Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1992

Anlage 1

Anlage 1.7

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR FORSTWIRTSCHAFT

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

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1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10

2. Deutsch ................... 4 3 2 2 2 13

3. Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10

4. Geschichte, Sozial- und

Staatsbürgerkunde ......... - - 2 2 2 6

5. Geographie und

Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - - 4

6. Mathematik und angewandte

Mathematik ................ 5 4 3 2 - 14

7. Elektronische

Datenverarbeitung ......... - - - 3 - 3

8. Physik und angewandte

Physik .................... 2 2 - - - 4

9. Chemie und angewandte

Chemie .................... 2 2 1 - - 5

10. Chemisches Laboratorium ... - 2 - - - 2

11. Biologie und angewandte

Biologie *1) .............. 6 4 - - - 10

12. Maschinschreiben .......... - 2 - - - 2

13. Leibesübungen ............. 2 2 2 2 2 10

14. Darstellende Geometrie .... 2 2 - - - 4

15. Standortkunde *1) ......... 3 3 - - - 6

16. Waldbau *1) ............... - - 2 2 2 6

17. Forstschutz *1) ........... - - - 3 2 5

18. Landwirtschaft ............ - - 2 - - 2

19. Jagd und Fischerei ........ - 2 2 1 - 5

20. Maschinenkunde ............ - 2 2 - - 4

21. Arbeitstechnik und

Arbeitslehre .............. - 1 2 2 2 7

22. Musikerziehung und

Bildnerische Erziehung .... 2 - - - - 2

23. Vermessungskunde *1) ...... - - 2 3 - 5

24. Baukunde .................. - - 2 2 - 4

25. Wildbach- und

Lawinenverbauung *1) ...... - - - - 4 4

26. Forstwirtschaftliches

Praktikum ................. 2 2 4 3 2 13

27. Ertragskunde und

Forsteinrichtung *1) ...... - - 1 2 3 6

28. Volkswirtschaftslehre ..... - - 2 - - 2

29. Forstproduktenkunde *2) ... - - 3 2 - 5

30. Rechtskunde ............... - - - - 4 4

31. Betriebswirtschaftslehre

und Rechnungswesen *1) .... - - - 4 7 11

32. Raumordnung und

Umweltschutz .............. - - - - 2 2

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Gesamtstundenzahl ... 36 39 38 39 38 190

33. Pflichtpraktikum:

Abschnitt I: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

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Freigegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

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Jagdliches Schießen ............ - - 1 1 - 2

Jagdhornblasen ................. 1 1 - - - 2

Tierpräparation ................ - 1 - - - 1

Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6

Kurzschrift .................... - 2 - - - 2

Volkskunde ..................... - - - 2 - 2

Organisations- und

Führungslehre .................. - - - - 2 2

Aktuelle Fachgebiete ........... - - 2 2 2 6

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Unverbindliche Übungen

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Musikerziehung ................. 1 1 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung ......... - 2 - - - 2

Leibesübungen .................. 2 2 2 2 2 10

Hauswirtschaft ................. - 2 2 - - 4

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Förderunterricht *3)

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Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

Darstellende Geometrie

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE, SOZIAL- UND STAATSBÜRGERKUNDE
  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
  1. 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mathematisch-logische Methoden beherrschen und bei der Lösung von Problemen des Fachgebietes anwenden können; er soll das numerische und algebraische Rechnen unter Verwendung zeitgemäßer Hilfsmittel sowie die Differential- und Integralrechnung, die Wahrscheinlichkeitsrechnung und statistische Methoden, soweit sie für die Berufspraxis und den Besuch einer Universität erforderlich sind, beherrschen.

Der Schüler soll Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von Funktionen beschreiben können; er soll Tabellen und graphische Darstellungen interpretieren und genau und übersichtlich entwerfen können. Er soll sich bei mathematischer Diskussion und Argumentation exakt ausdrücken können.

Der Schüler soll bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Zahlenmengen:

Mengenbegriff, Gleichheit von Mengen, Teilmengen, Durchschnitts- und Vereinigungsmenge; Menge der natürlichen Zahlen, Menge der ganzen Zahlen und Menge der rationalen Zahlen als Teilmengen der Menge der reellen Zahlen.

Terme:

Zahlenterme, Terme mit Variablen; Grund- und Definitionsmenge von Termen, Umformen von Termen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten.

Numerisches Rechnen:

Gebrauch des Taschenrechners für die Grundrechnungsarten sowie für Potenzieren und Wurzelziehen; Fixkomma- und Gleitkommadarstellung; Überschlagsrechnen, Genauigkeitsüberlegungen.

Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen:

Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungen aus verbalen Angaben unter besonderer Berücksichtigung der Prozentrechnung; Proportionen.

Funktionen:

Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion, lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation.

Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen:

Grund-, Definitions- und Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme, fortlaufende Proportionen; grafische Lösung mit Anwendung auf Optimierungsaufgaben.

Planimetrie und Stereometrie:

Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, regelmäßige Vielecke, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe, Anwendungen auf Aufgaben aus der Stereometrie (Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel). Konstruktion der Kegelschnittlinien. Polygonzüge und Flächenberechnungen. Grafische Lösung von Vermessungsaufgaben. Vektoren (Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar).

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Potenzen und Logarithmen:

Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der irrationalen Zahlen; Dezimal- und Dualsystem; Rechenoperationen mit Logarithmen.

Funktionen und Gleichungen:

Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion, Beschreibung von Wachstumsvorgängen; Exponentialgleichungen; quadratische Funktion; quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Potenzieren und Wurzelziehen; Gaußsche Zahlenebene). Funktionen in Polarkoordinatendarstellung und in Parameterform.

Trigonometrie:

Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreicks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; allgemeine Sinusfunktion; Summensätze der Winkelfunktionen; goniometrische Gleichungen; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.

Vektorrechnung:

Vektoren in der Ebene und im Raum, Skalarprodukt, Vektorprodukt;

Anwendung auf die analytische Geometrie der Ebene und des Raumes;

Bezug auf lineare Gleichungssysteme.

Beschreibende Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Mittelwerte, Streuungsmaße, Häufigkeitssumme, relative Häufigkeit; Wahrscheinlichkeitsbegriff, Wahrscheinlichkeitsverteilungen.

Folgen, Reihen und Differenzengleichungen:

Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie).

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Funktionen:

Rationale Funktionen, Gesamt-, Grenz- und Stückkostenfunktion, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion; lineare Optimierung.

Differentialrechnung:

Differenzenquotient und Differentialquotient. Ableitung reeller Funktionen. Ableitung von Summe, Differenz, Produkt und Quotient; Ableitung von zusammengesetzten Funktionen; Ableitung von impliziten Funktionen; Anwendungen (Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben, näherungsweises Lösen von Gleichungen, Fehlerrechnung, Änderungsrate).

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral der Potenzfunktionen mit rationalen Exponenten, Polynomfunktionen, Exponential-, Logarithmus- und Kreisfunktionen; Integration durch Substitution; partielle Integration. Berechnen von Flächen- und Rauminhalten; näherungsweises Berechnen von bestimmten Integralen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Integralrechnung:

Berechnung von statischen Momenten und Trägheitsmomenten; Schwerpunktsermittlung. Lösung einfacher Differentialgleichungen.

Finanzmathematik:

Dekursive Zinseszinsen, ganz- und unterjährige Verzinsung; ganz- und unterjährig gleichbleibende Renten, ewige Rente; Tilgungspläne.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Permutationen, Variationen, Kombinationen; Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, bedingte Wahrscheinlichkeit; Prüfverteilungen; Zufallsstreubereiche und Vertrauensbereiche; Stichprobenpläne. Regression und Korrelation; einfache Varianzanalyse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Probleme außerhalb der Mathematik, insbesondere in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft. Dies bedingt zum Beispiel im Themenbereich „Integralrechnung“ die Beschränkung auf die Integration von Polynomfunktionen und für Anwendungen (Untersuchung von Wachstumsprozessen, Mitscherlich-Kurve, chemische Reaktion 1. Ordnung, Spannen einer Feder, Ausschalten eines Gleichstroms) wichtige Funktionen.

Weitere Auswahlkriterien sind:

  1. - im Themenbereich „Zahlenmengen“: der Beitrag zur Einübung einer einheitlichen Terminologie;
  2. - in den Themenbereichen der Algebra: der Beitrag zur Anwendung von Termen und Funktionen sowie zur Lösung von Gleichungen und Gleichungssystemen (Untersuchungen von Definitionsmenge und Wertemenge sowie Termvergleich sind von geringerer Bedeutung).

Zur Erarbeitung grundlegender Fertigkeiten (zB: Arbeiten mit Termen, Umformungen bei Gleichungen, Auflösen von linearen Gleichungssystemen, Rechnen mit Potenzen) empfiehlt sich ein Vorgehen in zwei Phasen: Vermittlung verständnisvoller Einsicht und Anleitung zur Automatisierung der Rechengänge. Die ständige Verwendung des Taschenrechners von Anfang an in allen Themenbereichen entspricht nicht nur den Erfordernissen der Praxis, sondern ist auch aus zeitökonomischen Gründen für die Bewältigung des Lehrstoffes erforderlich.

Die Herausarbeitung von Beziehungen zu früher erarbeiteten Themenbereichen ist auch dann zweckmäßig, wenn es sich nicht um notwendige Vorkenntnisse im strengen Sinne handelt (zB Exponentialgleichungen bei Behandlung der Rentenrechnung, lineare Gleichungssysteme bei der Bestimmung der Koeffizienten einer Polynomfunktion), da sie den Sinn des Schülers für mathematische Zusammenhänge fördert. Gelegenheit dazu ergibt sich besonders bei Aufgaben, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche integrieren, wofür sich vor allem der Beginn des IV. Jahrganges anbietet.

Bei der Vorstellung neuen Stoffes ist der Weg vom Konkreten zum Abstrakten günstiger als der gegenteilige. Die Herleitung von Formeln und Lösungsmethoden ist nur dann von Nutzen, wenn ihr der Schüler mit Sicherheit folgen kann oder wenn es sich um typische Beispiele für die wichtigsten Beweismethoden der Mathematik handelt. In anderen Fällen (zB: Vorlage der Formeln bei Regression und Korrelation; Einführung der Zahl „e“, des Grenzwertes und des Differentialquotienten) kommt der Anschaulichkeit für das Schülerverständnis größere Bedeutung zu als einer formalen Herleitung bzw. Definition. Plausibles Schließen, die Aneignung heuristischer Methoden und die selbständige Entwicklung von Lösungsstrategien werden vor allem durch Eigentätigkeit des Schülers (Arbeitsunterricht) gefördert, wobei dieser den richtigen Gebrauch von Fachbüchern übt. Geometrische Veranschaulichungen dienen nicht nur als Illustration, sondern auch als Quellen der Intuition. Da Hausübungen das wichtigste Hilfsmittel zur Festigung der Kenntnisse darstellen, kommt der Auswahl der Beispiele, der Kontrolle der Kenntnisse und der sich daraus ergebenden Nachbesprechung besondere Bedeutung zu.

Querverbindungen zu den theoretisch-fachlichen Unterrichtsgegenständen dienen vor allem der Motivation der Schüler sowie der Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration.

Der Vorgang des Mathematisierens und Modellbildens sowie der damit zusammehängenden Theorienbildung wird dem Schüler in erster Linie an Beispielen klar gemacht. Besonders wichtig ist dabei die Einsicht, daß jedes mathematische Modell infolge Vereinfachungen nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit liefert und daß die Arbeit an einem Modell ständiger Rückkopplung an die Ausgangssituation bedarf. Die Behandlung von Sachverhalten mit Hilfe eines mathematischen Modells (allenfalls mehrerer konkurrierender Modelle, zB bei der Auswertung statistischer Daten) gestattet die Diskussion der Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Grenzen der Anwendung der Mathematik.

Die Einführung und Festigung des Begriffs der Funktion ist ein ausgezeichneter Anlaß zur Einübung des Umganges mit Tabellen. Zur besseren Veranschaulichung können empirische Funktionen dienen. Die Stereometrie dient auch der Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens, beispielsweise durch Schrägrißskizzen und Modelle.

Die Themen der Wahrscheinlichkeitsrechnung sind nur im Hinblick auf ihre Anwendung in der Statistik bedeutsam. Bei der Interpretation und Beurteilung von Statistiken aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich kann der Schüler seinen sprachlichen Ausdruck und seine Argumentationsfähigkeit sowie das Arbeiten mit Tabellen und graphischen Darstellungen verbessern. Bei der Anwendung von Folgen, Reihen und Differenzengleichungen auf die Beschreibung biologischer Vorgänge kann auf die Analogie zu wirtschaftlichen Vorgängen hingewiesen werden.

Bei der Behandlung der Finanzmathematik kann auf die Methoden der Investitions- und Rentabilitätsrechnung eingegangen werden.

Im I. und II. Jahrgang je 4 Schularbeiten, im III. und IV. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.

  1. 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
  1. 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen. Er soll sein Wissen über Stoffe und chemische Vorgänge bei der Verwendung von Produkten und Produktionsmitteln im beruflichen und privaten Alltag anwenden können.

Der Schüler soll chemische Aussagen zu seinem Fachgebiet beurteilen und anwenden können.

Der Schüler soll bei der Verwendung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt abwägen können und seine Handlungen danach ausrichten. Er soll die mit dem Einsatz von chemischen Substanzen verbundene Entsorgung fachgerecht durchführen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Stellenwert der Chemie:

Aufgaben und Methoden. Stoffe, chemische Schreibweise, Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen (Stoffmenge, Stöchiometrie, Energetik chemischer Reaktionen).

Nichtmetallische Elemente und deren Verbindungen:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser, Edelgase, Halogene, Chalkogene, Stickstoff, Phosphor, Arsen, Kohlenstoff, Silicium, Germanium, Bor.

Atombau und Periodensystem der chemischen Elemente:

Aufbau der Elektronenhülle, Periodizität chemischer Eigenschaften.

Chemische Bindung:

Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung, Nebenvalenzbindung.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kernchemie:

Nukleonen, Isotope; Radioaktivität.

Physikalische Chemie:

Massenwirkungsgesetz, Dissoziationsreaktionen, Löslichkeit und Löslichkeitsprodukt, Protolysereaktionen (Säuren und Basen, pH-Wert; Neutralisation; Hydrolyse, Pufferung, Indikatorwirkung, Salze), Redoxreaktionen (Spannungsreihe der Metalle und Nichtmetalle, Elektrolyse; Spannungserzeugung, Korrosion).

Chemie der Metalle und deren Verbindungen:

Metalleigenschaften, Erzanreicherung, Erzaufbereitung, Reduktionsverfahren, Eigenschaften und Verwendung wichtiger Gebrauchsmetalle und deren Verbindungen (Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Aluminium, Zinn, Blei, Kupfer, Edelmetalle, Zink, Quecksilber, Cadmium, Eisen).

Organische Chemie:

Begriffe, Benennungsprinzipien, Sonderstellung der Kohlenstoffverbindungen, Arten organisch-chemischer Reaktionen, Kohlenwasserstoffe (Alkane, Alkene, Alkadiene, Alkine, Zykloalkane, aromatische Kohlenwasserstoffe), Erdgas und Erdöl (Suche und Förderung, Verarbeitung, Petrochemie).

III. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Kohlenstoffverbindungen mit funktionellen Gruppen:

Halogenverbindungen, Hydroxylverbindungen, Ether, Carbonylverbindungen, Carboxylverbindungen (Carbonsäuren und Ahydride, Carbonsäureester, Wachse, Fette, Seifen und Waschmittel), Ester anderer Säuren (Salpetersäureester, Phosphorsäure- und Thiophosphorsäureester, Schwefelsäureester), Hydroxicarbonsäuren, Aminocarbonsäuren.

Biochemie:

Saccharide, Eiweißstoffe, Nukleinsäuren, Wirkstoffe. Holzaufschluß; halbsynthetische Chemieprodukte.

Makromolekulare Stoffe. Farbstoffe.

Analysenverfahren in der organischen Chemie und in der Biochemie:

IR-Analyse, UV-Analyse, NMR-Analyse, Massenspektrometrie, Gas- und Flüssigchromatografie, Schicht- und Papierchromatografie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes sowie die physiologische Bedeutung der Stoffe. Daher empfiehlt sich zum Beispiel eine gründlichere Behandlung der chemischen Umweltbelastung unter Einbeziehung ökologischer, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte. Hinweise auf die Bedeutung der Stoffe für die wirtschaftliche Situation Österreichs sind wertvoll.

Die Durchführung chemischer Experimente schult die Beobachtungsgabe der Schüler. Ihre Interpretation erfordert logisches Denken und fördert das Verständnis chemischer Vorgänge und Gesetzmäßigkeiten. Erarbeitete Gesetze werden umso besser eingeprägt, je öfter auf sie Bezug genommen wird. Das Massenwirkungsgesetz kann beispielsweise für die Erklärung der Löslichkeit von Feststoffen, zur Berechnung des pH-Wertes sowie für die Erarbeitung der Ammoniaksynthese herangezogen werden.

Zur Erklärung von Phänomenen im atomaren Bereich erweist sich das jeweils einfachste Modell unter Hinweis auf seine begrenzte Richtigkeit als am günstigsten.

Bei der Besprechung der chemischen Elemente ist folgende Reihenfolge vorteilhaft: Stellung im Periodensystem der Elemente; Vorkommen, Herstellung und Eigenschaften; Verwendung; wichtige Verbindungen.

Aktuelle Themen des Umweltschutzes (Waldschädigungen, Gewässerverunreinigung, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden ua.) erhöhen den Praxisbezug des Unterrichtes und führen zu umweltschonendem Verhalten. Die begrenzte Verfügbarkeit von Rohstoffen erfordert das Eingehen auf Möglichkeiten der Wiederverwertung sowie auf alternative Stoffe.

In Diskussionen und Referaten können Alltagsprobleme der angewandten Chemie aufgearbeitet werden.

Die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen stellt einen weiteren Praxisbezug her, fördert die Motivation der Schüler und erhöht das Verständnis.

Zur Verstärkung der Selbständigkeit kann es günstig sein, die Schüler mit Fachliteratur selbständig arbeiten zu lassen.

  1. 10. CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Untersuchungen an Wasser, Boden, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und Luft mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift durchführen und die Ergebnisse interpretieren können.

Der Schüler soll verläßlich, sauber und rationell arbeiten.

Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln, Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren, Aufschließen).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, analytisches Wägen, Volumsmessung bei Flüssigkeiten und Gasen, moderne physikalische Messung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionen- und Kationennachweise, Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie, Komplexometrie).

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Schicht-, Papier- und Säulenchromatografie, moderne physikalisch-chemische Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens von Untersuchungs- und Analyseverfahren in der Berufspraxis. Die Einhaltung der Arbeits- und Dosierungsanweisungen erfordert besondere Beachtung. Um Resultate innerhalb einer vertretbaren Fehlergrenze zu erhalten, empfiehlt sich die Wiederholung der Analysen und Proben.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 11. BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll grundlegende Prozesse des Stoff- und Energiewechsels sowie der biologischen Stoffproduktion von Pflanze und Tier erklären können. Er soll die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Ökosysteme und der gesamten Biosphäre erläutern können. Er soll die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können.

Der Schüler soll Organismen in das natürliche System einordnen können. Er soll den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können.

Der Schüler soll den Bau und die Funktion von Geweben, Organen und Organsystemen ausgewählter Arten erläutern und vergleichen können. Er soll die Anwendungsmöglichkeiten genetischer Gesetzmäßigkeiten in der forstlichen Pflanzenzüchtung erläutern können.

Der Schüler soll Teile von Pflanzen und Tieren untersuchen, mikroskopische Präparate anfertigen und Untersuchungsergebnisse interpretieren und dokumentieren können.

Der Schüler soll den Zeigerwert von Pflanzen erläutern und den anthropogenen Einfluß auf Pflanzengesellschaften aufzeigen können.

Der Schüler soll die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen. Er soll das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen.

Der Schüler soll Freude an den Erscheinungsformen der Natur und beim Umgang mit der Natur empfinden können. Er soll bereit sein, Maßnahmen zur Verbesserung gestörter Umweltsituationen zu treffen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (6 Wochenstunden):

Zelle:

Bau, Funktion.

Stoff- und Energiewechsel:

Energiefluß. Biomoleküle-, Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen.

Reiz- und Bewegungsphysiologie:

Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssysteme; Verhalten.

Wachstum und Vermehrung:

Wachstum, Entwicklung; Fortpflanzung, Vererbung.

Stammesgeschichtliche Entwicklung:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Entstehung von Kulturpflanzen und Haustieren.

Ökologie:

Biosphäre; Biogeographie. Autökologie, Demökologie, Synökologie; Ökosoziologie.

Methoden:

Mikroskop (Bau, Funktion, Bedienung). Mikrobiologische Kulturmedien und Präparate. Dokumentationsmethoden (Zeichnung, Protokoll, Foto, Präparat). Pflanzen- und Tierbestimmung.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzenarten:

Bau und Umbildungen der Organe. Stoffaufnahme, Stoffwechsel und Ertragsbildung, Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung und Vererbung (Frucht- und Samenbildung, Samenkeimung, vegetative Vermehrung).

Forstbotanik:

Evolution und Systematik forstlich bedeutender Pflanzen. Areal und Vegetation, Standort und Ökosystem.

Zoologie:

Anatomie und Physiologie der Waldtiere. Verhalten der Tiere (soziale Organisation, Kommunikation, Orientierung).

Ökologie:

Natürliche und anthropogen beeinflußte Ökosysteme.

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden der Botanik und der Zoologie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Bedeutung für die Forstwirtschaft, die Stellung als Leitart in heimischen Ökosystemen und der Beitrag zur Veranschaulichung evolutionärer Zusammenhänge. Dies erfordert ua. die besondere Betonung der einheimischen Holzgewächse und der forstlich genutzten Exoten, der krautigen Pflanzen und der Sporenpflanzen des forstlichen Biotops und der in der Jagd- und Fischereiwirtschaft wichtigen Tiere.

Das ganzheitliche Verständnis wird durch die Stoffabfolge nach Funktionen gefördert, wobei der Bau der Organismen dort eingefügt wird, wo er die Funktion besonders typisch illustriert.

Aus den Wechselbeziehungen zwischen Produzenten, Konsumenten und Reduzenten oder Räubern und Beute läßt sich gut aufzeigen, daß es keine absolut nützlichen oder schädlichen Tiere gibt.

Anwendungsorientierte Kenntnisse von Pflanzen, Pflanzengesellschaften und Tieren können insbesondere durch Lehrausgänge und Exkursionen erworben werden.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je zwei Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren); Untersuchungen (Zelle, Gewebe, Organe, Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie); Zerlegen und Zergliedern (pflanzliche und tierische Organe und Organismen); Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln);

Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung, Insektensammlung, Schädlingssammlung); Beobachten (pflanzliche und tierische Entwicklungsstadien, Verhalten, typische Merkmale);

Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto); Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

12. MASCHINSCHREIBEN

Siehe Anlage 1.

13. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. 14. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen und eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden und der einschlägigen Normen zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für sein Fachgebiet wichtigen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen richtig darstellen können.

Der Schüler soll geometrische Sachverhalte präzise beschreiben können. Er soll Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Sauberkeit, Geduld und selbstkritisches logisches Denken als Voraussetzung zur Bewältigung von Aufgaben erkennen und bejahen. Er soll technische Gestaltungsaufgaben mit Formgefühl lösen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben (frontale und horizontale Axonometrie). Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke; Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche.

Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt.

Prismen- und Pyramidenflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene.

Anwendung auf Netzkonstruktionen. Objekte aus dem Fachgebiet.

Ebene Schnitte:

Ebene Schnitte von Prismen- und Pyramidenflächen; Parallelperspektivität und perspektive Affinität.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kreise, Drehzylinder- und Drehkegelflächen, Kugelflächen:

Normalriß eines Kreises. Perspektive Affinität einer Ellipse zu den Scheitelkreisen, Konstruktion einer Ellipse aus den Hauptscheiteln und einem Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise.

Schnitte und Verebnungen von Drehzylinder- und Drehkegelflächen:

Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Ebene Schnitte von Drehzylinder- und Drehkegelflächen. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Drehzylinderflächen und Drehkegelflächen sowie von Drehzylinder- bzw. Drehkegelflächen mit Kugelflächen. Anwendung auf Gewölbeformen, Durchlässe und Rohrverbindungen.

Verebnungen von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Flächenstücken.

Kotierte Projektion:

Kotierter Grundriß. Intervall und Böschung einer Geraden, Schichten- und Fallgeraden einer Ebene. Intervall und Böschung einer Ebene. Geländeflächen, Schichtenpläne, Profile. Böschungsflächen. Anwendung auf die Ermittlung von Damm- und Einschnittflächen.

Perspektive:

Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Perspektive mit horizontaler Blickachse, Durchschnittverfahren. Darstellung ebenflächig begrenzter Bauobjekte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategie anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen wird; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper“ ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Normale Axonometrie kann als spezielle Axonometrie gegebenenfalls im I. Jahrgang eingeführt und im II. Jahrgang verwendet werden. Es empfiehlt sich, zur Stützung der Raumanschauung durchgehend axonometrische Risse zu verwenden. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt sich, auf die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenfläche als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ empfiehlt es sich, um eine ökonomische Behandlung der Aufgaben zu erreichen, die Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und die Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie auf die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene zurückzuführen. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Für den Themenbereich „Ebene Schnitte“ ist es zweckmäßig, zwischen den im Raum und in der Zeichenebene auftretenden Abbildungen zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Kreise, Drehzylinder- und Drehkegelflächen, erweist sich die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises als vorteilhafter denn Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen. Es empfiehlt sich, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene liegenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Schnitte und Verebnungen von Drehzylinder- und Drehkegelflächen“ können gegebenenfalls die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden. Aus grafischen Gründen empfiehlt es sich, von Schnittkurven stets auch die Tangenten zu konstruieren.

Im Themenbereich „Kotierte Projektion“ wird der Begriff Fallgerade zweckmäßigerweise nur bezüglich der horizontalen Grundrißebene verwendet. Gegebenenfalls können Schnitte nur nach der Profilmethode konstruiert werden.

In jeder Schulstufe sind bis zu 3 zweistündige Schularbeiten zulässig.

15. STANDORTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Ursachen des Wetters und des Klimas und die Einflüsse des Wetters und des Klimas auf die Vegetation kennen. Er soll die Entstehung, den Aufbau und die Formung der österreichischen Landschaften kennen.

Der Schüler soll die Bestandteile, die Entstehung, den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Bodentypen und die Vorgänge im Boden kennen. Er soll die Durchführung und die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen erläutern, die Eignung der Böden für die Forstwirtschaft beurteilen und Maßnahmen der Bodenverbesserung auswählen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Elemente des Wetters:

Temperatur, Luftdruck, Luftbewegung; Wasserkreislauf (Niederschläge, Verdunstung, Luftfeuchtigkeit, Bewölkung).

Wetterbeobachtung:

Messung von Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Niederschlag, Wind, Himmelsbedeckung und Sonnenscheindauer. Wetterstationen, Wettervorhersage.

Wettereinflüsse auf den Wald:

Licht, Temperatur, Wind, Wasser; Umwelt- und Schutzwirkungen des Waldes.

Klimaeinflüsse:

Klimaräume, Klimatypen und Modifikationen. Wärme- und Niederschlagsverhältnisse in Österreich. Klimabedingte Baumartenverbreitung; Waldstufen und Waldgesellschaften.

Landschaften Österreichs:

Entstehung, Aufbau, Formung.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Bodenbestandteile:

Mineralische Bestandteile, organische Bestandteile, Bodennährstoffe, Bodenwasser, Bodenluft.

Bodenbildung:

Physikalische, chemische und biologische Verwitterung.

Aufbau des Bodenkörpers:

Bodengefüge (Elementar-, Kohärent-, Aggregat-, Segregatgefüge), Einflußfaktoren der Gefügebildung, Bodendichte, Bodenarten (Aufbau, Nutzungsmöglichkeiten).

Bodentypen:

AC-Profil (Tschernosem, Rendzina, Ranker), ABC-Profil (Braunerden, Podsol, Sol lessive, Gleye), Salzböden, Moore. Torfe (Eigenschaften, Wertmerkmale).

Bodenhaushaltsprozesse:

Stickstoffbindung und Umwandlung, Sorption, Fixierung, Wirkung des pH-Wertes.

Kenndaten der Böden:

Bodenkartierung, Bodenbewertung (Schätzrahmen, Beziehung zum Einheitswert).

Bodenprovinzen:

Geologisch-morphologische Gliederung, Bodengesellschaften in den Provinzen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Wichtig ist auch die Bereitstellung von Kenntnissen und Fertigkeiten für den Pflichtgegenstand „Forstwirtschaftliches Praktikum“.

Das Einbinden biologischer, chemischer und physikalischer Vorkenntnisse der Schüler in den Unterricht ist motivationsfördernd und ökonomisch.

Die Verwendung von Bildern, Filmen, Karten und Gesteinsproben fördert den Praxisbezug und die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Meteorologische Instrumente können von den Schülern selbst bedient werden.

Exkursionen und Lehrausgänge sind besonders zur Veranschaulichung der Einwirkung von Boden und Klima auf die Vegetation und die Selektion der Baumarten, zur Demonstration der Spatenprobe, der Acker- und Grünlandschätzung und der Bodentypenbestimmung nützlich.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. Jahrgang 1 Wochenstunde.

Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Wetterbeobachtung (Messung von Niederschlagsmengen, Bestimmen von Forst-, Dürre-, Wind- und Vernässungsschäden), Erkennen von Bodenleitpflanzen; Bodenuntersuchung (Entnahme von Bodenprofilen, Bodenanalyse).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen und Schaubilder umfassen.

16. WALDBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft kennen. Er soll Maßnahmen der Waldverjüngung und der Waldpflege nach ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen, planen, durchführen, überwachen und ihre Ergebnisse auswerten können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Gliederung des österreichischen Waldes:

Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).

Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:

Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, kolline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, euroamerikanische Hybriden.

Waldaufbau:

Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen, Baumklassen nach Kraft, Schädelin und IUFRO, Bestockung). Mischungen (Mischungsarten nach Baumarten, nach der Dauer und nach dem Alter; Mischungsformen).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Planung der Waldverjüngung:

Baumartenwahl, Ziele (Bestockungs-, Verjüngungs-, Betriebsziel), zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung.

Künstliche Verjüngung:

Saatgut (Fruchten, Lagerung, Prüfung, Behandlung), Pflanzgut (Ankauf, Lohnanzucht; Anzucht im Forstgarten und in Behältern). Vorbereitung der Verjüngungsfläche (Schlagabfälle, Schlagvegetation, Boden). Verjüngung durch Saat (Saatformen, Saatgutbedarf, Samenbedeckung, Saatzeit, Saattechnik). Verjüngung durch Pflanzung (Pflanzzeit, Pflanzverbände, Pflanzverfahren, Pflanzpflege). Unterbau, Vorbau, Nachbau. Äcker, Wiesen, Weiden; Hochlagen; extreme Gebirgsstandorte.

Natürliche Verjüngung:

Baumarten, Bestandslücken, Verfahren (Kahl-, Schirm-, Saum-, Femelschlag, kombinierte Verfahren; Beurteilung der Verfahren).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Waldpflege:

Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistung, nutzungstechnische Zusammenhänge.

Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Ästung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.

Betriebsarten:

Niederwald, Mittelwald, Hochwald; Plenterwald, Plantagenwälder.

Schutzwald:

Bewirtschaftungsregeln, Gefährdung, Nutzungsformen in aufgelösten Beständen, in Wildbach- und Lawinengebieten, in Grabeneinhängen, Rutschgelände; Schutzwaldpflege und -sanierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zur Gewinnung eines Gesamtüberblicks über die Waldbaumethoden in der österreichischen Forstwirtschaft und die Vielseitigkeit als Erfordernis der optimalen Verfahrenswahl.

Vorkenntnisse können aus den Pflichtgegenständen „Biologie und angewandte Biologie“, „Standortkunde“, „Forstwirtschaftliches Praktikum“ sowie aus dem Pflichtpraktikum eingebaut werden; zu ihrer rechtzeitigen Bereitstellung ist vielfach die Absprache mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes erforderlich.

Über ökologische Zusammenhänge können keine Vorkenntnisse vorausgesetzt werden, weshalb der frühen Schulung des Blickes für Vegetationsgesellschaften und deren standortbedingte Veränderungen größte Bedeutung zukommt. Dabei empfiehlt sich das Ausgehen von den Baumarten im Wohnort des Schülers, gefolgt von der Behandlung von Wuchsbezirken und Waldgebieten mit geologisch und klimatisch bedingten Waldgesellschaften und schließlich des Zeigerwertes der Standortpflanzen.

Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am besten durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.

Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Ansprechen von Beständen, graphische und rechnerische Analyse in jungen und alten, reinen und gemischten Beständen, Baumklassifikationen, Bestandspflege, Waldbauplanung.

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen und Schaubilder umfassen.

Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

17. FORSTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige, forstlich nützliche und schädliche Organismenarten sowie bedeutendere Forstschäden identifizieren können. Er soll die im Forstschutz verwendeten mechanischen Schutzmittel und Vorkehrungen sowie die häufigsten chemischen Forstschutzmittel kennen und den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechend anwenden können. Er soll die für eine gegebene Aufgabe des Forstschutzes zu verwendenden Mittel auswählen können.

Der Schüler soll die im Forstschutzdienst anfallenden Aufgaben kennen und lösen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Begriffe:

Forstschaden, Schädling, Waldkrankheit, Kalamität, pathogene Faktoren, Pathozön, Waldhygiene, Waldtherapie.

Der Wald als Beziehungsgefüge:

Biozön, Abiozön, Biotop, Geobiozönose, Ökosystem Wald, Selbstregelung, Fremdregelung, ökologische Sukzession.

Abhängigkeit, Verlauf und Auswirkungen von Waldkrankheiten:

Disposition des Einzelbaumes und des Bestandes, Krankheitssymptome am Einzelbau und am Bestand, Krankheitsverlauf (Stadien, Wundheilung, Reproduktionsvermögen der Bäume), wirtschaftliche Auswirkungen (Holz- und Geldertragsverluste, Störungen des Betriebsablaufes), Auswirkungen auf das Ökosystem.

Insekten:

Anatomische Erkennungsmerkmale, Entwicklung, Lebensweise und Massenwechsel (Gradation, Fluktuation). Forstnützliche und forstschädliche Arten von Käfern, Schmetterlingen, Schnabelkerfen, Geradflüglern, Hautflüglern, Zweiflüglern und Netzflüglern.

Niedere Tiere, Mikroorganismen und Pflanzen im Forstschutz:

Pilze (Aufbau, Lebensbedingungen, Ausbreitung; Oomyceten, Zygomyceten, Ascomyceten, Deuteromyceten, Basidiomyceten), Schmarotzerpflanzen, Mikroorganismen, phytopathogene Würmer.

Wirbeltiere:

Forstnützliche und forstschädliche Wirbeltiere unter besonderer Berücksichtigung der Wildarten, des Weideviehs, der Nagetiere und der Vogelwelt; Wildschadensabwehrmaßnahmen, waldbauliche und jagdliche Vorbeugungsmaßnahmen gegen Wirtbeltierschäden.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Schädlingsbekämpfung:

Schreckstoffe, Lockstoffe, Giftstoffe (Begriff, Wirkung und Zusammensetzung von giftigen Pflanzenschutzpräparaten, Vorsichtsmaßnahmen, Giftklassen, LD50-Wert, ADI-Wert) im Forst zugelassene Wirkstoffe (Insektizide, Fungizide, Rodentizide, Akarizide, Herbizide). Biologische Bekämpfungsmaßnahmen.

Abiotisch bedingte Forstschäden:

Forstschäden durch Immissionen, Boden- und Umweltverschmutzungen (Ursachen, Quellen, Schadenssymptome und Schadensausmaß, Möglichkeiten der Schadensverhütung, gesetzliche Bestimmungen); Waldbrände (Brandursachen und Arten von Feuerschäden, Vorbeugungsmaßnahmen, gesetzliche Bestimmungen, Behandlung von brandgeschädigten Wäldern); Witterungsschäden, bewirtschaftungsbedingte Schäden (waldbauliche Vorbeugungsmaßnahmen, gesetzliche Bestimmungen).

Forstschutzdienst:

Aufgabenbereich, Pflichten und Rechte der Forstschutzorgane; gesetzliche Bestimmungen.

Waldhygiene und Waldtherapie:

Saubere Waldwirtschaft, forstschutzorientierter Waldbau, gesetzliche Vorbeugungsmaßnahmen; Forstschutzplanung (Kontrolle des Eisernen Bestandes, Diagnose, Prognose, Kriterien für den Bekämpfungsbeschluß und für die Wahl des Bekämpfungsverfahrens), Würdigung der mechanischen, chemischen, biologischen und integrierten Bekämpfung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Auftretens der betreffenden Schadens- bzw. Bekämpfungsart sowie der Beitrag zum Einblick in die Vielseitigkeit der Schäden und der Bekämpfungsmaßnahmen.

Das Herstellen von Bezügen zu anderen fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen entspricht der komplexen Natur der Aufgaben des Forstschutzes.

Soweit die unmittelbare Anschauung (auch im Lehrforst sowie bei Exkursionen und Lehrausgängen in Schadgebiete und zu Firmen) nicht möglich ist, leisten Bilder und Filme nützliche Dienste.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Bestimmung von Nützlingen und Schädlingen, Erkennen von Fraß-, Brut- und Schadensbildern am Objekt; Erstellen einer Schadensentwicklungsprognose.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen und Schaubilder umfassen.

Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

18. LANDWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Produktions-, Betriebs- und Organisationsformen der österreichischen Landwirtschaft kennen. Er soll die Wechselbeziehungen zwischen Landwirtschaft und Forstwirtschaft durchschauen und bei forstlichen Entscheidungen beachten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Pflanzenbau:

Ackerbau (Getreide, Hackfrucht, Feldfutter); Spezialkulturen (Obst, Wein); Grünlandwirtschaft; Almwirtschaft; bäuerliche Waldwirtschaft.

Tierhaltung:

Fütterung, Haltungsformen.

Landwirtschaftlicher Betrieb:

Betriebsformen, Betriebsführung; Landwirtschaftskammern, landwirtschaftliche Genossenschaften.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für das Verständnis der landwirtschaftlichen Produktion, insbesondere der bäuerlichen Waldbewirtschaftung im Zusammenhang mit der gesamten Waldnutzung Österreichs.

Exkursionen und Lehrausgänge, vor allem zu einschlägigen Landwirtschaftsbetrieben, erhöhen den Praxisbezug.

19. JAGD UND FISCHEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Wildtiere in der Forst- und Landwirtschaft kennen. Er soll Lebensweise, Vermehrung und Krankheiten des Wildes kennen. Er soll Wildkrankheiten und Wildschäden erkennen, analysieren und verhüten können.

Der Schüler soll die Winterfütterung und den Abschuß planen können. Er soll Reviereinrichtungen und Jagdarten planen können. Er soll Jagdwaffen, Munition und Jagdhunde auf ihre Eignung beurteilen können.

Der Schüler soll die ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Fische in ihren natürlichen Lebensräumen und in der Fischzucht kennen. Er soll Lebensweise, Vermehrung und Krankheiten der Fische kennen. Er soll die von Forstbetrieben verwalteten Gewässer und Fischzuchten bewirtschaften und bei Wildbachverbauungen ichthyologische Faktoren berücksichtigen können.

Der Schüler soll die Behandlung von erlegtem Wild und gefangenen Fischen kennen. Er soll die Rechtsvorschriften über Jagd und Fischerei sowie die Organisation des Jagd- und Fischereiwesens in Österreich kennen.

Der Schüler soll Prüfungen zur Erlangung der Jagdkarte und der Fischereikarte seines Heimatbundeslandes ablegen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Haarwild:

Schalenwild, Nagetiere, Raubwild (Merkmale, Lebensweise, Schonzeiten, wirtschaftliche Bedeutung; Krankheiten, Parasiten, Feinde).

Federwild:

Hühnerarten, Trappen, Tauben, Drosseln, Sumpfvögel, Schwimmvögel, Greifvögel, Rabenvögel (Merkmale, Lebensweise, Schonzeiten, wirtschaftliche Bedeutung; Krankheiten, Parasiten, Feinde).

Fische:

Körperbau, Funktionen, Systematik. Heimische Fische (Merkmale, Lebensweise, Fangmethode, Brittelmaße, Schonzeiten, wirtschaftliche Bedeutung; Krankheiten, Parasiten, Feinde).

Gewässerbiotope:

Fließgewässer, stehende Gewässer.

Bewirtschaftung der Gewässer:

Natürliche Gewässer (Sportfischerei, Gewässerpflege). Teichwirtschaft.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wildhege und Wildstandsbewirtschaftung:

Wildökologie, Revier- und Äsungsverbesserung, Wildhygiene und Wildkrankheiten, Wildschäden (Arten, Verhütung).

Wildstandsbewirtschaftung und -regelung, Einsetzen von Wild. Trophäenbewertung.

Jagdbetrieb:

Reviereinrichtungen, Jagdarten, Schuß- und Pirschzeichen. Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, jagdliches Brauchtum.

Jagdhunde:

Rassen; Aufzucht, Haltung und Pflege; Krankheiten. Abrichtung und Führung.

Jagd- und Fischereirecht, Jagdschutz:

Historische Entwicklung. Rechtsgrundlagen, Jagdschutzdienst. Jagdrevierarten, Hegegemeinschaften.

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Schießwesen:

Jagdwaffen, Jagdmunition. Ballistik, Jagdoptik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; daher kommt in den zoologischen Themenbereichen den ökologischen Zusammenhängen und den äußeren Merkmalen der Arten besonderes Gewicht zu. Die Bedürfnisse der Praxis erfordern auch die Verwendung der waidmännischen Terminologie.

Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Biologie und angewandte Biologie“ und „Chemie und angewandte Chemie“ (Wasseruntersuchungen) werden zweckmäßigerweise genützt. Als Einstieg erweisen sich Statistiken über die wirtschaftliche Bedeutung von Jagd und Fischerei als günstig.

Die Reihenfolge der Darbietung folgt zweckmäßigerweise der biologischen Systematik. Dabei empfiehlt sich wegen der Einbindung der Vorkenntnisse der Schüler das Ausgehen von den äußeren Merkmalen.

Der Unterricht wird durch Präparate, Trophäen und bildliche Darstellungen anschaulich gemacht; auch Exkursionen und Lehrausgänge können zur Verdeutlichung sinnvoll eingesetzt werden.

Von besonderer Bedeutung für die Berufsausübung ist die Betonung waidgerechten Verhaltens.

20. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll jene Kenntnisse aufweisen, die für Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes sowie für deren Prüfung auf Funktion und Eignung erforderlich sind.

Der Schüler soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung - auch im Einzelfall - in bezug auf Arbeitsanforderungen, auf Ziele und Formen der Zusammenarbeit und der sozialen Beziehungen, auf die Produktionsverfahren und auf ökologische Faktoren kritisch beurteilen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Werkstoffe und Hilfsstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle; abgewandelte Naturstoffe; Kunststoffe; Brennstoffe, Treibstoffe, Schmiermittel.

Metallbearbeitung:

Anreißen und Prüfen. Spanabhebende und spanlose Bearbeitung.

Maschinenelemente:

Verbindungselemente, Bewegungselemente, Elemente der strömenden Bewegung.

Elektrotechnik:

Leitungsnetz, Beleuchtung, Beheizung, Elektromotoren, Schutzmaßnahmen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Verbrennungskraftmaschinen:

Arten, Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Kraftfahrzeuge:

Antrieb, Bremse, Lenkung, Bereifung; Kraftfahrzeugelektrik. Traktor und Schlepper (Bauarten, Geräteanbau und -antrieb, Hydraulik).

Arbeitsmaschinen:

Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf technische Routineaufgaben des Fachgebietes.

Der theoretische Unterricht erweist sich als umso wirksamer, je besser sein Aufbau mit jenem des praktischen Unterrichtes koordiniert wird. Saisonmäßig eingesetzte Maschinen werden am besten zur Zeit ihres Einsatzes behandelt. Als Arbeitsverfahren empfiehlt sich vor allem die Planung der Erstellung neuer sowie der Mechanisierung bestehender Anlagen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Faktoren. In diesem Zusammenhang können Exkursionen und Lehrausgänge zu Betrieben des Gartenbaues und der Landmaschinenindustrie sowie zu Maschinenvorführungen einen bedeutenden Beitrag leisten.

  1. 21. ARBEITSTECHNIK UND ARBEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Einflüsse auf die menschliche Arbeitskraft kennen; er soll die menschliche Arbeitskraft sowie Betriebsmittel und Arbeitsverfahren nach wirtschaftlichen, arbeitsphysiologischen und arbeitshygienischen Gesichtspunkten bestmöglich einsetzen.

Der Schüler soll die Leistung von Mensch und Maschine sowie Entlohnungssysteme beurteilen und verbessern können. Er soll die Kosten des Einsatzes von Personal, von Maschinen und von Prozessen berechnen und den inner- und überbetrieblichen Einsatz von Maschinen und Geräten planen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Werkzeuge, Geräte und Maschinen der Forstwirtschaft:

Handwerkzeuge für den Waldbau, Forstschutz und Holzernte; Motorsäge (Arten, Sicherheitsvorkehrungen, Motorsägenkette), Instandsetzung und Pflege, Fäll- und Schneidetechnik. Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Ausbildung des Forstarbeiters:

Berufsstand, Ausbildungsvorschriften. Arbeitspädagogik.

Ergonomie:

Aufgaben. Ermüdung und Erholung, Beanspruchung des Menschen bei der Arbeit (Definition, Messung), körperliche Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit, Leistungspulsindex; Ernährung, Arbeitsgestaltung (Körperstellung, Arbeitstempo, Pauseneinteilung); Arbeitszeit, Freizeit.

Arbeitshygiene:

Arbeitsverfahren der Holzernte. Arbeitnehmerschutz (Ursachen und Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) Unfallstatistik, Rechtsvorschriften, Unfallverantwortlichkeit, Unfallmeldung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Bewegung und Lagerung des Holzes:

Rückung und Bringung (manuelle und tierische Verfahren, Verfahren mit Schlepper und mit Seil). Lagerung, Be- und Entlandung, Transporte.

Leistungsbewertung in der Forstwirtschaft:

Leistungsgrundlagen, Leistungsuntersuchung (Arbeitsablauf-, Arbeitszeit-, Arbeitswertstudien). Ermittlung der Vorgabezeiten für forstwirtschaftliche Tätigkeiten (freie Verakkordierung, Leistungstafeln, Rahmenakkorde, Leistungsprämien).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Entlohnung:

Lohngerechtigkeit, Arbeitsbewertung, Lohnformen.

Arbeitssteuerung:

Arbeitsplanung, Arbeitsgestaltung, Arbeitsüberwachung, Leistungshilfe, Arbeitspsychologie, Führungstechnik.

Maschinen der Forstwirtschaft:

Arten (für Fällung, Entastung, Entrindung, Ausformung, Rückung und Bringung; für Forstgarten, Forstkulturen, Forstschutz und Bestandspflege; zum Hacken und Spalten, zum Laden), Instandsetzung, Pflege. Betriebsmittelzeit, Maschinenkosten, Kostenträgerrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Besonders in den Themenbereichen des III. und IV. Jahrganges stehen die Erhaltung der menschlichen Arbeitskraft und die Leistungssteigerung im Vordergrund.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für fächerübergreifende Projekte ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Maschinenkunde“ wichtig. Von Bedeutung ist auch die zeitliche Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Forstwirtschaftliches Praktikum“.

Für Planungs- und Meßaufgaben empfiehlt sich Gruppenarbeit. Der Unterricht wird durch Verwendung der Originalausrüstung sowie von Modellen, Bildern und Filmen anschaulich gestaltet; im IV. und V. Jahrgang unterstützen Exkursionen und Lehrausgänge zum Themenbereich „Maschinen der Forstwirtschaft“ die Praxisnähe.

  1. 22. MUSIKERZIEHUNG UND BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Formen der Umwelt bildnerisch wiedergeben können. Er soll die Beziehung zwischen Form und Inhalt von Werken der bildenden Kunst erfassen. Er soll an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks Freude empfinden.

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Schriftarten kennen; er soll sie schreiben und zeichnen können.

Der Schüler soll mit Freude singen und Musik hören. Er soll für richtiges Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen; er soll Singstimmen vom Blatt lesen können. Er soll einfachere ein- und mehrstimmige Lieder singen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zeichnen, Malen, Modellieren:

Geometrische Körper, Naturformen, Licht und Schatten.

Schrift:

Handhabung der Schreibwerkzeuge. Gebrauchsschriften. Zierschriften, Schrift und Ornament.

Werkstoffgestaltung:

Dekorative Gestaltung, graphische Gestaltung.

Kunstbetrachtung:

Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Formale und inhaltliche Analyse von Kunstwerken.

Gesang:

Atemübungen. Stimmbildung. Ein- und zweistimmige österreichische Volkslieder und Kanons. Mehrstimmige Lieder aus dem deutschen Sprachraum.

Notenlehre:

Noten, Pausen, Versetzungszeichen. Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen. Blattlesen (ein- und mehrstimmig).

Tonsysteme:

Durtonleiter (Intervalle, Akkorde).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Förderung der Freude an der bildenden Kunst und an der Musik. Der Vielfalt im Themenbereich „Kunstbetrachtung“ und der Beteiligung der Schüler an der Auswahl der Themen und Gestaltung in den ausführenden Themenbereichen kommt hohe Bedeutung zu. Im Themenbereich „Musikerziehung“ kommt dem Gesang und der Unterstützung des Unterrichtes durch Musikhören und der Beteiligung der Schüler an der Liedauswahl hohe Bedeutung zu.

Zur Unterstützung der Übungen im Zeichnen, Malen, Modellieren und Werkstoffgestalten, die auch im Freien stattfinden können, dienen Anschauungsmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen.

Instrumentale Fertigkeiten von Schülern werden zweckmäßigerweise in den Unterricht und in Schulveranstaltungen eingebunden. Die Vorbereitung auf aktuelle künstlerische und musikalische Ereignisse fördert die Motivation.

Der Gesamtheit der musikalischen und der Gesamtheit der bildnerischen Themenbereiche kommt gleiches Gewicht zu.

23. VERMESSUNGSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verfahren, die Instrumente und die Organisation des Vermessungswesens kennen. Er soll im Forstbetrieb anfallende Vermessungsarbeiten planen, durchführen und auswerten können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elemente:

Maßeinheiten für Winkel, Länge und Fläche. Maßstäbe.

Messungen:

Abstecken von Geraden, rechten Winkeln und Kreisbogen. Direkte und indirekte Längenmessung, Winkelmessung.

Geräte:

Theodolit, Bussole, Bussolentheodolit, Nivellierinstrument.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Messungen:

Aufnahmeverfahren (Polygonzug, Bussolenzug). Höhenmessung (Staffelmessung, Nivellement, trigonometrische und barometrische Höhenmessung). Flächenermittlung.

Dokumentation:

Skizzen, Pläne und Forstkarten (Materialien, Gestaltung, Genauigkeitsanforderungen). Aerofotogrammetrie (Erstellung, Auswertung, Orthofoto; Anwendung in der Forstwirtschaft).

Besitzstandssicherungen:

Rechtsgrundlagen, Herstellung verlorener Grenzen, Grenzsicherung.

Landesvermessung:

Organisation, Katasterwesen, Landesaufnahme, Vermessungsgesetze.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der forstlichen Berufspraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Geräte und Unterlagen große Bedeutung zu.

Zur Förderung des Gesamtüberblicks ist es wichtig, daß der Schüler im Rahmen der praktischen Übungen ein vollständiges vermessungstechnisches Projekt von der Geländeaufnahme über die erforderlichen Berechnungen bis zur Erstellung und Auswertung maßstabgetreuer Pläne selbst ausführt. Die Selbstbeschaffung und die Anwendung amtlicher Vermessungsunterlagen erhöhen die Selbständigkeit.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Rechtwinkelverfahren, Liniennivellement, Flächennivellement und tachymetrische Messungen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.

24. BAUKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für bautechnische Berechnungen für einfache Bauten im Forstbetrieb beherrschen; er soll technische Berechnungen systematisch durchführen und maßstäbliche Baupläne anfertigen können.

Der Schüler soll einfache Bauten im Forstbetrieb auf Eignung, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen beurteilen und planen können.

Der Schüler soll Baustoffe, Maschinen und Geräte für Bauten im Forstbetrieb auswählen können. Er soll die für die Vergabe und Überwachung von Bau- und Bauinstandsetzungsarbeiten erforderlichen Kenntnisse aufweisen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Statik:

Kraft und Kraftsysteme, Schwerpunkt und statisches Moment. Statisch bestimmte Träger, Auflagerdrücke, Maximales Moment, Querkraftverlauf; Erd- und Wasserdruck auf ebene Flächen.

Festigkeitslehre:

Spannung und Verformung, Beanspruchungsarten (Zug-, Druck-, Biege-, Scher- und Knickfestigkeit), Trägheitsmoment, Widerstandsmoment, einfache Träger und Druckstäbe aus Holz und Stahl, Mauerspannungen bei ausmittiger Belastung.

Bauzeichen:

Normen und Symbole.

Baustoffe:

Baustoffe (Bausteine, Bauplatten und Rohre, Isolierstoffe, Metalle, Holz, Glas, Kunststoffe, Bindestoffe; bauphysikalische Eigenschaften).

Baubetrieb:

Bauplanung und Baurecht; Baufinanzierung; Baustelleneinrichtung.

Hochbau:

Fundamente, Wände und Mauern, Decken, Fußböden, Stiegen, Holzkonstruktionen, Dachdeckung, Fenster und Türen, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen (Energie, Wasser, Abfallbeseitigung).

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Forstlicher Straßenbau:

Planungsgrundsätze; generelle Planung und Detailplanung, Absteckung der Nullinie. Unterbau (Erdbau und Felsbau, Baumaschinen und Baumethoden). Oberbau (Stabilisierung, Schotterdecke, Mischgutdecken, Erdwege, Schleifwege, Knickschlepperwege, Fahrbahnentwässerung, Instandhaltung).

Forstlicher Brückenbau:

Planungsgrundsätze; Ermittlung des Durchflußprofiles, Belastungsannahmen, Unterbau; Widerlager, Joche und Pfeiler; Oberbau; Holz-Beton-Stahltragwerke, Brückeninstandhaltung.

Baubetrieb:

Baumaschinen (Arten, Funktion, Einsatz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Bauaufsicht für forstliche Bringungsanlagen. Der Praxisbezug wird durch Besprechung ausgeführter Projekte sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge (Betriebs- und Baustelleneinrichtungen) erhöht. Bilder und Zeichnungen fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

  1. 25. WILDBACH- UND LAWINENVERBAUUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben und Probleme des Schutzwasserbaues und der Lawinenverbauung sowie die einschlägigen Verbauungsmethoden und flächenwirtschaftliche Maßnahmen kennen. Er soll bei der Erstellung von Gefahrenzonenplänen mitwirken können.

Der Schüler soll ausgewählte Verbauungsprojekte durchführen und rechnerisch und grafisch auswerten können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Wildbachverbauung:

Organisation der Wildbachverbauung (administrativ und rechtlich), Charakteristik der Wildbäche, Ursachen des Wildbachgeschehens.

Hydraulik und Gewässerkunde:

Niederschlag und Abfluß, Hoch- und Betriebswassermengen, Geschiebeentstehung, Geschiebebetrieb, Energielinie, Wassergeschwindigkeit, Schleppkraft, Gerinnequerschnitt.

Technische Maßnahmen:

Grundbau (Baugrund, Tiefgründung, Flachgründung, Wasserableitung, Krainerwände), Verminderung der Geschiebebildung (Konsolidierungssperren, Sohlgurten, Grundschwellen, Längswerke, Buhnen); Geschiebeablagerung (Rückhaltesperren, Entleerungssperren, Geschieberückhaltebecken); Künetten.

Lawinenverbauung:

Schneearten, Schneeumwandlung, Schneedecke (Eigenschaften, Spannungen, Bewegung), Lawinenklassifikation, Dynamik und Kräfte, Beurteilung der Lawinengefahr, Verhalten im Gelände. Anrißgebiet; Stützverbauung (Terrassen, Mauern, Brücken, Rechen, Netze), Verwehungsverbauung (Schneezaun, Kolktafel); Sturzbahn und Ablagerungsgebiet (Höcker, Dämme, Galerien, Lokalverbau).

Baustelleneinrichtung und Baubetrieb:

Transport und Lagerung von Baumaterial und Gerät, Unterkünfte, Versorgung und Entsorgung, Arbeitsplanung, Sicherheitsvorschriften.

Forstlich-biologische Maßnahmen:

Schutz- und Bannwaldbewirtschaftung, Hochlagenaufforstungen, Begrünung von Blaiken, Anrissen und Rutschungen, Regulierung von Servituten.

Gefahrenzonen:

Einteilung (Kriterien für Ausscheidung und Abgrenzung, Heranziehen von Chroniken). Gefahrenzonenplan (Erstellung, Behandlung in der Raumordnung).

Flächenwirtschaftliche Projekte:

Bestimmung, Beschaffung und Auswertung der erforderlichen Unterlagen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; daher kommt der Besichtigung von Betriebs- und Baustelleneinrichtungen sowie der Besprechung ausgeführter Verbauungen besondere Bedeutung zu.

Am besten bewährt sich die anschauliche Darbietung des Lehrstoffes mit zahlreichen Bildern und Zeichnungen, ergänzt durch notwendige Berechnungen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 2 Wochenstunden. Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

  1. 26. FORSTWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines Forstbetriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer und biologischer Sicht erläutern können.

Der Schüler soll jene praktischen Fertigkeiten aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes erforderlich sind.

Der Schüler soll ökologische Auswirkungen der Arbeitsverfahren kennen.

Der Schüler soll betriebliche Arbeitsabläufe erfassen, beurteilen und für ausgewählte Situationen planen können. Er soll Arbeitsanweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen. Er soll bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen. Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Waldarbeit:

Verjüngung und Bestandespflege, Fertigkeiten (Pflanzen, Aussaat, Pflege von Naturverjüngungen, Errichten von Einzäunungen, Markieren von Besitzgrenzen, Pflege von Bestandseinrichtungen).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Arbeitstechnik und Arbeitslehre:

Handwerkzeuge, Geräte und Motorsägen, Ausformung, Unfallschutz, Fertigkeiten (Pflege, Instandsetzung, Überprüfung auf Einsatzfähigkeit und Unfallsicherheit, Fällen und Aufarbeiten mit Handwerkzeugen).

Jagdbetrieb:

Wildbeobachtung, Reviereinrichtungen, Gewässerbeobachtung, Fertigkeiten (Ansprechen von Wild, Anfertigung von Geweihskizzen, Errichten und Instandhalten von Hochständen, Gewässerpflege und Fangmethoden).

Maschinenkunde:

Spanabhebende Metallbearbeitung (Sägen, Feilen, Meißeln, Bohren, Gewindeschneiden).

III. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Arbeitstechnik und Arbeitslehre:

Holzernte, Nadel- und Laubholz, Schwach- und Starkholz, Fertigkeiten (Fällen und Aufarbeiten mit der Motorsäge, Rücken und Bringen mit Handwerkzeugen).

Maschinenkunde:

Spanlose Metallbearbeitung, (Biegen, Nieten, Elektroschweißen; Glühen, Härten, Anlassen). Arbeit an Maschinen und Geräten, Erkennen von Mängeln, Wartungs- und Einstellarbeiten am Otto- und am Dieselmotor sowie am Fahrgestell.

Jagdbetrieb:

Äsungsverbesserung, Wildfütterung, Reviereinrichtung, Wildbretversorgung, Fertigkeiten (Anlegen und Bewirtschaften von Wildwiesen und Wildäckern, Errichten und Beschicken von Futterstellen, Gewinnen von Proßhölzern, Errichten und Instandhalten von Hochständen und Schirmen, Anlegen von Pirschsteigen und Salzlecken, Aufbrechen, Transport und Zerwirken von Wild).

Erhaltung von Bauten:

Böschungssicherung, Entwässerung, Erholungseinrichtungen, Fertigkeiten (Instandhaltung von Wegen und Steigen, Abböschen, Bepflanzen und Festigen von Böschungen, Herstellen und Instandhalten von Erholungseinrichtungen, Herstellen und Instandhalten von Wasserspulen und Durchlässen).

Forstschutz:

Forstschutzverfahren, Fertigkeiten (Herstellen von Wildschutzzäunen, Ausbringen von Verbißschutzmitteln und ungiftigen Schutzmitteln), Erfolgskontrolle.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Jagdbetrieb:

Waffenführung und -handhabung, Sicherheitsvorkehrungen, Fertigkeiten (Schießen mit Luft-, Kleinkaliber-, Jagdgewehren und Faustfeuerwaffen).

Arbeitstechnik und Arbeitslehre:

Verfahren der Rückung und Bringung, Fertigkeiten (maschinelles Rücken und Bringen, Anlegen von Rückegassen). Leistungsuntersuchung, Arbeitsverfahren, Fertigkeiten (Messen des Arbeitsaufwandes, Berechnung von Vorgabezeiten, ergonomische Untersuchungen).

Waldbau:

Pflanzenanzucht, Waldverjüngung, Fertigkeiten (Flächenvorbereitung im Forstgarten, Anlegen der Saaten, Verschulung, Pflege, Düngung, Ausheben und Behandeln der Pflanzen, Stecklingsgewinnung, Vorbereiten der Verjüngungsfläche, Pflanzen und Säen nach verschiedenen Methoden, Anlegen von Naturverjüngungen).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Arbeitstechnik und Arbeitslehre:

Arbeitsgestaltung, Arbeitsunterweisung, Fertigkeiten (Planung von Arbeitsabläufen und Leitung von Arbeitseinsätzen, Erteilen von Arbeitsunterweisungen, Arbeitskontrolle und Beurteilung).

Waldbau:

Waldpflege, Fertigkeiten (Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstungsauszeigen, Ästung).

Forstschutz:

Schadensursachen, Schadensprognose, Fertigkeiten (Erkennen und Erheben von Schäden, Schädlingsbekämpfung, Kennzeichnen und Abgrenzen eines Schadgebietes, Ausbringen von Schutzmitteln), Erfolgskontrolle.

Didaktische Grundsätze:

Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes in den einzelnen Jahrgängen empfohlen:

---------------------------------------------------------------------

Fachpraktischer Unterricht Wochenstunden im Jahrgang

zum Pflichtgegenstand I II III IV V

---------------------------------------------------------------------

Waldbau ........................... 2 - - 1 1

Forstschutz ....................... - - 0,5 - 0,5

Jagd und Fischerei ................ - 0,5 1 1 -

Maschinenkunde .................... - 0,5 0,5 - -

Arbeitstechnik und Arbeitslehre ... - 1 1,5 1 0,5

Baukunde .......................... - - 0,5 - -

---------------------------------------------------------------------

Gesamtstundenzahl ................. 2 2 4 3 2

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl - insbesondere für die Auswahl der Fertigkeiten in Themenbereichen, in denen keine Liste von Fertigkeiten angegeben ist - sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeit haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnenArbeiten.

Die Auswahl der Arbeitsverfahren richtete sich nach dem für den jeweiligen Themenbereich Typischen; die Vielfalt kann durch Gegenüberstellung von niedrig technisierten zu hoch technisierten Verfahren aufgezeigt werden. Der Sinn von Einzeltätigkeiten wird durch die Darstellung des gesamtem jeweiligen Arbeitsverfahrens zugänglich gemacht.

Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen vor Durchführung einer Praxiseinheit in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen gegeben werden.

Bei Standorts- und Bestandsanalysen empfiehlt sich die Ausrüstung der Schüler mit Vordrucken und Farbstoffen bei der Durchforstungsauszeige mit Farbbändern. Die Numerierung von Bäumen erleichtert die Organisation. Vergleiche von Auszeige-Ergebnissen von Gruppen auf gleichen Flächen sowie von Ästungen mit mehreren Geräten erhöhen die Motivation und die Gewissenhaftigkeit und führen die Schüler zur Beurteilung der Arbeitsqualität.

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit dem theoretischen Wissen zum jeweiligen Standort sowie mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Daher ist die inhaltliche Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Maschinenkunde“ von besonderer Bedeutung.

Der Problemkreis „Unfallschutz“ kann durch Aufnahme der getroffenen Maßnahmen in einem Forstbetrieb (Lehrforst) sowie durch Entwicklung und Begründung von Verbesserungsvorschlägen bewußt gemacht werden.

Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit, einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.

Der Dokumtentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 27. ERTRAGSKUNDE UND FORSTEINRICHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Waldbestände, Bäume und Baumteile messen und aus den Meßergebnissen Masse, Vorrat und Zuwächse bestimmen können. Er soll bei der Durchführung von Stammanalysen mitwirken können. Er soll die biologische Veranlagung, die Standraumansprüche, die soziale Stellung sowie biotische und abiotische Einflüsse auf Wachstum und Zuwachs bewerten können. Er soll die sich aus dem Wachstumsverlauf von Bäumen und Beständen ergebenden Auswirkungen auf Zuwachsleistung und Massebildung beurteilen können.

Der Schüler soll die für Forsteinrichtungen benötigten Planungsunterlagen zusammenstellen und die bei Außenarbeiten anfallenden Detailerhebungen sowie bei der Operatserstellung anfallende Arbeiten durchführen können. Er soll den Operatsinhalt interpretieren und beurteilen und die Planungsmaßnahmen in der Praxis vollziehen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Messung und Massenermittlung am liegenden Holz:

Maßeinheiten, Meßgeräte, Verfahren, Berechnungsmethoden, Fehlerquellen, Abmaßlisten.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Massenermittlung:

Verfahren am stehenden Einzelstamm (Begriffe, Maßeinheiten, theoretische und wirkliche Form, Näherungsverfahren). Verfahren am Bestand (Stammzahlverteilung, Bestandsmittelstamm, Bestandshöhen, Bestandsformzahl, Bestandsmasse; Standraum, Schlußgrad, Bestockungsgrad, Baumartenanteile, Vollbestandsfaktor;

Bestandsschätzung, Bestandsvollkluppierung, Ertragstafel, Winkelzählprobe, Stichprobenaufnahme, Aerofotogrammetrie;

Bestandshöhenbestimmung, Hektargrundflächenbestimmung, Bestockungsgraderrechnung, Vorratsbestimmung). Auswertung (rechnerische und grafische Verfahren, Massentafeln, Kreisflächentafeln, Ertragstafeln).

Zuwachsermittlung:

Alter (Vorgänge, Bestimmung am Einzelbaum und am Bestand). Zuwachs (laufender, durchschnittlicher, prozentueller Zuwachs; Bestimmung am Einzelbaum und am Bestand).

V. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Theorie der Forsteinrichtung:

Begriffe (Alter, Planungszeiträume, zeitlicher Betriebsablauf; räumliche Gliederung (regional, administrativ, waldbaulich, wirtschaftlich, nach der Nutzungsart), räumliche Waldeinteilung (Forstort, Abteilung, Unterabteilung, Teilfläche), betriebstechnische Gliederung (Aufhiebe, Schlagreihen). Zustandserfassung (Taxation, Stichprobeninventur), Planung (Planung der räumlichen Ordnung, Produktionsplanung, Nutzungsplanung, betriebstechnische Planung), Vollzugskontrolle (Zwischenrevision, Leistungsprüfung).

Vorbereitung der Forsteinrichtung:

Materialsammlung und -sichtung (Besitzstand und Veränderungen, Gedenkbuch, Nachweisungen, Stand der Einforstungen, Vermarkung und Zustand der Grenzen, Vorschläge für die Einzelplanung, Karten und Luftbilder), Waldbegehung (räumliche Orientierung, einrichtungstechnische Lagebesprechung), Arbeitsplanerstellung (Arbeitsumfang, Arbeitszeit, Vermessungsprogramm, Konzept für die Zustandserfassung, Finanzierungskonzept).

Außenarbeiten der Forsteinrichtung:

Bestandsausscheidung (mittels Luftbild, vor Ort), Standortsbeschreibung, Bestandsbeschreibung, Einzelplanung, Vermessung.

Innenarbeiten der Forsteinrichtung:

Planung der räumlichen Ordnung, Kartierung, Flächenermittlung, vorläufiger Nutzungsplan, Hauptergebnisse, Produktions- und Ertragsregelung, Operaterstellung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; dies erfordert die ausführliche Berücksichtigung moderner Instrumente und Verfahren. Die in der Praxis geforderte Selbständigkeit bei der Lösung der Aufgaben erfordert sorgfältige Planung der Abfolge der Lehrinhalte unter besonderer Berücksichtigung des zunehmenden Komplexitätsgrades, doch kommt auch der Entsprechung der natürlichen Chronologie und den jahreszeitlichen Möglichkeiten Bedeutung zu. In diesem Sinne empfiehlt sich insbesondere die Behandlung statischer Sachverhalte vor den dynamischen Vorgängen. Die Massenbestimmung am liegenden Einzelstamm wird wegen der Erfordernisse des Pflichtpraktikums zweckmäßig unmittelbar vor diesem angesetzt.

Die Themenbereiche „Alter“ und „Zuwachs“ bauen auf biologischen Vorkenntnissen der Schüler auf, wobei sich auch die Analogie zum Menschen bewährt. Durch Herstellung von Bezügen zu Lehrinhalten der Pflichtgegenstände „Standortkunde“ und „Waldbau“ wird dem Schüler die Ganzheitlichkeit aller forstwirtschaftlichen Aktivitäten verdeutlicht.

Bei der Darstellung des Vorganges einer praktischen Forsteinrichtung sowie bei der Erläuterung und Interpretation ihrer Hauptergebnisse leisten das Zahlen-, Karten- und Fotomaterial des Lehrforstes sowie das vorliegende Lehrforst-Operat gute Dienste.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde. Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

  1. 28. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

29. FORSTPRODUKTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften von Holz und Holzprodukten kennen und die Qualität dieser Produkte beurteilen können. Er soll die Verfahren der Verarbeitung von Holz und der Bearbeitung von Holz und Holzprodukten zu Marktprodukten kennen.

Der Schüler soll die Organisation von Sägeanlagen und die Arbeitsgänge in Sägebetrieben kennen; er soll Kenntnisse über die Führung eines forsteigenen Sägebetriebes aufweisen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Rohstoff Holz:

Holzvorkommen, Aufbau und Besonderheiten des Baumes und des Holzes, Holzeigenschaften und Holzfehler. Forstnebenprodukte (Harz, Rinde).

Rundholzsortimente:

Meßmethoden. Ausformung von Nadel- und Laubholzsortimenten. Vermarktung.

Österreichische Holzhandelsusancen:

Geltungsbereich. Geschäftsabschluß, Preis, Aufforderung zur Abnahme oder zum Abruf, Lieferung, Bemängelung und Haftung, Zahlung, Zahlungsverzug, Insolvenz. Lohnschnitt, Stockkaufvertrag. Holztransport (Straßen-, Schienen-, Wassertransport).

Holzschutz:

Holzschutzmittel, Holzschutzverfahren.

Holzbearbeitung:

Oberflächenbearbeitung, Holzverbindungen, spanlose Formung.

Holzwerkstoffe:

Vergütetes Vollholz, Furniere, Lagenhölzer, Verbundplatten, Holzwolleplatten, Holzspanplatten, Holzfaserplatten.

Verarbeitungsprodukte:

Papier, Chemiefasern, Kunststoffe, Zucker, Treibstoffe, Holzkohle, Holzgas, Energie durch Holzverbrennung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sägewerksanlagen:

Geschichtliche Entwicklung. Rundholzplatz (Anordnung, Aufschlußarten, Sortierung), Sägehalle (bauliche Einrichtung, maschinelle Ausstattung), Schnittholzplatz (Anordnung, Aufschlußarten, Sortier-, Stapelungs- und Entstapelungsanlagen).

Sägebetrieb:

Produktionsgrundlagen (Rundholzausnutzung, Ausbeuteberechnung, Einschnittarten, Schnittholzsortimente, elektronische Holzmessung). Arbeitsablauf und Arbeitstechnik. Instandhaltung (Reinigung, Richten, Spannen, Schärfen, Schränken, Stauchen, Härten). Nebenbetriebe (Hobel- und Trennwerk, Trocknungs- und Dämpfanlagen). Rechnungswesen (Kalkulation; Statistik).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Holzwirtschaft; daher kommt zB in den technologischen Themenbereichen dem Holz größere Bedeutung zu als seinen Verarbeitungsprodukten. Bei der Lösung einzelner Aufgaben sind Vergleiche mit anderen Baustoffen und anderen Energieträgern nützlich.

Die praktisch orientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Verwendung der Österreichischen Holzhandelsusancen, der einschlägigen Drucksorten der Österreichischen Staatsdruckerei und die Analyse von Marktberichten, ferner die Übung im Ausformen und Sortieren am Objekt im Freien sowie Exkursionen und Lehrausgänge zu holzverarbeitenden Betrieben.

30. RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Ordnungsfunktion des Rechtes verstehen und bejahen; er soll die allgemeinen Rechtsbegriffe kennen.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen eines forstwirtschaftlichen Betriebes kennen. Er soll in einer gegebenen persönlichen oder beruflichen Situation seine rechtlichen Interessen gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber Einzelpersonen wahrnehmen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Privatrecht:

Allgemeine Rechtsbegriffe, die Person (Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Rechtsgeschäfte). Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Gesellschaftsrecht; Wechsel- und Scheckrecht. Konsumentenschutz.

Öffentliches Recht:

Organisation der Verwaltung in den Gebietskörperschaften;

Zuständigkeit, Verfahrensregeln. Verwaltungsverfahrensgesetze;

gerichtliches Verfahren (Zivilprozeß; Zwangsvollstreckung), Insolvenzrecht; Grund- und Freiheitsrechte; Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gewerberecht. Häusliche Nebenbeschäftigung.

Land- und Forstwirtschaftsrecht:

Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht, Waffengesetz. Landwirtschaftsgesetz, Marktordnungsgesetz, Preisgesetz. Raumordnung, Baurecht. Bodenreform. Anerbenrecht, Höferecht. Grundverkehr, Landpacht, Wasserrecht, Natur-, Tier- und Umweltschutz. Privatwirtschaftsverwaltung, berufliche Selbstverwaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das Ausmaß der Betroffenheit der Privatperson bzw. des Leiters eines forstwirtschaftlichen Betriebes durch die jeweilige Rechtsbestimmung. Dies bedingt in den verfahrensrechtlichen Themenbereichen die besondere Berücksichtigung der mündlichen Verhandlung, des Ortsaugenscheines, der Sachverständigentätigkeit und der Rechtsmittel.

Die Ordnungsfunktion des Rechtes kann durch kritische Auseinandersetzung mit der Schul- und Heimordnung erlebbar gemacht werden. Rechtliches Denken kann durch die Abfassung von Rechtsmitteln zu gegebenen Entscheidungen sowie durch die Interpretation von Gesetzes- und Verordnungstexten geübt werden. Der Rechtszug wird am besten an Hand eines in allen Instanzen durchjudizierten Falles lebensnah dargestellt. Rollenspiele sind besonders zur Schulung des Parteiverhaltens bei Gerichts- und Verwaltungsverhandlungen nützlich. Exkursionen und Lehrausgänge empfehlen sich zu Gerichtsverhandlungen, zum Grundbuch und zum Vermessungsamt.

  1. 31. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mittlere Forstbetriebe führen und den Betriebserfolg nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien beurteilen können. Er soll im Rahmen der langfristigen Plannung vollständige Jahrespläne erstellen können.

Der Schüler soll Kennzahlen einzelner Produktions- und Arbeitsbereiche sowie des gesamten Betriebes beurteilen können. Er soll die Produkte des Forstbetriebes optimal vermarkten und die üblichen Formen des Zahlungsverkehrs anwenden können.

Der Schüler soll Buchführungsabschlüsse durchführen und analysieren können. Er soll Steuererklärungen abfassen und Bescheide von Steuerbehörden interpretieren können.

Der Schüler soll bei Kalkulationen und betrieblichen Entscheidungen Gesetzmäßigkeiten der Produktion der Kostenentwicklung anwenden können. Er soll verschiedene Finanzierungsmittel und Finanzierungsformen beurteilen können.

Der Schüler soll die Verfahren der Waldbewertung kennen und Entschädigungen für ausgewählte Fälle berechnen können.

Der Schüler soll fähig und bereit sein, innerhalb des Betriebes und überbetrieblich zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Betrieb und Unternehmung:

Betriebliche Aufgaben und Ziele. Eigentums- und Rechtsformen, öffentliche und private Wälder; Betriebsgrößen, Topographie, Baumartenverhältnisse, Altersklassenverteilung, Bewirtschaftungsarten, Bauernwald.

Wirtschaftliche Standortbedingungen:

Natürliche Standortverhältnisse, Absatzbedingungen, Arbeitsmarkt, Einflüsse durch Dritte.

Charakteristika der forstlichen Produktion:

Produktionszeit, Natureinflüsse, Wert- und Ertragsbestimmung, Kapitalumschlag und Kapitalverzinsung, Risiko, Flächengröße, Sozialfunktionen.

Produktionsfaktoren:

Arbeit (Personal, Entlohnung, Lohnkosten); Betriebsmittel (Grundstücke, Waldbestände, Gebäude, Transportanlagen, Maschinen, Material); Werkstoffe.

Planung:

Arten (zeitlich, fachlich, funktionell); Jahresplanung (Arbeitsprogramm, Arbeitsvolumen, Arbeitskapazität, Terminplan, Bereitstellungsplan, Haushaltsplan); grafische Plandarstellung.

Absatz:

Betriebliche Absatzbedingungen, Absatzgestaltung, Verkauf, Zahlungsverkehr.

Finanzbuchhaltung:

Gesetzliche und formale Vorschriften, Buchhaltungssystem, doppelte Buchführung (Kontenrahmen, Kontieren, Jahresabschluß, Bilanz und Inventur).

Steuern:

Umsatzsteuer.

V. Jahrgang (7 Wochenstunden):

Finanzbuchhaltung:

Nebenbücher (Kassabuch, Kunden- und Lieferantenkartei), Materialbuchhaltung (Eingang, Ausgang, Belege, Holzvorratsinventur, Methoden), Lohnbuchhaltung (Bruttoentlohnung, Abzüge, Verrechnung mit der Krankenkasse und dem Finanzamt, Jahresausgleich), Abschlußbuchungen (Abschreibungen, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Rücklagen), Bilanzanalyse;

Einnahmen-Ausgabenrechnung, Buchhaltung öffentlicher Betriebe;

Organisation der Buchführung (Methoden, Geräte, Hilfsmittel, externe Buchführung, Einrichtung einer Forstkanzlei).

Kostenrechnung:

Begriffe, Kostengliederung; Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Betriebsabrechnung, Leistungs- und Ergebnisrechnung; Kostenträgerrechnung (fixe und variable Kosten, Deckungsbeitragsrechnung, Plankostenrechnung, Grenzkostenrechnung).

Finanzierung und Investition:

Investitionsgründe, Investitionsarten, Investitionsrechnung; Finanzbedarf, Eigen- und Fremdfinanzierung, Kreditwesen, Leasing, Förderungsmöglichkeiten und Förderungsstellen; Betriebsstatistik.

Bewertung:

Waldboden (Verkehrswert, Ertragswert), Waldbestände (Kostenwert, Erwartungswert, Abtriebswert, Alterswertkurven, Alterswertfaktoren), Waldrentierungswert, Entschädigungsverfahren (Grundinanspruchnahme, Wildschäden, Rückeschäden, Waldbrand, Immissionen), Einheitsbewertung (Grundlagen, Feststellung, Bescheid).

Steuern:

Steuern und Abgaben vom Einheitswert, Einkommenssteuer, Abgaben und Gebühren.

Betriebsorganisation und Betriebsführung:

Organisationsformen, Organisationsmittel (Aufgabengliederung, Funktionenverteilung, Stellenbeschreibung, Stellenplan, Verkehrsweg); Entscheidungsbereiche und Entscheidungsträger; Führungsmodelle, Mitarbeiter-Vorgesetzten-Beziehung, Führungsmittel. Überbetriebliche Zusammenarbeit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Betriebsführung und das Rechnungswesen im Fachgebiet.

Zur Einübung von Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit empfiehlt sich besonders Gruppenarbeit. Exkursionen, Lehrausgänge und Vorträge schulfremder Personen erhöhen den Aktualitätsbezug. Die Schülererfahrungen aus dem Pflichtpraktikum und die Beobachtungen im Lehrforst sind wertvolle Ansatzpunkte.

Zur Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Aufgaben können vorteilhaft Fallstudien und projektorientierter Unterricht eingesetzt werden.

Bei den Themenbereichen „Produktionsfaktoren“ und „Steuern“ liegt der Schwerpunkt auf deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Im Themenbereich „Betriebstypen“ kommt dem Bauernwald in seiner einkommenswirksamen Funktion besondere Bedeutung zu.

Wirtschaftsziele können praxisnah an Modellen der Österreichischen Bundesforste, größerer Privatforste und bäuerlicher Betriebe dargestellt werden.

Bei der Erarbeitung einer Jahresplanung werden die Teilpläne zweckmäßigerweise rechnerisch und grafisch entwickelt.

Im Rahmen der Buchführungsübungen empfiehlt sich die Betonung der Lohn- und Materialbuchführung wegen ihrer Bedeutung für die Berufspraxis.

Die Kostenarten und Kostenstellen werden zweckmäßigerweise auf dem Betriebsabrechnungsbogen tabellarisch verarbeitet. Durch die Vielfalt von Kalkulationsbeispielen wird die Urteilsfähigkeit hinsichtlich wirtschaftlicher Maßnahmen gefördert. Als Kalkulationsgrundlagen im Rahmen der Kostenrechnung wird die Verwendung von Kollektivverträgen, des Forstmaschinenkataloges und von einschlägigen Preislisten empfohlen. Unterlagen für die Leistungsbeurteilung können von den Schülern selbst mitgebracht werden. Betriebliche Kennzahlen können aus Unterlagen des Lehrforstes oder der Praxisbetriebe ermittelt werden.

Zur Waldbewertung und zur Berechnung von Entschädigungen, insbesondere von Wildschäden, eignen sich die gebräuchlichen Tabellen. Die Behandlung des Einheitswertes kann anschaulich anhand der Einheitswertbescheide von Lehrforsten erfolgen.

Im Themenbereich „Betriebsorganisation und Betriebsführung“ steht die Behandlung von Funktionsplänen und Stellenbeschreibungen im Vordergrund.

Für die Übungen empfiehlt sich die Verwendung praxisüblicher Formulare.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 1 Wochenstunde im IV. Jahrgang und 2 Wochenstunden im V. Jahrgang. Die Übungen bieten Gelegenheit zur betriebswirtschaftlichen Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dabei der Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung große Bedeutung zu.

In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im V. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.

  1. 32. RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ

33. PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.

Organisationsform und Inhalt:

Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat achtzehn Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in zwei Abschnitte von vierzehn und vier Wochen Dauer zu teilen.

Der erste Abschnitt soll in einem der Zielsetzung der Fachrichtung entsprechenden, vielseitig organisierten Betrieb abgeleistet werden; der zweite Abschnitt kann in einem Spezialbetrieb der Fachrichtung absolviert werden. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.

Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.

Didaktische Grundsätze:

Der erste enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.

B. FREIGEGENSTÄNDE

JAGDLICHES SCHIESSEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Jagdwaffen und Faustfeuerwaffen sicher führen können; er soll beim Schießen mit der Büchse die genormte Ringanzahl und mit der Flinte die genormte Trefferanzahl erreichen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Verhalten auf Schießständen:

Sicherheit. Ordnungs- und Organisationsvorschriften.

Luftgewehr:

Stehender Anschlag (feststehende und laufende Scheiben).

Kleinkalibergewehr:

Stehender, liegender und knieender Anschlag (feststehende Scheiben).

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Luftgewehr:

Liegender und knieender Anschlag (feststehende und laufende Scheiben).

Kleinkaliber- und Jagdgewehr:

Stehender, liegender und knieender Anschlag frei, angestrichen und aufgelegt.

Pistole und Revolver:

Stehender Anschlag (feststehende Scheiben). Simulation von Ladehemmung und Versager.

Flinte:

Stehender Anschlag; Wurftaubenschießen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Vielseitigkeit der Waffen, des Anschlages und der Zielart.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Jagd und Fischerei“ auf; dies erfordert eine Abstimmung mit dem Lehrer dieses Pflichtgegenstandes.

Der Wahrung der Sicherheit im Unterricht und der Erziehung zur kompromißlosen Wahrung der Sicherheit bei der Berufsausübung kommt größte Bedeutung zu.

Die Handhabung der Waffen ist erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres zulässig.

JAGDHORNBLASEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Signale auf dem Jagdhorn blasen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Instrumentenkunde:

Aufbau des Jagdhorns.

Spiel:

Naturtöne. Atemtechnik, Intonation, Rhythmus. Einfache Jagdsignale.

II. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Instrumentenkunde:

Geschichte und Verwendung des Jagdhorns.

Spiel:

Jagdsignale in einstimmigen und mehrstimmigen Sätzen.

Didaktische Grundsätze:

Im Anfangsunterricht kommt der Übung des richtigen Ansatzes große Bedeutung zu.

Besonders im mehrstimmigen Satz bewähren sich Tonaufzeichnungen als Muster.

TIERPRÄPARATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Dermoplastiken und Spirituspräparate von Tieren herstellen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Präparationsmaterial:

Objekte, Trophäen (Erkennung, Einordnung, Versorgung). Präparationsmittel.

Abbalgen:

Haarwild, Federwild.

Dermoplastik:

Herstellung bei gleich- und wechselwarmen Tieren, Farbauffrischung bei wechselwarmen Tieren. Darstellung in naturnaher Stellung und Umgebung, Fertigung von Abgüssen.

Spirituspräparate:

Wechselwarme Tiere und Tierorgane. Schalentiere, Insekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens und der Präparierung der jeweiligen Tierart. Im Themenbereich „Insekten“ empfiehlt sich die Anregung zur Zusammenstellung einer entomologischen Sammlung nach systematischen Gesichtspunkten.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie“ und „Biologie und angewandte Biologie“ auf.

Der Wahrung der Sicherheit beim Umgang mit Giftstoffen kommt größte Bedeutung zu.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*1) Mit Übungen.

*2) Einschließlich Sägewerkskunde und Holzhandel. *3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur

für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

Schlagworte

Sozialkunde, Wildbachverbauung, Organisationslehre

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2025

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR12124184

alte Dokumentnummer

N7199222940J

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