Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2003

Anlage 1

Anlage 1

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ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN

LEHRANSTALTEN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten haben im Sinne des § 9 unter Bedachtnahme auf § 2 des land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, der Vermittlung einer höheren allgemeinen und fachlichen Bildung zu dienen, die zur Ausübung einer gehobenen Berufstätigkeit auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet sowie zum Studium an Akademien und Universitäten befähigt.

Der Absolvent einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt soll über jene Kenntnisse und Fertigkeiten nach dem Stande der Wissenschaften und der Technik sicher verfügen, die ihn zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen Berufen, insbesondere der jeweiligen Fachrichtung, sowie auf verwandten Gebieten befähigen. Er soll auch über jene Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen, die ihn zum Studium an Akademien und Universitäten, zur selbständigen Weiterbildung und zur Menschenführung befähigen. Er soll sein Wissen und Können in gesamtheitlicher Schau anwenden können.

Der Absolvent soll die Anforderungen der Natur, der Wirtschaft und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Sinne des Schutzes und der Verbesserung der Lebensgrundlagen, der Erhaltung einer gesunden Umwelt vereinen und aufeinander abstimmen können. Er soll Zugang zu den Werten finden, die die Lebens- und Arbeitswelt der Land- und Forstwirtschaft geprägt haben und bestimmen. Er soll die Tragweite seiner Entscheidungen in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Nachwelt abschätzen können.

Er soll die durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschriften festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis seiner Fachrichtung kennen und beachten.

Der Absolvent soll an der eigenen Arbeit Freude empfinden, zur Selbstkritik fähig und bereit sein und die Arbeit anderer achten. Er soll Konflikte erkennen, analysieren und bewältigen können. Er soll zur bewußten Gestaltung seines Lebens nach selbst erarbeiteten Werten bereit sein.

Der Absolvent soll zur initiativen Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben, insbesondere zum Einsatz für die Anliegen der Menschen im ländlichen Raum, bereit sein. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen, nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.

Der Absolvent soll die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten kennen und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen. Er soll für globale Probleme der Menschheit aufgeschlossen sein.

Der Absolvent soll zur Kommunikation und Zusammenarbeit bei Problemlösungen fähig und bereit sein; er soll die Fortbildung von Mitarbeitern fördern können.

Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 5 Abs. 1 des land- und forstwirtschaftlichen Bundes-schulgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Unterrichtsorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemein bildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel dieses Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel sind unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorzunehmen:

  1. 1. Der Pflichtgegenstand "Religion" ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen.
  2. 2. Die Gesamtstundenzahl der einzelnen Pflichtgegenstände des fachtheoretischen und fach-praktischen Ausbildungsbereiches kann um bis zu einem Drittel, nicht jedoch auf weniger als zwei Wochenstunden reduziert werden.
  3. 3. Die Gesamtstundenzahl der einzelnen Pflichtgegenstände des allgemein bildenden Ausbildungsbereiches kann um bis zu 5% der Gesamtstundenzahl aller allgemein bildenden Pflichtgegenstände, nicht jedoch auf weniger als zwei Wochenstunden reduziert werden.
  4. 4. In jedem Jahrgang können bis zu drei weitere Pflichtgegenstände eingeführt werden und/oder das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht werden.
  5. 5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände pro Jahrgang hat sich innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens von 32 bis 39 Wochenstunden zu bewegen.
  6. 6. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in allen Jahrgängen der Ausbildung darf nicht überschritten werden.
  7. 7. In jedem Jahrgang kann ein Pflichtgegenstand, dessen Wochenstundenausmaß reduziert wurde, mit einem fachverwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrer mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen.

    Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können in der zweiten Hälfte eines Ausbildungs-ganges Ausbildungsschwerpunkte, die zu einer weiteren berufsbezogenen Spezialisierung führen, gesetzt werden; bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können auch jeweils verschiedene Ausbildungsschwerpunkte vorgesehen werden. Diese Ausbildungsschwerpunkte können als Ergänzung zur Lehrplanbezeichnung aufgenommen werden.

    Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Wochenstundenausmaß für bestehende Freigegenstände und unverbindliche Übungen vorgesehen werden. Der Förderunterricht kann in jedem Jahrgang für jeden Pflichtgegenstand im erforderlichen Ausmaß vorgesehenen werden.

    Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Für Pflichtgegenstände gelten die nachstehenden Richtlinien:

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll allgemeine oder fachliche Fähigkeiten erwerben, die die in den anderen Pflicht-gegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fähigkeiten unter Berücksichtigung auch regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Richtlinien für den Lehrstoff:

In der ersten Hälfte des Ausbildungsganges soll der Lehrstoff auf die Vermittlung allgemeiner Kenntnisse und Fähigkeiten oder auf eine Vertiefung parallel laufender Pflichtgegenstände ausgerichtet sein. In der zweiten Hälfte sollen die allgemein bildenden, fachtheoretischen oder fachpraktischen Themenbereiche sodann fortführend und aufbauend oder ergänzend und vertiefend zu bestehenden Pflichtgegenständen angeboten werden; im Bereich der Fachausbildung kann ein Ausbildungsschwerpunkt gesetzt werden.

II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig.

Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.

Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.

Auswahl und Gewichtung von Inhalten

Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe folgende Kriterien im Vordergrund stehen:

Darbietung von Inhalten

In der beruflichen und außerberuflichen Realität muß der Absolvent mit Inhalten sprachlich, bildlich und handelnd umgehen können. Es ist daher wichtig, bereits im Unterricht diese drei Ebenen des Zuganges zu Inhalten nebeneinander zu verwirklichen.

Rücksichtnahme auf die Eigenart der Schüler und Förderung ihrer Selbsttätigkeit, ferner Anschaulichkeit sowie Lebens-, Heimat- und Berufsnähe erhöhen die Motivation der Schüler und damit den Unterrichtsertrag.

Bearbeitung von Inhalten

Das allgemeine Bildungsziel erfordert, daß die Schüler den in der beruflichen und außerberuflichen Praxis verlangten Situationen möglichst nahekommen (zB Abgabe von Stellungnahmen oder Gutachten zu fachlichen Sachverhalten, Leitung von Fachdiskussionen, allgemeinverständliche Darstellung fachlicher Sachverhalte, Ausführung von Planungsaufgaben, Demonstrationen und Erläuterung praktischer Fertigkeiten, Formulierung fachlicher Anweisungen, Leitung von Arbeitsgruppen). Da der Unterricht auf die Anwendung von Wissen und Können vorbereiten soll, erscheint es wichtig, daß der Schüler im Unterricht über die Entgegennahme und Wiedergabe von Informationen hinaus in erster Linie Aufgaben bearbeitet bzw. einfache und konkrete Probleme selbständig bewältigt. Große Bedeutung kommt dabei der eigenständigen Formulierung der Probleme, dem Wissen um die Folgen von Entscheidungen und der Übernahme von Verantwortung durch den Schüler zu.

Damit der Schüler seine Kenntnisse in verschiedenen Zusammenhängen anwenden kann, ist eine an Problemen der Praxis orientierte, Zusammenhänge (auch mit anderen Unterrichtsgegenständen) ausleuchtende, schüler- und altersadäquate Aufbereitung des Lehrstoffes erforderlich, die sich geeigneter, erforderlichenfalls vom Lehrer selbst angefertigter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen bedient. Dem praxisbezogenen Bildungsziel entsprechend, kommt dem Einüben von Problemlösungs- und Entscheidungstechniken sowie der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel größte Bedeutung zu.

Bei der Bearbeitung von Aufgaben spielen nicht nur die sachlichen Ziele, sondern immer auch die menschlichen und kulturellen Werte und Bedürfnisse der Betroffenen eine wichtige Rolle, weil sie der Rahmen sind, in dem Problemlösungen erst vertretbar und wirksam sein können.

Da in der Praxis anspruchsvollere Aufgaben fast durchwegs Zusammenarbeit fordern, kommt der Gruppenarbeit im Unterricht hohe Bedeutung zu.

Alle Maßnahmen, die berufliche Praxis und schulische Arbeit näher zusammenbringen (Nutzung von Erfahrungen, die beim Ferialpraktikum und an den Lehreinrichtungen der Schule erworben werden, Lehrausgänge und Exkursionen, Vorträge auch von schulfremden Fachleuten) fördern das Interesse des Schülers am Wissenserwerb und die Verwertbarkeit des erworbenen Wissens.

Unterrichtsorganisation

Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch verschiedene Lehrer unterrichtet werden, ohne daß mehrere Lehrer gleichzeitig unterrichten.

Zur Konzentration des Unterrichtes können einzelne einander ergänzende Unterrichtsgegenstände in Form eines zusammenfassenden Unterrichtes dargeboten werden. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde vierzig Unterrichtsstunden entspricht.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991

  1. c) altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7 a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. d) israelitischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

In den Höheren Lehranstalten erhält der Religionsunterricht ein zum Teil wissenschaftliches Gepräge.

Eingehende Aufmerksamkeit ist auf dieser Stufe dem Nachweis von der weltgeschichtlichen Bedeutung der jüdischen Religion und ihrem segensvollen Einfluß auf die Kultur der Menschheit zu widmen.

Der jüdische Religionsunterricht hat die Aufgabe, das Religionsgefühl bei den Schülern zu wecken und zu pflegen und ihnen ein ihrem Bildungsgrad entsprechendes religiöses Wissen zu vermitteln. Dadurch sollen die Schüler für eine den Forderungen der Religion gemäße Lebensführung und für die Bildung einer religiössittlichen Weltanschauung gewonnen werden. Diese soll sie befähigen, an allen religiösen Fragen ihrer Religionsgemeinschaft verständnisvollen und lebendigen Anteil zu nehmen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Biblische Geschichte von der Weltschöpfung bis König Salomo.

Übersetzungen aus der Bibel:

Die Psalmen 1, 15, 23, 121, 128, 113, 114 und 115. Das Gebetbuch (Wochentage).

II. Jahrgang:

Geschichte von der Zweiteilung des Reiches bis zur Zerstörung des 2. Tempels. Der Sabbat. Die drei Wallfahrtsfeste.

Übersetzungen aus der Bibel:

Die Psalmen 124, 130 und 117. Das Meereslied. Exodus 15. Gebetbuch für Sabbat.

III. Jahrgang:

Geschichte:

Die Zeit der Gaonim. Die Karaiten. Das Christentum. Der Islam. Juda Halevi und Maimonides. - Esra bis zur Zerstörung des 2. Tempels.

Übersetzung ausgewählter Kapitel aus den prophetischen Büchern: Amos, Micha und Hoschea. Die Hohen Feste Rosch Haschanah und Jom Kippur. Gebetbuch für die drei Wallfahrtsfeste.

IV. Jahrgang:

Geschichte:

Raschi, Joseph Karo, Sabbatai Zewi, Chassidismus, Baal Schem. Emanzipationsbewegung. M. Mendelson, Herzl. Übersicht über die Bücher der Bibel (Thora und die früheren Propheten). Erörterung der Zehn Gebote und Leviticus 19. Die nachbiblischen Feiertage Chanukkah, Purim und die Fasttage. Gebetbuch für Neujahrsfest und Versöhnungstag.

V. Jahrgang:

Geschichte:

Cremieux, Paul Ehrlich, Einstein und Freud. Jüdische Nobelpreisträger. Jüdische Weltinstitutionen. Jüdische Institutionen in Österreich bis 1938. Die Entstehung des Staates Israel (29. November 1947 und 14. Mai 1948). Chaim Weizmann, Ben Gurion. Gebetsordnung für die Festtage, Freuden- und Trauerfeste. - Besondere Aufgaben der jüdischen Frau im Haushalt (Ritualvorschriften).

In allen Jahrgängen wird nach Vorkenntnissen der Schüler die neuhebräische Sprache und die Geographie Israels unterrichtet.

Didaktische Grundsätze:

Das Lehrziel wird erreicht durch Vorträge des Religionslehrers, durch Anschauungsunterricht (Bilder, Diapositive und Schallplatten), durch zeitweisen Besuch der Gottesdienste insbesondere an den Feiertagen, Besuch des jüdischen Museums und anderer Museen.

Die Schüler werden durch Befragung und durch schriftliche Aufsätze geprüft.

  1. e) islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986

  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988

  1. h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988

  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991

  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992

IV. Bildungs- und Lehraufgabe der gemeinsamen

Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die

einzelnen Schulstufen

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verkehrssprache schriftlich und mündlich beherrschen, sich schriftlich und in fließender freier Rede unmißverständlich ausdrücken können und die Hochsprache in Wort und Schrift verstehen.

Der Schüler soll fähig sein, Gedanken und Gefühle auszudrücken, Sachverhalte darzustellen und Überzeugungen im privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Leben wirksam und verantwortungsbewußt zu vertreten. Er soll sein Leben rationell einteilen können.

Der Schüler soll Verständnis für Aufbau und Funktionen der Sprache haben. Der Schüler soll Probleme der Kommunikation untersuchen können.

Der Schüler soll Freude an Lektüre finden und Literatur zur eigenen Lebensgestaltung selbständig erschließen und verwerten können.

Der Schüler soll auf Grund von Gesichtspunkten der Literaturwissenschaft und auf Grund persönlicher Lebenserfahrungen Urteile über literarische Werke bilden und begründen können.

Der Schüler soll Urteilsfähigkeit im Umgang mit den Massenmedien besitzen. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein. Er soll dabei nach Objektivität streben und anderen Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Sprachliche Gestaltung:

Einfache Texte; Referate zu selbstgewählten Themen, Argumentation und Stellungnahme in einfachen Diskussionen. Wortschatz, Wortverwendung, Wortbedeutung. Erzählung, Schilderung. Sachbericht, Kurzfassung, Inhaltsangabe, Sachbeschreibung, Vorgangsbeschreibung.

Sprachbetrachtung:

Rechtschreibung von Vokalen und Konsonanten, Groß- und Kleinschreibung, Fremdwörter, Zeichensetzung; Wortarten, Wortbildung; Satzglieder, Satzarten, einfache Satzkonstruktionen; Dichtersprache, Berufssprache, Erlebnissprache, Sachsprache, Werbesprache, Hochsprache, Umgangssprache, Dialekt und Mundart.

Literaturbetrachtung:

Poetische Literatur (Lyrik, Epik, Dramatik), Trivialliteratur; Literarische Zweckformen (Biographisches, Briefe, Reportage), Fachliteratur; Interpretationsgesichtspunkte (Absicht, Darstellungsweise, Wirkung, Realitätsbezug); Interpretation poetischer und nichtpoetischer Texte.

Medienerziehung:

Massenmedien (Arten, Funktionen).

Arbeitstechniken:

Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein gegebenes Kriterium. Lerntechnik.

II. Jahrgang:

Sprachliche Gestaltung:

Texte aus der deutschsprachigen Dichtung bis einschließlich Sturm und Drang sowie von zeitgenössischen Texten; längere Referate zu vorgegebenen Themen, Gesprächsformen, Verhalten im Gespräch, Grundregeln der Diskussionsführung, Teilnahme an verschiedenen Formen der Diskussion. Stilübungen anhand einfacher Sätze. Erörterung. Schriftverkehr (Brief, Lebenslauf, Gesuch, Protokoll).

Sprachbetrachtung:

Rechtschreibung anhand schwieriger Texte; Bestimmungselemente der Wortarten, Wortentstehung; Analyse schwieriger Satzkonstruktionen;

Sprachlogik (Ober- und Unterbegriffe, Definition; einfache Schlußfolgerungen, Argument und Beispiel). Entstehung der Sprache;

Sprachstämme; Entwicklung der deutschen Sprache.

Literaturbetrachtung:

Deutschsprachige Dichtung und Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung von den Anfängen bis einschließlich Sturm und Drang; Interpretationspraxis.

Medienerziehung:

Werbung (Methoden, Wirkung).

Arbeitstechniken:

Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken. Arbeitsplanung.

III. Jahrgang:

Sprachliche Gestaltung:

Texte aus der deutschsprachigen Dichtung von der Klassik bis einschließlich Romantik sowie von zeitgenössischen Texten; Fachreferate und Reden zu freigewählten und vorgegebenen Themen, Diskussionen zu zeitbezogenen Themen, Diskussionsleitung. Stilübungen anhand inhaltlich und formal schwieriger Texte. Problemarbeit, Facharbeit, Textauszug.

Literaturbetrachtung:

Deutschsprachige Dichtung und Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung von der Klassik bis einschließlich Romantik; Interpretationspraxis, auch von motivisch und thematisch verwandten Texten.

Medienerziehung:

Nachrichten (Auswahl, Veränderung, Absicht, Wirkung).

Arbeitstechniken:

Arbeitsteilige Verfahren zur Informationsbeschaffung und -auswertung. Grundsätze der Gruppenarbeit.

IV. Jahrgang:

Sprachliche Gestaltung:

Texte deutschsprachiger und fremdsprachiger Dichtung der Moderne bis zum Symbolismus; Fachreferate und Reden mit unterschiedlichen Adressaten, Interview und Statement, Diskussion und Diskussionsleitung. Stilmittel, Stilfiguren. Interpretationsarbeit, Texterörterung.

Literaturbetrachtung:

Deutschsprachige Dichtung der Moderne bis etwa zum Symbolismus (geistesgeschichtliche Hintergründe, Merkmale, Vertreter); Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung dieses Zeitraumes; Interpretationspraxis.

Medienerziehung:

Bildung und Unterhaltung (Formen, Auswahlkriterien).

Arbeitstechniken:

Diskussionsleitung. Nonverbale Ausdrucksformen (Arten, Beziehung zur verbalen Ausdrucksform).

V. Jahrgang:

Sprachliche Gestaltung:

Texte aus der jüngsten deutschsprachigen und fremdsprachigen Dichtung; Stegreifreferate, freie Rede, Diskussion und Diskussionsleitung. Kommentar, Leserbrief.

Literaturbetrachtung:

Deutschsprachige Dichtung ab dem Symbolismus (geistesgeschichtliche Hintergründe, Merkmale, Vertreter), Höhepunkte fremdsprachiger Dichtung dieses Zeitraumes; Interpretationspraxis.

Medienerziehung:

Analyse und Interpretation von Medieninhalten. Medienauswahl durch den Konsumenten.

Arbeitstechniken:

Verhandlungstechnik. Planung der Weiterbildung.

Im I. und II. Jahrgang je 4 Schularbeiten, im III. und IV. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten, im V. Jahrgang 3 bis zu dreistündige Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich im Rahmen außerberuflicher Rollen sowie beruflicher Rollen des Fachgebietes mit englischsprechenden Personen mündlich und schriftlich verständigen und mit ihnen zusammenarbeiten können, wobei die Geschwindigkeit sowie die lexikalische, grammatische und phonetische Richtigkeit und Genauigkeit eine störungsfreie Kommunikation gewährleisten sollen.

Der Schüler soll berufliche und außerberufliche Rollen verantwortungsbewußt und selbständig gestalten können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Rolle des Gastes und Touristen:

Reiseplanung, Reisevorbereitung, Durchführung der Reise, Unterbringung am Reiseziel.

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Lage und Bedeutung des Gastortes, Verkehrsverbindungen zum Gastort und im Gastort. Aufenthaltsbuchung. Begrüßung von Gästen.

Rolle des Studierenden:

Österreichisches Bildungssystem (eigene Schullaufbahn, getroffene und noch zu treffende Entscheidungen; Unterrichtsgegenstände). Eigene Begabungen, Interessen, Schwierigkeiten.

Berufliche Rollen:

Typische Produkte, Produktionsformen, Arbeitsgänge, Maschinen und Geräte des Fachgebietes.

II. Jahrgang:

Rolle des Gastes und Touristen:

Aktivitäten am Urlaubsort. Sonderwünsche, Beschwerden und Kritik.

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Wie Rolle des Gastes und Touristen; ferner Sehenswürdigkeiten (Landschaft, Kultur) und Einrichtungen (Kultur, Sport und Hobby, Geselligkeit, Kur, Behörden) des Urlaubsortes.

Rolle des Studierenden:

Wechselwirkungen zwischen Schüler, Lehrer und Klassengemeinschaft. Schule und Freizeit.

Berufliche Rollen:

Betriebe des Fachgebietes im In- und Ausland, klimatische und geographische Produktionsbedingungen des Fachgebietes.

III. Jahrgang:

Rolle des Gastes und Touristen:

Durch Urlaubs- und Freizeitaktivitäten bedingte Wechselwirkungen zwischen Individuum, Gesellschaft und Natur. Wirtschaftliche Aspekte des Fremdenverkehrs.

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Österreichische Geschichte (bedeutende Persönlichkeiten und Ereignisse). Weltpolitik und Weltwirtschaft (Folgen für Österreich, österreichischer Beitrag).

Rolle des Brieffreundes:

Angaben zur Person, Familie, Interessen. Einladung.

Rolle des Geschäftspartners:

Einfacher Geschäftsfall (Offert, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferung, Empfangsbestätigung, Zahlung). Bewerbungsschreiben.

Rolle des Mitarbeiters in einem Betrieb des Fachgebietes:

Schäden und Gefahren, Schutz- und Pflegemaßnahmen.

IV. Jahrgang:

Berufliche Rollen:

Technische Aspekte des Fachgebietes; Umweltschutz.

V. Jahrgang:

Berufliche Rollen:

Wirtschaftliche, rechtliche und politsche Aspekte des Fachgebietes. Neuerungen im Fachgebiet.

Im I. und II. Jahrgang je 3 Schularbeiten, im III., IV. und V. Jahrgang je 3 bis zu zweistündige Schularbeiten.

GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll historisches und sozialkundliches Wissen für selbständiges und verantwortungsbewußtes Handeln nutzen können.

Der Schüler soll das wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen der bedeutenden Kulturkreise in Vergangenheit und Gegenwart aus der historischen Situation kritisch beurteilen können.

Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen der Entwicklung in der Land- und Forstwirtschaft und allgemeinen Produktions- und Sozialstrukturen verstehen. Er soll wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse auf ihre Bedingungen untersuchen können.

Der Schüler soll die für eine Entscheidungsfindung notwendigen historischen Fakten aufsuchen und verwerten können. Er soll Situationen unter Heranziehung historischer Modelle interpretieren können. Er soll Vereinbarungen und Normen als Voraussetzung für friedliche Konfliktlösungen im Spannungsfeld der Interessen kennen.

Der Schüler soll wesentliche formelle und informelle Bedingungen der politischen Willensbildung in Österreich kennen und seine eigenen Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf die ihm zukommenden Rechte und Pflichten als Staatsbürger wahrnehmen können.

Der Schüler soll seine Umwelt kultur- und geschichtsbewußt erleben. Er soll die demokratische Staatsordnung bejahen und bereit sein, Spannungen im Geiste der Toleranz zu bewältigen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Urgeschichte:

Aneignende und produzierende Wirtschaftsweise. Kunst. Naturreligion und Jenseitsglaube. Entwicklung des Menschen.

Orientalische Hochkulturen:

Urproduktion. Staatshandel. Hierarchische Gliederung. Hochkulturen. Kunst. Wissenschaft und Technik. Religion. Arbeitsteilung.

Griechenland:

Wirtschaft. Soziale Schichtung. Kretisch-mykenische Kultur, Polis, Perserkriege, Hellenismus. Staatliche Organisationsformen. Kunst. Philosophie und Naturwissenschaft. Religion. Reflektierender Mensch, Formen der politischen Berechtigung.

Rom:

Kleinbäuerliche Landwirtschaft und Latifundienwesen. Infrastruktur. Soziale Schichtung. Etrusker, Königszeit, Republik, Kaiserzeit. Staatliche Organisationsformen. Kunst. Rechtswesen und Technik. Religion und Philosophie. Primat des Staates, Großraum.

Frühmittelalter:

Naturalwirtschaft. Feudale Differenzierung. „Völkerwanderung", Frankenreich, Byzanz, Islamische Reiche. Lehenswesen und Grundherrschaft. Romanik. Christianisierung. Auflösung und Neuordnung.

Hochmittelalter:

Rodungswirtschaft, Dreifelderwirtschaft. Handel. Ständische Gliederung. Ottonisches Kaisertum, Investiturstreit, Staufisches Imperium, Landeshoheit. Individualrechte. Romanik und Gotik. Kirchliche Reformbewegungen. Reichsidee.

Spätmittelalter:

Gewerbe. Handel. Soziale Schichtung. Habsburgische Hausmacht, europäische Staatenwelt, Osmanisches Reich. Landeshoheit und Stände, Ansätze demokratischer Entwicklungen. Hoch- und Spätgotik. Scholastik, Mystik. Auflösung der christlichen Glaubenseinheit.

IV. Jahrgang:

Frühe Neuzeit:

Intensivierte Landwirtschaft. Frühkapitalistische Produktionsweisen. Handel. Ständische Strukturen, Bäuerliche Widerstandsbewegungen. Eroberung und Aufteilung der Welt, Reformation und Dreißigjähriger Krieg, Ausbreitung des Islam. Renaissance. Humanismus, Erfindungen und Entdeckungen. Luther, reformatorische Sondergruppen, katholische Reform. Erschließung der Erde. Vom Personalstaat zum Institutionenstaat.

Zeitalter des Absolutismus:

Produktion neuer Grundnahrungsmittel. Manufaktur- und Verlagswesen. Flächenstaatliche Wirtschaftssysteme. Soziale Schichtung. Großmachtbildungen. Absolutismus, Merkantilismus. Barock. Angewandte Naturwissenschaften, Bildungswesen. Volksfrömmigkeit. Zentralismus.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Erste industrielle Revolution. Kampf der Bürger um politische Berechtigung, Konkurrenzkampf England - Frankreich, Gründung der USA, Französische Revolution. Aufgeklärter Absolutismus, Physiokratismus. Sturm und Drang, Klassik, Romantik, Biedermeier. Erfindungen. Aufklärung. Revolution, Verfassung, Grund- und Freiheitsrechte.

Zeitalter des Liberalismus, Imperialismus und Nationalismus:

Selbständige bäuerliche Wirtschaft. Industrielle Massenfertigung. Kapitalwirtschaft. Soziale Schichtung, Entstehung von politischen Parteien und Interessenvertretungen. Nationale Einigungen, imperialistische Weltpolitik, 1. Weltkrieg. Staatliche Organisationsformen. Kunstrichtungen. Technisierung. Philosophische und ideologische Strömungen (Liberalismus, Marxismus, christliche Soziallehre). Pluralismus.

Zeitalter der autoritären Systeme:

Weltwirtschaftskrise. Gesellschaftlicher Umbruch. Pariser Friedensordnung, europäische und außereuropäische Staatenwelt, Österreich in der Zwischenkriegszeit, Nationalsozialismus, 2. Weltkrieg. Formen der Kunst. Forschung. Ideologische Bewegungen (Politischer Katholizismus, Faschismus, Kommunismus). Massenbewegungen.

V. Jahrgang:

Gegenwart:

Überproduktion. Unternehmenskonzentrationen. Internationale Wirtschaftsorganisationen, Rezession. Kernfamilie, Interessenvertretungen. Wiederaufbau, Blockbildung, Entwicklungsländer. Westliche Demokratien, östliche Zentralverwaltungsstaaten, Militärdiktaturen. Intentionen und Gestaltungsformen der Gegenwartskunst. Weltraumforschung, Ökologie, Sozialwissenschaften. Pluralistische Gesellschaft. Zweite Industrielle Revolution. Parteien, Entstehung und Entwicklung des Genossenschaftswesens, Sozialpartnerschaft. Brennpunkte der Weltpolitik.

Staatskunde und Recht:

Der Staat (Staatsbegriff, Staatselemente, Aufgaben). Staats- und Regierungsformen; österreichisches Verfassungsrecht (Grundsätze der Bundesverfassung, Gesetzgebung und Vollziehung von Bund und Ländern; Gemeinde; Kontrolleinrichtungen). Genossenschaftswesen. Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungsvergleich; Österreichs Stellung in der internationalen Politik (immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung); internationale Organisationen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll typische naturräumliche Strukturen und Prozesse mit ihren Einflüssen auf den Menschen verstehen.

Er soll Maßnahmen und Folgen der Nutzung und Umgestaltung des Raumes beurteilen können und die Entstehungsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten von insbesondere landwirtschaftlich genutzten Kulturräumen bestimmen können.

Er soll aktuelle wirtschaftliche, soziale und politische Ereignisse und Probleme analysieren und ihre Auswirkungen abschätzen können.

Er soll insbesondere die im eigenen Lebensraum auftretenden Interessenkonflikte durchschauen und ökologische, raumplanerische und wirtschaftspolitische Maßnahmen beurteilen können.

Er soll bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuarbeiten.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Landschafts- und Humanökologie:

Formung der Erdoberfläche, Klima und Vegetation (Klimazonen, Ökosysteme und Naturhaushalte); Landnutzung (Formen, Produkte, Entwicklungsstufen), Veränderung von Ökosystemen.

Österreich:

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, sozioökonomische Gliederung, Städte und Stadt-Umland-Beziehungen, zentrale Orte, Zentral- und Peripherräume; Wirtschaftsräume. Landwirtschaft (Produktionsgebiete, Strukturwandel, Bergbauern); Bergbau; sekundärer und tertiärer Wirtschaftsbereich (Standorte, Standortfaktoren, Energieversorgung, verstaatlichte Betriebe, Nahversorgung, Fremdenverkehr, Verkehrswege). Natur- und Landschaftsschutz.

II. Jahrgang:

Entwicklungsländer:

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, Analphabetismus, Unterernährung, Landflucht und Städtewachstum, Elendsviertel; Einkommens- und Besitzverteilung, Unterbeschäftigung und Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Monostrukturen, Rohstoffexporte, finanzielle und technische Abhängigkeit; politische Systeme, Einflußsphären der Großmächte, Rohstoffkartelle, Rassenkonflikte. Entwicklungshilfe (Formen, Projekte, Probleme).

Industrieländer:

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung, Urbanisierung, Ballungsräume, Stadterneuerung; ländlicher Raum in der Industriegesellschaft (Strukturwandel, Funktionen). Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft und Mischformen; Produktionsfaktoren und Betriebsstandorte, multinationale Konzerne, internationale Arbeitsteilung, Zentral- und Peripherräume. Politische Systeme der Großmächte, Integrationsbestrebungen, wirtschaftliche Zusammenschlüsse, politisch-militärische Bündnisse; Autonomiebestrebungen.

Globale Entwicklungstendenzen:

Wachstumsgrenzen und Alternativkonzepte (Bevölkerungswachstum, Tragfähigkeit, Nahrungsspielraum, Rohstoff- und Energieverknappung, Produktion und Konsum, Wachstumsideologie, Umweltbelastung); internationale Zusammenarbeit.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und die Organisation elektronischer Datenverarbeitungsanlagen kennen und die Zweckmäßigkeit des Einsatzes solcher Anlagen für gegebene Probleme beurteilen können.

Der Schüler soll Aufgaben in Teilaufgaben zerlegen können. Er soll einfache mathematische, technische, wirtschaftliche und administrative Aufgaben für die Lösung mittels elektronischer Datenverarbeitung aufbereiten können. Er soll Programmablaufpläne lesen und konzipieren können. Er soll Programme in einer problemorientierten Programmiersprache schreiben können.

Der Schüler soll zu den Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung auf die Organisation eines Betriebes, auf die Menschenführung im Betrieb und auf die Gesellschaft begründet Stellung nehmen können.

Der Schüler soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können.

Der Schüler soll einfache Aufgaben der Berufspraxis von der Problemanalyse bis zur Interpretation der Ergebnisse mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung in Einzel- und Gruppenarbeit lösen können.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation. Software (Arten, Aufgaben).

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmablauf. Programmauflistung, -korrektur, -abspeicherung, -aufruf.

Programmierung:

Unverzweigte Programme; Programmverzweigungen und Schleifen, Unterprogramme, Zugriff auf Dateien.

Auswirkungen:

Betriebswirtschaft (Rationalisierung, zunehmende Bedeutung der Organisation; Einsatzmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft), Volkswirtschaft (Strukturwandlung in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt), Sozialpolitik (Beschäftigungspolitik, Arbeitszeit, neue Arbeitsformen und -belastungen). Datenschutz (Persönlichkeitsschutz, Schutz geistigen Eigentums).

Abwicklung von Projekten aus technischen und wirtschaftlichen Fachgebieten:

Problemanalyse, Modell, Algorithmus, Schreibtischtest, Programmablaufplan; Programmcodierung, Probelauf, Fehlersuche; Interpretation, Dokumentation.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in Situationen des privaten und beruflichen Alltags die zugrunde liegenden physikalischen Prinzipien und ihre Grenzen erkennen und formulieren können.

Er soll über grundlegende physikalische Begriffe und Gesetzmäßigkeiten verfügen und den Erfordernissen der Fachrichtung entsprechend anwenden können.

Der Schüler soll Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzmäßigkeiten und technischen Entwicklungen, vor allem in land- und forstwirtschaftlichen Bereichen, kennen und dieses Wissen verantwortungsbewußt anwenden.

Er soll bereit sein, sein naturwissenschaftliches Wissen den Erfordernissen entsprechend zu erweitern und zu festigen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Internationales Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.

Mechanik:

Mechanik fester Körper (Kinematik, Wechselwirkung, Erhaltungsgrößen, Gravitation);

Mechanik der Flüssigkeiten und Gase (Druck, Auftrieb, Strömung).

Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Ausbreitung (Longitudinalwellen, Transversalwellen unter Berücksichtigung von Akustik und Optik).

Wärmelehre:

Temperatur, Ausdehnung, Wärmeenergie; Molekularbewegung, Gasgesetze, Aggregatzustände.

II. Jahrgang:

Wärmelehre:

Wärmenutzung (Heizwert, Wärmekraft- und Kältemaschinen, Abwärme); Wärmetransport (Wärmeströmung, Wärmeleitung, Wärmestrahlung).

Elektrizitätslehre:

Elektrostatik (elektrische Ladung, elektrostatisches Feld); Elektrodynamik (Bewegung von Ladungen in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen, stationäres und zeitlich veränderliches elektromagnetisches Feld, Materie im Magnetfeld, elektromagnetische Schwingungen und Wellen, Wellenoptik).

Weltbild:

Relativitätstheorie, Atom- und Kernphysik (Quantenmechanik, Elementarteilchen; Radioaktivität, Kernenergie, Strahlenschutz).

MASCHINSCHREIBEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Texte der Berufspraxis und des persönlichen Bereiches nach Diktat im Zehn-Finger-Tastsystem wortgetreu, formgerecht nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080) sauber und mit mindestens 100 Anschlägen in der Minute auf der Maschine schreiben können. Er soll derartige Texte wortgetreu, formgerecht und sauber aus Langschrift in Maschinschrift übertragen können.

Lehrstoff:

I. oder II. Jahrgang:

Zehn-Finger-Tastschreiben:

Buchstaben, Ziffern, Zeichen. Anwendung nach den Richtlinien für Maschinschreiben (ÖNORM A 1080). Abschrift und Schreiben nach Diktat und allgemeinen Angaben; Tabellieren.

Die Schreibmaschine:

Bedienung aller Einrichtungen. Farbbandwechsel, Typen- und Maschinenreinigung.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe BGBl. Nr. 37/1989.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Erscheinungen, Gesetzmäßigkeiten und Störungen in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft analysieren und bewerten können. Er soll die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung erläutern können.

Der Schüler soll wirtschaftspolitische Entscheidungen interpretieren und bewerten können. Er soll sich der volkswirtschaftlichen Bedeutung einer intakten Umwelt und eines verantwortungsbewußten Umganges mit Rohstoffen bewußt sein. Er soll die wirtschaftliche Selbsthilfe bejahen und nutzen können.

Lehrstoff:

III., IV. oder V. Jahrgang:

Begriffe:

Bedürfnis, Bedarf; Güter. Wirtschaft, Wirtschaften, Makro- und Mikroökonomik, ökonomisches Prinzip. Volkswirtschaft, Volkswirtschaftstheorie, Volkswirtschaftspolitik.

Wirtschaftskreislauf:

Gütererzeugung, Güterumlauf, Güterverteilung, Güterverbrauch.

Markt und Preis:

Marktbegriff, Marktformen, Preis (Funktionen, Interdependenz, Preisniveau, Preisschere, Arten der Preisbildung, Preis- und Einkommenselastizität).

Konjunktur:

Wirtschaftsdynamik, Konjunkturphasen, Konjunkturtheorien.

Volkswirtschaftstheorie:

Merkantilismus, Physiokratie, Wirtschaftsliberalismus, Sozialismus, christliche Soziallehre, Grenznutzenschule, Lehrmeinungen der Gegenwart. Wirtschaftsordnungsmodelle (Marktwirtschaft, Planwirtschaft, Mischformen).

Nationale Wirtschaftspolitik:

Ziele (Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Leistungsbilanz, Geldwert, Einkommens- und Güterverteilung; Umweltschutz, umfassende Landesverteidigung). Träger (Gebietskörperschaften, Interessenvertretungen). Instrumentarium (Konjunktur-, Währungs-, Budget-, Finanz-, Geld-, Kredit-, Agrar-, Gewerbe-, Handels-, Industrie-, Verkehrs-, Struktur-, Sozial- und Bevölkerungspolitik).

Internationale Wirtschaftspolitik:

Ziele, Wirtschaftsabkommen. Weltwährungssystem und Zahlungsverkehr, Wirtschaftsorganisationen. Güterverteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, Entwicklungshilfe.

Österreichische Volkswirtschaft:

Wirtschaftssparten, Betriebs- und Beschäftigungsstruktur, Spartenentwicklung. Landwirtschaftliche Genossenschaften (Organisationsstruktur, Aufgaben, Stellung in der Volkswirtschaft und in der Gesellschaft). Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Internationale Verflechtung.

B. FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich in verschiedenen Rollen des privaten und beruflichen Alltags in der Fremdsprache mündlich verständigen, einen einfachen privaten Briefwechsel führen und häufige Aufschriften verstehen können.

Der Schüler soll zum selbständigen Erwerb weiterer Fertigkeiten in der Fremdsprache bereit sein.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Rolle des Gastes und Touristen:

Reiseplanung, Reisevorbereitung, Durchführung der Reise, Unterbringung am Zielort.

Rolle des Brieffreundes:

Angaben zur Person, Familie. Einladung.

IV. Jahrgang:

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Lage und Bedeutung des Gastortes, Verkehrsverbindungen zum Gastort und im Gastort. Aufenthaltsbuchung. Begrüßung von Gästen.

Rolle des Brieffreundes:

Ausbildung, Interessen.

V. Jahrgang:

Rolle des Gastgebers und Fremdenführers:

Österreichische Geschichte (bedeutende Persönlichkeiten und Ereignisse). Weltpolitik und Weltwirtschaft (Folgen für Österreich, österreichischer Beitrag).

Berufliche Rollen:

Betriebe und Produkte des Fachgebietes, wirtschaftliche Situation.

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll ein Diktat mit mindestens 80 Silben in der Minute aufnehmen, sicher lesen und wortgetreu wiedergeben können. Er soll sich der Kurzschrift als Organisationsmittel (Notizschrift) bedienen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Deutsche Kurzschrift nach der Wiener Urkunde:

Aufnahme mit 20 bis 100 Silben pro Minute, Lesen eigener Niederschriften und kurzschriftlicher Vorlagen, mündliche und/oder schriftliche Wiedergabe.

Normen und Usancen:

Formatnormung, äußere Form und formale Gliederung von Schriftstücken.

VOLKSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen der Kultur kennen und daraus resultierende kulturelle Prozesse verstehen; er soll die wechselnde gesellschaftliche und politische Bedeutung der Volkskunde verstehen.

Der Schüler soll kulturelle Phänomene seiner Lebenswelt historisch und in ihrer gegenwärtigen Bedeutung beurteilen können; er soll bereit und in der Lage sein, an der Lösung kultureller Probleme und an der Bewältigung kultureller Aufgaben mitzuwirken.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Stellenwert und Methoden der Volkskunde:

Aufgaben und Ziele. Kultur; Stamm, Volk, Nation, Staat; Individuum, Gruppe, Gemeinschaft; Tradition und Kontinuität; Kommunikation und Verhalten; Wandel und Fortschritt.

Geschichte der Volkskunde (frühe Ansätze, Aufklärung und Statistik, Romantik und Volkstumsidee; Wege zur Volkskunde als Wissenschaft; Nationalismus und Heimatidee; Volkskunde in der Gegenwart). Methoden und Arbeitsweisen (raumbezogene Methoden, historische Methoden, Methoden der empirischen Sozial- und Kulturforschung; typologische, vergleichende und funktionalistische Arbeitsweisen).

Grundbedürfnisse:

Flur- und Siedlungsformen; Haus und Wohnung (Bau-, Wohn-, Funktionsstrukturen). Entwicklung der Wirtschaftszweige. Nahrung (Produkte, Verarbeitung, Zubereitung; Eßkultur); Kleidung und Schmuck (Materialien, Formen, Funktionen).

Sitte und Brauch:

Elemente, Anlaß, Erscheinungsformen, Ablauf, Funktionen.

Glaubens- und Wissensbereiche:

Volksglaube (Bedürfnisse und Einstellungen, Ausdrucksformen, Inhalte). Volksmedizin (Körperpflege, Krankheitsbehandlung, Heilmittel). Volkswissen (Beobachtung, Erfahrung; Anwendungen). Recht (Rechtsempfinden und soziale Kontrolle, Gesetz und Gewohnheitsrecht, Zeichen und Symbole, Sanktionen).

Sprache:

Erscheinungsformen der Sprache. Benennung und Namensdeutung.

Kunst und Spiel:

Literatur (Stoff und Motive, Formen, Behelfe, Anlässe, Funktionen). Musik (Lied-, Musizier- und Tanzgut, Formen, Behelfe, Anlässe, Funktionen). Bildende Kunst (Materialien, Bearbeitung, Motive und Symbole, Funktionen). Spiel und Sport (Arten, Geräte, Anlässe, Funktionen).

Volkskundliche Praxis:

Gruppenleben und Gemeinschaftspflege, Heimat und Identität, Tourismus und Folklorismus, Kultur- und Bildungsarbeit.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll betriebliche Organisationsformen und Entscheidungsstrukturen kennen; er soll sie analysieren und bewerten können.

Der Schüler soll die Ursachen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens von Mitarbeitern erkennen können. Er soll Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas treffen können.

Lehrstoff:

V. Jahrgang:

Betriebsorganisation:

Aufbau- und Ablauforganisation, Entscheidungsstrukturen.

Führungsfunktionen:

Kommunikation, Zielsetzung, Planung, Entscheidung, Durchführung, Kontrolle.

Organisationspsychologie:

Gruppe und Organisation, formelle und informelle Organisationsstrukturen, Entwicklungsphasen von Gruppen und Organisationen, Formen der Organisationsentwicklung.

Personalpsychologie:

Mitarbeiterauswahl, Mitarbeiterentwicklung, Motivation; Führungsstil und Führungsverhalten, Konfliktdynamik.

Kommunikation:

Gespräch, Rede, Argumentation; Verhandlungstaktik.

Entscheidungs- und Kreativitätstechniken:

Entscheidungsmatrix, Synectic, Brainstorming, Bionik, Morphologie, Funktionsanalyse, Methode 6-5-3.

Ausbildungswesen:

Formulierung von Ausbildungszielen, Ausbildungsplanung. Ausbildungsdurchführung. Ausbildungserfolgskontrolle, Präsentationstechniken.

Lerntechnik:

Zeitplantechnik, Informationsstrukturierung, Konzentrationstechniken; Lerntyp, Lernprobleme, Prüfungsvorbereitung.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mit Freude singen und Musik, insbesondere musikalische Kunstwerke, hören; er soll auch Freude an der musikalischen Gemeinschaftsleistung empfinden. Er soll für richtiges Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen; er soll Singstimmen vom Blatt lesen können. Er soll auch schwierigere Lieder und Chorwerke singen können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Notenlehre und Tonsysteme:

Noten, Pausen, Versetzungszeichen. Blattlesen (ein- und zweistimmig). Durtonleiter.

Gesang:

Atemübungen. Ein- und zweistimmige österreichische Volkslieder und Kanons.

II. Jahrgang:

Notenlehre und Tonsysteme:

Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen. Chorpartitur. Blattlesen (mehrstimmig). Molltonleiter.

Gesang:

Stimmbildung. Mehrstimmige Lieder aus dem deutschen Sprachraum.

III. Jahrgang:

Tonsysteme:

Transposition.

Gesang:

Österreichische und fremdländische Volkslieder.

IV. Jahrgang:

Musiktheorie:

Musikinstrumente.

Gesang:

Jugendlieder. Gregorianik.

V. Jahrgang:

Musikgeschichte:

Strömungen der europäischen Musik seit dem Barock.

Gesang:

Mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Tradition heimischer handwerklicher Kunstformen kennen und bejahen. Er soll für die Freizeitgestaltung bedeutsame kunsthandwerkliche Techniken anwenden können. Der Schüler soll ausgewählte Schriftarten schreiben können.

Der Schüler soll seinen Lebensraum gestalten können; er soll Kriterien zur Unterscheidung von Kitsch und Kunst kennen.

Der Schüler soll an der Betrachtung von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks und an eigener bildnerischer Betätigung Freude empfinden.

Lehrstoff:

I. oder II. Jahrgang:

Schrift:

Handhabung der Schreibwerkzeuge. Gebrauchsschriften, Zierschriften.

Werkstoffgestaltung:

Dekorative Gestaltung, graphische Gestaltung, Textil- und Metallgestaltung. Plastische und keramische Formgebung. Holzbearbeitung, Glasbearbeitung.

Gesamtgestaltung:

Hausrenovierung, Raumschmuck, Wandgestaltung.

Heimische handwerkliche Kunst:

Geräte, Verzierungsformen, jahreszeitlicher Schmuck.

Kunstbetrachtung:

Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Formale und inhaltliche Analyse von Kunstwerken.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe sinngemäß BGBl. Nr. 37/1989.

HAUSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die technisch-ökonomischen und die sozial-kulturellen Aufgaben privater Haushalte sowie den Beitrag der Haushaltsführung zum individuellen Wohlbefinden und zur gesellschaftlichen Entwicklung kennen. Er soll einfache Haushaltsarbeiten in den Bereichen Ernährung, Wohnraumgestaltung und Bekleidung durchführen können.

Der Schüler soll zur Übernahme von Haushaltsarbeit und von Verantwortung für die Haushaltsführung bereit sein. Er soll zur Rollenverteilung im Haushalt Stellung beziehen können.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Haushalt:

Begriff, Einteilung. Arbeits- und Funktionsbereiche (Ernährung und Vorratshaltung; Wohnen; Körper- und Gesundheitspflege; Kinder- und Krankenpflege).

Ernährung:

Speisenzubereitung (Schnellgerichte, einfache Mahlzeiten). Tischkultur (Tischdecken, Servieren).

Wohnen:

Raumgestaltung.

Bekleidung:

Kleider- und Wäschepflege, einfache Instandhaltungsarbeiten.

III. Jahrgang:

Haushalt:

Technisch-ökonomische Aspekte (optimaler Einsatz von Arbeitskraft, Sach- und Finanzgüter, Rollenverteilung im Haushalt, rechtliche und volkswirtschaftliche Bewertung der Hausarbeit, finanzielle Planung). Sozial-kulturelle Aspekte (Lebensgestaltung, Sozialisation, Weitergabe von Werten). Arbeits- und Funktionsbereiche (Bekleidung, Blumen- und Gartenpflege; Arbeitsplanung, Einkauf, Rechnungswesen).

Ernährung:

Speisenzubereitung (Speisen für festliche Anlässe, geselliger Imbiß). Lebensmittelkonservierung. Tischkultur (Getränke, Tischmanieren). Lebensmittelkennzeichnung.

Wohnen:

Wohnungsgestaltung (Funktionsbereiche, Raumprogramm, Lage und Zuordnung der Räume, Haustechnik, Einrichtung). Einfache Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.

Bekleidung:

Arten, Auswahl, Beschaffung. Textil- und Pflegekennzeichnung.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontakte mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung oder Ergänzung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

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