

Bewertung:

Bewertungsanlässe, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Wertarten, Bewertung einzelner Vermögensbestände, Bewertung des Gesamtbetriebes für verschiedene Anlässe.

Bilanzierung:

Inventur, Anlagenabschreibung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Rücklagen. Beurteilung des Betriebserfolges (subjektive und objektive Erfolgsmaßstäbe).

Personalverrechnung:

Einfache Abrechnung, Verrechnung mit der Krankenkasse und dem Finanzamt, Führung der gesetzlichen Aufzeichnungen.

Kostenrechnung:

Aufgaben; Begriff und Gliederung der Kosten. Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zu Vollkosten und Teilkosten. Produktionsfunktionen.

Steuern:

Gliederung der öffentlichen Abgaben; Begriffe;

Abgabenverfahrensrecht, Finanzstrafrecht. Grundsteuer samt Zuschlägen, Umsatz-, Einkommens-, Vermögens-, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gewerbesteuer, Getränkesteuer, Abgabe für alkoholische Getränke, Sonderbestimmungen für den Fachbereich. Stempel- und Rechtsgebühren. Staatliche Beihilfen.

V. Jahrgang:

Finanzierung und Investition:

Begriff und Arten der Finanzierung (Betriebs- und Investitionsfinanzierung, Eigen-, Selbst- und Fremdfinanzierung). Zinsen- und Rentenrechnung. Kredite (Formen, Besicherung, Tilgung, Kostenvergleich). Begriff und Arten der Investition; Wirtschaftlichkeit von Investitionen für Teilbereiche und für den Gesamtbetrieb, Leistungen und Kosten von Investitionen, Finanzierbarkeit von Investitionen.

Markt:

Marktmechanismen, Marktformen und Marktverhalten. Agrarmärkte, Milchmarkt. Gesetzliche Bestimmungen; internationale Abkommen über den Agrarhandel.

Betriebsführung:

Managementfunktionen. Ökonomische und außerökonomische Ziele. Planung; Planungstheorie, Methoden zur Betriebsplanung (Programmplanung, Netzplan, lineare Programmierung), Organisation, Menschenführung, Kontrolle.

Auswertung der Buchführung:

Bilanzanalyse, Berechnung von Kennzahlen (Rentabilität, Liquidität), Kapitalflußrechnung.

Genossenschaftswesen:

Mitgliedschaft (Betritt, Rechte und Pflichten, Haftung, Austritt), Organe (Arten, Wahl, Rechte und Pflichten), Geschäftsbereich, Revision, Verschmelzung, Auflösung, Konkurs.

In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im V. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.

27. ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physiologischen Grundlagen der Ernährung kennen und davon auf die menschliche Ernährung im Normalfall und unter besonderen Lebensbedingungen rückschließen können. Er soll wesentliche von unwesentlichen Beeinträchtigungen der Nahrungsmittel durch Rückstände, Be- und Verarbeitungsverfahren, Lagerung und Verteilung unterscheiden können.

Der Schüler soll die wirtschaftlichen, sozialen, psychologischen und kulturellen Einflüsse auf die menschlichen Ernährungsgewohnheiten verstehen und berücksichtigen. Er soll zu Problemen der Welternährung kritisch Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Ernährungsfunktionen:

Verdauung und Resorption, Bau- und Betriebsstoffwechsel, Stoffwechselstörungen; Bilanzierung von Nähr-, Wirk- und Mineralstoffen in der menschlichen Ernährung.

Diätetik:

Alters- und leistungsgemäße Ernährung; Organisationsformen der Verpflegung; physiologische Reaktionen (Beeinflussung von Geruch, Geschmack und Aussehen); Rückstände in der Nahrung; Einfluß der Zubereitung auf die Qualität der Nahrungsmittel, Genußmittel.

Ernährungssoziologie:

Ernährungsgewohnheiten, Ernährungstheorien;

Welternährungssituation.

28. PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.

Organisationsform und Inhalt:

Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat zwanzig Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in drei Abschnitte von vier, acht und acht Wochen Dauer zu teilen.

Der erste und zweite Abschnitt sollen in einem landwirtschaftlichen, vielseitig organisierten Betrieb abgeleistet werden; der dritte Abschnitt ist in einem Betrieb der Fachrichtung zu absolvieren. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.

Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.

B. FREIGEGENSTÄNDE

RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ

siehe Anlage 1.6

BIENENKUNDE

Siehe Anlage 1.1

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; siehe Anlage 1 Abschnitt Ia.

**) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Mit Übungen.

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

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