Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1988

Anlage 1

Anlage 1.3

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR WEIN- UND OBSTBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

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1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10

2. Deutsch ................... 4 3 2 2 2 13

3. Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10

4. Geschichte, Sozial- und

Staatsbürgerkunde ......... - - 2 2 2 6

5. Geographie und

Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - - 4

6. Mathematik und angewandte

Mathematik ................ 4 3 2 2 - 11

7. Elektronische

Datenverarbeitung ......... - - - 3 - 3

8. Physik und angewandte

Physik .................... 2 2 - - - 4

9. Chemie und angewandte

Chemie .................... 4 3 - - - 7

10. Chemisches Laboratorium ... 2 2 - - - 4

11. Biologie *1) .............. 6 - - - - 6

12. Botanik *1) ............... - 4 - - - 4

13. Bodenkunde ................ - 2 - - - 2

14. Maschinschreiben .......... 2 - - - - 2

15. Leibesübungen ............. 2 2 2 2 2 10

16. Weinbau *1) ............... - 2 2 3 3 10

17. Obstbau *1) ............... - 2 2 3 3 10

18. Pflanzenbau ............... - - - - 2 2

19. Pflanzenschutz *1) ........ - - 2 3 - 5

20. Technologie der

Traubenverarbeitung ....... - - 3 2 3 8

21. Technologie der Obst- und

Gemüseverarbeitung ........ - - 3 2 3 8

22. Technologie -

Laboratorium .............. - - - 2 2 4

23. Chemie der Früchte und

der Fruchtprodukte ........ - - 2 2 - 4

24. Chemie der Früchte und

der Fruchtprodukte -

Laboratorium .............. - - 2 1 - 3

25. Maschinenkunde ............ - 3 2 - - 5

26. Produktion und

Technologie - Praktikum ... 2 5 5 2 4 18

27. Volkswirtschaftslehre ..... - - 2 - - 2

28. Rechtskunde ............... - - - - 2 2

29. Betriebswirtschaftslehre

und Rechnungswesen *1) .... - - 2 4 7 13

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Gesamtstundenzahl ... 34 39 39 39 39 190

30. Pflichtpraktikum:

Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

Abschnitt II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

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Freigegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

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Bienenkunde .................... - - - 2 - 2

Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6

Kurzschrift .................... - 2 - - - 2

Volkskunde ..................... - - - 2 - 2

Organisations- und

Führungslehre .................. - - - - 2 2

Aktuelle Fachgebiete ........... - - 2 2 2 6

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Unverbindliche Übungen

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Musikerziehung ................. 1 1 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung ......... 2 - - - - 2

Leibesübungen .................. 2 2 2 2 2 10

Hauswirtschaft ................. - 2 2 - - 4

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Förderunterricht *2)

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Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
  1. 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
  1. 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
  1. 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung von Produktionstechniken und bei der Beurteilung von Produkten und Produktionsmitteln innerhalb des Fachgebietes nutzen können.

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren zur Gewinnung chemischer Elemente und zur Herstellung von Verbindungen für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Zwecke des Fachgebietes, kennen. Er soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.

Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt beachten können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Stellenwert der Chemie:

Aufgaben und Methoden. Stoff (Stoffeigenschaften, Stoffänderung, Reinstoff, chemisches Element, Stoffgemenge). Chemische Schreibweise.

Struktur der Materie:

Atom, Atommodelle (Elektronenkonfiguration, Energiezustände; Fähigkeit der Aufnahme und Abgabe von Elektronen). Periodensystem der Elemente.

Chemische Bindung:

Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).

Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:

Stöchiometrische Gesetzmäßigkeiten (Gesetze der Erhaltung der Masse, der konstanten Proportionen, der multiplen Proportionen; Massenwirkungsgesetz). Molvolumen.

Energieumsatz chemischer Reaktionen:

Reaktionsenthalpie und Bindungsenthalpie. Freie Enthalpie; Kinetik chemischer Reaktionen.

Reaktionstypen:

Elektronenreaktionen, Oxidationszahl. Protonenreaktionen; Ionenreaktionen, Löslichkeitsprodukt.

Saure und basische Funktion:

Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.

Elektrochemie:

Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse; galvanische Elemente.

Lösungen:

Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.

Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.

Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:

Edelgase. Halogene. Schwefel (Molekülgestalt und Allotropie des Schwefels; Schwefelwasserstoff und Sulfide; Oxide, Sauerstoffsäuren des Schwefels und ihre Salze; Thioverbindungen). Stickstoff (elementarer Stickstoff; Ammoniak-, Haber-Bosch-Verfahren. Oxide, Säuren des Stickstoffs und ihre Salze). Phosphor (Modifikationen des Phosphors; Phosphoroxide; Phosphorsäuren, Phosphate und Polyphosphate; Phosphatdünger). Kohlenstoff (Diamant, Graphit, Kohlen; Oxide des Kohlenstoffs; Kohlensäure und Karbonate; Wasserhärte). Silicium (Oxide des Siliciums; Kieselsäuren und ihre Salze).

Metalle:

Eigenschaften; Gitterstrukturen; Methoden der Metallgewinnung.

Angewandte anorganische Chemie:

Mineraldüngung; Wasserhärte und Wasseraufbereitung; Umweltbelastung durch Schwermetalle.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Orbitalmodell des Kohlenstoffs und Arten der C-Verbindungen. Organische Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen (Radikalreaktionen; Substitutionsreaktionen; Additions-, Eliminationsreaktionen; Umlagerungsreaktionen). Strukturprinzipien.

Kohlenwasserstoffe:

Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).

Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:

Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;

Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;

Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.

Angewandte organische Chemie:

Chemisches Verhalten von Kunststoffen; Farbreaktionen; chemische Reaktionen von Pflanzenschutzmitteln; Funktionen organischer Lösungsmittel.

Ester:

Fruchtester; Wachse; Fette (Strukturprinzip, Arten und Eigenschaften; essentielle Fettsäuren; Fettsäurespektrum, Fettkennzahlen; Gewinnung und Verarbeitung von Fetten und Ölen; Seifen und Waschmittel); Lipoide.

Saccharide:

Monosaccharide (Glukose und Galaktose; Ribose; Fructose). Disaccharide (Bindungstypen; Maltose, Cellobiose, Lactose; Saccharose, Technologie der Rübenzuckergewinnung; Invertzucker). Polysaccharide (Stärke; Cellulose; Glykogen; Inulin).

Eiweiß:

Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-, Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper.

Nukleinsäuren:

Struktur und Funktion von DNA und RNA; Biochemie der Vererbung; Biochemie der Viren.

Angewandte Biochemie:

Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher stehen unter den Stickstoffverbindungen Amine und Nitroverbindungen, unter den Schwefelverbindungen Thioalkohole und Sulfoverbindungen, unter den Alkylderivaten ringförmiger Kohlenwasserstoffe die aromatischen Alkohole, Aldehyde und Carbonsäuren, unter den biogenen Aminosäuren die essentiellen Aminosäuren im Vordergrund.

Allgemein empfiehlt sich eine gründlichere Behandlung - auch unter Einbeziehung gesundheitlicher, ökologischer, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte - jener chemischen Prozesse, die für das Fachgebiet von Bedeutung sind, während sich für die Wissenschaft von den Stoffen und ihren Veränderungen und für die Struktur der Materie ein exemplarisches Vorgehen anbietet. Die Auswahl angewandter chemischer Technologien richtet sich nach den Erfordernissen der Fachrichtung; dabei sind Hinweise auf ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Situation in Österreich wertvoll.

Die Beobachtung und Deutung von Phänomenen erfordert Übung. Besonders geeignet hiezu sind die Färbung diverser Pflanzenfarbstoffe in Abhängigkeit vom pH-Wert, die Pflanzenschädigung entlang von Autostraßen und Skipisten sowie Gärgasgefahren in Silos und Weinkellern.

Die Bedeutung der chemischen Grundgesetze wird sich dem Schüler umso besser einprägen, je öfter auf sie Bezug genommen wird. Typische Anlässe für derartige Verweise sind:

  1. - beim Massenwirkungsgesetz die HJ-, SO3- und NH3-Synthese, der pH-Wert;
  2. - beim Gesetz der Erhaltung der Masse auch die Bildung gasförmiger Reaktionsprodukte, zB Verbrennung, Wasserelektrolyse, Lösen von Metall in Säuren.

Die Anschaulichkeit wird erhöht, wenn Phänomene am jeweils einfachsten geeigneten Atommodell unter Hinweis auf seine begrenzte Modellhaftigkeit erklärt werden.

Bei der Behandlung der Elemente ist folgende Reihenfolge vorteilhaft: Stellung im Periodensystem - Vorkommen - Gewinnung - Eigenschaften - Bedeutung und Verwendung - wichtige Verbindungen. Bei wichtigen Mengen- und Spurenelementen steht ihre physiologische Bedeutung im Vordergrund. Bei der Beurteilung der Rohstoffsituation ist das Eingehen auf Möglichkeiten der Wiederverwertung wertvoll.

Die Nutzung des chemischen Wissens für die Anwendung im Fachgebiet wird besonders durch Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen gewährleistet. Dabei kann auch eine Zusammenfassung nach besonderen Themenkreisen (zB Mineraldüngung, Pflanzenernährung, Pflanzenproduktion, Tierernährung, Tierproduktion, menschliche Ernährung) nützlich sein.

Die Einbeziehung aktueller Anlässe zum Thema „Lebensqualität und Umweltbewußtsein“ (zB Waldschädigungen durch Industrieabgase; Fischsterben durch direktes Einleiten gifthältiger Abwässer in Flüsse; Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden, Antibiotika und Hormonen in Nahrungsmitteln) erhöht den Praxisbezug des Unterrichtes und die Motivation der Schüler.

Diskussionen und Referate empfehlen sich zur Bearbeitung von angewandten Problemen wie Alltagsunfällen mit Chemikalien, Brand im Düngemittellager, Umweltbelastung durch Pb, Cd, Hg und SO2.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn sie bei der Bearbeitung derartiger Problembereiche auch mit Fachliteratur arbeiten und die Probleme selbst strukturieren.

  1. 10. CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Untersuchungen an Wasser, Boden, Düngemitteln und Luft mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift sowie selbständig durchführen und die Ergebnisse interpretieren können.

Der Schüler soll verläßlich, sauber und rationell arbeiten.

Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen (Sieben, Filtrieren, Zentrifugieren, Kristallisieren). Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander), Kationennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander, Trennung), Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumsbetrieb:

Probenaufbereitung (Aufschließen).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen (Destillieren, Extrahieren). Dichtebestimmung und Spindel; analytische Waagen und analytisches Wägen, polarimetrische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Manganometrie, Jodometrie, Komplexometrie.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Chromatographie, moderne chemisch-physikalische Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens von Untersuchungs- und Analyseverfahren in der Berufspraxis. Die Einhaltung der Arbeits- und Dosierungsanweisungen erfordert besondere Beachtung. Um Resultate innerhalb einer vertretbaren Fehlergrenze zu erhalten, empfiehlt sich die Wiederholung der Analysen und Proben.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

11. BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll grundlegende Prozesse des Stoff- und Energiewechsels sowie der biologischen Stoffproduktion von Pflanze und Tier erklären können. Er soll die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Ökosysteme und der gesamten Biosphäre erläutern können. Der Schüler soll die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können.

Der Schüler soll Organismen in das natürliche System einordnen können. Er soll den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können. Er soll biologische Arbeitsmethoden anwenden können.

Der Schüler soll die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen. Er soll das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre als Lebensraum des Menschen Verantwortung zu übernehmen.

Der Schüler soll Freude an den Erscheinungsformen der Natur und beim Umgang mit der Natur empfinden können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Merkmale lebender Systeme:

Bauelemente (Zelle, Gewebe, Organe), Organisationsprinzipien.

Stoff- und Energiewechsel:

Energiefluß. Biomoleküle. Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen.

Reiz- und Bewegungsphysiologie:

Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssystem; Verhalten.

Wachstum und Vermehrung:

Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung, Vererbung.

Stammesgeschichtliche Entwicklung:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Entstehung von Kulturpflanzen und Haustieren.

Ökologie:

Autökologie, Demökologie, Synökologie. Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen von Gesetzmäßigkeiten und ökologischen Zusammenhängen sowie die Bedeutung für die Berufspraxis.

Die Behandlung der einzelnen Themenbereiche durch Darstellung des Wesentlichen an wenigen konkreten Beispielen wird besonders bezüglich der Altersgemäßheit empfohlen. Bei der Auswahl der Beispiele aus dem Reich der Wirbeltiere entspricht die Betonung der Säugetiere und des Menschen den Interessen und Bedürfnissen der Schüler.

Das ganzheitliche Verständnis wird durch die Stoffabfolge nach Funktionen gefördert, wobei der Bau der Organismen dort eingefügt wird, wo er die Funktion besonders typisch illustriert.

Eine intensive Begegnung des Schülers mit natürlichen Objekten in der Schule und im Gelände ist erstrebenswert. Schauversuche und Experimente, ergänzt durch audiovisuelle Medien, eignen sich besonders zur Veranschaulichung physiologischer und ökologischer Sachverhalte und Prozesse.

Naturbeobachtungen und einfache Experimente sowie deren Dokumentation fördern die Beziehung zur Natur, das selbständige biologische Arbeiten und das Erfassen von Gesetzmäßigkeiten. Das strukturelle Denken wird durch häufige Hinweise auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Pflanze und Tier gefördert.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren); Untersuchungen (Zelle, Gewebe, Organe, Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie);

Zerlegen und Zergliedern (pflanzliche und tierische Organe und Organismen);

Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln);

Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung, Insektensammlung, Schädlingssammlung);

Beobachten (pflanzliche und tierische Entwicklungsstadien, Verhalten, typische Merkmale);

Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto);

Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

12. BOTANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Pflanzen bestimmen und systematisch einordnen können. Er soll den Bau und die Funktionen von Sproßpflanzen sowie den Jahresrhythmus der physiologischen Leistungen von Gehölzen kennen.

Der Schüler soll Standorte anhand von Leitpflanzen nach pflanzenökologischen und -soziologischen Kriterien charakterisieren und den anthropogenen Einfluß auf Pflanzengesellschaften erkennen können.

Der Schüler soll bereit sein, zur Verbesserung einer gestörten Umweltsituation beizutragen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzen des Wein- und Obstbaues:

Bau und Umbildungen der Organe. Stoffaufnahme, Stoffwechsel, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung. Physiologische Leistungen im Jahres- und Lebensrhythmus der Bäume und Sträucher. Evolution und Systematik im Wein- und Obstbau bedeutsamer Bakterien, Pilze und Samenpflanzen.

Geobotanik:

Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung. Ökologie der Natur- und Kulturlandschaft.

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen von Gesetzmäßigkeiten und die Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht und die wein- und obstbauliche Berufspraxis.

Physiologische Gesetzmäßigkeiten und die Pflanzensystematik werden zweckmäßigerweise exemplarisch dargeboten, wofür sich die Familie der Rosen- und Weinrebengewächse besonders eignet. Im Bereich der niederen Pflanzen kommt den Bakterien und Pilzen größere Bedeutung zu.

Anwendungsorientierte Kenntnisse von Pflanzen und standortspezifischen Pflanzengesellschaften können vornehmlich durch Exkursionen und Lehrausgänge erworben werden.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren); Untersuchungen (Zelle, Gewebe, Organe, Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie); Zerlegen und Zergliedern (pflanzliche Organe und Organismen);

Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln);

Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung, Insektensammlung, Schädlingssammlung);

Beobachten (pflanzliche Entwicklungsstadien, Verhalten, typische Merkmale);

Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto);

Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

13. BODENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bestandteile, den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Bodentypen und die Vorgänge im Boden kennen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bodenbestandteile:

Mineralische Bestandteile, organische Bestandteile, Bodenleben, Bodenwasser, Bodenluft.

Bodenbildung:

Physikalische, chemische und biologische Verwitterung; Gefahrung der Bodenzerstörung.

Aufbau des Bodenkörpers:

Bodengefüge (Elementar-, Kohärent-, Aggregat-, Segregatgefüge), Einflußfaktoren der Gefügebildung, Bodendichte, Bodenarten (Aufbau, Nutzungsmöglichkeiten).

Bodentypen:

AC-Profil (Tschernosem, Rendzina, Ranker), ABC-Profil (Braunerden, Podsol, Sol lessive, Gleye), Salzböden (Solonez, Solontschak, Solod), Moore. Torfe (Eigenschaften, Gewinnung, Wertmerkmale).

Bodenhaushaltsprozesse:

Stickstoffbindung und Umwandlung, Sorption, Fixierung, Wirkung des pH-Wertes.

Kenndaten der Böden:

Bodenkartierung, Bodenbewertung (Schätzrahmen, Beziehung zum Einheitswert).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes in den einzelnen Produktionssparten. Dementsprechend kommt den einfachen Prüfmethoden der Wein- und Obstbaupraxis (Spatenprobe, Fingerprobe, Faustprobe) größte Bedeutung zu. Wichtig sind auch die Bereitstellung von Kenntnissen und Fertigkeiten für den Pflichtgegenstand „Produktion und Technologie - Praktikum“ und die theoretische Aufarbeitung der in diesem Pflichtgegenstand gemachten praktischen Erfahrungen, zB bei der Bodenbearbeitung.

Das Einbinden biologischer und chemischer Vorkenntnisse der Schüler in den Unterricht ist motivationsfördernd und ökonomisch.

Der in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Praxisbezug wird durch Verwendung von Handstücken, Schaugläsern und im Laboratorium anfallendem Probenmaterial gefördert.

Der Veranschaulichung der Bodentypen dienen Profilmodelle, dem Wissen über ihre Verteilung die Bodenkarte Österreichs. Langfristige Prozesse werden am besten durch Filme, allenfalls durch Bilderfolgen und Overheadfolien, dargestellt.

14. MASCHINSCHREIBEN

Siehe Anlage 1.

15. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

16. WEINBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung und die wirtschaftlichen Grundlagen der Traubenproduktion sowie die Ansprüche der Rebe an Klima, Boden und Ernährung kennen. Er soll den Betriebsmitteleinsatz und die Sortenwahl im Weinbau beherrschen und sich des Einflusses dieser Mittel auf das ökologische System sowie der Bedeutung von Rebflächen als Bestandteil der Kulturlandschaft bewußt sein.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stellenwert des Weinbaues:

Geschichtliche Entwicklung, Weltweinbau, Weinbau in Österreich.

Biologie der Rebe:

Systematik; morphologische, physiologische und ökologische Grundlagen. Vegetationszyklus der Rebe (Abfolge, endogene Faktoren, Umweltfaktoren).

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Biologie der Rebe:

Rebenvermehrung.

Rebsorten:

Sortenmerkmale und ampelographische Systeme. Europäische Keltersorten (Weißweinsorten, Rotweinsorten, Neuzüchtungen), Tafeltraubensorten. Ertragshybriden (alte, neue und moderne Direktträger), Unterlagsreben (Wildformen, Sorten der Praxis).

Rebenzüchtung:

Entstehung, Verbreitung und Eigenschaften der Rebsorten. Begriffe, Aufgaben, Methoden (Auslese-, Kombinations-, Mutationszüchtung). Sortenprüfung.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Ökologie des Weinbaues:

Klima und Großklimafaktoren, Lage und Kleinklimafaktoren; Boden, Licht, Temperatur, Wasser.

Spezieller Weinbau:

Planung und Errichtung von Neuanlagen, Erziehung der Rebe, Pflegemaßnahmen (Rebschnitt, Stockpflegearbeiten in der Vegetationszeit).

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Spezieller Weinbau:

Pflegemaßnahmen (Bodenpflege, Düngung, Bewässerung, Frostschutz, Pflanzenschutz). Lese.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis des Weinbaues in Österreich; dies erfordert zB die besondere Betonung der Vermehrung und Heranzucht der Reben im Themenbereich „Biologie der Rebe“.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus

den Pflichtgegenständen „Biologie“, „Botanik“, „Bodenkunde“, „Pflanzenschutz“ und den im Pflichtgegenstand „Produktion und Technologie - Praktikum“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sowie für fächerübergreifende Projekte ist die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie der Traubenverarbeitung“, „Chemie der Früchte und der Fruchtprodukte“ und „Maschinenkunde“ wichtig.

Zur Unterstützung des Unterrichtes dienen Gewächs- und Fruchtproben, Bilder und Modelle sowie Lehrausgänge und Exkursionen.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Traubenproduktion wird durch neueste Statistiken hervorgehoben. Grundlage für die Darstellung der Qualitätsnormen ist das Weingesetz.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenanalyse (Arbeitsabläufe, Selektion); Untersuchung (Ernteterminbestimmung und Ertragsschätzung); Planung (Formierungssysteme, Neuanlage, Düngung); Bestimmung und Beurteilung (Ampelographie, Begleitpflanzen).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten enthalten.

Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

17. OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die physiologische und wirtschaftliche Bedeutung der Obstpflanzen kennen. Er soll die Ansprüche der Obstpflanzen an den Standort kennen. Er soll die Sorten- und Unterlagswahl, den Betriebsmitteleinsatz und die Vermarktung für alle gängigen Obstarten kennen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stellenwert des Obstbaues:

Geschichtliche Entwicklung, Betriebsformen, Obstgeographie, wirtschaftliche Bedeutung. Gesundheitswert und Bedeutung der Früchte für die Ernährung.

Biologie der Obstpflanzen:

Einteilung der Obstpflanzen; morphologische, physiologische und ökologische Grundlagen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Baumschulwesen:

Vermehrung und Anzucht der verschiedenen Obstpflanzen.

Obstneuanlagen:

Anbaumodelle; Planung und Errichtung von Neupflanzungen.

Pflegemaßnahmen:

Bodenpflege, Düngung, Bewässerung, Baumschnitt, Regulierung des Fruchtansatzes, Schutz gegen Blütenfrost und Hagel.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Spezieller Obstbau:

Anbau von Kern-, Stein-, Schalen- und Beerenobstarten.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Obstsorten:

Pomologische Systeme, Beschreibungskriterien und Literatur. Sortenzüchtung und Selektion. Sortenbeschreibung von Kernobst. Sortimente und Beschreibung von Stein-, Schalen- und Beerenobst, Citrussorten.

Obsternte:

Erntezeitpunkt, Ernteverfahren, Maschinen und Geräte.

Lagerung und Aufbereitung:

Lagerhausbau, technische Einrichtungen, Lagerungsmethoden, Lagerkrankheiten, Sortierung, Verpackung, Vermarktung. Qualitätsklassengesetze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche Bedeutung und das Vorkommen der Obstarten in der Praxis des österreichischen Obstbaues; dies gilt insbesondere im Themenbereich „Obstsorten“.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Biologie“, „Botanik“, „Bodenkunde“, „Pflanzenschutz“ und den im Pflichtgegenstand „Produktion und Technologie - Praktikum“ erworbenen Fertigkeiten auf. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sowie für fächerübergreifende Projekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie der Obst- und Gemüseverarbeitung“, „Chemie der Früchte und Fruchtprodukte“ und „Maschinenkunde“ wichtig.

Zur Unterstützung des Unterrichtes dienen Fruchtproben, bildliche Darstellungen, Modelle und Folien sowie Exkursionen.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Obstproduktion wird durch Statistiken über Ernteergebnisse und Importe hervorgehoben. Grundlage für die Darstellung der Qualitätsnormen, Sortierung und Verpackung sind die Qualitätsklassenverordnungen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenanalyse (Arbeitsabläufe); Untersuchung (Ernteterminbestimmung und Ertragsschätzung, Qualitätsklassen); Planung (Formierungssystem, Neuanlage, Düngung, Lagerung); Bestimmung und Beurteilung (Pomologie, Begleitpflanzen).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

18. PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Produktionsverfahren zur Herstellung pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte kennen.

Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit des Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Boden und Klima:

Bodentypen, Bodenfruchtbarkeit, Bodenuntersuchung; Klimaeinflüsse.

Kulturmaßnahmen:

Bodenbearbeitung, Fruchtfolge, Düngung, Saat und Saatpflege, Pflanzenschutz, Ernte.

Produktion am Ackerland (Getreidebau, Hackfruchtbau, Feldfutterbau). Gemüsebau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Beurteilung pflanzenbaulicher Entscheidungen gemischter Obst-/Weinbau-, Ackerbaubetriebe aus ökologischer und ökonomischer Sicht.

Auf Grund der geringen Stundenzahl empfiehlt sich die exemplarische Behandlung.

Zur Unterstützung eines praxisnahen Unterrichts dient die Einbeziehung von Daten konkreter Betriebe (elterlicher Betrieb oder Praxisbetrieb), beispielsweise bei der Darstellung von Fruchtfolge- und Düngeplänen.

Im Rahmen von Exkursionen und Lehrausgängen kann unter anderem die Verflechtung der Betriebszweige Obst- oder Weinbau und Ackerbau veranschaulicht werden.

19. PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die pflanzlichen, tierischen und mikrobiologischen Schädlinge, die Reben und Obstgewächse befallen, sowie die Natur der Schädigungsvorgänge kennen. Er soll Schädlinge, Nützlinge und Schädigungsarten identifizieren können. Er soll die Bedeutung des Pflanzenschutzes für die Pflanzenproduktion verstehen.

Der Schüler soll die Zusammensetzung, die Wirkungsweise und die Gefahren von Pflanzenschutzmitteln kennen. Er soll Maßnahmen des Pflanzenschutzes im Wein- und Obstbau unter Beachtung der Rechtsvorschriften sowie biologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte auswählen und integriert anwenden können. Er soll den Erfolg von Maßnahmen des Pflanzenschutzes beurteilen können.

Der Schüler soll sich für den Schutz der Umwelt einsetzen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bedeutung des Pflanzenschutzes:

Biologische und wirtschaftliche Faktoren. Aufgaben.

Pflanzenschädigung:

Faktoren. Krankheiten und Symptome (bakterielle Krankheiten;

parasitische Pilze, parasitische Blütenpflanzen; tierische Schädlinge, Viruskrankheiten). Schutzmaßnahmen (Kulturmaßnahmen;

physikalische, chemische, biotechnische, ökologische Verfahren;

Nützlinge).

Pflanzenschutzmittel:

Arten (Fungizide, Insektizide, Akarizide, Nematizide, Rodentizide, Herbizide, Bakterizide). Einsatz (Auswahl, Bereitung der Spritzbrühe, Ausbringung, Geräte), Ergebnisauswertung.

Pflanzenschutz und Umwelt:

Gefahren der Kontamination, Einfluß auf die Biozönose, Beeinflussung des Ökosystems, Bedeutung der Schadschwellen und des Warndienstes. Pflanzenschutzvorschriften.

Populationsdynamik, Massenwechsel bei Schädlingen.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Schutz der Rebenkulturen:

Krankheiten und Schädlinge (nichtparasitäre Krankheiten, chemische und meteorologische Schädigung, Pilzkrankheiten, Bakteriosen, Virosen, tierische Schädlinge). Spritzfolge im Ertragsweinbau und in Rebschulen.

Schutz der Obstgewächse:

Krankheiten und Schädlinge (nichtparasitäre Krankheiten, chemische und meteorologische Schädigung, Pilzkrankheiten, Bakteriosen, Virosen, tierische Schädlinge an mehreren Obstarten und spezifisch an Apfel, Birne, Quitte, Steinobstarten, Beerenobstarten und Schalenobstarten). Spritzfolge.

Unkrautbekämpfung:

Mechanische, chemische und ökologische Verfahren an der Rebe und an Obstbäumen.

Planung und Organisation:

Auswahl der Pflanzenschutzmittel und -maßnahmen, Mischbarkeit von Mittelgruppen. Integration von Verfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; für die Reihenfolge der Stoffgebiete, insbesondere bei den Übungen, ist die von der Jahreszeit abhängige Beschaffbarkeit des Pflanzenmaterials von Bedeutung.

Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie“, „Biologie“, „Botanik“ sowie in den fachlichen Pflichtgegenständen erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Innerhalb der einzelnen Kulturen empfiehlt sich die Einteilung nach Schädlingsarten (pflanzlich, tierisch, mikrobiologisch). Im Übungsbereich „Pflanzenschädigung“ erscheint die Anfertigung von kommentierten Zeichnungen der vorgelegten Proben auf Grund mikroskopischer Untersuchung besonders zweckmäßig. Im Übungsbereich „Pflanzenschutzmittel“ wird am besten von einer komplexen Problemstellung ausgegangen, die in allen Phasen von der Analyse bis zur Ergebnisauswertung bearbeitet wird, wobei der integrierten Anwendung der verschiedenen Pflanzenschutzmethoden besonderes Gewicht zukommt. Von besonderer Bedeutung ist die Vermittlung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, besonders in bezug auf die Wartezeiten.

Soweit Schadbilder nicht im Original zugänglich sind, bieten Bilder und Filme eine wertvolle Unterstützung. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Vorträge, auch von schulfremden Personen, sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden.

Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Erkennen, Bestimmen und Analysieren von Pilzkrankheiten, Schädlingen, Bakte

riosen, Virosen und Mangelkrankheiten.

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 20. TECHNOLOGIE DER TRAUBENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll geeignetste Verarbeitungsverfahren zur Herstellung qualitativ hochwertiger Traubenprodukte unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte auswählen können.

Der Schüler soll einen weintraubenverarbeitenden Betrieb leiten können; er soll die Verfahren der Qualitätsprüfung an Weintraubenprodukten kennen.

Der Schüler soll seine Verantwortung für die Qualität der Produkte und die Entsorgung bejahen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Produktgeographie:

Weinbauzonen. Wirtschaftliche Bedeutung der Traubenprodukte. Rechtsvorschriften zu den Traubenprodukten.

Rohware:

Weintraube (Anatomie, Sorte, Reife, Qualität und Kontrolle, mikrobielle Beschaffenheit, Ernte und Transport; Rechtsvorschriften);

Zusatzstoffe (Zucker, Säuren, Reduktionsmittel, Feinsprit, Farbstoffe, Konservierungsmittel, Würzstoffe, Enzyme;

Rechtsvorschriften); Behandlungsmittel (Schönungs-, Stabilisierungs-, Konservierungsmittel; Rechtsvorschriften).

Verfahrenstechnik:

Zerkleinerung von Feststoffen, mechanische Flüssigkeitsabtrennung, thermische Trennung von Flüssigkeitsgemischen, thermische Feststofftrennung; Wärmeübertragung; Flüssigkeitszerteilung; Sorption; Extraktion; Kondensation; Kristallisation; Lösung, Dialyse. Förderverfahren.

Chemie der Traubenprodukte:

Oxidieren und Reduzieren; organische Säuren; Zucker; Extrakt; Alkohole; Ester; Aldehyde und Ketone; Gerbstoffe und phenolische Stoffe; Farbstoffe; stickstoffhältige Stoffe; Pektine; Vitamine und Wirkstoffe; Mineralstoffe; Aromastoffe. Biochemie der Gärungen.

Maschinen:

Förder-, Maische-, Entsaftungs-, Flaschenreinigungs-, Adjustiermaschinen; halbautomatische Füll- und Verschließmaschinen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Mikrobiologie:

Hefen, Schimmelpilze, Bakterien. Technik der mikrobiellen Betriebskontrolle.

Kellerei:

Aufgaben, Standort, Betriebsgröße, Betriebsorganisation; technische Ausrüstung je nach Aufgabe des Betriebes.

Technologie der Traubenprodukte:

Alkoholfreie Produkte; alkoholische Produkte; Produktschäden.

Analytische Weinbeurteilung:

Analysenbild, Rechtsvorschriften, Verkehrsfähigkeit.

Maschinen:

Wärmeaustauscher, Klärmaschinen; vollautomatische Abfüll- und Verschließanlagen.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Meßtechnik:

Messen, Wägen, Eichen; Inhaltsbestimmung durch Berechnen.

Lagerhaltung:

Rechtsvorschriften; Bücher und Aufzeichnungen.

Sensorische Weinbeurteilung:

Sensorik; Bewertung und Testsysteme; Testraum.

Inverkehrsetzen der Produkte:

Rechtsvorschriften, amtliche Kontrollen, praktische Durchführung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; dementsprechend empfiehlt sich die Auswahl praxisnaher Aufgabenstellungen.

Die Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände, erhöht die Problemlösungsfähigkeit des Schülers. Modelle und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit; Exkursionen und Lehrausgänge sowie Vorträge auch schulfremder Fachleute fördern die Praxisnähe des Unterrichtes.

Die Bedeutung des Arbeitsschutzes und der Hygiene erfordert häufige Hinweise.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen für den Pflichtgegenstand „Produktion und Technologie - Praktikum“ ist die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes wichtig.

  1. 21. TECHNOLOGIE DER OBST- UND GEMÜSEVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll das geeignetste Verarbeitungsverfahren zur Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte aus Obst und Gemüse unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte auswählen können.

Der Schüler soll einen obst- und gemüseverarbeitenden Betrieb leiten können; er soll die Verfahren der Qualitätsprüfung an Obst- und Gemüseprodukten kennen.

Der Schüler soll seine Verantwortung für die Qualität der Produkte und die Entsorgung bejahen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Lebensmittelrechtliche Vorschriften:

Gesetze, Verordnungen. Codex alimentarius austriacus, relevante ausländische Vorschriften.

Betriebshygiene:

Räumliche Voraussetzungen. Reinigung, Desinfektion.

Rohware:

Anforderungen an die einzelnen Qualitätsmerkmale. Verderb (biochemisch und mikrobiologisch bedingte Veränderungen). Aufbereitung (Blanchieren, Einsatz von Antioxidantien).

Hilfs- und Zusatzstoffe:

Brauchwasser (Kennzahlen, Anforderungen, Aufbereitung). Zucker und Süßungsmittel, Salz, Essig, Genußsäuren, Gelier- und Verdickungsmittel, Enzyme, Gewürz- und Aromastoffe, Farbstoffe.

Konservierung:

Hitzekonservierung, Kältekonservierung, Wasserentzug, Zusatz von Konservierungsmitteln, mechanische Verfahren, Anwendung von Gasen und athermisch wirkenden Strahlen.

Veränderungen während der Verarbeitung und Lagerung:

Verluste an löslichen Substanzen, physikalische und chemische Veränderungen; ernährungsphysiologische Aspekte.

Abwasser- und Nebenproduktaufbereitung:

Abwasser, Trester, organische Abfälle.

Technologie der Obst- und Gemüsesäfte:

Wirtschaftliche Aspekte, Rechtsvorschriften. Aufbereitung der Rohware, Entsaftung, Saftbehandlung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Technologie der Obst- und Gemüsesäfte:

Haltbarmachung (Pasteurisieren, Konzentrieren, Aromakonzentration, Sterilisation). Erzeugung fruchtfleischhaltiger Getränke und von Produkten mit vermindertem Saftanteil, Lagertechnik, Abfülltechnik, Qualitätskontrolle (sensorisch, chemisch, physikalisch).

Technologie der Obst- und Beerenweine:

Wirtschaftliche Aspekte, Rechtsvorschriften. Kernobstweine, Beerenobstweine; versetzte Weine, Obstschaumweine. Qualitätskontrolle (sensorisch, chemisch, physikalisch).

Technologie der Obstdestillate:

Wirtschaftliche Aspekte, Rechtsvorschriften. Aufbereitung der Rohware; Maische-, Gär- und Lagerbehälter. Alkoholische Gärung. Brenngeräte, Destillation. Behandlung der Spirituosen (Trinkfertigmachung, Alterungsverfahren, Schönung, Filtration). Lagertechnik. Sondertechnologien (Obstbranntweine, Topinamburbranntwein, Enzian, Getreidebranntwein, Weinbrand, Fruchtliköre). Abfülltechnik, Qualitätskontrolle (sensorisch, chemisch, physikalisch).

Technologie gefrierkonservierter Produkte:

Wirtschaftliche Aspekte, Rechtsvorschriften. Einfluß von Kälte. Aufgüsse und Zusätze. Verpackungsmaterialien. Technische Einrichtungen (Kältemaschinen, Kältemittel, Gefrierapparate). Verarbeitung von Obst, von Gemüse, von Halbfabrikaten. Lagertechnik, Qualitätskontrolle (sensorisch, chemisch, physikalisch).

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Technologie der Dosen- und Gläserkonservierung:

Wirtschaftliche Aspekte, Rechtsvorschriften. Aufbereitung der Rohware, Aufgüsse und Zusätze. Abfülltechnik, Sterilisation und Überprüfung auf ausreichende Sterilisation; Ursachen von Bombagen. Verarbeitung von Obst, von Gemüse. Qualitätskontrolle (sensorisch, chemisch, physikalisch).

Technologie der Marmeladen:

Wirtschaftliche Aspekte, Rechtsvorschriften. Aufbereitung der Rohware, Rezepturerstellung, Kochverfahren, Abfülltechnik. Fehlfabrikate. Verarbeitung der einzelnen Obstarten. Qualitätskontrolle (sensorisch, chemisch, physikalisch).

Technologie der Sauerkonserven:

Wirtschaftliche Aspekte, Rechtsvorschriften. Sauerkraut, Erzeugnisse aus Gurken, Essiggemüse, Ketchup und Chutney. Qualitätskontrolle (sensorisch, chemisch, physikalisch).

Technologie der Trockenprodukte:

Wirtschaftliche Aspekte, Rechtsvorschriften. Aufbereitung der Rohware, Trocknungsverfahren, Trocknungsapparate, Humactents. Verarbeitung von Obst, von Gemüse, von Säften. Qualitätskontrolle (sensorisch, chemisch, physikalisch).

Technologie der Dickzuckerfrüchte:

Wirtschaftliche Aspekte, Rechtsvorschriften. Aufbereitung der Rohware. Verarbeitung von Belegfrüchten, Zitronat, Orangeat. Qualitätskontrolle (sensorisch, chemisch, physikalisch).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; dementsprechend empfiehlt sich die Auswahl praxisnaher Aufgabenstellungen.

Die Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände, erhöht die Problemlösungsfähigkeit des Schülers. Modelle und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit; Exkursionen und Lehrausgänge sowie Vorträge auch schulfremder Personen fördern die Praxisnähe des Unterrichtes.

Die Bedeutung des Arbeitsschutzes und der Hygiene erfordert häufige Hinweise.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen für den Pflichtgegenstand „Produktion und Technologie - Praktikum“ ist die Absprache mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes wichtig.

  1. 22. TECHNOLOGIE - LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Verwendung geeigneter Rohstoffe und mit auszuwählenden Geräten und Maschinen vorschriftsmäßig und selbständig aus Weintrauben, Früchten und Gemüsen qualitativ hochwertige Produkte herstellen können.

Er soll die Qualität von Obst-, Gemüse- und Traubenprodukten kontrollieren und die Ergebnisse interpretieren können.

Der Schüler soll verläßlich, hygienisch und ökonomisch arbeiten.

Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Optimierung:

Schönungs-, Stabilisierungs- und Klärungsprozesse.

Pasteurisation:

Berechnung des Pasteurisationseffektes, Kontrolle des Pasteurisationsprozesses.

Konzentrate:

Herstellung, Optimierung des Konzentrierprozesses.

Destillate:

Erzeugung, Abtrennung von Vor- und Nachlauf anhand chemischer und sensorischer Analysen, Berechnung der Kontraktionsverluste.

Qualitätssichernde Maßnahmen:

Bestimmung von Produktfehlern, Ermittlung von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sterilisation:

Berechnung des Sterilisationseffektes, Überprüfung des Sterilisationsprozesses.

Berechnung von Zusätzen und Rezepterstellung:

Erstellung von Vorproben, Übertragung der Ergebnisse auf Pilot-Plant-Maßstab, chemische und sensorische Kontrolle der Fertigerzeugnisse.

Qualitätssichernde Maßnahmen:

Bestimmung von Produktfehlern, Ermittlung von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens der entsprechenden Verfahren und Technologien in der Berufspraxis sowie die Vielseitigkeit der Methoden.

Die Einhaltung der Arbeits- und Dosierungsanweisungen erfordert besondere Beachtung, um Erzeugnisse herzustellen, deren Zusammensetzung (chemische, physikalische und sensorische Werte) nur wenig von den errechneten Werten abweicht.

Exkursionen und Lehrausgänge sowie Vorträge schulfremder Fachleute fördern die Praxisnähe des Unterrichtes.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie der Obst- und Gemüseverarbeitung“ und „Technologie der Traubenverarbeitung“ wichtig.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 23. CHEMIE DER FRÜCHTE UND DER FRUCHTPRODUKTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den chemischen Aufbau der Hauptinhaltsstoffe von Früchten und Fruchtprodukten sowie die bei der Produktion, Verarbeitung und Lagerung von Früchten und Fruchtprodukten auftretenden chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Vorgänge kennen.

Der Schüler soll den Einfluß der Umwelt und der Verfahrenstechnik auf die Qualität von Früchten und Fruchtprodukten beurteilen können und bei der Produktion beachten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Analyse- und Auswertungsprinzipien:

Statistische Methoden zur Beurteilung der Analyseergebnisse, chemische und physikalische Analysen, sensorische Analysenmethoden, Konsequenzen aus Analysenergebnissen.

Inhaltsstoffe von Früchten und Fruchtsäften:

Kohlenhydrate, Fruchtsäuren, Aminosäuren, Peptide, Proteine, Phenole, Polyphenole, originäre Farbstoffe, Lipide, Vitamine, Aromastoffe, Mineralstoffe, Enzyme.

Zusatzstoffe:

Allgemeine Gesichtspunkte, Antioxidantien, Konservierungsmittel, Farbstoffe, Aromastoffe, Stabilisatoren und Verdickungsmittel, Enzyme.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Biochemische Veränderungen in Früchten:

Enzyme. Veränderungen der Früchte bis zur Ernte und ab der Ernte.

Mikroorganismen:

Erkennungs- und Bestimmungsmethoden, Mechanismen des Stoffwechsels (anaerob, aerob).

Chemie der Stoffwechselprodukte:

Alkohole, biogene Säuren, Aldehyde und Ketone, Kohlendioxide, Mycotoxine, Autolyseprodukte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Hinweise auf berufliche Anwendungen, insbesondere bei der Betriebskontrolle, erhöhen auch die Motivation der Schüler.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie“, „Biologie“ und „Botanik“ auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt der ständigen Beachtung der Wechselbeziehungen von Analytik und Sensorik große Bedeutung zu.

  1. 24. CHEMIE DER FRÜCHTE UND DER FRUCHTPRODUKTE - LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische und physikalische Analysen von Früchten und Getränken durchführen und interpretieren können; er soll die hiezu erforderlichen Geräte und Apparaturen einsetzen können. Er soll Schnelltests zur halbquantitativen Bestimmung von Ionen und Verbindungen sowie Voruntersuchungen für die Verwendung von Behandlungsstoffen für Getränke durchführen können. Er soll die Ursachen von Trübungen identifizieren können.

Der Schüler soll die Genauigkeit von Analysen beurteilen können und bei der Produktion beachten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumsbetrieb:

Geräte, Reagentien, Probenaufbereitung. Ergebnisauswertung (Kenngrößen, Fehlerarten, statistische Verfahren, Interpretation, rechtliche Konsequenzen).

Physikalische Analyse:

Gravimetrie, Pyknometrie, Aräometrie, Refraktometrie, Sonderverfahren der Dichtebestimmung, Bestimmung des optischen Drehvermögens.

Chemische Analyse:

Neutralisationsanalysen, Oxidations- und Reduktionsanalysen. Ermittlung von Zusatzstoffen.

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Physikalische Analyse:

Potentiometrie, Colorimetrie, Chromatographie.

Chemische Analyse:

Oxidations- und Reduktionsanalysen, enzymatische Analysen.

Mikrobiologische Analyse:

Gärprodukte, Keimzahlbestimmung, Erkennen von Mikroorganismen.

Sensorische Analyse:

Prüfer oder Koster; Methoden (Prinzip, praktische Durchführung). Auswertung der Prüfergebnisse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie“ und „Chemisches Laboratorium“ auf. Am besten bewährt sich der Weg von der einheitlichen Einzelarbeit über Gruppenarbeit zur Einzelarbeit an individuell verschiedenen Aufgaben bei allmählicher Anhebung des Schwierigkeitsgrades. Die statistische Auswertung erfordert auch Wiederholungen identischer Aufgabenstellungen.

Die Arbeit im Laboratorium bietet Gelegenheit, die Schüler zu verantwortungsbewußtem Handeln zu erziehen, das sich in Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Schonung der Umwelt und Sparsamkeit im Energie- und Analysenmaterialverbrauch äußert.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

25. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll jene Kenntnisse aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes sowie für deren Prüfung auf Funktion und Eignung erforderlich sind.

Der Schüler soll den innerbetrieblichen und überbetrieblichen Einsatz von Maschinen und Geräten des Fachgebietes unter Beachtung einschlägiger Vorschriften planen können. Er soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung - auch im Einzelfall - in bezug auf Arbeitsanforderungen, auf Ziele und Formen der Zusammenarbeit und der sozialen Beziehungen, auf die Produktionsverfahren und auf ökologische Faktoren kritisch beurteilen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Mechanik:

Kraft, Moment, Kräftegleichgewicht, Standsicherheit, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad; Spannung, Festigkeit, Sicherheit.

Mechanische Technologie:

Werkstoffe, Kraft-, Betriebs- und Hilfsstoffe; Materialbearbeitung; Korrosionsschutz.

Maschinenelemente:

Verbindungs- und Bewegungselemente, Elemente der strömenden Bewegung; Darstellung einfacher Bauteile.

Elektrotechnik:

Strom, Spannung, Widerstand, elektrische Arbeit, elektrische Leistung, Messung elektrischer Größen; elektrische Einrichtungen (Beleuchtung, Beheizung, Gleich-, Wechsel- und Drehstrommotoren, Schaltgeräte, Schutzeinrichtungen).

Kraftmaschinen:

Wasser-, Wind- und Solarkraftmaschinen. Wärmekraftmaschinen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kraftfahrzeuge:

Antriebe (Bauarten, Wirkungsweise), Betriebseinrichtungen (Kupplung, Getriebe, Fahrwerk, Lenkung, Bremse, Bereifung, Elektrik), Traktor (Bauarten, Hauptteile, Geräteanbau und -antrieb, Hydraulik).

Arbeitsmaschinen:

Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen; Beregnungsmaschinen, Maschinen der Trauben- und Obstverarbeitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; so haben in den speziellen Themenbereichen die Verbreitung, die technische Ausgereiftheit und der Modellcharakter der Maschinen, Geräte und Anlagen Vorrang, während typenspezifische Besonderheiten in den Hintergrund treten.

Der theoretische Unterricht erweist sich als umso wirksamer, je besser sein Aufbau mit jenem des praktischen Unterrichtes koordiniert wird. Je nach den Vorerfahrungen und Interessen der Schüler sowie nach verfügbaren Problemstellungen aus der Praxis kann der Einstieg nicht nur über Begriffe und Methoden der Mechanik, sondern auch über einen anderen Themenbereich (zB Werkstoffe) erfolgen.

Saisonmäßig eingesetzte Maschinen werden am besten zur Zeit ihres Einsatzes behandelt. Als Arbeitsverfahren empfiehlt sich vor allem die Planung der Erstellung neuer sowie der Mechanisierung bestehender Anlagen unter voller Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Faktoren. In diesem Zusammenhang können Exkursionen und Lehrausgänge zu Betrieben des Wein- und Obstbaues, der Landmaschinenindustrie sowie zu Maschinenvorführungen einen bedeutenden Beitrag leisten.

  1. 26. PRODUKTION UND TECHNOLOGIE - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Früchte erzeugen und verarbeiten können. Er soll die Pflegemaßnahmen des Wein- und Obstbaues beherrschen. Er soll die gebräuchlichsten Arbeitsabläufe planen, durchführen, kontrollieren und aus arbeitstechnischer und biologischer Sicht erläutern können. Der Schüler soll seine Arbeitsergebnisse sowie die Qualität der erzeugten Produkte beurteilen können.

Der Schüler soll jene praktischen Fertigkeiten aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes erforderlich sind. Er soll Arbeitsunterweisungen erteilen können und bei der Arbeitsdurchführung zur Zusammenarbeit bereit sein sowie die Unfallverhütungsvorschriften beachten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bodenbearbeitung und Düngung:

Bodenpflegesysteme, manuelle Bodenpflege. Mineral- und Humusdüngung sowie deren Ausbringung.

Weinbau:

Organe und Funktionen des Rebstockes, vegetative Vermehrung und Veredlung, Rebsorten, Fertigkeiten (Handveredlung, Ernte, Erkennen von Rebsorten). Erziehungs- und Unterstützungsformen im Schnittweingarten, Fertigkeiten (Schnitt, Pflege und Ernte).

Obstbau:

Organe und Funktionen von Obstgehölzen, mitteleuropäische Obstarten, Vermehrung von Beerenobstpflanzen, vegetative Vermehrung von Obstunterlagen, Anzucht von Obstbäumen, Fertigkeiten (Erkennen von Knospen, Trieben, Zweigen und Ästen; Erkennen von Obstarten, vegetative Vermehrung von Obstunterlagen und Beerenobstpflanzen).

II. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Bodenbearbeitung und Düngung:

Bodenpflege, Kompostierung, Fertigkeiten (Entnahme von Bodenproben, Bodenbearbeitung mit Geräten, Aufbereitung von Kompost).

Weinbau:

Herstellung von Pfropfreben, Rodung und Neuanlage von Weingärten, Rebschnitt, Rebsorten, Fertigkeiten (Aufbereitung und Lagerung von Vermehrungsmaterial, Maschinenveredlung, Vortreiben, Arbeiten in der Rebschule, Stockpflegemaßnahmen, Auspflanzen, Pflege von Junganlagen, Schnitt niederer und mittelhoher Anlagen, Ernte).

Beerenobst:

Unterstützungssysteme, Erziehungsformen und Schnittarten, Fertigkeiten (Auspflanzung, Erziehungs- und Schnittmaßnahmen).

Kernobst:

Wachstumsgesetze, Unterstützungssysteme, Erziehungsformen und Schnittarten bei Kernobst-Längskronen, Fertigkeiten (Okulieren, Auspflanzung, Erziehungs- und Schnittmaßnahmen bei Kernobst-Längskronen, Ernte).

Maschinenkunde:

Werkstoffe, spanabhebende und spanlose Bearbeitung von Metallen, Schweißen, Be- und Verarbeitung von Kunststoffen, Fertigkeiten (Erkennen von Werkstoffen, Pflegemaßnahmen bei Werkzeugen, Geräten und Apparaten, Feilen und Sägen, Ausführung einfacher Schweißverbindungen).

III. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Weinbau:

Heranzucht von Pfropfreben, Rebschnitt, Bodenbearbeitung, Rebsorten, Fertigkeiten (Schnitt von Weitraumanlagen, Ausschulen und Sortieren von Pfropfreben, Arbeiten mit Geräten und Seilzug, Aufbereitung von Kompost, Erkennen von Rebsorten).

Beerenobst:

Pflanzung, Erziehungsformen und Schnittarten bei Johannisbeere und Stachelbeere, Fertigkeiten (Erziehungs- und Schnittmaßnahmen bei Johannisbeere und Stachelbeere).

Kernobst:

Veredlung, Erziehungsformen und Schnittarten bei Kernobst-Rundkronen, Fruchtbehangregulierung, langfristige Bestimmung des Erntetermins, Fertigkeiten (Veredeln und Umveredeln, Fruchtbehangregulierung, Ernte).

Stein- und Schalenobst:

Erziehungsformen und Schnittarten, Fertigkeiten (Erziehungs- und Schnittmaßnahmen).

Technologie:

Betriebshygiene, Aufbereitung und Entsaftung von Früchten, Abfüllung und Adjustierung von Fertigerzeugnissen, Fertigkeiten (mechanische und chemische Reinigung sowie Desinfektion; Zerkleinerung, Aufbereitung und Entsaftung von Früchten, Bedienung von Füll-, Verschließ- und Adjustieranlagen, Verkostung von Halb- und Fertigprodukten).

Kellerwirtschaft:

Saftbehandlung und Gärführung, Fertigkeiten (Einsatz und Vermehrung von Reinhefe, Lesegutverbesserung).

Obst- und Gemüseverarbeitung:

Saftbehandlung, Einlagerung der Rohsäfte, Fertigkeiten (Schönung und Klärung von Säften, thermische Einlagerung von Säften).

Maschinenkunde:

Wartung und Einstellarbeiten von Geräten und Maschinen aus Obst- und Weinbau, Obst- und Gemüseverarbeitung und Kellerwirtschaft, Überprüfung elektrotechnischer Sicherheitseinrichtungen, Fertigkeiten (Wartung und Einstellarbeiten bei Motoren, Geräten und Maschinen).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kellerwirtschaft:

Jungweinschulung, Rotweinbereitung, versetzte Weine, Fertigkeiten (Vorklärung und Behandlung des Jungweines, Behandlung von Rotweinmaischen, Umgärung, Verkostung von Halb- und Fertigprodukten).

Obst- und Gemüseverarbeitung:

Herstellung und Abfüllung trinkfertig gemachter Säfte und fruchtfleischhaltiger Getränke, Produktion und Abfüllung von Obstweinen, Herstellung, Lagerung und Abfüllung von Destillaten, Siruperzeugung, Fertigkeiten (Bedienung und Wartung von Füll- und Verschließmaschinen, Aufbereitung von Brennmaischen, Verkostung von Halb- und Fertigprodukten).

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Kellerwirtschaft:

Destillation, Führung von Aufzeichnungen, Sekterzeugung, Fertigkeiten (Anwendung von Reduktionsmitteln, Herstellung von Destillaten, Produktkontrolle, Verkostung von Halb- und Fertigprodukten).

Obst- und Gemüseverarbeitung:

Herstellung von Marmeladen, Kompotten, Obst- und Gemüsekonserven sowie von Trocken- und Dickzuckerfrüchten, Fertigkeiten (Beurteilung der Rohware, produktspezifische Aufbereitung und Verarbeitung, Produktkontrolle, Verkostung von Halb- und Fertigprodukten).

Didaktische Grundsätze:

Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:

---------------------------------------------------------------------

Fachpraktischer Unterricht zum Wochenstunden im Jahrgang

Pflichtgegenstand I II III IV V

---------------------------------------------------------------------

Weinbau ........................ 1 2 1 - -

Obstbau ........................ 1 2 1 - -

Technologie der Traubenverarbeitung - - 1 1 2

Technologie der Obst- und

Gemüseverarbeitung ............. - - 1 1 2

Maschinenkunde ................. - 1 1 - -

---------------------------------------------------------------------

Gesamtstundenzahl ... 2 5 5 2 4

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet, die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeiten haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnen Arbeiten.

Sehr gut bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen vor Durchführung einer Praxiseinheit gegeben werden. Sodann werden die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt.

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Der Problemkreis „Unfallschutz“ kann durch Aufnahme der getroffenen Schutzmaßnahmen in einem Wein- und Obstbaubetrieb sowie durch Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen bewußtgemacht werden.

Um biologische und technologische Prozesse zu veranschaulichen, sind bildliche Darstellungen besonders geeignet.

Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe unter Aufsicht des Lehrers verantwortlich fühlt, zuzuteilen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 27. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

28. RECHTSKUNDE

  1. 29. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Betriebe der Fachrichtung einrichten und führen und den Betriebserfolg nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien beurteilen können. Er soll bei Kalkulationen und betrieblichen Entscheidungen Gesetzmäßigkeiten der Produktion und der Kostenentwicklung anwenden können. Er soll verschiedene Finanzierungsmittel und Finanzierungsformen beurteilen können.

Der Schüler soll für einzelne Produktions- und Arbeitsbereiche sowie für den gesamten Betrieb Daten erheben und beurteilen können. Er soll die optimale Intensität sowie die Minimalkostenkombination ermitteln können.

Der Schüler soll Buchführungsabschlüsse durchführen und analysieren können. Er soll Steuererklärungen abfassen und Bescheide von Steuerbehörden interpretieren können.

Der Schüler soll die Situation des Marktes für Produkte der Fachrichtung interpretieren und für unternehmerische Entscheidungen auswerten können. Er soll Marketinginstrumente auswählen und landwirtschaftliche Produkte unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte konsumorientiert und umweltbewußt vermarkten können.

Der Schüler soll fähig und bereit sein, innerhalb des Betriebes und überbetrieblich zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Betrieb und Unternehmung:

Betriebliche Entscheidungen und Ziele. Arten der Betriebe. Rechtsformen der Unternehmungen.

Struktur und Produktionsbedingungen der österreichischen Landwirtschaft:

Agrarstruktur (Flächenverteilung, Betriebsgrößen, Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe). Natürliche und wirtschaftliche Produktionsbedingungen. Produktionsgebiete (Haupt- und Kleinproduktionsgebiete).

Kauf:

Kaufvertrag (Inhalt, Anbahnung, Abschluß, Erfüllung). Zahlung (bar, halbbar, unbar).

Buchführung:

Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Belegwesen, Buchführungssysteme, System der doppelten Buchführung (Kontenbegriff, Eröffnung und Abschluß der Konten).

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Produktionsfaktoren des landwirtschaftlichen Betriebes:

Boden (Merkmale und wirtschaftliches Verhalten, Bodennutzung;

Mappenblatt, Grundbesitzbogen, Grundbuchauszug, Grundstückdatenbank). Arbeit (Arbeitsbedarf, Arbeitskapazität; Entlohnung;

Rationalisierung). Kapital und Vermögen (Begriffe; Vermögensbestände des landwirtschaftlichen Betriebes; Rationalisierung).

Buchführung:

Doppelte Buchführung (Verbuchung einfacher Geschäftsfälle, Kontenrahmen, Kontenplan). Buchführungsverfahren unter Beachtung der Besonderheiten der Fachrichtung.

Bewertung:

Bewertungsanlässe, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Wertarten, Bewertung einzelner Vermögensbestände, Bewertung des Gesamtbetriebes für verschiedene Anlässe.

Bilanzierung:

Inventur, Anlagenabschreibung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Rücklagen. Beurteilung des Betriebserfolges.

Personalverrechnung:

Einfache Abrechnung, Verrechnung mit der Krankenkasse und dem Finanzamt, Führung der gesetzlichen Aufzeichnungen.

Kostenrechnung:

Aufgaben; Begriff und Gliederung der Kosten. Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zu Vollkosten und Teilkosten. Absatz- und Bezugskalkulation, Angebotserstellung.

Produktionsfunktionen.

V. Jahrgang (7 Wochenstunden):

Betriebe der Fachrichtung:

Natürliche, wirtschaftliche und rechtliche Einflußfaktoren, Wirtschaftlichkeit der Produktion; Beurteilung von Kennzahlen für Teilbereiche des Betriebes.

Finanzierung und Investition:

Begriff und Arten der Finanzierung (Betriebs- und Investitionsfinanzierung, Eigen-, Selbst- und Fremdfinanzierung). Zinsen- und Rentenrechnung. Kredite (Formen, Besicherung, Tilgung, Kostenvergleich). Begriff und Arten der Investition; Wirtschaftlichkeit von Investitionen für Teilbereiche und für den Gesamtbetrieb, Leistungen und Kosten von Investitionen, Finanzierbarkeit von Investitionen.

Markt:

Agrarmärkte (Einflußfaktoren, Absatzformen, Absatzwege). Absatzförderung (Qualifizierung, Standardisierung, Herkunftsbezeichnung, Aufmachung und Verpackung, Konservierung, Lagerung). Märkte für pflanzliche und tierische Produkte sowie Betriebsmittel (Marktsituation, gesetzliche Bestimmungen, Vertragslandwirtschaft). Agrarproduktion und Ernährung. Handel (Funktionen, Außen- und Binnenhandel, Handelsgeschäfte). Marketing (Marktforschung, Vertriebssysteme, Werbung, Produkt und Sortimentgestaltung, Diversifikation, Spezialisierung).

Betriebsführung:

Managementfunktionen. Ökonomische und außerökonomische Ziele. Planung; Planungstheorie, Planungsmethoden (Programmplanung, Netzplan, lineare Programmierung), landwirtschaftliche Betriebsplanung, Erstellung von Investitions- und Finanzierungsplänen. Organisation, Menschenführung, Wechselbeziehung zwischen bäuerlichem Betrieb und Haushalt. Überbetriebliche Zusammenarbeit. Kontrolle.

Auswertung der Buchführung:

Bilanzanalyse, Berechnung von Kennzahlen (Rentabilität, Liquidität), Kapitalflußrechnung.

Versicherungswesen:

Sozialversicherung der Bauern und der Dienstnehmer, Lebens-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Haushalts-, Feuer-, Hagel-, Tierversicherung.

Genossenschaftswesen:

Mitgliedschaft (Beitritt, Rechte und Pflichten, Haftung, Austritt), Organe (Arten, Wahl, Rechte und Pflichten), Geschäftsbereich, Revision, Verschmelzung, Auflösung, Konkurs.

Steuern:

Gliederung der öffentlichen Abgaben; Begriffe;

Abgabenverfahrensrecht, Finanzstrafrecht. Grundsteuer samt Zuschlägen, Umsatz-, Einkommens-, Vermögens-, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gewerbesteuer, Getränkesteuer, Abgabe für alkoholische Getränke, Sonderbestimmungen für Land- und Forstwirtschaft (Pauschalierung, abgabenfreie Hausbranntweinerzeugung). Stempel- und Rechtsgebühren. Staatliche Beihilfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Betriebsführung und Buchführung im Fachgebiet. Dies erfordert unter anderem die Beschränkung der Behandlung der Beziehung zwischen Faktoren und Produkten auf jene Zusammenhänge, die für die Ermittlung der optimalen Intensität, der Minimalkostenkombination und der optimalen Produktionskombination erforderlich sind. Besonders zweckdienlich ist die betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung von Produktionsalternativen.

Zur Einübung von Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit empfiehlt sich besonders Gruppenarbeit. Rollenspiele ermöglichen das Erlebnis der Auswirkungen verschiedener Führungsstile sowie der positiven und negativen Funktionen in einer Gruppe. Exkursionen, Lehrausgänge und Vorträge schulfremder Personen erhöhen den Aktualitätsbezug.

Die aktuellsten Zahlen über Struktur und Produktionsbedingungen der österreichischen Land- und Forstwirtschaft finden sich in Publikationen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, von Interessenverbänden und Fachorganisationen.

Bei der Besprechung der einzelnen Vermögensbestände ist die Einbeziehung der Wertarten und des Bewertungsverfahrens von Vorteil.

Die Datenbeschaffung für die Übungen kann von elterlichen Betrieben ausgehen. Vielseitiges Vergleichsmaterial ist für die Gewinnung eines Gesamtüberblicks wichtig. Die Buchführungsübungen gehen zweckmäßigerweise von der Verbuchung einfacher Belege aus und leiten über die Vertiefung durch Kontieren von Übungsbeispielen auf Arbeitsblättern zu komplexeren Geschäftsfällen (Abrechnung gewerblicher und genossenschaftlicher Handels- und Verwertungsbetriebe) über, wobei sowohl pauschalierte als auch buchführungspflichtige Betriebe berücksichtigt werden können. Zur vergleichenden Beurteilung einzelbetrieblicher Buchführungsergebnisse können Buchführungsstatistiken herangezogen werden.

Die Kapitalflußrechnung kann aus Zeitgründen nur in sehr einfacher Form behandelt werden.

Der Vergleich von Planungsvarianten erfolgt zweckmäßigerweise in Tabellenform, wobei auch der Ist-Zustand aufscheint.

Geeignete Übungsbeispiele im Themenbereich „Finanzierung und Investition“ machen die Zusammenhänge zwischen Gesamteinkommen, Lebenshaltungsaufwand und Kapitaldienstgrenze deutlich.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 und im V. Jahrgang 2 Wochenstunden. Die Übungen bieten Gelegenheit zur betriebswirtschaftlichen Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dabei der Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung große Bedeutung zu.

In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im V. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.

30. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

BIENENKUNDE

Siehe Anlage 1.1.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*1) Mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

Schlagworte

Sozialkunde, Organisationslehre, Obstverarbeitung

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2025

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR12122551

alte Dokumentnummer

N7198817584J

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