Anlage 1
Anlage 1.9
______________
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MILCHWIRTSCHAFT UND
LEBENSMITTELTECHNOLOGIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I II III IV V
---------------------------------------------------------------------
1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10
2. Deutsch ................... 4 3 2 2 2 13
3. Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10
4. Geschichte, Sozialkunde
und Politische Bildung .... - - 2 2 2 6
5. Geographie und
Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - - 4
6. Mathematik und angewandte
Mathematik ................ 4 3 2 2 - 11
7. Elektronische
Datenverarbeitung ......... - - - 3 - 3
8. Physik und angewandte
Physik .................... 2 2 - - - 4
9. Chemie und angewandte
Chemie .................... 3 2 2 2 - 9
10. Chemisches Laboratorium ... 1 2 1 2 2 8
11. Biologie und angewandte
Biologie *1) .............. 6 6 - - - 12
12. Maschinschreiben .......... 2 - - - - 2
13. Leibesübungen ............. 2 2 2 2 2 10
14. Pflanzenbau *1) ........... - 2 4 2 - 8
15. Forstwirtschaft ........... - - 3 - - 3
16. Obstbau ................... - 2 3 - - 5
17. Tierhaltung und
Tierzüchtung *1) .......... - - 4 2 2 8
18. Maschinenkunde und
Verfahrenstechnik ......... - 3 3 2 2 10
19. Mikrobiologie und
angewandte Mikrobiologie .. - - - 2 2 4
20. Mikrobiologisches
Laboratorium .............. - - - 2 2 4
21. Technologie der Milch ..... - - - 2 3 5
22. Technologisches
Laboratorium .............. - - - 3 3 6
23. Landwirtschaftliches und
technologisches Praktikum . 4 6 5 3 3 21
24. Volkswirtschaftslehre ..... - - - - 2 2
25. Rechtskunde ............... - - - - 2 2
26. Betriebswirtschaftslehre
und Rechnungswesen *1) .... - - 2 3 5 10
27. Ernährungslehre ........... - - - - 2 2
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl ... 34 39 39 40 40 192
28. Pflichtpraktikum:
Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Abschnitt II: 8 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III: 8 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang
---------------------------------------------------------------------
Freigegenstände Jahrgang Summe
I II III IV V
---------------------------------------------------------------------
Raumordnung und Umweltschutz ... - - - - 2 2
Bienenkunde .................... - - 2 - - 2
Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6
Kurzschrift .................... - 2 - - - 2
Volkskunde ..................... - - - 2 - 2
Organisations- und
Führungslehre .................. - - - - 2 2
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Musikerziehung ................. 1 1 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung ......... 2 - - - - 2
Leibesübungen .................. 2 2 2 2 2 10
Hauswirtschaft ................. - 2 2 - - 4
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht *2)
---------------------------------------------------------------------
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Mathematik und angewandte Mathematik
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.1.
- 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.
- 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
- 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung landwirtschaftlicher Produktionstechniken, lebensmitteltechnologischer Verfahren und bei der Beurteilung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Produktionsmittel nutzen können.
Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren zur Gewinnung chemischer Elemente und zur Herstellung von Verbindungen für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Zwecke des Fachgebietes, kennen. Er soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.
Der Schüler soll die Qualität von Lebensmitteln mit entsprechenden Methoden und Modellen beurteilen können.
Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt beachten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Stellenwert der Chemie:
Aufgaben und Methoden. Stoff (Stoffeigenschaften, Stoffänderung, Reinstoff, chemisches Element, Stoffgemenge). Chemische Schreibweise.
Struktur der Materie:
Atom, Atommodelle (Elektronenkonfiguration, Energiezustände; Fähigkeit der Aufnahme und Abgabe von Elektronen). Periodensystem der Elemente.
Chemische Bindung:
Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).
Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:
Stöchiometrische Gesetzmäßigkeiten (Gesetze der Erhaltung der Masse, der konstanten Proportionen, der multiplen Proportionen; Massenwirkungsgesetz). Molvolumen.
Energieumsatz chemischer Reaktionen:
Reaktionsenthalpie und Bindungsenthalpie. Freie Enthalpie; Kinetik chemischer Reaktionen.
Reaktionstypen:
Elektronenreaktionen, Oxidationszahl; Protonenreaktionen; Ionenreaktionen, Löslichkeitsprodukt.
Saure und basische Funktion:
Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.
Elektrochemie:
Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse; galvanische Elemente.
Lösungen:
Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.
Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:
Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.
Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:
Edelgase. Halogene. Schwefel (Molekülgestalt und Allotropie des Schwefels; Schwefelwasserstoff und Sulfide; Oxide, Sauerstoffsäuren des Schwefels und ihre Salze; Thioverbindungen).
Stickstoff (elementarer Stickstoff; Ammoniak-, Haber-Bosch-Verfahren. Oxide, Säuren des Stickstoffs und ihre Salze). Phosphor (Modifikationen des Phosphors; Phosphoroxide;
Phosphorsäuren, Phosphate und Polyphosphate; Phosphatdünger). Kohlenstoff (Diamant, Graphit, Kohlen; Oxide des Kohlenstoffs;
Kohlensäure und Karbonate; Wasserhärte). Silicium (Oxide des Siliciums; Kieselsäuren und ihre Salze).
II. Jahrgang:
Metalle:
Eigenschaften; Gitterstrukturen; Methoden der Metallgewinnung.
Angewandte anorganische Chemie:
Mineraldüngung; Wasserhärte und Wasseraufbereitung; Umweltbelastung durch Schwermetalle.
Organische Chemie:
Orbitalmodell des Kohlenstoffs und Arten der C-Verbindungen. Organische Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen (Radikalreaktionen; Substitutionsreaktionen; Additions-, Eliminationsreaktionen; Umlagerungsreaktionen). Strukturprinzipien.
Kohlenwasserstoffe:
Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).
Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:
Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;
Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;
Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.
Angewandte organische Chemie:
Chemisches Verhalten von Kunststoffen; Farbreaktionen; chemische Reaktionen von Pflanzenschutzmitteln; Funktionen organischer Lösungsmittel.
III. Jahrgang:
Ester:
Fruchtester; Wachse; Fette (Strukturprinzip, Arten und Eigenschaften; essentielle Fettsäuren; Fettsäurespektrum, Fettkennzahlen; Gewinnung und Verarbeitung von Fetten und Ölen; Seifen und Waschmittel); Lipoide.
Saccharide:
Monosaccharide (Glukose und Galaktose; Ribose; Fructose). Disaccharide (Bindungstypen; Maltose, Cellobiose, Lactose; Saccharose, Technologie der Rübenzuckergewinnung; Invertzucker). Polysaccharide (Stärke; Cellulose; Glykogen; Inulin).
Eiweiß:
Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-; Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper.
Nukleinsäuren:
Struktur und Funktion von DNA und RNA; Biochemie der Vererbung; Biochemie der Viren.
Angewandte Biochemie:
Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.
IV. Jahrgang:
Chemische Analyse:
Probennahme; Inhaltstoffe von Lebensmitteln (Trockenmasse, Fett, stickstoffhältige Substanzen, Kohlenhydrate); Nachweis von Manipulationen; Analysenstatistik. Analysenstandardisierung.
Physikalische Analyse:
Spektroskopie, Atomabsorptionsspektroskopie, elektrometrische Verfahren, Chromatographie, Kernresonanz- und Massenspektroskopie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes.
Allgemein empfiehlt sich eine gründlichere Behandlung - auch unter Einbeziehung gesundheitlicher, ökologischer, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte - jener chemischen Prozesse, die für das Fachgebiet von Bedeutung sind, während sich für die Wissenschaft von den Stoffen und ihren Veränderungen und für die Struktur der Materie ein exemplarisches Vorgehen anbietet. Die Auswahl angewandter chemischer Technologien richtet sich nach den Erfordernissen der Fachrichtung; dabei sind Hinweise auf ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Situation in Österreich wertvoll.
Die Beobachtung und Deutung von Phänomenen erfordert Übung. Besonders geeignet hiezu sind die Färbung diverser Pflanzenfarbstoffe in Abhängigkeit vom pH-Wert, die Pflanzenschädigung entlang von Autostraßen und Skipisten sowie Gärgasgefahren in Silos und Weinkellern.
Die Bedeutung der chemischen Grundgesetze wird sich dem Schüler umso besser einprägen, je öfter auf sie Bezug genommen wird. Typische Anlässe für derartige Verweise sind:
- beim Massenwirkungsgesetz die HJ-, SO3- und NH-Synthese, der pH-Wert;
- beim Gesetz der Erhaltung der Masse auch die Bildung gasförmiger Reaktionsprodukte, zB Verbrennung, Wasserelektrolyse, Lösen von Metall in Säuren.
Die Anschaulichkeit wird erhöht, wenn Phänomene am jeweils einfachsten geeigneten Atommodell unter Hinweis auf seine begrenzte Modellhaftigkeit erklärt werden.
Bei der Behandlung der Elemente ist folgende Reihenfolge vorteilhaft: Stellung im Periodensystem - Vorkommen - Gewinnung - Eigenschaften - Bedeutung und Verwendung - wichtige Verbindungen. Bei wichtigen Mengen- und Spurenelementen steht ihre physiologische Bedeutung im Vordergrund. Bei der Beurteilung der Rohstoffsituation ist das Eingehen auf Möglichkeiten der Wiederverwertung wertvoll.
Die Nutzung des chemischen Wissens für die Anwendung im Fachgebiet wird besonders durch Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen gewährleistet. Dabei kann auch eine Zusammenfassung nach besonderen Themenkreisen (zB Mineraldüngung, Pflanzenernährung, Pflanzenproduktion, Tierernährung, Tierproduktion, menschliche Ernährung, Konservierungsmittel) nützlich sein.
Die Einbeziehung aktueller Anlässe zum Thema „Lebensqualität und Umweltbewußtsein'' (zB Waldschädigungen durch Industrieabgase; Fischsterben durch direktes Einleiten gifthältiger Abwässer in Flüsse; Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden, Antibiotika und Hormonen in Nahrungsmitteln) erhöht den Praxisbezug des Unterrichtes und die Motivation der Schüler.
Diskussionen und Referate empfehlen sich zur Bearbeitung von angewandten Problemen, wie Alltagsunfällen mit Chemikalien, Brand im Düngemittellager, Umweltbelastung durch Pb, Cd, Hg und SO2.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn sie bei der Bearbeitung derartiger Problembereiche auch mit Fachliteratur arbeiten und die Probleme selbst strukturieren.
- 10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll chemische Untersuchungen an Wasser, Futter- und Düngemitteln, Most, Wein, Milch, Milchprodukten und Milcherzeugnissen, Fleisch ua. Lebensmitteln und Luft mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift sowie selbständig durchführen und die Ergebnisse interpretieren können.
Der Schüler soll verläßlich, sauber und rationell arbeiten.
Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Laboratoriumsbetrieb:
Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren).
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen (Sieben, Filtrieren, Zentrifugieren, Kristallisieren). Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen.
II. Jahrgang:
Qualitative und quantitative chemische Methoden:
Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander), Kationennachweise (Einzelnachweis, Nachweis nebeneinander, Trennung), Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie). Manganometrie, Jodometrie, Komplexometrie.
Laboratoriumsbetrieb:
Probenaufbereitung (Aufschließen).
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen (Destillieren, Extrahieren). Dichtebestimmung; analytische Waagen und analytisches Wägen, polarimetrische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.
III. Jahrgang:
Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:
Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Chromatographie, moderne chemisch-physikalische Methoden.
Mikrobiologische Methoden:
Kochsches Plattenverfahren, Hemmstofftest.
IV. Jahrgang:
Untersuchung von Milch, Milchprodukten ua. Lebensmitteln:
Probennahme, Konservierung und Vorbereitung der Proben, Inhaltsstoffe (Wasser, Asche, Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, ua.), Produktverfälschungen, Faktoren der Qualitätssicherung.
Untersuchung von Hilfsstoffen:
Kontrolle von Wasser, Reinigungsmitteln, Laborreagenzien.
V. Jahrgang:
Untersuchung von Milchprodukten:
Trinkmilch, Kondensmilch, Milchpulver, Rahm, Butter, Topfen und Frischkäse, Käse, Molke, Sauermilch und Joghurt; Additive zu Milch und Milchprodukten (Kakao, Marmelade).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens von Untersuchungs- und Analysenverfahren in der Berufspraxis. Die Einhaltung der Arbeits- und Dosierungsanweisungen erfordert besondere Beachtung. Um Resultate innerhalb einer vertretbaren Fehlergrenze zu erhalten, empfiehlt sich die Wiederholung der Analysen und Proben.
Bei der Bewertung von Milchprodukten und Milcherzeugnissen ist die Verwendung praxisüblicher Bewertungsblätter und -schemata zu empfehlen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 11. BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE
Siehe Anlage 1.1.
12. MASCHINSCHREIBEN
Siehe Anlage 1.
13. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
14. PFLANZENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Produktion pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können. Der Schüler soll die Produktion im Hinblick auf die Verarbeitung zu marktfertigen Nahrungsmitteln abstimmen können. Er soll einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können. Er soll gängige und alternative Produktionsverfahren beurteilen und planen können.
Der Schüler soll Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne für Ackerbau und Grünland aufstellen und begründen können. Er soll einfache Methoden der Saatgutuntersuchung durchführen und eine Sortenwahl treffen können. Er soll für eine gegebene Situation Maßnahmen der Saatpflege, der Unkrautbekämpfung und des Pflanzenschutzes planen und begründen können.
Der Schüler soll die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme prüfen können. Er soll die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes und der innerbetrieblichen Verwertung von Produkten des Pflanzenbaues berücksichtigen können.
Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Boden:
Ausgangsmaterial der Bodenbildung (gesteinsbildende Minerale, bodenbildende Gesteine, Bodenflora, Bodenfauna).
Bodenbildende Prozesse (Umwandlung der mineralischen und organischen Substanz, Prozesse des Nährstoff-, Wasser-, Luft- und Wärmehaushaltes, Verlagerungsprozesse). Bodentypen (terrestrische, semiterrestrische und subhydrische Böden; Moore). Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Umweltbelastungen der Böden; Bodenverbesserung; Bodenbewertung (Bodenuntersuchung, Bodenschätzung, Bodenkartierung).
III. Jahrgang:
Klima:
Klimafaktoren (Licht, Temperatur, Feuchtigkeits- und Luftverhältnisse). Makroklima, Mesoklima, Mikroklima; Einfluß und Verbesserung der Klimafaktoren.
Kulturmaßnahmen:
Fruchtfolge (Gründe für die Fruchtfolge, Fruchtfolgesysteme, Fruchtfolgeplanung). Bodenbearbeitung (Geräte der primären und sekundären Bodenbearbeitung, Systeme der Bodenbearbeitung). Düngung (Pflanzenernährung, Zweck der Düngung, organische Dünger, Mineraldünger, Düngerplazierung, Düngerwirtschaft, konventionelle und alternative Düngesysteme). Saat (Saatmethoden, Saatdaten). Saatpflege (Bodenpflege, Unkrautbekämpfung).
IV. Jahrgang:
Kulturmaßnahmen:
Pflanzenschutz (Ursachen und Auswirkung der Pflanzenschäden, Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, Organisation des österreichischen Pflanzenschutzes).
Produktion:
Getreide, Blattfrüchte; Öl-, Eiweiß- und Faserpflanzen; Feldfutterbau, Feldgemüsebau; Produktion am Dauergrünland.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Weiterverarbeitung zu Lebensmitteln. In diesem Sinne empfiehlt sich exemplarische Behandlung und Verzicht auf Vollständigkeit.
Die Themenabfolge kann den örtlichen Vegetationsverhältnissen angepaßt werden. Für Planungsaufgaben, wie Erstellen eines Fruchtfolge-, Nutzungs- und Düngeplanes, erweisen sich Angaben aus einem Betrieb (zB Praxisbetrieb, Schulwirtschaft, elterlicher Betrieb) als zweckmäßig.
Zur Unterstützung der Bearbeitung von Aufgaben, die dem Schüler im Unterricht gestellt werden, dienen Exkursionen und Lehrausgänge in landwirtschaftliche Versuchsanstalten und ähnliche Einrichtungen sowie in weiterverarbeitende Betriebe (zB Zucker- und Stärkefabriken, Brennereien).
Die Beurteilung von Düngungsmaßnahmen in bezug auf Humusbilanz, Energiebilanz, Industrieabhängigkeit, ökologisches Gleichgewicht sowie nach ökonomischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten kann durch den Vergleich verschiedener Düngesysteme geübt werden.
Zur Wahl von Unkrautbekämpfungsmaßnahmen können bei Feldbegehungen der Grad und die Auswirkungen der Verunkrautung geschätzt und die Zusammensetzung festgestellt werden. Die Auswirkung verschiedener Pflanzenschutzmittelkonzentrationen kann an geeigneten lebenden Organismen (zB Regenwürmer, Schlammwürmer) beobachtet und beschrieben werden. Bezüglich der Wahl von Pflanzenschutzmitteln können Firmenprospekte nach Wirtschaftlichkeit, Umweltbelastung und Gesundheit kritisch analysiert werden.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.
Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Datenanalyse (Klima, Produktion); Untersuchung (Boden), Planung (Fruchtfolge, Düngung); Bestimmung und Beurteilung (Düngemittel, Entwicklungsstadien der Kulturpflanzen und Unkräuter).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
15. FORSTWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.1.
16. OBSTBAU
Siehe Anlage 1.1.
- 17. TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll landwirtschaftlich genutzte Haustiere ökonomisch halten und züchten können. Er soll Tiere in Verantwortung gegenüber dem Konsumenten und unter Vermeidung von Umweltbelastungen halten können.
Der Schüler soll Organisationsformen und Förderungseinrichtungen für die Haltung, Züchtung und Vermarktung von Tieren und tierischen Erzeugnissen nutzen können.
Der Schüler soll Futterrationen unter Beachtung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zusammenstellen können. Er soll die wesentlichen Haltungs-, Fütterungs-, Züchtungs-, Gesundheits- und Hygienefragen bei den einzelnen Haustierarten einschätzen können.
Der Schüler soll den möglichen Einfluß von Fremdstoffen in tierischen Erzeugnissen auf die menschliche Gesundheit beurteilen können. Er soll die Ansprüche der weiterverarbeitenden Betriebe sowie der Konsumenten kennen und bei der Fütterung, Züchtung und Vermarktung einbeziehen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Fütterung:
Futterwertbeurteilung; Futterwertbegriffe und Bedarfsnormen;
Futterbedarfsberechnung; Futterarten (Grundfutter, Ergänzungsfutter);
Futtermittelgesetz.
Genetik:
Merkmalsbildung; Vererbungsregeln. Tierbeurteilung (Selektionskriterien und Prüfungsmethoden bei Rind, Pferd, Schwein, Geflügel, sonstigen Haustieren). Haustierrassen.
IV. Jahrgang:
Fütterung und Haltung:
Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen.
Tierische Produkte:
Gewinnung und Verarbeitung (Milch, Fleisch, Eier, Wolle, Nebenprodukte).
V. Jahrgang:
Züchtung:
Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen.
Tierhygiene:
Schmarotzer- und Parasitenbekämpfung. Häufigste Tierkrankheiten und anzeigepflichtige Seuchen; Fleischuntersuchungsgesetz.
Tierische Produkte:
Verarbeitung und Vermarktung; Hygieneverordnung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die bäuerliche Praxis einschließlich der Verarbeitung und Direktvermarktung.
Gespräche mit Vertretern von Lebensmitteluntersuchungsanstalten und Konsumenten fördern das Verständnis für die Wünsche und die Verantwortung gegenüber der Gesundheit der Verbraucher. Durch die Darstellung von Organisationen und Förderungseinrichtungen und durch den Besuch von Versteigerungen, Schlachthöfen, Groß-, Detail- und Bauernmärkten und Molkereien kann deren Bedeutung für die Vermarktung von landwirtschaftlichen Haustieren und Tiererzeugnissen aufgezeigt werden. Die Problematik des Futtermittelhandels und die kostensparende Herstellung von Misch- und Spezialfutter können durch den Besuch von Futtermittelfirmen aufgezeigt werden.
Beispiele für Schüleraktivitäten:
Anhand von Qualitätskriterien für tierische Produkte optimale Ernährungs- und Haltungsbedingungen erarbeiten; Stellungnahmen zu kritischen Presseberichten über Tierhaltungsformen (zB Massentierhaltung) ausarbeiten; in Rollenspielen die Auseinandersetzung zwischen den Interessen des Landwirtes, des Konsumenten, der Futtermittelindustrie, der Genossenschaften ua. simulieren; die Entwicklung eines Zucht- oder Nutztieres über einen bestimmten Zeitraum dokumentieren (etwa in bezug auf physische Entwicklung, Verhalten, Leistung); Futtermittel nach Farbe, Struktur, Geruch und botanischer Zusammensetzung beurteilen;
Energieberechnungen mit Hilfe der Analysenwerte durchführen und den Nährstoff- und Futterbedarf von Haustieren unter Verwendung von Futterwerttabellen und Futtermitteluntersuchungszeugnissen errechnen (dabei werden zweckmäßigerweise Proben verwendet, bei denen die Ergebnisse an Produktdeklarationen überprüft werden können); die Leistungseigenschaften von Haustieren anhand gedruckter Unterlagen (zB aus der Milchleistungsprüfung) beurteilen.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Datenanalyse (Leistungswerte, biometrische Daten); Untersuchung und Berechnung (Milchbakteriologie, Tierhygiene; Nährstoff- und Energiegehaltsberechnungen, Futterbedarfsberechnungen, Futterrationen, Futtermischungen; Biometrie); Planung (Zuchtprogramm, Zuchtmethoden); Beurteilung (Futterwert; phänotypische Merkmale für Züchtung und Rassenvergleich); Verarbeitung und Vermarktung (Usancen, Marktformen).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 18. MASCHINENKUNDE UND VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über die theoretischen Voraussetzungen verfügen, um Maschinen und technische Betriebseinrichtungen in Betrieb nehmen, warten, einstellen, reparieren und hinsichtlich Funktion und Eignung beurteilen zu können.
Der Schüler soll insbesondere berufsrelevante Begriffe und Methoden aus der technischen Mechanik, der Festigkeitslehre, der Elektrotechnik und dem technischen Zeichnen verstehen und beim Einsatz technischer Betriebsmittel anwenden können. Er soll die gebräuchlichsten Werkstoffe, Energieträger, Schmierstoffe, Maschinenelemente, elektrischen Einrichtungen, Verbrennungsmotoren, Dampfkesselanlagen und Kälteanlagen kennen.
Der Schüler soll den Einsatz von Maschinen und technischen Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Sicherheits- und Rechtsvorschriften planen können. Der Schüler soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung auf die Arbeitsanforderungen, auf die sozialen Beziehungen, auf die Qualität der Produkte und auf die Umwelt kritisch beurteilen können.
Der Schüler soll technische Einrichtungen grafisch darstellen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Mechanik:
Begriffe (Kraft, statisches Moment, Umfangsgeschwindigkeit, Frequenz, Beschleunigung, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad); Methoden (Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften, Erstellung von Gleichgewichtsbedingungen, Ermittlung der Leistung von Motoren).
Festigkeit:
Begriffe (Spannung, Dehnung, Sicherheit, Dauerfestigkeit); Methoden (Berechnung der Zug-, Druck-, Scher-, Biege- und Verdrehfestigkeit in einfachen Belastungsfällen).
Elektrotechnik:
Begriffe und Grundgesetze (Grundmeßgrößen, ohmsches Gesetz, elektrische Arbeit, elektrische Leistung bei Gleich-, Wechsel- und Drehstrom); Meßmethoden (Messung von Stromstärke, Spannung, Widerstand, Leistung).
Technisches Zeichnen:
Darstellungsmethoden; Beschriftung und Bemaßung.
Werkstoffe und Hilfsstoffe:
Eisenmetalle; Nichteisenmetalle; abgewandelte Naturstoffe; synthetische Kunststoffe; Treibstoffe; Schmiermittel.
Maschinenelemente:
Verbindungselemente (lösbare und nicht lösbare); Bewegungselemente (Wellen, Lager, Kupplungen, Zahnradgetriebe, Riementriebe, Kettentriebe).
III. Jahrgang:
Elektrische Einrichtungen:
Elektrische Beleuchtung; Elektromotoren; Einrichtungen zum Leitungs- und Unfallschutz; elektronische Einrichtungen.
Verbrennungsmotoren:
Arbeitsweise und Kraftübertragung; Hilfseinrichtungen (Zündanlage, Vergaser, Einspritzanlage, Motorschmierung, Kühlung, Luftfilterung).
Transport- und Fördereinrichtungen:
Traktoren (Motor, Kupplung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung und Achskonstruktion, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten, Fremdantriebe); Anhänger.
IV. Jahrgang:
Verfahrenstechnik:
Elementare Verfahren (Rühren, Mischen, Separieren, Zentrifugieren, Homogenisieren, Erhitzen); Maschinen zur Milchgewinnung und Milchverarbeitung; Lager- und Fördertechnik; Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion.
Energietechnik:
Energieträger; Dampfkesselanlagen (Aufbau, Funktion, Bedienung), Kälteanlagen (Aufbau, Funktion, Bedienung).
V. Jahrgang:
Meßtechnik:
Internationales Einheitensystem, Meßfehler und Genauigkeit; Empfindlichkeit. Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen.
Regelungstechnik:
Regelkreis, Regelkreisglieder, Reglerbauarten, Regelkreisverhalten. Prozessregeltechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit bei Bedienung, Wartung, Einstellung, Reparatur sowie bei der wirtschaftlichen und umweltbewußten Planung des Einsatzes von Maschinen und Geräten.
Der theoretische Unterricht erweist sich umso wirksamer, je besser sein Aufbau mit jenem des „Landwirtschaftlichen und technologischen Praktikums'' und des „Technologischen Laboratoriums'' koordiniert wird. Je nach den Vorerfahrungen und Interessen der Schüler bzw. verfügbaren Problemstellungen aus der Praxis kann der Einstieg in den Gegenstand nicht nur über Begriffe und Methoden der Mechanik, sondern auch über einen anderen Themenbereich (zB Werkstoffe) erfolgen.
Beispiele für Schüleraktivitäten zu den Themenbereichen „Mechanik'', „Festigkeit'' und „Elektrotechnik'': einfache Statikbeispiele, die rechnerisch und zeichnerisch zu lösen sind; einfache Dynamikbeispiele im Zusammenhang mit Leistung, Drehmoment, Drehzahl und Umfangsgeschwindigkeit; Rechenaufgaben im Zusammenhang mit dem Ohmschen Gesetz, der Schaltung von Widerständen, der elektrischen Arbeit und Leistung, der Stromaufnahme und der Phasenverschiebung bei Wechsel- und Drehstrom; Aufgaben zur Dimensionierung von Werkstücken, die auf Zug, Druck, Abscherung, Biegung oder Verdrehung beansprucht werden. Im Themenbereich „Technisches Zeichnen'' kommt dem Lesen technischer Zeichnungen für die Ersatzteilbestellung und für Reparatur- und Wartungsarbeiten größere Bedeutung zu als dem selbständigen Anfertigen normgerechter Zeichnungen, das sich auf einige einfache, zweckmäßigerweise in der Lehrwerkstätte gefertigte Werkstücke beschränkt.
Im Themenbereich „Werkstoffe und Hilfsstoffe'' erhalten bei der Behandlung der Werkstoffe jene Eigenschaften zweckmäßigerweise Vorrang, die für Bedienung, Wartung und Reparatur von Maschinen des Fachbereiches bedeutsam sind. Bei der Behandlung der Energieträger können Möglichkeiten der Energieeinsparung und der Nutzung von Alternativenergien sowie die Umweltbelastung besonders gut herausgearbeitet werden.
Im Themenbereich „Maschinenelemente'' können typische intakte und defekte Maschinenelemente anhand ihrer äußeren Kennzeichen gezeigt und auf Fehlermöglichkeiten untersucht werden. Beispiele für Schüleraktivitäten: schematische oder zeichnerische Darstellung von Maschinenelementen, Beschreibung ihrer Funktionsweise, Eigenschaften und Fehlerursachen.
Im Themenbereich „Elektrische Einrichtungen'' kommt der sicherheitsbewußten Verwendung elektrischer Einrichtungen Vorrang vor der Behandlung ihres technischen Aufbaues zu. Zur raschen Darstellung der Kennlinien elektronischer Bauelemente empfiehlt sich der Einsatz eines Oszilloskops. Beispiele für Schüleraktivitäten: Feststellung von Eigenschaften, Wirkungsweise und Anwendungsmöglichkeiten elektronischer Bauelemente, Zeichnen und Beschreiben einfacher Schaltungen solcher Elemente; Beurteilung von Elektromotoren und elektrischen Beleuchtungseinrichtungen für bestimmte Zwecke (zB durch Berechnung von Leistung, Stromaufnahme, Energieverbrauch), Planung und Prüfung von Schutzmaßnahmen in landwirtschaftlichen und lebensmittelbearbeitenden Betrieben.
In den Themenbereichen „Verbrennungsmotoren'' und „Energietechnik'' kommt es vor allem auf die Wartung, die Behebung von Störungen, die Möglichkeiten der Energieeinsparung und die Senkung der Umweltbelastung an. Zur Darstellung des schematischen Aufbaues und der Funktion von Bauteilen und Baugruppen sind neben intakten und defekten Bauteilen auch Overheadfolien, Lehrtafeln und Funktionsmodelle gut geeignet. Beispiele für Schüleraktivitäten: in Beispielsfällen Fehler identifizieren, die Ursachen feststellen und Möglichkeiten zur Behebung von Störungen angeben; Teile und Baugruppen schematisch darstellen; Bauarten und ihr Betriebsverhalten beurteilen.
Bei der Auswahl der speziellen Maschinen und technischen Einrichtungen können die Verbreitung, die technische Ausgereiftheit und der Modellcharakter als Kriterien gelten. Als Schwerpunkte der Behandlung empfehlen sich Funktion, Aufbau, Bedienung, Wartung, Erkennung und Behebung von Störungen und Unfallschutzmaßnahmen. Typenspezifische Merkmale von Maschinen und technischen Einrichtungen treten zugunsten der ausführlichen Behandlung einer häufig vorkommenden Bauart zweckmäßigerweise in den Hintergrund.
- 19. MIKROBIOLOGIE UND ANGEWANDTE MIKROBIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Stellung der Mikroorganismen im biologischen System beurteilen und die Wechselbeziehung zu anderen Mikroorganismen, zu Pflanzen, Tieren und Menschen erkennen können.
Er soll die Bedeutung der Mikroorganismen bei der Herstellung von Milch und Milchprodukten sowie von daraus abgeleiteten Erzeugnissen und von anderen Lebensmitteln kennen.
Er soll sich seiner Verantwortung gegenüber dem Konsumenten in bezug auf die hygienische Unbedenklichkeit von Lebensmitteln bewußt sein und Grenzfälle aufzeigen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bedeutung der Mikroorganismen:
Stellung der Mikroorganismen in der Natur; lebensmittelhygienische, medizinische, industrielle Bedeutung.
Struktur der Mikroorganismen:
Bakterien, Viren, Hefen, Schimmelpilze, subbiologische Systeme.
Wachstum und Vermehrung der Mikroorganismen:
Entwicklungsbedingungen (Nährboden, pH-Wert, Sauerstoffgehalt, Wassergehalt, Temperatur), Vermehrung (ungeschlechtliche und geschlechtliche Fortpflanzung), Entwicklungskinetik (diskontinuierliche und kontinuierliche Kultur, Produktbildung, Abtötung).
Stoffwechsel der Mikroorganismen:
Atmung; Gärung; anaerobe Atmung.
Hygiene:
Einfluß der Tierkrankheiten auf die Milch; mikrobielle Kontamination; Rückstände aus der therapeutischen Behandlung; Fremdstoffe aus der Umwelt; geruchs- und geschmacksaktive Substanzen. Personal- und Betriebshygiene.
Mikrobiologie von Milch, Milchprodukten und abgeleiteten Erzeugnissen:
Trinkmilch, Trinkmilcherzeugnisse; Rahm, Rahmerzeugnisse; Käse, Käseerzeugnisse.
V. Jahrgang:
Systematik der Mikroorganismen:
Bakterien, Viren, Hefen, Schimmelpilze, subbiologische Systeme.
Mikrobiologie von Milch, Milchprodukten und abgeleiteten Erzeugnissen:
Fermentierte Milch und Milcherzeugnisse; Butter, Buttererzeugnisse;
Topfen, Topfenerzeugnisse; Frischkäse, Frischkäseerzeugnisse; Molke, Trockenmilch, Trockenmilcherzeugnisse; Kondensmilch;
Milcheiweißerzeugnisse; Schmelzkäse, Schmelzkäseerzeugnisse;
Speiseeis, Topfencremen; Säurewecker, Säureweckerzubereitung.
Mikrobiologie anderer Lebensmittel:
Fleisch, Fleischwaren; Gemüse; Obst; Getreide; Backwaren; alkoholische, nichtalkoholische Getränke.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen mikrobiologischer Gesetzmäßigkeiten und die Anwendbarkeit in der Berufspraxis. Daher wird zweckmäßigerweise von ausgewählten mikrobiologischen Aufgabenstellungen eines Lebensmittelbetriebes ausgegangen; dies erfordert die Abstimmung des Unterrichtes mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikrobiologisches Laboratorium'' und „Landwirtschaftliches und technologisches Praktikum''.
Zur Unterstützung der Bearbeitung von Aufgaben aus dem Themenbereich „Hygiene'' dienen Lehrausgänge und Exkursionen in facheinschlägige Betriebe.
- 20. MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll elementare mikrobiologische Arbeitsmethoden selbständig durchführen und die hygienische Unbedenklichkeit von Lebensmitteln, insbesondere Milch, Milchprodukten und daraus abgeleiteten Erzeugnissen in allen Produktions- und Vermarktungsstufen beurteilen können.
Der Schüler soll die Ergebnisse seiner Untersuchungen interpretieren können. Er soll sich seiner Verantwortung für die menschliche Gesundheit bewußt sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Laboratoriumsbetrieb:
Laboratoriumsgeräte und -einrichtungen, Probennahme, Probennahmepläne, Probenaufbereitung.
Mikrobiologische Methoden:
Mikrobiologische Präparate, Mikroskopieren, Konzentrationsbestimmungen, Keimgruppennachweise, Züchtung, hygienische Wertigkeit der Milch, Kontrollmethodik der Personal- und Betriebshygiene.
V. Jahrgang:
Mikrobiologische Methoden:
Züchtung (Starter- und Reifungskulturen), Identifizierung mit Bestimmungsschlüssel, Isolierung.
Angewandte Mikrobiologie:
Kontrolle von Hilfsstoffen (Lab, Gewürze, Salze), Beurteilung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Verpackungsmaterialien; Produktuntersuchung (Trinkmilch, Rahm, fermentierte Milch, Butter, Topfen, Frischkäse, Käse, Molke, Trockenmilch, Kondensmilch, Milcheiweißerzeugnisse, Schmelzkäse, Speiseeis).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die lebensmitteltechnologische Praxis. Die Einhaltung von Arbeitsanweisungen, nationalen und internationalen Untersuchungs- und Bewertungsvorschriften erfordert daher besondere Beachtung.
Es empfiehlt sich, ausgehend von einfachen Aufgabenstellungen, die Fähigkeit zum antiseptischen Arbeiten auch im Sinne der Personal- und Betriebshygiene zu entwickeln.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages dienen die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikrobiologie und angewandte Mikrobiologie'' und „Chemisches Laboratorium'' sowie fachübergreifende Projekte mit den Pflichtgegenständen „Technologie der Milch'' und „Technologisches Laboratorium''.
Exkursionen und Lehrausgänge in facheinschlägige Betriebe fördern nicht nur das fachliche Wissen sondern auch das Verständnis für die notwendige Laboratoriumsmethodik zur Sicherung der Lebensmittelqualität.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 21. TECHNOLOGIE DER MILCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über die Verfahren der Be- und Verarbeitung zu marktfertigen Produkten sowie die Möglichkeiten der Verwertung von Milch und Milcherzeugnissen in fachverwandten Betrieben kennen.
Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Qualität der hergestellten Produkte und Erzeugnisse sowie für die umweltgerechte Entsorgung von Abwässern und Abfällen bewußt sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Rohstofferfassung:
Anlieferung (Behandlung der Milch im Erzeugerbetrieb, Übernahme).
Rohstoffbearbeitung:
Haltbarmachen; Separieren, Standardisieren; Homogenisieren, Membranfiltration und Austauschverfahren.
Rohstoffverarbeitung:
Milchinhaltsstoffe (Milchfett, Milcheiweiß, Milchzucker); Produkte (Trinkmilch, Rahm, fermentierte Milch, Butter und Topfen, Frischkäse, Käse); Säurewecker und Säureweckerbereitung.
V. Jahrgang:
Rohstoffverarbeitung:
Trinkmilch-, Rahm-, Butter-, Milch-, Topfen-, Frischkäse- und Käseerzeugnisse; Molke und Molkeverwertung, Trockenmilch- und Trockenmilcherzeugnisse, Kondensmilch, Milcheiweißerzeugnisse, Schmelzkäse und Schmelzkäseerzeugnisse, von Milcherzeugnissen abgeleitete Produkte.
Hilfsstoffe:
Wasser (Ver- und Entsorgung), Verpackung (flüssige, pastöse, gekörnte und feste Produkte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens des jeweiligen Verfahrens in der Praxis. Es empfiehlt sich, durch die Darstellung einzelner Verfahren in Prozeßleitplänen die Variation und Kombination der stets gleichen Grundverfahren zu verdeutlichen.
Für die Bewertung von Verfahrensabläufen ist die Fehleruntersuchung mittels Fallbeispielen (zB Keimzahlüberschreitung) nützlich. Die Einteilung der Produkte und Erzeugnisse folgt dem Codex Alimentarius Austriacus.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages dient die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologisches Laboratorium'', „Landwirtschaftliches und technologisches Praktikum'' sowie „Maschinenkunde und Verfahrenstechnik''.
- 22. TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Milchprodukte und -erzeugnisse im Laboratoriumsmaßstab selbständig herstellen, verpacken, bewerten und dabei auftretende Fehler erkennen und beheben können. Er soll die hiefür erforderlichen Planungen und Berechungen (Anm.: richtig: Berechnungen) unter Beachtung der technischen, ökonomischen und ökologischen Faktoren durchführen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Rohstoffbe- und -verarbeitung:
Sauerrahm, Joghurt, Topfen, Gervais, Cottagecheese, Weich-, Schnitt- und Hartkäse; Säurewecker und Säureweckerzubereitung; Verfahrensvergleiche.
V. Jahrgang:
Rohstoffbe- und -verarbeitung:
H-Milch, Kaffee, Schlagobers, Molkepulver, Voll- und Magermilchpulver, Kondensmilch, Casein, Schmelzkäse und Zubereitungen, Käse und Frischkäseerzeugnisse, Speiseeis, Fruchttopfen.
Meß- und Regelungstechnik:
Messung verfahrenstechnischer Größen; Reglerauswahl und Aufbau von Regelkreisen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der lebensmitteltechnologischen Praxis.
Der Sicherung des Unterrichtsertrages dienen die Abstimmung mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Maschinenkunde und Verfahrenstechnik'', „Technologie der Milch'' und „Landwirtschaftliches und technologisches Praktikum'' sowie fachübergreifende Projekte mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikrobiologie und angewandte Mikrobiologie'' und „Mikrobiologisches Laboratorium''.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 23. LANDWIRTSCHAFTLICHES UND TECHNOLOGISCHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines Betriebes der Fachrichtung kennen. Er soll einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können. Er soll Milchprodukte und -erzeugnisse und andere Lebensmittel bis zur Marktreife herstellen können.
Der Schüler soll betriebliche Arbeitsabläufe erfassen, beurteilen und für ausgewählte Situationen planen können. Er soll Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben können.
Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen. Er soll bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen. Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.
Der Schüler soll landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen, warten und einstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Ackerbau:
Pflanzenschutz, Düngung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Handhacke, Handstreuen, Kartoffelernte).
Gemüsebau:
Anbau, Ernte, Lagerung, Kompostbereitung, Fertigkeiten (Säen, Pikieren, Setzen, Aufsetzen eines Walms).
Grünlandbewirtschaftung:
Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung, Fertigkeiten (manuelles Mähen, Wenden, Schwaden, Aufstellen und Bepacken von Trocknungsgerüsten, Häckseln, Beschicken und Abdecken eines Silos).
Tierhaltung:
Stallreinigung und -desinfektion, Tierpflege, Fütterung, Fertigkeiten (Schroten, Zubereiten und Zuteilen der Futterration, Striegeln und Bürsten).
Landmaschinentechnik - Betrieb:
Maschinen- und Gerätepflege.
Landmaschinentechnik - Werkstätte:
Werkstoffbestimmung. Stahlsorten (äußere Merkmale, Funkenprobe), Wärmebehandlung von Stahl (Glühen, Härten, Anlassen). Metallbearbeitung (Sägen; Feilen; Meißeln, Bohren, Gewindeschneiden; Biegen, Nieten).
Landwirtschaftliches Bauwesen:
Vermessung, Aufsetzen von Mauern, Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Horizontalen und Neigungen).
Tischlerei und Zimmerei:
Holzbearbeitung, Holzschutz, Holzverbindungen, Fertigkeiten (Schneiden, Schrauben, Nageln).
II. Jahrgang:
Ackerbau:
Bestellung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Einstellen der Sämaschine, Köpfen und Einbringen von Rüben).
Gemüsebau:
Anbau, Ernte, Pflanzenschutz, Kompostbereitung.
Obstbau:
Pflanzung, Obsternte, Obstverarbeitung, Fertigkeiten (Pflücken, Bereitung von Süß- und Gärmost).
Grünlandbewirtschaftung:
Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung.
Tierhaltung:
Tierhygiene, Züchtung, Fütterung, Milchgewinnung, Fertigkeiten (Gesundheitskontrolle, Erkennen der Brunst, Feststellen von Verzehrmengen, Melken, Kühlen, Reinigung und Desinfektion von Geräten und Anlagen).
Schlachten und Fleischverarbeitung:
Schweine, Geflügel, Fertigkeiten (Betäuben, Stechen, Haaren, Spalten, Abspecken, Zerfällen, Entbeinen, Sortieren, Pökeln, Vorarbeiten für Wurst- und Sulzherstellung).
Forstwirtschaft:
Gerätebedienung, Brennholzbereitung, Bestandsbegründung, Bestandzahlregulierung; Forstschutz, Fertigkeiten (Auspflanzen, Verstänkern, Handhabung der Motorsäge, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Durchforsten mit Hacke und Motorsäge).
Landmaschinentechnik - Betrieb:
Traktorfahrtheorie im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, Wartung und Kontrolle vor Inbetriebnahme des Traktors, Fertigkeiten (Traktorfahrpraxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, auch mit Anhänger, Ankoppeln von Geräten, Geräte- und Werkzeugpflege).
Landmaschinentechnik - Werkstätte:
Elektroschweißen. Kunststoffe (äußere Merkmale, Brennprobe). Thermoplaste (Warmverformung mit der Heißluftpistole, Schweißen mit einfachen Hilfsmitteln). Duroplaste (Reparaturarbeiten). Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage und Reparatur von Verbrennungsmotoren (Luftfilterung, Vergaser, Zündanlage, Einspritzanlage, Ventilsteuerung, Kühlung, Schmierung) und Traktoren (Kupplung, Getriebe, mechanische und hydraulische Bremsanlage, Reifen; Lenkung und Vorderachse, hydraulisches Hubwerk, elektrische Ausrüstung). Elektrische Messungen (Spannung; Strom; Widerstand; Leistung; Kennlinien).
Landwirtschaftliches Bauwesen:
Instandhaltung von Gebäuden, Fertigkeiten (Ausbessern von Mauern, Betonieren).
Tischlerei und Zimmerei:
Holzbearbeitung, Holzverbindungen.
III. Jahrgang:
Ackerbau:
Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen, maschinelles Streuen).
Obstbau:
Pflege, Erziehungsformen und -systeme, Veredlung, Fertigkeiten (Baumschnitt für verschiedene Kronenformen, Sträucherschnitt, Veredeln).
Grünlandbewirtschaftung:
Grünfutterernte, Fertigkeiten (Maschinelles Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Einlagern).
Tierhaltung:
Milchgewinnung, Fertigkeiten (Tiereführen, Melken).
Schlachten und Fleischverarbeitung:
Rinder, Schweine (Schlachtkörperbewertung, Sortieren, Verarbeiten).
Forstwirtschaft:
Bestandzahlregulierung, Brennholzbereitung, Holzernte, Fertigkeiten (Durchforsten mit Motorsäge und Hacke, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen).
Landmaschinentechnik - Betrieb:
Maschinenpflege, Frontladen.
Landmaschinentechnik - Werkstätte:
Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage, Reparatur von Maschinen und technischen Einrichtungen der Pflanzenproduktion (Bodenbearbeitungsgeräte, Düngungsgeräte, Beregnungsanlagen, Anbaumaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Erntemaschinen) sowie von Maschinen und technischen Einrichtungen der Tierproduktion.
Arbeitsplanung:
Bestandserhebung von Vorräten, Vieh, Arbeitskräften, Maschinen und Gebäuden, Ermittlung des Arbeitsaufwandes, Erfassen von Arbeitsabläufen.
IV. Jahrgang:
Rohstofferfassung:
Anlieferung und Übernahme, Qualitätsfeststellung und Lagerung von Milch.
Rohstoffbe- und -verarbeitung:
Milchprodukte.
Energietechnik:
Kessel-, Kälte- und Druckluftanlagen (Bedienung, Wartung).
V. Jahrgang:
Rohstoffbearbeitung:
Haltbarmachen, Separieren, Standardisieren, Homogenisieren.
Rohstoffverarbeitung:
Trinkmilch, Butter, Topfen, Weich-, Schnitt- und Hartkäse.
Direktvermarktung:
Lebensmittel des landwirtschaftlichen Be- und Verarbeitungsnebengewerbes.
Didaktische Grundsätze:
Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:
---------------------------------------------------------------------
Fachpraktischer Unterricht zum Wochenstunden im Jahrgang
Pflichtgegenstand I II III IV V
---------------------------------------------------------------------
Pflanzenbau .................... 1 1 1 - -
Forstwirtschaft ................ - 0,5 0,5 - -
Obstbau ........................ - 0,5 0,5 - -
Tierhaltung und Tierzüchtung ... 1 1 1 - -
Landwirtschaftliches Bauwesen .. 0,5 0,5 - - -
Landmaschinentechnik - Betrieb . 0,5 0,5 0,5 - -
Landmaschinentechnik - Werkstätte 1 2 1 - -
Betriebswirtschaftslehre
Arbeitsplanung ................. - - 0,5 - -
Technologie der Milch .......... - - - 3 3
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl ... 4 6 5 3 3
Hauptkriterien für die Auswahl der Fertigkeiten in Arbeitsverfahren, in denen keine Liste von Fertigkeiten angegeben ist, sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet, die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeit haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnen Arbeiten. Die Häufigkeit des Auftretens der Arbeiten an Maschinen und Geräten in landwirtschaftlichen und lebensmitteltechnologischen Betrieben, sind die Hauptkriterien bei der Wahl technischer Lehrinhalte. Bei der Auswahl der zu behandelnden Maschinen ist die Beachtung der regionalen Verhältnisse der Schule zweckmäßig.
Sehr gut bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen vor Durchführung einer Praxiseinheit gegeben werden. Sodann werden die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung wesentlich. Der Problemkreis „Unfallschutz'' kann durch Aufnahme der getroffenen Maßnahmen in einem facheinschlägigen Betrieb sowie durch Entwicklung und Begründung von Verbesserungsvorschlägen bewußt gemacht werden.
Um biologische und technische Prozesse zu veranschaulichen, sind bildliche Darstellungen besonders geeignet.
Die Vielfalt der Arbeitsverfahren kann durch Gegenüberstellung von niedrig technisierten zu hoch technisierten Verfahren aufgezeigt werden. Der Sinn von Einzeltätigkeiten wird durch die Darstellung des gesamten jeweiligen Arbeitsverfahrens zugänglich gemacht.
Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit, einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 24. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 1.
25. RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Ordnungsfunktion des Rechtes verstehen und bejahen; er soll die allgemeinen Rechtsbegriffe kennen.
Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen eines Betriebes der Fachrichtung kennen. Er soll in einer gegebenen persönlichen oder beruflichen Situation seine rechtlichen Interessen gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber Einzelpersonen wahrnehmen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Privatrecht:
Allgemeine Rechtsbegriffe, die Person (Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Rechtsgeschäfte). Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Gesellschaftsrecht; Wechsel- und Scheckrecht. Konsumentenschutz.
Öffentliches Recht:
Organisation der Verwaltung in den Gebietskörperschaften;
Zuständigkeit, Verfahrensregeln. Verwaltungsverfahrensgesetze;
gerichtliches Verfahren (Zivilprozeß; Zwangsvollstreckung), Insolvenzrecht; Grund- und Freiheitsrechte; Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gewerberecht. Häusliche Nebenbeschäftigung.
Land- und Forstwirtschaftsrecht:
Landwirtschaftsgesetz, Marktordnungsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Preisgesetz. Lebensmittelrecht, Qualitätsklassenregelung. Raumordnung, Baurecht, Grundverkehr, Landpacht, Wasserrecht, Natur-, Tier- und Umweltschutz. Privatwirtschaftsverwaltung, berufliche Selbstverwaltung. Landwirtschaftliches Nebengewerbe, Verkauf landwirtschaftlicher Produkte ab Hof und im Umherziehen, Gästebeherbergung am Bauernhof.
Lebensmittelrecht:
Lebensmittelgesetz, österreichisches Lebensmittelbuch, Verordnungen zum Lebensmittelgesetz.
Genossenschaftsrecht:
Genossenschaftsgesetz, Genossenschaftsrevisionsgesetz, Satzung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das Ausmaß der Betroffenheit der Privatperson bzw. des Leiters eines Betriebes der Fachrichtung durch die jeweilige Rechtsbestimmung. Dies bedingt in den verfahrensrechtlichen Themenbereichen die besondere Berücksichtigung der mündlichen Verhandlung, des Ortsaugenscheines, der Sachverständigentätigkeit und der Rechtsmittel.
Die Ordnungsfunktion des Rechtes kann durch kritische Auseinandersetzung mit der Schul- und Heimordnung erlebbar gemacht werden. Rechtliches Denken kann durch die Abfassung von Rechtsmitteln zu gegebenen Entscheidungen sowie durch die Interpretation von Gesetzes- und Verordnungstexten geübt werden. Der Rechtszug wird am besten an Hand eines in allen Instanzen durchjudizierten Falles lebensnah dargestellt. Rollenspiele sind besonders zur Schulung des Parteiverhaltens bei Gerichts- und Verwaltungsverhandlungen nützlich. Exkursionen und Lehrausgänge empfehlen sich zu Gerichtsverhandlungen, zum Grundbuch und zum Vermessungsamt.
- 26. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll landwirtschaftliche Betriebe einrichten und führen, den Betriebserfolg nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien beurteilen können. Er soll bei Kalkulationen und betrieblichen Entscheidungen Gesetzmäßigkeiten der Produktion und der Kostenentwicklung anwenden können. Er soll verschiedene Finanzierungsmittel und Finanzierungsformen beurteilen können.
Der Schüler soll für einzelne Produktions- und Arbeitsbereiche sowie für den gesamten Betrieb Daten erheben und beurteilen können.
Der Schüler soll Buchführungsabschlüsse durchführen und analysieren können. Er soll Steuererklärungen abfassen und Bescheide von Steuerbehörden interpretieren können.
Der Schüler soll die Situation des Marktes für landwirtschaftliche Produkte interpretieren und für unternehmerische Entscheidungen auswerten können. Er soll Marketinginstrumente auswählen und landwirtschaftliche Produkte unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte konsumorientiert und umweltbewußt vermarkten können.
Der Schüler soll fähig und bereit sein, innerhalb des Betriebes und überbetrieblich zusammenzuarbeiten.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Betrieb und Unternehmung:
Betriebliche Entscheidungen und Ziele. Arten der Betriebe. Rechtsformen der Unternehmungen.
Struktur und Produktionsbedingungen der österreichischen Landwirtschaft:
Agrarstruktur (Flächenverteilung, Betriebsgrößen, Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe). Natürliche und wirtschaftliche Produktionsbedingungen. Produktionsgebiete (Haupt- und Kleinproduktionsgebiete, Berghöfekataster und Zoneneinteilung der Bergbauerngebiete).
Kauf:
Kaufvertrag (Inhalt, Anbahnung, Abschluß, Erfüllung). Zahlung (bar, halbbar, unbar).
Buchführung:
Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Belegwesen, Buchführungssysteme, System der doppelten Buchführung (Kontenbegriff, Eröffnung und Abschluß der Konten).
IV. Jahrgang:
Buchführung:
Doppelte Buchführung (Verbuchung einfacher Geschäftsfälle, Kontenrahmen, Kontenplan). Buchführungsverfahren unter Beachtung der Besonderheiten des Fachbereiches.
Bewertung:
Bewertungsanlässe, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Wertarten, Bewertung einzelner Vermögensbestände, Bewertung des Gesamtbetriebes für verschiedene Anlässe.
Bilanzierung:
Inventur, Anlagenabschreibung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Rücklagen. Beurteilung des Betriebserfolges (subjektive und objektive Erfolgsmaßstäbe).
Personalverrechnung:
Einfache Abrechnung, Verrechnung mit der Krankenkasse und dem Finanzamt, Führung der gesetzlichen Aufzeichnungen.
Kostenrechnung:
Aufgaben; Begriff und Gliederung der Kosten. Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zu Vollkosten und Teilkosten. Produktionsfunktionen.
Steuern:
Gliederung der öffentlichen Abgaben; Begriffe;
Abgabenverfahrensrecht, Finanzstrafrecht. Grundsteuer samt Zuschlägen, Umsatz-, Einkommens-, Vermögens-, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gewerbesteuer, Getränkesteuer, Abgabe für alkoholische Getränke, Sonderbestimmungen für den Fachbereich. Stempel- und Rechtsgebühren. Staatliche Beihilfen.
V. Jahrgang:
Finanzierung und Investition:
Begriff und Arten der Finanzierung (Betriebs- und Investitionsfinanzierung, Eigen-, Selbst- und Fremdfinanzierung). Zinsen- und Rentenrechnung. Kredite (Formen, Besicherung, Tilgung, Kostenvergleich). Begriff und Arten der Investition; Wirtschaftlichkeit von Investitionen für Teilbereiche und für den Gesamtbetrieb, Leistungen und Kosten von Investitionen, Finanzierbarkeit von Investitionen.
Markt:
Marktmechanismen, Marktformen und Marktverhalten. Agrarmärkte, Milchmarkt. Gesetzliche Bestimmungen; internationale Abkommen über den Agrarhandel.
Betriebsführung:
Managementfunktionen. Ökonomische und außerökonomische Ziele. Planung; Planungstheorie, Methoden zur Betriebsplanung (Programmplanung, Netzplan, lineare Programmierung), Organisation, Menschenführung, Kontrolle.
Auswertung der Buchführung:
Bilanzanalyse, Berechnung von Kennzahlen (Rentabilität, Liquidität), Kapitalflußrechnung.
Genossenschaftswesen:
Mitgliedschaft (Betritt, Rechte und Pflichten, Haftung, Austritt), Organe (Arten, Wahl, Rechte und Pflichten), Geschäftsbereich, Revision, Verschmelzung, Auflösung, Konkurs.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Betriebsführung und Buchführung im Fachgebiet. Dies erfordert zB im Themenbereich „Markt'' die besondere Betonung des Milchmarktes. Besonders zweckdienlich ist die betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung von Produktionsalternativen.
Zur Einübung von Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit empfiehlt sich besonders Gruppenarbeit. Rollenspiele ermöglichen das Erlebnis der Auswirkungen verschiedener Führungsstile sowie der positiven und negativen Funktionen in einer Gruppe. Exkursionen, Lehrausgänge und Vorträge schulfremder Personen erhöhen den Aktualitätsbezug.
Die aktuellsten Zahlen über Struktur und Produktionsbedingungen der österreichischen Land- und Forst- und Lebensmittelwirtschaft finden sich in Publikationen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, von Interessenverbänden und Fachorganisationen.
Bei der Besprechung der einzelnen Vermögensbestände ist die Einbeziehung der Wertarten und des Bewertungsverfahrens von Vorteil.
Die Datenbeschaffung für die Übungen kann als Fallstudie von facheinschlägigen Betrieben ausgehen. Vielseitiges Vergleichsmaterial ist für die Gewinnung eines Gesamtüberblicks wichtig. Die Buchführungsübungen gehen zweckmäßigerweise von der Verbuchung einfacher Belege aus und leiten über die Vertiefung durch Kontieren von Übungsbeispielen auf Arbeitsblättern zu komplexeren Geschäftsfällen (Abrechnung gewerblicher und genossenschaftlicher Handels- und Verwertungsbetriebe) über. Zur vergleichenden Beurteilung einzelbetrieblicher Buchführungsergebnisse können Buchführungsstatistiken herangezogen werden.
Die Kapitalflußrechnung kann aus Zeitgründen nur in sehr einfacher Form behandelt werden.
Der Vergleich von Planungsvarianten erfolgt zweckmäßigerweise in Tabellenform, wobei auch der Ist-Zustand aufscheint.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 und V. Jahrgang 2 Wochenstunden. Die Übungen bieten Gelegenheit zur betriebswirtschaftlichen Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dabei der Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung große Bedeutung zu.
In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im V. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.
27. ERNÄHRUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die physiologischen Grundlagen der Ernährung kennen und davon auf die menschliche Ernährung im Normalfall und unter besonderen Lebensbedingungen rückschließen können. Er soll wesentliche von unwesentlichen Beeinträchtigungen der Nahrungsmittel durch Rückstände, Be- und Verarbeitungsverfahren, Lagerung und Verteilung unterscheiden können.
Der Schüler soll die wirtschaftlichen, sozialen, psychologischen und kulturellen Einflüsse auf die menschlichen Ernährungsgewohnheiten verstehen und berücksichtigen. Er soll zu Problemen der Welternährung kritisch Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Ernährungsfunktionen:
Verdauung und Resorption, Bau- und Betriebsstoffwechsel, Stoffwechselstörungen; Bilanzierung von Nähr-, Wirk- und Mineralstoffen in der menschlichen Ernährung.
Diätetik:
Alters- und leistungsgemäße Ernährung; Organisationsformen der Verpflegung; physiologische Reaktionen (Beeinflussung von Geruch, Geschmack und Aussehen); Rückstände in der Nahrung; Einfluß der Zubereitung auf die Qualität der Nahrungsmittel, Genußmittel.
Ernährungssoziologie:
Ernährungsgewohnheiten, Ernährungstheorien;
Welternährungssituation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die Bedeutung einer gesunden Ernährung. Dies erfordert insbesondere bei der Behandlung der Wirkung der Nahrungsbestandteile, der Stoffwechselvorgänge sowie der Folgen von Über- und Mangelversorung das Hervorheben der praktisch anwendbaren Aspekte.
Zweckmäßigerweise wird von persönlichen Erfahrungen der Schüler ausgegangen. Neben Lebensmittelproben sind statistische Tabellen sowie vom Schüler angefertigte Grafiken und Bilder nützliche Unterrichtsmittel. Für die Ermittlung von Kennwerten sind die Bedarfs- und Nährwerttabellen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfehlenswert.
Diskussionen sind besonders bei gesellschaftsrelevanten Themen (Stellenwert der Ernährung, Modediäten, Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen, Ernährung in den Entwicklungsländern) und auf Grundlage des Österreichischen Ernährungsberichtes nützlich.
Exkursionen und Lehrausgänge in lebensmittelverarbeitende Betriebe und Lebensmittelkontrolleinrichtungen fördern die Praxisnähe.
28. PFLICHTPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.
Organisationsform und Inhalt:
Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat zwanzig Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in drei Abschnitte von vier, acht und acht Wochen Dauer zu teilen.
Der erste und zweite Abschnitt sollen in einem landwirtschaftlichen, vielseitig organisierten Betrieb abgeleistet werden; der dritte Abschnitt ist in einem Betrieb der Fachrichtung zu absolvieren. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.
Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.
Didaktische Grundsätze:
Der erste enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ
siehe Anlage 1.6
BIENENKUNDE
Siehe Anlage 1.1
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 1.
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 1.
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 1.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
---------------------------------------------------------------------
*1) Mit Übungen.
*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.
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