Anlage 1 Kühlgeräte-Energieeffizienzverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 29.10.1997

Anlage 1

Anhang I
(§ 2, § 3 Abs. 1)

VERFAHREN ZUR BERECHNUNG DES MAXIMAL ZULÄSSIGEN ENERGIEVERBRAUCHS VON KÜHL- UND GEFRIERGERÄTEN SOWIE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER EINHALTUNG DER BETREFFENDEN GRENZWERTE

Der Energieverbrauch eines Kühl- und Gefriergeräts (der in kWh/24 h ausgedrückt werden kann) ist abhängig von der jeweiligen Geräteklasse (zB Kühlgerät mit *-Niedertemperaturfach, Gefriertruhe usw.), seinem Volumen, seiner bauartbedingten Energieeffizienz (zB Isolierung, Wirkungsgrad des Kompressors usw.) und der Differenz zwischen der Temperatur der Geräteumgebung und der Temperatur im Geräteinnern. Bei der Festlegung von Energieeffizienznormen müssen daher Toleranzen für die wichtigsten den Energieverbrauch beeinflussenden Faktoren (dh. die Geräteklasse und das Gerätevolumen) vorgesehen werden. Aus diesem Grund wird der maximal zulässige Energieverbrauch eines Geräts anhand einer linearen Gleichung als Funktion des Gerätevolumens berechnet, wobei für jede Geräteklasse eine Gleichung gilt.

Zur Berechnung des maximal zulässigen Energieverbrauchs eines bestimmten Geräts muß das Gerät zunächst in eine der nachstehenden Klassen eingeteilt werden:

Klasse

Beschreibung

1

Kühlgerät ohne Niedertemperaturfach 1)

2

Kühlgerät mit Kühlfach/Kellerfach 5 ºC und/oder 12 ºC

 

3

Kühlgerät mit Niedertemperaturfach ohne Stern

 

4

Kühlgerät mit *-Niedertemperaturfach

 

5

Kühlgerät mit **-Niedertemperaturfach

 

6

Kühlgerät mit ***-Niedertemperaturfach

 

7

Kühl- und Gefriergerät mit ****-Gefrierfach

 

8

Gefrierschrank

 

9

Gefriertruhe

 

10

Kühl- und Gefriergerät mit mehr als zwei Türen und andere in dieser Tabelle nicht beschriebene Geräte

 
   

Da Kühl- und Gefriergeräte Fächer mit unterschiedlichen Temperaturen enthalten (die eindeutig ihren Energieverbrauch beeinflussen), ist der maximal zulässige Energieverbrauch faktisch als Funktion des korrigierten Volumens definiert, das sich als gewichtete Summe der Volumina sämtlicher Fächer berechnet.

Das korrigierte Volumen (Vadj) eines Kühl- und Gefriergeräts im Sinne dieser Richtlinie wird nach folgender Formel berechnet:

Vadj = c x Wc x Fc x Cc

Wc = (25-Tc)/20

Dabei ist Tc die Nenntemperatur für jedes Fach (in ºC).

Vc ist das Nettovolumen eines bestimmten Gerätefachs und Fc ein Faktor, der bei No-Frost Gerätefächern gleich 1,2 und bei allen anderen Fächern gleich 1 ist.

Cc = 1 für Geräte der Klimaklasse N (Normalklima) und der Klimaklasse SN (erweitertes Normalklima)

Cc = Xc für Geräte der Klimaklasse ST (Subtropen)

Cc = Yc für Geräte der Klimaklasse T (Tropen)

Die Gewichtungskoeffizienten Xc und Yc für die verschiedenen Fächertypen lauten wie folgt:

Tabelle der Gewichtungskoeffizienten Xc und Yc nach Fachtemperatur

 

Xc

Yc

Kellerfach

1,25

1,35

Kühlfach

1,20

1,30

0 ºC-Fach

1,15

1,25

Niedertemperaturfach ohne Stern

1,15

1,25

*-Niedertemperaturfach

1,12

1,20

**-Niedertemperaturfach

1,08

1,15

***- und ****-Niedertemperatur- und Gefrierfach

1,05

1,10

   

Das korrigierte Volumen und das Nettovolumen werden in Litern angegeben.

Der maximal zulässige Energieverbrauch Emax (in kWh/24 h und angegeben auf die zweite Stelle nach dem Komma) eines Geräts wird für die einzelnen Geräteklassen abhängig vom jeweiligen korrigierten Volumen Vadj nach folgenden Gleichungen berechnet:

Klasse

Beschreibung

Emax (kWh/24 h)

1

Kühlgerät ohne Niedertemperaturfach

(0,207 x Vadj + 218)/365

2

Gerät mit Kühlfach/Kellerfach 5 ºC und/oder 12 ºC

(0,207 x Vadj + 218)/365

 

3

Kühlgerät mit Niedertemperaturfach ohne Stern

(0,207 x Vadj + 218)/365

 

4

Kühlgerät mit *-Niedertemperaturfach

(0,557 x Vadj + 166)/365

 

5

Kühlgerät mit **-Niedertemperaturfach

(0,402 x Vadj + 219)/365

 

6

Kühlgerät mit ***-Niedertemperaturfach

(0,573 x Vadj + 206)/365

 

7

Kühl- und Gefriergerät mit ****-Gefrierfach

(0,697 x Vadj + 272)/365

 

8

Gefrierschrank

(0,434 x Vadj + 262)/365

 

9

Gefriertruhe

(0,480 x Vadj + 195)/365

    

Bei Kühl- und Gefriergeräten mit mehr als zwei Türen und anderen, in der obigen Tabelle nicht beschriebenen Geräten wird der maximal zulässige Energieverbrauch (Emax) wie folgt durch die Temperatur und die Anzahl der Sterne des Fachs mit der niedrigsten Temperatur bestimmt:

Temperatur des kältesten Faches

Klasse

Emax (kWh/24 h)

> –6 ºC

1/2/3

(0,207 x Vadj + 218)/365

≤ –6 ºC *

4

(0,557 x Vadj + 166)/365

 

≤ –12 ºC **

5

(0,402 x Vadj + 219)/365

 

≤ –18 ºC ***

6

(0,573 x Vadj + 206)/365

 

≤ –18 ºC ****

7

(0,697 x Vadj + 272)/365

    

Verfahren zur Überprüfung der Konformität des Geräts mit den in dieser Verordnung festgelegten Energieverbrauchsanforderungen

Wenn der Energieverbrauch eines zu prüfenden Kühl- und Gefriergeräts den Wert des maximal zulässigen Energieverbrauchs Emax für die oben definierte Kategorie – um nicht mehr als 15% überschreitet, entspricht das Gerät den in dieser Verordnung festgelegten Energieverbrauchsanforderungen. Wenn der Energieverbrauch eines Geräts den Wert des maximal zulässigen Energieverbrauchs Emax um mehr als 15% überschreitet, wird der Energieverbrauch von drei weiteren Geräten gemessen. Wenn das arithmetische Mittel der Energieverbrauchswerte dieser drei Geräte den Wert des maximal zulässigen Energieverbrauchs um nicht mehr als 10% überschreitet, entspricht das Gerät den in dieser Verordnung festgelegten Energieverbrauchsanforderungen. Wenn dieses arithmetische Mittel den Wert des maximal zulässigen Energieverbrauchs jedoch um mehr als 10% überschreitet, wird das Gerät für nicht mit dieser Richtlinie übereinstimmend erklärt.

Begriffsbestimmungen

Die in diesem Anhang verwendeten Begriffe entsprechen den Begriffsbestimmungen der ÖNORM EN 153: 1. Oktober 1995, ident mit der Europäischen Norm EN 153 des Europäischen Komitees für Normung vom Juli 1995 (Anhang IV).

_________________

1) Niedertemperaturfach ist jedes Gerätefach mit einer Temperatur von -6 ºC oder darunter.

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2018

Gesetzesnummer

10012722

Dokumentnummer

NOR12157917

alte Dokumentnummer

N9199749325L

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