Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1988

Anlage 1

Anlage 1.8

______________

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND HAUSWIRTSCHAFT

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

---------------------------------------------------------------------

1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10

2. Deutsch ................... 4 3 2 2 2 13

3. Englisch .................. 2 2 2 2 2 10

4. Geschichte, Sozial- und

Staatsbürgerkunde ......... - - 2 2 2 6

5. Geographie und

Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - - 4

6. Mathematik und angewandte

Mathematik ................ 3 3 2 2 - 10

7. Elektronische

Datenverarbeitung ......... - - - 3 - 3

8. Physik und angewandte

Physik .................... 2 2 - - - 4

9. Chemie und angewandte

Chemie .................... 2 2 - - - 4

10. Chemisches Laboratorium ... - 2 - - - 2

11. Biologie und angewandte

Biologie *1) .............. 2 4 - - - 6

12. Maschinschreiben und

Textverarbeitung .......... - 2 2 - - 4

13. Leibesübungen ............. 2 2 2 2 2 10

14. Volkskunde ................ - - 2 - - 2

15. Musikerziehung ............ 2 - - - - 2

16. Bildnerische Erziehung .... 2 - - - - 2

17. Ernährungslehre ........... - - 2 2 3 7

18. Küchenführung ............. - 3 3 4 4 14

19. Gesundheitslehre .......... - - 2 - - 2

20. Hauswirtschaft und

Wohnlehre ................. 3 3 2 3 3 14

21. Textilverarbeitung ........ 3 3 3 2 3 14

22. Pflanzenbau ............... - - 2 2 - 4

23. Gartenbau ................. - - - 2 2 4

24. Tierhaltung und

Tierzüchtung .............. - - 2 2 2 6

25. Gartenbau- und

Landwirtschaftspraktikum .. 3 4 4 4 - 15

26. Volkswirtschaftslehre ..... - - - - 2 2

27. Rechtskunde ............... - - - - 2 2

28. Betriebswirtschaftslehre

und Rechnungswesen *1) .... - - 3 3 4 10

24. Raumordnung und

Umweltschutz .............. - - - - 2 2

30. Psychologie ............... - - - - 2 2

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl ... 34 39 39 39 39 190

31. Pflichtpraktikum:

Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

Abschnitt II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

Freigegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

---------------------------------------------------------------------

Fremdenverkehr und

Landwirtschaft ................. - - - 2 - 2

Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6

Kurzschrift .................... - 2 - - - 2

Volkskunde ..................... - - - 2 - 2

Organisations- und

Führungslehre .................. - - - - 2 2

Aktuelle Fachgebiete ........... - - 2 2 2 6

---------------------------------------------------------------------

Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung ................. - 1 1 1 1 4

Bildnerische Erziehung ......... - 2 - - - 2

Leibesübungen .................. 2 2 2 2 2 10

---------------------------------------------------------------------

Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
  1. 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mathematisch-logische Methoden beherrschen und auf die Lösung von Problemen des Fachgebietes anwenden können; er soll das numerische und algebraische Rechnen unter Verwendung zeitgemäßer Hilfsmittel sowie die Differential- und Integralrechnung, die Wahrscheinlichkeitsrechnung und statistische Methoden, soweit sie für die Berufspraxis und den Besuch einer Universität erforderlich sind, beherrschen.

Der Schüler soll Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von Funktionen beschreiben können; er soll Tabellen und grafische Darstellungen interpretieren und genau und übersichtlich entwerfen können. Er soll sich bei mathematischer Diskussion und Argumentation exakt ausdrücken können.

Der Schüler soll bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Zahlenmengen:

Mengenbegriff, Gleichheit von Mengen, Teilmengen, Durchschnitt und Vereinigung von Mengen. Menge der natürlichen Zahlen, Menge der ganzen Zahlen und Menge der rationalen Zahlen als Teilmengen der Menge der reellen Zahlen.

Terme:

Zahlenterme, Terme mit Variablen; Grund- und Definitionsmenge von Termen, Umformen von Termen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten.

Numerisches Rechnen:

Gebrauch des Taschenrechners für die Grundrechnungsarten sowie für das Potenzieren und das Wurzelziehen; Fixkomma- und Gleitkommadarstellung, Überschlagsrechnen, Genauigkeitsüberlegungen.

Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen:

Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungen aus verbalen Angaben unter besonderer Berücksichtigung der Prozentrechnung; Proportionen.

Funktionen:

Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion; lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation.

Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen:

Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme.

Planimetrie und Stereometrie:

Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck und regelmäßiges Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe; Anwendungen auf Aufgaben aus der Stereometrie (Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel).

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Potenzen und Logarithmen:

Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der irrationalen Zahlen; Dezimal- und Dualsystem; Rechenoperationen mit Logarithmen.

Funktionen und Gleichungen:

Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion, Beschreibung von Wachstumsvorgängen; Exponentialgleichungen; quadratische Funktion; quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Gaußsche Zahlenebene).

Trigonometrie:

Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.

Beschreibende Statistik:

Grafische Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen; Mittelwert, Streuung.

Folgen, Reihen und Differenzengleichungen:

Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie).

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Finanzmathematik:

Dekursive Zinseszinsen, ganz- und unterjährige Verzinsung; ganz- und unterjährige gleichbleibende Renten, ewige Rente; Tilgungspläne.

Funktionen:

Rationale Funktionen, Gesamt-, Grenz- und Stückkostenfunktion, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion.

Differentialrechnung:

Differenzenquotient und Differentialquotient. Ableitung reeller Funktionen. Ableitung von Summe, Differenz, Produkt und Quotient; Ableitung von zusammengesetzten Funktionen. Anwendungen (Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben, näherungsweises Lösen von Gleichungen, Fehlerrechnung, Änderungsrate).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral der Potenzfunktionen mit rationalen Exponenten und der Polynomfunktionen. Berechnen von Flächen- und Rauminhalten; näherungsweises Berechnen von bestimmten Integralen.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Permutationen, Variationen, Kombinationen;

Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, bedingte Wahrscheinlichkeit; Wahrscheinlichkeitsverteilung, Erwartungswert, Varianz; Binomial- und Poissonverteilung;

Normalverteilung; Regression und Korrelation; Anwendungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Probleme außerhalb der Mathematik, insbesondere in den Bereichen der Land- und Hauswirtschaft. Dies bedingt zum Beispiel im Themenbereich „Integralrechnung“ die Beschränkung auf die Integration von Polynomfunktionen und für Anwendungen (Untersuchung von Wachstumsprozessen, Mitscherlich-Kurve, chemische Reaktion 1. Ordnung) wichtige Funktionen.

Weitere Auswahlkriterien sind:

  1. - im Themenbereich „Zahlenmengen“: der Beitrag zur Einübung einer einheitlichen Terminologie;
  2. - in den Themenbereichen der Algebra: der Beitrag zur Anwendung von Termen und Funktionen sowie zur Lösung von Gleichungen und Gleichungssystemen (Untersuchungen von Definitionsmenge und Wertemenge sowie Termvergleich sind von geringerer Bedeutung).

Zur Erarbeitung grundlegender Fertigkeiten (zB: Arbeiten mit Termen, Umformungen bei Gleichungen, Auflösen von linearen Gleichungssystemen, Rechnen mit Potenzen) empfiehlt sich ein Vorgehen in zwei Phasen: Vermittlung verständnisvoller Einsicht und Anleitung zur Automatisierung der Rechengänge. Die ständige Verwendung des Taschenrechners von Anfang an in allen Themenbereichen entspricht nicht nur den Erfordernissen der Praxis, sondern ist auch aus zeitökonomischen Gründen für die Bewältigung des Lehrstoffes erforderlich.

Die Herausarbeitung von Beziehungen zu früher erarbeiteten Themenbereichen ist auch dann zweckmäßig, wenn es sich nicht um notwendige Vorkenntnisse im strengen Sinne handelt (zB Exponentialgleichungen bei Behandlung der Rentenrechnung, lineare Gleichungssysteme bei der Bestimmung der Koeffizienten einer Polynomfunktion), da sie den Sinn des Schülers für mathematische Zusammenhänge fördert. Gelegenheit dazu ergibt sich besonders bei Aufgaben, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche integrieren, wofür sich vor allem der Beginn des IV. Jahrganges anbietet.

Bei der Vorstellung neuen Stoffes ist der Weg vom Konkreten zum Abstrakten günstiger als der gegenteilige. Die Herleitung von Formeln und Lösungsmethoden ist nur dann von Nutzen, wenn ihr der Schüler mit Sicherheit folgen kann oder wenn es sich um typische Beispiele für die wichtigsten Beweismethoden der Mathematik handelt. In anderen Fällen (zB: Vorlage der Formeln bei Regression und Korrelation; Einführung der Zahl „e“, des Grenzwertes und des Differentialquotienten) kommt der Anschaulichkeit für das Schülerverständnis größere Bedeutung zu als einer formalen Herleitung bzw. Definition. Plausibles Schließen, die Aneignung heuristischer Methoden und die selbständige Entwicklung von Lösungsstrategien werden vor allem durch Eigentätigkeit des Schülers (Arbeitsunterricht) gefördert, wobei dieser den richtigen Gebrauch von Fachbüchern übt. Geometrische Veranschaulichungen dienen nicht nur als Illustration, sondern auch als Quellen der Intuition. Da Hausübungen das wichtigste Hilfsmittel zur Festigung der Kenntnisse darstellen, kommt der Auswahl der Beispiele, der Kontrolle der Kenntnisse und der sich daraus ergebenden Nachbesprechung besondere Bedeutung zu.

Querverbindungen zu den theoretisch-fachlichen Unterrichtsgegenständen dienen vor allem der Motivation der Schüler sowie der Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration.

Der Vorgang des Mathematisierens und Modellbildens sowie der damit zusammenhängenden Theorienbildung wird dem Schüler in erster Linie an Beispielen klar gemacht. Besonders wichtig ist dabei die Einsicht, daß jedes mathematische Modell infolge Vereinfachungen nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit liefert und daß die Arbeit an einem Modell ständiger Rückkopplung an die Ausgangssituation bedarf. Die Behandlung von Sachverhalten mit Hilfe eines mathematischen Modells (allenfalls mehrerer konkurrierender Modelle, zB bei der Auswertung statistischer Daten) gestattet die Diskussion der Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Grenzen der Anwendung der Mathematik.

Die Einführung und Festigung des Begriffs der Funktion ist ein ausgezeichneter Anlaß zur Einübung des Umganges mit Tabellen. Zur besseren Veranschaulichung können empirische Funktionen dienen. Die Stereometrie dient auch der Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens, beispielsweise durch Schrägrißskizzen und Modelle.

Die Themen der Wahrscheinlichkeitsrechnung sind nur im Hinblick auf ihre Anwendung in der Statistik bedeutsam. Bei der Interpretation und Beurteilung von Statistiken aus dem land- und hauswirtschaftlichen Bereich kann der Schüler seinen sprachlichen Ausdruck und seine Argumentationsfähigkeit sowie das Arbeiten mit Tabellen und graphischen Darstellungen verbessern. Bei der Anwendung von Folgen, Reihen und Differenzengleichungen auf die Beschreibung biologischer Vorgänge kann auf die Analogie zu wirtschaftlichen Vorgängen hingewiesen werden.

Bei der Behandlung der Finanzmathematik kann auf die Methoden der Investitions- und Rentabilitätsrechnung eingegangen werden.

Im I. und II. Jahrgang je 4 Schularbeiten, im III. und IV. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.

  1. 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
  1. 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung landwirtschaftlicher Produktionstechniken und bei der Beurteilung landwirtschaftlicher Produkte und Produktionsmittel nutzen können.

Der Schüler soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.

Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt beachten können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stellenwert der Chemie:

Aufgaben und Methoden. Stoffe (Stoffeigenschaften, Stoffänderung, Reinstoff, chemisches Element, Stoffgemenge). Chemische Schreibweise.

Struktur der Materie:

Atom, Atommodelle (Elektronenkonfiguration, Energiezustände; Fähigkeit der Aufnahme und Abgabe von Elektronen). Periodensystem der Elemente. Massen-, Volums- und Energieverhältnisse chemischer Reaktionen.

Chemische Bindung:

Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).

Saure und basische Funktion:

Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.

Elektrochemie:

Elektrochemische Spannungsreihe. Elektrolyse; galvanische Elemente.

Lösungen:

Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.

Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.

Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:

Edelgase, Halogene, Schwefel, Stickstoff, Phosphor, Kohlenstoff, Silicium.

Metalle:

Eigenschaften; Gitterstrukturen.

Angewandte anorganische Chemie:

Mineraldüngung; Wasserhärte und Wasseraufbereitung; Umweltbelastung durch Schwermetalle.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Orbitalmodell des Kohlenstoffs und Arten der Kohlenstoffverbindungen. Organische Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen. Strukturprinzipien.

Kohlenwasserstoffe:

Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl.

Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:

Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;

Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;

Hydroxicarbonsäuren; Aminosäuren.

Ester:

Fruchtester; Wachse; Fette; Lipoide.

Saccharide:

Monosaccharide, Disaccharide, Polysaccharide.

Eiweiß:

Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-; Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper.

Nukleinsäuren:

Struktur und Funktion von DNA und RNA; Biochemie der Vererbung; Biochemie der Viren.

Angewandte Biochemie:

Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes.

Allgemein empfiehlt sich eine gründlichere Behandlung - auch unter Einbeziehung gesundheitlicher, ökologischer, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte - jener chemischen Prozesse, die für das Fachgebiet von Bedeutung sind, während sich für die Wissenschaft von den Stoffen und ihren Veränderungen und für die Struktur der Materie ein exemplarisches Vorgehen anbietet. Die Auswahl angewandter chemischer Technologien richtet sich nach den Erfordernissen der Fachrichtung; dabei sind Hinweise auf ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Situation in Österreich wertvoll.

Die Beobachtung und Deutung von Phänomenen erfordert Übung. Besonders geeignet hiezu sind die Färbung diverser Pflanzenfarbstoffe in Abhängigkeit vom pH-Wert, die Pflanzenschädigung entlang von Autostraßen und Skipisten sowie Gärgasgefahren in Silos und Weinkellern.

Die Bedeutung der chemischen Grundgesetze wird sich dem Schüler umso besser einprägen, je öfter auf sie Bezug genommen wird. Typische Anlässe für derartige Verweise sind:

  1. - beim Massenwirkungsgesetz die HJ-, SO3- und NH3-Synthese, der pH-Wert;
  2. - beim Gesetz der Erhaltung der Masse auch die Bildung gasförmiger Reaktionsprodukte, zB Verbrennung, Wasserelektrolyse, Lösen von Metall in Säuren.

Die Anschaulichkeit wird erhöht, wenn Phänomene am jeweils einfachsten geeigneten Atommodell unter Hinweis auf seine begrenzte Modellhaftigkeit erklärt werden.

Bei der Behandlung der Elemente ist folgende Reihenfolge vorteilhaft: Stellung im Periodensystem - Vorkommen - Gewinnung - Eigenschaften - Bedeutung und Verwendung - wichtige Verbindungen. Bei wichtigen Mengen- und Spurenelementen steht ihre physiologische Bedeutung im Vordergrund. Bei der Beurteilung der Rohstoffsituation ist das Eingehen auf Möglichkeiten der Wiederverwertung wertvoll.

Die Nutzung des chemischen Wissens für die Anwendung im Fachgebiet wird besonders durch Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen gewährleistet. Dabei kann auch eine Zusammenfassung nach besonderen Themenkreisen (zB Mineraldüngung, Pflanzenernährung, Pflanzenproduktion, Tierernährung, Tierproduktion, menschliche Ernährung) nützlich sein.

Die Einbeziehung aktueller Anlässe zum Thema „Lebensqualität und Umweltbewußtsein“ (zB Waldschädigungen durch Industrieabgase; Fischsterben durch direktes Einleiten gifthältiger Abwässer in Flüsse; Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden, Antibiotika und Hormonen in Nahrungsmitteln) erhöht den Praxisbezug des Unterrichtes und die Motivation der Schüler.

Diskussionen und Referate empfehlen sich zur Bearbeitung von angewandten Problemen wie Alltagsunfällen mit Chemikalien, Brand im Düngemittellager, Umweltbelastung durch Pb, Cd, Hg und SO2.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn sie bei der Bearbeitung derartiger Problembereiche auch mit Fachliteratur arbeiten und die Probleme selbst strukturieren.

  1. 10. CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Untersuchungen an Wasser, Futter- und Düngemitteln, Lebensmitteln und Getränken mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift durchführen und die Ergebnisse interpretieren können.

Der Schüler soll verläßlich, sauber und rationell arbeiten.

Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren, Aufschließen).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen (Sieben, Filtrieren, Zentrifugieren, Destillieren, Extrahieren), analytisches Wägen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, polarimetrische und refraktometrische Messung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander), Kationennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander, Trennung), Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Chromatographie, moderne chemisch-physikalische Methoden.

Mikrobiologische Methoden:

Kochsches Plattenverfahren, Hemmstofftest.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens von Untersuchungs- und Analyseverfahren in der Berufspraxis. Die Einhaltung der Arbeits- und Dosierungsanweisungen erfordert besondere Beachtung. Um Resultate innerhalb einer vertretbaren Fehlergrenze zu erhalten, empfiehlt sich die Wiederholung der Analysen und Proben.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 11. BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll grundlegende Prozesse des Stoff- und Energiewechsels sowie der biologischen Stoffproduktion von Pflanze und Tier erklären können. Er soll die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Ökosysteme und der gesamte Biosphäre erläutern können. Er soll die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können.

Der Schüler soll Organismen in das natürliche System einordnen können. Er soll den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können. Er soll biologische Arbeitsmethoden anwenden können.

Der Schüler soll die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen. Er soll das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere soll er fähig und bereit sein, Maßnahmen zur Verbesserung gestörter Umweltsituationen zu treffen.

Der Schüler soll Freude an den Erscheinungsformen der Natur und beim Umgang mit der Natur empfinden.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Merkmale lebender Systeme:

Bauelemente (Zelle, Gewebe, Organe), Organisationsprinzipien.

Stoff- und Energiewechsel:

Energiefluß. Biomoleküle. Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen.

Reiz- und Bewegungsphysiologie:

Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssysteme; Verhalten.

Wachstum und Vermehrung:

Wachstum, Entwicklung; Fortpflanzung, Vererbung.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Stammesgeschichtliche Entwicklung:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Entstehung von Kulturpflanzen und Haustieren.

Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzenarten.

Ökologie:

Autökologie, Demökologie, Synökologie. Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen von Gesetzmäßigkeiten und ökologischen Zusammenhängen sowie die Bedeutung für die Berufspraxis.

Die Behandlung der einzelnen Themenbereiche durch Darstellung des Wesentlichen an wenigen konkreten Beispielen wird besonders bezüglich der Altersgemäßheit empfohlen. Bei der Auswahl der Beispiele aus dem Reich der Wirbeltiere entspricht die Betonung der Säugetiere und des Menschen den Interessen und Bedürfnissen der Schüler.

Das ganzheitliche Verständnis wird durch die Stoffabfolge nach Funktionen gefördert, wobei der Bau der Organismen dort eingefügt wird, wo er die Funktion besonders typisch illustriert.

Eine intensive Begegnung des Schülers mit natürlichen Objekten in der Schule und im Gelände ist erstrebenswert. Schauversuche und Experimente, ergänzt durch audiovisuelle Medien, eignen sich besonders zur Veranschaulichung physiologischer und ökologischer Sachverhalte und Prozesse.

Naturbeobachtungen und einfache Experimente sowie deren Dokumentation fördern die Beziehung zur Natur, das selbständige biologische Arbeiten und das Erfassen von Gesetzmäßigkeiten. Das strukturelle Denken wird durch häufige Hinweise auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Pflanze und Tier gefördert.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. Jahrgang 2 Wochenstunden.

Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren); Untersuchungen (Zelle, Gewebe, Organe, Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie);

Zerlegen und Zergliedern (pflanzliche und tierische Organe und Organismen);

Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln);

Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung, Insektensammlung, Schädlingssammlung);

Beobachten (pflanzliche und tierische Entwicklungsstadien, Verhalten, typische Merkmale);

Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto);

Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 12. MASCHINSCHREIBEN UND TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Texte der Berufspraxis und des persönlichen Bereiches nach Diktat im Zehnfinger-Tastsystem wortgetreu, formgerecht nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080) sauber und mit mindestens 100 Anschlägen in der Minute auf der Maschine schreiben können. Er soll derartige Texte wortgetreu, formgerecht und sauber aus Langschrift in Maschinschrift übertragen können.

Der Schüler soll die Möglichkeiten der Textverarbeitung kennen und zur selbständigen Gestaltung von Schriftstücken nützen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zehn-Finger-Tastschreiben:

Buchstaben, Ziffern, Zeichen. Anwendung nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080). Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben; Tabellieren.

Die Schreibmaschine:

Bedienung aller Einrichtungen. Farbbandwechsel, Typen- und Maschinenreinigung.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Textverarbeitung:

Textprogrammierung, Textbausteine, Gestaltung von Schriftstücken nach Textprogrammen. Textverarbeitungssysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Textauswahl ist die Brauchbarkeit in der betrieblichen Praxis und im Alltag. Reinschriften werden zweckmäßigerweise in Mappen gesammelt. Im Bereich der Textverarbeitung fördern einschlägige Lehrausgänge die praxisnahe Unterrichtsgestaltung.

Durch Fühlungnahme mit den anderen Lehrern kann die Anwendung der Fertigkeiten auch in anderen Unterrichtsgegenständen gefördert werden.

13. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

14. VOLKSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen der Kultur kennen und daraus resultierende kulturelle Prozesse verstehen; er soll die wechselnde gesellschaftliche und politische Bedeutung der Volkskunde verstehen.

Der Schüler soll kulturelle Phänomene seiner Lebenswelt historisch und in ihrer gegenwärtigen Bedeutung beurteilen können; er soll bereit und in der Lage sein, an der Lösung kultureller Probleme und an der Bewältigung kultureller Aufgaben mitzuwirken.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stellenwert und Methoden der Volkskunde:

Aufgaben und Ziele. Kultur; Stamm, Volk, Nation, Staat; Individuum, Gruppe, Gemeinschaft; Tradition und Kontinuität; Kommunikation und Verhalten; Wandel und Fortschritt.

Geschichte der Volkskunde (frühe Ansätze, Aufklärung und Statistik, Romantik und Volkstumsidee; Wege zur Volkskunde als Wissenschaft; Nationalismus und Heimatidee; Volkskunde in der Gegenwart). Methoden und Arbeitsweisen (raumbezogene Methoden, historische Methoden, Methoden der empirischen Sozial- und Kulturforschung; typologische, vergleichende und funktionalistische Arbeitsweisen).

Grundbedürfnisse:

Flur- und Siedlungsformen; Haus und Wohnung (Bau-, Wohn-, Funktionsstrukturen). Entwicklung der Wirtschaftszweige. Nahrung (Produkte, Verarbeitung, Zubereitung; Eßkultur); Kleidung und Schmuck (Materialien, Formen, Funktionen).

Sitte und Brauch:

Elemente, Anlaß, Erscheinungsformen, Ablauf, Funktionen.

Glaubens- und Wissensbereiche:

Volksglaube (Bedürfnisse und Einstellungen, Ausdrucksformen, Inhalte). Volksmedizin (Körperpflege, Krankheitsbehandlung, Heilmittel). Volkswissen (Beobachtung, Erfahrung; Anwendungen). Recht (Rechtsempfinden und soziale Kontrolle, Gesetz und Gewohnheitsrecht, Zeichen und Symbole, Sanktionen).

Sprache:

Erscheinungsformen der Sprache. Benennung und Namensdeutung.

Kunst und Spiel:

Literatur (Stoff und Motive, Formen, Behelfe, Anlässe, Funktionen). Musik (Lied-, Musizier- und Tanzgut, Formen, Behelfe, Anlässe, Funktionen). Bildende Kunst (Materialien, Bearbeitung, Motive und Symbole, Funktionen). Spiel und Sport (Arten, Geräte, Anlässe, Funktionen).

Volkskundliche Praxis:

Gruppenleben und Gemeinschaftspflege, Heimat und Identität, Tourismus und Folklorismus, Kultur- und Bildungsarbeit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für kulturelle Vorgänge, die zeitliche und soziale Aktualität, der geographische Bezug zum Schulstandort und zur Herkunftsregion der Schüler sowie der inhaltliche Bezug zur Fachrichtung. Die Auswahl eingehender zu behandelnder Teilbereiche nimmt zweckmäßigerweise auch auf Schülererfahrungen und -interessen Rücksicht; bei ihrer Behandlung stehen die systematische Untersuchung und kritische Betrachtung der kulturellen Erscheinungen und ihrer geschichtlichen und kulturräumlichen Ausprägungen im Vordergrund.

Im Themenbereich „Volkskundliche Praxis“ steht die kritische Behandlung des Lebens und der Volkskultur in der Gegenwart im Vordergrund; als Arbeitformen eignen sich insbesondere die Diskussion und die Gruppenarbeit. Besondere Bedeutung kommt der Erarbeitung von Fallbeispielen zu.

Der Österreichische Volkskundeatlas und andere einschlägige Kartenwerke, Fachliteratur zu den einzelnen Themenbereichen, Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, audiovisuelle Unterrichtsmittel sowie Exkursionen und Lehrausgänge (insbesondere in Museen und Ausstellungen) erhöhen die Anschaulichkeit und den Aktualitätsbezug des Unterrichtes. Die Selbständigkeit der Schüler wird durch Ausarbeitung von Referaten, Gruppenarbeit, Sammeln und Auswerten von Informationen sowie durch Literaturstudium gefördert.

Der integrative Charakter der Volkskunde ermöglicht die umfangreiche Nutzung von Vorkenntnissen aus anderen Unterrichtsgegenständen und die Durchführung fächerübergreifender Projekte.

15. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mit Freude singen und Musik hören. Er soll für richtiges Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen; er soll Singstimmen vom Blatt lesen können.

Er soll einfachere ein- und mehrstimmige Lieder singen können. Er soll die Entwicklung der abendländischen Musik im Überblick kennen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Notenlehre und Tonsysteme:

Noten, Pausen, Versetzungszeichen; Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen. Chorpartitur. Dur- und Molltonleiter. Blattlesen.

Musikgeschichte:

Anfänge, Barock, Wiener Klassik, Romantik, Musik des 20. Jahrhunderts.

Gesang:

Atemübungen. Stimmbildung. Ein-, zwei- und mehrstimmige österreichische Volkslieder und Kanons.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Förderung der Freude an Musik. Daher kommt dem Gesang und der Unterstützung des Unterrichtes durch Musikhören und der Beteiligung der Schüler an der Liedauswahl hohe Bedeutung zu.

Instrumentale Fertigkeiten von Schülern werden zweckmäßigerweise in den Unterricht und in Schulveranstaltungen eingebunden. Auch die Vorbereitung auf aktuelle musikalische Ereignisse fördert die Motivation.

  1. 16. BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Formen der Umwelt bildnerisch wiedergeben können. Der Schüler soll die gebräuchlichsten Schriftarten kennen; er soll sie schreiben und zeichnen können.

Er soll für die Freizeitgestaltung bedeutsame kunsthandwerkliche Techniken anwenden können.

Der Schüler soll an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks Freude empfinden.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zeichnen, Malen, Modellieren:

Geometrische Körper, Naturformen, Licht und Schatten, Abstraktion von Naturstudien.

Schrift:

Handhabung der Schreibwerkzeuge. Gebrauchsschriften, Zierschriften, Verbinden von Schrift und Ornament.

Werkstoffgestaltung:

Dekorative Gestaltung, plastische und keramische Formgebung, Textil- und Metallgestaltung.

Kunstbetrachtung:

Darstellungs- und Gestaltungsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Förderung der Freude an der bildenden Kunst. Daher kommt der Vielfalt der Themen und Gestaltungsformen unter Beteiligung der Schüler an deren Auswahl hohe Bedeutung zu.

Zur Unterstützung der Übungen im Zeichnen, Malen, Modellieren und Werkstoffgestalten, die auch im Freien stattfinden können, dienen Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen. Die Vorbereitung auf aktuelle künstlerische Ereignisse fördert die Motivation.

17. ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Einfluß der Ernährung auf die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und die Lebensfreude des Menschen kennen. Er soll den menschlichen Nährstoffbedarf nach Alter, Gesundheitszustand und körperlicher Belastung ermitteln können. Er soll Ernährungsfehler aufzeigen und Ernährungsempfehlungen geben können. Er soll die Bedeutung der Ernährungstherapie bei Stoffwechselerkrankungen verstehen.

Der Schüler soll die chemischen, physikalischen und sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel und ihrer Bestandteile kennen. Er soll die Veränderungen bei der Herstellung, Lagerung, Zubereitung und Konservierung von Lebensmitteln beurteilen können. Er soll Zubereitungs- und Konservierungsmethoden nach ernährungswissenschaftlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen können.

Der Schüler soll Speisepläne für Einzel-, Familien- und Gemeinschaftsverpflegung nach ernährungswissenschaftlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für ausgewählte Lebenssituationen erstellen können. Er soll handelsübliche und wirtschaftseigene Lebensmittel kennen und nach Qualität und Preis für eine gegebene Verwendung auswählen können.

Der Schüler soll fähig und bereit sein, Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Hygiene anzuwenden.

Der Schüler soll die wirtschaftlichen, sozialen, psychologischen und kulturellen Einflüsse auf die menschlichen Ernährungsgewohnheiten verstehen und berücksichtigen. Er soll zu Problemen der Welternährung kritisch Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Ernährungsfunktionen:

Verdauung und Resorption, Bilanzierung von Nähr-, Wirk- und Mineralstoffen in der menschlichen Ernährung.

Inhaltsstoffe der Nahrung:

Eiweiß, Kohlenhydrate, Fette, fettähnliche Stoffe, (Bildung, Arten, Abbau, Funktion im Körper, Bedarf, Fehlversorgung); Wasser (Funktion im Körper, küchentechnische Eigenschaften, Bedarf); Mineralstoffe (Arten, Vorkommen, Funktion im Körper, Eigenschaften, Bedarf, Fehlversorgung); Vitamine (Arten, Eigenschaften, Vorkommen, Funktion im Körper, Bedarf, Fehlversorgung); Ballaststoffe, Farbstoffe, Aromastoffe, Genußstoffe, Fremdstoffe einschließlich Schadstoffe (Arten, Wirkung im Körper).

Vorratswirtschaft:

Konservierung (Obst, Gemüse, Fleisch, Fleischwaren, Halbfertig- und Fertigprodukte); Vorratshaltung (Bedarfsermittlung, Aufbewahrungsanforderung hinsichtlich Hygienemaßnahmen, Lagerdauer und Krisenbevorratung; Lagereinrichtungen, Kontrolle).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Lebensmittel (Arten, Zusammensetzung, Gewinnung und Weiterverarbeitung selbsterzeugter Produkte, Qualitätsmerkmale, küchentechnische und ernährungsphysiologische Bedeutung):

Eiweißreiche Lebensmittel (Milch und Milchprodukte, Eier, Fleisch einschließlich Fische, Krusten- und Schalentieren sowie Fleischwaren, Hülsenfrüchte); kohlenhydratreiche Lebensmittel (Getreideprodukte, Kartoffeln, Honig, Zucker); fettreiche Lebensmittel (pflanzliche und tierische Fette, technisch bearbeitete Fette); vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel (Obst, Gemüse); Pilze; Wasser (Trinkwasser, Mineralwasser); alkoholfreie Getränke. Hilfsmittel für die Lebensmittelverarbeitung.

Würzmittel (Arten, Zusammensetzung, Gewinnung und Weiterverarbeitung selbsterzeugter Produkte, Qualitätsmerkmale, küchentechnische und ernährungsphysiologische Bedeutung):

Gewürze, Würzkräuter, Kochsalz, Essig. Würzen.

Genußmittel (Arten, Zusammensetzung, Gewinnung und Weiterverarbeitung selbsterzeugter Produkte, Qualitätsmerkmale, küchentechnische und ernährungsphysiologische Bedeutung):

Alkaloidhältige Genußmittel (Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade); alkoholhältige Genußmittel (Wein, Bier, Spirituosen).

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Lebensmittelrecht:

Lebensmittelhygiene; Qualitätsklassenverordnungen und Handelsklassen; einschlägige Rechtsvorschriften zur Direktvermarktung und bäuerlichen Gästebeherbergung.

Stoffwechsel:

Enzyme (Aufbau, Wirkungsweise); Stoffwechselvorgänge (Verdauung, Resorption, Stofftransport, Zellstoffwechsel, Ausscheidung, Stoffwechselstörungen).

Diätetik:

Alters- und leistungsgemäße Ernährung, Schonkost, Reduktionskost, spezielle Diätformen, Sonderkostformen (Zweck, Anforderungen an Lebensmittelauswahl und Zubereitung, Beispiele für Mahlzeiten und Speisepläne).

Ernährungssoziologie:

Essen und Trinken als Ausdruck der Lebensfreude, der Geselligkeit und der Kultur. Einflußfaktoren auf Ernährungsgewohnheiten und -verhalten, Verhaltensänderung. Ernährung in anderen Ländern.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die Bedeutung einer gesunden Ernährung. Dies erfordert insbesondere bei der Behandlung der Wirkung der Nahrungsbestandteile, der Stoffwechselvorgänge sowie der Folgen von Über- und Mangelversorgung das Hervorheben der praktisch anwendbaren Aspekte einschließlich der Gesundheitsvorsorge.

Zweckmäßigerweise wird von persönlichen Erfahrungen der Schüler ausgegangen, wobei auch von Schülern mitgebrachte Rezepturen eingesetzt werden können. Die Bereitschaft der Schüler zur Anwendung des theoretischen Wissens wird durch Ermittlung der Bedarfswerte in ihrem eigenen Lebensbereich sowie durch Bewertung regionaler Eßgewohnheiten unter Einbeziehung der Aufzeichnungen im Praxisbuch nach gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kriterien (einschließlich Erarbeitung von Änderungsvorschlägen unter Berücksichtigung wirtschaftseigener Lebensmittel) gefördert.

Neben Lebensmittelproben sind statistische Tabellen, vom Schüler angefertigte Grafiken sowie Bilder und Filme, aber auch Warenkataloge, Kochbücher und Speisekarten nützliche Unterrichtsmittel. Für die Ermittlung von Kennwerten sind die Bedarfs- und Nährwerttabellen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfehlenswert.

Diskussionen sind besonders bei gesellschaftsrelevanten Themen (Stellenwert der Ernährung, Modediäten, Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Maßnahme zur Reduzierung von Schadstoffen, Ernährung in den Entwicklungsländern, österreichischer Ernährungsbericht) nützlich.

Exkursionen und Lehrausgänge in lebensmittelverarbeitende Betriebe und Lebensmittelkontrolleinrichtungen fördern die Praxisnähe.

Insbesondere im IV. und V. Jahrgang bietet die Behandlung größerer, auch fachübergreifender Projekte die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

18. KÜCHENFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Herstellung von Speisen und Getränken für Haushalt und Großbetrieb nach ernährungswissenschaftlichen, wirtschaftlichen und küchentechnischen Grundsätzen planen, organisieren, durchführen und bewerten können. Er soll den Lebensmitteleinkauf planen und organisieren können.

Der Schüler soll Obst, Gemüse, Fleisch und Fleischwaren konservieren und bevorraten können. Er soll Speisen gefällig anrichten und servieren können.

Der Schüler soll Küchenmaschinen und -geräte funktionsgerecht, rationell und unfallsicher bedienen können. Er soll Zeit- und Arbeitspläne erstellen und überprüfen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Organisation:

Einzelplatzküche. Einsatz von Maschinen und Geräten. Küchenhygiene.

Speisen, Speisenfolgen und Getränke:

Grundrezepte. Garmachungsarten. Obstverarbeitung, Obstkonservierung.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Organisation:

Nährwert-, Mengen- und Preiskalkulationen, Qualitäts- und Preisvergleiche, Vergleiche von Arbeitsmethoden. Lagerung und Kontrolle von Vorräten.

Speisen, Speisenfolgen und Getränke:

Abwandlung und Erweiterung der Grundrezepte, Garmachungsarten. Gemüseverarbeitung, Gemüsekonservierung, Fleischverarbeitung und -konservierung.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Organisation:

Betriebsküche. Einsatz und Wartung von Maschinen und Geräten. Herstellung, Lagerung und Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten. Gesamtorganisation (Arbeits- und Zeitplanung, Arbeitsplatzgestaltung. Speiseplangestaltung, Einkauf, Speisenzubereitung, Anrichten, Nährwert-, Mengen- und Preiskalkulation).

Speisen, Speisenfolgen und Getränke:

Besondere Anlässe. Brotbacken, Patisserie.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Organisation:

Sonderkostformen. Kostpläne. Gesamtorganisation (Verpflegung von Gästen am Bauernhof; größere Projekte).

Speisen, Speisenfolgen und Getränke:

Spezialitäten der österreichischen Küche. Internationale Küche.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse eines bäuerlichen Familienhaushaltes (einschließlich Gästebeherbergung und Direktvermarktung) sowie von Großküchen, weshalb den Grundrezepten, den Grundsätzen für ihre Abwandlung und dem Methodenvergleich besondere Bedeutung zukommt. Zur Arbeitsvorbereitung und -durchführung gehört jeweils auch die Theorie des Kochens und der Konservierung.

Zur Wahrung des Zusammenhanges empfiehlt sich der Blockunterricht; jeder Block wird zweckmäßigerweise in Arbeitsplanung, Arbeitsdurchführung, Arbeitsüberprüfung (Essen, Bewerten, Nachbesprechen) und Nacharbeiten gegliedert. Anspruchsvollere Projekte können eine weitergehende Blockung erfordern.

Zum Erlernen grundlegender Arbeitstechniken wird die Methode der Arbeitsunterweisung empfohlen. Vor dem Beginn der praktischen Arbeit muß der Schüler mit den zu verwendenden Maschinen und Geräten sowie den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Große Bedeutung kommt der Beachtung der Hygiene und der wirtschaftlichen und ökologischen Abfallentsorgung zu.

Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit, einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder, Rezepturen, Materialbedarfslisten, Nähr- und Energiewertberechnungen umfassen.

19. GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze gesunder Lebensführung kennen und beachten. Er soll Erste Hilfe und Hauskrankenpflege leisten können.

Der Schüler soll Kinder ernähren, pflegen und betreuen können. Er soll Aufgaben der Elternschaft verantwortungsbewußt übernehmen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Menschlicher Körper:

Anatomie, Physiologie, Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Vererbung, Entwicklung des Kindes.

Hygiene:

Körperpflege, Sexualhygiene, Wohn- und Arbeitshygiene, Psychohygiene; Freizeit und Erholung. Gefahren für die Gesundheit; Vorbeugung und Abhilfe.

Erste Hilfe:

Allgemeine Regeln (Diagnose, Lagerung, Transport, Verständigen des Arztes). Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen.

Hauskrankenpflege:

Häufige Erkrankungen (Ursachen, Symptome). Unterbringung, Ernährung, Pflege und Betreuung von Kranken; Altenpflege. Hausapotheke.

Kinderpflege:

Ernährung, Pflege in Gesundheit und Krankheit, Betreuung. Beratungs- und Betreuungsstellen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die persönliche Lebensgestaltung einschließlich der in der Familie auftretenden Aufgaben.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Biologie und angewandte Biologie“ auf. Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist im Themenbereich „Ernährung“ die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Ernährungslehre“ wichtig.

Die Themenbereiche „Erste Hilfe“ und „Hauskrankenpflege“ können auch in Form des Blockunterrichtes vermittelt werden.

Besonders nützlich sind Exkursionen und Lehrausgänge in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

  1. 20. HAUSWIRTSCHAFT UND WOHNLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und einzelbetriebliche Bedeutung der Haushalte sowie die Einheit von landwirtschaftlichem Haushalt und Betrieb erkennen.

Er soll landwirtschaftliche und institutionelle Haushalte nach sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten verantwortungsvoll planen, organisieren, einrichten und pflegen können.

Der Schüler soll die Eigenschaften und den Gebrauchswert von im Haushalt verwendeten Materialien und die Funktionsweise von Maschinen und Geräten kennen. Er soll bei den Anschaffungen und dem sachgerechten Einsatz der Materialien, Maschinen und Geräte die Anforderungen der Arbeitsgestaltung, die Bestimmungen des Umweltschutzes und die Sicherheitsvorschriften beachten.

Der Schüler soll die Haushaltsarbeiten nach organisatorisch-wirtschaftlichen, ergonomischen, hygienischen, ökologischen und unfallverhütenden Gesichtspunkten selbständig planen, beurteilen und durchführen können.

Der Schüler soll Kostenberechnungen, Kostenvergleiche, Arbeitsanalysen, Planungstechniken durchführen können. Er soll mit Methoden der Arbeitsbewertung vertraut sein.

Der Schüler soll Pläne und Planungsgrundlagen von Neu- und Umbauten unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Lebens- und Arbeitssituation sowie der bau- und haustechnischen, baubiologischen, funktionellen, wirtschaftlichen, rechtlichen, hygienischen und ästhetischen Gesichtspunkte analysieren und Änderungsvorschläge entwickeln können. Er soll Bauaufnahmen von Räumen durchführen und Planskizzen entwerfen können.

Der Schüler soll fähig und bereit sein, auf landschafts- und ortsgebundenes Bauen zu achten und zur Erhaltung wertvoller Bausubstanz beizutragen. Er soll bei der Innenraumgestaltung individuelle, soziale, funktionale, gesundheitliche, kulturelle und ästhetische Gesichtspunkte berücksichten können.

Der Schüler soll die personellen und räumlichen Anforderungen der bäuerlichen Gästebeherbergung kennen und die Bedürfnisse des Gastes mit den Gegebenheiten des Haushalts abstimmen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Materialien, Maschinen und Geräte für die Einrichtung und Ausstattung der Haushalte:

Eigenschaften, Verwendungsbereiche, Funktion, Reinigung, Wartung, Pflege, Kostenberechnungen. Produktinformation, Produkthaftung.

Werkstoffe:

Holz, Glas, Keramik, Kunststoffe, Leder, Metall, Stein, Textilien.

Haushaltswaren:

Geschirr, Möbel, Textilien, Bodenbeläge, Teppiche.

Maschinen und Geräte:

Nahrungszubereitung, Vorratshaltung, Geschirr- und Wohnungspflege.

Reinigungs- und Pflegemittel:

Mittel zur Wohnungs- und Geschirrpflege.

Arbeitslehre:

Arbeitsverfahren, Arbeitsanalyse.

Tischkultur:

Tischzubehör, Tischdecken (Grundgedecke, erweiterte Gedecke, Gedecke für festliche Anlässe), Anrichten und Servieren (Serviervorbreitungen, Servierarten, Speisen- und Getränkeservice).

Pflege- und Werkarbeiten:

Geschirr- und Wohnungspflege, Tischdecken und Servieren, Tischschmuck.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Maschinen und Geräte:

Textilpflege, Küchenführung, Vorratshaltung.

Reinigungs- und Pflegemittel:

Mittel zur Textilpflege.

Ergonomie:

Leistungsgrundlagen, Arbeitsbelastung, Beurteilungskriterien für menschengerechte Arbeit, Leistungsangebot und Leistungsforderung, Leistungssteigerung, Arbeitserleichterung.

Arbeitslehre:

Arbeitsgestaltung, Arbeitsplanung, Planungstechniken, Arbeitssicherheit, Arbeitsunterweisung.

Haustechnik:

Wasserver- und entsorgung, Stromversorgung, Beleuchtung, Umweltschutz (Müll, Wasser, Luft, Energie, Lärm).

Pflege- und Werkarbeiten:

Kleider- und Wäschepflege, Wohnungsschmuck, Servieren.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Haustechnik:

Energiequellen, Heizung, Lüftung, Klimaanlagen (Aufbau, Funktion, Bedienung, Wartung, Kostenvergleich). Einflußfaktoren und Kennwerte für die Wohnbehaglichkeit.

Bauen und Wohnen:

Bauaufnahme und Grundrißzeichnung für Arbeitsräume.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Bauen und Wohnen:

Bauelemente, Gestaltungselemente, Wohnelemente (soziale, ökologische und baubiologische Aspekte). Bauaufnahme, Planlesen, Planzeichnen.

Arbeitslehre:

Einflußfaktoren, Datenermittlung, Transport- und Wegstudie, Zeitstudie, Kostenstudie, Betriebsorganisation. Arbeitsbewertung (Beurteilung der Leistung und der Arbeitsqualität) Arbeitsorganisation (Arbeitstagebuch, Arbeitsaufriß, Arbeitsvoranschlag). Erstellen eines organisatorischen Rahmenplanes, Haushaltsanalyse (Ausschnitte).

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Gästebeherbergung am Bauernhof:

Räumliche und familiäre Voraussetzungen, aktive Gästebetreuung, Vermietungsarten.

Einrichtungsplanung (soziale, kulturelle, ökologische und ästhetische Aspekte):

Wohnräume, Schlafräume, Sanitärräume, Arbeitsräume, Aufschließungsräume, Räume für den Altenteil, Räume für die Gästbeherbergung am Bauernhof (Gästezimmer, Ferienwohnung, Frühstücksraum, Kleingewerbeküche).

Bauplanung:

Bäuerliches Mehrgenerationenhaus (Wohnansprüche der Haushaltsmitglieder, Hauslandschaft, Hauslage, Hausformen; Anzahl, Größe, Funktionen und Zuordnung der Räume). Erstellen und Beurteilen von Grundrißplänen; Analyse des Planungsprozesses, rechtliche Bestimmungen, Finanzierung, zuständige Institutionen.

Wohnumfeld:

Standort, Infrastruktur. Dorferneuerung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im landwirtschaftlichen und institutionellen Haushalt. Daher empfiehlt es sich in allen Themenbereichen von der Erfahrung der Schüler auszugehen und regionale Unterschiede zu berücksichtigen. Im Themenbereich „Einrichtungsplanung“ kommt den Lebensphasen im landwirtschaftlichen Mehrgenerationenhaushalt entsprechenden Erfordernissen besondere Bedeutung zu. Die selbständige Erarbeitung von Lehrinhalten kann mit Hilfe von Literatur und Kontakten zu Betrieben und Institutionen gefördert werden.

Der Praxisbezug kann durch Fallbeispiele aus der landwirtschaftlichen Haushaltsberatung unterstützt werden. Besonders nützlich ist die selbständige Ermittlung von Daten, zB durch Erkundungen, Interviews, Führen eines Haushaltsbuches, Erstellen eines organisatorischen Rahmenplanes, Bearbeitung ausgewählter Abschnitte der Haushaltsanalyse. Die Auswertung des Datenmaterials ist für das Erkennen und Beurteilen von Zusammenhängen zwischen Zielsetzung, verfügbaren Mitteln, Entscheidungen und notwendigen Folgerungen für landwirtschaftliche und institutionelle Haushalte bedeutsam.

Inhalte der bäuerlichen Gästebeherbergung können in allen Themenbereichen angesprochen werden.

Durch Mitarbeit in ausgewählten Bereichen der Unterrichtsorganisation kann das Einüben von Planungstechniken unterstützt werden. Diskussionen und Auswertungen aktueller Berichte insbesonders zu sozialen, sicherheitstechnischen und ökonomischen Aspekten des Haushaltes fördern die Meinungsbildung und die Erziehung zur Toleranz.

Zum Erlernen der Fertigkeiten empfiehlt sich die Methode der Arbeitsunterweisung, wobei verschiedene Arbeitsverfahren alternativ eingesetzt und geübt werden können. Vor Beginn der

praktischen Arbeiten muß der Schüler mit der Arbeitsgestaltung, der Bedienung der Maschinen und Geräte, vor allem aber mit den Vorschriften und Maßnahmen zur Arbeitssicherheit vertraut sein.

Die Übung im Zeichnen von Grundriß- und Einrichtungsplänen erfolgt zweckmäßigerweise an konkreten Planungsbeispielen. Besonders motivierend sind Planungsbeispiele aus dem eigenen Lebensbereich der Schüler.

Die selbständige Erarbeitung und Beurteilung von Bau- und Einrichtungsplanungen kann besonders an Beispielen aus der Gästebeherbergung geübt werden. Der ästhetische Aspekt kann durch Gestaltungsaufgaben, durch die Verwendung von Mustersammlungen sowie durch Lehrausgänge verstärkt werden.

An Unterrichtsmitteln eignen sich neben Originalteilen, Modellen, Sammlungen, Bildern und Filmen informative Schriften (Fachzeitschriften, Konsumenteninformationen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Produktinformationen).

Zur Veranschaulichung der Wechselbeziehungen zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und Haushalt sind Hinweise auf Lehrinhalte der Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen“, „Volkswirtschaftslehre“, „Volkskunde“ und „Rechtskunde“ besonders wichtig.

Es empfiehlt sich, größere, auch fachübergreifende Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände in den höheren Jahrgängen durchzuführen.

Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit, einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder, Einrichtungspläne und Materialbedarfslisten umfassen.

21. TEXTILVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Bekleidung und Heimtextilien selbständig, sorgfältig und gewandt nach ästhetischen, wirtschaftlichen und arbeitstechnischen Grundsätzen anfertigen, ändern, ausbessern und pflegen können.

Der Schüler soll für die Herstellung textiler Werkstücke das Material auswählen und den Arbeitsablauf planen und beurteilen können.

Der Schüler soll beim Einkauf und bei der Pflege von Textilien die Textilkennzeichnungsbestimmungen anwenden können.

Der Schüler soll Materialberechnungen für Bekleidung und Heimtextilien durchführen, maßgerechte Schnitte zeichnen und vorhandene Schnitte abändern können. Er soll Grundtechniken ausgewählter Handarbeiten kennen.

Der Schüler soll Material, Maschinen und Geräte fachgerecht handhaben und pflegen können; er soll die Sicherheitsvorschriften beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Techniken:

Handnähtechniken, Maschinnähtechniken (Grundnähte, Knopflöcher, Schlitze), Handarbeitstechniken.

Werkstücke (Arbeitsablaufplanung, Zeitkalkulation, Herstellung unter Verwendung von Schnittschablonen oder Schnittmusterbögen):

Nachthemd, Bett- und Tischwäsche.

Materialien:

Textile Rohstoffe; Bezeichnung, Behandlung und Verwendung von Stoffen.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Techniken:

Ausbesserungsarbeiten, Schlitze.

Werkstücke (Arbeitsablaufplanung, Kosten- und Zeitkalkulation, Herstellung unter Verwendung von Schnittschablonen):

Trachtenhemd, Kinderbekleidung, Arbeitsbekleidung.

Schnittgestaltung:

Änderung von Schnittschablonen auf Körpermaße.

Materialien:

Fasermischungen, textile Flächengebilde, Eigenschaften und Gebrauchswert der Textilien.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Techniken:

Bund- und Zippverarbeitung, gestürztes Knopfloch.

Werkstücke (Arbeitsablaufplanung, Materialauswahl und -beschaffung, Herstellung unter Verwendung von Schnittschablonen und Schnittmusterbögen, Zeit- und Kostenvergleich, Werkstückpräsentation und -beurteilung):

Klassischer Rock aus Wollstoff, gefüttert; Bluse.

Schnittgestaltung:

Erstellung eines Rockschnittes nach Körpermaßen.

Materialien:

Einlage- und Futterstoffe, Verschlußmaterial, Ausrüstung von Textilien, Kennzeichnung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Werkstücke (Arbeitsablaufplanung, Materialauswahl und -beschaffung, Herstellung, Zeit- und Kostenvergleich, Werkstückpräsentation und -beurteilung):

Hemdblusen mit Langarm, Ärmel mit Schlitz und Bündeln, Hemdblusenkragen.

Schnittgestaltung:

Berechnungsgrundschnitt für Bluse, Ärmelgrundschnitt.

Materialien:

Handelsübliche Blusenstoffe, Waren-, Marken- Gütezeichen.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Techniken:

Haftelverschluß, Passepaille.

Werkstücke (Arbeitsablaufplanung, Materialauswahl und -beschaffung, Herstellung, Zeit- und Kostenvergleich, Werkstückpräsentation und -beurteilung):

Tracht mit Bluse.

Schnittgestaltung:

Entwicklung der Grundform des Trachtenleibchens aus dem Grundschnitt. Bundbluse mit eingesetztem Ärmel.

Materialien:

Anforderungen an Arbeits-, Freizeit- und Festtagsbekleidung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des landwirtschaftlichen Haushaltes unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Daher hat das Erlernen der grundlegenden Fertigkeiten Vorrang vor der Fertigstellung von Werkstücken. Für die rechtzeitige Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse ist auch die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Hauswirtschaft und Wohnlehre“ von Bedeutung.

Bewährt haben sich Unterrichtsverfahren in denen die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt werden. Vor Beginn der praktischen Arbeiten muß der Schüler mit den verwendeten Materialien, Werkzeugen, Geräten und Maschinen, vor allem mit den Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Damit der Schüler die Phasen des Arbeitsablaufes überblickt, ist es wichtig, daß er alle Planungs- und Fertigungsarbeiten selbständig ausführt.

Vorkenntnisse und bereits erworbene Fertigkeiten der Schüler werden zweckmäßigerweise in den Unterricht eingebunden.

Materialsammlungen, Werkstücke sowie Kataloge und Modezeitungen fördern den Praxisbezug.

Exkursionen und Lehrausgänge in textilverarbeitende Betriebe fördern nicht nur das technologische Wissen, sondern auch den Einblick in wirtschaftliche und soziale Aspekte der heimischen Textilindustrie.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient eine von jedem Schüler geführte Werkmustermappe, die alle Schnittmuster in Originalgröße und modellgetreue Schnittmuster in verkleinertem Maßstab, Zuschneidepläne, Arbeitspläne mit Zeitangaben, Materialbedarf und Preiskalkulationen sowie die im unbedingt erforderlichen Ausmaß gefertigten Werkmuster enthält.

22. PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gängige und alternative Produktionsverfahren zur Herstellung pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel kennen und nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen können.

Der Schüler soll die Ansprüche des Marktes und der innerbetrieblichen Verwertung in pflanzenbauliche Entscheidungen einbeziehen können.

Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Boden:

Boden- und Humusbildung, Bodentypen, Bodenfruchtbarkeit, Bodenuntersuchung, Bodenbearbeitung, Düngung.

Klima:

Klimafaktoren (Zusammenwirken und Einflüsse).

Kulturmaßnahmen:

Bodenbearbeitung, Fruchtfolge, Düngung, Saat, Saatpflege, Pflanzenschutz, Ernte. Getreidebau, Hackfruchtbau.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kulturmaßnahmen:

Feldfutterbau, Feldgemüsebau, Alternativprodukte, Wiesen- und Weidenbewirtschaftung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium der Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Beurteilung pflanzenbaulicher Entscheidungen aus ökonomischer, ökologischer und gesundheitlicher Sicht.

Zur Unterstützung der praxisnahen Unterrichtsgestaltung dienen Exkursionen und Lehrausgänge.

23. GARTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung des Selbstversorgergartenbaues kennen. Er soll konventionelle und alternative Produktionsverfahren im Gartenbau beurteilen können.

Der Schüler soll gängige Gemüse- und Zierpflanzen sowie Obstsorten kennen und eine Pflanzen- und Sortenwahl treffen können.

Er soll die Kulturmaßnahmen für ausgewählte Gemüsearten, Zierpflanzen und Hauptobstarten unter Beachtung gesundheitlicher und ökologischer Gesichtspunkte durchführen können.

Der Schüler soll die Funktion von Gartengestaltungselementen kennen und bei der Beurteilung von Gartenanlagen anwenden können. Er soll einen standortgerechten Hausgarten für einen bäuerlichen Haushalt planen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Boden und Düngung (konventionell und alternativ):

Kompost, Substrate; Nährstoffversorgung; Bodenbearbeitung.

Kleinklima:

Licht, Temperatur, Niederschlag, Luftbewegung.

Kulturmaßnahmen (konventionell und alternativ):

Anzucht, Pflanzung, Pflege, Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung; Fruchtfolge, Fruchtwechsel, Mischkultur.

Gemüsebau:

Fruchtgemüse, Kohlgemüse, Blattgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Lauchgemüse, Hülsenfrüchte, Dauerkulturen, Gewürz- und Heilkräuter.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Obstbau:

Beerenobst, Kernobst, Steinobst, Schalenobst.

Zierpflanzenbau:

Sommerblumen, Stauden, Zwiebel- und Knollenpflanzen, Laub- und Nadelgehölze, Zimmerpflanzen.

Gestaltung:

Bauerngarten, Wohngarten, Vorgarten, Fassadengestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Selbstversorgung und der Grüngestaltung von Wohnung, Haus und Garten. Bei der Pflanzenauswahl stehen die regional bedeutsamen Pflanzen im Vordergrund.

Neben der Einbeziehung von Schülererfahrungen können Exkursionen und Lehrausgänge die Schwerpunktsetzung und den Praxisbezug unterstützen.

  1. 24. TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll landwirtschaftlich genutzte Haustiere ökonomisch halten können. Er soll Tiere in Verantwortung gegenüber dem Konsumenten und unter Vermeidung von Umweltbelastungen halten können.

Der Schüler soll Organisationsformen und Förderungseinrichtungen für die Haltung, Züchtung und Vermarktung von Tieren und tierischen Erzeugnissen nutzen können.

Der Schüler soll Futterrationen unter Beachtung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zusammenstellen können. Er soll die Verhaltensweisen und Haltungsansprüche der einzelnen Tierarten kennen und die Eignung von Aufstallungsformen beurteilen können.

Der Schüler soll die Symptome der häufigsten Tierkrankheiten kennen und Maßnahmen zur Vorbeugung und Abhilfe treffen können.

Der Schüler soll den möglichen Einfluß von Fremdstoffen in tierischen Erzeugnissen auf die menschliche Gesundheit beurteilen können. Er soll die Ansprüche der weiterverarbeitenden Betriebe sowie der Konsumenten kennen und bei der Fütterung und Züchtung einbeziehen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Fütterung:

Futterwertbeurteilung, Bedarfsnormen, Futterbedarfsberechnung, Futterarten, Futtermittelgesetz.

Genetik:

Merkmalsbildung; Vererbungsregeln. Tierbeurteilung. Haustierrassen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Fütterung:

Schweine- und Geflügelfütterung.

Haltung und Pflege:

Klimafaktoren, Verhaltensweisen, Haltungsansprüche, Haltungsformen, Tierbetreuung. Tierhygiene, Krankheiten.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Fütterung:

Rinder-, Pferde- und Schaffütterung.

Züchtung und Absatzsatzorganisation:

Gesetzliche Grundlagen, Zuchtwahl, Zuchtprogramme, Zuchtvereinigungen.

Milchwirtschaft:

Milchbildung; Milchgewinnung, Be- und Verarbeitung der Milch, Organisationen der österreichischen Milchwirtschaft.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die bäuerliche Praxis.

Durch Besuche bei erfahrenen Züchtern mit tiergerechten Stallungen kann das Verständnis für die Beziehung zwischen Mensch und Tier gefördert werden. Durch Gespräche mit Vertretern von Lebensmitteluntersuchungsanstalten und Konsumenten können das Verständnis für die Wünsche und die Verantwortung gegenüber der Gesundheit der Verbraucher gefördert werden.

Durch die Darstellung von Organisationen und Förderungseinrichtungen und durch den Besuch von Versteigerungen, Züchterversammlungen, Besamungsanstalten, Molkereien u.a. kann deren Bedeutung für die Vermarktung von landwirtschaftlichen Haustieren und Tiererzeugnissen aufgezeigt werden.

  1. 25. GARTENBAU- UND LANDWIRTSCHAFTSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren im landwirtschaftlichen Betrieb und im Selbstversorgergartenbau kennen. Er soll einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können.

Der Schüler soll betriebliche Arbeitsabläufe erfassen, beurteilen und für ausgewählte Situationen planen können. Er soll Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen. Er soll bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen. Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.

Der Schüler soll landwirtschaftliche Maschinen und Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen und einstellen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Ackerbau:

Pflanzenschutz, Düngung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Handhacke, Handstreuen, Kartoffelernte).

Grünlandbewirtschaftung:

Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung, Fertigkeiten (manuelles Mähen, Wenden, Schwaden, Aufstellen und Bepacken von Trocknungsgerüsten, Häckseln, Beschicken und Abdecken eines Silos).

Tierhaltung:

Stallreinigung und -desinfektion, Tierpflege, Fütterung, Fertigkeiten (Schroten, Zubereiten und Zuteilen der Futterration, Striegeln und Bürsten).

Gartenbau:

Kleinklima (Leeren und Füllen des Mistbeets), Pflege (Boden, Stützen, Mulchen), Ernte und Lagerung (Gemüse und Beerenobst). Werkzeugpflege.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Ackerbau:

Bestellung, Hackfruchternte.

Tierhaltung:

Tierhygiene, Züchtung, Fütterung, Milchgewinnung, Fertigkeiten (Gesundheitskontrolle, Erkennen der Brunst, Feststellen von Verzehrmengen, Melken, Kühlen, Reinigung und Desinfektion von Geräten und Anlagen).

Forstwirtschaft:

Bestandsbegründung, Fertigkeiten (Auspflanzen).

Gartenbau:

Bodenbearbeitung (Umstechen, Lockern, Fräsen, Anlegen von Beeten), Düngung (Herstellung von Kompost und Substraten, Gründüngung), Saat und Pflanzung (Markieren, Säen, Pikieren, Pflanzen), Pflege (Saatpflege, Hacken, Häufeln, Bewässern, Vereinzeln, Ausgeizen, Binden, Einschlagen, Folieneinsatz).

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Ackerbau:

Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen, maschinelles Streuen, Entnahme von Bodenproben).

Tierhaltung:

Fütterung, Milchgewinnung, Milchverarbeitung, Fertigkeiten (Vorbereiten von Futterationen, Tiereführen, Melken, Herstellen von Milchprodukten).

Obstbau:

Pflanzung, Obsternte, Obstverarbeitung, Fertigkeiten (Pflücken, Bereitung von Gärmost).

Gartenbau:

Düngung (Ausbringen organischen und mineralischen Düngers), Topfen, Vermehrung (Gewinnung und Behandlung krautiger Stecklinge, Teilung, Blätter), Pflege (Stützen, Schneiden, Binden, Pinzieren); Gestaltung (Bindereiarbeiten).

Landmaschinentechnik:

Traktor, Fertigkeiten (Traktorfahrpraxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, auch mit Anhänger, Ankoppeln von Geräten; Maschinen- und Gerätepflege).

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Ackerbau:

Beurteilung von Pflanzenbeständen.

Tierhaltung:

Tierbeurteilung, Milchgewinnung, Geflügelschlachtung, Fertigkeiten (Beurteilen von Rindern und Schweinen).

Obstbau:

Pflege, Erziehungsformen und -systeme, Veredlung, Fertigkeiten (Baumschnitt, Sträucherschnitt, Veredeln).

Gartenbau:

Vermehrung (Gewinnung und Behandlung von Steckholz, Ausläufern und Ablegern), Pflanzenschutz (Bereiten einer Spritzbrühe, Spritzen, Streuen von Köder). Ernte (Trockenblumen, Kräuter), Planung und Gestaltung (Fruchtfolgepläne, Pflanzung von Stauden und Sträuchern, Setzen von Zwiebel- und Knollenpflanzen, erweiterte Bindereiarbeiten).

Landmaschinentechnik:

Maschinen- und Gerätepflege.

Arbeitswirtschaft:

Arbeitsunterweisung. Betriebliche Datenerhebung, Erheben von Arbeitsabläufen und Unfallschutzmaßnahmen, Erfassen des Bestandes an Betriebsmitteln.

Didaktische Grundsätze:

Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes im Gartenbau- und Landwirtschaftspraktikum empfohlen:

---------------------------------------------------------------------

Fachpraktischer Unterricht Wochenstunden im Jahrgang

I II III IV

---------------------------------------------------------------------

Gartenbau ...................... 1 2 2 2

Landwirtschaft ................. 2 2 2 2

---------------------------------------------------------------------

Gesamtstundenzahl ... 3 4 4 4

Hauptkriterien für die Auswahl der Fertigkeiten in Arbeitsverfahren, in denen keine Liste von Fertigkeiten angegeben ist, sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet, die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeit haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnen Arbeiten.

Sehr gut bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen vor Durchführung einer Praxiseinheit gegeben werden. Sodann werden die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung wesentlich. Der Problemkreis „Unfallschutz“ kann durch Aufnahme der getroffenen Maßnahmen in einem einschlägigen Betrieb sowie durch Entwicklung und Begründung von Verbesserungsvorschlägen bewußt gemacht werden.

Um biologische und technische Prozesse zu veranschaulichen, sind bildliche Darstellungen besonders geeignet.

Die Vielfalt der Arbeitsverfahren kann durch Gegenüberstellung von niedrig technisierten zu hoch technisierten Verfahren aufgezeigt werden. Der Sinn von Einzeltätigkeiten wird durch die Darstellung des gesamten jeweiligen Arbeitsverfahrens zugänglich gemacht.

Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit, einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 26. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

27. RECHTSKUNDE

  1. 28. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Betriebe der Fachrichtung führen und den Betriebserfolg nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien beurteilen können. Er soll einen landwirtschaftlichen Haushalt entsprechend den Wert- und Zielvorstellungen der Haushaltsangehörigen unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und der gesellschaftlichen Anforderungen führen können.

Der Schüler soll Bedingungs- und Wirkungszusammenhänge zwischen landwirtschaftlichem Betrieb, Haushalt und Umwelt analysieren und Möglichkeiten zur Realisierung individueller Lebensgestaltung ableiten können. Er soll bei Entscheidungen im landwirtschaftlichen Betrieb und Haushalt Instrumente der Planung und Kontrolle einsetzen können. Er soll verschiedene Finanzierungsmittel und Finanzierungsformen beurteilen können.

Der Schüler soll Buchführungsabschlüsse durchführen und analysieren können. Er soll einschlägige steuerliche Bestimmungen beachten können.

Der Schüler soll Betriebs- und Haushaltsdaten erheben und beurteilen können. Er soll Planungsanlässe erkennen, Planungsziele festlegen sowie Planungsvarianten erarbeiten und bewerten können.

Der Schüler soll Marktsituationen beurteilen und daraus Folgerungen für betriebliche und haushälterische Entscheidungen ziehen können. Er soll die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Auswirkungen des bäuerlichen Fremdenverkehrs beurteilen können. Er soll in bäuerlichen Gästeringen mitwirken können.

Der Schüler soll fähig und bereit sein, bei der Betriebs- und Haushaltsführung überbetrieblich zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Begriffe:

Arten der Betriebe; Funktionen landwirtschaftlicher Betriebe und Haushalte; Ziele des Wirtschaftens; Erfolgsgrößen (subjektive und objektive Erfolgsmaßstäbe, Lebenshaltungsniveau, Lebensstandard). Subsysteme und Elemente des landwirtschaftlichen Betriebes und Haushaltes; Abgrenzungen und Beziehungen des Betriebs- und Haushaltssystems.

Buchführung für Betrieb und Haushalt:

Funktionen, Vorschriften; Bewertung des Vermögens; Zahlungsverkehr; Arten der Buchführung; Belege, Mehrwertsteuer, Inventarbuch, Einheitskontenrahmen; Vorkontierung von Geschäftsfällen. Datenerhebung in Betrieb und Haushalt.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Buchführung für Betrieb und Haushalt:

Eröffnungsbilanz, Auswahl der Konten, Buchung laufender Geschäftsfälle, Abschluß, Erfolgs- und Vermögensbilanz. Auswertung der Buchführung.

Landwirtschaftlicher Haushalt:

Haushaltsstruktur, Haushaltsstrukturtypen; Entwicklung der landwirtschaftlichen Haushalte Österreichs.

Haushalt und Umwelt:

Wohnung, Wohnstandort, Gesellschaft; ökonomische, soziale, rechtliche, sozialpolitische und kulturelle Beziehungen.

Leistungserstellung im Haushalt:

Versorgungs-, Pflege- und Erziehungsleistungen; Mittel; Organisation der Leistungserstellung. Kosten und Nutzen (Kostenrechnung, Arbeitsüberschlag); Beziehungen des Hauswirtschaftssystems.

Haushaltsfinanzierung:

Marktwirtschaftliche Dispositionen (Einkommenserzielung, Einkommensverwendung, finanzielle Vorsorge);

Einkommens-Verbrauchsverhältnis; Innenbeziehungen, Außenbeziehungen (Marktangebote, finanzielle Beihilfen, Sparformen, Kredite und Versicherungen); Probleme der Wohlstandsgesellschaft.

Haushaltsangehörige:

Einflußfaktoren auf das Verhalten (Bedürfnisse und Bedarf der Haushaltsangehörigen, Lebenszyklus der Familie, ökonomische, soziale und kulturelle Faktoren); Abstimmung von Zielen und Mitteln; Lebenshaltungsniveau, statischer und dynamischer Lebensstandard.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Landwirtschaftlicher Betrieb:

Betriebsstruktur, Betriebsstrukturtypen; Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe Österreichs.

Betrieb und Umwelt:

Betriebsstandort (natürliche und wirtschaftliche Produktionsbedingungen, Haupt- und Kleinproduktionsgebiete); ökonomische, ökologische, soziale und agrarpolitische Beziehungen.

Leistungserstellung in der Landwirtschaft:

Einzelbetriebliche und überbetriebliche Beschaffung, Produktionsfaktoren (Boden, Arbeit, Kapital, Vermögen), Produktionsverfahren; einzelbetrieblicher und überbetrieblicher Absatz (Marktsituation, Absatzförderung, Veredlung und Selbstvermarktung), Kosten der Leistungserstellung (Kostenstellen-, Kostenträger- und Teilkostenrechnung; Kostenvergleich).

Finanzierung und Investition in der Landwirtschaft:

Betriebs- und Investitionsfinanzierung, Eigen- und Selbstfinanzierung, Fremdfinanzierung. Investition (Arten, Leistungen und Kosten von Investitionen; Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit). Investitions- und Finanzierungsrechnung, Investitions- und Finanzierungsplan; Innen- und Außenbeziehungen des Finanzsystems.

Personal:

Ziele (ökonomische und außerökonomische), Entscheidungen (Entscheidungsträger, Entscheidungsverhalten, Entscheidungsprozeß); Führung von Mitarbeitern (Mitwirkungs- und Entscheidungskompetenzen).

Kontrolle und Planung des landwirtschaftlichen Betriebes und des Haushaltes:

Analyse von Ist-Daten (Betriebs- und Haushaltsanalyse; Bilanzanalyse, Kapitalflußrechnung). Vergleich von Daten (vertikale und horizontale Betriebs- und Haushaltsvergleiche, Soll-Ist-Vergleiche). Planung (Planungsverfahren, landwirtschaftliche Betriebsplanung, Haushaltsplanung).

Genossenschaftswesen:

Mitgliedschaft (Beitritt, Rechte und Pflichten, Haftung, Austritt), Organe (Arten, Wahl, Rechte und Pflichten), Geschäftsbereich, Revision, Verschmelzung, Auflösung, Konkurs.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die bäuerliche Praxis. Fragen der bäuerlichen Gästebeherbergung können in allen Lehrstoffkapiteln angesprochen werden.

Der inhaltliche Aufbau des Unterrichts sowie die Aufgabe und Problemstellungen werden sich zweckmäßigerweise an Erlebnissen der Schüler in der häuslichen Umwelt und an ihren Erfahrungen aus der Ferialpraxis orientieren. In den hauswirtschaftlichen Themenbereichen kommt den soziokulturellen, in den landwirtschaftlichen Themenbereichen den ökonomischen und ökologischen Kriterien größere Bedeutung zu.

Als Arbeitsmaterialien eignen sich Datenkataloge, das Beraterhandbuch, Formblätter einschlägiger Institutionen sowie Statistiken und Marktberichte. Zur Einführung in die Datenerhebung und Informationsbeschaffung eignet sich besonders das Praxistagebuch. Die Erfassung der Wechselbeziehungen zwischen Betrieb, Haushalt und Umwelt wird durch Schülerberichte und Diskussionen zum Beispiel über das Verbundsystem der Versorgung in den Praxishaushalten, die Organisation von landwirtschaftlichen Betrieben in verschiedenen Produktionsgebieten, die Arbeitssituation der Bäuerin in den Betrieben der Ferialpraxis gefördert.

Um die Vielfalt persönlicher Lebenssituationen bewußt zu machen, empfiehlt sich bei Bearbeitung von Haushaltsführungsproblemen, wie zum Beispiel bei Veränderungen im Lebenszyklus der Familie oder bei der Aufnahme eines Nebenerwerbes, verschiedene Haushaltstypen (Modellfamilien) heranzuziehen. Bei allen Überlegungen wird zweckmäßigerweise von angenommenen Wert- und Zielvorstellungen der Modellfamilien ausgegangen.

Die Phasen der doppelten Buchführung können am Beispiel eines realen landwirtschaftlichen Betriebes und Haushaltes erarbeitet werden. Zur Beurteilung der einzelbetrieblichen Ergebnisse eignen sich auch Vergleiche mit Ergebnissen der Buchführungsstatistik.

Im Themenbereich „Kostenrechnung“ empfiehlt es sich, mit den Kosten der Leistungserstellung im Haushalt zu beginnen und dann zu betrieblichen Beispielen überzugehen.

Die Deckungsbeitragsrechnung kann mit Richtwerten des Österreichischen Kuratoriums für Landtechnik und Standarddeckungsbeiträgen geübt werden. Bei der Beispielsauswahl stehen regional bedeutende Produktionsverfahren der Pflanzen- und Tierproduktion und Vermietungsarten der bäuerlichen Gästebeherbergung im Vordergrund. Zum Kapitel „Haushaltsfinanzierung“ ist die selbständige Informationsbeschaffung durch die Schüler, etwa über Sparformen, Kredite und Versicherungen, zweckmäßig.

Instrumente und Verfahren sowie Denkstrategien des Planungs- und Entscheidunsprozesses können im IV. Jahrgang an Fallstudien des Haushaltes, wie etwa „Wir gründen einen Haushalt“, „Unsere Küche wird neu eingerichtet“, angewandt werden. Im V. Jahrgang können diese Übungen mit komplexerer Problemstellung, wie „Aufnahme des Betriebszweiges Gästebeherbergung“, fortgesetzt werden.

Der Praxisbezug wird erhöht, wenn Verfahren der Planungsrechnung zumindest einmal am Beispiel eines realen Betriebes und Haushaltes geübt werden.

Soziale Lehrformen, besonders das Rollenspiel, eignen sich für den Themenbereich „Haushaltsgehörige“, vor allem bei der Berücksichtigung der Bedürfnisse anderer oder bei Abstimmungsproblemen wie „Arbeitsverteilung zwischen den Familienmitgliedern“, „Entscheidungs- und Mitwirkungskompetenzen zwischen Eltern und Kindern“, „Berufstätigkeit der Mutter“, „Hofübergabe - Hofübernahme“.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und im V. Jahrgang je 1 Wochenstunde. Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dabei der Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung große Bedeutung zu.

In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im V. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.

  1. 29. RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ

30. PSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll seine eigene Person und Mitmenschen sachlich beurteilen können. Er soll die Würde seiner Mitmenschen achten, wissen, daß Menschen verschieden sind, und eine verantwortungsbewußte und tolerante Haltung innerhalb der Gemeinschaft einnehmen. Er soll bedeutsame Lebensprobleme aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln können.

Der Schüler soll Stufen der Persönlichkeitsentwicklung bis zum Erwachsenenalter, Erziehungsregeln und pädagogische Begriffe kennen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Psychische Funktionen und Kräfte:

Wahrnehmung, Vorstellung, Denken, Lernen; Fühlen, Wollen, Tiefenpsychologie.

Entwicklungspsychologie:

Anlage und Umwelt; Kindes- und Jugendalter, individuelle und soziale Probleme des erwachsenen und des alternden Menschen.

Pädagogik:

Ziele, Möglichkeiten und Grenzen der Erziehung. Selbsterkennnis und Selbsterziehung; Freizeitgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Bewältigung persönlicher, sozialer und erzieherischer Probleme in Alltag und Beruf.

Diskussionen helfen das Selbst- und Fremdverständnis zu entwickeln und zu vertiefen. Angewandte Beispiele aus der Erziehungs- und Lebenswirklichkeit erhöhen den Wert des Beitrages im Sinne der zu vermittelnden Lebenshilfe.

31. PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.

Organisationsform und Inhalt:

Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat zweiundzwanzig Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in drei Abschnitte von vier, vierzehn und vier Wochen Dauer zu teilen.

Der erste und zweite Abschnitt sollen in einem der Zielsetzung der Fachrichtung entsprechenden, vielseitig organisierten Betrieb im bäuerlichen Haushalt und in der landwirtschaftlichen Produktion abgeleistet werden; der dritte Abschnitt kann in einem Spezialbetrieb der Fachrichtung absolviert werden. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.

Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.

Didaktische Grundsätze:

Der erste enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.

B. FREIGEGENSTÄNDE

FREMDENVERKEHR UND LANDWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kulturelle, soziale, politische und wirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs kennen. Er soll bedeutsame Fremdenverkehrseinrichtungen kennen und die Betreuung von Gästen planen und durchführen können. Er soll Angebote für die Beherbergung im ländlichen Gastbetrieb erstellen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Volkswirtschaftliche Aspekte:

Natur, Kultur, Infrastruktur; der ländliche Raum als Erholungsgebiet. Arten und Formen des Fremdenverkehrs. Aufgaben und Ziele der Fremdenverkehrswirtschaft. Kulturelle, soziale, wirtschaftliche und politische Bedeutung des Fremdenverkehrs. Öffentliche und private Fremdenverkehrseinrichtungen auf regionaler und überregionaler Ebene, Fremdenverkehrsbetriebe.

Betriebswirtschaftliche Aspekte:

Marketing; Zimmerplan, Meldewesen, Fremdenbuch, Gästekartei, Gästebetreuung, Schriftverkehr. Angebotsformen.

Rechtliche Grundlagen:

Fremdenverkehrsregion, Fremdenverkehrsort, Kurort; Privatzimmervermietung im landwirtschaftlichen Nebenerwerb, Gast- und Schankbetrieb, Ausflugsverkehr.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die praktische Gästebetreuung am Hof.

Die Selbständigkeit der Schüler wird durch das Sammeln und Auswerten einschlägiger Fremdenverkehrsinformationen gefördert.

Exkursionen und Lehrausgänge zu einschlägigen Betrieben sowie Fremdenverkehrseinrichtungen erhöhen die Anschaulichkeit und Aktualität des Unterrichtes.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mit Freude singen und Musik, insbesondere musikalische Kunstwerke, hören; er soll auch Freude an der musikalischen Gemeinschaftsleistung empfinden. Er soll für richtiges Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen; er soll Singstimmen vom Blatt lesen können. Er soll auch schwierigere Lieder und Chorwerke singen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Notenlehre und Tonsysteme:

Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen. Chorpartitur. Blattlesen (mehrstimmig). Molltonleiter.

Gesang:

Stimmbildung. Mehrstimmige Lieder aus dem deutschen Sprachraum.

III. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Tonsysteme:

Transposition.

Gesang:

Österreichische und fremdländische Volkslieder.

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Musiktheorie:

Musikinstrumente.

Gesang:

Jugendlieder. Gregorianik.

V. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Musiktheorie:

Orchesterpartitur. Dirigieren.

Gesang:

Mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Förderung der Freude an Musik. Daher kommt dem Gesang und der Unterstützung des Unterrichtes durch Musikhören und der Beteiligung der Schüler an der Werkauswahl hohe Bedeutung zu.

Instrumentale Fertigkeiten von Schülern werden zweckmäßigerweise in den Unterricht und in Schulveranstaltungen eingebunden. Die Bildung eines Schülerchores und die Vorbereitung auf aktuelle musikalische Ereignisse fördern die Motivation.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*1) Mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

Schlagworte

Sozialkunde, Gartenbaupraktikum, Organisationslehre

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2025

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR12122556

alte Dokumentnummer

N7198817589J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)