Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2003

Anlage 1

Anlage 1.2

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LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ALPENLÄNDISCHE LANDWIRTSCHAFT

I. STUNDENTAFEL *)

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

---------------------------------------------------------------------

1. Religion .................. 2 2 2 2 2 10

2. Deutsch ................... 4 3 2 2 2

3. Lebende Fremdsprache ...... 2 2 2 2 2

4. Geschichte, Sozialkunde

und Politische Bildung .... - - 2 2 2

5. Geographie und

Wirtschaftskunde .......... 2 2 - - -

6. Mathematik und

angewandte

Mathematik ................ 3 3 2 2 -

7. Elektronische

Datenverarbeitung ......... - - - 3 -

8. Physik und angewandte

Physik .................... 2 2 - - -

9. Chemie und angewandte

Chemie .................... 3 2 2 - -

10. Chemisches Laboratorium ... 1 2 1 - -

11. Biologie und

angewandte

Biologie *1) .............. 6 5 - - -

12. Maschinschreiben .......... 2 - - - -

13. Leibesübungen ............. 2 2 2 2 2

14. Pflanzenbau *1) ........... - 2 3 4 5

15. Berglandwirtschaft ........ - - - 2 -

16. Forstwirtschaft ........... - 2 3 - -

17. Obstbau ................... - - 2 - -

18. Tierhaltung und

Tierzüchtung *1) .......... - - 4 5 6

19. Landwirtschaftliches

Bauwesen .................. - - - 2 2

20. Landmaschinentechnik *1) .. - 3 3 2 3

21. Landwirtschaftliches

Praktikum ................. 4 6 5 2 -

22. Volkswirtschaftslehre ..... - - - 2 -

23. Rechtskunde ............... - - - - 2

24. Betriebswirtschaftslehre

und Rechnungswesen *1) .... - - 2 6 8

25. Raumordnung und

Umweltschutz .............. - - - - 2

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl 32- 32- 32- 32- 32- 176 **)

39 39 39 39 39

26. Pflichtpraktikum:

Abschnitt I: 4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

Abschnitt II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III: 4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

Freigegenstände Jahrgang Summe

I II III IV V

---------------------------------------------------------------------

Bienenkunde .................... - - - 2 - 2

Jagd und Fischerei ............. - - - 2 - 2

Zweite lebende Fremdsprache .... - - 2 2 2 6

Kurzschrift .................... - 2 - - - 2

Volkskunde ..................... - - - 2 - 2

Organisations- und

Führungslehre .................. - - - - 2 2

---------------------------------------------------------------------

Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung ................. 1 1 1 1 1 5

Bildnerische Erziehung ......... 2 - - - - 2

Leibesübungen .................. 2 2 2 2 2 10

Hauswirtschaft ................. - 2 2 - - 4

---------------------------------------------------------------------

Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

IV. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. 4. GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. 6. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.1

  1. 7. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

  1. 8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

  1. 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.1

  1. 10. CHEMISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1

  1. 11. BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.1

12. MASCHINSCHREIBEN

Siehe Anlage 1.

13. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

14. PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Produktion pflanzlicher Nahrungs- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können. Er soll einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können. Er soll gängige und alternative Produktionsverfahren beurteilen und planen können.

Der Schüler soll Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne im alpenländischen Ackerbau und am alpenländischen Grünland aufstellen und begründen können. Er soll einfache Methoden der Saatgutuntersuchung durchführen und eine Sortenwahl treffen können. Er soll für eine gegebene Situation Maßnahmen der Saatpflege, der Unkrautbekämpfung und des Pflanzenschutzes planen und begründen können.

Der Schüler soll einfache Feldversuche planen und auswerten können.

Der Schüler soll die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme prüfen können. Er soll die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes und der innerbetrieblichen Verwertung von Produkten des Pflanzenbaues berücksichtigen können.

Der Schüler soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Boden:

Ausgangsmaterial der Bodenbildung (gesteinsbildende Minerale, bodenbildende Gesteine, Bodenflora, Bodenfauna).

Bodenbildende Prozesse (Umwandlung der mineralischen und organischen Substanz, Prozesse des Nährstoff-, Wasser-, Luft- und Wärmehaushaltes, Verlagerungsprozesse). Bodentypen (terrestrische, semiterrestrische und subhydrische Böden; Moore). Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Umweltbelastungen der Böden; Bodenverbesserung; Bodenbewertung (Bodenuntersuchung, Bodenschätzung, Bodenkartierung).

III. Jahrgang:

Klima:

Klimafaktoren (Licht, Temperatur, Feuchtigkeits- und Luftverhältnisse). Makroklima, Mesoklima, Mikroklima; Einfluß und Verbesserung der Klimafaktoren.

Kulturmaßnahmen:

Fruchtfolge (Gründe für die Fruchtfolge, Fruchtfolgesysteme, Fruchtfolgeplanung). Bodenbearbeitung (Geräte der primären und sekundären Bodenbearbeitung, Systeme der Bodenbearbeitung). Düngung (Pflanzenernährung, Zweck der Düngung, organische Dünger, Mineraldünger, Düngerplazierung, Düngerwirtschaft, konventionelle und alternative Düngesysteme). Saat (Saatmethoden, Saatdaten). Saatpflege (Bodenpflege, Unkrautbekämpfung).

IV. Jahrgang:

Kulturmaßnahmen:

Pflanzenschutz (Ursachen und Auswirkung der Pflanzenschäden, Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, Organisation des österreichischen Pflanzenschutzes).

Saatgut:

Züchtung (Zuchtziele und Zuchtmethoden bei Neuzüchtung, Sortenprüfung, Sortenanerkennung, Sorteneintragung; Erhaltungszüchtung).Vermehrung (Saatgutprüfung, Saatgutanerkennung, Saatgutvorbehandlung).

Produktion am Ackerland:

Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Hirse). Hackfrüchte.

V. Jahrgang:

Gemüsebau:

Einflußfaktoren (Boden, Klima, Betriebs- und Marktsituation, ökologische Einflüsse); Kulturmaßnahmen (Bodenbearbeitung, Düngung, Fruchtfolge, Saatgut und Sorten, Anbau, Pflanzenanzucht und Auspflanzung, wachstumsbeschleunigende Maßnahmen, Pflanzenschutz); Ernte, Lagerung, Vermarktung, Verarbeitung; spezieller Gemüsebau.

Öl-, Eiweiß- und Faserpflanzen:

Raps, Sonnenblume, Ölkürbis; Bohne, Erbse; Flachs.

Sonderkulturen:

Tabak, Hopfen, Heilpflanzen.

Feldfutterbau:

Pflanzen, Pflanzengemenge und Formen des Feldfutterbaues.

Produktion am Dauergrünland:

Pflanzen des Dauergrünlandes (Gräser, Leguminosen, Kräuter). Bedingungen für die optimale Zusammensetzung eines Grünlandbestandes (Wasser-, Nährstoff-, Nutzungsverhältnisse). Maßnahmen der Grünlandbewirtschaftung (Drainage, Düngung, Narbenpflege, Unkrautbekämpfung; Nutzungs- und Düngepläne). Maßnahmen der Grünlanderneuerung und der Grünland-Neuanlage. Feldversuche (Arten, Anlage und Ergebnisse).

15. BERGLANDWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedingungen, Möglichkeiten und Auswirkungen der bergbäuerlichen Wirtschaft aus ökologischer, soziologischer und ökonomischer Sicht beurteilen können. Er soll Maßnahmen für die landwirtschaftliche Nutzung von Berglagen auswählen können.

Der Schüler soll den Beitrag der Bergbauern zur Erhaltung der Besiedlung und der Kulturlandschaft in seiner wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung kennen. Er soll die Möglichkeiten und die Problematik des Fremdenverkehrs als Nebenerwerb im Berggebiet kennen.

Lehrstoff:

IV. Jahrgang:

Wirtschaftliche Bedeutung des Berglandes:

Privatwirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung. Organisationen, Förderungsmaßnahmen.

Besiedlung des Berglandes:

Siedlungsgeschichte, Siedlungsformen, Bedeutung für die Kulturlandschaft und für den Erholungsraum, ökologische und soziologische Wirkungen.

Landwirtschaft im Bergland:

Natürliche und wirtschaftliche Produktionsbedingungen, Produktionszweige (Grünland, Wald, Acker, Almwirtschaft; Tierhaltung), Besonderheiten der Mechanisierung, Ertrags- und Rentabilitätsverhältnisse.

Fremdenverkehr im Bergland:

Volkswirtschaftliche und kulturelle Bedeutung, Fremdenverkehr als landwirtschaftlicher Nebenerwerb.

16. FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die wirtschaftliche und ökologische Bedeutung sowie die Betriebsarten des Waldes kennen. Er soll Maßnahmen der Waldverjüngung, der Walderziehung und der Waldpflege sowie gängige Holzernteverfahren erläutern können.

Der Schüler soll forstwirtschaftliche Entscheidungen über die Anwendung einer Betriebsart sowie über Maßnahmen zur Ertragssteigerung in gegebenen Situationen treffen können. Er soll häufige Forstschäden identifizieren und Schutzmaßnahmen erläutern können. Er soll die Ausformungsmöglichkeiten von Rundholz für eine gegebene Marktsituation angeben können.

Der Schüler soll die rechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung nutzen können. Er soll die Verantwortung des Waldbesitzers gegenüber der Gesellschaft bejahen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Bedeutung des Waldes:

Waldstruktur; Rohstoffunktion, Schutzfunktion, ökologische Funktion, Sozialfunktion, Einkommens-, Arbeits- und Reservefunktion.

Standort:

Standortfaktoren; Nährstoffkreislauf; Standortpflanzen und Waldgesellschaften.

Waldbau:

Botanik des Baumes, Baumarten. Verjüngung und Pflege, Bestandsaufnahme und naturnahe Waldbewirtschaftung.

Holzernte:

Maschinen und Geräte; Schlägerung, Aufarbeitung, Bringung, Ausformung. Arbeitsgestaltung und Unfallverhütung.

III. Jahrgang:

Betriebsarten:

Hoch-, Mittel-, Nieder- und Plenterwald.

Forstschutz:

Abiotische und biotische Schadensquellen; mechanische, chemische, biologische und integrierte Schutzmaßnahmen; Waldhygiene.

Holzwirtschaft:

Holzmessung; Ausformung, Sortierung und Verkauf. Die Wirtschaftsplanung des Bauernwaldes.

Organisation:

Aufbau der österreichischen Forstwirtschaft; Forstrecht; Förderung.

17. OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Bau, die Funktion und die Standortsansprüche der Obstgewächse kennen. Er soll den Betriebsmitteleinsatz und die Maßnahmen zur Erreichung optimaler Erträge von Qualitätsfrüchten nach ökonomischen, ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten auswählen können.

Der Schüler soll die Maßnahmen der Erziehung und Erhaltung von Obstanlagen sowie der Ernte und Lagerung von Obst kennen. Er soll Neuanlagen planen können.

Der Schüler soll die Verarbeitung von Obst zu alkoholfreien und alkoholhältigen Produkten kennen.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Bedeutung des Obstbaues:

Obstgeographie, wirtschaftliche und ernährungsphysiologische Bedeutung.

Einflußfaktoren im Obstbau:

Klima und Boden, Botanik der Obstgewächse, ökologische Einflüsse.

Verfahren:

Vermehrung, Anbauformen und Pflanzsysteme; Erziehung und Erhaltung (Baumschnitt, Formierung, Düngung, Pflanzenschutz). Ernte. Planung von Neuanlagen.

Spezieller Obstbau:

Kern-, Stein- und Beerenobstbau.

Obstverarbeitung:

Saft-, Marmeladen-, Obstwein- und Obstbranntweinherstellung.

  1. 18. TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll landwirtschaftlich genutzte Haustiere ökonomisch halten und züchten können. Er soll Tiere in Verantwortung gegenüber dem Konsumenten und unter Vermeidung von Umweltbelastungen halten können.

Der Schüler soll Organisationsformen und Förderungseinrichtungen für die Haltung, Züchtung und Vermarktung von Tieren und tierischen Erzeugnissen nutzen können.

Der Schüler soll Futterrationen unter Beachtung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zusammenstellen können. Er soll die Verhaltensweisen und Haltungsansprüche der einzelnen Tierarten kennen und die Eignung von Aufstallungsformen beurteilen können.

Der Schüler soll die Vererbungsgesetze anwenden, die Auswirkungen verschiedener Zuchtmethoden abschätzen sowie die Auswahlkriterien für die Weiterzucht beurteilen können. Er soll den Zuchtwert von Tieren beurteilen und Zuchttiere nach einem Tierbeurteilungsschema beschreiben können. Er soll die Symptome der häufigsten Tierkrankheiten kennen und vorbeugende Hygienemaßnahmen treffen können.

Der Schüler soll die Einflußfaktoren auf die Erzeugung von Qualitätsmilch kennen und nutzen können. Er soll Verfahren der Be- und Verarbeitung von Milch kennen. Er soll die Bedeutung der Organisationen und Förderungseinrichtungen der österreichischen Milchwirtschaft erläutern können.

Der Schüler soll den möglichen Einfluß von Fremdstoffen in tierischen Erzeugnissen auf die menschliche Gesundheit beurteilen können. Er soll die Ansprüche der weiterverarbeitenden Betriebe sowie der Konsumenten kennen und bei der Fütterung und Züchtung einbeziehen können.

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Fütterung:

Futterwertbeurteilung; Futterwertbegriffe und Bedarfsnormen;

Futterbedarfsberechnung; Futterarten (Grundfutter, Ergänzungsfutter);

Futtermittelgesetz.

Genetik:

Merkmalsbildung; Vererbungsregeln. Tierbeurteilung (Selektionskriterien und Prüfungsmethoden bei Rind, Pferd, Schwein, Geflügel, sonstigen Haustieren). Haustierrassen.

Aufstallung und Haltung:

Klimafaktoren; Verhaltensweisen; Haltungsansprüche (Stallklima, Stalleinrichtung); Tierbetreuung (Pflege, Transport, Reinigung, Bewegung).

IV. Jahrgang:

Fütterung:

Rinder-, Pferde-, Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfütterung.

Aufstallung und Haltung:

Haltungsformen (Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe, Pferde).

Zucht- und Absatzorganisation:

Gesetzliche Grundlagen; Zuchtvereinigungen, Förderung.

V. Jahrgang:

Genetik:

Populationsgenetik (Genfrequenz, Heritabilität, Selektion, gegenseitige Abhängigkeit von Merkmalen); angewandte Biometrie (Versuchsplanung, Statistik). Tierbeurteilung (Leistungsbeurteilung, Zuchtwertschätzung); Zuchtwahl (Zuchtmethoden zur Zunahme der Reinerbigkeit bzw. der Mischerbigkeit); Zuchtprogramme.

Tierhygiene:

Schmarotzer- und Parasitenbekämpfung. Häufigste Tierkrankheiten und anzeigepflichtige Seuchen.

Tierische Produkte:

Gewinnung und Verarbeitungsmöglichkeiten von Fleisch, Eiern, Wolle, Nebenprodukten.

Milchwirtschaft:

Aufgaben und Organisationen. Milchzusammensetzung und Milchbildung; Milchgewinnung (Melkverfahren, Behandlung, Transport); Be- und Verarbeitung (Beurteilung und Bewertung von Milch, Herstellung von Trinkmilch, Sauermilch, Rahm und Rahmerzeugnisse, Käse).

  1. 19. LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN

Siehe Anlage 1.1

20. LANDMASCHINENTECHNIK

Siehe Anlage 1.1

  1. 21. LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines landwirtschaftlichen Betriebes kennen. Er soll einschlägige Arbeiten unter Berücksichtigung des Standes der Vegetation beziehungsweise des Verhaltens der Tiere zuverlässig und genau durchführen sowie aus arbeitstechnischer, biologischer und ökologischer Sicht erläutern können.

Der Schüler soll betriebliche Arbeitsabläufe erfassen, beurteilen und für ausgewählte Situationen planen können. Er soll Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen. Er soll bei der Arbeitserledigung Achtung vor dem Lebendigen zeigen. Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen zu treffen.

Der Schüler soll landwirtschaftliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen, warten, einstellen und mit den Mitteln einer gut ausgerüsteten Hofwerkstätte reparieren können.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ackerbau:

Pflanzenschutz, Düngung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Handhacke, Handstreuen, Kartoffelernte).

Gemüsebau:

Anbau, Ernte, Lagerung, Kompostbereitung, Fertigkeiten (Säen, Pikieren, Setzen, Aufsetzen eines Walms).

Grünlandbewirtschaftung:

Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung, Fertigkeiten (manuelles Mähen, Wenden, Schwaden, Aufstellen und Bepacken von Trocknungsgerüsten, Häckseln, Beschicken und Abdecken eines Silos).

Tierhaltung:

Stallreinigung und -desinfektion, Tierpflege, Fütterung, Fertigkeiten (Schroten, Zubereiten und Zuteilen der Futterration, Striegeln und Bürsten).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinen- und Gerätepflege.

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Werkstoffbestimmung. Stahlsorten (äußere Merkmale, Funkenprobe), Wärmebehandlung von Stahl (Glühen, Härten, Anlassen). Metallbearbeitung (Sägen; Feilen; Meißeln, Bohren, Gewindeschneiden; Biegen, Nieten).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Vermessung, Aufsetzen von Mauern, Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Horizontalen und Neigungen).

Tischlerei und Zimmerei:

Holzbearbeitung, Holzschutz, Holzverbindungen, Fertigkeiten (Schneiden, Schrauben, Nageln).

II. Jahrgang:

Ackerbau:

Bestellung, Hackfruchternte, Fertigkeiten (Einstellen der Sämaschine, Köpfen und Einbringen von Rüben).

Gemüsebau:

Anbau, Ernte, Pflanzenschutz, Kompostbereitung.

Obstbau:

Pflanzung, Obsternte, Obstverarbeitung, Fertigkeiten (Pflücken, Bereitung von Süß- und Gärmost).

Grünlandbewirtschaftung:

Grün- und Rauhfutterernte, Silagebereitung.

Tierhaltung:

Tierhygiene, Züchtung, Fütterung, Milchgewinnung, Fertigkeiten (Gesundheitskontrolle, Erkennen der Brunst, Feststellen von Verzehrmengen, Melken, Kühlen, Reinigung und Desinfektion von Geräten und Anlagen).

Schlachten und Fleischverarbeitung:

Schweine, Geflügel, Fertigkeiten (Betäuben, Stechen, Haaren, Spalten, Abspecken, Zerfällen, Entbeinen, Sortieren, Pökeln, Vorarbeiten für Wurst- und Sulzherstellung).

Forstwirtschaft:

Gerätebedienung, Brennholzbereitung, Bestandsbegründung, Bestandzahlregulierung; Forstschutz, Fertigkeiten (Auspflanzen, Verstänkern, Handhabung der Motorsäge, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Durchforsten mit Hacke und Motorsäge).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Traktorfahrtheorie im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, Wartung und Kontrolle vor Inbetriebnahme des Traktors, Fertigkeiten (Traktorfahrpraxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F, auch mit Anhänger, Ankoppeln von Geräten, Geräte- und Werkzeugpflege).

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Elektroschweißen. Kunststoffe (äußere Merkmale, Brennprobe). Thermoplaste (Warmverformung mit der Heißluftpistole, Schweißen mit einfachen Hilfsmitteln). Duroplaste (Reparaturarbeiten). Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage und Reparatur von Verbrennungsmotoren (Luftfilterung, Vergaser, Zündanlage, Einspritzanlage, Ventilsteuerung, Kühlung, Schmierung) und Traktoren (Kupplung, Getriebe, mechanische und hydraulische Bremsanlage, Reifen; Lenkung und Vorderachse, hydraulisches Hubwerk, elektrische Ausrüstung). Elektrische Messungen (Spannung; Strom; Widerstand; Leistung; Kennlinien).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Instandhaltung von Gebäuden, Fertigkeiten (Ausbessern von Mauern, Betonieren).

Tischlerei und Zimmerei:

Holzbearbeitung, Holzverbindungen.

III. Jahrgang:

Ackerbau:

Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Fertigkeiten (Pflügen, Einstellen der Spritze, Spritzen, maschinelles Streuen).

Obstbau:

Pflege, Erziehungsformen und -systeme, Veredlung, Fertigkeiten (Baumschnitt für verschiedene Kronenformen, Sträucherschnitt, Veredeln).

Grünlandbewirtschaftung:

Grünfutterernte, Fertigkeiten (Maschinelles Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Einlagern).

Tierhaltung:

Milchgewinnung, Fertigkeiten (Tiereführen, Melken).

Forstwirtschaft:

Bestandzahlregulierung, Brennholzbereitung, Holzernte, Fertigkeiten (Durchforsten mit Motorsäge und Hacke, manuelles und maschinelles Zerkleinern von Holz, Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen).

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinenpflege, Frontladen.

Landmaschinentechnik - Werkstätte:

Inbetriebnahme, Wartung, Einstellung, Montage, Reparatur von Maschinen und technischen Einrichtungen der Pflanzenproduktion (Bodenbearbeitungsgeräte, Düngungsgeräte, Beregnungsanlagen, Anbaumaschinen, Pflanzenschutzgeräte, Erntemaschinen) sowie von Maschinen und technischen Einrichtungen der Tierproduktion.

Arbeitsplanung:

Bestandserhebung von Vorräten, Vieh, Arbeitskräften, Maschinen und Gebäuden, Ermittlung des Arbeitsaufwandes, Erfassen von Arbeitsabläufen.

IV. Jahrgang:

Pflanzenbau:

Ackerbau; Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Düngung, Ernte, Fertigkeiten (Pflügen, Spritzen, Streuen, Erntearbeiten); Grünlandbewirtschaftung; Grünfutterernte, Fertigkeiten (Mähen, Wenden, Schwaden, Laden, Häckseln, Silieren).

Landwirtschaftliches Bauwesen:

Vermessung und Instandhaltung von Wasserinstallationen, Fertigkeiten (Ausmessen von Flächen, Gebäudeumrissen, Neigungen, Horizontalen, Verlegung und Anschluß von Wasserleitungsrohren).

Arbeitsplanung:

Arbeitswirtschaft, Materialbuchhaltung, Fertigkeiten (Analyse und Planung von Arbeitsabläufen); Demonstrieren, Anweisen und Unterweisen, Motivieren, Arbeitskontrolle und -beurteilung.

Landmaschinentechnik - Betrieb:

Maschinen- und Gerätewartung und -reparatur.

  1. 22. VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

23. RECHTSKUNDE

Siehe Anlage 1.1

  1. 24. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.1

  1. 25. RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ

Siehe Anlage 1.1

26. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.1

B. FREIGEGENSTÄNDE

BIENENKUNDE

Siehe Anlage 1.1

JAGD UND FISCHEREI

Siehe Anlage 1.1

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1995)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; siehe Anlage 1 Abschnitt Ia.

**) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe Anlage 1 Abschnitt Ia.

*1) Mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

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