Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2002

Anlage 1

Anlage 1.7

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR FORSTWIRTSCHAFT

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden *)

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

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1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10

2. Deutsch ................... 4 3 2 2 2 13

3. Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2 10

4. Geschichte, Sozialkunde

und Politische Bildung .... - - 2 2 2 6

5. Geographie und

Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - - 4

6. Mathematik und angewandte

Mathematik ................ 5 4 3 2 - 14

7. Elektronische

Datenverarbeitung ......... - - - 3 - 3

8. Physik und angewandte

Physik .................... 2 2 - - - 4

9. Chemie und angewandte

Chemie .................... 2 2 1 - - 5

10. Chemisches Laboratorium ... - 2 - - - 2

11. Biologie und angewandte

Biologie *1) .............. 6 4 - - - 10

12. Maschinschreiben .......... - 2 - - - 2

13. Leibesübungen ............. 2 2 2 2 2 10

14. Darstellende Geometrie .... 2 2 - - - 4

15. Standortkunde *1) ......... 3 3 - - - 6

16. Waldbau *1) ............... - - 2 2 2 6

17. Forstschutz *1) ........... - - - 3 2 5

18. Landwirtschaft ............ - - 2 - - 2

19. Jagd und Fischerei ........ - 2 2 1 - 5

20. Maschinenkunde ............ - 2 2 - - 4

21. Arbeitstechnik und

Arbeitslehre .............. - 1 2 2 2 7

22. Musikerziehung und

Bildnerische Erziehung .... 2 - - - - 2

23. Vermessungskunde *1) ...... - - 2 3 - 5

24. Baukunde .................. - - 2 2 - 4

25. Wildbach- und

Lawinenverbauung *1) ...... - - - - 4 4

26. Forstwirtschaftliches

Praktikum ................. 2 2 4 3 2 13

27. Ertragskunde und

Forsteinrichtung *1) ...... - - 1 2 3 6

28. Volkswirtschaftslehre ..... - - 2 - - 2

29. Forstproduktenkunde *2) ... - - 3 2 - 5

30. Rechtskunde ............... - - - - 4 4

31. Betriebswirtschaftslehre

und Rechnungswesen *1) .... - - - 4 7 11

32. Raumordnung und

Umweltschutz .............. - - - - 2 2

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl 37 37 37 38 37 186

33. Pflichtpraktikum:

Abschnitt I: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

Abschnitt II: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

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Freigegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

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Jagdliches Schießen ............ - - 1 1 - 2

Jagdhornblasen ................. 1 1 - - - 2

Tierpräparation ................ - 1 - - - 1

Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6

Kurzschrift .................... - 2 - - - 2

Volkskunde ..................... - - - 2 - 2

Organisations- und

Führungslehre .................. - - - - 2 2

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Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung ................. 1 1 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung ......... - 2 - - - 2

Leibesübungen .................. 2 2 2 2 2 10

Hauswirtschaft ................. - 2 2 - - 4

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Förderunterricht *3)

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Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

Darstellende Geometrie

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

IV. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mathematisch-logische Methoden beherrschen und bei der Lösung von Problemen des Fachgebietes anwenden können; er soll das numerische und algebraische Rechnen unter Verwendung zeitgemäßer Hilfsmittel sowie die Differential- und Integralrechnung, die Wahrscheinlichkeitsrechnung und statistische Methoden, soweit sie für die Berufspraxis und den Besuch einer Universität erforderlich sind, beherrschen.

Der Schüler soll Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von Funktionen beschreiben können; er soll Tabellen und graphische Darstellungen interpretieren und genau und übersichtlich entwerfen können. Er soll sich bei mathematischer Diskussion und Argumentation exakt ausdrücken können.

Der Schüler soll bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Zahlenmengen:

Mengenbegriff, Gleichheit von Mengen, Teilmengen, Durchschnitts- und Vereinigungsmenge; Menge der natürlichen Zahlen, Menge der ganzen Zahlen und Menge der rationalen Zahlen als Teilmengen der Menge der reellen Zahlen.

Terme:

Zahlenterme, Terme mit Variablen; Grund- und Definitionsmenge von Termen, Umformen von Termen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten.

Numerisches Rechnen:

Gebrauch des Taschenrechners für die Grundrechnungsarten sowie für Potenzieren und Wurzelziehen; Fixkomma- und Gleitkommadarstellung; Überschlagsrechnen, Genauigkeitsüberlegungen.

Lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen:

Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungen aus verbalen Angaben unter besonderer Berücksichtigung der Prozentrechnung; Proportionen.

Funktionen:

Darstellung im kartesischen Koordinatensystem, in Diagramm- und Tabellenform. Lineare Funktion, lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation.

Systeme von linearen Gleichungen und Ungleichungen in mehreren Variablen:

Grund-, Definitions- und Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen; Aufstellen von Gleichungssystemen aus verbalen Angaben, Anwendung auf praxisbezogene Probleme, fortlaufende Proportionen; grafische Lösung mit Anwendung auf Optimierungsaufgaben.

Planimetrie und Stereometrie:

Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, regelmäßige Vielecke, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe, Anwendungen auf Aufgaben aus der Stereometrie (Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel). Konstruktion der Kegelschnittlinien. Polygonzüge und Flächenberechnungen. Grafische Lösung von Vermessungsaufgaben. Vektoren (Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar).

II. Jahrgang:

Potenzen und Logarithmen:

Potenzen mit rationalen Exponenten; Menge der irrationalen Zahlen; Dezimal- und Dualsystem; Rechenoperationen mit Logarithmen.

Funktionen und Gleichungen:

Potenz- und Wurzelfunktion, Polynomfunktion; Exponential- und Logarithmusfunktion, Beschreibung von Wachstumsvorgängen; Exponentialgleichungen; quadratische Funktion; quadratische Gleichungen sowie Gleichungen, die sich auf diese zurückführen lassen; komplexe Zahlen (Grundrechnungsarten, Potenzieren und Wurzelziehen; Gaußsche Zahlenebene). Funktionen in Polarkoordinatendarstellung und in Parameterform.

Trigonometrie:

Sinus-, Kosinus- und Tangensfunktion. Auflösung des rechtwinkeligen Dreicks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks unter Verwendung von Sinus- und Kosinussatz; allgemeine Sinusfunktion; Summensätze der Winkelfunktionen; goniometrische Gleichungen; Anwendung auf Vermessungsaufgaben (auch unter Verwendung von Polarkoordinaten) und Aufgaben aus der Stereometrie.

Vektorrechnung:

Vektoren in der Ebene und im Raum, Skalarprodukt, Vektorprodukt;

Anwendung auf die analytische Geometrie der Ebene und des Raumes;

Bezug auf lineare Gleichungssysteme.

Beschreibende Statistik:

Häufigkeitsverteilungen, Mittelwerte, Streuungsmaße, Häufigkeitssumme, relative Häufigkeit; Wahrscheinlichkeitsbegriff, Wahrscheinlichkeitsverteilungen.

Folgen, Reihen und Differenzengleichungen:

Endliche arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Lineare Differenzengleichungen 1. Ordnung (Aufstellung, Lösung; Anwendung zur Beschreibung dynamischer Prozesse in der Biologie).

III. Jahrgang:

Funktionen:

Rationale Funktionen, Gesamt-, Grenz- und Stückkostenfunktion, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion; lineare Optimierung.

Differentialrechnung:

Differenzenquotient und Differentialquotient. Ableitung reeller Funktionen. Ableitung von Summe, Differenz, Produkt und Quotient; Ableitung von zusammengesetzten Funktionen; Ableitung von impliziten Funktionen; Anwendungen (Funktionsdiskussion, Extremwertaufgaben, näherungsweises Lösen von Gleichungen, Fehlerrechnung, Änderungsrate).

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral der Potenzfunktionen mit rationalen Exponenten, Polynomfunktionen, Exponential-, Logarithmus- und Kreisfunktionen; Integration durch Substitution; partielle Integration. Berechnen von Flächen- und Rauminhalten; näherungsweises Berechnen von bestimmten Integralen.

IV. Jahrgang:

Integralrechnung:

Berechnung von statischen Momenten und Trägheitsmomenten; Schwerpunktsermittlung. Lösung einfacher Differentialgleichungen.

Finanzmathematik:

Dekursive Zinseszinsen, ganz- und unterjährige Verzinsung; ganz- und unterjährig gleichbleibende Renten, ewige Rente; Tilgungspläne.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Permutationen, Variationen, Kombinationen; Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, bedingte Wahrscheinlichkeit; Prüfverteilungen; Zufallsstreubereiche und Vertrauensbereiche; Stichprobenpläne. Regression und Korrelation; einfache Varianzanalyse.

Im I. und II. Jahrgang je 4 Schularbeiten, im III. und IV. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.

  1. 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

  1. 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen. Er soll sein Wissen über Stoffe und chemische Vorgänge bei der Verwendung von Produkten und Produktionsmitteln im beruflichen und privaten Alltag anwenden können.

Der Schüler soll chemische Aussagen zu seinem Fachgebiet beurteilen und anwenden können.

Der Schüler soll bei der Verwendung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt abwägen können und seine Handlungen danach ausrichten. Er soll die mit dem Einsatz von chemischen Substanzen verbundene Entsorgung fachgerecht durchführen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Stellenwert der Chemie:

Aufgaben und Methoden. Stoffe, chemische Schreibweise, Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen (Stoffmenge, Stöchiometrie, Energetik chemischer Reaktionen).

Nichtmetallische Elemente und deren Verbindungen:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser, Edelgase, Halogene, Chalkogene, Stickstoff, Phosphor, Arsen, Kohlenstoff, Silicium, Germanium, Bor.

Atombau und Periodensystem der chemischen Elemente:

Aufbau der Elektronenhülle, Periodizität chemischer Eigenschaften.

Chemische Bindung:

Atombindung, Ionenbindung, Metallbindung, Nebenvalenzbindung.

II. Jahrgang:

Kernchemie:

Nukleonen, Isotope; Radioaktivität.

Physikalische Chemie:

Massenwirkungsgesetz, Dissoziationsreaktionen, Löslichkeit und Löslichkeitsprodukt, Protolysereaktionen (Säuren und Basen, pH-Wert; Neutralisation; Hydrolyse, Pufferung, Indikatorwirkung, Salze), Redoxreaktionen (Spannungsreihe der Metalle und Nichtmetalle, Elektrolyse; Spannungserzeugung, Korrosion).

Chemie der Metalle und deren Verbindungen:

Metalleigenschaften, Erzanreicherung, Erzaufbereitung, Reduktionsverfahren, Eigenschaften und Verwendung wichtiger Gebrauchsmetalle und deren Verbindungen (Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Aluminium, Zinn, Blei, Kupfer, Edelmetalle, Zink, Quecksilber, Cadmium, Eisen).

Organische Chemie:

Begriffe, Benennungsprinzipien, Sonderstellung der Kohlenstoffverbindungen, Arten organisch-chemischer Reaktionen, Kohlenwasserstoffe (Alkane, Alkene, Alkadiene, Alkine, Zykloalkane, aromatische Kohlenwasserstoffe), Erdgas und Erdöl (Suche und Förderung, Verarbeitung, Petrochemie).

III. Jahrgang:

Kohlenstoffverbindungen mit funktionellen Gruppen:

Halogenverbindungen, Hydroxylverbindungen, Ether, Carbonylverbindungen, Carboxylverbindungen (Carbonsäuren und Ahydride, Carbonsäureester, Wachse, Fette, Seifen und Waschmittel), Ester anderer Säuren (Salpetersäureester, Phosphorsäure- und Thiophosphorsäureester, Schwefelsäureester), Hydroxicarbonsäuren, Aminocarbonsäuren.

Biochemie:

Saccharide, Eiweißstoffe, Nukleinsäuren, Wirkstoffe. Holzaufschluß; halbsynthetische Chemieprodukte.

Makromolekulare Stoffe. Farbstoffe.

Analysenverfahren in der organischen Chemie und in der Biochemie:

IR-Analyse, UV-Analyse, NMR-Analyse, Massenspektrometrie, Gas- und Flüssigchromatografie, Schicht- und Papierchromatografie.

  1. 10. CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Untersuchungen an Wasser, Boden, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und Luft mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift durchführen und die Ergebnisse interpretieren können.

Der Schüler soll verläßlich, sauber und rationell arbeiten.

Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln, Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren, Aufschließen).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, analytisches Wägen, Volumsmessung bei Flüssigkeiten und Gasen, moderne physikalische Messung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionen- und Kationennachweise, Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse (Acidimetrie und Alkalimetrie, Komplexometrie).

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Schicht-, Papier- und Säulenchromatografie, moderne physikalisch-chemische Methoden.

  1. 11. BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll grundlegende Prozesse des Stoff- und Energiewechsels sowie der biologischen Stoffproduktion von Pflanze und Tier erklären können. Er soll die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Ökosysteme und der gesamten Biosphäre erläutern können. Er soll die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können.

Der Schüler soll Organismen in das natürliche System einordnen können. Er soll den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können.

Der Schüler soll den Bau und die Funktion von Geweben, Organen und Organsystemen ausgewählter Arten erläutern und vergleichen können. Er soll die Anwendungsmöglichkeiten genetischer Gesetzmäßigkeiten in der forstlichen Pflanzenzüchtung erläutern können.

Der Schüler soll Teile von Pflanzen und Tieren untersuchen, mikroskopische Präparate anfertigen und Untersuchungsergebnisse interpretieren und dokumentieren können.

Der Schüler soll den Zeigerwert von Pflanzen erläutern und den anthropogenen Einfluß auf Pflanzengesellschaften aufzeigen können.

Der Schüler soll die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen. Er soll das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen.

Der Schüler soll Freude an den Erscheinungsformen der Natur und beim Umgang mit der Natur empfinden können. Er soll bereit sein, Maßnahmen zur Verbesserung gestörter Umweltsituationen zu treffen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Zelle:

Bau, Funktion.

Stoff- und Energiewechsel:

Energiefluß. Biomoleküle-, Photo- und Chemosynthese, Zellatmung; Aufnahme, Leitung, Speicherung und Ausscheidung von Stoffen.

Reiz- und Bewegungsphysiologie:

Sinnes-, Nerven-, Hormonsysteme. Reizbeantwortung und Bewegungssysteme; Verhalten.

Wachstum und Vermehrung:

Wachstum, Entwicklung; Fortpflanzung, Vererbung.

Stammesgeschichtliche Entwicklung:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Anpassung, Einnischung. Historischer Ablauf (natürliches System, Stammbaum der Pflanzen und Tiere, Baupläne). Entstehung von Kulturpflanzen und Haustieren.

Ökologie:

Biosphäre; Biogeographie. Autökologie, Demökologie, Synökologie; Ökosoziologie.

Methoden:

Mikroskop (Bau, Funktion, Bedienung). Mikrobiologische Kulturmedien und Präparate. Dokumentationsmethoden (Zeichnung, Protokoll, Foto, Präparat). Pflanzen- und Tierbestimmung.

II. Jahrgang:

Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzenarten:

Bau und Umbildungen der Organe. Stoffaufnahme, Stoffwechsel und Ertragsbildung, Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung und Vererbung (Frucht- und Samenbildung, Samenkeimung, vegetative Vermehrung).

Forstbotanik:

Evolution und Systematik forstlich bedeutender Pflanzen. Areal und Vegetation, Standort und Ökosystem.

Zoologie:

Anatomie und Physiologie der Waldtiere. Verhalten der Tiere (soziale Organisation, Kommunikation, Orientierung).

Ökologie:

Natürliche und anthropogen beeinflußte Ökosysteme.

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden der Botanik und der Zoologie.

12. MASCHINSCHREIBEN

Siehe Anlage 1.

13. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. 14. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen und eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden und der einschlägigen Normen zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für sein Fachgebiet wichtigen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen richtig darstellen können.

Der Schüler soll geometrische Sachverhalte präzise beschreiben können. Er soll Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Sauberkeit, Geduld und selbstkritisches logisches Denken als Voraussetzung zur Bewältigung von Aufgaben erkennen und bejahen. Er soll technische Gestaltungsaufgaben mit Formgefühl lösen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte

Körper:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben (frontale und horizontale Axonometrie). Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke; Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche.

Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt.

Prismen- und Pyramidenflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene.

Anwendung auf Netzkonstruktionen. Objekte aus dem Fachgebiet.

Ebene Schnitte:

Ebene Schnitte von Prismen- und Pyramidenflächen; Parallelperspektivität und perspektive Affinität.

II. Jahrgang:

Kreise, Drehzylinder- und Drehkegelflächen, Kugelflächen:

Normalriß eines Kreises. Perspektive Affinität einer Ellipse zu den Scheitelkreisen, Konstruktion einer Ellipse aus den Hauptscheiteln und einem Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte, Konturkreise.

Schnitte und Verebnungen von Drehzylinder- und Drehkegelflächen:

Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Ebene Schnitte von Drehzylinder- und Drehkegelflächen. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Drehzylinderflächen und Drehkegelflächen sowie von Drehzylinder- bzw. Drehkegelflächen mit Kugelflächen. Anwendung auf Gewölbeformen, Durchlässe und Rohrverbindungen.

Verebnungen von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Flächenstücken.

Kotierte Projektion:

Kotierter Grundriß. Intervall und Böschung einer Geraden, Schichten- und Fallgeraden einer Ebene. Intervall und Böschung einer Ebene. Geländeflächen, Schichtenpläne, Profile. Böschungsflächen. Anwendung auf die Ermittlung von Damm- und Einschnittflächen.

Perspektive:

Zentralprojektion, Fernpunkte und Fluchtpunkte, Ferngeraden und Fluchtgeraden. Perspektive mit horizontaler Blickachse, Durchschnittverfahren. Darstellung ebenflächig begrenzter Bauobjekte.

In jeder Schulstufe sind bis zu 3 zweistündige Schularbeiten zulässig.

15. STANDORTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Ursachen des Wetters und des Klimas und die Einflüsse des Wetters und des Klimas auf die Vegetation kennen. Er soll die Entstehung, den Aufbau und die Formung der österreichischen Landschaften kennen.

Der Schüler soll die Bestandteile, die Entstehung, den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Bodentypen und die Vorgänge im Boden kennen. Er soll die Durchführung und die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen erläutern, die Eignung der Böden für die Forstwirtschaft beurteilen und Maßnahmen der Bodenverbesserung auswählen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Elemente des Wetters:

Temperatur, Luftdruck, Luftbewegung; Wasserkreislauf (Niederschläge, Verdunstung, Luftfeuchtigkeit, Bewölkung).

Wetterbeobachtung:

Messung von Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Niederschlag, Wind, Himmelsbedeckung und Sonnenscheindauer. Wetterstationen, Wettervorhersage.

Wettereinflüsse auf den Wald:

Licht, Temperatur, Wind, Wasser; Umwelt- und Schutzwirkungen des Waldes.

Klimaeinflüsse:

Klimaräume, Klimatypen und Modifikationen. Wärme- und Niederschlagsverhältnisse in Österreich. Klimabedingte Baumartenverbreitung; Waldstufen und Waldgesellschaften.

Landschaften Österreichs:

Entstehung, Aufbau, Formung.

II. Jahrgang:

Bodenbestandteile:

Mineralische Bestandteile, organische Bestandteile, Bodennährstoffe, Bodenwasser, Bodenluft.

Bodenbildung:

Physikalische, chemische und biologische Verwitterung.

Aufbau des Bodenkörpers:

Bodengefüge (Elementar-, Kohärent-, Aggregat-, Segregatgefüge), Einflußfaktoren der Gefügebildung, Bodendichte, Bodenarten (Aufbau, Nutzungsmöglichkeiten).

Bodentypen:

AC-Profil (Tschernosem, Rendzina, Ranker), ABC-Profil (Braunerden, Podsol, Sol lessive, Gleye), Salzböden, Moore. Torfe (Eigenschaften, Wertmerkmale).

Bodenhaushaltsprozesse:

Stickstoffbindung und Umwandlung, Sorption, Fixierung, Wirkung des pH-Wertes.

Kenndaten der Böden:

Bodenkartierung, Bodenbewertung (Schätzrahmen, Beziehung zum Einheitswert).

Bodenprovinzen:

Geologisch-morphologische Gliederung, Bodengesellschaften in den Provinzen.

16. WALDBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft kennen. Er soll Maßnahmen der Waldverjüngung und der Waldpflege nach ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen, planen, durchführen, überwachen und ihre Ergebnisse auswerten können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Gliederung des österreichischen Waldes:

Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).

Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:

Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, kolline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, euroamerikanische Hybriden.

Waldaufbau:

Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen, Baumklassen nach Kraft, Schädelin und IUFRO, Bestockung). Mischungen (Mischungsarten nach Baumarten, nach der Dauer und nach dem Alter; Mischungsformen).

IV. Jahrgang:

Planung der Waldverjüngung:

Baumartenwahl, Ziele (Bestockungs-, Verjüngungs-, Betriebsziel), zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung.

Künstliche Verjüngung:

Saatgut (Fruchten, Lagerung, Prüfung, Behandlung), Pflanzgut (Ankauf, Lohnanzucht; Anzucht im Forstgarten und in Behältern). Vorbereitung der Verjüngungsfläche (Schlagabfälle, Schlagvegetation, Boden). Verjüngung durch Saat (Saatformen, Saatgutbedarf, Samenbedeckung, Saatzeit, Saattechnik). Verjüngung durch Pflanzung (Pflanzzeit, Pflanzverbände, Pflanzverfahren, Pflanzpflege). Unterbau, Vorbau, Nachbau. Äcker, Wiesen, Weiden; Hochlagen; extreme Gebirgsstandorte.

Natürliche Verjüngung:

Baumarten, Bestandslücken, Verfahren (Kahl-, Schirm-, Saum-, Femelschlag, kombinierte Verfahren; Beurteilung der Verfahren).

V. Jahrgang:

Waldpflege:

Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistung, nutzungstechnische Zusammenhänge.

Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Ästung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.

Betriebsarten:

Niederwald, Mittelwald, Hochwald; Plenterwald, Plantagenwälder.

Schutzwald:

Bewirtschaftungsregeln, Gefährdung, Nutzungsformen in aufgelösten Beständen, in Wildbach- und Lawinengebieten, in Grabeneinhängen, Rutschgelände; Schutzwaldpflege und -sanierung.

17. FORSTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll häufige, forstlich nützliche und schädliche Organismenarten sowie bedeutendere Forstschäden identifizieren können. Er soll die im Forstschutz verwendeten mechanischen Schutzmittel und Vorkehrungen sowie die häufigsten chemischen Forstschutzmittel kennen und den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechend anwenden können. Er soll die für eine gegebene Aufgabe des Forstschutzes zu verwendenden Mittel auswählen können.

Der Schüler soll die im Forstschutzdienst anfallenden Aufgaben kennen und lösen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Begriffe:

Forstschaden, Schädling, Waldkrankheit, Kalamität, pathogene Faktoren, Pathozön, Waldhygiene, Waldtherapie.

Der Wald als Beziehungsgefüge:

Biozön, Abiozön, Biotop, Geobiozönose, Ökosystem Wald, Selbstregelung, Fremdregelung, ökologische Sukzession.

Abhängigkeit, Verlauf und Auswirkungen von Waldkrankheiten:

Disposition des Einzelbaumes und des Bestandes, Krankheitssymptome am Einzelbau und am Bestand, Krankheitsverlauf (Stadien, Wundheilung, Reproduktionsvermögen der Bäume), wirtschaftliche Auswirkungen (Holz- und Geldertragsverluste, Störungen des Betriebsablaufes), Auswirkungen auf das Ökosystem.

Insekten:

Anatomische Erkennungsmerkmale, Entwicklung, Lebensweise und Massenwechsel (Gradation, Fluktuation). Forstnützliche und forstschädliche Arten von Käfern, Schmetterlingen, Schnabelkerfen, Geradflüglern, Hautflüglern, Zweiflüglern und Netzflüglern.

Niedere Tiere, Mikroorganismen und Pflanzen im Forstschutz:

Pilze (Aufbau, Lebensbedingungen, Ausbreitung; Oomyceten, Zygomyceten, Ascomyceten, Deuteromyceten, Basidiomyceten), Schmarotzerpflanzen, Mikroorganismen, phytopathogene Würmer.

Wirbeltiere:

Forstnützliche und forstschädliche Wirbeltiere unter besonderer Berücksichtigung der Wildarten, des Weideviehs, der Nagetiere und der Vogelwelt; Wildschadensabwehrmaßnahmen, waldbauliche und jagdliche Vorbeugungsmaßnahmen gegen Wirtbeltierschäden.

V. Jahrgang:

Schädlingsbekämpfung:

Schreckstoffe, Lockstoffe, Giftstoffe (Begriff, Wirkung und Zusammensetzung von giftigen Pflanzenschutzpräparaten, Vorsichtsmaßnahmen, Giftklassen, LD50-Wert, ADI-Wert) im Forst zugelassene Wirkstoffe (Insektizide, Fungizide, Rodentizide, Akarizide, Herbizide). Biologische Bekämpfungsmaßnahmen.

Abiotisch bedingte Forstschäden:

Forstschäden durch Immissionen, Boden- und Umweltverschmutzungen (Ursachen, Quellen, Schadenssymptome und Schadensausmaß, Möglichkeiten der Schadensverhütung, gesetzliche Bestimmungen); Waldbrände (Brandursachen und Arten von Feuerschäden, Vorbeugungsmaßnahmen, gesetzliche Bestimmungen, Behandlung von brandgeschädigten Wäldern); Witterungsschäden, bewirtschaftungsbedingte Schäden (waldbauliche Vorbeugungsmaßnahmen, gesetzliche Bestimmungen).

Forstschutzdienst:

Aufgabenbereich, Pflichten und Rechte der Forstschutzorgane; gesetzliche Bestimmungen.

Waldhygiene und Waldtherapie:

Saubere Waldwirtschaft, forstschutzorientierter Waldbau, gesetzliche Vorbeugungsmaßnahmen; Forstschutzplanung (Kontrolle des Eisernen Bestandes, Diagnose, Prognose, Kriterien für den Bekämpfungsbeschluß und für die Wahl des Bekämpfungsverfahrens), Würdigung der mechanischen, chemischen, biologischen und integrierten Bekämpfung.

18. LANDWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Produktions-, Betriebs- und Organisationsformen der österreichischen Landwirtschaft kennen. Er soll die Wechselbeziehungen zwischen Landwirtschaft und Forstwirtschaft durchschauen und bei forstlichen Entscheidungen beachten.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Pflanzenbau:

Ackerbau (Getreide, Hackfrucht, Feldfutter); Spezialkulturen (Obst, Wein); Grünlandwirtschaft; Almwirtschaft; bäuerliche Waldwirtschaft.

Tierhaltung:

Fütterung, Haltungsformen.

Landwirtschaftlicher Betrieb:

Betriebsformen, Betriebsführung; Landwirtschaftskammern, landwirtschaftliche Genossenschaften.

19. JAGD UND FISCHEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Wildtiere in der Forst- und Landwirtschaft kennen. Er soll Lebensweise, Vermehrung und Krankheiten des Wildes kennen. Er soll Wildkrankheiten und Wildschäden erkennen, analysieren und verhüten können.

Der Schüler soll die Winterfütterung und den Abschuß planen können. Er soll Reviereinrichtungen und Jagdarten planen können. Er soll Jagdwaffen, Munition und Jagdhunde auf ihre Eignung beurteilen können.

Der Schüler soll die ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Fische in ihren natürlichen Lebensräumen und in der Fischzucht kennen. Er soll Lebensweise, Vermehrung und Krankheiten der Fische kennen. Er soll die von Forstbetrieben verwalteten Gewässer und Fischzuchten bewirtschaften und bei Wildbachverbauungen ichthyologische Faktoren berücksichtigen können.

Der Schüler soll die Behandlung von erlegtem Wild und gefangenen Fischen kennen. Er soll die Rechtsvorschriften über Jagd und Fischerei sowie die Organisation des Jagd- und Fischereiwesens in Österreich kennen.

Der Schüler soll Prüfungen zur Erlangung der Jagdkarte und der Fischereikarte seines Heimatbundeslandes ablegen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Haarwild:

Schalenwild, Nagetiere, Raubwild (Merkmale, Lebensweise, Schonzeiten, wirtschaftliche Bedeutung; Krankheiten, Parasiten, Feinde).

Federwild:

Hühnerarten, Trappen, Tauben, Drosseln, Sumpfvögel, Schwimmvögel, Greifvögel, Rabenvögel (Merkmale, Lebensweise, Schonzeiten, wirtschaftliche Bedeutung; Krankheiten, Parasiten, Feinde).

Fische:

Körperbau, Funktionen, Systematik. Heimische Fische (Merkmale, Lebensweise, Fangmethode, Brittelmaße, Schonzeiten, wirtschaftliche Bedeutung; Krankheiten, Parasiten, Feinde).

Gewässerbiotope:

Fließgewässer, stehende Gewässer.

Bewirtschaftung der Gewässer:

Natürliche Gewässer (Sportfischerei, Gewässerpflege). Teichwirtschaft.

III. Jahrgang:

Wildhege und Wildstandsbewirtschaftung:

Wildökologie, Revier- und Äsungsverbesserung, Wildhygiene und Wildkrankheiten, Wildschäden (Arten, Verhütung).

Wildstandsbewirtschaftung und -regelung, Einsetzen von Wild. Trophäenbewertung.

Jagdbetrieb:

Reviereinrichtungen, Jagdarten, Schuß- und Pirschzeichen. Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, jagdliches Brauchtum.

Jagdhunde:

Rassen; Aufzucht, Haltung und Pflege; Krankheiten. Abrichtung und Führung.

Jagd- und Fischereirecht, Jagdschutz:

Historische Entwicklung. Rechtsgrundlagen, Jagdschutzdienst. Jagdrevierarten, Hegegemeinschaften.

IV. Jahrgang:

Schießwesen:

Jagdwaffen, Jagdmunition. Ballistik, Jagdoptik.

20. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll jene Kenntnisse aufweisen, die für Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes sowie für deren Prüfung auf Funktion und Eignung erforderlich sind.

Der Schüler soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung - auch im Einzelfall - in bezug auf Arbeitsanforderungen, auf Ziele und Formen der Zusammenarbeit und der sozialen Beziehungen, auf die Produktionsverfahren und auf ökologische Faktoren kritisch beurteilen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Werkstoffe und Hilfsstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle; abgewandelte Naturstoffe; Kunststoffe; Brennstoffe, Treibstoffe, Schmiermittel.

Metallbearbeitung:

Anreißen und Prüfen. Spanabhebende und spanlose Bearbeitung.

Maschinenelemente:

Verbindungselemente, Bewegungselemente, Elemente der strömenden Bewegung.

Elektrotechnik:

Leitungsnetz, Beleuchtung, Beheizung, Elektromotoren, Schutzmaßnahmen.

III. Jahrgang:

Verbrennungskraftmaschinen:

Arten, Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Kraftfahrzeuge:

Antrieb, Bremse, Lenkung, Bereifung; Kraftfahrzeugelektrik. Traktor und Schlepper (Bauarten, Geräteanbau und -antrieb, Hydraulik).

Arbeitsmaschinen:

Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.

  1. 21. ARBEITSTECHNIK UND ARBEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Einflüsse auf die menschliche Arbeitskraft kennen; er soll die menschliche Arbeitskraft sowie Betriebsmittel und Arbeitsverfahren nach wirtschaftlichen, arbeitsphysiologischen und arbeitshygienischen Gesichtspunkten bestmöglich einsetzen.

Der Schüler soll die Leistung von Mensch und Maschine sowie Entlohnungssysteme beurteilen und verbessern können. Er soll die Kosten des Einsatzes von Personal, von Maschinen und von Prozessen berechnen und den inner- und überbetrieblichen Einsatz von Maschinen und Geräten planen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Werkzeuge, Geräte und Maschinen der Forstwirtschaft:

Handwerkzeuge für den Waldbau, Forstschutz und Holzernte; Motorsäge (Arten, Sicherheitsvorkehrungen, Motorsägenkette), Instandsetzung und Pflege, Fäll- und Schneidetechnik. Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung.

III. Jahrgang:

Ausbildung des Forstarbeiters:

Berufsstand, Ausbildungsvorschriften. Arbeitspädagogik.

Ergonomie:

Aufgaben. Ermüdung und Erholung, Beanspruchung des Menschen bei der Arbeit (Definition, Messung), körperliche Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit, Leistungspulsindex; Ernährung, Arbeitsgestaltung (Körperstellung, Arbeitstempo, Pauseneinteilung); Arbeitszeit, Freizeit.

Arbeitshygiene:

Arbeitsverfahren der Holzernte. Arbeitnehmerschutz (Ursachen und Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) Unfallstatistik, Rechtsvorschriften, Unfallverantwortlichkeit, Unfallmeldung.

IV. Jahrgang:

Bewegung und Lagerung des Holzes:

Rückung und Bringung (manuelle und tierische Verfahren, Verfahren mit Schlepper und mit Seil). Lagerung, Be- und Entlandung, Transporte.

Leistungsbewertung in der Forstwirtschaft:

Leistungsgrundlagen, Leistungsuntersuchung (Arbeitsablauf-, Arbeitszeit-, Arbeitswertstudien). Ermittlung der Vorgabezeiten für forstwirtschaftliche Tätigkeiten (freie Verakkordierung, Leistungstafeln, Rahmenakkorde, Leistungsprämien).

V. Jahrgang:

Entlohnung:

Lohngerechtigkeit, Arbeitsbewertung, Lohnformen.

Arbeitssteuerung:

Arbeitsplanung, Arbeitsgestaltung, Arbeitsüberwachung, Leistungshilfe, Arbeitspsychologie, Führungstechnik.

Maschinen der Forstwirtschaft:

Arten (für Fällung, Entastung, Entrindung, Ausformung, Rückung und Bringung; für Forstgarten, Forstkulturen, Forstschutz und Bestandspflege; zum Hacken und Spalten, zum Laden), Instandsetzung, Pflege. Betriebsmittelzeit, Maschinenkosten, Kostenträgerrechnung.

  1. 22. MUSIKERZIEHUNG UND BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Formen der Umwelt bildnerisch wiedergeben können. Er soll die Beziehung zwischen Form und Inhalt von Werken der bildenden Kunst erfassen. Er soll an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks Freude empfinden.

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Schriftarten kennen; er soll sie schreiben und zeichnen können.

Der Schüler soll mit Freude singen und Musik hören. Er soll für richtiges Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen; er soll Singstimmen vom Blatt lesen können. Er soll einfachere ein- und mehrstimmige Lieder singen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Zeichnen, Malen, Modellieren:

Geometrische Körper, Naturformen, Licht und Schatten.

Schrift:

Handhabung der Schreibwerkzeuge. Gebrauchsschriften. Zierschriften, Schrift und Ornament.

Werkstoffgestaltung:

Dekorative Gestaltung, graphische Gestaltung.

Kunstbetrachtung:

Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Formale und inhaltliche Analyse von Kunstwerken.

Gesang:

Atemübungen. Stimmbildung. Ein- und zweistimmige österreichische Volkslieder und Kanons. Mehrstimmige Lieder aus dem deutschen Sprachraum.

Notenlehre:

Noten, Pausen, Versetzungszeichen. Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen. Blattlesen (ein- und mehrstimmig).

Tonsysteme:

Durtonleiter (Intervalle, Akkorde).

23. VERMESSUNGSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verfahren, die Instrumente und die Organisation des Vermessungswesens kennen. Er soll im Forstbetrieb anfallende Vermessungsarbeiten planen, durchführen und auswerten können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Elemente:

Maßeinheiten für Winkel, Länge und Fläche. Maßstäbe.

Messungen:

Abstecken von Geraden, rechten Winkeln und Kreisbogen. Direkte und indirekte Längenmessung, Winkelmessung.

Geräte:

Theodolit, Bussole, Bussolentheodolit, Nivellierinstrument.

IV. Jahrgang:

Messungen:

Aufnahmeverfahren (Polygonzug, Bussolenzug). Höhenmessung (Staffelmessung, Nivellement, trigonometrische und barometrische Höhenmessung). Flächenermittlung.

Dokumentation:

Skizzen, Pläne und Forstkarten (Materialien, Gestaltung, Genauigkeitsanforderungen). Aerofotogrammetrie (Erstellung, Auswertung, Orthofoto; Anwendung in der Forstwirtschaft).

Besitzstandssicherungen:

Rechtsgrundlagen, Herstellung verlorener Grenzen, Grenzsicherung.

Landesvermessung:

Organisation, Katasterwesen, Landesaufnahme, Vermessungsgesetze.

24. BAUKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die theoretischen Grundlagen für bautechnische Berechnungen für einfache Bauten im Forstbetrieb beherrschen; er soll technische Berechnungen systematisch durchführen und maßstäbliche Baupläne anfertigen können.

Der Schüler soll einfache Bauten im Forstbetrieb auf Eignung, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen beurteilen und planen können.

Der Schüler soll Baustoffe, Maschinen und Geräte für Bauten im Forstbetrieb auswählen können. Er soll die für die Vergabe und Überwachung von Bau- und Bauinstandsetzungsarbeiten erforderlichen Kenntnisse aufweisen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Statik:

Kraft und Kraftsysteme, Schwerpunkt und statisches Moment. Statisch bestimmte Träger, Auflagerdrücke, Maximales Moment, Querkraftverlauf; Erd- und Wasserdruck auf ebene Flächen.

Festigkeitslehre:

Spannung und Verformung, Beanspruchungsarten (Zug-, Druck-, Biege-, Scher- und Knickfestigkeit), Trägheitsmoment, Widerstandsmoment, einfache Träger und Druckstäbe aus Holz und Stahl, Mauerspannungen bei ausmittiger Belastung.

Bauzeichen:

Normen und Symbole.

Baustoffe:

Baustoffe (Bausteine, Bauplatten und Rohre, Isolierstoffe, Metalle, Holz, Glas, Kunststoffe, Bindestoffe; bauphysikalische Eigenschaften).

Baubetrieb:

Bauplanung und Baurecht; Baufinanzierung; Baustelleneinrichtung.

Hochbau:

Fundamente, Wände und Mauern, Decken, Fußböden, Stiegen, Holzkonstruktionen, Dachdeckung, Fenster und Türen, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen (Energie, Wasser, Abfallbeseitigung).

IV. Jahrgang:

Forstlicher Straßenbau:

Planungsgrundsätze; generelle Planung und Detailplanung, Absteckung der Nullinie. Unterbau (Erdbau und Felsbau, Baumaschinen und Baumethoden). Oberbau (Stabilisierung, Schotterdecke, Mischgutdecken, Erdwege, Schleifwege, Knickschlepperwege, Fahrbahnentwässerung, Instandhaltung).

Forstlicher Brückenbau:

Planungsgrundsätze; Ermittlung des Durchflußprofiles, Belastungsannahmen, Unterbau; Widerlager, Joche und Pfeiler; Oberbau; Holz-Beton-Stahltragwerke, Brückeninstandhaltung.

Baubetrieb:

Baumaschinen (Arten, Funktion, Einsatz).

  1. 25. WILDBACH- UND LAWINENVERBAUUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben und Probleme des Schutzwasserbaues und der Lawinenverbauung sowie die einschlägigen Verbauungsmethoden und flächenwirtschaftliche Maßnahmen kennen. Er soll bei der Erstellung von Gefahrenzonenplänen mitwirken können.

Der Schüler soll ausgewählte Verbauungsprojekte durchführen und rechnerisch und grafisch auswerten können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Wildbachverbauung:

Organisation der Wildbachverbauung (administrativ und rechtlich), Charakteristik der Wildbäche, Ursachen des Wildbachgeschehens.

Hydraulik und Gewässerkunde:

Niederschlag und Abfluß, Hoch- und Betriebswassermengen, Geschiebeentstehung, Geschiebebetrieb, Energielinie, Wassergeschwindigkeit, Schleppkraft, Gerinnequerschnitt.

Technische Maßnahmen:

Grundbau (Baugrund, Tiefgründung, Flachgründung, Wasserableitung, Krainerwände), Verminderung der Geschiebebildung (Konsolidierungssperren, Sohlgurten, Grundschwellen, Längswerke, Buhnen); Geschiebeablagerung (Rückhaltesperren, Entleerungssperren, Geschieberückhaltebecken); Künetten.

Lawinenverbauung:

Schneearten, Schneeumwandlung, Schneedecke (Eigenschaften, Spannungen, Bewegung), Lawinenklassifikation, Dynamik und Kräfte, Beurteilung der Lawinengefahr, Verhalten im Gelände. Anrißgebiet; Stützverbauung (Terrassen, Mauern, Brücken, Rechen, Netze), Verwehungsverbauung (Schneezaun, Kolktafel); Sturzbahn und Ablagerungsgebiet (Höcker, Dämme, Galerien, Lokalverbau).

Baustelleneinrichtung und Baubetrieb:

Transport und Lagerung von Baumaterial und Gerät, Unterkünfte, Versorgung und Entsorgung, Arbeitsplanung, Sicherheitsvorschriften.

Forstlich-biologische Maßnahmen:

Schutz- und Bannwaldbewirtschaftung, Hochlagenaufforstungen, Begrünung von Blaiken, Anrissen und Rutschungen, Regulierung von Servituten.

Gefahrenzonen:

Einteilung (Kriterien für Ausscheidung und Abgrenzung, Heranziehen von Chroniken). Gefahrenzonenplan (Erstellung, Behandlung in der Raumordnung).

Flächenwirtschaftliche Projekte:

Bestimmung, Beschaffung und Auswertung der erforderlichen Unterlagen.

  1. 26. FORSTWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines Forstbetriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer und biologischer Sicht erläutern können.

Der Schüler soll jene praktischen Fertigkeiten aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes erforderlich sind.

Der Schüler soll ökologische Auswirkungen der Arbeitsverfahren kennen.

Der Schüler soll betriebliche Arbeitsabläufe erfassen, beurteilen und für ausgewählte Situationen planen können. Er soll Arbeitsanweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen. Er soll bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen. Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Waldarbeit:

Verjüngung und Bestandespflege, Fertigkeiten (Pflanzen, Aussaat, Pflege von Naturverjüngungen, Errichten von Einzäunungen, Markieren von Besitzgrenzen, Pflege von Bestandseinrichtungen).

II. Jahrgang:

Arbeitstechnik und Arbeitslehre:

Handwerkzeuge, Geräte und Motorsägen, Ausformung, Unfallschutz, Fertigkeiten (Pflege, Instandsetzung, Überprüfung auf Einsatzfähigkeit und Unfallsicherheit, Fällen und Aufarbeiten mit Handwerkzeugen).

Jagdbetrieb:

Wildbeobachtung, Reviereinrichtungen, Gewässerbeobachtung, Fertigkeiten (Ansprechen von Wild, Anfertigung von Geweihskizzen, Errichten und Instandhalten von Hochständen, Gewässerpflege und Fangmethoden).

Maschinenkunde:

Spanabhebende Metallbearbeitung (Sägen, Feilen, Meißeln, Bohren, Gewindeschneiden).

III. Jahrgang:

Arbeitstechnik und Arbeitslehre:

Holzernte, Nadel- und Laubholz, Schwach- und Starkholz, Fertigkeiten (Fällen und Aufarbeiten mit der Motorsäge, Rücken und Bringen mit Handwerkzeugen).

Maschinenkunde:

Spanlose Metallbearbeitung, (Biegen, Nieten, Elektroschweißen; Glühen, Härten, Anlassen). Arbeit an Maschinen und Geräten, Erkennen von Mängeln, Wartungs- und Einstellarbeiten am Otto- und am Dieselmotor sowie am Fahrgestell.

Jagdbetrieb:

Äsungsverbesserung, Wildfütterung, Reviereinrichtung, Wildbretversorgung, Fertigkeiten (Anlegen und Bewirtschaften von Wildwiesen und Wildäckern, Errichten und Beschicken von Futterstellen, Gewinnen von Proßhölzern, Errichten und Instandhalten von Hochständen und Schirmen, Anlegen von Pirschsteigen und Salzlecken, Aufbrechen, Transport und Zerwirken von Wild).

Erhaltung von Bauten:

Böschungssicherung, Entwässerung, Erholungseinrichtungen, Fertigkeiten (Instandhaltung von Wegen und Steigen, Abböschen, Bepflanzen und Festigen von Böschungen, Herstellen und Instandhalten von Erholungseinrichtungen, Herstellen und Instandhalten von Wasserspulen und Durchlässen).

Forstschutz:

Forstschutzverfahren, Fertigkeiten (Herstellen von Wildschutzzäunen, Ausbringen von Verbißschutzmitteln und ungiftigen Schutzmitteln), Erfolgskontrolle.

IV. Jahrgang:

Jagdbetrieb:

Waffenführung und -handhabung, Sicherheitsvorkehrungen, Fertigkeiten (Schießen mit Luft-, Kleinkaliber-, Jagdgewehren und Faustfeuerwaffen).

Arbeitstechnik und Arbeitslehre:

Verfahren der Rückung und Bringung, Fertigkeiten (maschinelles Rücken und Bringen, Anlegen von Rückegassen). Leistungsuntersuchung, Arbeitsverfahren, Fertigkeiten (Messen des Arbeitsaufwandes, Berechnung von Vorgabezeiten, ergonomische Untersuchungen).

Waldbau:

Pflanzenanzucht, Waldverjüngung, Fertigkeiten (Flächenvorbereitung im Forstgarten, Anlegen der Saaten, Verschulung, Pflege, Düngung, Ausheben und Behandeln der Pflanzen, Stecklingsgewinnung, Vorbereiten der Verjüngungsfläche, Pflanzen und Säen nach verschiedenen Methoden, Anlegen von Naturverjüngungen).

V. Jahrgang:

Arbeitstechnik und Arbeitslehre:

Arbeitsgestaltung, Arbeitsunterweisung, Fertigkeiten (Planung von Arbeitsabläufen und Leitung von Arbeitseinsätzen, Erteilen von Arbeitsunterweisungen, Arbeitskontrolle und Beurteilung).

Waldbau:

Waldpflege, Fertigkeiten (Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstungsauszeigen, Ästung).

Forstschutz:

Schadensursachen, Schadensprognose, Fertigkeiten (Erkennen und Erheben von Schäden, Schädlingsbekämpfung, Kennzeichnen und Abgrenzen eines Schadgebietes, Ausbringen von Schutzmitteln), Erfolgskontrolle.

  1. 27. ERTRAGSKUNDE UND FORSTEINRICHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Waldbestände, Bäume und Baumteile messen und aus den Meßergebnissen Masse, Vorrat und Zuwächse bestimmen können. Er soll bei der Durchführung von Stammanalysen mitwirken können. Er soll die biologische Veranlagung, die Standraumansprüche, die soziale Stellung sowie biotische und abiotische Einflüsse auf Wachstum und Zuwachs bewerten können. Er soll die sich aus dem Wachstumsverlauf von Bäumen und Beständen ergebenden Auswirkungen auf Zuwachsleistung und Massebildung beurteilen können.

Der Schüler soll die für Forsteinrichtungen benötigten Planungsunterlagen zusammenstellen und die bei Außenarbeiten anfallenden Detailerhebungen sowie bei der Operatserstellung anfallende Arbeiten durchführen können. Er soll den Operatsinhalt interpretieren und beurteilen und die Planungsmaßnahmen in der Praxis vollziehen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Messung und Massenermittlung am liegenden Holz:

Maßeinheiten, Meßgeräte, Verfahren, Berechnungsmethoden, Fehlerquellen, Abmaßlisten.

IV. Jahrgang:

Massenermittlung:

Verfahren am stehenden Einzelstamm (Begriffe, Maßeinheiten, theoretische und wirkliche Form, Näherungsverfahren). Verfahren am Bestand (Stammzahlverteilung, Bestandsmittelstamm, Bestandshöhen, Bestandsformzahl, Bestandsmasse; Standraum, Schlußgrad, Bestockungsgrad, Baumartenanteile, Vollbestandsfaktor;

Bestandsschätzung, Bestandsvollkluppierung, Ertragstafel, Winkelzählprobe, Stichprobenaufnahme, Aerofotogrammetrie;

Bestandshöhenbestimmung, Hektargrundflächenbestimmung, Bestockungsgraderrechnung, Vorratsbestimmung). Auswertung (rechnerische und grafische Verfahren, Massentafeln, Kreisflächentafeln, Ertragstafeln).

Zuwachsermittlung:

Alter (Vorgänge, Bestimmung am Einzelbaum und am Bestand). Zuwachs (laufender, durchschnittlicher, prozentueller Zuwachs; Bestimmung am Einzelbaum und am Bestand).

V. Jahrgang:

Theorie der Forsteinrichtung:

Begriffe (Alter, Planungszeiträume, zeitlicher Betriebsablauf; räumliche Gliederung (regional, administrativ, waldbaulich, wirtschaftlich, nach der Nutzungsart), räumliche Waldeinteilung (Forstort, Abteilung, Unterabteilung, Teilfläche), betriebstechnische Gliederung (Aufhiebe, Schlagreihen). Zustandserfassung (Taxation, Stichprobeninventur), Planung (Planung der räumlichen Ordnung, Produktionsplanung, Nutzungsplanung, betriebstechnische Planung), Vollzugskontrolle (Zwischenrevision, Leistungsprüfung).

Vorbereitung der Forsteinrichtung:

Materialsammlung und -sichtung (Besitzstand und Veränderungen, Gedenkbuch, Nachweisungen, Stand der Einforstungen, Vermarkung und Zustand der Grenzen, Vorschläge für die Einzelplanung, Karten und Luftbilder), Waldbegehung (räumliche Orientierung, einrichtungstechnische Lagebesprechung), Arbeitsplanerstellung (Arbeitsumfang, Arbeitszeit, Vermessungsprogramm, Konzept für die Zustandserfassung, Finanzierungskonzept).

Außenarbeiten der Forsteinrichtung:

Bestandsausscheidung (mittels Luftbild, vor Ort), Standortsbeschreibung, Bestandsbeschreibung, Einzelplanung, Vermessung.

Innenarbeiten der Forsteinrichtung:

Planung der räumlichen Ordnung, Kartierung, Flächenermittlung, vorläufiger Nutzungsplan, Hauptergebnisse, Produktions- und Ertragsregelung, Operaterstellung.

  1. 28. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

29. FORSTPRODUKTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften von Holz und Holzprodukten kennen und die Qualität dieser Produkte beurteilen können. Er soll die Verfahren der Verarbeitung von Holz und der Bearbeitung von Holz und Holzprodukten zu Marktprodukten kennen.

Der Schüler soll die Organisation von Sägeanlagen und die Arbeitsgänge in Sägebetrieben kennen; er soll Kenntnisse über die Führung eines forsteigenen Sägebetriebes aufweisen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Rohstoff Holz:

Holzvorkommen, Aufbau und Besonderheiten des Baumes und des Holzes, Holzeigenschaften und Holzfehler. Forstnebenprodukte (Harz, Rinde).

Rundholzsortimente:

Meßmethoden. Ausformung von Nadel- und Laubholzsortimenten. Vermarktung.

Österreichische Holzhandelsusancen:

Geltungsbereich. Geschäftsabschluß, Preis, Aufforderung zur Abnahme oder zum Abruf, Lieferung, Bemängelung und Haftung, Zahlung, Zahlungsverzug, Insolvenz. Lohnschnitt, Stockkaufvertrag. Holztransport (Straßen-, Schienen-, Wassertransport).

Holzschutz:

Holzschutzmittel, Holzschutzverfahren.

Holzbearbeitung:

Oberflächenbearbeitung, Holzverbindungen, spanlose Formung.

Holzwerkstoffe:

Vergütetes Vollholz, Furniere, Lagenhölzer, Verbundplatten, Holzwolleplatten, Holzspanplatten, Holzfaserplatten.

Verarbeitungsprodukte:

Papier, Chemiefasern, Kunststoffe, Zucker, Treibstoffe, Holzkohle, Holzgas, Energie durch Holzverbrennung.

IV. Jahrgang:

Sägewerksanlagen:

Geschichtliche Entwicklung. Rundholzplatz (Anordnung, Aufschlußarten, Sortierung), Sägehalle (bauliche Einrichtung, maschinelle Ausstattung), Schnittholzplatz (Anordnung, Aufschlußarten, Sortier-, Stapelungs- und Entstapelungsanlagen).

Sägebetrieb:

Produktionsgrundlagen (Rundholzausnutzung, Ausbeuteberechnung, Einschnittarten, Schnittholzsortimente, elektronische Holzmessung). Arbeitsablauf und Arbeitstechnik. Instandhaltung (Reinigung, Richten, Spannen, Schärfen, Schränken, Stauchen, Härten). Nebenbetriebe (Hobel- und Trennwerk, Trocknungs- und Dämpfanlagen). Rechnungswesen (Kalkulation; Statistik).

30. RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Ordnungsfunktion des Rechtes verstehen und bejahen; er soll die allgemeinen Rechtsbegriffe kennen.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen eines forstwirtschaftlichen Betriebes kennen. Er soll in einer gegebenen persönlichen oder beruflichen Situation seine rechtlichen Interessen gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber Einzelpersonen wahrnehmen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Privatrecht:

Allgemeine Rechtsbegriffe, die Person (Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Rechtsgeschäfte). Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Gesellschaftsrecht; Wechsel- und Scheckrecht. Konsumentenschutz.

Öffentliches Recht:

Organisation der Verwaltung in den Gebietskörperschaften;

Zuständigkeit, Verfahrensregeln. Verwaltungsverfahrensgesetze;

gerichtliches Verfahren (Zivilprozeß; Zwangsvollstreckung), Insolvenzrecht; Grund- und Freiheitsrechte; Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gewerberecht. Häusliche Nebenbeschäftigung.

Land- und Forstwirtschaftsrecht:

Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht, Waffengesetz. Landwirtschaftsgesetz, Marktordnungsgesetz, Preisgesetz. Raumordnung, Baurecht. Bodenreform. Anerbenrecht, Höferecht. Grundverkehr, Landpacht, Wasserrecht, Natur-, Tier- und Umweltschutz. Privatwirtschaftsverwaltung, berufliche Selbstverwaltung.

  1. 31. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mittlere Forstbetriebe führen und den Betriebserfolg nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien beurteilen können. Er soll im Rahmen der langfristigen Plannung vollständige Jahrespläne erstellen können.

Der Schüler soll Kennzahlen einzelner Produktions- und Arbeitsbereiche sowie des gesamten Betriebes beurteilen können. Er soll die Produkte des Forstbetriebes optimal vermarkten und die üblichen Formen des Zahlungsverkehrs anwenden können.

Der Schüler soll Buchführungsabschlüsse durchführen und analysieren können. Er soll Steuererklärungen abfassen und Bescheide von Steuerbehörden interpretieren können.

Der Schüler soll bei Kalkulationen und betrieblichen Entscheidungen Gesetzmäßigkeiten der Produktion der Kostenentwicklung anwenden können. Er soll verschiedene Finanzierungsmittel und Finanzierungsformen beurteilen können.

Der Schüler soll die Verfahren der Waldbewertung kennen und Entschädigungen für ausgewählte Fälle berechnen können.

Der Schüler soll fähig und bereit sein, innerhalb des Betriebes und überbetrieblich zusammenzuarbeiten.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Betrieb und Unternehmung:

Betriebliche Aufgaben und Ziele. Eigentums- und Rechtsformen, öffentliche und private Wälder; Betriebsgrößen, Topographie, Baumartenverhältnisse, Altersklassenverteilung, Bewirtschaftungsarten, Bauernwald.

Wirtschaftliche Standortbedingungen:

Natürliche Standortverhältnisse, Absatzbedingungen, Arbeitsmarkt, Einflüsse durch Dritte.

Charakteristika der forstlichen Produktion:

Produktionszeit, Natureinflüsse, Wert- und Ertragsbestimmung, Kapitalumschlag und Kapitalverzinsung, Risiko, Flächengröße, Sozialfunktionen.

Produktionsfaktoren:

Arbeit (Personal, Entlohnung, Lohnkosten); Betriebsmittel (Grundstücke, Waldbestände, Gebäude, Transportanlagen, Maschinen, Material); Werkstoffe.

Planung:

Arten (zeitlich, fachlich, funktionell); Jahresplanung (Arbeitsprogramm, Arbeitsvolumen, Arbeitskapazität, Terminplan, Bereitstellungsplan, Haushaltsplan); grafische Plandarstellung.

Absatz:

Betriebliche Absatzbedingungen, Absatzgestaltung, Verkauf, Zahlungsverkehr.

Finanzbuchhaltung:

Gesetzliche und formale Vorschriften, Buchhaltungssystem, doppelte Buchführung (Kontenrahmen, Kontieren, Jahresabschluß, Bilanz und Inventur).

Steuern:

Umsatzsteuer.

V. Jahrgang:

Finanzbuchhaltung:

Nebenbücher (Kassabuch, Kunden- und Lieferantenkartei), Materialbuchhaltung (Eingang, Ausgang, Belege, Holzvorratsinventur, Methoden), Lohnbuchhaltung (Bruttoentlohnung, Abzüge, Verrechnung mit der Krankenkasse und dem Finanzamt, Jahresausgleich), Abschlußbuchungen (Abschreibungen, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Rücklagen), Bilanzanalyse;

Einnahmen-Ausgabenrechnung, Buchhaltung öffentlicher Betriebe;

Organisation der Buchführung (Methoden, Geräte, Hilfsmittel, externe Buchführung, Einrichtung einer Forstkanzlei).

Kostenrechnung:

Begriffe, Kostengliederung; Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Betriebsabrechnung, Leistungs- und Ergebnisrechnung; Kostenträgerrechnung (fixe und variable Kosten, Deckungsbeitragsrechnung, Plankostenrechnung, Grenzkostenrechnung).

Finanzierung und Investition:

Investitionsgründe, Investitionsarten, Investitionsrechnung; Finanzbedarf, Eigen- und Fremdfinanzierung, Kreditwesen, Leasing, Förderungsmöglichkeiten und Förderungsstellen; Betriebsstatistik.

Bewertung:

Waldboden (Verkehrswert, Ertragswert), Waldbestände (Kostenwert, Erwartungswert, Abtriebswert, Alterswertkurven, Alterswertfaktoren), Waldrentierungswert, Entschädigungsverfahren (Grundinanspruchnahme, Wildschäden, Rückeschäden, Waldbrand, Immissionen), Einheitsbewertung (Grundlagen, Feststellung, Bescheid).

Steuern:

Steuern und Abgaben vom Einheitswert, Einkommenssteuer, Abgaben und Gebühren.

Betriebsorganisation und Betriebsführung:

Organisationsformen, Organisationsmittel (Aufgabengliederung, Funktionenverteilung, Stellenbeschreibung, Stellenplan, Verkehrsweg); Entscheidungsbereiche und Entscheidungsträger; Führungsmodelle, Mitarbeiter-Vorgesetzten-Beziehung, Führungsmittel. Überbetriebliche Zusammenarbeit.

In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im V. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.

  1. 32. RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ

Siehe Anlage 1.1.

33. PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können.

Organisationsform und Inhalt:

Das Gesamtausmaß der Dauer des Pflichtpraktikums hat achtzehn Wochen zu betragen. Das Pflichtpraktikum ist in zwei Abschnitte von vierzehn und vier Wochen Dauer zu teilen.

Der erste Abschnitt soll in einem der Zielsetzung der Fachrichtung entsprechenden, vielseitig organisierten Betrieb abgeleistet werden; der zweite Abschnitt kann in einem Spezialbetrieb der Fachrichtung absolviert werden. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.

Nach jedem Praktikum ist der Schule von jedem Schüler ein selbstverfaßter Pflichtpraktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen.

B. FREIGEGENSTÄNDE

JAGDLICHES SCHIESSEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Jagdwaffen und Faustfeuerwaffen sicher führen können; er soll beim Schießen mit der Büchse die genormte Ringanzahl und mit der Flinte die genormte Trefferanzahl erreichen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Verhalten auf Schießständen:

Sicherheit. Ordnungs- und Organisationsvorschriften.

Luftgewehr:

Stehender Anschlag (feststehende und laufende Scheiben).

Kleinkalibergewehr:

Stehender, liegender und knieender Anschlag (feststehende Scheiben).

IV. Jahrgang:

Luftgewehr:

Liegender und knieender Anschlag (feststehende und laufende Scheiben).

Kleinkaliber- und Jagdgewehr:

Stehender, liegender und knieender Anschlag frei, angestrichen und aufgelegt.

Pistole und Revolver:

Stehender Anschlag (feststehende Scheiben). Simulation von Ladehemmung und Versager.

Flinte:

Stehender Anschlag; Wurftaubenschießen.

JAGDHORNBLASEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die gebräuchlichen Signale auf dem Jagdhorn blasen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Instrumentenkunde:

Aufbau des Jagdhorns.

Spiel:

Naturtöne. Atemtechnik, Intonation, Rhythmus. Einfache Jagdsignale.

II. Jahrgang:

Instrumentenkunde:

Geschichte und Verwendung des Jagdhorns.

Spiel:

Jagdsignale in einstimmigen und mehrstimmigen Sätzen.

TIERPRÄPARATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Dermoplastiken und Spirituspräparate von Tieren herstellen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Präparationsmaterial:

Objekte, Trophäen (Erkennung, Einordnung, Versorgung). Präparationsmittel.

Abbalgen:

Haarwild, Federwild.

Dermoplastik:

Herstellung bei gleich- und wechselwarmen Tieren, Farbauffrischung bei wechselwarmen Tieren. Darstellung in naturnaher Stellung und Umgebung, Fertigung von Abgüssen.

Spirituspräparate:

Wechselwarme Tiere und Tierorgane. Schalentiere, Insekten.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Art. I Abs. 2 der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt Ia).

*1) Mit Übungen.

*2) Einschließlich Sägewerkskunde und Holzhandel. *3) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur

für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

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