Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1995

Anlage 1

Anlage 1.4

______________

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU -

GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

---------------------------------------------------------------------

1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10

2. Deutsch ................... 4 3 2 2 2 13

3. Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10

4. Geschichte, Sozialkunde

und Politische Bildung .... - - 2 2 2 6

5. Geographie und

Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - - 4

6. Mathematik und angewandte

Mathematik ................ 4 3 2 2 - 11

7. Elektronische

Datenverarbeitung ......... - - - 3 - 3

8. Physik und angewandte

Physik .................... 2 2 - - - 4

9. Chemie und angewandte

Chemie .................... 3 2 - - - 5

10. Chemisches Laboratorium ... - 3 - - - 3

11. Biologie *1) .............. 6 - - - - 6

12. Botanik *1) ............... - 4 - - - 4

13. Bodenkunde und

Pflanzenernährung ......... - 2 2 - - 4

14. Maschinschreiben .......... 2 - - - - 2

15. Leibesübungen ............. 2 2 2 2 2 10

16. Allgemeine

Produktionslehre .......... - - 2 - - 2

17. Pflanzenschutz *1) ........ - - - 3 - 3

18. Gemüsebau *1) ............. - - - - 3 3

19. Zierpflanzenbau unter

Glas *1) .................. - - - - 3 3

20. Gehölzkunde *1) ........... - - 4 2 1 7

21. Stauden und

Sommerblumen *1) .......... - - 4 3 1 8

22. Baumschulwesen und

Obstbau ................... - 4 - - - 4

23. Garten- und

Landschaftsgestaltung *1) . - 2 5 4 5 16

24. Vermessungskunde *1) ...... - - 2 2 - 4

25. Raumordnung ............... - - - - 2 2

26. Baukunde und

Gartentechnik *1) ......... - - - 2 3 5

27. Maschinenkunde ............ - - 2 2 1 5

28. Gartenbau und

Blumenbinderei -

Praktikum ................. 6 6 2 2 - 16

29. Volkswirtschaftslehre ..... - - 2 - - 2

30. Rechtskunde ............... - - - - 2 2

31. Betriebswirtschaftslehre

und Rechnungswesen *1) .... - - 2 4 7 13

---------------------------------------------------------------------

Gesamtstundenzahl ... 35 39 39 39 38 190

32. Pflichtpraktikum:

Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

Abschnitt II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

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Freigegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

---------------------------------------------------------------------

Geschichte der Gartenkunst ..... - - - 2 - 2

Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6

Kurzschrift .................... - 2 - - - 2

Volkskunde ..................... - - - 2 - 2

Organisations- und

Führungslehre .................. - - - - 2 2

---------------------------------------------------------------------

Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung ................. 1 1 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung ......... 2 - - - - 2

Leibesübungen .................. 2 2 2 2 2 10

Hauswirtschaft ................. - 2 2 - - 4

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Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.1

  1. 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

  1. 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung gartenbaulicher Produktionstechniken und bei der Beurteilung gartenbaulicher Produkte und Produktionsmittel nutzen können.

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren zur Gewinnung chemischer Elemente und zur Herstellung von Verbindungen für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Zwecke des Fachgebietes, kennen. Er soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.

Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt beachten können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Stellenwert der Chemie:

Aufgaben und Methoden. Stoff (Stoffeigenschaften, Stoffänderung, Reinstoff, chemisches Element, Stoffgemenge). Chemische Schreibweise.

Struktur der Materie:

Atom, Atommodelle; Periodensystem der Elemente.

Chemische Bindung:

Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).

Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:

Energieumsatz chemischer Reaktionen; Reaktionstypen. Stöchiometrie.

Saure und basische Funktion:

Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.

Elektrochemie:

Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse; galvanische Elemente.

Lösungen:

Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.

Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.

Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:

Edelgase. Halogene. Schwefel. Stickstoff. Phosphor. Kohlenstoff. Silicium.

Metalle:

Eigenschaften; Gitterstrukturen; Methoden der Metallgewinnung.

Angewandte anorganischen Chemie:

Mineraldüngung; Wasserhärte und Wasseraufbereitung; Umweltbelastung durch Schwermetalle.

II. Jahrgang:

Organische Chemie:

Orbitalmodell des Kohlenstoffs und Arten der C-Verbindungen. Organische Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen. Strukturprinzipien.

Kohlenwasserstoffe:

Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).

Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:

Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;

Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;

Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.

Ester:

Fruchtester; Wachse; Fette; Lipoide.

Saccharide:

Monosaccharide, Disaccharide, Polysaccharide.

Eiweiß:

Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-; Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper; Nukleinsäuren (Struktur und Funktion von DNA und RNA).

Angewandte Biochemie:

Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher stehen unter den Stickstoffverbindungen Amine und Nitroverbindungen, unter den Schwefelverbindungen Thioalkohole und Sulfoverbindungen, unter den Alkylderivaten ringförmiger Kohlenwasserstoffe die aromatischen Alkohole, Aldehyde und Carbonsäuren, unter den biogenen Aminosäuren die essentiellen Aminosäuren im Vordergrund.

Allgemein empfiehlt sich eine gründlichere Behandlung - auch unter Einbeziehung gesundheitlicher, ökologischer, wirtschaftlicher und soziologischer Aspekte - jener chemischen Prozesse, die für das Fachgebiet von Bedeutung sind, während sich für die Wissenschaft von den Stoffen und ihren Veränderungen und für die Struktur der Materie ein exemplarisches Vorgehen anbietet. Die Auswahl angewandter chemischer Technologien richtet sich nach den Erfordernissen der Fachrichtung; dabei sind Hinweise auf ihre Bedeutung für die wirtschaftliche Situation in Österreich wertvoll.

Die Beobachtung und Deutung von Phänomenen erfordert Übung. Besonders geeignet hiezu sind die Färbung diverser Pflanzenfarbstoffe in Abhängigkeit vom pH-Wert und die Pflanzenschädigung entlang von Autostraßen und Skipisten.

Die Bedeutung der chemischen Grundgesetze wird sich dem Schüler umso besser einprägen, je öfter auf sie Bezug genommen wird. Typische Anlässe für derartige Verweise sind:

Die Anschaulichkeit wird erhöht, wenn Phänomene am jeweils einfachsten geeigneten Atommodell unter Hinweis auf seine begrenzte Modellhaftigkeit erklärt werden.

Bei der Behandlung der Elemente ist folgende Reihenfolge vorteilhaft: Stellung im Periodensystem - Vorkommen - Gewinnung - Eigenschaften - Bedeutung und Verwendung - wichtige Verbindungen. Bei wichtigen Mengen- und Spurenelementen steht ihre physiologische Bedeutung im Vordergrund. Bei der Beurteilung der Rohstoffsituation ist das Eingehen auf Möglichkeiten der Wiederverwertung wertvoll.

Die Nutzung des chemischen Wissens für die Anwendung im Fachgebiet wird besonders durch Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen gewährleistet. Dabei kann auch eine Zusammenfassung nach besonderen Themenkreisen (zB Pflanzenernährung, Mineraldüngung, Pflanzenproduktion) nützlich sein.

Die Einbeziehung aktueller Anlässe zum Thema „Lebensqualität und Umweltbewußtsein'' (zB Baumschädigungen durch Industrieabgase; Fischsterben durch direktes Einleiten gifthältiger Abwässer in Flüsse; Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden, Antibiotika und Hormonen in Nahrungsmitteln) erhöht den Praxisbezug des Unterrichtes und die Motivation der Schüler.

Diskussionen und Referate empfehlen sich zur Bearbeitung von angewandten Problemen wie Alltagsunfällen mit Chemikalien, Brand im Düngemittellager, Umweltbelastung durch Pb, Cd, Hg und SO2.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn sie bei der Bearbeitung derartiger Problembereiche auch mit Fachliteratur arbeiten und die Probleme selbst strukturieren.

  1. 10. CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Untersuchungen an Wasser, Boden, Düngemitteln und Luft mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift sowie selbständig durchführen und die Ergebnisse interpretieren können.

Der Schüler soll verläßlich, sauber und rationell arbeiten.

Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren, Aufschließen).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, Dichtebestimmung und Spindel, analytische Waagen und analytisches Wägen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, polarimetrische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise, Kationennachweise, Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Chromatographie, moderne chemisch-physikalische Methoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens von Untersuchungs- und Analyseverfahren in der Berufspraxis. Die Einhaltung der Arbeits- und Dosierungsanweisungen erfordert besondere Beachtung. Um Resultate innerhalb einer vertretbaren Fehlergrenze zu erhalten, empfiehlt sich die Wiederholung der Analysen und Proben.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

11. BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.3

12. BOTANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Pflanzen erkennen, bestimmen und systematisch einordnen können. Er soll Teile von Pflanzen untersuchen, mikroskopische Präparate anfertigen und Untersuchungsergebnisse interpretieren und dokumentieren können.

Der Schüler soll den Einfluß der Nährstoffversorgung auf den Ernährungs- und Gesundheitszustand von Kulturpflanzen erläutern können. Er soll die Anwendungsmöglichkeiten genetischer Gesetzmäßigkeiten in der Pflanzenzüchtung kennen. Er soll ausgewählte Standorte anhand von Leitpflanzen nach pflanzenökologischen und -soziologischen Kriterien charakterisieren und den anthropogenen Einfluß auf Pflanzengesellschaften erkennen können.

Der Schüler soll die Folgen standortwidriger Begrünung anführen und eine standortgemäße Pflanzenauswahl für Neubegrünungen treffen können.

Der Schüler soll bereit sein, zur Verbesserung einer gestörten Umweltsituation beizutragen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzen des Gartenbaues:

Bau und Umbildungen der Organe. Stoffaufnahme, Stoffwechsel, Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung und Vererbung (Same und Samenkeimung, vegetative Vermehrung, Blütenbiologie, Frucht- und Samenbildung). Evolution und Systematik im Gartenbau bedeutsamer Bakterien, Pilze und Pflanzen.

Geobotanik:

Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung; Ökologie der Natur- und Kulturlandschaft.

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Erfassen von Gesetzmäßigkeiten sowie die Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht und die gartenbauliche Berufspraxis.

Für die Bewältigung der Pflanzensystematik empfiehlt sich exemplarisches Arbeiten. Die Pflanzenauswahl wird sich nach der Bedeutung für den Gartenbau richten und auf Leitpflanzen der heimischen Vegetation, auf Wechselbeziehungen zwischen Unkrautfluren und Kulturpflanzen sowie auf den Beitrag zur Verdeutlichung von Evolutionszusammenhänge beziehen können.

Anwendungsorientierte Kenntnisse von Pflanzen und standortspezifischen Pflanzengesellschaften können insbesonders durch Exkursionen und Lehrausgänge erworben werden.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 2 Wochenstunden. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Datenerhebung (Vegetationsaufnahmen, Erfassung und Messung abiotischer Einflußfaktoren); Untersuchungen (Zelle, Gewebe, Organe, Stoffwechsel, Reiz- und Bewegungsphysiologie, Wachstum, Entwicklung und Fortpflanzung, Mikrobiologie); Zerlegen und Zergliedern (pflanzliche Organe und Organismen);

Bestimmen (natürliche Objekte unter Benutzung von Bestimmungsschlüsseln); Sammeln, Konservieren und Präparieren (Herbarium, Knospensammlung, Insektensammlung, Schädlingssammlung);

Beobachten (pflanzliche Entwicklungsstadien, Verhalten, typische Merkmale); Dokumentation (Beobachtungs-, Untersuchungs- und Exkursionsprotokoll, Zeichnung, Foto);

Mikroskopieren und Herstellen einfacher mikroskopischer Frischpräparate (Morphologie, Anatomie, Physiologie).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 13. BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bestandteile, den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Bodentypen und die Vorgänge im Boden kennen. Er soll die Durchführung und die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen erläutern, die Eignung der Böden für gärtnerische Zwecke beurteilen und Maßnahmen für die Bodenverbesserung auswählen können.

Der Schüler soll die Kompostierung sowie die Herstellung von gärtnerischen Erden und Substraten beherrschen und deren Qualität beurteilen können.

Der Schüler soll die im Gartenbau verwendeten Düngemittel und Erdzusätze kennen und sie nach biologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit beurteilen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Bodenbestandteile:

Mineralische Bestandteile, organische Bestandteile, Bodenleben, Bodenwasser, Bodenluft.

Bodenbildung:

Physikalische, chemische und biologische Verwitterung. Gefahren der Bodenzerstörung.

Aufbau des Bodenkörpers:

Bodengefüge (Elementar-, Kohärent-, Aggregat-, Segregatgefüge), Einflußfaktoren der Gefügebildung, Bodendichte, Bodenarten (Aufbau, Nutzungsmöglichkeiten).

Bodentypen:

AC-Profil (Tschernosem, Rendzina, Ranker), ABC-Profil (Braunerden, Podsol, Sol lessive, Gleye), Salzböden (Solonez, Solontschak, Solod), Moore. Torfe (Eigenschaften, Gewinnung, Wertmerkmale).

Bodenhaushaltsprozesse:

Stickstoffbindung und Umwandlung, Sorption, Fixierung, Wirkung des pH-Wertes.

Kenndaten der Böden:

Bodenkartierung, Bodenbewertung (Schätzrahmen, Beziehung zum Einheitswert).

III. Jahrgang:

Gärtnerische Erden:

Erdzusätze (Sand, Lehm, Blähton, Perlite, Ziegelsplitt, Styropor, Hygromull, Torfe), Betriebserden (Mist-, Kompost-, Laub-, Nadel-, Moorerden), Handelserden (Kulturerden und Torfkultursubstrate), Müllkompost, Klärschlamm, Rindensubstrate.

Bodenproben:

Entnahme, Präparation, Analyse, Auswertung.

Düngemittel:

Wirtschaftsdüngemittel (Stallmist, Jauche, Kompost), Gründüngung, Handelsdünger (Einzel-, Mehrnährstoff-, Langzeitdünger).

Düngeranwendung und Düngerausbringung:

Anwendungsbereiche (Ziergärten und Parkanlagen, Sportplätze, Baumschulen, Gemüsebau, Zierpflanzenbau). Ertragsgesetze, Beziehung der Dünger zur Resistenz und zur Umwelt. Versorgungsgrade vom Mangel bis zur Toxizität, Mangelsymptome und Mangelbehebung (Stickstoff, Phosphor, Kali, Magnesium, Calcium, Zink, Kupfer, Mangan, Eisen, Bor). Berechnung von Nährlösungs- und Substratkonzentrationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes in den einzelnen Produktionssparten. Wichtig ist auch die Bereitstellung von Kenntnissen für den Pflichtgegenstand „Gartenbau und Blumenbinderei - Praktikum'' und die theoretische Aufarbeitung der in diesem Pflichtgegenstand gemachten praktischen Erfahrungen, zB bei der Kompostierung und bei der Bodenbearbeitung.

Das Einbinden biologischer und chemischer Vorkenntnisse der Schüler in den Unterricht ist motivationsfördernd und ökonomisch.

Der in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Praxisbezug wird durch Verwendung von Handstücken, Schaugläsern und von im Laboratorium anfallendem Probenmaterial, durch Übung im Erkennen der Schadsymptome am Boden und an Pflanzen, in der Nährstoffgehaltberechnung von Nährlösungen und Substraten und im Erarbeiten aller Möglichkeiten der Schadensbehebung gefördert. Damit werden gleichzeitig die Anschaulichkeit erhöht und das Verständnis für die jahreszeitliche Abhängigkeit der Probleme unterstützt.

Der Veranschaulichung der Bodentypen dienen Profilmodelle, dem Wissen über ihre Verteilung die Bodenkarte Österreichs. Langfristige Prozesse werden am besten durch Filme, allenfalls durch Bilderfolgen und Overheadfolien dargestellt. Auch Exkursionen und Lehrausgänge, zB in ein Müllkompostwerk, in Wasseraufbereitungs- und Hydrokulturanlagen, erhöhen die Praxisnähe des Unterrichtes.

14. MASCHINSCHREIBEN

Siehe Anlage 1.

15. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. 16. ALLGEMEINE PRODUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Pflanzenproduktion im Gartenbau bedeutenden physikalischen, chemischen, biologischen und kalkulatorischen Einflußgrößen und die gebräuchlichen Verfahren ihrer Ermittlung und Steuerung kennen.

Der Schüler soll die Organisation des Gartenbaues in Österreich kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Gartenbau in Österreich:

Produktionszweige, Betriebsmittelausstattung, Absatzwege.

Klimasteuerung:

Temperaturführung; Temperaturbehandlung (Kühlen, Präparieren, Aktivieren). Belichtung (Assimilations-, Induktionsbelichtung), Verdunklung, Schattierung. Wasserzuführung (Bodenwasser, Luftfeuchtigkeit).

Einflußnahmen auf den Boden:

Nährstoffgehalt (Bedeutung; Auswaschen, Düngen), Humusgehalt (Bedeutung; Einarbeiten von Mist und Torf, Stoh und Laub, Gründüngung), Säuregrad (Bedeutung; Absenken, Anheben), Gehalt von Pathogenen (Bedeutung; Entseuchung durch Dämpfen, Beimischen von Fungiziden, Totalentseuchung), Bodenstruktur (Bedeutung; Bodenbearbeitung, Unkräuter, Unkrautbekämpfung; Beimischen von Zuschlagstoffen, Substratmischen), Methoden zur erdlosen Kultur.

Kulturmaßnahmen:

Anzucht (Vermehrung, Pikieren, Topfen, Pflanzen, Legen); Pinzieren, Ausbrechen, Rückschnitt, Stützen; Hemmstoffbehandlung, Pflanzenschutz; Ernte, Sortieren, Konditionieren, Lagern, Verpacken, Vermarkten.

Betriebswirtschaftliche Größen:

Platzbedarf, Arbeitskräftebedarf, Produktionsmittelbedarf, Temperatur- und Energiebedarf. Kulturfahrplan, Heizkostenberechnung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung des jeweiligen Verfahrens in der Produktion.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen für die Pflichtgegenstände „Bodenkunde und Pflanzenernährung'', „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'' und „Maschinenkunde'' ist die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände wichtig.

17. PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die pflanzlichen, tierischen und mikrobiologischen Schädlinge, die Gartenpflanzen befallen, sowie die Natur der Schädigungsvorgänge kennen. Er soll Schädlinge, Nützlinge und Schädigungsarten identifizieren können.

Der Schüler soll die Zusammensetzung, die Wirkungsweise und die Gefahren von Pflanzenschutzmitteln kennen. Er soll Maßnahmen des Pflanzenschutzes im Fachgebiet unter Beachtung der Rechtsvorschriften sowie biologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte auswählen und integriert anwenden können. Er soll den Erfolg von Maßnahmen des Pflanzenschutzes beurteilen können.

Der Schüler soll sich für den Schutz der Umwelt einsetzen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Pflanzenschädigung:

Faktoren. Krankheiten und Symptome (bakterielle Krankheiten;

Mehltau-, Schorf-, Rost-, Blattfleckenpilze, Welkekrankheiten;

tierische Schädlinge; Viruskrankheiten). Schutzmaßnahmen (mechanische, chemische, ökologische Verfahren; Nützlinge).

Pflanzenschutzmittel:

Arten (Fungizide, Insektizide, Akarizide, Nematizide, Rodentizide, Herbizide, Bakterizide). Einsatz (Auswahl, Bereitung der Spritzbrühe, Ausbringung, Geräte). Ergebnisauswertung.

Bodenentseuchung:

Dämpfen, chemische Verfahren.

Pflanzenschutz und Umwelt:

Gefahren der Kontamination, Einfluß auf die Biozönose, Beeinflussung des Ökosystems, Bedeutung der Schadschwellen und des Warndienstes. Pflanzenschutzvorschriften. Populationsdynamik, Massenwechsel bei Schädlingen.

Schutz einzelner Kulturen:

Obst, Laub- und Nadelgehölze, Stauden und Sommerblumen, Grünflächen. Hydrokulturen. Spritzpläne. Balkonpflanzen und Aussetzware; Zwiebel- und Knollengewächse.

Unkrautbekämpfung:

Mechanische, chemische und ökologische Verfahren.

Planung und Organisation:

Auswahl der Pflanzenschutzmittel und -maßnahmen, Mischbarkeit von Mittelgruppen. Integration von Verfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; für die Reihenfolge der Stoffgebiete, insbesondere bei den Übungen, ist die von der Jahreszeit abhängige Beschaffbarkeit des Pflanzenmaterials von Bedeutung.

Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie'', „Biologie'' und „Botanik'' sowie in den fachlichen Pflichtgegenständen erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Innerhalb der einzelnen Kulturen empfiehlt sich die Einteilung nach Schädlingsarten (pflanzlich, tierisch, mikrobiologisch).

Im Übungsbereich „Pflanzenschädigung'' erscheint die Anfertigung von kommentierten Zeichnungen der vorgelegten Proben auf Grund mikroskopischer Untersuchungen besonders zweckmäßig. Im Übungsbereich „Pflanzenschutzmittel'' wird am besten von einer komplexen Problemstellung ausgegangen, die in allen Phasen von der Analyse bis zur Ergebnisauswertung bearbeitet wird, wobei der integrierten Anwendung der verschiedenen Pflanzenschutzmethoden besonderes Gewicht zukommt. Von besonderer Bedeutung ist die Vermittlung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, besonders in bezug auf die Wartezeiten.

Soweit Schadbilder nicht im Original zugänglich sind, bieten Bilder und Filme eine wertvolle Unterstützung. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Erkennen, Bestimmen und Analysieren von Pilzkrankheiten, Schädlingen, Bakteriosen, Virosen und Mangelkrankheiten.

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

18. GEMÜSEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung der Gemüsepflanzen kennen. Er soll die Ansprüche der Gemüsepflanzen an Klima und Boden, ihre Ernährung und ihre Fruchtfolgemöglichkeiten kennen. Er soll die Aufgaben des Erwerbsgartenbaues, des Feldgemüsebaues und des Hausgartenbaues verstehen.

Der Schüler soll die Verfahren beim Anbau, bei der Pflege und bei der Ernte von Gewürz- und Heilkräutern kennen. Er soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Bedeutung des Gemüsebaues:

Zusammensetzung von Gemüsen, Nährwert, gesundheitlicher Wert. Entwicklung des Gemüsebaues, geographische Verteilung der Gemüseproduktion in Österreich (alpines, baltisches, voralpines, illyrisches, pannonisches Produkionsgebiet), im übrigen Europa und in Übersee. Wirtschaftliche Stellung des Gemüsebaues (erwerbsgärtnerischer Gemüsebau, Feldgemüsebau, Hausgemüsebau; Marktverhältnisse). Alternative Produktionen.

Spezieller Gemüsebau:

Polygonaceae, Chenopodiaceae, Mesembryanthemaceae, Brassicaceae, Fabaceae, Apiaceae, Cucurbitaceae, Solanaceae, Lamiaceae, Valerianaceae, Asteraceae, Liliaceae, jeweils unter besonderer Berücksichtigung der Gewürz- und Heilkräuter (Bezeichnung, Herkunft, botanische Eigenschaften, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Klima- und Bodenansprüche, Kulturzeiten, Sortenwahl, Aussaat bzw. Pflanzenanzucht, Pflege, Ernte, Vermarktung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die Aufgaben des Erwerbsgartenbaues, des Feldgemüsebaues und des Hausgartenbaues. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Biologie'', „Botanik'' und „Allgemeine Produktionslehre'' auf. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für fächerübergreifende Projekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Gehölzkunde'', „Stauden und Sommerblumen'', „Baumschulwesen und Obstbau'', „Garten- und Landschaftsgestaltung'' und „Maschinenkunde'' wichtig. Zur Unterstützung des Unterrichtes dienen Gewächsproben, Bilder und Modelle sowie Exkursionen und Lehrausgänge.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Bestimmen, Erkennen und Beurteilen (Samen, Jungpflanzen, Sorten); Planung (Produktionsmodelle, Alternativkulturen); Datenanalyse (Klima, Produktionsgebiete).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 19. ZIERPFLANZENBAU UNTER GLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die am häufigsten unter Glas gezogenen Zierpflanzen, die gebräuchlichsten Verfahren ihrer Produktion und ihre Verwendung beim Verbraucher kennen.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Produktion der Topfpflanzen:

Substrate, Pflanzgefäße.

Produktion der Schnittblumen:

Ernten, Vermarkten, Konditionieren, Haltbarkeit.

Pflanzenpflege:

Pflege von Topfpflanzen und Schnittblumen.

Gestaltung mit Topfpflanzen und Schnittblumen:

Hydrokultur, Blumenfenster, Bepflanzung von Balkonen und Terrassen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Die Häufigkeit der Verwendung wird zweckmäßigerweise nach der jeweils neuesten Gartenbauerhebung beurteilt.

In den Übungen steht zunächst das Erkennen der Pflanzen im Vordergrund, dann ihre Erfordernisse hinsichtlich Pflege, Klima und Boden.

Um einen praxisnahen Ablauf des Verpackungs- und Vermarktungszyklus auch in der Theorie zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Pflanzen nach Familiengemeinsamkeiten vorzustellen und die wirtschaftlich bedeutenden Kulturen zur Zeit ihres Hauptabsatzes zu behandeln.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Bestimmen, Erkennen und Beurteilen (Samen, Jungpflanzen, Arten, Sorten); Planung von Innengestaltungen; Datenanalyse (Samenkataloge, Kulturen, Betriebsvergleiche).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialsbedarfslisten umfassen.

20. GEHÖLZKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Merkmale, die Eigenschaften, die Verwendungsmöglichkeiten und den Pflegebedarf der für die Garten- und Landschaftsgestaltung bedeutsamen Laub- und Nadelgehölze sowie die Verfahren der Vermehrung und Kultivierung kennen. Er soll diese Gehölze für eine gegebene Gestaltungsaufgabe auswählen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Standortbedingungen der Gehölze:

Herkunft; Boden, Wachstum, Klimaten.

Natürliche Voraussetzungen der Gehölzverwendung in Österreich:

Bodenbereiche, klimatische Verhältnisse, Ökologie und Pflanzenentwicklung.

Gehölzübersicht:

Nadelgehölze, Laubgehölze.

Entstehung des Sortimentes:

Artenreichtum, natürliche Abänderungen, Züchtung neuer Gehölze.

IV. Jahrgang:

Verwendung der Gehölze:

Verwendung nach Merkmalen (Habitus und Wüchsigkeit, Blütezeit und Blütenfarbe, Blattform und Blattfarbe, Fruchtschmuck).

Behandlung von Gehölzen:

Pflanzung (Verfahren, Pflanzabstände, Großbaumverpflanzung), Aufbaupflege (Bewässerung und Düngung, Schnitt, Baumchirurgie und Wundbehandlung).

Gehölzschädigungen:

Umweltschäden (Erd- und Stadtgas, Salzstreuung, Immission); biologische Schädigung (Tiere, Pilze).

V. Jahrgang:

Gestaltung mit Gehölzen:

Gestaltungsaufgaben (Grün an der Straße, Wind- und Lärmschutz, Dach- und Terrassenpflanzungen, industrie- und stadtfeste Gehölze). Verwendung auf bestimmten Böden (saurer und frischer, alkalischer und trockener Bodenbereich) und in bestimmten Klimaten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Daher kommt der Erkennung der Gehölze in der Natur sowie der Auswahl nach dem Kriterium der Handelsüblichkeit bei den Übersichten besondere Bedeutung zu.

Als Unterrichtsmittel bewähren sich Pflanzensammlungen, Bilder und Kataloge. Exkursionen und Lehrausgänge liefern wichtige Ergänzungen des im Klassenzimmer Präsentierbaren.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Biologie'' und „Botanik'' auf. Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bodenkunde und Pflanzenernährung'', „Pflanzenschutz'', „Baumschulwesen und Obstbau'' und „Garten- und Landschaftsgestaltung'' sind zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für die Bearbeitung fächerübergreifender Projekte wichtig.

Die kritische Diskussion anläßlich der Besichtigung von Pflanzungen fördert sowohl das wirtschaftliche Denken als auch das Umweltbewußtsein.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Bestimmen, Erkennen und Beurteilen (Samen, Jungpflanzen, Arten, Sorten); Planung (standortgerechte Anwendung, Bepflanzungs- und Pflegemethoden); Züchtung; Datenanalyse (Baumschulkataloge, Versuchsberichte).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 21. STAUDEN UND SOMMERBLUMEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Merkmale, die Eigenschaften und den Pflegebedarf der für den gesamten Gartenbau bedeutsamen Freilandstauden, Sträucher und staudenähnlichen Halbsträucher sowie Sommer- und Zweijahresblumen und die Verfahren der Vermehrung und Kultivierung kennen.

Er soll diese Pflanzen gärtnerisch vermarkten und für eine gegebene Gestaltungsaufgabe auswählen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Stauden:

Rhizom-, Rosetten- und Ausläuferstauden (Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung).

Sträucher und staudenähnliche Halbsträucher:

Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.

IV. Jahrgang:

Sommer- und Zweijahresblumen:

Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.

Stauden:

Zwiebel- und Knollenstauden (Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung).

V. Jahrgang:

Sumpf- und Wasserpflanzen:

Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.

Ziergräser für das Freiland:

Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeiten, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.

Gestaltung:

Pflanzenzusammenstellungen für die Gartengestaltung nach verschiedenen Gesichtspunkten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Daher kommt der Erkennung der Pflanzen in der Natur sowie der Auswahl nach dem Kriterium der Handelsüblichkeit bei den Übersichten besondere Bedeutung zu.

Als Unterrichtsmittel dienen in erster Linie lebende Pflanzen, ergänzt durch bildliche Darstellungen und Herbarmaterial. Zur Ergänzung dienen auch Exkursionen und Lehrausgänge in Pflanzensammlungen.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Biologie'', „Botanik'' und „Bodenkunde und Pflanzenernährung'' auf. Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Pflanzenschutz'', „Gemüsebau'', „Zierpflanzenbau unter Glas'', „Baumschulwesen und Obstbau'' und „Garten- und Landschaftsgestaltung'' sind zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für die Bearbeitung fächerübergreifender Projekte wichtig.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Bestimmen, Erkennen und Beurteilen (Samen, Jungpflanzen, Arten, Sorten); Planung (standortgerechte Anwendung, Bepflanzungs- und Pflegemethoden); Züchtung; Datenanalyse (Kataloge von Staudengärtnereien, Versuchsberichte).

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 22. BAUMSCHULWESEN UND OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Zier- und Obstgehölze im Freiland und im Container nach biologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten heranziehen und vermarkten können. Er soll den Maschinen- und Anlagenbedarf eines Baumschulbetriebes nach funktionellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen können.

Der Schüler soll den Aufbau und die Bedeutung der Baumschulwirtschaft kennen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Baumschulwirtschaft:

Verhältnisse in Österreich (Entwicklung, Betriebsgröße, Arbeitsweisen, Standort im gesamten Gartenbau, Ein- und Ausfuhr) und in der Welt (Produktionsländer, Bedeutung im Handel mit Österreich).

Baumschulerrichtung:

Standortwahl (örtliche Lage, Boden- und Klimaansprüche nach Pflanzenarten und nach Gebieten, Windschutz und Beregnung, Umfriedung). Bauten und Kultureinrichtungen (Einschlag-, Überwinterungs-, Verkaufshallen; Räume für Maschinen und Geräte, Kühlräume, Schattenhallen, Vermehrungseinrichtungen); Maschinen, Geräte und Behelfe (Entwicklung; Schneidwerkzeuge und Veredlungsgeräte, Bodenbearbeitungsgeräte, Zugmaschinen und Transport, Rode- und Balliermaschinen, Pflanz- und Topfmaschinen, Hilfsmaterial für Etikettierung und Verpackung).

Vermehrung der Gehölze:

Voraussetzungen (Gehölz-Mutterquartiere, Vermehrungssubstrate, Temperatur und Feuchtigkeit, Wuchsstoffanwendung, Hygienemaßnahmen). Generative Vermehrung (geeignete Gehölzarten, Herkunft und Reife des Saatgutes; Aufbewahrung, Lagerung und Haltbarkeit des Saatgutes, Behandlung vor der Aussaat, Aussaat); vegetative Vermehrung (Teilung; Abrisse, Ableger, Absenker; Steckholzvermehrung, Wurzelstecklinge, Abmoosen, Stecklingsvermehrung; Okulation und Reiserveredlung). Praktische Vermehrung nach Gehölzarten (Obst-, Laub-, Nadelgehölze).

Gehölzpflege:

Produktion im Freilandboden (Aufschulung, Verschulung; Pflanzenweiten, Pflanztermine; Bodenpflege und Düngung in der Baumschule, Bodenentseuchung und Unkrautbekämpfung, Gehölzkrankheiten und Schädlinge). Produktion in Töpfen und Containern (Wirtschaftlichkeit; Substrat; Düngung und Unkrautbekämpfung, Bewässerung).

Ernte und Vermarktung:

Bestandserfassung; Entblätterung; Grabung und Rodung; Sortierung und Qualitätsbestimmungen; Einschlag, Aufbewahrung, Verpackung; Absatz (Marktbeobachtung, Werbung, Auftragsbearbeitung).

Obstsorten:

Kern-, Stein-, Schalen-, Beerenobst.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; daneben kann die Vielseitigkeit der Beispiele aus der Praxis im Schüler das Gefühl für neuartige Lösungen wecken.

Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bodenkunde und Pflanzenernährung'', „Gehölzkunde'', „Stauden und Sommerblumen'' und „Maschinenkunde'' sind zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für die Bearbeitung fächerübergreifender Projekte wichtig.

Neben den frischen Kulturen bewähren sich als Unterrichtsmittel Bilder, Kataloge und Übersichtstafeln. Exkursionen und Lehrausgänge fördern - vor allem durch Gespräche mit Betriebsinhabern und -leitern - das Verständnis für Problemlösungen.

  1. 23. GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grünanlagen in städtischen und ländlichen Siedlungen sowie Landschaftsräume und Freianlagen unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der natürlichen Ressourcen menschengerecht planen und gestalten können. Er soll geschädigte Landschaftsteile rekultivieren können.

Der Schüler soll Arbeiten der Garten- und Landschaftsgestaltung überwachen können.

Der Schüler soll gartenkunstgeschichtliche Zusammenhänge verstehen und berühmte Gartenanlagen kennen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Gestaltungsmöglichkeiten:

Naturgestaltung, Raumgestaltung; formale Möglichkeiten.

Gestaltendes Zeichnen:

Zeichengeräte und graphisches Material (Sortierung, Wartung). Normschriften; Raster- und Siebpunktierung, Schraffung, Schummerung. Geometrische Formen in Rissen (Auf-, Grund-, Seitenriß, Grundrißschrägbild, Axonometrie). Garten- und landschaftstechnische Objekte in Zentral- und Zwei-Fluchtpunkt-Perspektive. Freie Perspektive. Symbole (Baum, Strauch, Staude; technische Elemente).

III. Jahrgang:

Gestaltungselemente:

Technische Elemente (Hochbauten, Tiefbauten, Skulpturen, gestalteter Boden, Wege, Treppen, Mauern, Einfriedungen). Wasser (stehend, fließend). Pflanzen. Rasen (Bodenvorbereitung, Einzelgräser, Rasenmischungen; Schnitt, Düngung, Bewässerung, Belüftung; Rekultivierung).

Bestandsaufnahme:

Räumliche und klimatische Verhältnisse, Bodenverhältnisse, bauliche Verhältnisse. Rechtsvorschriften (Raumordnungsgesetz, Naturschutzgesetz, Landschaftsschutzgesetz, Waldschutzgesetz; Grunddienstbarkeiten). Planerische Vorgaben (Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan).

Planungskonzept:

Zielvorstellungen (Priorität der planungsrelevanten Faktoren, Forderungskatalog). Funktionskonzept (Ordnen nach Nutzung und nach Funktionsbereichen, innere und äußere Erschließung). Formalkonzept (Gesamtidee, Detailgestaltung, Alternativlösungen). Dokumentation (Lageplan, Vorentwurf, Entwurf, Absteckplan, Höhenplan, Bepflanzungsplan, Detailplan, Schnitt, Ansicht, Perspektive, Modell, Erläuterungsbericht). Kostenermittlung (Leistungsbeschreibung;

Kostenschätzung, Kostenvoranschlag; Gesamtkosten der Ausführung;

Pflege- und Erhaltungskosten).

IV. Jahrgang:

Grün im besiedelten Raum:

Historische Entwicklung, hygienische Bedeutung, Grünsysteme. Grünflächenbedarf (Richtzahlen, Planungsrichtlinien). Grünanlagen (Garten, Hof, Verkehrsfläche, Park, Stadtwald, Baumallee, repräsentatives Grün, Kinderspielplatz, Sportanlage, Friedhof, Betriebsanlage, botanischer Garten, Gartenschau, Ausstellung).

Planung der Landschaftsgestaltung:

Ökologische Planungsgrundlagen (Boden, Wasser, Klima, Vegetation), sozio-ökonomische Planungsgrundlagen (Freizeit, Verkehr). Planungsablauf (Grundlagenerhebung der naturräumlichen Gliederung, Landschaftsbewertung, Landschaftszielplanung, Detailplanung).

V. Jahrgang:

Bauweisen der Landschaftsgestaltung:

Uferverbauung, Hangverbauung (Buschlage, Heckenlage, Flechtwerk, Faschinen, Strohdecksaat), Rekultivierung an Abgrabungsflächen und an Schüttungen. Schutzpflanzungen im Agrarraum (gegen Schnee und Erosion) und im Siedlungsraum (gegen Wind, Lärm, Emission, Sicht).

Gartenkunstgeschichte:

Stilbildende Faktoren. Anfänge der Gartenkunst (regelmäßige Formen in Ägypten, Persien, Griechenland und Rom; unregelmäßige Formen in Assyrien und Babylonien). Islamische Gärten (Indien, Spanien), chinesische und japanische Gärten. Gärten im europäischen Mittelalter. Renaissance-, Barock-, Landschaftsgarten. Schrebergarten; Gartenstadt; Raumkunst im Freien.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffs und der Aufgaben für die Schüler sind die Häufigkeit des Auftretens in der gartengestalterischen Praxis, die Aktualität und Vielseitigkeit. Dies bedingt u.a. die Bearbeitung von Aufgaben verschiedener Größenordnung.

Exkursionen, Gastvorträge, interne Wettbewerbe, Referate der Schüler über Rahmenthemen, Rollenspiele und Diskussionen über kontroversielle gestalterische Lösungen können in allen Jahrgängen zur Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe beitragen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 2 Wochenstunden, im V. Jahrgang 3 Wochenstunden. Im III. Jahrgang kann ua. bereits die selbständige Lösung von Planungsaufgaben (zB Wohnhausgartenobjekte) vorgesehen werden. Im IV. Jahrgang können mehrere Projekte (zB Siedlungsgrün, Stadtgrün, Spiel- und Sportplätze) bearbeitet werden, wobei der Ausführungsgrad mindestens einer planerischen Aufgabe von der Bestandsaufnahme bis zum Detailplan mit Erläuterungsbericht, Leistungsbeschreibung, Kostenschätzung und anschaulicher Darstellung (Modell, Schaubild usw.) reicht. Im V. Jahrgang empfiehlt es sich, mehrere umfangreiche Projekte zum Thema wie Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naherholung, Sportstättenplanung, Naturschutz etc. durchzuführen, wobei auch die in den Pflichtgegenständen „Vermessungskunde'', „Baukunde und Gartentechnik'', „Gehölzkunde'', „Bodenkunde und Pflanzenernährung'', „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen'' und „Raumordnung'' erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Geltung kommen.

Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.

24. VERMESSUNGSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verfahren, die Instrumente und die Organisation des Vermessungswesens kennen. Er soll im Gartenbau und in der Landschaftsgestaltung anfallende Vermessungsarbeiten planen, durchführen und auswerten können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Elemente:

Maßeinheiten für Winkel, Länge und Fläche. Maßstäbe.

Messungen:

Geländeflächenaufnahme (Punktbezeichnung, Streckenmessung, Horizontalwinkelmessung); Aufnahmeverfahren (Rechtwinkel-, Einbinde-, Polarverfahren; Polygonzug); Horizontalabsteckung, Flächenberechnung, Höhenmessung.

Geräte:

Fluchtstab, Längenmeßgerät, Winkelmeßgerät, Prismengerät. Nivellierinstrument, Nivelliertachymeter, Meßlatte. Instrumentenprüfung.

Dokumentation:

Skizzen, Pläne, Karten (Materialien, Gestaltung, Genauigkeitsanforderungen).

Landesvermessung:

Organisation, Katasterwesen, Landesaufnahme, Vermessungsgesetze. Geschichtliche Entwicklung.

IV. Jahrgang:

Messungen:

Kombinierte Lage- und Höhenmessung. Horizontal- und Vertikalwinkelmessung. Optische Entfernungsmessung. Polygonierung. Tachymetrie (Geländedarstellung, Geländeaufnahme, Bussolentachymetrie).

Geräte:

Theodolit, Bussolentheodolit, Tachymetertheodolit.

Bauabsteckung:

Bauwerk, Wegebauten; Kreisbogen, Ellipsen, Laufbahnen.

Dokumentation:

Plananfertigung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der gärtnerischen und gestalterischen Berufspraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Geräte und Unterlagen große Bedeutung zu.

Zur Förderung des Gesamtüberblicks ist es wichtig, daß der Schüler im Rahmen der Übungen ein vollständiges vermessungstechnisches Projekt von der Geländeaufnahme über die erforderlichen Berechnungen bis zur Erstellung und Auswertung maßstabgetreuer Pläne selbst ausführt. Die Anwendung amtlicher Vermessungsunterlagen erhöht die Selbständigkeit.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:

Rechtwinkelverfahren, Liniennivellement, Flächennivellement, tachymetrische Messungen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.

25. RAUMORDNUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben der Raumordnung kennen. Er soll örtliche Raumplanungen unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der natürlichen Ressourcen beurteilen und ausführen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Organisation der Raumordnung:

Geschichtliche Entwicklung in Österreich. Begriffe (Raumplanung; Probleme, Ziele, Maßnahmen), Systematik (Planungsebene, Planungsinstrumente), Planungsprozeß (Planungsablauf, Planungsmethodik, Planungsbeteiligte, Planungsverfahren). Rechtsvorschriften (Landesraumordnung, Bodenrecht, Natur- und Landschaftsschutz; technische, soziale und kulturelle Infrastruktur, Landschaftspflege, Planzeichenverordnung).

Elemente der Raumordnung:

Grundbereiche der Umwelt (Luft, Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen). Naturräumliche Grundlagen, Bodennutzung, Bevölkerung, Wohn- und Arbeitsstätten, Erholungs-, Sport- und Fremdenverkehrseinrichtungen, Freiflächen, Verkehr, Orts- und Landschaftsgestaltung, Siedlungsmodelle, Land- und Forstwirtschaft.

Örtliche Raumplanung:

Örtliches Entwicklungskonzept, Bebauungsplan, Grünordnungsplan, Flächenwidmungsplan, Landschaftsplan, regionales Raumordnungsprogramm.

Landschaftsplanung und Umweltschutz:

Ökologie und Systemdenken, Umweltprobleme (Chemie, Abfälle, Verkehr, Lärm, Energie), Ernährung, Rohstoffe. Aufgaben (Freiraumplanung, Grünraumplanung, Landschaftspflege).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Auftretens der jeweiligen Aufgaben in der gestalterischen Praxis und die Aktualität. Dementsprechend werden die Themenbereiche „Elemente der Raumordnung'' und „Örtliche Raumplanung'' im Vordergrund stehen.

Der Anschaulichkeit dienen bildliche Darstellungen, Karten und Pläne. Einfache Pläne in der Grünordnungsplanung können von den Schülern selbst erstellt werden.

Der Unterricht baut auf in den Pflichtgegenständen „Baukunde und Gartentechnik'', „Gehölzkunde'', „Stauden und Sommerblumen'', „Garten- und Landschaftsgestaltung'' und „Vermessungskunde'' erworbenen Vorkenntnissen auf, zu deren rechtzeitiger Bereitstellung die Absprache mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände (außer „Vermessungskunde'') erforderlich ist. Dadurch wird dem Schüler auch der fächerübergreifende Charakter der Raumordnung bewußt.

Die Selbständigkeit der Schüler wird durch Einbringen ihrer persönlichen Erfahrungen und Lektüre gefördert. Die kontroversielle Natur der Raumplanung kann durch Rollenspiele sowie durch Vorträge auch von schulfremden Personen mit Diskussion herausgearbeitet werden.

  1. 26. BAUKUNDE UND GARTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion bautechnischer Arbeiten in der Garten- und Landschaftsgestaltung verstehen und nach Umweltgesichtspunkten beurteilen können. Er soll die Merkmale und die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Bauweisen kennen.

Der Schüler soll häufig verwendete Baustoffe, Bauteile und Bauwerkzeuge kennen und bei einfachen Aufgaben verwenden können.

Der Schüler soll die für Bauarbeiten in der Garten- und Landschaftsgestaltung geltenden Rechtsvorschriften und die wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien kennen und beachten.

Der Schüler soll Bedarfsgrößen für Bauten abschätzen und überschlägig berechnen können. Er soll Werkverträge für Bauarbeiten konzipieren können. Er soll das Zusammenwirken von Firmen, Behörden, Planern und Technikern im Garten- und Landschaftsbau verstehen und es im Einzelfall organisieren können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Allgemeines:

Begriffe, Baustoffe, Werkzeuge, Bauteile, Bauweisen. Projektierung (Darstellungsmethoden, Systematik, Ausführungsbeispiele), Berechnungen (Massenberechnung, Leistungsverzeichnis, Arbeitsaufwand, Statik, Dimensionierung), Baurecht (Systematik, Vorschrift und Normen, Leistungsvergabe, Werkvertrag). Bauablauf (Planung, Organisation, Kontrolle, Abnahme). Bautenschutz (Gewährleistung, Haftung; Überprüfung). Dokumentation (Publikationen, Bibliotheken, Dokumentationssysteme).

Erdbau:

Begriffe, Boden als Baugrund und Baustoff, Erdbaugeräte, Sprengarbeiten. Projektierung (Bodenbewegung, bautechnische und vegetationstechnische Erfordernisse). Berechnung (mittlere Erdkörperhöhe, mittlere Planierhöhe, Höhenbezugsflächen, Profilmittlung; Erdmassenüberschläge; Arbeitsaufwand). Rechtsvorschriften (Dienstnehmerschutzverordnung, Normen, Richtlinien). Bauvertrag, Bauablauf, Überprüfung, Schäden.

Wege- und Sportplatzbau:

Begriffe, Baustoffe, Bodenverfestigung, Rohrleitungen. Projektierung (Planungsprinzipien, Abmessungen, Bauregeln, Oberflächenentwässerung, Dränung). Berechnungen und Leistungsverzeichnis, Arbeitsaufwand, Methoden der Kurvenabsteckung). Rechtsvorschriften (öffentliches Wegerecht, Straßenpolizeirecht, Anliegerrechte und -pflichten, Planungsnormen). Bauablauf.

Wasserbau:

Entwicklung in Österreich. Aufgaben (Be- und Entwässerung, Abscheideanlagen). Rohrmaterialien, Kunststoffe. Projektierung (Teiche, Wasserbecken, Abwasserbeseitigung, Brunnen, Sicherungsbauten). Berechnungen (Dimensionierung der Rohrleitungen, Massenberechnung, Arbeitsaufwand). Rechtsvorschriften (Wasserrecht, Bauordnung und Normen für Kanäle). Bauvertrag, Bauabfolge (Dränarbeiten; Leitungsgraben).

Landschaftsbau:

Entwicklung in Österreich. Baustoff Pflanze (mechanische Bodensicherung, Windschutz, Erosionsschutz). Projektierung (Schutzpflanzung, Hangverbauung, Straßenbepflanzung, Lebendbau, Rekultivierung). Rechtsvorschriften (Forstrecht, Wasserbautenförderungsgesetz).

V. Jahrgang:

Holzbau:

Entwicklung in Österreich, Baustoff Holz (Merkmale, Holzschutz, Anstrichstoffe). Projektierung (Konstruktionssysteme, Holzverbindungen; Pergola, Zäune und Sichtschutzwände, Gartenmöbel, Gerüste, Hochbauaufgaben); Berechnungen. Rechtsvorschriften für Kleingärten, genormte Holzabmessungen.

Steinbau:

Entwicklung in Österreich. Baustoffe (Natursteine, gebrannte Baustoffe, Zuschlagstoffe für Mörtel, Bindemittel und Mörtel). Putz, Sgraffito, Fresko; Abdichten von Mauerwerk, Ziegelmauerwerk, Verputzarbeiten, Schutz von Mauern gegen Feuchtigkeit; Gesimse, Abdeckplatten, Sockel; Gewölbe, Maueröffnungen; Stiegen und Treppen), Berechnungen (Massenberechnung, Arbeitsaufwand; Festigkeit). Rechtsvorschriften (Konstruktionsvorschriften, Normen).

Metallbau:

Entwicklung in Österreich. Elemente (Metalle, Verbindungsmittel, Rostschutzverfahren). Projektierung (Zäune, Tore, Pergolen; Metalleindeckungen, Beschläge), Berechnungen.

Betonbau:

Entwicklung in Österreich, wirtschaftliche und ökologische Aspekte. Betonherstellung (Bestandteile, Gewinnung, Überwachung, Beton mit besonderen Eigenschaften, Verarbeiten, Eigenschaften des erhärteten Betons). Projektierung (Darstellungsformen, Systematik, Bauteile, Bauweisen; Betonfertigteile; Stützmauer; Säulen, Decken, Stiegen). Berechnungen. Rechtsvorschriften (Fundament-, Rohbau-, Eisenbeschau, Normen). Bauvertrag für Beton- und Stahlbetonarbeiten. Bauablauf (Termin-, Taktplan; Schalarbeiten). Bautenschutz.

Hochbauten:

Abgrenzung zum Tiefbau. Baustoffe (Dämmstoffe, Dacheindeckung), Bauweisen, Bauteile, Werkzeuge. Projektierung (Dachformen, Flachdach, Dachterrasse, Dachgarten; Dachentwässerung, Randausbildung), Berechnungen (Lasten, Massenberechnung, Arbeitsaufwand; Wärmeschutz). Bauordnung, Bauvertrag. Bauablauf, Bautenschutz, Dokumentation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung in der gartenbaulichen Berufspraxis. Dementsprechend stehen die Themenbereiche „Erdbau'', „Wege- und Sportplatzbau'', „Holzbau'', „Steinbau'' und „Wasserbau'' im Vordergrund.

Zur anschaulichen Gestaltung dienen Bilder und Studienblätter sowie - besonders im Themenbereich „Hochbau'' - Baustoffe- und Bauteilproben. Detailzeichnungen (auch in Perspektive, vor allem im Steinbau), Entwürfe und Modelle werden von den Schülern in den Übungen selbst angefertigt. Andere wichtige Übungsbereiche sind Einreich- und Polierpläne, Leistungsbeschreibungen sowie Berechnungen und Organisationspläne.

Die Einsicht in Bauabläufe und technische Möglichkeiten wird durch Exkursionen und Lehrausgänge (insbesondere in den Themenbereichen „Erdbau'' und „Wasserbau'') sowie durch Referate (insbesondere im Themenbereich „Hochbau'') gefördert.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.

27. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll jene Kenntnisse aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes sowie für deren Prüfung auf Funktion und Eignung erforderlich sind.

Der Schüler soll den innerbetrieblichen und überbetrieblichen Einsatz von Maschinen und Geräten des Fachgebietes unter Beachtung einschlägiger Vorschriften planen können. Er soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung - auch im Einzelfall - in bezug auf Arbeitsanforderungen, auf Ziele und Formen der Zusammenarbeit und der sozialen Beziehungen, auf die Produktionsverfahren und auf ökologische Faktoren kritisch beurteilen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Mechanik:

Kraft, Moment, Kräftegleichgewicht, Standsicherheit, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad; Spannung, Festigkeit, Sicherheit.

Mechanische Technologie:

Werksstoffe, Kraft-, Betriebs- und Hilfsstoffe;

Materialbearbeitung; Korrosionsschutz.

Maschinenelemente:

Verbindungs- und Bewegungselemente, Elemente der strömenden Bewegung; Darstellung einfacher Bauteile.

Elektrotechnik:

Strom, Spannung, Widerstand, elektrische Arbeit, elektrische Leistung, Messung elektrischer Größen; elektrische Einrichtungen (Beleuchtung, Beheizung, Gleich-, Wechsel- und Drehstrommotoren, Schaltgeräte, Schutzeinrichtungen).

IV. Jahrgang:

Kraftfahrzeuge:

Antriebe (Bauarten, Wirkungsweise), Betriebseinrichtungen (Kupplung, Getriebe, Fahrwerk, Lenkung, Bremse, Bereifung, Elektrik), Traktor (Bauarten, Hauptteile, Geräteanbau und -antrieb, Hydraulik).

Wasserinstallation:

Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Zentralheizung.

Gartenbautechnik:

Maschinen und Geräte für die Bodenbearbeitung, Drainage, Säen und Pflanzen, Bewässerung und Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Vermarktung, Lagerung, Transport.

V. Jahrgang:

Gartenbautechnik:

Rasenbaumaschinen, Rasenpflegemaschinen, Maschinen zum Pflanzen und Pflegen von Gehölzen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; so haben in den speziellen Themenbereichen die Verbreitung, die technische Ausgereiftheit und der Modellcharakter der Maschinen, Geräte und Anlagen Vorrang, während typenspezifische Besonderheiten in den Hintergrund treten. Je nach den Vorerfahrungen und Interesssen der Schüler sowie nach verfügbaren Problemstellungen aus der Praxis kann der Einstieg nicht nur über Begriffe und Methoden der Mechanik, sondern auch über einen anderen Themenbereich (zB Werkstoffe) erfolgen.

Saisonmäßig eingesetzte Maschinen werden am besten zur Zeit ihres Einsatzes behandelt. Als Arbeitsverfahren empfiehlt sich vor allem die Planung der Erstellung neuer sowie der Mechanisierung bestehender Anlagen unter voller Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Faktoren. In diesem Zusammenhang können Exkursionen und Lehrausgänge zu Betrieben des Wein- und Obstbaues, der Landmaschinenindustrie sowie zu Maschinenvorführungen einen bedeutenden Beitrag leisten.

  1. 28. GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus produktions- und arbeitstechnischer Sicht erläutern können. Er soll jene praktischen Fertigkeiten aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes erforderlich sind. Der Schüler soll Arbeitsabläufe planen, beurteilen und erfassen können.

Der Schüler soll gärtnerisch wichtige Kulturpflanzen sowie gärtnerische Werkstoffe und Behelfe kennen. Er soll Produkte des Gartenbaues zweckentsprechend, geschmackvoll und werbewirksam zu Gestecken und Arrangements verarbeiten können; er soll damit Räume für gegebene Anlässe schmücken können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen.

Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Boden und Erden:

Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Bodensicherung, Erd- und Substratbereitung, Fertigkeiten (Umstechen, Ackern, Fräsen, Planieren, Rechen, Verdichten, Hacken, Mischen; Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Kultur und Pflege von Gemüsearten und Zierpflanzen unter Glas:

Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rücken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Ernte und Absatz von Gemüse und Zierpflanzen unter Glas:

Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.

II. Jahrgang:

Kultur und Pflege der Gehölze, der Stauden und der Sommerblumen:

Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rücken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Ernte und Absatz von Obst, Gehölzen, Stauden und Sommerblumen:

Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.

Bauliche Maßnahmen:

Umsetzen eines Planes, Fertigkeiten (Fluchten, Schachten, Pölzen, Pflastern, Schalen, Betonieren, Mauern).

Maschinenkunde:

Werkstoffbestimmung (Stahlsorten, Kunststoffe), Werkstoffbearbeitung von Metallen, Kunststoffen und Glas, Elektrotechnik (Meß- und Prüfaufgaben), Maschinen und Geräte (Montage, Wartung, Einstellung, Reparatur, Inbetriebnahme von Verbrennungsmotoren, Traktoren sowie von Maschinen und Geräte des Gartenbaues).

III. Jahrgang:

Kultur und Pflege von Heil- und Gewürzpflanzen sowie Zimmerpflanzen:

Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rükken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Ernte und Absatz von Heil- und Gewürzpflanzen sowie Zimmerpflanzen:

Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.

IV. Jahrgang:

Material der Blumenbinderei:

Pflanzen und Pflanzenteile (lebend, getrocknet, künstlich); Hilfswerkstoffe (natürlich und künstlich); Werkzeuge, Geräte, Maschinen.

Gestaltung in der Blumenbinderei:

Gestaltungsphasen (Idee, Skizze, Modell oder Schaubild, Ausführung). Gruppierung (Haupt-, Gegen-, Nebengruppe). Gestaltungsarten (dekorativ, formal linear, landschaftlich), Bewegungsformen (aktiv-aufstrebend, passiv-abfließend), Sozialsymbolik (Herrschafts-, Geltungs-, Gemeinschaftsform), stoffliche Erscheinungsformen (glänzende und matte Formen).

Sparten der Blumenbinderei:

Handsträuße, Trauergebinde (Grabbukett, Kranz, Kranzgarnierungen), Advent- und Weihnachtsbinderei (Symbolbinderei, freie Gestecke), Tischgestecke, Trockenbinderei, Brautsträuße, gepflanzte Schalen und Tröge.

Dekorative Geschenke:

Blumen als Geschenk (Präsentation, Verpackung), Garnierung von Geschenken und Geschenkpackungen mit Blumen.

Raumdekoration:

Ballsaal (strenge und freie Form), Kultraum, Motivdekoration zu speziellen Themen.

Didaktische Grundsätze:

Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:

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Fachpraktischer Unterricht zum Wochenstunden im Jahrgang

Pflichtgegenstand I II III IV

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Gemüsebau ...................... 3 - 1 -

Zierpflanzen unter Glas ........ 3 - 1 -

Baumschulwesen und Obstbau ..... - 1 - -

Stauden und Sommerblumen ....... - 1 - -

Baukunde und Gartentechnik ..... - 2 - -

Maschinenkunde ................. - 2 - -

Blumenbinderei ................. - - - 2

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Gesamtstundenzahl ... 6 6 2 2

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet, die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeiten haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnen Arbeiten.

Sehr gut bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen vor Durchführung einer Praxiseinheit gegeben werden. Sodann werden die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt.

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Der Problemkreis „Unfallschutz'' kann durch Aufnahme der getroffenen Schutzmaßnahmen in einem Gartenbaubetrieb sowie durch Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen bewußt gemacht werden.

In den Themenbereichen der Blumenbinderei ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur ästhetischen Bildung der Schüler; hiebei kommt der psychologischen Wirkung von Farben (Farbsymbolik, Farbkontraste und Farbharmonien, Wechselwirkung von Farbe und Form) größte Bedeutung zu.

Um biologische und technologische Prozesse zu veranschaulichen, sind bildliche Darstellungen besonders geeignet.

Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit, einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.

  1. 29. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

30. RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Ordnungsfunktion des Rechtes verstehen und bejahen; er soll die allgemeinen Rechtsbegriffe kennen.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen eines Betriebes der Fachrichtung kennen. Er soll in einer gegebenen persönlichen oder beruflichen Situation seine rechtlichen Interessen gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber Einzelpersonen wahrnehmen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Privatrecht:

Allgemeine Rechtsbegriffe, die Person (Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Rechtsgeschäfte). Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Gesellschaftsrecht; Wechsel- und Scheckrecht. Konsumentenschutz.

Öffentliches Recht:

Organisation der Verwaltung in den Gebietskörperschaften;

Zuständigkeit, Verfahrensregeln. Verwaltungsverfahrensgesetze;

gerichtliches Verfahren (Zivilprozeß; Zwangsvollstreckung), Insolvenzrecht; Grund- und Freiheitsrechte; Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gewerberecht. Häusliche Nebenbeschäftigung.

Land- und Forstwirtschaftsrecht:

Landwirtschaftsgesetz, Marktordnungsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Preisgesetz. Lebensmittelrecht, Qualitätsklassenregelung. Raumordnung, Baurecht. Bodenreform. Anerbenrecht, Höferecht. Grundverkehr, Landpacht, Wasserrecht, Natur-, Tier- und Umweltschutz. Privatwirtschaftsverwaltung, berufliche Selbstverwaltung. Landwirtschaftliches Nebengewerbe.

Genossenschaftsrecht:

Genossenschaftsgesetz, Genossenschaftsrevisionsgesetz, Satzung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das Ausmaß der Betroffenheit der Privatperson bzw. des Leiters eines Betriebes der Fachrichtung durch die jeweilige Rechtsbestimmung. Dies bedingt in den verfahrensrechtlichen Themenbereichen die besondere Berücksichtigung der mündlichen Verhandlung, des Ortsaugenscheines, der Sachverständigentätigkeit und der Rechtsmittel.

Die Ordnungsfunktion des Rechtes kann durch kritische Auseinandersetzung mit der Schul- und Heimordnung erlebbar gemacht werden. Rechtliches Denken kann durch die Abfassung von Rechtsmitteln zu gegebenen Entscheidungen sowie durch die Interpretation von Gesetzes- und Verordnungstexten geübt werden. Der Rechtszug wird am besten an Hand eines in allen Instanzen durchjudizierten Falles lebensnah dargestellt. Rollenspiele sind besonders zur Schulung des Parteiverhaltens bei Gerichts- und Verwaltungsverhandlungen nützlich. Exkursionen und Lehrausgänge empfehlen sich zu Gerichtsverhandlungen, zum Grundbuch und zum Vermessungsamt.

  1. 31. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.3

32. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.1

B. FREIGEGENSTÄNDE

GESCHICHTE DER GARTENKUNST

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die geistigen und gesellschaftlichen Beweggründe sowie die Merkmale der Epochen und Stile der bildenden Künste in ihrer Auswirkung auf die Gartenkunst und auf die Gartengestaltung kennen.

Der Schüler soll kunstgeschichtliche Objekte Stilen zuordnen können; er soll historische Quellen zur Gartenkunst interpretieren und bearbeiten können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Arbeitsweise der Kunstgeschichte:

Begriffe, Quellenkunde. Dokumentation historischer Gärten. Denkmalschutz.

Antike und mittelalterliche Kunst:

Ägyptische, assyrische und babylonische Kunst; minoische und griechische Kunst; römische Kunst; frühchristliche und byzantinische Kunst. Östliche und islamische Kunst. Alte amerikanische Kunst. Karolingische und ottonische Kunst; Romanik; Gotik und internationaler Stil.

Renaissance:

Italien, Niederlande; Manierismus; Frankreich, England, Deutschland, Österreich.

Barock und Rokoko:

Italien; Frankreich; Deutschland und Niederlande, Österreich.

Kunst seit dem 18. Jahrhundert:

Klassizismus, Revolutionsarchitektur und englischer Gartenstil; Empire und Biedermeier. Historismus, Impressionismus, Expressionismus, Jugendstil. Stilrichtungen des 20. Jahrhunderts.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einfluß des jeweiligen Stils oder Stilmerkmals auf die Gartenkunst, insbesondere in Österreich.

Zweckmäßigerweise wird von Vorkenntnissen der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Geschichte und Sozialkunde'', „Gehölzkunde'', „Stauden und Sommerblumen'' und „Garten- und Landschaftsgestaltung'' ausgegangen.

Die Schulung des Sehens bedarf der ständigen Unterstützung durch bildliche Darstellungen sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge in historische Gärten und in Sammlungen.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*1) Mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

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