Anlage 1
Anlage 1.5
______________
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU - ERWERBSGARTENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden *)
Pflichtgegenstände Jahrgang Summe
I II III IV V
---------------------------------------------------------------------
1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10
2. Deutsch ................... 4 3 2 2 2 13
3. Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10
4. Geschichte, Sozialkunde
und Politische Bildung .... - - 2 2 2 6
5. Geographie und
Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - - 4
6. Mathematik und angewandte
Mathematik ................ 4 3 2 2 - 11
7. Elektronische
Datenverarbeitung ......... - - - 3 - 3
8. Physik und angewandte
Physik .................... 2 2 - - - 4
9. Chemie und angewandte
Chemie .................... 3 2 - - - 5
10. Chemisches Laboratorium ... - 3 - - - 3
11. Biologie *1) .............. 6 - - - - 6
12. Botanik *1) ............... - 4 - - - 4
13. Bodenkunde und
Pflanzenernährung ......... - 2 2 - - 4
14. Maschinschreiben .......... 2 - - - - 2
15. Leibesübungen ............. 2 2 2 2 2 10
16. Allgemeine
Produktionslehre .......... - - 2 - - 2
17. Pflanzenschutz *1) ........ - - - 3 4 7
18. Gemüsebau *1) ............. - - - 2 4 6
19. Zierpflanzenbau unter
Glas *1) .................. - - - 2 6 8
20. Versuchstechnik und
Samenbau .................. - - - - 2 2
21. Gehölzkunde *1) ........... - - 4 2 - 6
22. Stauden und
Sommerblumen *1) .......... - - 4 3 - 7
23. Baumschulwesen und
Obstbau ................... - 4 - - - 4
24. Garten- und
Landschaftsgestaltung *1) . - 2 5 2 - 9
25. Vermessungskunde .......... - - 2 - - 2
26. Maschinenkunde ............ - - 2 2 - 4
27. Gewächshausbau und
Heizungstechnik ........... - - - - 3 3
28. Gartenbau und
Blumenbinderei -
Praktikum ................. 6 6 2 4 - 18
29. Volkswirtschaftslehre ..... - - 2 - - 2
30. Rechtskunde ............... - - - - 2 2
31. Betriebswirtschaftslehre
und Rechnungswesen *1) .... - - 2 4 7 13
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 35 38 38 38 37 186
32. Pflichtpraktikum:
Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
Abschnitt II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang
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Freigegenstände Jahrgang Summe
I II III IV V
---------------------------------------------------------------------
Geschichte und Gartenkunst ..... - - - 2 - 2
Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6
Kurzschrift .................... - 2 - - - 2
Volkskunde ..................... - - - 2 - 2
Organisations- und
Führungslehre .................. - - - - 2 2
---------------------------------------------------------------------
Unverbindliche Übungen
---------------------------------------------------------------------
Musikerziehung ................. 1 1 1 1 1 5
Bildnerische Erziehung ......... 2 - - - - 2
Leibesübungen .................. 2 2 2 2 2 10
Hauswirtschaft ................. - 2 2 - - 4
---------------------------------------------------------------------
Förderunterricht *2)
---------------------------------------------------------------------
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Mathematik und angewandte Mathematik
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
- 4. GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1.
- 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.1
- 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.
- 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
- 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.4
- 10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 1.4
11. BIOLOGIE
Siehe Anlage 1.3
12. BOTANIK
Siehe Anlage 1.4
- 13. BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG
Siehe Anlage 1.4
14. MASCHINSCHREIBEN
Siehe Anlage 1.
15. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
- 16. ALLGEMEINE PRODUKTIONSLEHRE
Siehe Anlage 1.4
17. PFLANZENSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die pflanzlichen, tierischen und mikrobiologischen Schädlinge, die Gartenpflanzen befallen, sowie die Natur der Schädigungsvorgänge kennen. Er soll Schädlinge, Nützlinge und Schädigungsarten identifizieren können.
Der Schüler soll die Zusammensetzung, die Wirkungsweise und die Gefahren von Pflanzenschutzmitteln kennen. Er soll Maßnahmen des Pflanzenschutzes im Fachgebiet unter Beachtung der Rechtsvorschriften sowie biologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte auswählen und integriert anwenden können. Er soll den Erfolg von Maßnahmen des Pflanzenschutzes beurteilen können.
Der Schüler soll sich für den Schutz der Umwelt einsetzen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Pflanzenschädigung:
Faktoren. Krankheiten und Symptome (bakterielle Krankheiten;
Mehltau-, Schorf-, Rost-, Blattfleckenpilze, Welkekrankheiten;
tierische Schädlinge; Viruskrankheiten). Schutzmaßnahmen (mechanische, chemische, ökologische Verfahren; Nützlinge).
Pflanzenschutzmittel:
Arten (Fungizide, Insektizide, Akarizide, Nematizide, Rodentizide, Herbizide, Bakterizide). Einsatz (Auswahl, Bereitung der Spritzbrühe, Ausbringung, Geräte). Ergebnisauswertung.
Bodenentseuchung:
Dämpfen, chemische Verfahren.
Pflanzenschutz und Umwelt:
Gefahren der Kontamination, Einfluß auf die Biozönose, Beeinflussung des Ökosystems, Bedeutung der Schadschwellen und des Warndienstes. Pflanzenschutzvorschriften. Populationsdynamik, Massenwechsel bei Schädlingen.
V. Jahrgang:
Schutz einzelner Kulturen:
Obstarten. Baumschulkulturen.
Schutz einzelner Kulturen:
Gemüsearten (im Freiland und unter Glas). Zierpflanzen (Topfpflanzen, Grünpflanzen, Schnittblumen, Balkonpflanzen und Aussetzware, Blumenzwiebel und Knollen, Spezialkulturen, Hydrokulturen).
Unkrautbekämpfung:
Mechanische, chemische und ökologische Verfahren an Gemüsen und Zierpflanzen, Obstbäumen und anderen Gehölzen.
Planung und Organisation:
Auswahl der Pflanzenschutzmittel und -maßnahmen, Mischbarkeit von Mittelgruppen. Integration von Verfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; für die Reihenfolge der Stoffgebiete, insbesondere bei den Übungen, ist die von der Jahreszeit abhängige Beschaffbarkeit des Pflanzenmaterials von Bedeutung.
Zweckmäßigerweise wird von den in den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie'', „Biologie'' und „Botanik'' sowie in den fachlichen Pflichtgegenständen erworbenen Vorkenntnissen ausgegangen. Innerhalb der einzelnen Kulturen empfiehlt sich die Einteilung nach Schädlingsarten (pflanzlich, tierisch, mikrobiologisch).
Im Übungsbereich „Pflanzenschädigung'' erscheint die Anfertigung von kommentierten Zeichnungen der vorgelegten Proben auf Grund mikroskopischer Untersuchungen besonders zweckmäßig. Im Übungsbereich „Pflanzenschutzmittel'' wird am besten von einer komplexen Problemstellung ausgegangen, die in allen Phasen von der Analyse bis zur Ergebnisauswertung bearbeitet wird, wobei der integrierten Anwendung der verschiedenen Pflanzenschutzmethoden besonderes Gewicht zukommt. Von besonderer Bedeutung ist die Vermittlung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, besonders in bezug auf die Wartezeiten.
Soweit Schadbilder nicht im Original zugänglich sind, bieten Bilder und Filme eine wertvolle Unterstützung. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind:
Erkennen, Bestimmen und Analysieren von Pilzkrankheiten, Schädlingen, Bakteriosen, Virosen und Mangelkrankheiten.
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
18. GEMÜSEBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung der Gemüsepflanzen kennen. Er soll die Ansprüche der Gemüsepflanzen an Klima und Boden, ihre Ernährung und ihre Fruchtfolgemöglichkeiten kennen. Er soll den Betriebsmitteleinsatz, die Sortenwahl und die Vermarktung für alle gängigen, unter Glas und im Freiland kultivierten Gemüsearten beherrschen.
Der Schüler soll die Verfahren beim Anbau, bei der Pflege, bei der Ernte und bei der Vermarktung von Gemüsen, insbesondere im Rahmen des gärtnerischen Intensivgemüsebaues, kennen. Er soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Bedeutung des Gemüsebaues:
Zusammensetzung von Gemüsen, Nährwert, gesundheitlicher Wert. Entwicklung des Gemüsebaues, geographische Verteilung der Gemüseproduktion in Österreich (alpines, baltisches, voralpines, illyrisches, pannonisches Produktionsgebiet), im übrigen Europa und in Übersee. Wirtschaftliche Stellung des Gemüsebaues (erwerbsgärtnerischer Gemüsebau, Feldgemüsebau, Hausgemüsebau; Marktverhältnisse). Alternative Produktionen.
Voraussetzungen für den Gemüsebau:
Klima (Licht, Wärme, Feuchtigkeit, Luft), Böden. Absatzbedingungen (freie Vermarktung, genossenschaftlicher Verkauf, Vertragsanbau), Infrastruktur (Transportverhältnisse, Anschlüsse, energieorientierte Standorte), Betriebsplanung (Erwerbsgartenbau, Feldgemüsebau). Gebäude (Arbeits- und Lagerräume, geschützte Kulturflächen). Klimatisierungseinrichtungen (Zusatzbelichtungen, Beregnungsanlagen, Heizungsanlagen; Arbeitserleichterung). Maschinen und Geräte (Bodenentseuchungsanlagen, Zug- und Transportgeräte, Bodenbearbeitungsgeräte, Sämaschinen, Pflanzenanzuchtmaschinen und Erdtopfpressen, Pflanzmaschinen, Düngungsgeräte, Pflanzenschutzgeräte, Ernte- und Sortieranlagen).
V. Jahrgang:
Durchführung des Gemüsebaues:
Fruchtfolgen (nach Betriebsarten und Anbauart), Düngung, Bodenbearbeitung; Anbau, Pflanzenanzucht und Auspflanzung, Aussaat, Pflege und Abhärtung der Jungpflanzen, Pflege der Gemüsebestände (Freiland- und Gewächshauskulturen). Ernte, Sortierung, Qualitätsklassen, Verpackung, Lagerung, Konservierung.
Spezieller Gemüsebau:
Polygonaceae, Chenopodiaceae, Mesembryanthemaceae, Brassicaceae, Fabaceae, Apiaceae, Cucurbitaceae, Solanaceae, Lamiaceae, Valerianaceae, Asteraceae, Liliaceae, Mycophyta (Bezeichnung, Herkunft, botanische Eigenschaften, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Klima- und Bodenansprüche, Kulturzeiten, Sortenwahl, Aussaat bzw. Pflanzenanzucht, Pflege, Ernte, Vermarktung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die Aufgaben des Erwerbsgartenbaues, des Feldgemüsebaues und des Hausgartenbaues. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Biologie'', „Botanik'' und „Allgemeine Produktionslehre'' auf. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen, Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für fächerübergreifende Projekte ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Gehölzkunde'', „Stauden und Sommerblumen'', „Baumschulwesen und Obstbau'', „Garten- und Landschaftsgestaltung'' und „Maschinenkunde'' wichtig. Zur Unterstützung des Unterrichtes dienen Gewächsproben, Bilder und Modelle sowie Exkursionen und Lehrausgänge.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.
Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Bestimmen, Erkennen und Beurteilen (Samen, Jungpflanzen, Sorten); Planung (Kulturmethoden, Verfahren, Alternativkulturen); Züchtung; Datenanalyse (Samenkataloge, Versuchsberichte, Betriebsvergleiche).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.
- 19. ZIERPFLANZENBAU UNTER GLAS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Produktion der handelswichtigen unter Glas gezogenen Zierpflanzen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten beherrschen; er soll die weniger bedeutenden unter Glas gezogenen Zierpflanzen und die Prinzipien ihrer Produktion kennen.
Der Schüler soll die Produktionszweige, die Betriebsmittelausstattung, den Arbeitskräftebesatz und die Absatzwege des Gartenbaues in Österreich kennen. Er soll Kulturpläne interpretieren können.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:
Produktion der Topfpflanzen:
Vermehrung, Substrate, Gefäße, Kulturarbeiten, Kulturpläne, Pinzieren, Ausbrechen, Rückschnitt, Stützen, Ernten, Sortieren, Verpacken, Vermarkten.
V. Jahrgang:
Produktion der Schnitt- und Trockenblumen:
Vermehrung, Substrate, Kulturpläne, Ernte. Konditionieren, Lagern, Verpacken, Vermarkten.
Sonderverfahren:
Verfrühung und Treiberei, Hydrokultur, In-Vitro-Vermehrungsmethoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Die Häufigkeit der Verwendung wird zweckmäßigerweise nach der jeweils neuesten Gartenbauerhebung beurteilt.
In den Übungen steht zunächst das Erkennen der Pflanzen im Vordergrund, dann ihre Erfordernisse hinsichtlich Pflege, Klima und Boden.
Um einen praxisnahen Ablauf des Verpackungs- und Vermarktungszyklus auch in der Theorie zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Pflanzen nach Familiengemeinsamkeiten vorzustellen und die wirtschaftlich bedeutenden Kulturen zur Zeit ihres Hauptabsatzes zu behandeln.
Die Verhältnisse in Betrieben können bei Exkursionen und Lehrausgängen studiert werden. In den Themenbereichen der Vermarktung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen''.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.
Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Bestimmen, Erkennen und Beurteilen (Samen, Jungpflanzen, Arten, Sorten); Planung (Kulturmethoden, Verfahren, neue Kulturen); Züchtung; Datenanalyse (Samenkatalog, Versuchsberichte, Betriebsvergleiche).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
Die Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände.
- 20. VERSUCHSTECHNIK UND SAMENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Versuche im Gemüse- und Zierpflanzenbau planen, durchführen und auswerten können. Er soll Züchtungsverfahren für Pflanzen kennen und Saat- und Pflanzgut vermehren können.
Der Schüler soll die Organisation des gartenbaulichen Versuchswesens und der Saatgutwirtschaft in Österreich kennen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Aufgaben des Versuchswesens:
Forschung, Entwicklung, Weitergabe. Organisation.
Versuchstechnik:
Planung (Flächenwahl, Blindversuche, Versuchsanordnungen, Wiederholungen). Anlage (Versuchsblock, Zeitdauer, Parzellenanordnungen, Streuversuche). Durchführung (Mantel, Rand- und Nachbarwirkung; Saat und Pflanzung, Pflege, Ernte, Aufarbeitung). Auswertung (Fehlstellenausgleich, Fehler; Parameter, Stichproben, Wahrscheinlichkeit; rechnerunterstützte Auswertung einschließlich Vorbereitungsarbeiten).
Veröffentlichungen über Versuche:
Eigenberichte, Zusammenfassungen; Publizistik, Datenbanken.
Züchtungsmethoden:
Auslesezüchtung (Massenauslese, Individualauslese je nach Vermehrungsart). Kombinationszüchtung, Hybridzüchtung, Mutationszüchtung.
Einflußfaktoren des Samenbaues:
Klima, Marktnähe und Arbeitskräfte, Boden und Fruchtfolge. Samenbaugebiete, Einflüsse des Anbauortes auf den Saatgutwert. Betriebliche Einrichtungen.
Anbau von Samenträgern:
Ausgangsmaterial, Vermehrungsvertrag, Kultur der Samenträger, Düngung, Blütenbildung, natürliche und künstliche Bestäubung, Reife und Ernte.
Aufbereitung und Prüfung des Saatgutes:
Dreschen, Reinigen, Sortieren; Trocknen; Lagerung, Verpackung, Konfektionierung; Prüfung.
Spezieller Samenbau:
Samenvermehrung von Gemüse und von Zierpflanzen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis für die Problemlösungsverfahren des Fachgebietes. Der Unterricht baut zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Biologie'' und „Botanik'' sowie „Allgemeine Produktionslehre'' auf; diese ist besonders im Themenbereich „Züchtungsmethoden'' wichtig. Auch Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum können mit Nutzen eingebracht werden.
Wichtige Unterrichtsmittel im Themenbereich „Versuchstechnik'' sind Fachbücher, Tabellen und elektronische Rechengeräte; in den Themenbereichen des Samenbaues, Saatgutproben und Bilder. Berechnungen kommt große Bedeutung zu.
Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Exkursionen und Lehrausgänge (Rechenzentren, Versuchsanlagen; Züchtungsbetriebe, Saatgutgroßhandlungen, Samenkontrollstation) gefördert.
21. GEHÖLZKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Merkmale, die Eigenschaften, die Verwendungsmöglichkeiten und den Pflegebedarf der für den Erwerbsgartenbau bedeutsamen Laub- und Nadelgehölze sowie die Verfahren der Vermehrung und Kultivierung kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Standortbedingungen der Gehölze:
Herkunft; Boden, Wachstum, Klimaten.
Natürliche Voraussetzungen der Gehölzverwendung in Österreich:
Bodenbereiche, klimatische Verhältnisse, Ökologie und Pflanzenentwicklung.
Gehölzübersicht:
Nadelgehölze, Laubgehölze.
Entstehung des Sortimentes:
Artenreichtum, natürliche Abänderungen, Züchtung neuer Gehölze.
IV. Jahrgang:
Verwendung der Gehölze:
Verwendung nach Merkmalen (Habitus und Wüchsigkeit, Blütezeit und Blütenfarbe, Blattform und Blattfarbe, Fruchtschmuck).
Behandlung von Gehölzen:
Pflanzung (Verfahren, Pflanzabstände, Großbaumverpflanzung), Aufbaupflege (Bewässerung und Düngung, Schnitt, Baumchirurgie und Wundbehandlung).
Gehölzschädigungen:
Umweltschäden (Erd- und Stadtgas, Salzstreuung, Immission); biologische Schädigung (Tiere, Pilze).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Daher kommt der Erkennung der Gehölze in der Natur sowie der Auswahl nach dem Kriterium der Handelsüblichkeit bei den Übersichten besondere Bedeutung zu.
Als Unterrichtsmittel bewähren sich Pflanzensammlungen, Bilder und Kataloge. Exkursionen und Lehrausgänge liefern wichtige Ergänzungen des im Klassenzimmer Präsentierbaren.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Biologie'' und „Botanik'' auf. Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bodenkunde und Pflanzenernährung'', „Pflanzenschutz'', „Baumschulwesen und Obstbau'' und „Garten- und Landschaftsgestaltung'' sind zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für die Bearbeitung fächerübergreifender Projekte wichtig.
Die kritische Diskussion anläßlich der Besichtigung von Pflanzungen fördert sowohl das wirtschaftliche Denken als auch das Umweltbewußtsein.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Bestimmen, Erkennen und Beurteilen (Samen, Jungpflanzen, Arten, Sorten); Planung (standortgerechte Anwendung, Bepflanzungs- und Pflegemethoden); Züchtung; Datenanalyse (Baumschulkataloge, Versuchsberichte).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 22. STAUDEN UND SOMMERBLUMEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Merkmale, die Eigenschaften und den Pflegebedarf der für den Erwerbsgartenbau bedeutsamen Freilandstauden, Sträucher und staudenähnlichen Halbsträucher sowie Sommer- und Zweijahresblumen und die Verfahren der Vermehrung und Kultivierung kennen.
Er soll diese Pflanzen gärtnerisch vermarkten können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Stauden:
Rhizom-, Rosetten- und Ausläuferstauden (Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung).
Sträucher und staudenähnliche Halbsträucher:
Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.
IV. Jahrgang:
Sommer- und Zweijahresblumen:
Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.
Stauden:
Zwiebel- und Knollenstauden (Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Daher kommt der Erkennung der Pflanzen in der Natur sowie der Auswahl nach dem Kriterium der Handelsüblichkeit bei den Übersichten besondere Bedeutung zu.
Als Unterrichtsmittel dienen in erster Linie lebende Pflanzen, ergänzt durch bildliche Darstellungen und Herbarmaterial. Zur Ergänzung dienen auch Exkursionen und Lehrausgänge in Pflanzensammlungen.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Biologie'', „Botanik'' und „Bodenkunde und Pflanzenernährung'' auf. Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Pflanzenschutz'', „Gemüsebau'', „Zierpflanzenbau unter Glas'', „Baumschulwesen und Obstbau'' und „Garten- und Landschaftsgestaltung'' sind zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen, zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und für die Bearbeitung fächerübergreifender Projekte wichtig.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde. Beispiele besonders nützlicher Übungen sind: Bestimmen, Erkennen und Beurteilen (Samen, Jungpflanzen, Arten, Sorten); Planung (standortgerechte Anwendung, Bepflanzungs- und Pflegemethoden); Züchtung; Datenanalyse (Kataloge von Staudengärtnereien, Versuchsberichte).
Der Dokumentation über die durchgeführten Übungen dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 23. BAUMSCHULWESEN UND OBSTBAU
Siehe Anlage 1.4
- 24. GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Grünanlagen in städtischen und ländlichen Siedlungen sowie Landschaftsräume und Freianlagen unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der natürlichen Ressourcen menschengerecht planen und gestalten können.
Der Schüler soll gartenkunstgeschichtliche Zusammenhänge verstehen und berühmte Gartenanlagen kennen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Gestaltungsmöglichkeiten:
Naturgestaltung, Raumgestaltung; formale Möglichkeiten.
Gestaltendes Zeichnen:
Zeichengeräte und graphisches Material (Sortierung, Wartung). Normschriften; Raster- und Siebpunktierung, Schraffung, Schummerung. Geometrische Formen in Rissen (Auf-, Grund-, Seitenriß, Grundrißschrägbild, Axonometrie). Garten- und landschaftstechnische Objekte in Zentral- und Zwei-Fluchtpunkt-Perspektive. Freie Perspektive. Symbole (Baum, Strauch, Staude; technische Elemente).
III. Jahrgang:
Gestaltungselemente:
Technische Elemente (Hochbauten, Tiefbauten, Skulpturen, gestalteter Boden, Wege, Treppen, Mauern, Einfriedungen). Wasser (stehend, fließend). Pflanzen. Rasen (Bodenvorbereitung, Einzelgräser, Rasenmischungen; Schnitt, Düngung, Bewässerung, Belüftung; Rekultivierung).
Bestandsaufnahme:
Räumliche und klimatische Verhältnisse, Bodenverhältnisse, bauliche Verhältnisse. Rechtsvorschriften (Raumordnungsgesetz, Naturschutzgesetz, Landschaftsschutzgesetz, Waldschutzgesetz; Grunddienstbarkeiten). Planerische Vorgaben (Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan).
Planungskonzept:
Zielvorstellungen (Priorität der planungsrelevanten Faktoren, Forderungskatalog). Funktionskonzept (Ordnen nach Nutzung und nach Funktionsbereichen, innere und äußere Erschließung). Formalkonzept (Gesamtidee, Detailgestaltung, Alternativlösungen). Dokumentation (Lageplan, Vorentwurf, Entwurf, Absteckplan, Höhenplan, Bepflanzungsplan, Detailplan, Schnitt, Ansicht, Perspektive, Modell, Erläuterungsbericht). Kostenermittlung (Leistungsbeschreibung;
Kostenschätzung, Kostenvoranschlag; Gesamtkosten der Ausführung;
Pflege- und Erhaltungskosten).
IV. Jahrgang:
Grün im besiedelten Raum:
Historische Entwicklung, hygienische Bedeutung, Grünsysteme. Grünflächenbedarf (Richtzahlen, Planungsrichtlinien). Grünanlagen (Garten, Hof, Verkehrsfläche, Park, Stadtwald, Baumallee, repräsentatives Grün, Friedhof). Gartenkunstgeschichte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffs und der Aufgaben für die Schüler sind die Häufigkeit des Auftretens in der gartengestalterischen Praxis, die Aktualität und Vielseitigkeit. Dies bedingt ua. die Bearbeitung von Aufgaben verschiedener Größenordnung.
Der Anschaulichkeit dienen Exkursionen und Lehrausgänge (Baustellen, fertige Anlagen) sowie bildliche Darstellungen und Modelle, Karten und Pläne.
Die Selbständigkeit der Schüler wird durch Einbringen ihrer persönlichen Erfahrungen und Lektüre gefördert. Die Diskussion in Einzelarbeit ausgeführter Aufgaben durch eine Schülergruppe erhöht die Selbstkritik und schult die Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit.
Die kontroversielle Natur von Gestaltungslösungen kann durch Rollenspiele sowie durch Vorträge schulfremder Personen mit Diskussion herausgearbeitet werden.
Damit der Schüler alle Phasen des Projektablaufs auch praktisch kennenlernt, erscheint es wichtig, daß er zumindest eine planerische Aufgabe von der Bestandsaufnahme bis zum Detailplan mit Erläuterungsbericht, Leistungsbeschreibung und Kostenschätzung selbständig ausführt. Detailausführungen sind dabei nur beispielhaft möglich.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden, im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.
25. VERMESSUNGSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verfahren, die Instrumente und die Organisation des Vermessungswesens kennen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Elemente:
Maßeinheiten für Winkel, Länge und Fläche. Maßstäbe.
Messungen:
Geländeflächenaufnahme (Punktbezeichnung, Streckenmessung, Horizontalwinkelmessung); Aufnahmeverfahren (Rechtwinkel-, Einbinde-, Polarverfahren; Polygonzug); Horizontalabsteckung, Flächenberechnung, Höhenmessung.
Geräte:
Fluchtstab, Längenmeßgerät, Winkelmeßgerät, Prismengerät. Nivellierinstrument, Nivelliertachymeter, Meßlatte. Instrumentenprüfung.
Dokumentation:
Skizzen, Pläne, Karten (Materialien, Gestaltung, Genauigkeitsanforderungen).
Landesvermessung:
Organisation, Katasterwesen, Landesaufnahme, Vermessungsgesetze. Geschichtliche Entwicklung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der gärtnerischen Berufspraxis. Daher kommt die Verwendung praxisüblicher Unterlagen große Bedeutung zu.
26. MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll jene Kenntnisse aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes sowie für deren Prüfung auf Funktion und Eignung erforderlich sind.
Der Schüler soll den innerbetrieblichen und überbetrieblichen Einsatz von Maschinen und Geräten des Fachgebietes unter Beachtung einschlägiger Vorschriften planen können. Er soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung - auch im Einzelfall - in bezug auf Arbeitsanforderungen, auf Ziele und Formen der Zusammenarbeit und der sozialen Beziehungen, auf die Produktionsverfahren und auf ökologische Faktoren kritisch beurteilen können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Mechanik:
Kraft, Moment, Kräftegleichgewicht, Standsicherheit, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad; Spannung, Festigkeit, Sicherheit.
Mechanische Technologie:
Werkstoffe, Kraft-, Betriebs- und Hilfsstoffe; Materialbearbeitung; Korrosionsschutz.
Maschinenelemente:
Verbindungs- und Bewegungselemente, Elemente der strömenden Bewegung; Darstellung einfacher Bauteile.
Elektrotechnik:
Strom, Spannung, Widerstand, elektrische Arbeit, elektrische Leistung, Messung elektrischer Größen; elektrische Einrichtungen (Beleuchtung, Beheizung, Gleich-, Wechsel- und Drehstrommotoren, Schaltgeräte, Schutzeinrichtungen).
IV. Jahrgang:
Kraftfahrzeuge:
Antriebe (Bauarten, Wirkungsweise), Betriebseinrichtungen (Kupplung, Getriebe, Fahrwerk, Lenkung, Bremse, Bereifung, Elektrik), Traktor (Bauarten, Hauptteile, Geräteanbau und -antrieb, Hydraulik).
Wasserinstallation:
Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Zentralheizung.
Gartenbautechnik:
Maschinen und Geräte für die Bodenbearbeitung, Drainage, Säen und Pflanzen, Bewässerung und Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Vermarktung, Lagerung, Transport.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes; so haben in den speziellen Themenbereichen die Verbreitung, die technische Ausgereiftheit und der Modellcharakter der Maschinen, Geräte und Anlagen Vorrang, während typenspezifische Besonderheiten in den Hintergrund treten. Je nach den Vorerfahrungen und Interesssen der Schüler sowie nach verfügbaren Problemstellungen aus der Praxis kann der Einstieg nicht nur über Begriffe und Methoden der Mechanik, sondern auch über einen anderen Themenbereich (zB Werkstoffe) erfolgen.
Saisonmäßig eingesetzte Maschinen werden am besten zur Zeit ihres Einsatzes behandelt. Als Arbeitsverfahren empfiehlt sich vor allem die Planung der Erstellung neuer sowie der Mechanisierung bestehender Anlagen unter voller Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Faktoren. In diesem Zusammenhang können Exkursionen und Lehrausgänge zu Betrieben des Wein- und Obstbaues, der Landmaschinenindustrie sowie zu Maschinenvorführungen einen bedeutenden Beitrag leisten.
- 27. GEWÄCHSHAUSBAU UND HEIZUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Bauarten, Wirkungsweise, Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse der im Erwerbsgartenbau verwendeten Gewächshäuser und Heizungsanlagen kennen; er soll die Grundlagen, um diese Anlagen betreiben, warten und entstören zu können, beherrschen.
Der Schüler soll Gewächshäuser und Heizungsanlagen nach biologischen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:
Gewächshausbau:
Bauvorschriften, Planung und Entwurf. Werkstoffe (Stahl und Aluminium, Glas, Kunststoffe), Bauelemente (Sprossen und Verglasung, Pfetten, Binder, Fundament; Stehwand, Rinne und Giebel; Lüftungskonstruktionen). Korrosionsschutz (Verzinken, Anstrich, wetterfeste Stähle).
Inneneinrichtung von Gewächshäusern:
Wege, Tische, Beete. Bewässerung (Flächen-, Tropfbewässerung). Pflanzenbelichtungs- und -verdunklungseinrichtungen.
Klimaabhängige Wachstumsfaktoren:
Strahlungseinflüsse und Strahlungsumsatz (Globalstrahlung im Freiland, Strahlungsintensität und Strahlungsumsatz im Gewächshaus, lichttechnische Größen). Temperaturverhältnisse im Gewächshaus, Luftfeuchtigkeit.
Klimatisierung von Gewächshäusern im Sommer:
Lüftung (freie Lüftung und Zwangslüftung; Systeme, Regelung), Verdunstungskühlung, Schattierung.
Wärmeübertragung:
Feste Brennstoffe, Heizöle, Gas.
Wärmeerzeuger:
Heizkessel (Glieder-, Flammrohr-, kombinierte Kessel), Öl- und Gasbrenner (Schalenbrenner, Hochdruckzerstäuber, Drehzerstäuber, Mehrstoffbrenner, Gasbrenner). Inbetriebnahme, Störungssuche, Wirkungsgradermittlung.
Heiz- und Brennstofflagerräume:
Einrichtung, bauliche Vorschriften. Schornstein. Tanklager für Ölfeuerung.
Heizsysteme im Gartenbau:
Schwerkraftheizung, Pumpenheizung (offenes und geschlossenes System), Rohrisolierung. Wärmeausbringung im Gewächshaus (Rohrheizung, Konvektoren, Luft-, Boden-, Vegetationsheizung). Strahlungsverhältnisse und Wärmeverteilung.
Regelung von Gewächshausheizungen:
Regelstrecke, Regler (Funktion, Typen). Regelgeräte (Absperrschieber, Drosselklappen, Verteilerventile, Mischventile, Rückschlagklappen, Thermostate). Warnanlagen (Temperaturüberwachung, Drehstrom-Phasenüberwachung). Notstromaggregat (Leistungsberechnung, Bedienung). Auslegung und Einstellung von Reglern.
Planung eines Gewächshausbetriebes:
Planlesen, Auswahl nach vorgesehenen Kulturen. Anlagenplanung (Wärmebedarf, Pumpenleistung, Kesselanlage und Wärmeverteilung, Heiz- und Lüftungsregler, Jahresbrennstoffverbrauch, Brennstofflager; Ringleitung, Heizflächen, Elektroinstallation, Bewässerung).
Sonnenenergie in der Gewächshausheizung:
Sonnenkollektoren, Latentspeicher, Wärmepumpe.
Wärmedämmung und Wärmerückgewinnung:
Doppelverglasung, Luftpolsterfolie, Stegdoppelplatte, Folienabspannung. Wärmerückgewinnung aus Rauchgasen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Mechanisierung unter Glas. Der praktisch orientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, stehen demnach Probleme der automatischen Regelung, der Entstörung und des Unfallschutzes im Vordergrund.
Der Unterricht macht sich zweckmäßigerweise Erfahrungen der Schüler in Glashausbetrieben (elterlicher Betrieb, Pflichtpraktikum; Exkursionen und Lehrausgänge, auch in anderen Unterrichtsgegenständen) zunutze. Bei Exkursionen und Lehrausgängen ergibt sich Gelegenheit zum Studium und zum Vergleich von Gesamtsystemen sowie zum Einblick in die zugehörigen Pläne. Diskussionen tragen zur Ausbildung der Fähigkeit zu selbständiger Planung bei.
Bilder, Filme und Modelle unterstützen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
- 28. GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI - PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus produktions- und arbeitstechnischer Sicht erläutern können. Er soll jene praktischen Fertigkeiten aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes erforderlich sind. Der Schüler soll Arbeitsabläufe planen, beurteilen und erfassen können.
Der Schüler soll gärtnerisch wichtige Kulturpflanzen sowie gärtnerische Werkstoffe und Behelfe kennen. Er soll Produkte des Gartenbaues zweckentsprechend, geschmackvoll und werbewirksam zu Gestecken und Arrangements verarbeiten können; er soll damit Räume für gegebene Anlässe schmücken können.
Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen.
Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Boden und Erden:
Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Bodensicherung, Erd- und Substratbereitung, Fertigkeiten (Umstechen, Ackern, Fräsen, Planieren, Rechen, Verdichten, Hacken, Mischen; Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).
Kultur und Pflege von Gemüsearten und Zierpflanzen unter Glas:
Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rücken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).
Ernte und Absatz von Gemüse und Zierpflanzen unter Glas:
Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.
II. Jahrgang:
Kultur und Pflege der Gehölze, der Stauden und der Sommerblumen:
Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rücken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).
Ernte und Absatz von Obst, Gehölzen, Stauden und Sommerblumen:
Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.
Bauliche Maßnahmen:
Umsetzen eines Planes, Fertigkeiten (Fluchten, Schachten, Pölzen, Pflastern, Schalen, Betonieren, Mauern).
Maschinenkunde:
Werkstoffbestimmung (Stahlsorten, Kunststoffe), Werkstoffbearbeitung von Metallen, Kunststoffen und Glas, Elektrotechnik (Meß- und Prüfaufgaben), Maschinen und Geräten (Montage, Wartung, Einstellung, Reparatur, Inbetriebnahme von Verbrennungsmotoren, Traktoren sowie von Maschinen und Geräten des Gartenbaues).
III. Jahrgang:
Kultur und Pflege von Heil- und Gewürzpflanzen sowie Zimmerpflanzen:
Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rükken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).
Ernte und Absatz von Heil- und Gewürzpflanzen sowie Zimmerpflanzen:
Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.
IV. Jahrgang:
Kultur und Pflege spezieller Gemüsearten und Zierpflanzen:
Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rücken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).
Ernte und Absatz spezieller Gemüsearten und Zierpflanzen:
Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.
Material der Blumenbinderei:
Pflanzen und Pflanzenteile (lebend, getrocknet, künstlich); Hilfswerkstoffe (natürlich und künstlich); Werkzeuge, Geräte, Maschinen.
Gestaltung in der Blumenbinderei:
Gestaltungsphasen (Idee, Skizze, Modell oder Schaubild, Ausführung). Gruppierung (Haupt-, Gegen-, Nebengruppe). Gestaltungsarten (dekorativ, formal linear, landschaftlich), Bewegungsformen (aktiv-aufstrebend, passiv-abfließend), Sozialsymbolik (Herrschafts-, Geltungs-, Gemeinschaftsform), stoffliche Erscheinungsformen (glänzende und matte Formen).
Sparten der Blumenbinderei:
Handsträuße, Trauergebinde (Grabbukett, Kranz, Kranzgarnierungen), Advent- und Weihnachtsbinderei (Symbolbinderei, freie Gestecke), Tischgestecke, Trockenbinderei, Brautsträuße, gepflanzte Schalen und Tröge.
Dekorative Geschenke:
Blumen als Geschenk (Präsentation, Verpackung), Garnierung von Geschenken und Geschenkpackungen mit Blumen.
Raumdekoration:
Ballsaal (strenge und freie Form), Kultraum, Motivdekoration zu speziellen Themen.
Didaktische Grundsätze:
Für den Regelfall wird folgende Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Themenbereiche empfohlen:
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Fachpraktischer Unterricht zum Wochenstunden im Jahrgang
Pflichtgegenstand I II III IV
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Gemüsebau ...................... 3 - 1 1
Zierpflanzen unter Glas ........ 3 - 1 1
Baumschulwesen und Obstbau ..... - 1 - -
Stauden und Sommerblumen ....... - 1 - -
Baukunde und Gartentechnik ..... - 2 - -
Maschinenkunde ................. - 2 - -
Blumenbinderei ................. - - - 2
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Gesamtstundenzahl ... 6 6 2 4
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Fachgebiet, die Übertragbarkeit auf andere Aufgaben sowie die Durchführbarkeit unter den gegebenen natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Der Erwerb und die Festigung der Fertigkeiten haben Vorrang gegenüber der Fertigstellung der einzelnen Arbeiten.
Sehr gut bewähren sich Unterrichtsmethoden, bei denen die erforderlichen produktionstechnischen und arbeitswirtschaftlichen Informationen in Abstimmung mit den zugehörigen theoretischen Unterrichtsgegenständen vor Durchführung einer Praxiseinheit gegeben werden. Sodann werden die jeweiligen Arbeitsgänge vom Lehrer zuerst demonstriert und anschließend von den Schülern mit Unterstützung des Lehrers nachvollzogen und geübt.
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Der Problemkreis „Unfallschutz'' kann durch Aufnahme der getroffenen Schutzmaßnahmen in einem Gartenbaubetrieb sowie durch Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen bewußt gemacht werden.
In den Themenbereichen der Blumenbinderei ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur ästhetischen Bildung der Schüler; hiebei kommt der psychologischen Wirkung von Farben (Farbsymbolik, Farbkontraste und Farbharmonien, Wechselwirkung von Farbe und Form) größte Bedeutung zu.
Um biologische und technologische Prozesse zu veranschaulichen, sind bildliche Darstellungen besonders geeignet.
Für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung ist es zweckmäßig, über längere Zeit, einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich, für den sich der Schüler oder die Schülergruppe, unter Aufsicht des Lehrers, verantwortlich fühlt, zuzuteilen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen, die auch Skizzen, Schaubilder und Materialbedarfslisten umfassen.
- 29. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 1.
30. RECHTSKUNDE
Siehe Anlage 1.4
- 31. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.3
32. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.1
B. FREIGEGENSTÄNDE
GESCHICHTE DER GARTENKUNST
Siehe Anlage 1.4
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 1.
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 1.
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 1.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1995)
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 1.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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*) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Art. I Abs. 2 der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt Ia).
*1) Mit Übungen
*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.
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