Anlage 1
Anlage 1.6
______________
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I II III IV V
---------------------------------------------------------------------
1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10
2. Deutsch ................... 4 3 2 2 2 13
3. Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10
4. Geschichte, Sozialkunde
und Politische Bildung .... - - 2 2 2 6
5. Geographie und
Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - - 4
6. Mathematik und angewandte
Mathematik ................ 5 4 3 2 - 14
7. Elektronische
Datenverarbeitung ......... - - - 3 - 3
8. Physik und angewandte
Physik .................... 2 2 - - - 4
9. Chemie und angewandte
Chemie .................... 2 2 - - - 4
10. Chemisches Laboratorium ... 1 - - - - 1
11. Darstellende Geometrie .... 2 2 - - - 4
12. Maschinschreiben .......... 2 - - - - 2
13. Leibesübungen ............. 2 2 2 2 2 10
14. Mechanik .................. - 4 4 4 - 12
15. Technisches Zeichnen ...... 2 - - - - 2
16. Elemente des
Maschinenbaues ............ - 2 3 - - 5
17. Elektrotechnik ............ - - - 3 2 5
18. Mechanische Technologie ... 2 2 3 1 - 8
19. Landmaschinen und
landwirtschaftliche
Verfahrenstechnik ......... - - - 4 4 8
20. Verbrennungskraftmaschinen
und Traktoren ............. - - - 2 2 4
21. Konstruktionsübungen ...... - 2 4 4 5 15
22. Betriebslaboratorium ...... - - - 4 4 8
23. Werkstätte ................ 8 5 5 - - 18
24. Pflanzenbau ............... 2 2 2 - - 6
25. Tierhaltung ............... - 2 2 - - 4
26. Landwirtschaftliches
Bauwesen .................. - - - - 2 2
27. Landwirtschaftliches
Praktikum ................. - - 4 - - 4
28. Volkswirtschaftslehre ..... - - - - 2 2
29. Rechtskunde ............... - - - - 1 1
30. Betriebswirtschaftslehre
und Rechnungswesen *1) .... - - - 3 7 10
31. Betriebstechnik ........... - - - - 1 1
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl ... 40 40 40 40 40 200
32. Pflichtpraktikum:
Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Abschnitt II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang
---------------------------------------------------------------------
Freigegenstände Jahrgang Summe
I II III IV V
---------------------------------------------------------------------
Raumordnung und Umweltschutz ... - - - - 2 2
Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6
Kurzschrift .................... - 2 - - - 2
Volkskunde ..................... - - - 2 - 2
Organisations- und
Führungslehre .................. - - - - 2 2
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Musikerziehung ................. 1 1 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung ......... 2 - - - - 2
Leibesübungen .................. 2 2 2 2 2 10
Hauswirtschaft ................. - 2 2 - - 4
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht *2)
---------------------------------------------------------------------
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Mathematik und angewandte Mathematik
Darstellende Geometrie
Mechanik
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mathematisch-logische Methoden beherrschen und bei der Lösung von Problemen des Fachgebietes anwenden können; er soll das numerische und algebraische Rechnen unter Verwendung zeitgemäßer Hilfsmittel sowie die Differential- und Integralrechnung, die Wahrscheinlichkeitsrechnung und statistische Methoden, soweit sie für die Berufspraxis und den Besuch einer Universität erforderlich sind, beherrschen.
Der Schüler soll Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von Funktionen beschreiben können; er soll Tabellen und graphische Darstellungen interpretieren und genau und übersichtlich entwerfen können. Er soll sich bei mathematischer Diskussion und Argumentation exakt ausdrücken können.
Der Schüler soll bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zahlenmengen:
Mengenbegriff, Gleichheit von Mengen. Teilmengen, Durchschnitt und Vereinigung von Mengen. Menge der natürlichen Zahlen, Menge der ganzen Zahlen und Menge der rationalen Zahlen als Teilmengen der Menge der reellen Zahlen.
Terme:
Zahlenterme, Terme mit Variablen; Grund- und Definitionsmenge von Termen, Umformen von Termen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten.
Numerisches Rechnen:
Gebrauch des Taschenrechners für die Grundrechnungsarten sowie für Potenzieren und Wurzelziehen; Fixkomma- und Gleitkommadarstellung, Überschlagsrechnen, Genauigkeitsüberlegungen.
Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen:
Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungen aus verbalen Angaben unter besonderer Berücksichtigung der Prozentrechnung; Proportionen.
Funktionen:
Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion; lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation.
Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen:
Grund-, Definitions- und Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme, fortlaufende Proportionen; grafische Lösung mit Anwendung auf Optimierungsaufgaben.
Planimetrie und Stereometrie:
Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck und regelmäßiges Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe, Anwendung auf Aufgaben aus der Stereometrie (Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel). Konstruktion der Kegelschnittlinien. Vektoren (Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar).
II. Jahrgang:
Potenzen und Logarithmen:
Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der irrationalen Zahlen; Dezimal- und Dualsystem; Rechenoperationen mit Logarithmen.
Funktionen und Gleichungen:
Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion, Beschreibung von Wachstumsvorgängen; Exponentialgleichungen; quadratische Funktion; quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Potenzieren und Wurzelziehen; Gaußsche Zahlenebene); Quadratische Gleichungssysteme in zwei Variablen; Funktionen in Polarkoordinatendarstellung und in Parameterform.
Trigonometrie:
Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; allgemeine Sinusfunktion; Summensätze der Winkelfunktionen; goniometrische Gleichungen; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.
Vektorrechnung:
Vektoren in der Ebene und im Raum, Skalarprodukt, Vektorprodukt;
Anwendung auf die analytische Geometrie der Ebene und des Raumes;
Bezug auf lineare Gleichungssysteme.
Beschreibende Statistik:
Häufigkeitsverteilungen, Mittelwerte, Streuungsmaßzahlen, Häufigkeitssummen, relative Häufigkeit.
Folgen, Reihen und Differenzengleichungen:
Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie).
III. Jahrgang:
Funktionen:
Rationale Funktionen, Gesamt-, Grenz- und Stückkostenfunktion, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion.
Differentialrechnung:
Differenzenquotient und Differentialquotient. Ableitung reeller Funktionen. Ableitung von Summe, Differenz, Produkt und Quotient; Ableitung von zusammengesetzten Funktionen. Anwendungen (Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben, näherungsweises Lösen von Gleichungen, Fehlerrechnung, Änderungsrate).
Integralrechnung:
Unbestimmtes und bestimmtes Integral der Potenzfunktionen mit rationalen Exponenten, Polynomfunktionen, Exponential- und Logarithmusfunktion, Kreisfunktionen und rationalen Funktionen; Integration durch Substitution; partielle Integration. Berechnen von Flächen- und Rauminhalten; näherungsweises Berechnen von bestimmten Integralen.
IV. Jahrgang:
Integralrechnung:
Ermittlung von statischen Momenten und Trägheitsmomenten; Schwerpunktsermittlung. Lösung einfacher Differentialgleichungen.
Finanzmathematik:
Dekursive Zinseszinsen, ganz- und unterjährige Verzinsung; ganz- und unterjährige gleichbleibende Renten, ewige Rente; Tilgungspläne.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff;
hypergeometrische Verteilung, Binomial- und Poissonverteilung;
Normalverteilung, Prüfverteilungen, empirische Verteilungen;
Vertrauensbereiche, Stichprobenpläne, Wahrscheinlichkeitspapier;
einfache Varianzanalyse.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Probleme außerhalb der Mathematik, insbesondere in den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft. Dies bedingt zum Beispiel im Themenbereich „Integralrechnung'' die Beschränkung auf die Integration von Polynomfunktionen und für Anwendungen (Untersuchung von Wachstumsprozessen, Mitscherlich-Kurve, chemische Reaktion 1. Ordnung, Spannen einer Feder, Ausschalten eines Gleichstroms) wichtige Funktionen.
Weitere Auswahlkriterien sind:
- im Themenbereich „Zahlenmengen'': der Beitrag zur Einübung einer einheitlichen Terminologie;
- in den Themenbereichen der Algebra: der Beitrag zur Anwendung von Termen und Funktionen sowie zur Lösung von Gleichungen und Gleichungssystemen (Untersuchungen von Definitionsmenge und Wertemenge sowie Termvergleich sind von geringerer Bedeutung).
Zur Erarbeitung grundlegender Fertigkeiten (zB: Arbeiten mit Termen, Umformungen bei Gleichungen, Auflösen von linearen Gleichungssystemen, Rechnen mit Potenzen) empfiehlt sich ein Vorgehen in zwei Phasen: Vermittlung verständnisvoller Einsicht und Anleitung zur Automatisierung der Rechengänge. Die ständige Verwendung des Taschenrechners von Anfang an in allen Themenbereichen entspricht nicht nur den Erfordernissen der Praxis, sondern ist auch aus zeitökonomischen Gründen für die Bewältigung des Lehrstoffes erforderlich.
Die Herausarbeitung von Beziehungen zu früher erarbeiteten Themenbereichen ist auch dann zweckmäßig, wenn es sich nicht um notwendige Vorkenntnisse im strengen Sinne handelt (zB Exponentialgleichungen bei Behandlung der Rentenrechnung, lineare Gleichungssysteme bei der Bestimmung der Koeffizienten einer Polynomfunktion), da sie den Sinn des Schülers für mathematische Zusammenhänge fördert. Gelegenheit dazu ergibt sich besonders bei Aufgaben, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche integrieren, wofür sich vor allem der Beginn des IV. Jahrganges anbietet.
Bei der Vorstellung neuen Stoffes ist der Weg vom Konkreten zum Abstrakten günstiger als der gegenteilige. Die Herleitung von Formeln und Lösungsmethoden ist nur dann von Nutzen, wenn ihr der Schüler mit Sicherheit folgen kann oder wenn es sich um typische Beispiele für die wichtigsten Beweismethoden der Mathematik handelt. In anderen Fällen (zB: Vorlage der Formeln bei Regression und Korrelation; Einführung der Zahl „e'', des Grenzwertes und des Differentialquotienten) kommt der Anschaulichkeit für das Schülerverständnis größere Bedeutung zu als einer formalen Herleitung bzw. Definition. Plausibles Schließen, die Aneignung heuristischer Methoden und die selbständige Entwicklung von Lösungsstrategien werden vor allem durch Eigentätigkeit des Schülers (Arbeitsunterricht) gefördert, wobei dieser den richtigen Gebrauch von Fachbüchern übt. Geometrische Veranschaulichungen dienen nicht nur als Illustration, sondern auch als Quellen der Intuition. Da Hausübungen das wichtigste Hilfsmittel zur Festigung der Kenntnisse darstellen, kommt der Auswahl der Beispiele, der Kontrolle der Kenntnisse und der sich daraus ergebenden Nachbesprechung besondere Bedeutung zu.
Querverbindungen zu den theoretisch-fachlichen Unterrichtsgegenständen dienen vor allem der Motivation der Schüler sowie der Festigung ihrer Fähigkeit zur gedanklichen Integration.
Der Vorgang des Mathematisierens und Modellbildens sowie der damit zusammenhängenden Theorienbildung wird dem Schüler in erster Linie an Beispielen klargemacht. Besonders wichtig ist dabei die Einsicht, daß jedes mathematische Modell infolge Vereinfachungen nur einen Teilaspekt der Wirklichkeit liefert und daß die Arbeit an einem Modell ständiger Rückkopplung an die Ausgangssituation bedarf. Die Behandlung von Sachverhalten mit Hilfe eines mathematischen Modells (allenfalls mehrerer konkurrierender Modelle, zB bei der Auswertung statistischer Daten) gestattet die Diskussion der Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Grenzen der Anwendung der Mathematik.
Die Einführung und Festigung des Begriffs der Funktion ist ein ausgezeichneter Anlaß zur Einübung des Umganges mit Tabellen. Zur besseren Veranschaulichung können empirische Funktionen dienen. Die Stereometrie dient auch der Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens, beispielsweise durch Schrägrißskizzen und Modelle.
Die Themen der Wahrscheinlichkeitsrechnung sind nur im Hinblick auf ihre Anwendung in der Statistik bedeutsam. Bei der Interpretation und Beurteilung von Statistiken aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich kann der Schüler seinen sprachlichen Ausdruck und seine Argumentationsfähigkeit sowie das Arbeiten mit Tabellen und graphischen Darstellungen verbessern. Bei der Anwendung von Folgen, Reihen und Differenzengleichungen auf die Beschreibung biologischer Vorgänge kann auf die Analogie zu wirtschaftlichen Vorgängen hingewiesen werden.
Bei der Behandlung der Finanzmathematik kann auf die Methoden der Investitions- und Rentabilitätsrechnung eingegangen werden.
Im I. und II. Jahrgang je 4 Schularbeiten, im III. und IV. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.
- 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.
- 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
- 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung von Produktionstechniken und bei der Beurteilung von Produkten und Produktionsmitteln innerhalb des Fachgebietes nutzen können.
Der Schüler soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.
Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt beachten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Stellenwert der Chemie:
Aufgaben und Methoden. Stoffe (Stoffeigenschaften, Stoffänderung, Reinstoff, chemisches Element, Stoffgemenge). Chemische Schreibweise.
Struktur der Materie:
Atom, Atommodelle (Elektronenkonfiguration, Energiezustände; Fähigkeit der Aufnahme und Abgabe von Elektronen). Periodensystem der Elemente. Massen-, Volums- und Energieverhältnisse chemischer Reaktionen.
Chemische Bindung:
Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).
Saure und basische Funktion:
Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.
Elektrochemie:
Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse; galvanische Elemente.
Lösungen:
Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.
Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:
Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.
Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:
Edelgase. Halogene. Schwefel. Stickstoff. Phosphor. Kohlenstoff. Silicium.
Metalle:
Eigenschaften; Gitterstrukturen; Methoden der Metallgewinnung.
II. Jahrgang:
Organische Chemie:
Orbitalmodell des Kohlenstoffes und Arten der C-Verbindungen. Organische Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen (Radikalreaktionen; Substitutionsreaktionen; Additions-, Eliminationsreaktionen; Umlagerungsreaktionen). Strukturprinzipien.
Kohlenwasserstoffe:
Alkane, Alkene, Alkine; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren und Verbleien).
Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:
Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen; Carbonsäuren und ihre Anhydride; Hydroxicarbonsäuren, Aminosäuren.
Ester:
Fruchtester; Wachse; Fette; Lipoide.
Saccharide:
Monosaccharide, Disaccharide, Polysaccharide.
Eiweiß:
Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-; Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper.
Nukleinsäuren:
Struktur und Funktion von DNA und RNA.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes.
Allgemein empfiehlt sich gründlichere Behandlung - auch unter Einbeziehung gesundheitlicher, ökologischer, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte - jener chemischen Prozesse, die für das Fachgebiet von Bedeutung sind, während sich für die Wissenschaft von den Stoffen und ihren Veränderungen und für die Struktur der Materie ein exemplarisches Vorgehen anbietet. Die Auswahl angewandter chemischer Technologien richtet sich nach den Erfordernissen der Fachrichtung; dabei sind Hinweise auf ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Situation in Österreich wertvoll.
Die Beobachtung und Deutung von Phänomenen erfordert Übung. Besonders geeignet hiezu sind die Färbung diverser Pflanzenfarbstoffe in Abhängigkeit vom pH-Wert, die Pflanzenschädigung entlang von Autostraßen und Skipisten sowie Gärgasgefahren in Silos und Weinkellern.
Die Bedeutung der chemischen Grundgesetze wird sich dem Schüler umso besser einprägen, je öfter auf sie Bezug genommen wird. Typische Anlässe für derartige Verweise sind:
- beim Massenwirkungsgesetz die HJ-, SO3- und NH3-Synthese, der pH-Wert;
- beim Gesetz der Erhaltung der Masse auch die Bildung gasförmiger Reaktionsprodukte, zB Verbrennung, Wasserelektrolyse, Lösen von Metall in Säuren.
Die Anschaulichkeit wird erhöht, wenn Phänomene am jeweils einfachsten geeigneten Atommodell unter Hinweis auf seine begrenzte Modellhaftigkeit erklärt werden.
Bei der Behandlung der Elemente ist folgende Reihenfolge vorteilhaft: Stellung im Periodensystem - Eigenschaften - Bedeutung und Verwendung - wichtige Verbindungen. Bei wichtigen Mengen- und Spurenelementen steht ihre physiologische Bedeutung im Vordergrund. Bei der Beurteilung der Rohstoffsituation ist das Eingehen auf Möglichkeiten der Wiederverwertung wertvoll.
Die Nutzung des chemischen Wissens für die Anwendung im Fachgebiet wird besonders durch Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen gewährleistet. Dabei kann auch eine Zusammenfassung nach besonderen Themenkreisen nützlich sein.
Die Einbeziehung aktueller Anlässe zum Thema „Lebensqualität und Umweltbewußtsein'' (zB Waldschädigungen durch Industrieabgase; Fischsterben durch direktes Einleiten gifthältiger Abwässer in Flüsse; Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden, Antibiotika und Hormonen in Nahrungsmitteln) erhöht den Praxisbezug des Unterrichtes und die Motivation der Schüler.
Diskussionen und Referate empfehlen sich zur Bearbeitung von angewandten Problemen, wie Alltagsunfällen mit Chemikalien, Brand im Düngemittellager, Umweltbelastung durch Pb, Cd, Hg und SO2.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn sie bei der Bearbeitung derartiger Problembereiche auch mit Fachliteratur arbeiten und die Probleme selbst strukturieren.
- 10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache chemische Untersuchungen mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift durchführen und die Ergebnisse interpretieren können.
Der Schüler soll verläßlich, sauber und rationell arbeiten.
Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Laboratoriumsbetrieb:
Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung.
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen, analytisches Wägen, Volumsmessung und Dichtebestimmungen.
Qualitative und quantitative chemische Methoden:
Anionennachweise, Kationennachweise, Acidimetrie und Alkalimetrie, Komplexometrie, quantitative Schnellverfahren.
Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:
Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Leitfähigkeitsmessung, Chromatographie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verstehen chemischer Prozesse und die Häufigkeit des Vorkommens von Untersuchungen in der Berufspraxis. Die Einhaltung der Arbeits- und Dosierungsanweisungen erfordert besondere Beachtung. Um Resultate innerhalb einer vertretbaren Fehlergrenze zu erhalten, empfiehlt sich die Wiederholung der Analysen und Proben.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 11. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen und eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden und der einschlägigen Normen zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für sein Fachgebiet wichtigen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen richtig darstellen können.
Der Schüler soll geometrische Sachverhalte präzise beschreiben können. Er soll Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Sauberkeit, Geduld und selbstkritisches logisches Denken als Voraussetzung zur Bewältigung von Aufgaben erkennen und bejahen. Er soll technische Gestaltungsaufgaben mit Formgefühl lösen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte
Körper:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben (frontale und horizontale Axonometrie). Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke; Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche.
Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt.
Prismen- und Pyramidenflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene.
Anwendung auf Netzkonstruktionen. Objekte aus dem Fachgebiet.
Ebene Schnitte:
Ebene Schnitte von Prismen- und Pyramidenflächen; Parallelperspektivität und perspektive Affinität.
II. Jahrgang:
Kreise, Drehzylinder- und Drehkegelflächen, Kugelflächen:
Normalriß eines Kreises. Perspektive Affinität einer Ellipse zu den Scheitelkreisen, Konstruktion einer Ellipse aus den Hauptscheiteln und einem Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen und drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen.
Schnitte und Verebnungen von Drehzylinder- und Drehkegelflächen:
Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Ebener Schnitt der Drehzylinderfläche; ebene Schnitte von Drehkegelflächen.
Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen und Kegelflächen. Anwendung auf zylindrische und kegelförmige Werkstücke mit zylindrischen Zapfen und Bohrungen.
Verebnungen von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Flächenstücken.
Drehflächen:
Drehflächen in Grundstellung. Schnitte mit projizierenden Ebenen. Konstruktion des Normalumrisses eines Torus bei geneigter Achse als Hüllkurve. Anwendung des Torus bei Kugellagern und Krümmern.
Durchdringungen von Drehflächen mit parallelen oder schneidenden Drehachsen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategie anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen wird; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildungen Fernpunkt, Perspektivität, perspektive Kollineation und auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper'' ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Normale Axonometrie kann als spezielle Axonometrie gegebenenfalls im I. Jahrgang eingeführt und im II. Jahrgang verwendet werden. Es empfiehlt sich, zur Stützung der Raumanschauung durchgehend axonometrische Risse zu verwenden. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt sich, auf die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenfläche als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen'' empfiehlt es sich, um eine ökonomische Behandlung der Aufgaben zu erreichen, die Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und die Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie auf die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene zurückzuführen. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Für den Themenbereich „Ebene Schnitte'' ist es zweckmäßig, zwischen den im Raum und in der Zeichenebene auftretenden Abbildungen zu unterscheiden.
Im Themenbereich „Kreise, Drehzylinder- und Drehkegelflächen'' erweist sich die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises als vorteilhafter denn Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Kugelflächen'' ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden. Das Stundenausmaß und die Bildungs- und Lehraufgabe erfordern die Beschränkung auf Drehzylinder und Drehkegel, deren Drehachsen den Kugelmittelpunkt enthalten.
Im Themenbereich „Schnitte und Verebnungen von Drehzylinder- und Drehkegelflächen'' können gegebenenfalls die ebenen Schnitte von Drehkegelflächen nur punkt- und tangentenweise behandelt werden.
Im Themenbereich „Drehflächen'' ist es aus grafischen Gründen zweckmäßig, von Kurven stets auch die Tangenten zu konstruieren. Bei Durchdringungen von Drehflächen reicht die Behandlung in gepaarten Normalrissen bei einfacher Aufstellung aus.
Die Organisationsfähigkeit und das algorithmische Denken des Schülers werden besonders durch die systematische Planung umfangreicher Konstruktionsaufgaben (Platzverteilung, Wahl der Zeichengeräte, Zerlegung in Grundaufgaben, Erstellung des Ablaufplanes) sowie durch laufende Kontrollen (auf Richtigkeit, Genauigkeit und Sauberkeit) während der Arbeit gefördert.
In jeder Schulstufe sind bis zu 3 zweistündige Schularbeiten zulässig.
12. MASCHINSCHREIBEN
Siehe Anlage 1.
13. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
14. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen in den für die Landwirtschaft und den Gartenbau bedeutsamen Teilgebieten des Maschinenbaues beherrschen und technische Berechnungen systematisch durchführen können. Er soll Gesetzmäßigkeiten der Mechanik im landwirtschaftlichen Versuchswesen anwenden können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Statik des Massenpunktes:
Kraftvektor im zentralen Kräftesystem. Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen in der Ebene und im Raum.
Statik starrer Körper:
Freimachungsprinzip. Kraftvektor im nichtzentralen Kräftesystem. Kräftepaar und Momentenvektor. Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen in der Ebene und im Raum. Schwerpunkt; Gleichgewicht und Standsicherheit. Fachwerke (Cremonaplan, Ritterschnittverfahren). Biegemoment- und Querkraftverlauf von Trägern mit Einzellasten, Streckenlasten und gemischten Lasten. Reibung (Gleit- und Haftreibung, Reibung an der schiefen Ebene; Schrauben-, Keilnut-, Keil-, Lager-, Seilreibung; Rollreibung und Fahrwiderstand, Schlupf).
III. Jahrgang:
Festigkeit:
Innere und äußere Kräfte, Normal- und Schubspannungen. Momente ebener Flächen. Einfache Beanspruchungen (Zug, Druck, Flächenpressung, Biegung, Torsion, Knickung), zusammengesetzte Beanspruchungen. Einflüsse auf die Festigkeit von Bauteilen (Beanspruchungsart, Belastungsart, Temperatur, Gestalt, technologische Behandlung). Sicherheit.
Kinematik:
Bewegung eines Punktes; Bewegung starrer Körper.
Kinetik:
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Kinetik des Massenpunktes und des starren Körpers bei Translation und Rotation (dynamisches Grundgesetz, Arbeits- und Energiesatz, Impuls und Drehimpuls; D'Alembert-Prinzip; Trägheitsmomente, Massenträgheitsmomente). Stoß.
IV. Jahrgang:
Hydrostatik:
Hydrostatischer Druck, hydrostatische Kräfte auf Wandungen und auf Körper, Ausbildung von Oberflächen.
Hydrodynamik:
Größen, Kontinuitätsgleichung. Stationäre Strömung idealer und realer Flüssigkeiten. Strömung um Körper, Strömungswiderstand. Kraftwirkung strömender Flüssigkeiten (auf Krümmer, auf ebene Platte; Peltonrad).
Thermodynamik:
Thermische Zustandsgrößen, Wärme und Arbeit, 1. und 2. Hauptsatz. Wärmeübertragung. Thermodynamische Eigenschaften von Stoffen (Aggregatzustände, molare Masse, Molvolumen, Avogadro-Satz, Dalton-Gesetz; ideale und reale Gase). Thermodynamische Vorgänge in Maschinen (Carnotprozeß; Seiliger-, Otto-, Dieselprozeß; Kältemaschinen). Brennwert, Heizwert; Verbrennungsgleichungen.
Schwingungen:
Ungedämpfte und gedämpfte freie und erzwungene Schwingungen. Resonanz und kritische Drehzahl. Bestimmung des Massenträgheitsmomentes durch Schwingversuche.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der landtechnischen Praxis.
Wegen der rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Mathematik und angewandte Mathematik'' und „Physik und angewandte Physik'' sowie von Vorkenntnissen für die übrigen theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände ist die Absprache mit den betreffenden Lehrern äußerst wichtig.
Anschauliche Beispiele, Demonstrationen und Versuche fördern das Verständnis. Tabellen, Diagramme und technische Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt der Zerlegung komplexer Probleme in Einzelaufgaben, dem Abschätzen der Größenordnung von Lösungen und der kritischen Überprüfung der Sinnhaftigkeit von Ergebnissen große Bedeutung zu.
Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Aufgabenlösung mittels elektronischer Datenverarbeitung erhöht.
In jeder Schulstufe sind drei bis zu zweistündige Schularbeiten zulässig.
15. TECHNISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne aus dem Fachgebiet lesen können. Er soll Handskizzen von Werkstücken nach Modellen und nach eigener Vorstellung anfertigen können.
Der Schüler soll pausfähige und normgerechte Zusammenstellungs- und Werkzeichnungen im Fachgebiet sowie die zugehörigen Stücklisten anfertigen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Elemente des Maschinenzeichnens:
Zeichengeräte (Einteilung, Handhabung), Normschrift, Zeichentechnik mit Bleistift und Tusche; Zeichnungsnormen, Maßeintragung.
Fertigkeiten:
Modellaufnahme durch Handskizzen; Werkzeichnungen und Zusammenstellungszeichnungen; Stücklisten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum konstruktiven Denken unter Berücksichtigung von Funktion, Wirtschaftlichkeit, Fertigungstechnik und Normen. Dieser Beitrag erscheint umso stärker gewährleistet, je enger die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Mechanische Technologie'' und „Werkstätte'' ist.
Normblätter, Modelle, Bildtafeln und Skizzenblätter sind wichtige Unterrichtsmittel.
- 16. ELEMENTE DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Anwendung der Maschinenelemente kennen. Er soll Maschinenelemente gestalten und berechnen können und Normen sowie Fachbücher über Elemente des Maschinenbaues gewandt handhaben können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Normung und Passung:
Normgesetze, Normzahlen, Normmaße; Toleranz- und Paßsystem.
Verbindungselemente:
Lösbare Verbindungen (Schrauben, Muttern und Zubehör, Keile und Keilverbindungen, Längsfedern und ihre Verbindungen, Stifte und Stiftverbindungen, Bolzen, Stellringe, Sicherungsringe, Schnellbefestigungsteile); unlösbare Verbindungen (Niet-, Schweiß-, Löt-, Klebeverbindungen); elastische Verbindungen.
III. Jahrgang:
Drehbewegungselemente:
Achsen und Wellen; Gleitlager (Lagerbelastung und Gleitgeschwindigkeit, Gleitlagerwerkstoff, Gleitlagergestaltung, Schmierung); Wälzlager (Aufbau, Bezeichnung, Bauformen, Montage, Schmierung, Dichtung); Kupplungen (schaltbar und nicht schaltbar).
Getriebeelemente:
Riementriebe (Anordnung, Riemenarten und Riemenscheiben; Berechnung); Seiltriebe (Seile, Seilrollen); Kettentrieb (Stahlgelenkketten, Kettenräder; Gestaltung); Zahnradgetriebe (Verzahnungsgesetz, Evolventenverzahnung, Zykloidenverzahnung, Profilverschiebung; Stirnradgetriebe, Kegelradgetriebe, Schneckengetriebe).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis der Landwirtschaft und der Beitrag zur Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, fertigungs- und normgerechtes, qualitätssicherndes und wirtschaftliches Gestalten.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Physik und angewandte Physik'' und „Mechanik'' auf. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Konstruktionsübungen'' wichtig.
Bildtafeln, Normblätter, Skizzenblätter, Handbücher und Modelle sind wichtige Unterrichtsmittel. Gebrauchsstücke der Maschinenteile erhöhen die Anschaulichkeit.
17. ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die sichere und betriebswirtschaftlich zweckmäßige Anwendung der Elektrizität in der Landwirtschaft planen, beurteilen, überwachen und überprüfen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten.
Der Schüler soll einfache Schaltpläne lesen, entwerfen und berechnen können. Er soll Bedienungsanleitungen und Datenblätter verstehen und kritisch beurteilen können.
Der Schüler soll die Erzeugung und den Einsatz der elektrischen Energie unter Berücksichtigung der Umweltprobleme kritisch beurteilen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Gleichstrom:
Elektrische Größen und Grundgesetze. Gleichstromkreise. Galvanische Elemente.
Elektrisches und magnetisches Feld:
Grundgesetze. Kondensator, Induktivität. Generatorprinzip, Motorprinzip.
Wechselstrom:
Wechselgrößen und Grundgesetze. Wechselstromkreise. Drehstrom.
Elektroschutz:
Folgen der Stromeinwirkung auf den Körper, Schutz von Mensch und Tier (Schutzarten, Schutzklassen). Schutz von elektrischen Geräten und Anlagen (gegen Überlastung, Kurzschluß, Überspannung, Kriechströme).
Elektronik:
Trägerbewegung in Halbleitern, Halbleiterbauelemente (Diode, Transistor, Thyristor; Feldeffekttransistor). Transistorschaltungen, Operationsverstärker, logische Schaltkreise.
Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Messen elektrischer Größen (Arten von Meßinstrumenten nach der Meßgröße, nach der Verarbeitungsart). Messung nichtelektrischer Größen. Regel- und Steuerkreis, Schaltgeräte und Schaltpläne, Steuerungen und Regelungen mit und ohne Kontakt.
V. Jahrgang:
Elektrische Maschinen:
Motoren und Generatoren für Gleichstrom, Einphasenwechselstrom und Drehstrom. Transformatoren.
Installationstechnik:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Weidezaungeräte. Installation in feuchten, nassen und feuergefährdeten Räumen. Kraftfahrzeug-Elektrik (Elemente, elektrische Ausrüstung von Traktoren und Motorkarren). Elektrische Beleuchtung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die landtechnische Berufspraxis.
Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Mathematik und angewandte Mathematik'' und „Physik und angewandte Physik'' aus. In folgenden Themenbereichen sind Absprachen mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände erforderlich:
Kraftfahrzeug-Elektrik („Verbrennungskraftmaschinen und Traktoren''); Steuerungen und Regelungen, elektrische Maschinen, elektrische Beleuchtung („Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik''). Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebslaboratorium'' wichtig. Die Einbindung aktueller Ereignisse wirkt motivationsfördernd.
- 18. MECHANISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der spanenden und spanlosen Formgebung für Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen. Er soll für eine gegebene Konstruktionsaufgabe den nach Tauglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Lieferbarkeit geeignetsten Werkstoff sowie dessen zweckmäßigste Formgebung auswählen können.
Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren der Werkstoffprüfung und des Korrosionsschutzes kennen und auswählen können. Er soll die Organisation und den Arbeitsablauf einer mechanischen Fertigung verstehen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Werkstättenorganisation:
Aufbau- und Ablauforganisation, Werkstätteneinrichtung.
Spanende Bearbeitung mit Handwerkzeugen:
Messen, Anreißen, Spannmittel, Spanbildung. Meißeln, Sägen, Feilen, Schaben, Gewindeschneiden.
Spanende Fertigung mit Werkzeugmaschinen:
Spanbildung und Schnittgeschwindigkeit, Aufbau und Wirkungsweise von Werkzeugmaschinen (Drehen, Bohren, Reiben, Senken, Gewinden).
II. Jahrgang:
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgemäße Bezeichnung, Legierung und Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung). Nichteisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgemäße Bezeichnung, Legierung und Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung).
Nichtmetallische Werkstoffe:
Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnungen.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Spanabhebende Fertigung mit Werkzeugmaschinen:
Spanbildung und Schnittgeschwindigkeit, Aufbau und Wirkungsweise von Werkzeugmaschinen (Hobeln, Stoßen, Räumen, Fräsen, Schleifen, Feinstbearbeitung).
III. Jahrgang:
Spanlose Fertigung:
Maschinen, Aufbau, Wirkungsweise; Einrichtungen, Vorrichtungen und Werkzeuge (Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Stanzen, Biegen, Tiefziehen, Pressen, Strangpressen). Draht- und Rohrherstellung. Walzerzeugnisse.
Oberflächenbehandlung:
Beschichten, Oberflächenschutz.
Verbindungs- und Trennverfahren:
Schweißen, Löten, Kleben, autogene Schneidverfahren. Sonderverfahren.
Kunststoffverarbeitung:
Spanende und nichtspanende Formgebung (mechanische Bearbeitung, Kleben, Schweißen, Pressen, Spitzpressen, Extudieren), Behälterbau mit verstärkten Kunststoffen.
IV. Jahrgang:
Automatisierungstechnik:
Prozeß, Leiteinrichtung, Steuerung, Regelung, Blockschaltbild. Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen, Manipulatoren, Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen, rechnergestützte Fertigung, flexible Automation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Verarbeitungsverfahren im Maschinenbau; daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktion zurücktreten. Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlentscheidungen von besonderer Bedeutung.
Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich. Enge Wechselbeziehungen bestehen mit den Pflichtgegenständen „Mechanik'' und „Werkstätte''; die Abstimmung mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände ist daher von größter Bedeutung. Auch mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Elemente des Maschinenbaues'' und „Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik'' ist eine Absprache wegen rechtzeitiger Bereitstellung von Kenntnissen erforderlich.
Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Filme mit großem Nutzen einsetzen.
- 19. LANDMASCHINEN UND LANDWIRTSCHAFTLICHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, die Anwendungsgebiete, die Wirkungsweise, das Betriebsverhalten und die Regelung moderner landwirtschaftlicher Maschinen kennen. Er soll das theoretische Wissen für die Berechnung und Konstruktion landwirtschaftlicher Maschinen besitzen.
Der Schüler soll mechanische Arbeiten in der Landwirtschaft rationell planen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bodenbearbeitung:
Pflüge (Arbeitsweise, Scharpflüge, Scheibenpflüge, Berechnung und Konstruktion der Pflüge), Bodenfräsen (Fräsvorgang, Fräswerkzeuge, Bauarten, Aufteilung der Fräswerkzeuge, technische Angaben, Berechnung), Ackerschleppen. Eggen (Eggen mit geradlinig bewegten Werkzeugen, Eggen mit umlaufenden Werkzeugen), Walzen (Berechnung der Zugkraft, Glattwalzen, Rauhwalzen, Untergrundwalzen), Kultivatoren (Schare, Zinken, Anordnung der Zinken, Aufbau, Berechnung der Kräfte am Kultivatszinken).
Düngung:
Handelsdüngerstreuer (Bauarten, Aufbau, Arbeitsweise, Berechnung der Fahreigenschaften von Traktoren mit Anbaugeräten), Stallmiststreuer (Anforderungen, Bauarten, Aufbau, Berechnung).
Saat und Pflege:
Sämaschinen (Bauarten der Säelemente, Berechnung der Sämenge, Drillmaschine, Schleudersämaschine), Einzelkornsämaschinen (Bauarten der Säelemente, Anforderungen, Gesamtaufbau, Berechnung, Kennwerte, praktischer Einsatz), Legemaschinen (Bauarten, Aufbau, Berechnung, Kennwerte, praktischer Einsatz), Pflanzensetzmaschinen (Bauarten, Aufbau, Berechnung, Kennwerte, praktischer Einsatz), Hackmaschinen (Bauelemente, Aufbau, Berechnung, Kennwerte).
Pflanzenschutz:
Spritzgeräte (Spritzdüsen, Berechnung der Spritzmenge, Aufbau), Sprühgeräte (Aufbau, Kennwerte, Berechnung des Luftdurchsatzes), Stäubegeräte (Aufbau, Kennwerte), kombinierte Geräte, Pflege und Betrieb von Pflanzenschutzgeräten.
Ernte:
Mähmaschinen (Fingermähwerk, Doppelmessermähwerk, Mähwerksantriebe, Kreiselmähwerke), Heuerntegeräte (Kreiselzetter, Kettenrechwender, Sternrechwender, Kreiselschwader, Kreiselrechschwader, Einsatz und Arbeitsweise), Ladewagen (Gesamtaufbau, Ladeeinrichtungen, Schneidewerke, Aufsammeltrommel, Abladeeinrichtung, Berechnung, Kennwerte), Feldhäcksler (Bauarten, Aufbau aktueller Feldhäcksler, Kennwerte, Berechnung), Aufsammelpressen (Bauarten, Gesamtaufbau, Knüpfeinrichtung, Kennwerte, Berechnung).
V. Jahrgang:
Ernte:
Getreideerntemaschinen (Bauarten, Gesamtaufbau, Baugruppen, Berechnung und Einsatz des Mähdreschers), Kartoffelerntemaschinen (Bauarten, Bauelemente, Gesamtaufbau, Kennwerte), Zuckerrübenerntemaschinen (Bauarten, Bauelemente, Gesamtaufbau, Kennwerte), Körnermaiserntemaschinen (Bauelemente, Gesamtaufbau und Kennwerte des Körnermaisernters, Einsatz des Mähdreschers bei der Körnermaisernte). Einsatz des Mähdreschers bei der Ernte von Öl- und Eiweißpflanzen. Traubenerntemaschinen, Maschinen für die Ernte von Sonderkulturen.
Fördern:
Pumpen und Gebläse (Radialgebläse, Kreiselpumpen, Axialgebläse), Fördergebläse (Aufbau, Berechnung), Heuverteileranlagen (Aufbau, Kennwerte, Berechnung der erforderlichen Gebläseleistungen), Krane und Aufzüge (Hallengreiferanlagen, Auslegerkräne), Stetigförderanlagen (Förderschnecken, Förderbänder, Elevatoren, Kratzförderer), Frontlader (Aufbau, Kennwerte, Berechnung).
Düngung und Bewässerung:
Jauche- und Güllepumpen (Bauarten, Betrieb), Regner (Aufbau der Regner und Beregnungsmaschinen, Kennwerte), Güllerohre (Aufbau, Berechnung der Rohrquerschnitte und Druckverluste), Güllemixer (Aufbau, Kennwerte), Vakuumfässer (Aufbau, Kennwerte, Dampfkesselverordnung), Pumptankwagen (Aufbau, Kennwerte), Schleuderfässer (Aufbau, Kennwerte).
Ernteaufbereitung und Lagerung:
Trocknungsanlagen für landwirtschaftliche Produkte (Halbheu, Grüngut, Mais und Getreide, Schalldämpfer), Siloentnahmegeräte und -maschinen, Saatgutaufbereitungsanlagen (Elemente für die Trennung verschiedener Gemenge, technische Kennwerte, Beizanlagen, Saatgutbereitungsanlagen, Kartoffelsortieranlagen), Obst- und Weintraubenpressen (Aufbau der Pressen, Kennwerte, Weintraubenrebler, Obstmühle).
Tierhaltung:
Entmistungsanlagen, Schrotmühlen, Futtermuser, Futtermischer, Mahl- und Mischanlagen, Melkmaschinen und -anlagen, Milchkühlung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis der Landwirtschaft.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik'', „Elemente des Maschinenbaues'' und „Mechanik'' wichtig. Es empfiehlt sich, die Berechnungsformeln vorerst unter Bezugnahme auf die Vorkenntnisse abzuleiten und zu interpretieren und anschließend die praktische Berechnung zu üben.
Die Verwendung von Tabellenbüchern, Normblättern und Skizzen fördert den Praxisbezug.
Die Unterweisung im sachgemäßen Einsatz der Maschinen erfordert auch Hinweise auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
- 20. VERBRENNUNGSKRAFTMASCHINEN UND TRAKTOREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise, das Betriebsverhalten, die Regelung und den Einsatz der in der Landtechnik gebräuchlichen Verbrennungskraftmaschinen, Traktoren und Fahrantriebe selbstfahrender Landmaschinen gründlich kennen. Er soll größere Baugruppen dieser Maschinen nach gegebenen Bedingungen selbständig berechnen, konstruieren, prüfen und erproben können.
Der Schüler soll die Grundlagen, um diese Maschinen bedienen, warten, entstören und überprüfen zu können, beherrschen. Er soll Betriebs- und Reparaturanleitungen erstellen und Kunden betreuen können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Verbrennungskraftmaschinen:
Bauarten, Arbeitsverfahren.
Baugruppen und Bauteile:
Motorgehäuse, Zylinderkopf, Kolben, Pleuelstange, Kurbelwelle. Hauptabmessungen.
Teilvorgänge:
Ladungswechsel (Ventilsteuerung, Spülverfahren, Aufladung), Kühlung (Luft- und Flüssigkeitskühlung), Schmierung (Gemisch- und Druckumlaufschmierung). Kraftstoffverbrennung. Kreisprozesse. Wirkungsgrad.
V. Jahrgang:
Mechanik der Verbrennungskraftmaschinen:
Kurbelgetriebe, Massenausgleich, Schwungrad.
Teilvorgänge:
Gemischbildung (Vergaser, Einspritzpumpe, Regelung), Zündung (Fremd-, Selbstzündung).
Traktoren:
Bauarten, Antriebssysteme. Kraftübertragung (Kupplungen; Getriebe; Differential). Fahrwerk (Räder; Lenkung; Bremsen). Zusatzausrüstung (Zapfwellentriebe, hydraulische Hubwerke).
Fahrmechanik:
Kräfte an Lauf- und Triebrädern, Schlupf, Kraftschlußbeiwert, Fahrwiderstände, Bodendruck, Wirkungsgrade.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben der Ingenieurpraxis und der Beitrag zum Verständnis für Problemlösungen im Maschinenbau sowie zum Energie- und Umweltbewußtsein.
Ein besonders nützliches Unterrichtsmittel sind vereinfachende Skizzen, die das für die jeweilige Aufgabenstellung Wesentliche hervorheben. Schnittmodelle, Getriebeschemata und elektrische Schaltpläne helfen bei der Veranschaulichung komplizierter Zusammenhänge.
21. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Berechnung und konstruktive Gestaltung der Maschinenelemente beherrschen. Er soll Einzelteile und Baugruppen von landwirtschaftlichen Maschinen und Traktoren konstruieren und berechnen können.
Der Schüler soll landwirtschaftliche Maschinen und ihre Antriebe, ausgehend von einer Funktionsbeschreibung, entwerfen, berechnen und konstruieren und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung dokumentieren können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Maschinenelemente:
Verbindungselemente (Schrauben-, Keil-, Feder-, Stift-, Niet-, Schweißverbindungen); Gleit- und Wälzlager; Zahnräder.
Einfache Baugruppen:
Berechnung, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung.
III. Jahrgang:
Baugruppen:
Komplexe Baugruppen des allgemeinen Maschinenbaues und des Landmaschinenbaues (Berechnung der Hauptabmessungen, Entwurfzeichnung, Festigkeitsberechnung, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung; Beschreibung des Arbeitsverfahrens, Wertanalyse).
IV. Jahrgang:
Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik:
Darstellung eines Pflugkörpers in drei Rissen aus einer Schichtenlinienaufnahme. Gesamtentwurf und Berechnung der Kennwerte einer Landmaschine; Konstruktionszeichnung und Festigkeitsberechnung einer Baugruppe dieser Maschine.
Verbrennungskraftmaschinen und Traktoren:
Berechnung und Konstruktion eines Verbrennungsmotors (Berechnung der Hauptabmessungen, Konstruktion des Motorblockes, Ermittlung des Drehkraftdiagrammes, Berechnung der Schwungmasse und der Ausgleichsmassen, Festigkeitsberechnung einzelner Triebwerksteile).
V. Jahrgang:
Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik:
Gesamtentwurf und Berechnung der Kennwerte einer Landmaschine; Konstruktion und Festigkeitsberechnung eines Teilbereiches dieser Maschine. Konstruktion und Berechnung eines Gebläses oder einer Pumpe.
Verbrennungskraftmaschinen und Traktoren:
Berechnung und Konstruktion einzelner Baugruppen des Traktors, Entwurfs- und Festigkeitsberechnungen, konstruktive Gestaltung, Werkstattzeichnungen von Einzelteilen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung der in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen „Elemente des Maschinenbaues'', „Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik'' und „Verbrennungskraftmaschinen und Traktoren'' erworbenen Kenntnisse bei der methodischen Lösungsfindung. Besondere Bedeutung kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen, der Beachtung der Erfordernisse der Serienfertigung sowie der systematischen Darstellung des Projektes zu. ÖNORM und ISO-Norm sind Ausgangspunkte jeder Konstruktion, doch sind auch die praxisüblichen Vereinfachungen bzw. Abweichungen von der normgerechten Darstellung von Bedeutung.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn sich der Lehrer auf Hinweise zu Fehlern und kurze Anregungen beschränkt. Die Konstruktion der Baugruppen größerer Projekte kann zweckmäßigerweise auf mehrere Schüler aufgeteilt werden.
Die Konstruktionsübungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.
22. BETRIEBSLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll an landwirtschaftlichen Maschinen und deren Antrieben sowie an elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen Kenngrößen messen und einstellen sowie Überprüfungen auf Sicherheit, Funktion und Wirtschaftlichkeit durchführen können. Er soll die Meß- und Versuchsergebnisse auswerten und interpretieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.
IV. Jahrgang:
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und nichtzerstörende Prüfungen.
Hydraulikanbau- und Bodenbearbeitungsgeräte:
Einstellen und Prüfen. Schichtenlinienaufnahme des Pflugkörpers.
Elektrotechnik:
Strom, Spannung, Widerstand und Leistung in Gleich- und Wechselstromkreisen; Wirk-, Blind- und Scheinleistung, Wirkungsgrad und Leistungsfaktor. Mechanische Größen.
Landmaschinen:
Handelsdüngerstreuer, Drillmaschine, Einzelkornsämaschine, Stallmiststreuer, Regner.
Verbrennungskraftmaschinen:
Steuerung (Einstellen und Prüfen). Prüfstandmessungen (Kennlinienermittlung von Otto- und Dieselmotoren).
Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Steuerungen, Optimierung von Regelkreisen.
V. Jahrgang:
Elektrotechnik:
Strom, Spannung, Widerstand und Leistung in Drehstromkreisen, Kennlinien elektrischer Maschinen, Kraftfahrzeugelektrik. Aufbau und Inbetriebnahme elektrischer und elektronischer Schaltungen und Geräte. Überprüfung der elektrischen Schutzmaßnahmen an elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen. Messungen nichtelektrischer Größen.
Landmaschinen:
Einstellen und Prüfen. Prüfstandmessungen (Luftleistungen an Gebläsen, Lautstärkemessung, Förderleistung einer Kreiselpumpe, Schwerpunktbestimmung eines landwirtschaftlichen Fahrzeuges).
Verbrennungskraftmaschinen:
Prüfstandmessungen (Zapfwellenleistung, Kraftstoffverbrauch; Zugkraft). Einstellarbeiten (Kraftstoff-, Steuerungs- und Regelungssystem, Zündung), Fehlersuche.
Arbeitsvorbereitung:
Rechnergestützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Auftragserstellung, Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendung der in den fachtheoretischen Pflichtgegenständen erworbenen Kenntnisse bei der methodischen Meß-, Einstellungs- und Prüftätigkeit. Besondere Bedeutung kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen, der Beachtung der Erfordernisse der Serienfertigung sowie der systematischen Darstellung des Projektes zu.
Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt ein hohes Maß an Selbständigkeit des Schülers; daher sind in allen Bereichen nach einem Einführungsvortrag des Lehrers (Bezüge zu den theoretischen Grundlagen, Besprechungen der Sicherheitsvorschriften) die Vornahme von Versuchsdurchführung, Protokollierung und Auswertung durch den Schüler besonders wichtig.
Der Dokumentation über die durchgeführten Aufgaben dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Diagramme umfassen.
23. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll für eine gegebene Aufgabe des Fachgebietes ein sach- und normgerechtes, wirtschaftliches Fertigungsverfahren - einschließlich der zu verwendenden Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand der Technik - auswählen können. Er soll die für die Fertigung erforderlichen manuellen und maschinellen Bearbeitungs-, Meß- und Prüfverfahren, ausgehend von normgerechten Zeichnungen, beherrschen.
Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften für mechanische Werkstätten kennen und beachten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundausbildung:
Manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Nieten, Gewindeschneiden, Richten, Biegen, Reiben, Schaben, Scheren, Weichlöten, Treiben, Stempeln, Schweifen). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen (Mechanikerdrehmaschine, Shapingmaschine, Tisch- und Säulenbohrmaschine). Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen. Anfertigen von Draht- und Kabelformen.
Modelltischlerei:
Fachgemäße Lagerung des Holzes, Einsatz der Holzarten. Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen, Schlitzen; Kitten; Streichen. Holzverbindungen (Schrauben, Leimen, Fügen, Überplatten, Falzen, Nuten, Zapfen, Zinken).
II. Jahrgang:
Schmiede:
Feuerführen und Warmmachen der Schmiedestücke. Freiformschmieden (Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten, Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schroten); Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
Mechanische Werkstätte:
Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen, Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Mantelfräsen, Stirnfräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtungen und mit Anriß).
Dreherei:
Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen und mit Lünetten, mit Planscheiben und Drehdornen (Langdrehen, Plandrehen, Innendrehen, Einstechen, Abstechen; Herstellung von Innen- und Außengewinden, Kordeln, Rändeln, Federwickeln).
Elektroinstallation:
Verlegen von Leitungen unter Putz, auf Putz, in Putz und im Freien. Montieren und Inbetriebsetzen von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen sowie elektrischen Anlagen. Anschließen und Inbetriebsetzen von Stromverbrauchern.
III. Jahrgang:
Mechanische Werkstätte:
Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, auch unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten.
Dreherei:
Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad auch unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Schneiden von Trapezgewinden und Gewindesonderformen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften, Gasschmelz- und Lichtbogenschweißen (Schweißnahtvorbereitung, Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten in verschiedenen Werkstückdicken und Positionen, Blech- und Rohrschweißen an Stahl und Nichteisenwerkstoffen; Ein- und Mehrlagenschweißungen, Schweißen von Gußeisen; Vermeiden und Beseitigen von Schweißnahtfehlern). Hartlöten, elektrisches Widerstandsschweißen, Brennschneiden.
Stahlbau:
Blecharbeiten, Blechabwicklungen; Anbringen von Beschlägen. Rohrgewindeschneiden, Rohrverbindungen. Anfertigen von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein; daher kommt der Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Mechanische Technologie'' größte Bedeutung zu.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades der Aufgaben in den einzelnen Bereichen gefördert. Alle Arbeiten werden nach normgerechten Zeichnungen vom Schüler selbst ausgeführt; produktive Arbeiten sind der Motivation der Schüler förderlich.
Die Verwendung von Arbeitspapieren, Arbeitsplänen und die Abrechnung von Werkstättenaufträgen erhöhen den Praxisbezug.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
24. PFLANZENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gängige und alternative Produktionsverfahren zur Herstellung pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel kennen und nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen können.
Der Schüler soll die Ansprüche des Marktes und der innerbetrieblichen Verwertung in pflanzenbauliche Entscheidungen einbeziehen können. Er soll Mechanisierungsmaßnahmen aus produktionstechnischer und arbeitswirtschaftlicher Sicht beurteilen können.
Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Bau und Leben der Pflanze:
Zelle, Gewebe, Organe; Auf- und Abbau organischer Substanz; Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung, Vererbung; Pflanzensystematik.
Boden:
Boden- und Humusbildung, Bodentypen, Bodenfruchtbarkeit, Bodenuntersuchung, Bodenbearbeitung, Düngung.
Klima:
Klimafaktoren (Zusammenwirken und Einflüsse).
Düngung:
Düngerarten, Düngerausbringung, Düngeplan.
II. Jahrgang:
Fruchtfolge:
Zweck, Systeme, Fruchtfolgeplan.
Verfahren:
Saat, Saatpflege, Pflanzenschutz, Ernte.
Produktion am Ackerland:
Getreidebau, Hackfruchtbau.
III. Jahrgang:
Produktion am Grünland:
Feldfutterbau, Grünlandbewirtschaftung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Beurteilung pflanzenbaulicher Entscheidungen aus ökologischer und ökonomischer, insbesondere arbeitstechnischer Sicht. In den Themenbereichen „Pflanzensystematik'', „Produktion am Ackerland'' und „Produktion am Grünland'' empfiehlt sich wegen der geringen Stundenzahl exemplarische Behandlung.
Zur Unterstützung der praxisnahen Unterrichtsgestaltung dienen Exkursionen und Lehrausgänge.
25. TIERHALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Produktionsverfahren der Tierhaltung kennen und nach ethologischen und ökonomischen Gesichtspunkten in Verantwortung gegenüber dem Konsumenten und der Umwelt beurteilen können. Er soll bei Haltungs- und Züchtungsmaßnahmen die Ansprüche der weiterverarbeitenden Betriebe einbeziehen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Zoologie:
Anatomie und Physiologie der Haustiere.
Fütterung:
Futterwertbeurteilung, Bedarfsnormen, Futterarten, Futtermittel, Futterbedarfsberechnung.
Haltung:
Haltungsansprüche, Haltungsformen.
Züchtung:
Tierbeurteilung, Zuchtwahl, Zuchtprogramme; Organisationen.
III. Jahrgang:
Fütterung:
Rinder-, Schweine-, Geflügelfütterung.
Milchproduktion:
Milchgewinnung, Milchbe- und -verarbeitung.
Tierhygiene:
Häufigste Tierkrankheiten und anzeigepflichtige Seuchen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit für die Beurteilung von Entscheidungen in der Tierhaltung. Im Themenbereich „Haltung'' ist eine Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Landwirtschaftliches Bauwesen'' erforderlich.
Exkursionen und Lehrausgänge fördern die Praxisnähe des Unterrichtes.
- 26. LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll kleinere landwirtschaftliche Bauten entwerfen und bautechnische Maßnahmen auf Funktion, auf Formgebung und auf fach- und normgerechte Bauausführung beurteilen können.
Der Schüler soll Vorentwürfe für landwirtschaftliche Bauten unter Berücksichtigung der Baustofftechnologie und der konstruktiven Erfordernisse zeichnen können. Dabei soll er Normen, Baugesetze und Bauverordnungen anwenden können und auf die Wirtschaftlichkeit, auf die Umwelt sowie auf das Landschafts- und Ortsbild Rücksicht nehmen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Begriffe und Methoden:
Stellung und Aufgaben des landwirtschaftlichen Bauwesens; Werkzeuge. Bauzeichnen (Zeichenbehelfe, Symbole, Plandarstellung). Bauplanung (Bestandsaufnahme, Analyse und Zielsetzung, Entwurf von Neu-, Zu- und Umbauten; Baugestaltung; Bauzeitplanung). Bauweisen. Baustatik (Belastungsannahme, Kräfteverlauf und Spannungen). Bauphysik und Baubiologie (Wärmedämmung, Wärmeverlustrechnung, Wärmebilanz, Schalldämmung, Feuchtigkeitsisolierung, Lüftung; Brandverhalten der Baustoffe; Wasserdampfdiffusion; baubiologische Gesichtspunkte). Baurecht.
Baustoffe:
Holz, Naturstein, Mörtel, Beton, zementgebundene Baustoffe, gebrannte Baustoffe, Metalle, Kunststoffe, Glas, dämmende Baustoffe, isolierende Baustoffe, Dichtungsmittel; Anstriche und Tapeten.
Hochbau:
Bäuerliches Wohnhaus, Wirtschaftsbauten.
Tiefbau:
Wegebau; Entwässerung; Wasserversorgung; Bauteile und Baukonstruktionen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Vermeidung von Baufehlern, zur Landschaftsgestaltung und zum Umweltschutz. Demgemäß kommt folgenden Themen besondere Bedeutung zu:
Im Themenbereich „Begriffe und Methoden'': Bauphysik und Baubiologie (insbesondere Wärmedämmung), Bauzeichnen.
Im Themenbereich „Baustoffe'': Festigkeit, Wärmedämmung, Brandverhalten.
Die Abfolge der Lehrinhalte folgt zweckmäßigerweise (auch im Themenbereich „Bauteile und Baukonstruktionen'') der Chronologie der Bauabwicklung.
Die Anschaulichkeit und der Praxisbezug werden durch bildliche Darstellungen und Baustoff- und Bauteilproben sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge zu landwirtschaftlichen Wohn- und Betriebsgebäuden erhöht.
- 27. LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gängige Arbeitsverfahren eines landwirtschaftlichen Betriebes kennen, ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus biologischer sowie technischer Sicht erläutern können. Er soll ökologische Auswirkungen der Arbeitsverfahren nennen können.
Der Schüler soll betriebliche Arbeitsabläufe erfassen und beurteilen können.
Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen, aus der Arbeit Befriedigung gewinnen und Achtung vor dem Lebendigen zeigen.
Der Schüler soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Ackerbau:
Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen; maschinelles Streuen).
Grünlandbewirtschaftung:
Grünfutterernte, Rauhfutterernte, Silagebereitung, Fertigkeiten (manuelles und maschinelles Mähen, Schwaden, Laden, Häckseln, Beschicken und Abdecken von Silos).
Obstbau:
Anbau, Pflege, Ernte.
Tierhaltung:
Milchgewinnung, Fertigkeiten (Tiereführen, Melken, Milchkühlen, Reinigung und Desinfektion von Geräten und Anlagen).
Forstwirtschaft:
Bestandzahlregulierung, Holzernte; Fertigkeiten (Durchforsten mit Motorsäge und Hacke, Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen).
Landwirtschaftliches Bauwesen:
Vermessung, Instandhaltung von Gebäuden und Wasserinstallationen; Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Neigungen und Horizontalen, Ausbessern von Mauern, Betonieren, Verlegung und Anschluß von Wasserleitungsrohren).
Landtechnik:
Traktorfahrpraxis, Frontladen, Maschinen- und Gerätepflege.
Betriebliche Datenerhebung:
Bestandserhebung von Vorräten, Vieh, Arbeitskräften und Maschinen, Ermittlung des Arbeitsaufwandes, Erfassen von Arbeitsabläufen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Auswahl der Fertigkeiten in Themenbereichen, in denen keine Liste von Fertigkeiten angegeben ist, sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet, die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeit haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnen Arbeiten.
Sehr gut bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen vor Durchführung einer Praxiseinheit gegeben werden. Sodann werden die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt. Dabei ist die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung wesentlich.
Der Problemkreis „Unfallschutz'' kann durch Aufnahme der getroffenen Maßnahmen in einem landwirtschaftlichen Betrieb sowie durch Entwicklung und Begründung von Verbesserungsvorschlägen bewußt gemacht werden.
Die Vielfalt der Arbeitsverfahren kann durch Gegenüberstellung von niedrig technisierten zu hoch technisierten Verfahren aufgezeigt werden. Der Sinn von Einzeltätigkeiten wird durch die Darstellung des gesamten jeweiligen Arbeitsverfahrens zugänglich gemacht.
Um biologische und technologische Prozesse zu veranschaulichen, sind bildliche Darstellungen besonders geeignet.
Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit, einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 28. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 1.
29. RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Ordnungsfunktion des Rechtes verstehen und bejahen; er soll die allgemeinen Rechtsbegriffe kennen.
Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen eines landwirtschaftlichen und eines landtechnischen Betriebes kennen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Privatrecht:
Allgemeine Rechtsbegriffe, die Person. Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht. Gesellschaftsrecht; Wechsel- und Scheckrecht. Konsumentenschutz. Patentrecht.
Öffentliches Recht:
Organisation der Verwaltung in den Gebietskörperschaften;
Zuständigkeit, Verfahrensregeln. Verwaltungsverfahrensgesetze;
gerichtliches Verfahren, Insolvenzrecht; Grund- und Freiheitsrechte;
Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gewerberecht.
Land- und Forstwirtschaftsrecht:
Landwirtschaftsgesetz, Marktordnungsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Preisgesetz. Raumordnung, Baurecht. Bodenreform. Anerbenrecht, Höferecht. Grundverkehr, Landpacht, Wasserrecht, Natur- und Umweltschutz. Privatwirtschaftsverwaltung, berufliche Selbstverwaltung. Landwirtschaftliches Nebengewerbe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das Ausmaß der Betroffenheit der Privatperson bzw. des Leiters eines landwirtschaftlichen und eines landtechnischen Betriebes durch die jeweilige Rechtsbestimmung. Dies bedingt in den verfahrensrechtlichen Themenbereichen die besondere Berücksichtigung der mündlichen Verhandlung, des Ortsaugenscheines, der Sachverständigentätigkeit und der Rechtsmittel.
- 30. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Einrichtung und Führung landwirtschaftlicher Betriebe kennen und den Betriebserfolg nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien beurteilen können. Er soll bei Kalkulationen und betrieblichen Entscheidungen Gesetzmäßigkeiten der Produktion und der Kostenentwicklung anwenden können. Er soll verschiedene Finanzierungsmittel und Finanzierungsformen beurteilen können.
Der Schüler soll für einzelne Produktions- und Arbeitsbereiche sowie für den gesamten Betrieb Daten erheben und beurteilen können. Er soll die optimale Intensität sowie die Minimalkostenkombination ermitteln können.
Der Schüler soll Buchführungsabschlüsse durchführen und analysieren können. Er soll Steuererklärungen abfassen und Bescheide von Steuerbehörden interpretieren können.
Der Schüler soll fähig und bereit sein, innerhalb des Betriebes und überbetrieblich zusammenzuarbeiten.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Betrieb und Unternehmung:
Betriebliche Entscheidungen und Ziele. Arten der Betriebe. Rechtsformen der Unternehmungen.
Struktur und Produktionsbedingungen der österreichischen Landwirtschaft:
Agrarstruktur (Flächenverteilung, Betriebsgrößen, Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe). Natürliche und wirtschaftliche Produktionsbedingungen. Produktionsgebiete (Haupt- und Kleinproduktionsgebiete, Berghöfekataster und Zoneneinteilung der Bergbauerngebiete).
Produktionsfaktoren des landwirtschaftlichen Betriebes:
Boden; Arbeit; Kapital und Vermögen.
Kauf:
Kaufvertrag (Inhalt, Anbahnung, Abschluß, Erfüllung). Zahlung (bar, halbbar, unbar).
Bewertung:
Bewertungsanlässe, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Wertarten, Bewertung einzelner Vermögensbestände, Bewertung des Gesamtbetriebes für verschiedene Anlässe.
Buchführung:
Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Belegwesen, Buchführungssysteme, System der doppelten Buchführung (Kontenbegriff, Eröffnung und Abschluß der Konten).
Bilanzierung:
Inventur, Anlagenabschreibung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Rücklagen. Beurteilung des Betriebserfolges.
Personalverrechnung:
Einfache Abrechnung, Verrechnung mit der Krankenkasse und dem Finanzamt, Führung der gesetzlichen Aufzeichnungen.
V. Jahrgang:
Kostenrechnung:
Aufgaben; Begriff und Gliederung der Kosten. Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zu Vollkosten und Teilkosten. Produktionsfunktionen.
Buchführung:
Doppelte Buchführung (Verbuchung einfacher Geschäftsfälle Kontenrahmen, Kontenplan). Buchführungsverfahren unter Beachtung der Besonderheiten der Fachrichtung.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebszweige:
Natürliche, wirtschaftliche und rechtliche Einflußfaktoren, Wirtschaftlichkeit der Pflanzenproduktion, der Tierproduktion und der Nebenbereiche.
Finanzierung und Investition:
Begriff und Arten der Finanzierung (Betriebs- und Investitionsfinanzierung, Eigen-, Selbst- und Fremdfinanzierung). Zinsen- und Rentenrechnung. Kredite (Formen, Besicherung, Tilgung, Kostenvergleich). Begriff und Arten der Investition; Wirtschaftlichkeit von Investitionen für Teilbereiche und für den Gesamtbetrieb, Leistungen und Kosten von Investitionen, Finanzierbarkeit von Investitionen.
Betriebsführung:
Managementfunktionen. Ökonomische und außerökonomische Ziele. Planung; Planungstheorie, Planungsmethoden, landwirtschaftliche Betriebsplanung, Erstellung von Investitions- und Finanzierungsplänen. Organisation, Menschenführung. Überbetriebliche Zusammenarbeit. Kontrolle.
Auswertung der Buchführung:
Bilanzanalyse, Berechnung von Kennzahlen (Rentabilität, Liquidität), Kapitalflußrechnung.
Versicherungswesen:
Personen- und Sachversicherungen.
Genossenschaftswesen:
Mitgliedschaft (Beitritt, Rechte und Pflichten, Haftung, Austritt), Organe (Arten, Wahl, Rechte und Pflichten), Geschäftsbereich, Revision, Verschmelzung, Auflösung, Konkurs.
Steuern:
Gliederung der öffentlichen Abgaben; Begriffe;
Abgabenverfahrensrecht, Finanzstrafrecht. Grundsteuer samt Zuschlägen, Umsatz-, Einkommens-, Vermögens-, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gewerbesteuer, Getränkesteuer, Abgabe für alkoholische Getränke, Sonderbestimmungen für Land- und Forstwirtschaft (Pauschalierung, abgabenfreie Hausbranntweinerzeugung). Stempel- und Rechtsgebühren. Staatliche Beihilfen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Betriebsführung und Buchführung im Fachgebiet. Dies erfordert unter anderem die Beschränkung der Behandlung der Beziehung zwischen Faktoren und Produkten auf jene Zusammenhänge, die für die Ermittlung der optimalen Intensität, der Minimalkostenkombination und der optimalen Produktionskombination erforderlich sind. Besonders zweckdienlich ist die betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung von Produktionsalternativen.
Zur Einübung von Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit empfiehlt sich besonders Gruppenarbeit. Rollenspiele ermöglichen das Erlebnis der Auswirkungen verschiedener Führungsstile sowie der positiven und negativen Funktionen in einer Gruppe. Exkursionen, Lehrausgänge und Vorträge schulfremder Personen erhöhen den Aktualitätsbezug.
Die aktuellsten Zahlen über Struktur und Produktionsbedingungen der österreichischen Land- und Forstwirtschaft finden sich in Publikationen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, von Interessenverbänden und Fachorganisationen.
Bei der Besprechung der einzelnen Vermögensbestände ist die Einbeziehung der Wertarten und des Bewertungsverfahrens von Vorteil.
Die Datenbeschaffung für die Übungen kann von elterlichen Betrieben ausgehen. Vielseitiges Vergleichsmaterial ist für die Gewinnung eines Gesamtüberblicks wichtig. Die Buchführungsübungen gehen zweckmäßigerweise von der Verbuchung einfacher Belege aus und leiten über die Vertiefung durch Kontieren von Übungsbeispielen auf Arbeitsblättern zu komplexeren Geschäftsfällen (Abrechnung gewerblicher und genossenschaftlicher Handels- und Verwertungsbetriebe) über, wobei sowohl pauschalierte als auch buchführungspflichtige Betriebe berücksichtigt werden können. Zur vergleichenden Beurteilung einzelbetrieblicher Buchführungsergebnisse können Buchführungsstatistiken herangezogen werden.
Die Kapitalflußrechnung kann aus Zeitgründen nur in sehr einfacher Form behandelt werden.
Der Vergleich von Planungsvarianten erfolgt zweckmäßigerweise in Tabellenform, wobei auch der Ist-Zustand aufscheint.
Geeignete Übungsbeispiele im Themenbereich „Finanzierung und Investition'' machen die Zusammenhänge zwischen Gesamteinkommen, Lebenshaltungsaufwand und Kapitaldienstgrenze deutlich.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 und V. Jahrgang je 2 Wochenstunden. Die Übungen bieten Gelegenheit zur betriebswirtschaftlichen Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dabei der Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung große Bedeutung zu.
In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im V. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.
31. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Organisation von technischen Fertigungsbetrieben, insbesondere die Funktion der Arbeitsvorbereitung, kennen. Er soll einfache technische Kalkulationen durchführen können.
Der Schüler soll den Einfluß der konstruktiven Gestaltung eines Produktes auf die Wirtschaftlichkeit der Produktion beurteilen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Industriebetrieb:
Organisation (Aufbauorganisation, Ablauforganisation). Arbeitsvorbereitung (Fertigungsplanung und -steuerung). Materialwirtschaft, Zeitwirtschaft nach REFA, Lohnformen.
Kalkulation:
Kostenarten, Kalkulationsarten. Zuschlagskalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in maschinentechnischen Betrieben; als nützlich erweisen sich Bezüge zu Erfahrungen der Schüler aus dem Pflichtpraktikum.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Mechanische Technologie'', „Konstruktionsübungen'' und „Werkstätte'' auf.
Das betriebswirtschaftliche Denken wird zweckmäßigerweise an Fallbeispielen, das Verständnis der Kostenrechnung durch Gegenüberstellung zur Aufwandrechnung in der Buchhaltung gefördert.
Exkursionen in einschlägige Industriebetriebe fördern den Praxisbezug.
32. PFLICHTPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.
Organisationsform und Inhalt:
Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat zweiundzwanzig Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in drei Abschnitte von vier, vierzehn und vier Wochen Dauer zu teilen.
Der erste und dritte Abschnitt sollen in einem der Zielsetzung der Fachrichtung entsprechenden Betrieb abgeleistet werden; der zweite Abschnitt ist in einem Landwirtschaftsbetrieb zu absolvieren. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.
Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.
Didaktische Grundsätze:
Der erste enge Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Besonders wichtig ist die Auswertung des zu verfassenden Pflichtpraktikumsberichtes in den fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen.
B. FREIGEGENSTÄNDE
RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Aufgaben der Raumordnung kennen. Er soll örtliche Raumplanung unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der natürlichen Ressourcen beurteilen können.
Der Schüler soll die Arten und die Verfahren zur Bestimmung der Emissionen und Immissionen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft kennen. Er soll Schutzmaßnahmen in ihrer langfristigen Wirkung beurteilen können.
Der Schüler soll die Vorschriften des Umweltschutzes in der Land- und Forstwirtschaft anwenden.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Organisation der Raumordnung:
Geschichtliche Entwicklung in Österreich; Rechtsvorschriften; Natur-, Landschafts- und Kulturgüterschutz.
Elemente der Raumordnung:
Naturräumliche Grundlagen; technische, soziale und kulturelle Infrastruktur, Orts- und Landschaftsgestaltung, Stellenwerte der Land- und Forstwirtschaft.
Örtliche Raumplanung:
Örtliches Entwicklungskonzept, Bebauungsplan, Grünordnungsplan, Flächenwidmungsplan, Landschaftsplan, regionaler Raumordnungsplan.
Umweltschutz:
Ökologie und Systemdenken, Umweltbereiche (Luft, Boden, Wasser, Bodenschätze, Energievorräte, Strahlung, belebte Umwelt); Einfluß des Menschen auf die Umwelt, Umwelteinflüsse auf den Menschen; Umweltschutzvorschriften, quantitative und qualitative Schadenserfassung, Schutzmaßnahmen und Alternativen im allgemeinen sowie für den Fachbereich.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl im Themenbereich „Umweltschutz'' ist die Betroffenheit der Land- und Forstwirtschaft als Geschädigter und Verursacher.
Das Spannungsfeld von Ökologie und Wirtschaft kann durch Rollenspiele sowie durch Diskussionen mit schulfremden Personen herausgearbeitet werden. Die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Mitarbeit in Aufgaben der Raumplanung und des Umweltschutzes können durch kleinere Projekte unter Einbringung der Erfahrungen und Interessen der Schüler entwickelt werden.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 1.
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 1.
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 1.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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*1) Mit Übungen
*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.
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