Anlage 1
Anlage 1.1
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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ALLGEMEINE LANDWIRTSCHAFT
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I II III IV V
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1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10
2. Deutsch ................... 4 3 2 2 2 13
3. Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10
4. Geschichte, Sozial- und
Staatsbürgerkunde ......... - - 2 2 2 6
5. Geographie und
Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - - 4
6. Mathematik und angewandte
Mathematik ................ 4 3 2 2 - 11
7. Elektronische
Datenverarbeitung ......... - - - 3 - 3
8. Physik und angewandte
Physik .................... 2 2 - - - 4
9. Chemie und angewandte
Chemie .................... 3 2 2 - - 7
10. Chemisches Laboratorium ... 1 2 1 - - 4
11. Biologie und angewandte
Biologie *1) .............. 6 6 - - - 12
12. Maschinschreiben .......... 2 - - - - 2
13. Leibesübungen ............. 2 2 2 2 2 10
14. Pflanzenbau *1) ........... - 2 4 5 6 17
15. Forstwirtschaft ........... - - 3 - - 3
16. Obstbau ................... - 2 3 - - 5
17. Tierhaltung und
Tierzüchtung *1) .......... - - 4 5 6 15
18. Landwirtschaftliches
Bauwesen .................. - - - 2 2 4
19. Landmaschinentechnik *1) .. - 3 3 2 3 11
20. Landwirtschaftliches
Praktikum ................. 4 6 5 2 - 17
21. Volkswirtschaftslehre ..... - - - 2 - 2
22. Rechtskunde ............... - - - - 2 2
23. Betriebswirtschaftslehre
und Rechnungswesen *1) .... - - 2 6 8 16
24. Raumordnung und
Umweltschutz .............. - - - - 2 2
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl ... 34 39 39 39 39 190
25. Pflichtpraktikum:
Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Abschnitt II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang
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Freigegenstände Jahrgang Summe
I II III IV V
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Bienenkunde .................... - - - 2 - 2
Jagd und Fischerei ............. - - - 2 - 2
Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6
Kurzschrift .................... - 2 - - - 2
Volkskunde ..................... - - - 2 - 2
Organisations- und
Führungslehre .................. - - - - 2 2
Aktuelle Fachgebiete ........... - - 2 2 2 6
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Unverbindliche Übungen
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Musikerziehung ................. 1 1 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung ......... 2 - - - - 2
Leibesübungen .................. 2 2 2 2 2 10
Hauswirtschaft ................. - 2 2 - - 4
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Förderunterricht *2)
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Deutsch
Lebende Fremdsprache
Mathematik und angewandte Mathematik
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
- Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
- Siehe Anlage 1.
- 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mathematisch-logische Methoden beherrschen und auf die Lösung von Problemen des Fachgebietes anwenden können; er soll das numerische und algebraische Rechnen unter Verwendung zeitgemäßer Hilfsmittel sowie die Differential- und Integralrechnung, die Wahrscheinlichkeitsrechnung und statistische Methoden, soweit sie für die Berufspraxis und den Besuch einer Universität erforderlich sind, beherrschen.
Der Schüler soll Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von Funktionen beschreiben können; er soll Tabellen und grafische Darstellungen interpretieren und genau und übersichtlich entwerfen können. Er soll sich bei mathematischer Diskussion und Argumentation exakt ausdrücken können.
Der Schüler soll bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Zahlenmengen:
Mengenbegriff, Gleichheit von Mengen, Teilmengen, Durchschnitt und Vereinigung von Mengen. Menge der natürlichen Zahlen, Menge der ganzen Zahlen und Menge der rationalen Zahlen als Teilmengen der Menge der reellen Zahlen.
Terme:
Zahlenterme, Terme mit Variablen; Grund- und Definitionsmenge von Termen, Umformen von Termen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten.
Numerisches Rechnen:
Gebrauch des Taschenrechners für die Grundrechnungsarten sowie für das Potenzieren und das Wurzelziehen; Fixkomma- und Gleitkommadarstellung, Überschlagsrechnen, Genauigkeitsüberlegungen.
Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen:
Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungen aus verbalen Angaben unter besonderer Berücksichtigung der Prozentrechnung; Proportionen.
Funktionen:
Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion; lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation.
Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen:
Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme, fortlaufende Proportionen; grafische Lösung mit Anwendung auf Optimierungsaufgaben.
Planimetrie und Stereometrie:
Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck und regelmäßiges Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe; Anwendungen auf Aufgaben aus der Stereometrie (Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel).
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Potenzen und Logarithmen:
Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der irrationalen Zahlen; Dezimal- und Dualsystem; Rechenoperationen mit Logarithmen.
Funktionen und Gleichungen:
Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion, Beschreibung von Wachstumsvorgängen; Exponentialgleichungen; quadratische Funktion; quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Gaußsche Zahlenebene).
Trigonometrie:
Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.
Beschreibende Statistik:
Grafische Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen; Mittelwert, Streuung.
Folgen, Reihen und Differenzengleichungen:
Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie).
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Finanzmathematik:
Dekursive Zinseszinsen, ganz- und unterjährige Verzinsung; ganz- und unterjährige gleichbleibende Renten, ewige Rente; Tilgungspläne.
Funktionen:
Rationale Funktionen, Gesamt-, Grenz- und Stückkostenfunktion, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion.
Differentialrechnung:
Differenzenquotient und Differentialquotient. Ableitung reeller Funktionen. Ableitung von Summe, Differenz, Produkt und Quotient; Ableitung von zusammengesetzten Funktionen. Anwendungen (Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben, näherungsweises Lösen von Gleichungen, Fehlerrechnung, Änderungsrate).
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Integralrechnung:
Unbestimmtes und bestimmtes Integral der Potenzfunktionen mit rationalen Exponenten und der Polynomfunktionen. Berechnen von Flächen- und Rauminhalten; näherungsweises Berechnen von bestimmten Integralen.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Permutationen, Variationen, Kombinationen;
Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, bedingte Wahrscheinlichkeit; Wahrscheinlichkeitsverteilung, Erwartungswert, Varianz; Binomial- und Poissonverteilung;
Normalverteilung; Regression und Korrelation; Anwendungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Probleme außerhalb der Mathematik, insbesondere in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft. Dies bedingt zum Beispiel im Themenbereich „Integralrechnung“ die Beschränkung auf die Integration von Polynomfunktionen und für Anwendungen (Untersuchung von Wachstumsprozessen, Mitscherlich-Kurve, chemische Reaktion 1. Ordnung, Spannen einer Feder, Ausschalten eines Gleichstroms) wichtige Funktionen.
Weitere Auswahlkriterien sind:
- - im Themenbereich „Zahlenmengen“: der Beitrag zur Einübung einer einheitlichen Terminologie;
- - in den Themenbereichen der Algebra: der Beitrag zur Anwendung von Termen und Funktionen sowie zur Lösung von Gleichungen und Gleichungssystemen (Untersuchungen von Definitionsmenge und Wertemenge sowie Termvergleich sind von geringerer Bedeutung).
Zur Erarbeitung grundlegender Fertigkeiten (zB: Arbeiten mit Termen, Umformungen bei Gleichungen, Auflösen von linearen Gleichungssystemen, Rechnen mit Potenzen) empfiehlt sich ein Vorgehen in zwei Phasen: Vermittlung verständnisvoller Einsicht und Anleitung zur Automatisierung der Rechengänge. Die ständige Verwendung des Taschenrechners von Anfang an in allen Themenbereichen entspricht nicht nur den Erfordernissen der Praxis, sondern ist auch aus zeitökonomischen Gründen für die Bewältigung des Lehrstoffes erforderlich.
Die Herausarbeitung von Beziehungen zu früher erarbeiteten Themenbereichen ist auch dann zweckmäßig, wenn es sich nicht um notwendige Vorkenntnisse im strengen Sinne handelt (zB Exponentialgleichungen bei Behandlung der Rentenrechnung, lineare Gleichungssysteme bei der Bestimmung der Koeffizienten einer Polynomfunktion), da sie den Sinn des Schülers für mathematische Zusammenhänge fördert. Gelegenheit dazu ergibt sich besonders bei Aufgaben, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche integrieren, wofür sich vor allem der Beginn des IV. Jahrganges anbietet.
Bei der Vorstellung neuen Stoffes ist der Weg vom Konkreten zum Abstrakten günstiger als der gegenteilige. Die Herleitung von Formeln und Lösungsmethoden ist nur dann von Nutzen, wenn ihr der Schüler mit Sicherheit folgen kann oder wenn es sich um typische Beispiele für die wichtigsten Beweismethoden der Mathematik handelt. In anderen Fällen (zB: Vorlage der Formeln bei Regression und Korrelation; Einführung der Zahl „e“, des Grenzwertes und des Differentialquotienten) kommt der Anschaulichkeit für das Schülerverständnis größere Bedeutung zu als einer formalen Herleitung bzw. Definition. Plausibles Schließen, die Aneignung heuristischer Methoden und die selbständige Entwicklung von Lösungsstrategien werden vor allem durch Eigentätigkeit des Schülers (Arbeitsunterricht) gefördert, wobei dieser den richtigen Gebrauch von Fachbüchern übt. Geometrische Veranschaulichungen dienen nicht nur als Illustration, sondern auch als Quellen der Intuition. Da Hausübungen das wichtigste Hilfsmittel zur Festigung der Kenntnisse darstellen, kommt der Auswahl der Beispiele, der Kontrolle der Kenntnisse und der sich daraus ergebenden Nachbesprechung besondere Bedeutung zu.
Querverbindungen zu den theoretisch-fachlichen Unterrichtsgegenständen dienen vor allem der Motivation der Schüler sowie der Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration.
Der Vorgang des Mathematisierens und Modellbildens sowie der damit zusammenhängenden Theorienbildung wird dem Schüler in erster Linie an Beispielen klar gemacht. Besonders wichtig ist dabei die Einsicht, daß jedes mathematische Modell infolge Vereinfachungen nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit liefert und daß die Arbeit an einem Modell ständiger Rückkopplung an die Ausgangssituation bedarf. Die Behandlung von Sachverhalten mit Hilfe eines mathematischen Modells (allenfalls mehrerer konkurrierender Modelle, zB bei der Auswertung statistischer Daten) gestattet die Diskussion der Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Grenzen der Anwendung der Mathematik.
Die Einführung und Festigung des Begriffs der Funktion ist ein ausgezeichneter Anlaß zur Einübung des Umganges mit Tabellen. Zur besseren Veranschaulichung können empirische Funktionen dienen. Die Stereometrie dient auch der Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens, beispielsweise durch Schrägrißskizzen und Modelle.
Die Themen der Wahrscheinlichkeitsrechnung sind nur im Hinblick auf ihre Anwendung in der Statistik bedeutsam. Bei der Interpretation und Beurteilung von Statistiken aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich kann der Schüler seinen sprachlichen Ausdruck und seine Argumentationsfähigkeit sowie das Arbeiten mit Tabellen und grafischen Darstellungen verbessern. Bei der Anwendung von Folgen, Reihen und Differenzengleichungen auf die Beschreibung biologischer Vorgänge kann auf die Analogie zu wirtschaftlichen Vorgängen hingewiesen werden.
Bei der Behandlung der Finanzmathematik kann auf die Methoden der Investitions- und Rentabilitätsrechnung eingegangen werden.
Im I. und II. Jahrgang je 4 Schularbeiten, im III. und IV. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.
- 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
- Siehe Anlage 1.
- 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
- Siehe Anlage 1.
- 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung landwirtschaftlicher Produktionstechniken und bei der Beurteilung landwirtschaftlicher Produkte und Produktionsmittel nutzen können.
Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren zur Gewinnung chemischer Elemente und zur Herstellung von Verbindungen für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Zwecke des Fachgebietes, kennen. Er soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.
Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt beachten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Stellenwert der Chemie:
Aufgaben und Methoden. Stoff (Stoffeigenschaften, Stoffänderung, Reinstoff, chemisches Element, Stoffgemenge). Chemische Schreibweise.
Struktur der Materie:
Atom, Atommodelle (Elektronenkonfiguration, Energiezustände; Fähigkeit der Aufnahme und Abgabe von Elektronen). Periodensystem der Elemente.
Chemische Bindung:
Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).
Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:
Stöchiometrische Gesetzmäßigkeiten (Gesetze der Erhaltung der Masse, der konstanten Proportionen, der multiplen Proportionen; Massenwirkungsgesetz). Molvolumen.
Energieumsatz chemischer Reaktionen:
Reaktionsenthalpie und Bindungsenthalpie. Freie Enthalpie; Kinetik chemischer Reaktionen.
Reaktionstypen:
Elektronenreaktionen, Oxidationszahl. Protonenreaktionen; Ionenreaktionen, Löslichkeitsprodukt.
Saure und basische Funktion:
Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.
Elektrochemie:
Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse; galvanische Elemente.
Lösungen:
Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.
Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:
Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.
Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:
Edelgase. Halogene. Schwefel (Molekülgestalt und Allotropie des Schwefels; Schwefelwasserstoff und Sulfide; Oxide, Sauerstoffsäuren des Schwefels und ihre Salze; Thioverbindungen).
Stickstoff (elementarer Stickstoff; Ammoniak-, Haber-Bosch-Verfahren. Oxide, Säuren des Stickstoffs und ihre Salze). Phosphor (Modifikationen des Phosphors; Phosphoroxide;
Phosphorsäuren, Phosphate und Polyphosphate; Phosphatdünger). Kohlenstoff (Diamant, Graphit, Kohlen; Oxide des Kohlenstoffs;
Kohlensäure und Karbonate; Wasserhärte). Silicium (Oxide des Siliciums; Kieselsäuren und ihre Salze).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Metalle:
Eigenschaften; Gitterstrukturen; Methoden der Metallgewinnung.
Angewandte anorganische Chemie:
Mineraldüngung; Wasserhärte und Wasseraufbereitung; Umweltbelastung durch Schwermetalle.
Organische Chemie:
Orbitalmodell des Kohlenstoffs und Arten der C-Verbindungen. Organische Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen (Radikalreaktionen; Substitutionsreaktionen; Additions-, Eliminationsreaktionen; Umlagerungsreaktionen). Strukturprinzipien.
Kohlenwasserstoffe:
Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).
Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:
Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;
Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;
Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.
Angewandte organische Chemie:
Chemisches Verhalten von Kunststoffen; Farbreaktionen; chemische Reaktionen von Pflanzenschutzmitteln; Funktionen organischer Lösungsmittel.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Ester:
Fruchtester; Wachse; Fette (Strukturprinzip, Arten und Eigenschaften; essentielle Fettsäuren; Fettsäurespektrum, Fettkennzahlen; Gewinnung und Verarbeitung von Fetten und Ölen; Seifen und Waschmittel); Lipoide.
Saccharide:
Monosaccharide (Glukose und Galaktose; Ribose; Fructose). Disaccharide (Bindungstypen; Maltose, Cellobiose, Lactose; Saccharose, Technologie der Rübenzuckergewinnung; Invertzucker). Polysaccharide (Stärke; Cellulose; Glykogen; Inulin).
Eiweiß:
Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-; Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper.
Nukleinsäuren:
Struktur und Funktion von DNA und RNA; Biochemie der Vererbung; Biochemie der Viren.
Angewandte Biochemie:
Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher stehen unter den Stickstoffverbindungen Amine und Nitroverbindungen, unter den Schwefelverbindungen Thioalkohole und Sulfoverbindungen, unter den Alkylderivaten ringförmiger Kohlenwasserstoffe die aromatischen Alkohole, Aldehyde und Carbonsäuren, unter den biogenen Aminosäuren die essentiellen Aminosäuren im Vordergrund.
Allgemein empfiehlt sich eine gründlichere Behandlung - auch unter Einbeziehung gesundheitlicher, ökologischer, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte - jener chemischen Prozesse, die für das Fachgebiet von Bedeutung sind, während sich für die Wissenschaft von den Stoffen und ihren Veränderungen und für die Struktur der Materie ein exemplarisches Vorgehen anbietet. Die Auswahl angewandter chemischer Technologien richtet sich nach den Erfordernissen der Fachrichtung; dabei sind Hinweise auf ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Situation in Österreich wertvoll.
Die Beobachtung und Deutung von Phänomenen erfordert Übung. Besonders geeignet hiezu sind die Färbung diverser Pflanzenfarbstoffe in Abhängigkeit vom pH-Wert, die Pflanzenschädigung entlang von Autostraßen und Skipisten sowie Gärgasgefahren in Silos und Weinkellern.
Die Bedeutung der chemischen Grundgesetze wird sich dem Schüler umso besser einprägen, je öfter auf sie Bezug genommen wird. Typische Anlässe für derartige Verweise sind:
- - beim Massenwirkungsgesetz die HJ-, SO3- und NH3-Synthese, der pH-Wert;
- - beim Gesetz der Erhaltung der Masse auch die Bildung gasförmiger Reaktionsprodukte, zB Verbrennung, Wasserelektrolyse, Lösen von Metall in Säuren.
Die Anschaulichkeit wird erhöht, wenn Phänomene am jeweils einfachsten geeigneten Atommodell unter Hinweis auf seine begrenzte Modellhaftigkeit erklärt werden.
Bei der Behandlung der Elemente ist folgende Reihenfolge vorteilhaft: Stellung im Periodensystem - Vorkommen - Gewinnung - Eigenschaften - Bedeutung und Verwendung - wichtige Verbindungen. Bei wichtigen Mengen- und Spurenelementen steht ihre physiologische Bedeutung im Vordergrund. Bei der Beurteilung der Rohstoffsituation ist das Eingehen auf Möglichkeiten der Wiederverwertung wertvoll.
Die Nutzung des chemischen Wissens für die Anwendung im Fachgebiet wird besonders durch Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen gewährleistet. Dabei kann auch eine Zusammenfassung nach besonderen Themenkreisen (zB Mineraldüngung, Pflanzenernährung, Pflanzenproduktion, Tierernährung, Tierproduktion, menschliche Ernährung) nützlich sein.
Die Einbeziehung aktueller Anlässe zum Thema „Lebensqualität und Umweltbewußtsein“ (zB Waldschädigungen durch Industrieabgase; Fischsterben durch direktes Einleiten gifthältiger Abwässer in Flüsse; Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden, Antibiotika und Hormonen in Nahrungsmitteln) erhöht den Praxisbezug des Unterrichtes und die Motivation der Schüler.
Diskussionen und Referate empfehlen sich zur Bearbeitung von angewandten Problemen wie Alltagsunfällen mit Chemikalien, Brand im Düngemittellager, Umweltbelastung durch Pb, Cd, Hg und SO2.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn sie bei der Bearbeitung derartiger Problembereiche auch mit Fachliteratur arbeiten und die Probleme selbst strukturieren.
- 10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll chemische Untersuchungen an Wasser, Bodenproben, Futter- und Düngemitteln, Most, Wein, Milch, Fleisch und Luft mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift sowie selbständig durchführen und die Ergebnisse interpretieren können.
Der Schüler soll verläßlich, sauber und rationell arbeiten.
Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Laboratoriumsbetrieb:
Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren).
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen (Sieben, Filtrieren, Zentrifugieren, Kristallisieren). Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Qualitative und quantitative chemische Methoden:
Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander), Kationennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander, Trennung), Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie).
Laboratoriumsbetrieb:
Probenaufbereitung (Aufschließen).
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen (Destillieren, Extrahieren). Dichtebestimmung und Spindel; analytische Waagen und analytisches Wägen, polarimetrische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.
Qualitative und quantitative chemische Methoden:
Manganometrie, Jodometrie, Komplexometrie.
III. Jahrgang (1 Wochenstunde):
Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:
Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Chromatographie, moderne chemisch-physikalische Methoden.
Mikrobiologische Methoden:
Kochsches Plattenverfahren, Hemmstofftest.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens von Untersuchungs- und Analyseverfahren in der Berufspraxis. Die Einhaltung der Arbeits- und Dosierungsanweisungen erfordert besondere Beachtung. Um Resultate innerhalb einer vertretbaren Fehlergrenze zu erhalten, empfiehlt sich die Wiederholung der Analysen und Proben.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 11. BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll grundlegende Prozesse des Stoff- und Energiewechsels sowie der biologischen Stoffproduktion von Pflanze und Tier erklären können. Er soll die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Ökosysteme und der gesamte Biosphäre erläutern können. Er soll die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können.
Der Schüler soll die Möglichkeiten der Züchtung und Nutzung von Kulturpflanzen und Haustieren erklären können. Er soll den Krankheits- und Schädlingsbefall erheben und dokumentieren können. Er soll die Bedeutung der Ernährung von Pflanzen und Tieren für deren Gesundheit, Widerstandsfähigkeit und Produktionszuwachs kennen.
Der Schüler soll Pflanzen und Tiere kennen. Er soll einfache Untersuchungen anstellen sowie Beobachtungs- und Untersuchungsergebnisse interpretieren und dokumentieren können.
Der Schüler soll mikroskopische Präparate anfertigen und Organismen und Teile von Organismen konservieren und präparieren können. Er soll Pflanzen und Tiere bestimmen und in das natürliche System einordnen können. Er soll den Bau und die Funktion von Geweben, Organen und Organsystemen von Arten erläutern und vergleichen können. Er soll den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können. Er soll Standorte anhand von Leitpflanzen charakterisieren sowie den anthropogenen Einfluß auf Pflanzengesellschaften erkennen können.
Der Schüler soll die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen. Er soll das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere soll er fähig und bereit sein, Maßnahmen zur Verbesserung gestörter Umweltsituationen zu treffen.
Der Schüler soll Freude an den Erscheinungsformen der Natur und beim Umgang mit der Natur empfinden.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Merkmale lebender Systeme:
Bauelemente (Zelle, Gewebe, Organe), Organisationsprinzipien.
Stoff- und Energiewechsel:
Energiefluß. Biomoleküle. Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen.
Reiz- und Bewegungsphysiologie:
Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssysteme; Verhalten.
Wachstum und Vermehrung:
Wachstum, Entwicklung; Fortpflanzung, Vererbung.
Stammesgeschichtliche Entwicklung:
Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Gesteuerte Evolution durch Züchtung.
Ökologie:
Autökologie, Demökologie, Synökologie. Ökologische Pflanzen- und Tiergeographie (Floren- und Faunenregionen, Klima- und Vegetationszonen, Ökosysteme der Erde, Areal).
Methoden:
Arbeits- und Dokumentationsmethoden.
II. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzenarten:
Bau und Umbildungen der Organe. Stoffaufnahme, Stoffwechsel, Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung und Vererbung. Züchtung und Nutzung; Krankheiten, Schädlinge.
Geobotanik:
Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung. Ökologie der Kulturlandschaft.
Anatomie und Physiologie der Haustiere:
Gewebe, Organe, Organsysteme. Züchtung und Nutzung; Krankheiten, Parasiten.
Ökozoologie:
Abiotische und biotische Einflußfaktoren auf die Tierpopulation. Verhalten der Tiere, Ethik der Tierhaltung.
Methoden:
Arbeits- und Dokumentationsmethoden der Botanik und der Zoologie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen biologischer Gesetzmäßigkeiten sowie die Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht und die landwirtschaftliche Nutzung. Die hiedurch bedingte besondere Betonung der Wirbeltiere in der Zoologie, der Säugetiere innerhalb dieser und des Menschen entspricht auch den Interessen der Schüler. Im Themenbereich „Stammesgeschichtliche Entwicklung“ kommt in diesem Sinne den landwirtschaftlichen Nutztieren, im Themenbereich „Anatomie und Physiologie der Haustiere“ dem Bewegungsapparat und der Verdauung besonderes Gewicht zu. Bei der Auswahl der Arten, Gattungen und Familien stehen die Bedeutung für Ernährung und Futtermittelproduktion, die Stellung als Leitart in heimischen Ökosystemen und der Beitrag zur Veranschaulichung entwicklungsgeschichtlicher Zusammenhänge im Vordergrund.
Das ganzheitliche Verständnis wird durch die Stoffabfolge nach Funktionen gefördert, wobei der Bau der Organismen dort eingefügt wird, wo er die Funktion besonders typisch illustriert.
Der Bezug zur Berufspraxis ergibt sich aus praktischen Aufgabenstellungen an den ausgewählten Organismen, die eine Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Pflanzenbau“ und „Tierhaltung und Tierzüchtung“ erfordert. Hiefür sowie zur intensiven Begegnung des Schülers mit Pflanzen und Tieren eignen sich das freie Gelände, die Lehrwirtschaft und gegebenenfalls der elterliche Betrieb. Naturbeobachtungen und einfache Experimente sowie deren Dokumentation fördern die Beziehung zur Natur, das selbständige biologische Arbeiten und das Erfassen von Gesetzmäßigkeiten. Das strukturelle Denken wird durch häufige Hinweise auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Pflanze und Tier gefördert.
Insgesamt empfiehlt sich - der Bedeutung für die heimische Landwirtschaft entsprechend - die Behandlung botanischer und zoologischer Themenbereiche im gleichen Stundenausmaß.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren); Untersuchungen (Zelle, Gewebe, Organe, Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie); Zerlegen und Zergliedern (pflanzliche und tierische Organe und Organismen); Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln);
Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung, Insektensammlung, Schädlingssammlung); Beobachten (pflanzliche und tierische Entwicklungsstadien, Verhalten, typische Merkmale);
Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto); Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
12. MASCHINSCHREIBEN
Siehe Anlage 1.
13. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
14. PFLANZENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Produktion pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können. Er soll einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können. Er soll gängige und alternative Produktionsverfahren beurteilen und planen können.
Der Schüler soll Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne für Ackerbau und Grünland aufstellen und begründen können. Er soll einfache Methoden der Saatgutuntersuchung durchführen und eine Sortenwahl treffen können. Er soll für eine gegebene Situation Maßnahmen der Saatpflege, der Unkrautbekämpfung und des Pflanzenschutzes planen und begründen können.
Der Schüler soll die häufigsten Gemüsearten kultivieren können. Er soll einfache Feldversuche planen und auswerten können.
Der Schüler soll die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme prüfen können. Er soll die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes und der innerbetrieblichen Verwertung von Produkten des Pflanzenbaues berücksichtigen können.
Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Boden:
Ausgangsmaterial der Bodenbildung (gesteinsbildende Minerale, bodenbildende Gesteine, Bodenflora, Bodenfauna).
Bodenbildende Prozesse (Umwandlung der mineralischen und organischen Substanz, Prozesse des Nährstoff-, Wasser-, Luft- und Wärmehaushaltes, Verlagerungsprozesse). Bodentypen (terrestrische, semiterrestrische und subhydrische Böden; Moore). Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit; Umweltbelastungen der Böden; Bodenverbesserung; Bodenbewertung (Bodenuntersuchung, Bodenschätzung, Bodenkartierung).
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Klima:
Klimafaktoren (Licht, Temperatur, Feuchtigkeits- und Luftverhältnisse). Makroklima, Mesoklima, Mikroklima; Einfluß und Verbesserung der Klimafaktoren.
Kulturmaßnahmen:
Fruchtfolge (Gründe für die Fruchtfolge, Fruchtfolgesysteme, Fruchtfolgeplanung). Bodenbearbeitung (Geräte der primären und sekundären Bodenbearbeitung, Systeme der Bodenbearbeitung). Düngung (Pflanzenernährung, Zweck der Düngung, organische Dünger, Mineraldünger, Düngerplazierung, Düngerwirtschaft, konventionelle und alternative Düngesysteme). Saat (Saatmethoden, Saatdaten). Saatpflege (Bodenpflege, Unkrautbekämpfung).
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Kulturmaßnahmen:
Pflanzenschutz (Ursachen und Auswirkung der Pflanzenschäden, Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, Organisation des österreichischen Pflanzenschutzes).
Saatgut:
Züchtung (Zuchtziele und Zuchtmethoden bei Neuzüchtung, Sortenprüfung, Sortenanerkennung, Sorteneintragung; Erhaltungszüchtung). Vermehrung (Saatgutprüfung, Saatgutanerkennung, Saatgutvorbehandlung).
Produktion am Ackerland:
Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Hirse). Hackfrüchte (Knollenfrüchte, Brassica-Rüben, Zichorie).
V. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Gemüsebau:
Einflußfaktoren (Boden, Klima, Betriebs- und Marktsituation, ökologische Einflüsse); Kulturmaßnahmen (Bodenbearbeitung, Düngung, Fruchtfolge, Saatgut und Sorten, Anbau, Pflanzenanzucht und Auspflanzung, wachstumsbeschleunigende Maßnahmen, Pflanzenschutz); Ernte, Lagerung, Vermarktung, Verarbeitung; spezieller Gemüsebau (Kohl-, Frucht-, Wurzel-, Zwiebel-, Hülsenfrucht- und Blattgemüse, ausdauernde Gemüse, Gewürzkräuter); Bedeutung des Gemüsebaues (Gemüsegeographie, wirtschaftliche und ernährungsphysiologische Bedeutung).
Öl-, Eiweiß- und Faserpflanzen:
Raps, Sonnenblume, Ölkürbis; Bohne, Erbse; Flachs.
Sonderkulturen:
Tabak, Hopfen, Heilpflanzen.
Feldfutterbau:
Pflanzen, Pflanzengemenge und Formen des Feldfutterbaues.
Produktion am Dauergrünland:
Pflanzen des Dauergrünlandes (Gräser, Leguminosen, Kräuter). Bedingungen für die optimale Zusammensetzung eines Grünlandbestandes (Wasser-, Nährstoff-, Nutzungsverhältnisse). Maßnahmen der Grünlandbewirtschaftung (Drainage, Düngung, Narbenpflege, Unkrautbekämpfung; Nutzungs- und Düngepläne). Maßnahmen der Grünlanderneuerung und der Grünland-Neuanlage. Feldversuche (Arten, Anlage und Ergebnisse).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für das Erfassen der Kulturansprüche und der daraus folgenden Kulturmaßnahmen. In den Themenbereichen „Feldfutter“ und „Grünland“ empfiehlt sich hinsichtlich der Zielsetzung der Fachrichtung unter Umständen exemplarische Behandlung und Verzicht auf Vollständigkeit. Bei der Pflanzenzüchtung stehen die Zuchtziele im Vordergrund.
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe gehören zur Behandlung der Kulturpflanzen des Ackerlandes folgende Themen: Standortansprüche, Saatgut, Kulturmaßnahmen, Ernte, Lagerung, Verwertungsarten. Die Themenabfolge kann den örtlichen Vegetationsverhältnissen angepaßt werden. Für Planungsaufgaben wie Erstellen eines Fruchtfolge-, Nutzungs- und Düngeplanes erweisen sich Angaben aus einem Betrieb (zB Praxisbetrieb, Schulwirtschaft, elterlicher Betrieb) als zweckmäßig.
Zur Unterstützung der Bearbeitung von Aufgaben, die dem Schüler im Unterricht gestellt werden, dienen Exkursionen und Lehrausgänge in landwirtschaftliche und gartenbauliche Versuchsanstalten, Zuchtbetriebe und ähnliche Einrichtungen sowie in weiterverarbeitende Betriebe (zB Zucker- und Stärkefabriken, Brennereien).
Die Beurteilung von Düngungsmaßnahmen in bezug auf Humusbilanz, Energiebilanz, Industrieabhängigkeit, ökologisches Gleichgewicht sowie nach ökonomischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten kann durch den Vergleich verschiedener Düngesysteme geübt werden.
Zur Wahl von Unkrautbekämpfungsmaßnahmen können bei Feldbegehungen der Grad und die Auswirkungen der Verunkrautung geschätzt und die Zusammensetzung festgestellt werden. Die Auswirkung verschiedener Pflanzenschutzmittelkonzentrationen kann an geeigneten lebenden Organismen (zB Regenwürmer, Schlammwürmer) beobachtet und beschrieben werden. Bezüglich der Wahl von Pflanzenschutzmitteln können Firmenprospekte nach Wirtschaftlichkeit, Umweltbelastung und Gesundheit kritisch analysiert werden.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im V. Jahrgang 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Datenanalyse (Klima, Produktion, Züchtung); Untersuchung (Boden, Saatgut, Pflanzenschutz); Planung (Fruchtfolge, Düngung, Saatpflege, Unkrautbekämpfung, Grünlandnutzung); Bestimmung und Beurteilung (Düngemittel, Sorten, Entwicklungsstadien der Kulturpflanzen und Unkräuter); Versuchswesen (Planung und Auswertung).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.
15. FORSTWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wirtschaftliche und ökologische Bedeutung sowie die Betriebsarten des Waldes kennen. Er soll Maßnahmen der Waldverjüngung, der Walderziehung und der Waldpflege sowie gängige Holzernteverfahren erläutern können.
Der Schüler soll häufige Forstschäden identifizieren und Schutzmaßnahmen erläutern können. Er soll die Ausformungsmöglichkeiten von Rundholz für eine gegebene Marktsituation angeben können.
Der Schüler soll die Verantwortung des Waldbesitzers gegenüber der Gesellschaft bejahen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Bedeutung des Waldes:
Waldstruktur; Rohstoffunktion, Schutzfunktion, ökologische Funktion, Sozialfunktion, Einkommens-, Arbeits- und Reservefunktion.
Standort:
Standortfaktoren; Nährstoffkreislauf; Standortpflanzen und Waldgesellschaften.
Waldbau:
Baumarten; Betriebsarten (Hoch-, Mittel-, Nieder- und Plenterwald); Bestandsaufnahme und naturnahe Waldbewirtschaftung.
Forstschutz:
Abiotische und biotische Schadensquellen; Schutzmaßnahmen; Waldhygiene.
Holzernte:
Maschinen und Geräte; Schlägerung, Holzmessung, Aufarbeitung, Bringung, Ausformung. Arbeitsgestaltung und Unfallverhütung.
Holzwirtschaft:
Wirtschaftsplanung für den Bauernwald; Forstrecht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Forstwirtschaft als landwirtschaftlicher Betriebszweig. Dem Themenbereich „Verjüngung und Pflege“ kommt daher besondere Bedeutung zu.
Die betriebswirtschaftliche Funktion des Bauernwaldes läßt sich durch Schülerberichte aus dem elterlichen Betrieb sowie im Rahmen von Exkursionen und Lehrausgängen gut bewußt machen.
Durch Zustandsanalysen von Bauernwäldern und Forstbetrieben können unterschiedliche Bewirtschaftungsformen veranschaulicht und die Wirkung von Pflegemaßnahmen beurteilt werden.
16. OBSTBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Bau, die Funktion und die Standortsansprüche der einzelnen Obstgewächse kennen. Er soll den Betriebsmitteleinsatz und die Maßnahmen zur Erreichung optimaler Erträge von Qualitätsfrüchten nach ökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten auswählen können.
Der Schüler soll die Maßnahmen der Erziehung und Erhaltung von Obstanlagen sowie der Ernte, der Lagerung und des Absatzes von Obst kennen. Er soll Neuanlagen unter Beachtung der Boden- und Klimaansprüche der Obstpflanzen sowie der Anforderungen des Marktes und der Eigenversorgung planen können.
Der Schüler soll die Verarbeitung von Obst zu alkoholfreien und alkoholhältigen Produkten kennen. Er soll Produktionsverfahren des Obstbaues kennen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bedeutung des Obstbaues:
Obstgeographie, wirtschaftliche und ernährungsphysiologische Bedeutung.
Einflußfaktoren im Obstbau:
Klima und Boden; Morphologie, Anatomie und Physiologie der Obstgewächse, ökologische Einflüsse.
Verfahren:
Vermehrung, Aufschulung; Anbauformen und Pflanzsysteme; Erhaltung (Bodenpflege, Pflanzenernährung, Bewässerung, Schnittmaßnahmen); Ernte.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Verfahren:
Erziehung und Erhaltung (Baumschnitt, Formierung, Düngung, Pflanzenschutz, Frost- und Hagelschutz), Lagerung; Planung und Errichtung von Obstanlagen. Grundverfahren des Weinbaues.
Spezieller Obstbau:
Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstbau; Betriebs- und marktwirtschaftliche Fragen.
Obstverarbeitung:
Saft-, Marmeladen-, Obstwein- und Obstbranntweinherstellung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens im landwirtschaftlichen Obstbau.
Die Absprache mit den Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Biologie und angewandte Biologie“ und „Landwirtschaftliches Praktikum“ ist wegen der begrifflichen Abstimmung wichtig. Produktionstechnische Fragen und Planungsaufgaben können in direktem Kontakt mit Betrieben realitätsnah erfaßt werden.
Durch Vergleiche des Betriebsmitteleinsatzes und der Pflegemaßnahmen zwischen intensivem und extensivem Obstbau kann auf ökologische und gesundheitliche Auswirkungen aufmerksam gemacht werden.
- 17. TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll landwirtschaftlich genutzte Haustiere ökonomisch halten und züchten können. Er soll Tiere in Verantwortung gegenüber dem Konsumenten und unter Vermeidung von Umweltbelastungen halten können.
Der Schüler soll Organisationsformen und Förderungseinrichtungen für die Haltung, Züchtung und Vermarktung von Tieren und tierischen Erzeugnissen nutzen können.
Der Schüler soll Futterrationen unter Beachtung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zusammenstellen können. Er soll die Verhaltensweisen und Haltungsansprüche der einzelnen Tierarten kennen und die Eignung von Aufstallungsformen beurteilen können.
Der Schüler soll die Vererbungsgesetze anwenden, die Auswirkungen verschiedener Zuchtmethoden abschätzen sowie die Auswahlkriterien für die Weiterzucht beurteilen können. Er soll den Zuchtwert von Tieren beurteilen und Zuchttiere nach einem Tierbeurteilungsschema beschreiben können. Er soll die Symptome der häufigsten Tierkrankheiten kennen und vorbeugende Hygienemaßnahmen treffen können.
Der Schüler soll den möglichen Einfluß von Fremdstoffen in tierischen Erzeugnissen auf die menschliche Gesundheit beurteilen können. Er soll die Ansprüche der weiterverarbeitenden Betriebe sowie der Konsumenten kennen und bei der Fütterung und Züchtung einbeziehen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Fütterung:
Futterwertbeurteilung; Futterwertbegriffe und Bedarfsnormen;
Futterbedarfsberechnung; Futterarten (Grundfutter, Ergänzungsfutter);
Futtermittelgesetz.
Genetik:
Merkmalsbildung; Vererbungsregeln. Tierbeurteilung (Selektionskriterien und Prüfungsmethoden bei Rind, Pferd, Schwein, Geflügel, sonstigen Haustieren). Haustierrassen.
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Fütterung:
Rinder-, Pferde-, Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfütterung.
Aufstallung und Haltung:
Klimafaktoren; Verhaltensweisen; Haltungsansprüche (Stallklima, Stalleinrichtung); Haltungsformen (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Pferde); Tierbetreuung (Pflege, Transport, Reinigung, Bewegung).
Zucht- und Absatzorganisation:
Gesetzliche Grundlagen; Zuchtvereinigungen, Förderung.
V. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Genetik:
Populationsgenetik (Genfrequenz, Heritabiltät, Selektion, gegenseitige Abhängigkeit von Merkmalen); angewandte Biometrie (Versuchsplanung, Statistik). Tierbeurteilung (Leistungsbeurteilung, Zuchtwertschätzung); Zuchtwahl (Zuchtmethoden zur Zunahme der Reinerbigkeit bzw. der Mischerbigkeit); Zuchtprogramme.
Tierhygiene:
Schmarotzer- und Parasitenbekämpfung. Häufigste Tierkrankheiten und anzeigepflichtige Seuchen.
Tierische Produkte:
Gewinnung und Verarbeitungsmöglichkeiten (Milch; Fleisch; Eier; Wolle, Nebenprodukte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die bäuerliche Praxis. Die besonderen Erfordernisse der Fachrichtung bedingen eine Betonung der Schweine- und Rindermast.
Gespräche mit Vertretern von Lebensmitteluntersuchungsanstalten und Konsumenten fördern das Verständnis für die Wünsche und die Verantwortung gegenüber der Gesundheit der Verbraucher. Durch die Darstellung von Organisationen und Förderungseinrichtungen und durch den Besuch von Versteigerungen, Züchterversammlungen, Besamungsanstalten, Molkereien ua. kann deren Bedeutung für die Vermarktung von landwirtschaftlichen Haustieren und Tiererzeugnissen aufgezeigt werden. Besuche bei erfahrenen Züchtern mit tiergerechten Stallungen fördern das Verständnis für die Beziehung zwischen Mensch und Tier. Die Problematik des Futtermittelhandels und die kostensparende Herstellung von Misch- und Spezialfutter können durch den Besuch von Futtermittelfirmen aufgezeigt werden.
Beispiele für Schüleraktivitäten:
Unterschiedliche Haltungsformen von landwirtschaftlich genutzten Tieren in Betrieben erheben und anhand der Daten optimale Ernährungs- und Haltungsbedingungen erarbeiten; Stellungnahmen zu kritischen Presseberichten über Tierhaltungsformen (zB Massentierhaltung) ausarbeiten; in Rollenspielen die Auseinandersetzung zwischen den Interessen des Landwirtes, des Konsumenten, der Futtermittelindustrie, der Genossenschaften, ua. simulieren; die Entwicklung eines Zuchttieres über einen bestimmten Zeitraum dokumentieren (etwa in bezug auf physische Entwicklung, Verhalten, Leistung); Futtermittel nach Farbe, Struktur, Geruch und botanischer Zusammensetzung beurteilen; Energieberechnungen mit Hilfe der Analysenwerte durchführen und den Nährstoff- und Futterbedarf von Haustieren unter Verwendung von Futterwerttabellen und Futtermitteluntersuchungszeugnissen errechnen (dabei werden zweckmäßigerweise Proben verwendet, bei denen die Ergebnisse an Produktdeklarationen überprüft werden können); die Leistungseigenschaften von Haustieren anhand gedruckter Unterlagen (zB aus der Milchleistungsprüfung) beurteilen.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im V. Jahrgang 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Datenanalyse (Leistungswerte, biometrische Daten); Untersuchung und Berechnung (Milchbakteriologie, Tierhygiene; Nährstoff- und Energiegehaltsberechnungen, Futterbedarfsberechnungen, Futterrationen, Futtermischungen; Biometrie); Planung (Zuchtprogramm, Zuchtmethoden); Beurteilung (Futterwert; phänotypische Merkmale für Züchtung und Rassenvergleich); Versuchswesen (Planung und Auswertung).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.
- 18. LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll kleinere landwirtschaftliche Bauten entwerfen und bautechnische Maßnahmen auf Funktion, auf Formgebung sowie auf fach- und normgerechte Bauausführung beurteilen können.
Der Schüler soll Vorentwürfe für landwirtschaftliche Bauten unter Berücksichtigung der Baustofftechnologie und der konstruktiven Erfordernisse zeichnen können.
Dabei soll er rechtsgültige Normen, Baugesetze und -verordnungen anwenden können und auf die Wirtschaftlichkeit, auf die Umwelt und auf das Landschafts- und Ortsbild Rücksicht nehmen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Begriffe und Methoden:
Stellung und Aufgaben des landwirtschaftlichen Bauwesens; Werkzeuge. Bauzeichnen (Zeichenbehelfe, Symbole, Plandarstellung). Bauplanung (Bestandsaufnahme, Analyse und Zielsetzung, Entwurf von Neu-, Zu- und Umbauten; Baugestaltung; Bauzeitplanung). Bauweisen (Massiv-, Block-, Fachwerks-, Rahmen-, Scheiben-, Skelett- und Schalenbauweise; Sonderbauweisen). Baustatik (Belastungsannahme, Kräfteverlauf und Spannungen). Bauphysik und Baubiologie (Wärmedämmung, Wärmeverlustrechnung, Wärmebilanz, Schalldämmung, Feuchtigkeitsisolierung; Lüftung; Brandverhalten der Baustoffe; Wasserdampfdiffusion; baubiologische Gesichtspunkte). Bauvorbereitung (Baustelleneinrichtung und Baustellenorganisation, Baustellenerschließung, Baustellenvermessung). Bauleitung und Bauaufsicht.
Baustoffe:
Holz, Naturstein, Mörtel, Beton, zementgebundene Baustoffe, gebrannte Baustoffe, Metalle, Kunststoffe, Glas, dämmende Baustoffe, isolierende Baustoffe, Dichtungsmittel; Anstriche und Tapeten; sonstige Baustoffe.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Hochbau:
Bauentwurf (Maße, Formen, Proportionen, Farben, Lage; Planungsprozeß; Flur-, Hof- und Siedlungsformen). Bäuerliches Wohnhaus (Gebäudetypen; allgemeine Anforderungen; Raumgruppen; Neu-, Zu- und Umbauten). Wirtschaftsbauten (Rinder-, Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Pferdeställe; Berge- und Lagerräume; Düngersammelstätten für Fest- und Flüssigmist; Silobauten; Maschineneinstellräume; Garagen).
Tiefbau:
Wegebau. Entwässerung (Arten, Bestandteile und Wirkungsweisen, Bauausführung).
Wasserversorgung (Aufgaben, Wasserbedarf, Wasserbeschaffung durch Brunnen und Quellen, Aufbereitung). Kanalisation und Kleinkläranlagen (Aufgaben, Arten, Materialien, Bauausführung). Bauteile und Baukonstruktionen (Fundamente, Wände und Mauern, Decken, Dachwerk, Türen; Wasser-, Gas- und Elektroinstallationen, Heizung; Putz, Verkleidungen; Fußböden; Verkehrsflächen).
Wirtschaftlichkeit:
Baukostenberechnung, Baufinanzierung (Erstellung eines Finanzierungsplanes, Bauförderung). Bauabrechnung. Baurecht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Vermeidung von Baufehlern, zur Landschaftsgestaltung und zum Umweltschutz. Demgemäß kommt folgenden Themen besondere Bedeutung zu:
im Themenbereich „Begriffe und Methoden“: Bauphysik und Baubiologie (insbesondere Wärmedämmung), Bauzeichnen; im Themenbereich „Baustoffe“: Festigkeit, Wärmedämmung, Brandverhalten; im Themenbereich „Baurecht“: bundeseinheitliche Bauvorschriften, Verfahrensrecht.
Die Abfolge der Lehrinhalte folgt zweckmäßigerweise (auch im Themenbereich „Bauteile und Baukonstruktionen“) der Chronologie der Bauabwicklung.
Die Anschaulichkeit und der Praxisbezug werden durch bildliche Darstellungen und Baustoff- und Bauteilproben sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge zu landwirtschaftlichen Wohn- und Betriebsgebäuden erhöht.
Im Themenbereich „Hochbau“ werden von jedem Schüler zwei Planungen für Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude (Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1 : 100) erwartet, von denen eine auch in Gruppenarbeit erstellt werden kann.
19. LANDMASCHINENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über die theoretischen Voraussetzungen verfügen, um landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen in Betrieb nehmen, warten, einstellen, reparieren und hinsichtlich Funktion und Eignung beurteilen zu können.
Der Schüler soll insbesondere berufsrelevante Begriffe und Methoden aus der technischen Mechanik, der Festigkeitslehre, der Elektrotechnik und dem technischen Zeichnen verstehen und beim Einsatz technischer Betriebsmittel in der Landwirtschaft anwenden können. Er soll die gebräuchlichsten Werkstoffe, Energieträger, Schmierstoffe, Maschinenelemente, elektrischen Einrichtungen und Verbrennungsmotoren kennen.
Der Schüler soll den Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen und technischen Betriebseinrichtungen auf inner- und überbetrieblicher Ebene unter Beachtung der Sicherheits- und Rechtsvorschriften planen können. Er soll Arbeitsketten in der Pflanzen- und Tierproduktion analysieren und optimieren können. Der Schüler soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung auf die Arbeitsanforderungen, auf die sozialen Beziehungen, auf die Qualität der Produkte und auf die Umwelt kritisch beurteilen können.
Der Schüler soll technische Einrichtungen grafisch darstellen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Mechanik:
Begriffe (Kraft, statisches Moment, Umfangsgeschwindigkeit, Frequenz, Beschleunigung, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad); Methoden (Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften, Erstellung von Gleichgewichtsbedingungen, Ermittlung der Leistung von Motoren).
Festigkeit:
Begriffe (Spannung, Dehnung, Sicherheit, Dauerfestigkeit); Methoden (Berechnung der Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Verdrehfestigkeit in einfachen Belastungsfällen).
Elektrotechnik:
Begriffe und Grundgesetze (Grundmeßgrößen, ohmsches Gesetz, elektrische Arbeit, elektrische Leistung bei Gleich-, Wechsel- und Drehstrom); Meßmethoden (Messung von Stromstärke, Spannung, Widerstand, Leistung).
Technisches Zeichnen:
Darstellungsmethoden; Beschriftung und Bemaßung.
Werkstoffe und Hilfsstoffe:
Eisenmetalle; Nichteisenmetalle; abgewandelte Naturstoffe; synthetische Kunststoffe; Treibstoffe; Schmiermittel.
Maschinenelemente:
Verbindungselemente (lösbare und nicht lösbare); Bewegungselemente (Wellen, Lager, Kupplungen, Zahnradgetriebe, Riementriebe, Kettentriebe).
III. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Elektrische Einrichtungen:
Elektrische Beleuchtung; Elektromotoren; Einrichtungen zum Leitungs- und Unfallschutz; elektronische Einrichtungen.
Verbrennungsmotoren:
Arbeitsweise und Kraftübertragung; Hilfseinrichtungen (Zündanlage, Vergaser, Einspritzanlage, Motorschmierung, Kühlung, Luftfilterung).
Landwirtschaftliche Fahrzeuge:
Traktoren und Motorkarren (Motor, Kupplung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung und Achskonstruktion, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten, Fremdantriebe); Anhänger.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Fördereinrichtungen:
Mechanische und pneumatische Fördereinrichtungen.
Energietechnische Einrichtungen:
Solaranlagen; Wärmepumpen; Windkraftanlagen; Bioenergieanlagen.
Arbeits- und Verfahrenstechnik:
Arbeitstechnik (Arbeitszergliederung, Arbeitsermittlung); Verfahrenstechnik (Fließverfahren, absätzige Verfahren).
Organisation der Mechanisierung:
Eigenmechanisierung; Maschinengemeinschaften; Maschinenringe; Lohnmechanisierung.
Ermittlung von Kosten und Grenzen der Mechanisierung:
Kostenfaktoren und Gesamtkosten der Mechanisierung; wirtschaftliche Einsatzgrenzen, Grenzen durch soziale und ökologische Auswirkungen. Einschlägige Rechtsvorschriften.
Technik der Bodenbearbeitung:
Pflüge; Fräsen; Pflugfolgegeräte.
Technik bei Anbau, Pflege und Pflanzenschutz:
Sämaschinen (Drill- und Einzelkornsämaschinen); Pflanz- und Legemaschinen; Pflanzenschutzgeräte.
Technik bei Düngung und Beregnung:
Pumpen und Beregnungsanlagen; Geräte zur Flüssig- und Festmistausbringung; Handelsdüngerstreuer.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden):
Technik bei der Futterernte:
Mähwerke; Heuwebegeräte; Bergemaschinen; Einrichtungen zur Futterkonservierung.
Technik bei der Getreide- und Körnermaisernte:
Getreideernte; Körnermaisernte; Körnertrocknung; Kornkonservierung; Saatgutreinigung.
Technik bei der Hackfruchternte:
Zuckerrübenernte; Futterrübenernte; Kartoffelernte.
Technik bei der Ernte von Öl- und Eiweißpflanzen und Sonderkulturen.
Technik in der Tierproduktion:
Mahl- und Mischanlagen; Silofräsen; Fütterungsanlagen; Melk- und Milchkühlanlagen; Entmistungsanlagen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit bei Bedienung, Wartung, Einstellung, Reparatur sowie bei der wirtschaftlichen und umweltbewußten Planung des Einsatzes landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte.
Der theoretische Unterricht erweist sich umso wirksamer, je besser sein Aufbau mit jenem des praktischen Unterrichtes koordiniert wird. Je nach den Vorerfahrungen und Interessen der Schüler bzw. verfügbaren Problemstellungen aus der Praxis kann der Einstieg in den Gegenstand nicht nur über Begriffe und Methoden der Mechanik, sondern auch über einen anderen Themenbereich (zB Werkstoffe) erfolgen.
Beispiele für Schüleraktivitäten zu den Themenbereichen „Mechanik“, „Festigkeit“ und „Elektrotechnik“: einfache Statikbeispiele, die rechnerisch und zeichnerisch zu lösen sind; einfache Dynamikbeispiele im Zusammenhang mit Leistung, Drehmoment, Drehzahl und Umfangsgeschwindigkeit; Rechenaufgaben im Zusammenhang mit dem ohmschen Gesetz, der Schaltung von Widerständen, der elektrischen Arbeit und Leistung, der Stromaufnahme und der Phasenverschiebung bei Wechsel- und Drehstrom; Aufgaben zur Dimensionierung von Werkstücken, die auf Zug, Druck, Abscherung, Biegung oder Verdrehung beansprucht werden. Im Themenbereich „Technisches Zeichnen“ kommt dem Lesen technischer Zeichnungen für die Ersatzteilbestellung und für Reparatur- und Wartungsarbeiten größere Bedeutung zu als dem selbständigen Anfertigen normgerechter Zeichnungen, das sich auf einige einfache, zweckmäßigerweise in der Lehrwerkstätte gefertigte Werkstücke beschränkt.
Im Themenbereich „Werkstoffe und Hilfsstoffe“ erhalten bei der Behandlung der Werkstoffe jene Eigenschaften zweckmäßigerweise Vorrang, die für Bedienung, Wartung und Reparatur von landwirtschaftlichen Maschinen bedeutsam sind. Bei der Behandlung der Energieträger können Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Nutzung von Alternativenergien sowie die Umweltbelastung besonders gut herausgearbeitet werden.
Im Themenbereich „Maschinenelemente“ können typische intakte und defekte Maschinenelemente anhand ihrer äußeren Kennzeichen gezeigt und auf Fehlermöglichkeiten untersucht werden. Beispiele für Schüleraktivitäten: schematische oder zeichnerische Darstellung von Maschinenelementen, Beschreibung ihrer Funktionsweise, Eigenschaften und Fehlerursachen.
Im Themenbereich „Elektrische Einrichtungen“ kommt der sicherheitsbewußten Verwendung elektrischer Einrichtungen Vorrang vor der Behandlung ihres technischen Aufbaues zu. Zur raschen Darstellung der Kennlinien elektronischer Bauelemente empfiehlt sich der Einsatz eines Oszilloskops. Beispiele für Schüleraktivitäten: Feststellung von Eigenschaften, Wirkungsweise und Anwendungsmöglichkeiten elektronischer Bauelemente, Zeichnen und Beschreiben einfacher Schaltungen solcher Elemente; Beurteilung von Elektromotoren und elektrischen Beleuchtungseinrichtungen für bestimmte Zwecke (zB durch Berechnung von Leistung, Stromaufnahme, Energieverbrauch), Planung und Prüfung von Schutzmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben.
Im Themenbereich „Verbrennungsmotoren“ kommt es vor allem auf die Wartung, die Behebung von Störungen, die Möglichkeiten der Energieeinsparung und die Senkung der Umweltbelastung an. Zur Darstellung des schematischen Aufbaues und der Funktion von Bauteilen und Baugruppen sind neben intakten und defekten Motorbauteilen auch Overheadfolien, Lehrtafeln und Funktionsmodelle gut geeignet.
Beispiele für Schüleraktivitäten: in Beispielsfällen Fehler identifizieren, die Ursachen feststellen und Möglichkeiten zur Behebung von Störungen angeben; Teile und Baugruppen von Motoren schematisch darstellen, Drehmoment, Drehzahl, Leistung und Treibstoffverbrauch errechnen; Motorbauarten beurteilen und in Beispielsfällen Maßnahmen zur Treibstoffeinsparung vorschlagen.
In den Themenbereichen „Landwirtschaftliche Fahrzeuge“ und „Fördereinrichtungen“ kommt dem Traktor zentrale Bedeutung zu. Analogien mit anderen landwirtschaftlichen Maschinen sowie mit Straßenfahrzeugen können der Vertiefung des Verständnisses dienen.
Beispiele für Schüleraktivitäten: Baugruppen schematisch darstellen; Auswahlkriterien angeben; Fördereinrichtungen warten; Fehlerquellen sowie Maßnahmen zu deren Behebung und zum Unfallschutz in Beispielsfällen ermitteln; die Eignung von Transport- und Fördereinrichtungen für bestimmte landwirtschaftliche Aufgaben beurteilen.
In den Bereichen „Wirtschaftlichkeit der Landmaschinentechnik“ erscheint die Analyse des Beitrages überbetrieblicher Maßnahmen zur Verwendung landwirtschaftlicher Maschinen und Arbeitsverfahren besonders wichtig. Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Maschinen empfiehlt es sich, die neutralen Richtwerte für Maschinenselbstkosten des Kuratoriums für Landtechnik zu verwenden.
Beispiele für Schüleraktivitäten: Maschinenkosten und wirtschaftliche Einsatzgrenzen von Maschinen errechnen; organisatorische Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten planen; die wichtigsten landwirtschaftlichen Arbeiten nach arbeitstechnischen Gesichtspunkten zergliedern und Arbeitsketten analysieren.
Bei der Auswahl der speziellen Maschinen und technischen Einrichtungen können die Verbreitung, die technische Ausgereiftheit und der Modellcharakter als Kriterien gelten. Als Schwerpunkte der Behandlung empfehlen sich Funktion, Aufbau, Bedienung, Wartung, Erkennung und Behebung von Störungen und Unfallschutzmaßnahmen. Typenspezifische Merkmale von Maschinen und technischen Einrichtungen treten zugunsten der ausführlichen Behandlung einer häufig vorkommenden Bauart zweckmäßigerweise in den Hintergrund. Saisonmäßig eingesetzte Maschinen werden am besten im Einklang mit dem praktischen Unterricht zur Zeit des Einsatzes behandelt.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.
Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Planung einer Belüftungs- oder Trocknungsanlage, einer Beregnungsanlage, einer Arbeitskette, einer Betriebseinrichtung, einer Technisierung in der Milchkuhhaltung unter Beachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen, Planung energietechnischer Einrichtungen; Analyse der Mechanisierung eines landwirtschaftlichen Betriebszweiges.
Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.
- 20. LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines landwirtschaftlichen Betriebes kennen. Er soll einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können.
Der Schüler soll betriebliche Arbeitsabläufe erfassen, beurteilen und für ausgewählte Situationen planen können. Er soll Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben können.
Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen. Er soll bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen. Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.
Der Schüler soll landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen, warten, einstellen und mit den Mitteln einer gut ausgerüsteten Hofwerkstätte reparieren zu können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang (4 Wochenstunden):
Ackerbau:
Pflanzenschutz, Düngung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Handhacke, Handstreuen, Kartoffelernte).
Gemüsebau:
Anbau, Ernte, Lagerung, Kompostbereitung, Fertigkeiten (Säen, Pikieren, Setzen, Aufsetzen eines Walms).
Grünlandbewirtschaftung:
Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung, Fertigkeiten (manuelles Mähen, Wenden, Schwaden, Aufstellen und Bepacken von Trocknungsgerüsten, Häckseln, Beschicken und Abdecken eines Silos).
Tierhaltung:
Stallreinigung und -desinfektion, Tierpflege, Fütterung, Fertigkeiten (Schroten, Zubereiten und Zuteilen der Futterration, Striegeln und Bürsten).
Landmaschinentechnik - Betrieb:
Maschinen- und Gerätepflege.
Landmaschinentechnik - Werkstätte:
Werkstoffbestimmung. Stahlsorten (äußere Merkmale, Funkenprobe), Wärmebehandlung von Stahl (Glühen, Härten, Anlassen). Metallbearbeitung (Sägen; Feilen; Meißeln, Bohren, Gewindeschneiden; Biegen, Nieten).
Landwirtschaftliches Bauwesen:
Vermessung, Aufsetzen von Mauern, Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Horizontalen und Neigungen).
Tischlerei und Zimmerei:
Holzbearbeitung, Holzschutz, Holzverbindungen, Fertigkeiten (Schneiden, Schrauben, Nageln).
II. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Ackerbau:
Bestellung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Einstellen der Sämaschine, Köpfen und Einbringen von Rüben).
Gemüsebau:
Anbau, Ernte, Pflanzenschutz, Kompostbereitung.
Obstbau:
Pflanzung, Obsternte, Obstverarbeitung, Fertigkeiten (Pflücken, Bereitung von Süß- und Gärmost).
Grünlandbewirtschaftung:
Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung.
Tierhaltung:
Tierhygiene, Züchtung, Fütterung, Milchgewinnung, Fertigkeiten (Gesundheitskontrolle, Erkennen der Brunst, Feststellen von Verzehrmengen, Melken, Kühlen, Reinigung und Desinfektion von Geräten und Anlagen).
Schlachten und Fleischverarbeitung:
Schweine, Geflügel, Fertigkeiten (Betäuben, Stechen, Haaren, Spalten, Abspecken, Zerfällen, Entbeinen, Sortieren, Pökeln, Vorarbeiten für Wurst- und Sulzherstellung).
Forstwirtschaft:
Gerätebedienung, Brennholzbereitung, Bestandsbegründung, Bestandzahlregulierung, Forstschutz, Fertigkeiten (Auspflanzen, Verstänkern, Handhabung der Motorsäge, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Durchforsten mit Hacke und Motorsäge).
Landmaschinentechnik - Betrieb:
Traktorfahrtheorie im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, Wartung und Kontrolle vor Inbetriebnahme des Traktors, Fertigkeiten (Traktorfahrpraxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, auch mit Anhänger, Ankoppeln von Geräten, Geräte- und Werkzeugpflege).
Landmaschinentechnik - Werkstätte:
Elektroschweißen. Kunststoffe (äußere Merkmale, Brennprobe). Thermoplaste (Warmverformung mit der Heißluftpistole, Schweißen mit einfachen Hilfsmitteln). Duroplaste (Reparaturarbeiten). Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage und Reparatur von Verbrennungsmotoren (Luftfilterung, Vergaser, Zündanlage, Einspritzanlage, Ventilsteuerung, Kühlung, Schmierung) und Traktoren (Kupplung, Getriebe, mechanische und hydraulische Bremsanlage, Reifen; Lenkung und Vorderachse, hydraulisches Hubwerk, elektrische Ausrüstung). Elektrische Messungen (Spannung; Strom; Widerstand; Leistung; Kennlinien).
Landwirtschaftliches Bauwesen:
Instandhaltung von Gebäuden, Fertigkeiten (Ausbessern von Mauern, Betonieren).
Tischlerei und Zimmerei:
Holzbearbeitung, Holzverbindungen.
III. Jahrgang (5 Wochenstunden):
Ackerbau:
Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen, maschinelles Streuen).
Obstbau:
Pflege, Erziehungsformen und -systeme, Veredlung, Fertigkeiten (Baumschnitt für verschiedene Kronenformen, Sträucherschnitt, Veredeln).
Grünlandbewirtschaftung:
Grünfutterernte, Fertigkeiten (Maschinelles Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Einlagern).
Tierhaltung:
Milchgewinnung, Fertigkeiten (Tiereführen, Melken).
Forstwirtschaft:
Bestandzahlregulierung, Brennholzbereitung, Holzernte, Fertigkeiten (Durchforsten mit Motorsäge und Hacke, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen).
Landmaschinentechnik - Betrieb:
Maschinenpflege, Frontladen.
Landmaschinentechnik - Werkstätte:
Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage, Reparatur von Maschinen und technischen Einrichtungen der Pflanzenproduktion (Bodenbearbeitungsgeräte, Düngungsgeräte, Beregnungsanlagen, Anbaumaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Erntemaschinen) sowie von Maschinen und technischen Einrichtungen der Tierproduktion.
Arbeitsplanung:
Bestandserhebung von Vorräten, Vieh, Arbeitskräften, Maschinen und Gebäuden, Ermittlung des Arbeitsaufwandes, Erfassen von Arbeitsabläufen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Pflanzenbau:
Ackerbau; Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Ernte, Fertigkeiten (Pflügen, Spritzen, Streuen, Erntearbeiten); Grünlandbewirtschaftung; Grünfutterernte, Fertigkeiten (Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Silieren).
Landwirtschaftliches Bauwesen:
Vermessung und Instandhaltung von Wasserinstallationen, Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Neigungen, Horizontalen, Verlegung und Anschluß von Wasserleitungsrohren).
Arbeitsplanung:
Arbeitswirtschaft, Materialbuchhaltung, Fertigkeiten (Analyse und Planung von Arbeitsabläufen); Demonstrieren, Anweisen und Unterweisen, Motivieren, Arbeitskontrolle und -beurteilung.
Landmaschinentechnik - Betrieb:
Maschinen- und Gerätewartung und -reparatur.
Didaktische Grundsätze:
Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:
---------------------------------------------------------------------
Fachpraktischer Unterricht zum Wochenstunden im Jahrgang
Pflichtgegenstand I II III IV
---------------------------------------------------------------------
Pflanzenbau .................... 1 1 0,5 0,5
Forstwirtschaft ................ - 0,5 1,5 -
Obstbau ........................ - 0,5 0,5 -
Tierhaltung und Tierzüchtung ... 1 1 0,5 -
Landwirtschaftliches Bauwesen .. 0,5 0,5 - 0,5
Landmaschinentechnik - Betrieb . 0,5 0,5 0,5 0,5
Landmaschinentechnik - Werkstätte 1 2 1 -
Betriebswirtschaftslehre
Arbeitsplanung ................. - - 0,5 0,5
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl ... 4 6 5 2
Hauptkriterien für die Auswahl der Fertigkeiten in Arbeitsverfahren, in denen keine Liste von Fertigkeiten angegeben ist, sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet, die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeit haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnen Arbeiten. Die Häufigkeit des Auftretens der Arbeiten an Motoren, Traktoren und Maschinen in einem landwirtschaftlichen Betrieb und die Möglichkeiten, die eine gut eingerichtete Hofwerkstätte zur Durchführung dieser Arbeiten bietet, sind die Hauptkriterien bei der Wahl technischer Lehrinhalte. Bei der Auswahl der zu behandelnden Maschinen ist die Beachtung der regionalen Verhältnisse der Schule zweckmäßig.
Sehr gut bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen vor Durchführung einer Praxiseinheit gegeben werden. Sodann werden die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung wesentlich. Der Problemkreis „Unfallschutz“ kann durch Aufnahme der getroffenen Maßnahmen in einem landwirtschaftlichen Betrieb sowie durch Entwicklung und Begründung von Verbesserungsvorschlägen bewußt gemacht werden.
Um biologische und technische Prozesse zu veranschaulichen, sind bildliche Darstellungen besonders geeignet.
Die Vielfalt der Arbeitsverfahren kann durch Gegenüberstellung von niedrig technisierten zu hoch technisierten Verfahren aufgezeigt werden. Der Sinn von Einzeltätigkeiten wird durch die Darstellung des gesamten jeweiligen Arbeitsverfahrens zugänglich gemacht.
Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit, einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 21. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
- Siehe Anlage 1.
22. RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Ordnungsfunktion des Rechtes verstehen und bejahen; er soll die allgemeinen Rechtsbegriffe kennen.
Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen eines Betriebes der Fachrichtung kennen. Er soll in einer gegebenen persönlichen oder beruflichen Situation seine rechtlichen Interessen gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber Einzelpersonen wahrnehmen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Privatrecht:
Allgemeine Rechtsbegriffe, die Person (Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Rechtsgeschäfte). Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Gesellschaftsrecht; Wechsel- und Scheckrecht. Konsumentenschutz.
Öffentliches Recht:
Organisation der Verwaltung in den Gebietskörperschaften;
Zuständigkeit, Verfahrensregeln. Verwaltungsverfahrensgesetze;
gerichtliches Verfahren (Zivilprozeß; Zwangsvollstreckung), Insolvenzrecht; Grund- und Freiheitsrechte; Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gewerberecht. Häusliche Nebenbeschäftigung.
Land- und Forstwirtschaftsrecht:
Landwirtschaftsgesetz, Marktordnungsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Preisgesetz. Lebensmittelrecht, Qualitätsklassenregelung. Raumordnung, Baurecht. Bodenreform. Anerbenrecht, Höferecht. Grundverkehr, Landpacht, Wasserrecht, Natur-, Tier- und Umweltschutz. Privatwirtschaftsverwaltung, berufliche Selbstverwaltung. Landwirtschaftliches Nebengewerbe, Verkauf landwirtschaftlicher Produkte ab Hof und im Umherziehen, Gästebeherbergung am Bauernhof.
Genossenschaftsrecht:
Genossenschaftsgesetz, Genossenschaftsrevisionsgesetz, Satzung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das Ausmaß der Betroffenheit der Privatperson bzw. des Leiters eines Betriebes der Fachrichtung durch die jeweilige Rechtsbestimmung. Dies bedingt in den verfahrensrechtlichen Themenbereichen die besondere Berücksichtigung der mündlichen Verhandlung, des Ortsaugenscheines, der Sachverständigentätigkeit und der Rechtsmittel.
Die Ordnungsfunktion des Rechtes kann durch kritische Auseinandersetzung mit der Schul- und Heimordnung erlebbar gemacht werden. Rechtliches Denken kann durch die Abfassung von Rechtsmitteln zu gegebenen Entscheidungen sowie durch die Interpretation von Gesetzes- und Verordnungstexten geübt werden. Der Rechtszug wird am besten an Hand eines in allen Instanzen durchjudizierten Falles lebensnah dargestellt. Rollenspiele sind besonders zur Schulung des Parteiverhaltens bei Gerichts- und Verwaltungsverhandlungen nützlich. Exkursionen und Lehrausgänge empfehlen sich zu Gerichtsverhandlungen, zum Grundbuch und zum Vermessungsamt.
- 23. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll landwirtschaftliche Betriebe einrichten und führen und den Betriebserfolg nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien beurteilen können. Er soll bei Kalkulationen und betrieblichen Entscheidungen Gesetzmäßigkeiten der Produktion und der Kostenentwicklung anwenden können. Er soll verschiedene Finanzierungsmittel und Finanzierungsformen beurteilen können.
Der Schüler soll für einzelne Produktions- und Arbeitsbereiche sowie für den gesamten Betrieb Daten erheben und beurteilen können. Er soll die optimale Intensität sowie die Minimalkostenkombination ermitteln können.
Der Schüler soll Buchführungsabschlüsse durchführen und analysieren können. Er soll Steuererklärungen abfassen und Bescheide von Steuerbehörden interpretieren können.
Der Schüler soll die Situation des Marktes für landwirtschaftliche Produkte interpretieren und für unternehmerische Entscheidungen auswerten können. Er soll Marketinginstrumente auswählen und landwirtschaftliche Produkte unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte konsumorientiert und umweltbewußt vermarkten können.
Der Schüler soll fähig und bereit sein, innerhalb des Betriebes und überbetrieblich zusammenzuarbeiten.
Lehrstoff:
III. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Betrieb und Unternehmung:
Betriebliche Entscheidungen und Ziele. Arten der Betriebe. Rechtsformen der Unternehmungen.
Struktur und Produktionsbedingungen der österreichischen Landwirtschaft:
Agrarstruktur (Flächenverteilung, Betriebsgrößen, Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe). Natürliche und wirtschaftliche Produktionsbedingungen. Produktionsgebiete (Haupt- und Kleinproduktionsgebiete, Berghöfekataster und Zoneneinteilung der Bergbauerngebiete).
Kauf:
Kaufvertrag (Inhalt, Anbahnung, Abschluß, Erfüllung). Zahlung (bar, halbbar, unbar).
Buchführung:
Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Belegwesen, Buchführungssysteme, System der doppelten Buchführung (Kontenbegriff, Eröffnung und Abschluß der Konten).
IV. Jahrgang (6 Wochenstunden):
Produktionsfaktoren des landwirtschaftlichen Betriebes:
Boden (Merkmale und wirtschaftliches Verhalten, Bodennutzung;
Mappenblatt, Grundbesitzbogen, Grundbuchauszug, Grundstückdatenbank). Arbeit (Arbeitskrafteinheiten, Arbeitskräftebesatz, Arbeitsbedarf, Arbeitskapazität; Gliederung und Ausbildung der Arbeitskräfte;
Entlohnung; Rationalisierung). Kapital und Vermögen (Begriffe;
Vermögensbestände des landwirtschaftlichen Betriebes;
Rationalisierung).
Buchführung:
Doppelte Buchführung (Verbuchung einfacher Geschäftsfälle, Kontenrahmen, Kontenplan). Buchführungsverfahren unter Beachtung der land- und forstwirtschaftlichen Besonderheiten.
Bewertung:
Bewertungsanlässe, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Wertarten, Bewertung einzelner Vermögensbestände, Bewertung des Gesamtbetriebes für verschiedene Anlässe.
Bilanzierung:
Inventur, Anlagenabschreibung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Rücklagen. Beurteilung des Betriebserfolges (subjektive und objektive Erfolgsmaßstäbe).
Personalverrechnung:
Einfache Abrechnung, Verrechnung mit der Krankenkasse und dem Finanzamt, Führung der gesetzlichen Aufzeichnungen.
Kostenrechnung:
Aufgaben; Begriff und Gliederung der Kosten. Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zu Vollkosten und Teilkosten. Produktionsfunktionen.
V. Jahrgang (8 Wochenstunden):
Land- und forstwirtschaftliche Betriebszweige:
Natürliche, wirtschaftliche und rechtliche Einflußfaktoren, Wirtschaftlichkeit der Pflanzenproduktion, der Tierproduktion und der Nebenbereiche; Beurteilung von Kennzahlen für Teilbereiche des Betriebes.
Finanzierung und Investition:
Begriff und Arten der Finanzierung (Betriebs- und Investitionsfinanzierung, Eigen-, Selbst- und Fremdfinanzierung). Zinsen- und Rentenrechnung. Kredite (Formen, Besicherung, Tilgung, Kostenvergleich). Begriff und Arten der Investition; Wirtschaftlichkeit von Investitionen für Teilbereiche und für den Gesamtbetrieb, Leistungen und Kosten von Investitionen, Finanzierbarkeit von Investitionen.
Markt:
Agrarmärkte (Einflußfaktoren, Absatzformen, Absatzwege). Absatzförderung (Qualifizierung, Standardisierung, Herkunftsbezeichnung, Aufmachung und Verpackung, Konservierung, Lagerung). Märkte für pflanzliche und tierische Produkte sowie Betriebsmittel (Marktsituation, gesetzliche Bestimmungen, Vertragslandwirtschaft). Agrarproduktion und Ernährung. Handel (Funktionen, Außen- und Binnenhandel, Handelsgeschäfte). Marketing (Marktforschung, Vertriebssysteme, Werbung, Produkt und Sortimentgestaltung, Diversifikation, Spezialisierung).
Betriebsführung:
Managementfunktionen. Ökonomische und außerökonomische Ziele. Planung; Planungstheorie, Planungsmethoden (Programmplanung, Netzplan, lineare Programmierung), landwirtschaftliche Betriebsplanung, Erstellung von Investitions- und Finanzierungsplänen. Organisation, Menschenführung, Wechselbeziehung zwischen bäuerlichem Betrieb und Haushalt. Überbetriebliche Zusammenarbeit. Kontrolle.
Auswertung der Buchführung:
Bilanzanalyse, Berechnung von Kennzahlen (Rentabilität, Liquidität), Kapitalflußrechnung.
Versicherungswesen:
Sozialversicherung der Bauern und der Dienstnehmer, Lebens-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Haushalts-, Feuer-, Hagel-, Tierversicherung.
Genossenschaftswesen:
Mitgliedschaft (Beitritt, Rechte und Pflichten, Haftung, Austritt), Organe (Arten, Wahl, Rechte und Pflichten), Geschäftsbereich, Revision, Verschmelzung, Auflösung, Konkurs.
Steuern:
Gliederung der öffentlichen Abgaben; Begriffe;
Abgabenverfahrensrecht, Finanzstrafrecht. Grundsteuer samt Zuschlägen, Umsatz-, Einkommens-, Vermögens-, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gewerbesteuer, Getränkesteuer, Abgabe für alkoholische Getränke, Sonderbestimmungen für Land- und Forstwirtschaft (Pauschalierung, abgabenfreie Hausbranntweinerzeugung). Stempel- und Rechtsgebühren. Staatliche Beihilfen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Betriebsführung und Buchführung im Fachgebiet. Dies erfordert unter anderem die Beschränkung der Behandlung der Beziehung zwischen Faktoren und Produkten auf jene Zusammenhänge, die für die Ermittlung der optimalen Intensität, der Minimalkostenkombination und der optimalen Produktionskombination erforderlich sind. Besonders zweckdienlich ist die betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung landwirtschaftlicher Produktionsalternativen.
Zur Einübung von Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit empfiehlt sich besonders Gruppenarbeit. Rollenspiele ermöglichen das Erlebnis der Auswirkungen verschiedener Führungsstile sowie der positiven und negativen Funktionen in einer Gruppe. Exkursionen, Lehrausgänge und Vorträge schulfremder Personen erhöhen den Aktualitätsbezug.
Die aktuellsten Zahlen über Struktur und Produktionsbedingungen der österreichischen Land- und Forstwirtschaft finden sich in Publikationen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, von Interessenverbänden und Fachorganisationen.
Bei der Besprechung der einzelnen Vermögensbestände ist die Einbeziehung der Wertarten und des Bewertungsverfahrens von Vorteil.
Die Datenbeschaffung für die Übungen kann von elterlichen Betrieben ausgehen. Vielseitiges Vergleichsmaterial ist für die Gewinnung eines Gesamtüberblicks wichtig. Die Buchführungsübungen gehen zweckmäßigerweise von der Verbuchung einfacher Belege aus und leiten über die Vertiefung durch Kontieren von Übungsbeispielen auf Arbeitsblättern zu komplexeren Geschäftsfällen (Abrechnung gewerblicher und genossenschaftlicher Handels- und Verwertungsbetriebe) über, wobei sowohl pauschalierte als auch buchführungspflichtige Betriebe berücksichtigt werden können. Zur vergleichenden Beurteilung einzelbetrieblicher Buchführungsergebnisse können Buchführungsstatistiken herangezogen werden.
Die Kapitalflußrechnung kann aus Zeitgründen nur in sehr einfacher Form behandelt werden.
Der Vergleich von Planungsvarianten erfolgt zweckmäßigerweise in Tabellenform, wobei auch der Ist-Zustand aufscheint.
Geeignete Übungsbeispiele im Themenbereich „Finanzierung und Investition“ machen die Zusammenhänge zwischen Gesamteinkommen, Lebenshaltungsaufwand und Kapitaldienstgrenze deutlich.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 und V. Jahrgang 2 Wochenstunden. Die Übungen bieten Gelegenheit zur betriebswirtschaftlichen Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dabei der Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung große Bedeutung zu.
In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im V. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.
- 24. RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Aufgaben der Raumordnung kennen. Er soll örtliche Raumplanung unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der natürlichen Ressourcen beurteilen können.
Der Schüler soll die Arten und die Verfahren zur Bestimmung der Emissionen und Immissionen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft kennen. Er soll Schutzmaßnahmen in ihrer langfristigen Wirkung beurteilen können.
Der Schüler soll die Vorschriften des Umweltschutzes in der Land- und Forstwirtschaft anwenden.
Lehrstoff:
V. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Organisation der Raumordnung:
Geschichtliche Entwicklung in Österreich; Rechtsvorschriften; Natur-, Landschafts- und Kulturgüterschutz.
Elemente der Raumordnung:
Naturräumliche Grundlagen; technische, soziale und kulturelle Infrastruktur, Orts- und Landschaftsgestaltung, Stellenwerte der Land- und Forstwirtschaft.
Örtliche Raumplanung:
Örtliches Entwicklungskonzept, Bebauungsplan, Grünordnungsplan, Flächenwidmungsplan, Landschaftsplan, regionaler Raumordnungsplan.
Umweltschutz:
Ökologie und Systemdenken, Umweltbereiche (Luft, Boden, Wasser, Bodenschätze, Energievorräte, Strahlung, belebte Umwelt); Einfluß des Menschen auf die Umwelt, Umwelteinflüsse auf den Menschen; Umweltschutzvorschriften, quantitative und qualitative Schadenserfassung, Schutzmaßnahmen und Alternativen im allgemeinen sowie für den Fachbereich.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl im Themenbereich „Umweltschutz“ ist die Betroffenheit der Land- und Forstwirtschaft als Geschädigter und Verursacher.
Das Spannungsfeld von Ökologie und Wirtschaft kann durch Rollenspiele sowie durch Diskussionen mit schulfremden Personen herausgearbeitet werden. Die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Mitarbeit in Aufgaben der Raumplanung und des Umweltschutzes können durch kleinere Projekte unter Einbringung der Erfahrungen und Interessen der Schüler entwickelt werden.
25. PFLICHTPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.
Organisationsform und Inhalt:
Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat zweiundzwanzig Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in drei Abschnitte von vier, vierzehn und vier Wochen Dauer zu teilen.
Der erste und zweite Abschnitt sollen in einem der Zielsetzung der Fachrichtung entsprechenden, vielseitig organisierten Betrieb abgeleistet werden; der dritte Abschnitt kann in einem Spezialbetrieb der Fachrichtung absolviert werden. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.
Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.
Didaktische Grundsätze:
Der erste enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
BIENENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll das Leben und das Verhalten der Biene und des Bienenvolkes verstehen. Er soll die Bedeutung der Honigbiene für die Landwirtschaft und für die Volksernährung kennen.
Der Schüler soll die Quellen des Nektars und des Honigtaues kennen.
Der Schüler soll Bienenprodukte kennen und sie analysieren und bewerten können.
Der Schüler soll die Maßnahmen zur umweltgerechten Bienenvölkerführung und zur Vermehrungs- und Leistungszucht sowie die Selektionskriterien kennen. Er soll Krankheiten der Bienen verhüten, identifizieren und bekämpfen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Bedeutung der Honigbiene:
Landwirtschaft (Bestäubungssicherung und Qualitätsverbesserung im Obst-, Feldfutter- und Ölsaatenbau, Einsatz unter Glas, Saatzuchtbetriebe), Forstwirtschaft und Wildpflanzenökologie. Soziale Aspekte (Freizeitimkerei, Neben- und Haupterwerb).
Anatomie und Physiologie der Biene:
Arbeiterin, Königin, Drohne; Kastendefinition. Ernährung und Vorratsbildung (Verdauung; Honigbildung und -einlagerung; Eiweiß- und Mineralstoffversorgung). Stellung im System der Insekten, Verwandte.
Kommunikationssysteme:
Sonnenkompaßorientierung, Entfernungs- und Richtungsweisung; Magnetfeldorientierung.
Quellen der Nektar- und Honigtautracht:
Blütenpflanzen, extraflorale Nektarien, Honigtauerzeuger, Bienenweide.
Imkereibetrieb:
Entwicklung der Imkerei; Beutensysteme; Betriebsweisen; Produktgewinnung, -lagerung und -verkauf.
Produktanalyse:
Wachs und Mittelwände, Pollen. Honig (sensorische Bewertung, Refraktometrie, Potentiometrie, Spektralphotometrie, Enzymaktivität.
Völkerführung und Völkerpflege:
Pflegemaßnahmen und Kontrollen je nach Jahreszeit. Hygiene (Prophylaxe, Diagnose, Therapie); Standbeurteilung, Epidemiologie. Vermehrungs- und Hochleistungszucht (Schwarm- und Ablegerbildung, Königinnenvermehrung, Belegstellenarbeit; Rassenkunde, Krönung; Leistungsprüfung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des jeweiligen Vorgangs im imkerischen Alltag.
Der Themenbereich „Anatomie und Physiologie der Biene“ baut auf Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Biologie und angewandte Biologie“ auf.
Gruppenarbeit fördert die für unternehmerische Aufgaben (Zielsetzung, alternative Planung, Entscheidung, Realisierung, Kontrolle, gegenseitige Weiterbildung) bedeutsame Kooperations-, Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit.
Modelle und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit; Exkursionen und Lehrausgänge fördern die Praxisnähe des Unterrichtes.
Arbeitsschutz und Hygiene sind unabdingbare Voraussetzungen für die Arbeit des Imkers; häufige Hinweise hiezu sind daher angezeigt.
JAGD UND FISCHEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Wildtiere und der Fische kennen. Er soll die Verfahren und die Mittel sowie die Organisation der Jagd und der Fischerei und die einschlägigen Rechtsvorschriften kennen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):
Wild:
Haar- und Federwild, Nutz- und Raubwild.
Jagdwesen:
Wildhege und Wildstandsbewirtschaftung, Schießwesen, Jagdhunde.
Fischerei:
Fische, Fischgewässer, Fischereigeräte, Fangmethoden.
Jagd- und Fischereirecht, Jagdschutz:
Rechtsgrundlagen, Jagdschutzdienst.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anforderungen zur Erlangung der Jagdkarte und der Fischereikarte. Diese bedingen auch die Verwendung der waidmännischen Terminologie und die Betonung waidgerechten Verhaltens.
Die Reihenfolge der Darbietung folgt zweckmäßigerweise der biologischen Systematik. Dabei empfiehlt sich wegen der Einbindung der Vorkenntnisse der Schüler das Ausgehen von den äußeren Merkmalen.
Der Unterricht wird durch Präparate, Trophäen und bildliche Darstellungen anschaulich gemacht; auch Exkursionen und Lehrausgänge können zur Verdeutlichung sinnvoll eingesetzt werden.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 1.
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 1.
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 1.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
---------------------------------------------------------------------
*1) Mit Übungen
*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.
Schlagworte
Sozialkunde, Organisationslehre
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2025
Gesetzesnummer
10009654
Dokumentnummer
NOR12122549
alte Dokumentnummer
N7198817582J
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