Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1992

Anlage 1

Anlage 1

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ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN LEHRANSTALTEN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten haben im Sinne des § 9 unter Bedachtnahme auf § 2 des land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, der Vermittlung einer höheren allgemeinen und fachlichen Bildung zu dienen, die zur Ausübung einer gehobenen Berufstätigkeit auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet sowie zum Studium an Akademien und Universitäten befähigt.

Der Absolvent einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt soll über jene Kenntnisse und Fertigkeiten nach dem Stande der Wissenschaften und der Technik sicher verfügen, die ihn zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen Berufen, insbesondere der jeweiligen Fachrichtung, sowie auf verwandten Gebieten befähigen. Er soll auch über jene Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen, die ihn zum Studium an Akademien und Universitäten, zur selbständigen Weiterbildung und zur Menschenführung befähigen. Er soll sein Wissen und Können in gesamtheitlicher Schau anwenden können.

Der Absolvent soll die Anforderungen der Natur, der Wirtschaft und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Sinne des Schutzes und der Verbesserung der Lebensgrundlagen, der Erhaltung einer gesunden Umwelt vereinen und aufeinander abstimmen können. Er soll Zugang zu den Werten finden, die die Lebens- und Arbeitswelt der Land- und Forstwirtschaft geprägt haben und bestimmen. Er soll die Tragweite seiner Entscheidungen in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Nachwelt abschätzen können.

Er soll die durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschriften festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis seiner Fachrichtung kennen und beachten.

Der Absolvent soll an der eigenen Arbeit Freude empfinden, zur Selbstkritik fähig und bereit sein und die Arbeit anderer achten. Er soll Konflikte erkennen, analysieren und bewältigen können. Er soll zur bewußten Gestaltung seines Lebens nach selbst erarbeiteten Werten bereit sein.

Der Absolvent soll zur initiativen Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben, insbesondere zum Einsatz für die Anliegen der Menschen im ländlichen Raum, bereit sein. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen, nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.

Er soll für globale Probleme der Menschheit aufgeschlossen sein.

Der Absolvent soll zur Kommunikation und Zusammenarbeit bei Problemlösungen fähig und bereit sein; er soll die Fortbildung von Mitarbeitern fördern können.

II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig.

Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.

Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.

Auswahl und Gewichtung von Inhalten

Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

Darbietung von Inhalten

In der beruflichen und außerberuflichen Realität muß der Absolvent mit Inhalten sprachlich, bildlich und handelnd umgehen können. Es ist daher wichtig, bereits im Unterricht diese drei Ebenen des Zuganges zu Inhalten nebeneinander zu verwirklichen.

Rücksichtnahme auf die Eigenart der Schüler und Förderung ihrer Selbsttätigkeit, ferner Anschaulichkeit sowie Lebens-, Heimat- und Berufsnähe erhöhen die Motivation der Schüler und damit den Unterrichtsertrag.

Bearbeitung von Inhalten

Das allgemeine Bildungsziel erfordert, daß die Schüler den in der beruflichen und außerberuflichen Praxis verlangten Situationen möglichst nahekommen (zB Abgabe von Stellungnahmen oder Gutachten zu fachlichen Sachverhalten, Leitung von Fachdiskussionen, allgemeinverständliche Darstellung fachlicher Sachverhalte, Ausführung von Planungsaufgaben, Demonstrationen und Erläuterung praktischer Fertigkeiten, Formulierung fachlicher Anweisungen, Leitung von Arbeitsgruppen). Da der Unterricht auf die Anwendung von Wissen und Können vorbereiten soll, erscheint es wichtig, daß der Schüler im Unterricht über die Entgegennahme und Wiedergabe von Informationen hinaus in erster Linie Aufgaben bearbeitet bzw. einfache und konkrete Probleme selbständig bewältigt. Große Bedeutung kommt dabei der eigenständigen Formulierung der Probleme, dem Wissen um die Folgen von Entscheidungen und der Übernahme von Verantwortung durch den Schüler zu.

Damit der Schüler seine Kenntnisse in verschiedenen Zusammenhängen anwenden kann, ist eine an Problemen der Praxis orientierte, Zusammenhänge (auch mit anderen Unterrichtsgegenständen) ausleuchtende, schüler- und altersadäquate Aufbereitung des Lehrstoffes erforderlich, die sich geeigneter, erforderlichenfalls vom Lehrer selbst angefertigter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen bedient. Dem praxisbezogenen Bildungsziel entsprechend, kommt dem Einüben von Problemlösungs- und Entscheidungstechniken sowie der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel größte Bedeutung zu.

Bei der Bearbeitung von Aufgaben spielen nicht nur die sachlichen Ziele, sondern immer auch die menschlichen und kulturellen Werte und Bedürfnisse der Betroffenen eine wichtige Rolle, weil sie der Rahmen sind, in dem Problemlösungen erst vertretbar und wirksam sein können.

Da in der Praxis anspruchsvollere Aufgaben fast durchwegs Zusammenarbeit fordern, kommt der Gruppenarbeit im Unterricht hohe Bedeutung zu.

Alle Maßnahmen, die berufliche Praxis und schulische Arbeit näher zusammenbringen (Nutzung von Erfahrungen, die beim Ferialpraktikum und an den Lehreinrichtungen der Schule erworben werden, Lehrausgänge und Exkursionen, Vorträge auch von schulfremden Fachleuten) fördern das Interesse des Schülers am Wissenserwerb und die Verwertbarkeit des erworbenen Wissens.

Unterrichtsorganisation

Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch verschiedene Lehrer unterrichtet werden, ohne daß mehrere Lehrer gleichzeitig unterrichten.

Zur Konzentration des Unterrichtes können einzelne einander ergänzende Unterrichtsgegenstände in Form eines zusammenfassenden Unterrichtes dargeboten werden. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde vierzig Unterrichtsstunden entspricht.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.

  1. b) evangelischer Religionsunterricht

Allgemeines Bildungsziel:

Der Religionsunterricht an den berufsbildenden höheren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgespräches das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.

Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist so zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung beziehen können.

Die Besonderheit der Organisation des Evangelischen Religionsunterrichtes an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Im Normalfall sind in einem Schuljahr drei inhaltlich verschiedene Themenkreise zu behandeln.

Zu Ihrer Erarbeitung sind Bibel und Kirchengesangbuch unentbehrlich.

Die Themen sind nach Schulart, Geschlecht und Altersstufe entsprechend abzuwandeln.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Naturwissenschaft und Glaube:

Gott, der Schöpfer des Kosmos.

Schöpfungsbericht, Evolution.

Gott, der Schöpfer des Menschen; „Macht euch die Erde untertan''.

Schöpfung, Erhaltung, Vollendung.

Mann und Frau.

Gottes Gericht, Sündenfall.

Turmbau zu Babel; Mensch und Technik.

Themen aus der Geschichte der Alten Kirche:

Apostelgeschichte und Paulus.

Petrus und Rom.

Die Kirche in heidnischer Umwelt (Offenbarung Johannes).

Von der Gemeinde zur Kirche.

Der Christ im täglichen Leben:

Die Zehn Gebote und die Menschenrechte.

Die soziale Frage; Innere Mission und Diakonie.

Toleranz: Nationalismus und Konfessionalismus.

Zehn Jahre des Lebens sind Sonntag; gleitende Arbeitswoche.

Dienst und Selbstzucht in der Arbeit.

Freizeitgestaltung, Gebet und Hausandacht.

Pflicht und Urlaub, schöpferische Pause.

Lieder und Sprüche im Zusammenhang mit dem Kirchenjahr.

II. Jahrgang:

Bericht von Jesus:

Der Weg Jesu nach den Evangelien.

Neutestamentliche Zeitgeschichte.

Lesen eines Evangeliums in Auswahl.

Themen aus der Geschichte der mittelalterlichen Kirche:

„Christliches Abendland''.

Germanenmission und frühes Christentum in Österreich. Kirchliche Erneuerungsversuche (Institution und Evangelium). Papsttum (Macht und Gnade).

Der evangelische Gottesdienst:

Sinn und Aufbau.

Die Heilige Schrift als Wort Gottes; Schrift und Überlieferung.

Die Predigt als lebendiges Wort.

Bekenntnis, Gebet und Sakrament.

Kirchenmusik.

Kirchenbau.

Bildende Kunst.

Das Christusbild im Laufe der Jahrhunderte.

Formen der Verkündigung (Literatur, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen).

Unser Kirchengesangbuch.

III. Jahrgang:

Der Christus des Glaubens:

Kreuz und Auferstehung.

Gotteskindschaft im Heiligen Geist.

Die Bergpredigt.

Die Gemeinde: Kirche als Leib Christi.

Christenheit (Einheit und Vielfalt).

Sakramente.

Die letzten Dinge.

Die Reformation:

Luther, Zwingli, Calvin.

Reformation in Österreich.

Warum ich evangelischer Christ bin.

Der Leib:

Der Leib als Tempel des Heiligen Geistes

(1. Kor. 6, Psalm 8).

Leibliche Schönheit, Lobpreis der Liebe (Hoheslied Salomos, 1. Kor. 13).

Sexus-Eros-Agape.

Verantwortung für Leib und Seele.

Hygiene, Sport, Tanz, Genußmittel, Unterhaltung.

Euthanasie, Schutz des keimenden Lebens, Selbstmord, Todesstrafe.

Schutz des Leibes und Lebens: Verkehrsunfälle, Unfallverhütung.

Krankheit, Tod, Auferstehung.

Umgang mit der Bibel.

IV. Jahrgang:

Die Welt der Religionen:

Offenbarung und Religion.

Primitive Religionen und moderner Aberglaube.

Polytheismus - Monotheismus.

Israel, Buddhismus, Hinduismus, Islam.

Leistungs-, Offenbarungs- und Erlösungsreligion.

Christus, die Antwort auf die Erlösungssehnsucht der Welt

(Weltmission).

Der Nachtridentinische Katholizismus:

Katholische Reform und Gegenreformation.

Probleme der Los-von-Rom-Bewegung.

Vaticanum I und II.

Unsere römisch-katholische Umwelt.

Der Christ in der modernen Welt:

Evangelium und Weltanschauungen.

Die christliche Verantwortung für die Völker.

Das Mühen um den Frieden.

Die Sorge für Verachtete, Verfolgte und Notleidende. Die Bedeutung der kirchlichen Handlungen im menschlichen Leben.

V. Jahrgang:

Die Kirche und die Kirchen:

Heiligungs- und Erweckungsbewegungen.

Sekten - Volkskirche - Freikirche.

Bekenntniskirche.

Ökumenische Bewegung.

Evangelische Gemeinde und Kirche in Österreich.

Der Christ im Staat - Kirche und Staat:

Christ und Politik (Römer Kap. 13, Offenbarung Kap. 13). Kirchenstaat, Staatskirche; Trennung von Staat und Kirche. Staat und Kirche in Partnerschaft (Protestantengesetz 1961).

Christliche Verantwortung in Familie und Gesellschaft:

Die industrielle und technische Massengesellschaft. Arbeit, Arbeitswelt, Beruf, Berufswahl.

Ehe und Ehelosigkeit.

Die Familie in der bäuerlichen und industriellen Gesellschaft.

Christliche Verantwortung in der Gemeinde:

Christlicher Glaube oder Religiosität.

Christliche Liebe oder Humanität.

Christliche Hoffnung oder Fortschrittsglaube.

Vielfältiger Dienst in der Gemeinde.

Katechismus und Bekenntnisschriften (in Auswahl).

  1. c) altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7 a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. d) israelitischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

In den Höheren Lehranstalten erhält der Religionsunterricht ein zum Teil wissenschaftliches Gepräge.

Eingehende Aufmerksamkeit ist auf dieser Stufe dem Nachweis von der weltgeschichtlichen Bedeutung der jüdischen Religion und ihrem segensvollen Einfluß auf die Kultur der Menschheit zu widmen.

Der jüdische Religionsunterricht hat die Aufgabe, das Religionsgefühl bei den Schülern zu wecken und zu pflegen und ihnen ein ihrem Bildungsgrad entsprechendes religiöses Wissen zu vermitteln. Dadurch sollen die Schüler für eine den Forderungen der Religion gemäße Lebensführung und für die Bildung einer religiössittlichen Weltanschauung gewonnen werden. Diese soll sie befähigen, an allen religiösen Fragen ihrer Religionsgemeinschaft verständnisvollen und lebendigen Anteil zu nehmen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Biblische Geschichte von der Weltschöpfung bis König Salomo.

Übersetzungen aus der Bibel:

Die Psalmen 1, 15, 23, 121, 128, 113, 114 und 115. Das Gebetbuch (Wochentage).

II. Jahrgang:

Geschichte von der Zweiteilung des Reiches bis zur Zerstörung des 2. Tempels. Der Sabbat. Die drei Wallfahrtsfeste.

Übersetzungen aus der Bibel:

Die Psalmen 124, 130 und 117. Das Meereslied. Exodus 15. Gebetbuch für Sabbat.

III. Jahrgang:

Geschichte:

Die Zeit der Gaonim. Die Karaiten. Das Christentum. Der Islam. Juda Halevi und Maimonides. - Esra bis zur Zerstörung des 2. Tempels.

Übersetzung ausgewählter Kapitel aus den prophetischen Büchern: Amos, Micha und Hoschea. Die Hohen Feste Rosch Haschanah und Jom Kippur. Gebetbuch für die drei Wallfahrtsfeste.

IV. Jahrgang:

Geschichte:

Raschi, Joseph Karo, Sabbatai Zewi, Chassidismus, Baal Schem. Emanzipationsbewegung. M. Mendelson, Herzl. Übersicht über die Bücher der Bibel (Thora und die früheren Propheten). Erörterung der Zehn Gebote und Leviticus 19. Die nachbiblischen Feiertage Chanukkah, Purim und die Fasttage. Gebetbuch für Neujahrsfest und Versöhnungstag.

V. Jahrgang:

Geschichte:

Cremieux, Paul Ehrlich, Einstein und Freud. Jüdische Nobelpreisträger. Jüdische Weltinstitutionen. Jüdische Institutionen in Österreich bis 1938. Die Entstehung des Staates Israel (29. November 1947 und 14. Mai 1948). Chaim Weizmann, Ben Gurion. Gebetsordnung für die Festtage, Freuden- und Trauerfeste. - Besondere Aufgaben der jüdischen Frau im Haushalt (Ritualvorschriften).

In allen Jahrgängen wird nach Vorkenntnissen der Schüler die neuhebräische Sprache und die Geographie Israels unterrichtet.

Didaktische Grundsätze:

Das Lehrziel wird erreicht durch Vorträge des Religionslehrers, durch Anschauungsunterricht (Bilder, Diapositive und Schallplatten), durch zeitweisen Besuch der Gottesdienste insbesondere an den Feiertagen, Besuch des jüdischen Museums und anderer Museen.

Die Schüler werden durch Befragung und durch schriftliche Aufsätze geprüft.

  1. e) islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verkehrssprache schriftlich und mündlich beherrschen, sich schriftlich und in fließender freier Rede unmißverständlich ausdrücken können und die Hochsprache in Wort und Schrift verstehen.

Der Schüler soll fähig sein, Gedanken und Gefühle auszudrücken, Sachverhalte darzustellen und Überzeugungen im privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Leben wirksam und verantwortungsbewußt zu vertreten. Er soll sein Leben rationell einteilen können.

Der Schüler soll Verständnis für Aufbau und Funktionen der Sprache haben. Der Schüler soll Probleme der Kommunikation untersuchen können.

Der Schüler soll Freude an Lektüre finden und Literatur zur eigenen Lebensgestaltung selbständig erschließen und verwerten können.

Der Schüler soll auf Grund von Gesichtspunkten der Literaturwissenschaft und auf Grund persönlicher Lebenserfahrungen Urteile über literarische Werke bilden und begründen können.

Der Schüler soll Urteilsfähigkeit im Umgang mit den Massenmedien besitzen. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein. Er soll dabei nach Objektivität streben und anderen Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Sprachliche Gestaltung:

Einfache Texte; Referate zu selbstgewählten Themen, Argumentation und Stellungnahme in einfachen Diskussionen. Wortschatz, Wortverwendung, Wortbedeutung. Erzählung, Schilderung. Sachbericht, Kurzfassung, Inhaltsangabe, Sachbeschreibung, Vorgangsbeschreibung.

Sprachbetrachtung:

Rechtschreibung von Vokalen und Konsonanten, Groß- und Kleinschreibung, Fremdwörter, Zeichensetzung; Wortarten, Wortbildung; Satzglieder, Satzarten, einfache Satzkonstruktionen; Dichtersprache, Berufssprache, Erlebnissprache, Sachsprache, Werbesprache, Hochsprache, Umgangssprache, Dialekt und Mundart.

Literaturbetrachtung:

Poetische Literatur (Lyrik, Epik, Dramatik), Trivialliteratur; Literarische Zweckformen (Biographisches, Briefe, Reportage), Fachliteratur; Interpretationsgesichtspunkte (Absicht, Darstellungsweise, Wirkung, Realitätsbezug); Interpretation poetischer und nichtpoetischer Texte.

Medienerziehung:

Massenmedien (Arten, Funktionen).

Arbeitstechniken:

Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein gegebenes Kriterium. Lerntechnik.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sprachliche Gestaltung:

Texte aus der deutschsprachigen Dichtung bis einschließlich Sturm und Drang sowie von zeitgenössischen Texten; längere Referate zu vorgegebenen Themen, Gesprächsformen, Verhalten im Gespräch, Grundregeln der Diskussionsführung, Teilnahme an verschiedenen Formen der Diskussion. Stilübungen anhand einfacher Sätze. Erörterung. Schriftverkehr (Brief, Lebenslauf, Gesuch, Protokoll).

Sprachbetrachtung:

Rechtschreibung anhand schwieriger Texte; Bestimmungselemente der Wortarten, Wortentstehung; Analyse schwieriger Satzkonstruktionen;

Sprachlogik (Ober- und Unterbegriffe, Definition; einfache Schlußfolgerungen, Argument und Beispiel). Entstehung der Sprache;

Sprachstämme; Entwicklung der deutschen Sprache.

Literaturbetrachtung:

Deutschsprachige Dichtung und Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung von den Anfängen bis einschließlich Sturm und Drang; Interpretationspraxis.

Medienerziehung:

Werbung (Methoden, Wirkung).

Arbeitstechniken:

Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken. Arbeitsplanung.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sprachliche Gestaltung:

Texte aus der deutschsprachigen Dichtung von der Klassik bis einschließlich Romantik sowie von zeitgenössischen Texten; Fachreferate und Reden zu freigewählten und vorgegebenen Themen, Diskussionen zu zeitbezogenen Themen, Diskussionsleitung. Stilübungen anhand inhaltlich und formal schwieriger Texte. Problemarbeit, Facharbeit, Textauszug.

Literaturbetrachtung:

Deutschsprachige Dichtung und Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung von der Klassik bis einschließlich Romantik; Interpretationspraxis, auch von motivisch und thematisch verwandten Texten.

Medienerziehung:

Nachrichten (Auswahl, Veränderung, Absicht, Wirkung).

Arbeitstechniken:

Arbeitsteilige Verfahren zur Informationsbeschaffung und -auswertung. Grundsätze der Gruppenarbeit.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sprachliche Gestaltung:

Texte deutschsprachiger und fremdsprachiger Dichtung der Moderne bis zum Symbolismus; Fachreferate und Reden mit unterschiedlichen Adressaten, Interview und Statement, Diskussion und Diskussionsleitung. Stilmittel, Stilfiguren. Interpretationsarbeit, Texterörterung.

Literaturbetrachtung:

Deutschsprachige Dichtung der Moderne bis etwa zum Symbolismus (geistesgeschichtliche Hintergründe, Merkmale, Vertreter); Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung dieses Zeitraumes; Interpretationspraxis.

Medienerziehung:

Bildung und Unterhaltung (Formen, Auswahlkriterien).

Arbeitstechniken:

Diskussionsleitung. Nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sprachliche Gestaltung:

Texte aus der jüngsten deutschsprachigen und fremdsprachigen Dichtung; Stegreifreferate, freie Rede, Diskussion und Diskussionsleitung. Kommentar, Leserbrief.

Literaturbetrachtung:

Deutschsprachige Dichtung ab dem Symbolismus (geistesgeschichtliche Hintergründe, Merkmale, Vertreter), Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung dieses Zeitraumes; Interpretationspraxis.

Medienerziehung:

Analyse und Interpretation von Medieninhalten. Medienauswahl durch den Konsumenten.

Arbeitstechniken:

Verhandlungstechnik. Planung der Weiterbildung.

Didaktische Grundsätze:

Im Themenbereich „Sprachliche Gestaltung'' ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl die Vielseitigkeit der Textformen und der Inhalte. Dies gilt insbesondere für die Diskussion (etwa Gruppen-, Podiums-, Plenardiskussion, Rundgespräch), wobei Tonbandaufnahmen die Selbstkontrolle ermöglichen können. Im Rahmen der praktischen Gesprächsführung stehen das Einstellen auf das Sprachniveau des Partners und das Erfassen und Beachten seiner Intentionen im Vordergrund.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe verlangte fließende freie Rede erfordert, daß ein erheblicher Teil der Unterrichtszeit den sprecherziehenden Übungen gewidmet wird.

Die konstruktive Verarbeitung der Kritik von Mitschülern fördert sowohl die Toleranz als auch die Persönlichkeitsbildung (Beibehaltung oder Änderung von Meinung und Verhalten).

Das Exzerpieren kann ua. bei der Ausarbeitung von Kurzfassungen, von Stichwortzetteln für Referate und von Gliederungsstrukturen für schriftliche Arbeiten geübt werden.

Um Überschneidungen zu vermeiden, empfiehlt sich im Themenbereich „Schriftverkehr'' eine Abstimmung mit den Unterrichtsgegenständen „Maschinschreiben'' und „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen''.

Die Grammatik dient ausschließlich als Hilfsmittel zur sprachlichen Gestaltung. Deshalb kann auf die Behandlung von Erscheinungen, die weder der Sprachrichtigkeit im Alltag noch den beruflichen Erfordernissen dienen, verzichtet werden.

Die verschiedenen Sprachebenen können an Textbeispielen, vor allem in Verbindung mit Literaturtexten und anderen Medien, verdeutlicht werden. Im Themenbereich „Entwicklung der deutschen Sprache'' steht der Beitrag zum Verständnis der aktuellen Sprache im Vordergrund; andere Aspekte sind nur in grober Übersicht von Bedeutung.

Im Themenbereich „Literaturbetrachtung'' sind Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl die Vielseitigkeit der Formen und Inhalte, das Allgemein-Menschliche, der Gegenwartsbezug, der Österreichbezug und der Bezug zur Arbeitswelt. Das Stundenausmaß bedingt exemplarische Behandlung bei zunehmender Ausführlichkeit in den späteren Epochen, insbesondere ab der Romantik.

Material zu sammeln, Bibliotheken zu benützen, mit Katalogen umzugehen und das Angebot der Massenmedien und kultureller Veranstaltungen (wie Theateraufführungen, Dichterlesungen, Ausstellungen, Vorträge) kritisch zu nützen, fördert die Selbständigkeit. Bei der Untersuchung literarischer Texte auf epochenspezifische Merkmale bewährt sich besonders die Gruppenarbeit, ebenso bei der Prüfung der Wirkung der Medien auf das eigene Verhalten und bei der Aufdeckung von Klischees und Manipulationstendenzen. Medienverständnis kann durch eigene Produktionen (Herstellung von Plakaten, Ankündigungen, Zeitungen, Bildreihen und Filmen sowie Durchführung von Interviews und Reportagen) und durch den Besuch einschlägiger Institutionen besonders lebensnah unterstützt werden. Auf diesem Gebiet kommen auch fachübergreifende Projekte, zB die Erstellung von Text und Musik zu einem Lied nach Art der Liedermacher, in Betracht.

Im I. und II. Jahrgang je 4 Schularbeiten, im III. und IV. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten, im V. Jahrgang 3 bis zu dreistündige Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich im Rahmen außerberuflicher Rollen sowie beruflicher Rollen des Fachgebietes mit englischsprechenden Personen mündlich und schriftlich verständigen und mit ihnen zusammenarbeiten können, wobei die Geschwindigkeit sowie die lexikalische, grammatische und phonetische Richtigkeit und Genauigkeit eine störungsfreie Kommunikation gewährleisten sollen.

Der Schüler soll berufliche und außerberufliche Rollen verantwortungsbewußt und selbständig gestalten können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Rolle des Gastes und Touristen:

Reiseplanung, Reisevorbereitung, Durchführung der Reise, Unterbringung am Reiseziel.

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Lage und Bedeutung des Gastortes, Verkehrsverbindungen zum Gastort und im Gastort. Aufenthaltsbuchung. Begrüßung von Gästen.

Rolle des Studierenden:

Österreichisches Bildungssystem (eigene Schullaufbahn, getroffene und noch zu treffende Entscheidungen; Unterrichtsgegenstände). Eigene Begabungen, Interessen, Schwierigkeiten.

Berufliche Rollen:

Typische Produkte, Produktionsformen, Arbeitsgänge, Maschinen und Geräte des Fachgebietes.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Rolle des Gastes und Touristen:

Aktivitäten am Urlaubsort. Sonderwünsche, Beschwerden und Kritik.

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Wie Rolle des Gastes und Touristen; ferner Sehenswürdigkeiten (Landschaft, Kultur) und Einrichtungen (Kultur, Sport und Hobby, Geselligkeit, Kur, Behörden) des Urlaubsortes.

Rolle des Studierenden:

Wechselwirkungen zwischen Schüler, Lehrer und Klassengemeinschaft. Schule und Freizeit.

Berufliche Rollen:

Betriebe des Fachgebietes im In- und Ausland, klimatische und geographische Produktionsbedingungen des Fachgebietes.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Rolle des Gastes und Touristen:

Durch Urlaubs- und Freizeitaktivitäten bedingte Wechselwirkungen zwischen Individuum, Gesellschaft und Natur. Wirtschaftliche Aspekte des Fremdenverkehrs.

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Österreichische Geschichte (bedeutende Persönlichkeiten und Ereignisse). Weltpolitik und Weltwirtschaft (Folgen für Österreich, österreichischer Beitrag).

Rolle des Brieffreundes:

Angaben zur Person, Familie, Interessen. Einladung.

Rolle des Geschäftspartners:

Einfacher Geschäftsfall (Offert, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, Empfangsbestätigung, Zahlung). Bewerbungsschreiben.

Rolle des Mitarbeiters in einem Betrieb des Fachgebietes:

Schäden und Gefahren, Schutz- und Pflegemaßnahmen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Berufliche Rollen:

Technische Aspekte des Fachgebietes; Umweltschutz.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Berufliche Rollen:

Wirtschaftliche, rechtliche und politsche Aspekte des Fachgebietes. Neuerungen im Fachgebiet.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Einsatz der englischen Sprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit. Daher kommt der grammatischen und phonetischen Sprachrichtigkeit nur unterstützende Funktion zu, sodaß - ausgenommen bei einer großen Anzahl von Anfängern - die systematische Darstellung gegenüber der gezielten Behebung festgestellter Mängel zurücktritt.

Themen, die mehrere Lehrstoffgebiete kombinieren, sind zeitökonomisch und fördern das fachübergreifende Denken. Die Berücksichtigung von Schülerinteressen bei der Themenauswahl wirkt motivationsfördernd.

Im Bereich der technischen Aspekte des Fachgebietes erscheint der systematische Aufbau vom Einfachen zum Komplexen (zB Konstruktionselement - Bauteil - Baugruppe - Gerät - System; nach einem Kriterium und nach mehreren Kriterien strukturierbare Vorgänge) besonders wichtig.

Besonders nützliche Textformen sind:

Bei Übungen in der Texterstellung erscheint es wichtig, den Aufgabenstellungen der Praxis durch genaue Angabe der Zielgruppe und des Verwendungszwecks des Textes nahezukommen.

Im Unterricht wird zweckmäßigerweise das britische oder das amerikanische Englisch gepflegt, was auch den deutlichen Hinweis auf Unterschiede erfordert. Gute Vorkenntnisse eines Schülers in einer dieser Sprachformen bedingen seine Förderung in dieser Form.

Die einzelnen Lernaktivitäten richten sich nach den Erfordernissen des behandelten Themas und der gewählten Textsorte, wobei der Vielseitigkeit große Bedeutung zukommt. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe stehen echte oder simulierte Alltags- und Berufssituationen im Vordergrund. Beispiele geeigneter Lernaktivitäten sind:

Im I. und II. Jahrgang je 3 Schularbeiten, im III., IV. und V. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.

GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll historisches und sozialkundliches Wissen für selbständiges und verantwortungsbewußtes Handeln nutzen können.

Der Schüler soll das wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen der bedeutenden Kulturkreise in Vergangenheit und Gegenwart aus der historischen Situation kritisch beurteilen können.

Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen der Entwicklung in der Land- und Forstwirtschaft und allgemeinen Produktions- und Sozialstrukturen verstehen. Er soll wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse auf ihre Bedingungen untersuchen können.

Der Schüler soll die für eine Entscheidungsfindung notwendigen historischen Fakten aufsuchen und verwerten können. Er soll Situationen unter Heranziehung historischer Modelle interpretieren können. Er soll Vereinbarungen und Normen als Voraussetzung für friedliche Konfliktlösungen im Spannungsfeld der Interessen kennen.

Der Schüler soll wesentliche formelle und informelle Bedingungen der politischen Willensbildung in Österreich kennen und seine eigenen Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die ihm zukommenden Rechte und Pflichten als Staatsbürger wahrnehmen können.

Der Schüler soll seine Umwelt kultur- und geschichtsbewußt erleben. Er soll die demokratische Staatsordnung bejahen und bereit sein, Spannungen im Geiste der Toleranz zu bewältigen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Urgeschichte:

Aneignende und produzierende Wirtschaftsweise. Kunst. Naturreligion und Jenseitsglaube. Entwicklung des Menschen.

Orientalische Hochkulturen:

Urproduktion. Staatshandel. Hierarchische Gliederung. Hochkulturen. Kunst. Wissenschaft und Technik. Religion. Arbeitsteilung.

Griechenland:

Wirtschaft. Soziale Schichtung. Kretisch-mykenische Kultur, Polis, Perserkriege, Hellenismus. Staatliche Organisationsformen. Kunst. Philosophie und Naturwissenschaft. Religion. Reflektierender Mensch, Formen der politischen Berechtigung.

Rom:

Kleinbäuerliche Landwirtschaft und Latifundienwesen. Infrastruktur. Soziale Schichtung. Etrusker, Königszeit, Republik, Kaiserzeit. Staatliche Organisationsformen. Kunst. Rechtswesen und Technik. Religion und Philosophie. Primat des Staates, Großraum.

Frühmittelalter:

Naturalwirtschaft. Feudale Differenzierung. „Völkerwanderung'', Frankenreich, Byzanz, Islamische Reiche. Lehenswesen und Grundherrschaft. Romanik. Christianisierung. Auflösung und Neuordnung.

Hochmittelalter:

Rodungswirtschaft, Dreifelderwirtschaft. Handel. Ständische Gliederung. Ottonisches Kaisertum, Investiturstreit, Staufisches Imperium, Landeshoheit. Individualrechte. Romanik und Gotik. Kirchliche Reformbewegungen. Reichsidee.

Spätmittelalter:

Gewerbe. Handel. Soziale Schichtung. Habsburgische Hausmacht, europäische Staatenwelt, Osmanisches Reich. Landeshoheit und Stände, Ansätze demokratischer Entwicklungen. Hoch- und Spätgotik. Scholastik, Mystik. Auflösung der christlichen Glaubenseinheit.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Frühe Neuzeit:

Intensivierte Landwirtschaft. Frühkapitalistische Produktionsweisen. Handel. Ständische Strukturen, Bäuerliche Widerstandsbewegungen. Eroberung und Aufteilung der Welt, Reformation und Dreißigjähriger Krieg, Ausbreitung des Islam. Renaissance. Humanismus, Erfindungen und Entdeckungen. Luther, reformatorische Sondergruppen, katholische Reform. Erschließung der Erde. Vom Personalstaat zum Institutionenstaat.

Zeitalter des Absolutismus:

Produktion neuer Grundnahrungsmittel. Manufaktur- und Verlagswesen. Flächenstaatliche Wirtschaftssysteme. Soziale Schichtung. Großmachtbildungen. Absolutismus, Merkantilismus. Barock. Angewandte Naturwissenschaften, Bildungswesen. Volksfrömmigkeit. Zentralismus.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Erste industrielle Revolution. Kampf der Bürger um politische Berechtigung, Konkurrenzkampf England - Frankreich, Gründung der USA, Französische Revolution. Aufgeklärter Absolutismus, Physiokratismus. Sturm und Drang, Klassik, Romantik, Biedermeier. Erfindungen. Aufklärung. Revolution, Verfassung, Grund- und Freiheitsrechte.

Zeitalter des Liberalismus, Imperialismus und Nationalismus:

Selbständige bäuerliche Wirtschaft. Industrielle Massenfertigung. Kapitalwirtschaft. Soziale Schichtung, Entstehung von politischen Parteien und Interessenvertretungen. Nationale Einigungen, imperialistische Weltpolitik, 1. Weltkrieg. Staatliche Organisationsformen. Kunstrichtungen. Technisierung. Philosophische und ideologische Strömungen (Liberalismus, Marxismus, christliche Soziallehre). Pluralismus.

Zeitalter der autoritären Systeme:

Weltwirtschaftskrise. Gesellschaftlicher Umbruch. Pariser Friedensordnung, europäische und außereuropäische Staatenwelt, Österreich in der Zwischenkriegszeit, Nationalsozialismus, 2. Weltkrieg. Formen der Kunst. Forschung. Ideologische Bewegungen (Politischer Katholizismus, Faschismus, Kommunismus). Massenbewegungen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gegenwart:

Überproduktion. Unternehmenskonzentrationen. Internationale Wirtschaftsorganisationen, Rezession. Kernfamilie, Interessenvertretungen. Wiederaufbau, Blockbildung, Entwicklungsländer. Westliche Demokratien, östliche Zentralverwaltungsstaaten, Militärdiktaturen. Intentionen und Gestaltungsformen der Gegenwartskunst. Weltraumforschung, Ökologie, Sozialwissenschaften. Pluralistische Gesellschaft. Zweite Industrielle Revolution. Parteien, Entstehung und Entwicklung des Genossenschaftswesens, Sozialpartnerschaft. Brennpunkte der Weltpolitik.

Staatsbürgerkunde:

Der Staat (Staatsbegriff, Staatselemente, Aufgaben). Staats- und Regierungsformen; österreichisches Verfassungsrecht (Grundsätze der Bundesverfassung, Gesetzgebung und Vollziehung von Bund und Ländern; Gemeinde; Kontrolleinrichtungen). Genossenschaftswesen. Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungsvergleich; Österreichs Stellung in der internationalen Politik (immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung); internationale Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Bewältigung von Problemen der Gegenwart und zur Schärfung des Sinnes für demokraktische Werte; daher kommt aktuellen Ereignissen und den bis in die Gegenwart nachwirkenden Sachverhalten, vor allem in Österreich, besondere Bedeutung zu.

Die Themenabfolge ist nicht ausschließlich an die Epochengliederung gebunden, sondern kann auch nach der Bedeutung von Fragestellungen für die Gegenwart erfolgen.

Modellbildende Betrachtungsweisen erleichtern das Verständnis und den Vergleich komplexer historischer Prozesse.

Die Selbständigkeit der Schüler wird vor allem in Diskussionen gefördert; insbesondere dadurch, daß der Lehrer nicht selbst Stellung bezieht, sondern durch Fragen bewirkt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

Im Themenbereich „Urgeschichte'' empfiehlt sich die Arbeit am Beispiel des österreichischen Raumes, wobei im Zusammenhang mit Funden die entsprechenden Abschnitte des Denkmalschutzgesetzes behandelt werden können. Beispiel einer Schüleraktivität:

urgeschichtliche Relikte aus der engeren Heimat beschreiben und/oder fotografisch dokumentieren.

Im Themenbereich „Orientalische Hochkulturen'' ist die exemplarische Behandlung einer Hochkultur zweckmäßig. Vergleiche zwischen spekulativen Deutungen („Geheimnis der Pyramiden'') und Erkenntnissen der Archäologie können den Unterricht attraktiver machen. Beispiel einer Schüleraktivität: In Zusammenarbeit mit den Lehrern der biologischen und chemischen Pflichtgegenstände den Düngerwert des Nilschlamms anhand einer chemischen Analyse interpretieren.

Im Themenbereich „Griechenland im Altertum'' eignet sich das System der Polis zur Herausarbeitung der Vor- und Nachteile von Kleinstaaten. In der griechischen Philosophie wirkt die Betonung der von den Schülern als relevant empfundenen Fragestellungen (zB Idealismus und Materialismus) motivationsfördernd. Beispiel einer Schüleraktivität: mit ausgewähltem Prospekt- und Bildmaterial eine Griechenlandreise planen.

Im Themenbereich „Rom im Altertum'' kann die Auseinandersetzung der Römer mit der etruskischen und der spätgriechischen Kultur als Musterbeispiel für Weiterentwicklungs- und Umwandlungsprozesse behandelt werden. Anhand der Betrachtung der römischen Politik lassen sich Verallgemeinerungen über die Entwicklungsphasen eines expandierenden Staatswesens ableiten. Beispiel einer Schüleraktivität: In Gruppenarbeit Beispiele für das Weiterwirken politischer Ideen der Römer (zB Kaisertum, Imperialismus), altrömischer institutioneller Strukturen und Rechtsauffassungen sowie lateinischen Wortgutes sammeln.

Im Themenbereich „Mittelalter'' erscheint die Analyse der vielfältigen Spannungen besonders ergiebig. Beispiele für Schüleraktivitäten: Anhand historischer Beispiele (zB Kreuzzüge, Ausbreitung des Islams im Mittelalter, Konflikt in Nordirland) den Ereignistypus „Religionskrieg'' analysieren.

Im Themenbereich „Frühe Neuzeit'' erscheint die Analyse der dichten Vernetzung von Faktoren und Entwicklungen, die den raschen Wandel bewirken, besonders ergiebig. Beispiel einer Schüleraktivität:

In Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer (Textstelle aus der mittelalterlichen Literatur, etwa Hartmann von Aue, „Der arme Heinrich'', und Textstelle aus Paracelsus) aus spekulativen und systematischen Deutungen der Krankheit Unterschiede zwischen spekulativem und systematischem Denken herausarbeiten.

Im Themenbereich „Zeitalter des Absolutismus'' erscheint die Barockkunst, die die österreichische Kulturlandschaft prägt, als Ausgangspunkt besonders geeignet. Beispiele von Schüleraktivitäten:

Topographische Bezeichnungen, die mit Türken und Schweden im Zusammenhang stehen, sammeln; eruieren, wann und wie die Pfarrkirche der Heimatgemeinde barockisiert wurde.

Im Themenbereich „Zeitalter der bürgerlichen Revolutionen'' empfiehlt sich die Schwerpunktbildung bei den sozio-ökonomischen Umwälzungen, wobei die exemplarische Behandlung der Zusammenhänge von technologischer Innovation, Änderungen in der Arbeitsorganisation und gesellschaftlichen Konsequenzen besonders zweckmäßig ist. Beispiel einer Schüleraktivität: Polizeistaatliche Methoden der Restaurationsregime (laut Lehrbuch und/oder Quellentexten) mit analogen Methoden der Gegenwart (laut aktuellen Zeitungsmeldungen und Dokumentationen, zB von Amnesty International) vergleichen.

Im Themenbereich „Zeitalter des Liberalismus, Imperialismus und Nationalismus'' lassen sich viele noch gegenwartswirksame ideologische und philosophische Strömungen herausarbeiten. Besonders ratsam ist die Verknüpfung der technischen Neuerungen mit den von ihnen ausgelösten sozialen Problemen und Lösungsversuchen. Die Bewältigung von Agrarkrisen durch Sozialreformen sowie die Lösung wirtschaftlicher und sozialer Probleme durch genossenschaftliche Selbsthilfe können als Muster für Problemlösungen in den Entwicklungsländern vorgestellt werden. Beispiele von Schüleraktivitäten: In Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer eine Referatsreihe „Erfindungen, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen bewirkt haben'' durchführen; aus Quellentexten (Arbeitsordnungen, Betriebsdisziplinarordnungen usw.) und schöner Literatur (zB Heinrich Böll, „Die Waage der Baleks'') ein Bild der Arbeitswelt und Lebensverhältnisse im 19. Jahrhundert entwerfen.

Im Themenbereich „Zeitalter der autoritären Systeme'' erscheint das Herausarbeiten der Kausalkette wirtschaftliche Veränderungen - gesellschaftliche Umwälzungen - politischer Zusammenbruch - Verelendung der Bevölkerung besonders nützlich. Beispiele von Schüleraktivitäten: In Gruppenarbeit die Forderungen von Wilsons 14-Punkte-Programm und die tatsächlichen Friedensbestimmungen vergleichen; Statistiken und graphische Darstellungen von Arbeitslosenzahlen, Geldentwertung und Radikalisierung der Massen interpretieren und mit aktuellen Unterlagen vergleichen; über das Leid, das der Krieg über die eigene Familie gebracht hat, berichten.

Im Themenbereich „Gegenwart'' ist das Ausgehen von der politischen Alltagserfahrung der Schüler und den dadurch aufgeworfenen Fragen zu empfehlen. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe ist die Förderung der Meinungsbildung über aktuelle geschichtliche Ereignisse und bedeutende soziale Fragestellungen der Gegenwart wichtig. Beispiele von Schüleraktivitäten: Anläßlich zeitgeschichtlicher Gedenktage Dokumentationen erstellen, aktuelle zeitgeschichtliche Fragen im Rollenspiel (verschiedene politische Einstellungen) argumentativ diskutieren.

Im Themenbereich „Staatsbürgerkunde'' sind aktuelle Anlässe wie Wahlgänge, Kompetenzfragen zwischen Bund und Ländern sowie Fragen der Volksgruppen geeignet, den Zusammenhang zwischen formellen und informellen politischen Prozessen zu veranschaulichen. Die Einbindung persönlicher Erfahrungen der Schüler sowie die Durchführung von Rollenspielen helfen die Handlungsbereitschaft zu entwickeln und motivieren zur selbständigen Informationsbeschaffung.

Im Rahmen von Lehrausgängen und Exkursionen fördert der Besuch von Einrichtungen der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung die Integration von Wissen und Anwendungswirklichkeit.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll typische naturräumliche Strukturen und Prozesse mit ihren Einflüssen auf den Menschen verstehen.

Er soll Maßnahmen und Folgen der Nutzung und Umgestaltung des Raumes beurteilen können und die Entstehungsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten von insbesondere landwirtschaftlich genutzten Kulturräumen bestimmen können.

Er soll aktuelle wirtschaftliche, soziale und politische Ereignisse und Probleme analysieren und ihre Auswirkungen abschätzen können.

Er soll insbesondere die im eigenen Lebensraum auftretenden Interessenkonflikte durchschauen und ökologische, raumplanerische und wirtschaftspolitische Maßnahmen beurteilen können.

Er soll bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuarbeiten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Landschafts- und Humanökologie:

Formung der Erdoberfläche, Klima und Vegetation (Klimazonen, Ökosysteme und Naturhaushalte); Landnutzung (Formen, Produkte, Entwicklungsstufen), Veränderung von Ökosystemen.

Österreich:

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, sozioökonomische Gliederung, Städte und Stadt-Umland-Beziehungen, zentrale Orte, Zentral- und Peripherräume; Wirtschaftsräume. Landwirtschaft (Produktionsgebiete, Strukturwandel, Bergbauern); Bergbau; sekundärer und tertiärer Wirtschaftsbereich (Standorte, Standortfaktoren, Energieversorgung, verstaatlichte Betriebe, Nahversorgung, Fremdenverkehr, Verkehrswege). Natur- und Landschaftsschutz.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Entwicklungsländer:

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, Analphabetismus, Unterernährung, Landflucht und Städtewachstum, Elendsviertel; Einkommens- und Besitzverteilung, Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Monostrukturen, Rohstoffexporte, finanzielle und technische Abhängigkeit; politische Systeme, Einflußsphären der Großmächte, Rohstoffkartelle, Rassenkonflikte. Entwicklungshilfe (Formen, Projekte, Probleme).

Industrieländer:

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, Urbanisierung, Ballungsräume, Stadterneuerung; ländlicher Raum in der Industriegesellschaft (Strukturwandel, Funktionen). Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft und Mischformen; Produktionsfaktoren und Betriebsstandorte, multinationale Konzerne, internationale Arbeitsteilung, Zentral- und Peripherräume. Politische Systeme der Großmächte, Integrationsbestrebungen, wirtschaftliche Zusammenschlüsse, politisch-militärische Bündnisse; Autonomiebestrebungen.

Globale Entwicklungstendenzen:

Wachstumsgrenzen und Alternativkonzepte (Bevölkerungswachstum, Tragfähigkeit, Nahrungsspielraum, Rohstoff- und Energieverknappung, Produktion und Konsum, Wachstumsideologie, Umweltbelastung); internationale Zusammenarbeit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Lösung aktueller raumbezogener Probleme. Der Struktur dieser Probleme entspricht eine besonders starke Integration der einzelnen geographischen und wirtschaftlichen Sachverhalte, wobei der Schüler durch Analyse von Fallbeispielen zur Synthese von Einzelinformationen geführt wird. Konstruktive Schüleraktivitäten werden vor allem durch komplexe Aufgaben (ökologische Erhebungen in der Heimatgemeinde, Simulationsspiel zum Problemkreis Dritte Welt, Referate und Diskussion über verschiedene Wirtschaftsformen, Ausstellung zum Thema „Grenzen des Wachstums'' usw.) ermöglicht und gefördert. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Landkarten, statistisches Material und Bildmaterial sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge erhöht.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Organisation elektronischer Datenverarbeitungsanlagen kennen und die Zweckmäßigkeit des Einsatzes solcher Anlagen für gegebene Probleme beurteilen können.

Der Schüler soll Aufgaben in Teilaufgaben zerlegen können. Er soll einfache mathematische, technische, wirtschaftliche und administrative Aufgaben für die Lösung mittels elektronischer Datenverarbeitung aufbereiten können. Er soll Programmablaufpläne lesen und konzipieren können. Er soll Programme in einer problemorientierten Programmiersprache schreiben können.

Der Schüler soll zu den Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung auf die Organisation eines Betriebes, auf die Menschenführung im Betrieb und auf die Gesellschaft begründet Stellung nehmen können.

Der Schüler soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll einfache Aufgaben der Berufspraxis von der Problemanalyse bis zur Interpretation der Ergebnisse mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung in Einzel- und Gruppenarbeit lösen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation. Software (Arten, Aufgaben).

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmablauf. Programmauflistung, -korrektur, -abspeicherung, -aufruf.

Programmierung:

Unverzweigte Programme; Programmverzweigungen und Schleifen, Unterprogramme, Zugriff auf Dateien.

Auswirkungen:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation; Einsatzmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft), Volkswirtschaft (Strukturwandlung in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit, neue Arbeitsformen und -belastungen). Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Abwicklung von Projekten aus technischen und wirtschaftlichen Fachgebieten:

Problemanalyse, Modell, Algorithmus, Schreibtischtest, Programmablaufplan; Programmcodierung, Probelauf, Fehlersuche; Interpretation, Dokumentation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf.

Strukturelle Zusammenhänge werden durch grafische Darstellungen besser behalten; daher kommt visuellen Unterrichtsmitteln besondere Bedeutung zu. Zur Unterstützung des Unterrichtes in den Themenbereichen „EDV-Geräte'' und „EDV-Soziologie'' dient eine Exkursion in ein größeres Rechenzentrum.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere grafische Darstellungen wie Programmablaufplan (ÖNORM A 2600) und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

Im Themenbereich „Programmierung'' empfiehlt es sich, jede Erweiterung der Semantik und der Syntax an Hand von nur wenige Zeilen umfassenden Beispielen zu erarbeiten und zu festigen, bevor zu komplexeren Aufgaben übergegangen wird. Bei der Organisation seiner Programme lernt der Schüler die Wichtigkeit von Dokumentation und Datensicherung kennen.

Bei der Diskussion gesellschaftlicher Probleme kann das Rollenspiel von großem Nutzen sein. Die Selbständigkeit des Schülers wird erhöht, wenn der Lehrer nicht selbst Stellung bezieht, sondern nur durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

Die Projektthemen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern der technischen bzw. wirtschaftlichen Unterrichtsgegenstände festgelegt.

Sowohl die angestrebte breite Streuung der Themen als auch die Annäherung an die Bedingungen der Praxis erfordert Gruppenarbeit.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in Situationen des privaten und beruflichen Alltags die zugrunde liegenden physikalischen Prinzipien und ihre Grenzen erkennen und formulieren können.

Er soll über grundlegende physikalische Begriffe und Gesetzmäßigkeiten verfügen und den Erfordernissen der Fachrichtung entsprechend anwenden können.

Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzmäßigkeiten und technischen Entwicklungen, vor allem in land- und forstwirtschaftlichen Bereichen, kennen und dieses Wissen verantwortungsbewußt anwenden.

Er soll bereit sein, sein naturwissenschaftliches Wissen den Erfordernissen entsprechend zu erweitern und zu festigen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Internationales Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.

Mechanik:

Mechanik fester Körper (Kinematik, Wechselwirkung, Erhaltungsgrößen, Gravitation);

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase (Druck, Auftrieb, Strömung).

Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Ausbreitung (Longitudinalwellen, Transversalwellen unter Berücksichtigung von Akustik und Optik).

Wärmelehre:

Temperatur, Ausdehnung, Wärmeenergie; Molekularbewegung, Gasgesetze, Aggregatzustände.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wärmelehre:

Wärmenutzung (Heizwert, Wärmekraft- und Kältemaschinen, Abwärme); Wärmetransport (Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmestrahlung).

Elektrizitätslehre:

Elektrostatik (elektrische Ladung, elektrostatisches Feld); Elektrodynamik (Bewegung von Ladungen in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, stationäres und zeitlich veränderliches elektromagnetisches Feld, Materie im Magnetfeld, elektromagnetische Schwingungen und Wellen, Wellenoptik).

Weltbild:

Relativitätstheorie, Atom- und Kernphysik (Quantenmechanik, Elementarteilchen; Radioaktivität, Kernenergie, Strahlenschutz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in Beruf und Alltag sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes. Daher kommt der Auswahl praxisnaher Lehrinhalte und Aufgabenstellungen besondere Bedeutung zu. Als Schwerpunkte bieten sich Themenbereiche wie Energiegewinnung und Energieumwandlung mit ihren Auswirkungen auf die Umwelt an. Im Themenbereich „Elektrizität'' sind Anwendung der Elektrostatik sowie des Gleich-, Wechsel- und Drehstromes von besonderer Bedeutung.

Zweckmäßigerweise wird von Vorkenntnissen und Alltagserfahrungen der Schüler ausgegangen. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Experimente unter Beteiligung der Schüler und durch Unterrichtsmittel (audiovisuelle Medien, Bausätze) gefördert. Gruppenarbeit, Referate und Diskussionen regen die Schüler zur Auseinandersetzung mit technischen und naturwissenschaftlichen Entwicklungen an.

Besonders im Themenbereich „Kernphysik'' ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Chemie und angewandte Chemie'' zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.

MASCHINSCHREIBEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Texte der Berufspraxis und des persönlichen Bereiches nach Diktat im Zehn-Finger-Tastsystem wortgetreu, formgerecht nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080) sauber und mit mindestens 100 Anschlägen in der Minute auf der Maschine schreiben können. Er soll derartige Texte wortgetreu, formgerecht und sauber aus Langschrift in Maschinschrift übertragen können.

Lehrstoff:

I. oder II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zehn-Finger-Tastschreiben:

Buchstaben, Ziffern, Zeichen. Anwendung nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080). Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben; Tabellieren.

Die Schreibmaschine:

Bedienung aller Einrichtungen. Farbbandwechsel, Typen- und Maschinenreinigung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Textauswahl ist die Brauchbarkeit in der betrieblichen Praxis und im Alltag. Reinschriften werden zweckmäßigerweise in Mappen gesammelt.

Durch Fühlungnahme mit den anderen Lehrern kann die Anwendung der Fertigkeiten auch in anderen Unterrichtsgegenständen gefördert werden.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe BGBl. Nr. 412/1986.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Erscheinungen, Gesetzmäßigkeiten und Störungen in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft analysieren und bewerten können. Er soll die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung erläutern können.

Der Schüler soll wirtschaftspolitische Entscheidungen interpretieren und bewerten können. Er soll sich der volkswirtschaftlichen Bedeutung einer intakten Umwelt und eines verantwortungsbewußten Umganges mit Rohstoffen bewußt sein. Er soll die wirtschaftliche Selbsthilfe bejahen und nutzen können.

Lehrstoff:

III., IV. oder V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Bedürfnis, Bedarf; Güter. Wirtschaft, Wirtschaften, Makro- und Mikroökonomik, ökonomisches Prinzip. Volkswirtschaft, Volkswirtschaftstheorie, Volkswirtschaftspolitik.

Wirtschaftskreislauf:

Gütererzeugung, Güterumlauf, Güterverteilung, Güterverbrauch.

Markt und Preis:

Marktbegriff, Marktformen, Preis (Funktionen, Interdependenz, Preisniveau, Preisschere, Arten der Preisbildung, Preis- und Einkommenselastizität).

Konjunktur:

Wirtschaftsdynamik, Konjunkturphasen, Konjunkturtheorien.

Volkswirtschaftstheorie:

Merkantilismus, Physiokratie, Wirtschaftsliberalismus, Sozialismus, christliche Soziallehre, Grenznutzenschule, Lehrmeinungen der Gegenwart. Wirtschaftsordnungsmodelle (Marktwirtschaft, Planwirtschaft, Mischformen).

Nationale Wirtschaftspolitik:

Ziele (Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Leistungsbilanz, Geldwert, Einkommens- und Güterverteilung; Umweltschutz, umfassende Landesverteidigung). Träger (Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen). Instrumentarium (Konjunktur-, Währungs-, Budget-, Finanz-, Geld-, Kredit-, Agrar-, Gewerbe-, Handels-, Industrie-, Verkehrs-, Struktur-, Sozial- und Bevölkerungspolitik).

Internationale Wirtschaftspolitik:

Ziele, Wirtschaftsabkommen. Weltwährungssystem und Zahlungsverkehr, Wirtschaftsorganisationen. Güterverteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, Entwicklungshilfe.

Österreichische Volkswirtschaft:

Wirtschaftssparten, Betriebs- und Beschäftigungsstruktur, Spartenentwicklung. Landwirtschaftliche Genossenschaften (Organisationsstruktur, Aufgaben, Stellung in der Volkswirtschaft und in der Gesellschaft). Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Internationale Verflechtung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis und zur Bewertung wirtschaftlicher Zusammenhänge aus staatsbürgerlicher und aus land- und forstwirtschaftlicher Sicht. Daher werden rechtliche und strukturelle Details in den Hintergrund treten. Im Themenbereich „Nationale Volkswirtschaftspolitik'' kommt der Agrarpolitik das größte Gewicht zu.

Aktuelle Ereignisse bieten wertvolle Ansatzpunkte, die auch in Schulveranstaltungen (zB zur Österreichwoche) genützt werden können.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer bei Diskussionen nicht selbst Stellung bezieht, sondern nur durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Element übersehen wird.

Besonders nützlich zum Aufzeigen der verschiedenen Interessenstandpunkte ist das Rollenspiel. Die Aktualität wird durch Verwendung in- und ausländischer Medienberichte sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge (Börsen, Messen, Freihandelszonen usw.) gefördert.

In vielen Fällen ist die Verbindung der wirtschaftstheoretischen und der wirtschaftspolitischen Themenbereiche zum selben Stoffgebiet zweckmäßig.

B. FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich in verschiedenen Rollen des privaten und beruflichen Alltags in der Fremdsprache mündlich verständigen, einen einfachen privaten Briefwechsel führen und häufige Aufschriften verstehen können.

Der Schüler soll zum selbständigen Erwerb weiterer Fertigkeiten in der Fremdsprache bereit sein.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Rolle des Gastes und Touristen:

Reiseplanung, Reisevorbereitung, Durchführung der Reise, Unterbringung am Zielort.

Rolle des Brieffreundes:

Angaben zur Person, Familie. Einladung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Lage und Bedeutung des Gastortes, Verkehrsverbindungen zum Gastort und im Gastort. Aufenthaltsbuchung. Begrüßung von Gästen.

Rolle des Brieffreundes:

Ausbildung, Interessen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Österreichische Geschichte (bedeutende Persönlichkeiten und Ereignisse). Weltpolitik und Weltwirtschaft (Folgen für Österreich, österreichischer Beitrag).

Berufliche Rollen:

Betriebe und Produkte des Fachgebietes, wirtschaftliche Situation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Einsatz der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit.

Im Spracherwerb und insbesondere im Anfangsunterricht sind Fehler auf dem Weg zur Perfektion normal, und ständige Korrekturen wirken entmutigend, während ein angstfreies Klima sowie partnerbezogene Arbeitsweisen zu Äußerungen anregen. Sprachhemmungen können dadurch abgebaut werden, daß in der Leistungsbeurteilung die Sprachrichtigkeit zunächst hinter das Ausmaß der Beteiligung am Sprachgeschehen zurücktritt. Alle diese motivationsfördernden Maßnahmen wirken sich auch auf die Bereitschaft zur späteren Fortbildung positiv aus.

Besonders nützliche Textformen im mündlichen Bereich sind:

Aufforderung, Beschreibung und Bericht, Kurzkommentar, Statement, Kurzreferat; Dialog (Frage und Antwort, Gespräch).

Die einzelnen Lernaktivitäten richten sich nach den Erfordernissen des behandelten Themas und der gewählten Textsorte, wobei der Vielseitigkeit große Bedeutung zukommt. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe stehen echte oder simulierte Alltags- und Berufssituationen im Vordergrund.

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ein Diktat mit mindestens 80 Silben in der Minute aufnehmen, sicher lesen und wortgetreu wiedergeben können. Er soll sich der Kurzschrift als Organisationsmittel (Notizschrift) bedienen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Deutsche Kurzschrift nach der Wiener Urkunde:

Aufnahme mit 20 bis 100 Silben pro Minute, Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen, mündliche und/oder schriftliche Wiedergabe.

Normen und Usancen:

Formatnormung, äußere Form und formale Gliederung von Schriftstücken.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Textauswahl ist die Vielseitigkeit der alltags- und berufsorientierten Themen.

Durch Fühlungnahme mit den anderen Lehrern kann die Anwendung der Fertigkeiten auch in anderen Unterrichtsgegenständen gefördert werden.

VOLKSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen der Kultur kennen und daraus resultierende kulturelle Prozesse verstehen; er soll die wechselnde gesellschaftliche und politische Bedeutung der Volkskunde verstehen.

Der Schüler soll kulturelle Phänomene seiner Lebenswelt historisch und in ihrer gegenwärtigen Bedeutung beurteilen können; er soll bereit und in der Lage sein, an der Lösung kultureller Probleme und an der Bewältigung kultureller Aufgaben mitzuwirken.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stellenwert und Methoden der Volkskunde:

Aufgaben und Ziele. Kultur; Stamm, Volk, Nation, Staat; Individuum, Gruppe, Gemeinschaft; Tradition und Kontinuität; Kommunikation und Verhalten; Wandel und Fortschritt.

Geschichte der Volkskunde (frühe Ansätze, Aufklärung und Statistik, Romantik und Volkstumsidee; Wege zur Volkskunde als Wissenschaft; Nationalismus und Heimatidee; Volkskunde in der Gegenwart). Methoden und Arbeitsweisen (raumbezogene Methoden, historische Methoden, Methoden der empirischen Sozial- und Kulturforschung; typologische, vergleichende und funktionalistische Arbeitsweisen).

Grundbedürfnisse:

Flur- und Siedlungsformen; Haus und Wohnung (Bau-, Wohn-, Funktionsstrukturen). Entwicklung der Wirtschaftszweige. Nahrung (Produkte, Verarbeitung, Zubereitung; Eßkultur); Kleidung und Schmuck (Materialien, Formen, Funktionen).

Sitte und Brauch:

Elemente, Anlaß, Erscheinungsformen, Ablauf, Funktionen.

Glaubens- und Wissensbereiche:

Volksglaube (Bedürfnisse und Einstellungen, Ausdrucksformen, Inhalte). Volksmedizin (Körperpflege, Krankheitsbehandlung, Heilmittel). Volkswissen (Beobachtung, Erfahrung; Anwendungen). Recht (Rechtsempfinden und soziale Kontrolle, Gesetz und Gewohnheitsrecht, Zeichen und Symbole, Sanktionen).

Sprache:

Erscheinungsformen der Sprache. Benennung und Namensdeutung.

Kunst und Spiel:

Literatur (Stoff und Motive, Formen, Behelfe, Anlässe, Funktionen). Musik (Lied-, Musizier- und Tanzgut, Formen, Behelfe, Anlässe, Funktionen). Bildende Kunst (Materialien, Bearbeitung, Motive und Symbole, Funktionen). Spiel und Sport (Arten, Geräte, Anlässe, Funktionen).

Volkskundliche Praxis:

Gruppenleben und Gemeinschaftspflege, Heimat und Identität, Tourismus und Folklorismus, Kultur- und Bildungsarbeit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für kulturelle Vorgänge, die zeitliche und soziale Aktualität, der geographische Bezug zum Schulstandort und zur Herkunftsregion der Schüler sowie der inhaltliche Bezug zur Fachrichtung. Die Auswahl eingehender zu behandelnder Teilbereiche nimmt zweckmäßigerweise auch auf Schülererfahrungen und -interessen Rücksicht; bei ihrer Behandlung stehen die systematische Untersuchung und kritische Betrachtung der kulturellen Erscheinungen und ihrer geschichtlichen und kulturräumlichen Ausprägungen im Vordergrund.

Im Themenbereich „Volkskundliche Praxis'' steht die kritische Behandlung des Lebens und der Volkskultur in der Gegenwart im Vordergrund; als Arbeitsformen eignen sich insbesondere die Diskussion und die Gruppenarbeit. Besondere Bedeutung kommt der Erarbeitung von Fallbeispielen zu.

Der Österreichische Volkskundeatlas und andere einschlägige Kartenwerke, Fachliteratur zu den einzelnen Themenbereichen, Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, audiovisuelle Unterrichtsmittel sowie Exkursionen und Lehrausgänge (insbesondere in Museen und Ausstellungen) erhöhen die Anschaulichkeit und den Aktualitätsbezug des Unterrichtes. Die Selbständigkeit der Schüler wird durch Ausarbeitung von Referaten, Gruppenarbeit, Sammeln und Auswerten von Informationen sowie durch Literaturstudium gefördert.

Der integrative Charakter der Volkskunde ermöglicht die umfangreiche Nutzung von Vorkenntnissen aus anderen Unterrichtsgegenständen und die Durchführung fächerübergreifender Projekte.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll betriebliche Organisationsformen und Entscheidungsstrukturen kennen; er soll sie analysieren und bewerten können.

Der Schüler soll die Ursachen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens von Mitarbeitern erkennen können. Er soll Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas treffen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Betriebsorganisation:

Aufbau- und Ablauforganisation, Entscheidungsstrukturen.

Führungsfunktionen:

Kommunikation, Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Durchführung, Kontrolle.

Organisationspsychologie:

Gruppe und Organisation, formelle und informelle Organisationsstrukturen, Entwicklungsphasen von Gruppen und Organisationen, Formen der Organisationsentwicklung.

Personalpsychologie:

Mitarbeiterauswahl, Mitarbeiterentwicklung, Motivation; Führungsstil und Führungsverhalten, Konfliktdynamik.

Kommunikation:

Gespräch, Rede, Argumentation; Verhandlungstaktik.

Entscheidungs- und Kreativitätstechniken:

Entscheidungsmatrix, Synectic, Brainstorming, Bionik, Morphologie, Funktionsanalyse, Methode 6-5-3.

Ausbildungswesen:

Formulierung von Ausbildungszielen, Ausbildungsplanung. Ausbildungsdurchführung. Ausbildungserfolgskontrolle, Präsentationstechniken.

Lerntechnik:

Zeitplantechnik, Informationsstrukturierung, Konzentrationstechniken; Lerntyp, Lernprobleme, Prüfungsvorbereitung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung des Schülers und die Anwendbarkeit auf betriebliche Aufgaben in der Land- und Forstwirtschaft. Daher ist es nützlich, die Formen des sozialen Lernens (zB Fallstudien, Rollenübungen, Gruppenarbeit) einzusetzen.

Die Praxisnähe wird durch Kontakte mit Führungspersonen anläßlich von Schulveranstaltungen gefördert.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, nach Erlassung dieses Lehrplanes für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.

Lehrstoff:

III., IV. und V. Jahrgang (bis zu 2 Wochenstunden):

Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung ist vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung vorzulegen.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Festlegung des jeweiligen aktuellen Fachgebietes festzulegen.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mit Freude singen und Musik, insbesondere musikalische Kunstwerke, hören; er soll auch Freude an der musikalischen Gemeinschaftsleistung empfinden. Er soll für richtiges Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen; er soll Singstimmen vom Blatt lesen können. Er soll auch schwierigere Lieder und Chorwerke singen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Notenlehre und Tonsysteme:

Noten, Pausen, Versetzungszeichen. Blattlesen (ein- und zweistimmig). Durtonleiter.

Gesang:

Atemübungen. Ein- und zweistimmige österreichische Volkslieder und Kanons.

II. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Notenlehre und Tonsysteme:

Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen. Chorpartitur. Blattlesen (mehrstimmig). Molltonleiter.

Gesang:

Stimmbildung. Mehrstimmige Lieder aus dem deutschen Sprachraum.

III. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Tonsysteme:

Transposition.

Gesang:

Österreichische und fremdländische Volkslieder.

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Musiktheorie:

Musikinstrumente.

Gesang:

Jugendlieder. Gregorianik.

V. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Musikgeschichte:

Strömungen der europäischen Musik seit dem Barock.

Gesang:

Mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Förderung der Freude an Musik. Daher kommt dem Gesang und der Unterstützung des Unterrichtes durch Musikhören und der Beteiligung der Schüler an der Werkauswahl hohe Bedeutung zu.

Instrumentale Fertigkeiten von Schülern werden zweckmäßigerweise in den Unterricht und in Schulveranstaltungen eingebunden. Die Bildung eines Schülerchores und die Vorbereitung auf aktuelle musikalische Ereignisse fördern die Motivation.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Tradition heimischer handwerklicher Kunstformen kennen und bejahen. Er soll für die Freizeitgestaltung bedeutsame kunsthandwerkliche Techniken anwenden können. Der Schüler soll ausgewählte Schriftarten schreiben können.

Der Schüler soll seinen Lebensraum gestalten können; er soll Kriterien zur Unterscheidung von Kitsch und Kunst kennen.

Der Schüler soll an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks und an eigener bildnerischer Betätigung Freude empfinden.

Lehrstoff:

I. oder II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Schrift:

Handhabung der Schreibwerkzeuge. Gebrauchsschriften, Zierschriften.

Werkstoffgestaltung:

Dekorative Gestaltung, graphische Gestaltung, Textil- und Metallgestaltung. Plastische und keramische Formgebung. Holzbearbeitung, Glasbearbeitung.

Gesamtgestaltung:

Hausrenovierung, Raumschmuck, Wandgestaltung.

Heimische handwerkliche Kunst:

Geräte, Verzierungsformen, jahreszeitlicher Schmuck.

Kunstbetrachtung:

Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Formale und inhaltliche Analyse von Kunstwerken.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Förderung der Freude an der bildenden Kunst. Daher kommt der Vielfalt der Themen und Gestaltungsformen und der Beteiligung der Schüler an deren Auswahl hohe Bedeutung zu. Gruppenunterricht erhöht die Kooperationsfähigkeit der Schüler; Begabung und Neigung sind Kriterien bei der Gruppenbildung.

Der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, stehen Unterrichtsformen im Vordergrund, die die Selbsttätigkeit des Schülers fördern.

Zur Unterstützung des Unterrichtes dienen Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe sinngemäß BGBl. Nr. 412/1986.

HAUSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die technisch-ökonomischen und die sozial-kulturellen Aufgaben privater Haushalte sowie den Beitrag der Haushaltsführung zum individuellen Wohlbefinden und zur gesellschaftlichen Entwicklung kennen. Er soll einfache Haushaltsarbeiten in den Bereichen Ernährung, Wohnraumgestaltung und Bekleidung durchführen können.

Der Schüler soll zur Übernahme von Haushaltsarbeit und von Verantwortung für die Haushaltsführung bereit sein. Er soll zur Rollenverteilung im Haushalt Stellung beziehen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Haushalt:

Begriff, Einteilung. Arbeits- und Funktionsbereiche (Ernährung und Vorratshaltung; Wohnen; Körper- und Gesundheitspflege; Kinder- und Krankenpflege).

Ernährung:

Speisenzubereitung (Schnellgerichte, einfache Mahlzeiten). Tischkultur (Tischdecken, Servieren).

Wohnen:

Raumgestaltung.

Bekleidung:

Kleider- und Wäschepflege, einfache Instandhaltungsarbeiten.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Haushalt:

Technisch-ökonomische Aspekte (optimaler Einsatz von Arbeitskraft, Sach- und Finanzgüter, Rollenverteilung im Haushalt, rechtliche und volkswirtschaftliche Bewertung der Hausarbeit, finanzielle Planung). Sozial-kulturelle Aspekte (Lebensgestaltung, Sozialisation, Weitergabe von Werten). Arbeits- und Funktionsbereiche (Bekleidung, Blumen- und Gartenpflege; Arbeitsplanung, Einkauf, Rechnungswesen).

Ernährung:

Speisenzubereitung (Speisen für festliche Anlässe, geselliger Imbiß). Lebensmittelkonservierung. Tischkultur (Getränke, Tischmanieren). Lebensmittelkennzeichnung.

Wohnen:

Wohnungsgestaltung (Funktionsbereiche, Raumprogramm, Lage und Zuordnung der Räume, Haustechnik, Einrichtung). Einfache Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.

Bekleidung:

Arten, Auswahl, Beschaffung. Textil- und Pflegekennzeichnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Freude an der Erfüllung von Aufgaben im Haushalt; daher kommt im Themenbereich „Haushalt'' den Kommunikations- und Entscheidungsaspekten, in den praktischen Themenbereichen der vielseitigen Verwendbarkeit und der Kosten-, Arbeits- und Zeitökonomie besondere Bedeutung zu.

Im Themenbereich „Haushalt'' empfiehlt sich, von Erfahrungen der Schüler auszugehen.

In den praktischen Themenbereichen wird die Motivierung der Schüler durch Beteiligung an der Lehrstoffauswahl erhöht. Besonders wertvoll ist die Berücksichtigung von in der Gruppe zustandegekommenen Entscheidungen. Themen- und fächerübergreifende Aspekte (Handhabung von Maschinen und Geräten, Hygiene, Verbraucherverhalten usw.) erhöhen die Fähigkeit der Schüler zur Bewältigung komplexer Aufgaben.

In der Planung der Unterrichtszeit bewähren sich Formen, die etwa ein Drittel der Gesamtzeit für den Themenbereich „Haushalt'' und zwei Drittel für die praktischen Themenbereiche vorsehen.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontakte mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung oder Ergänzung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

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