Anlage 1
Anlage 1
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Höchstwerte für Schwermetalle, die aus Gebrauchsgegenständen auf Lebensmittel oder Verzehrprodukte übergehen dürfen
Gebrauchsgegenstände: Blei Cadmium
nicht füllbar; füllbar mit einer
Fülltiefe bis 25 mm .......... 0,8 mg/dm 2 0,07mg/dm 2
füllbar mit einer Fülltiefe
von mehr als 25 mm ........... 4 mg/l 0,3 mg/l
zum Kochen oder Backen,
zum Verpacken oder Lagern
mit einem Füllvolumen
größer als 3 Liter ........... 1,5 mg/l 0,1 mg/l
Gebrauchsgegenstände Zink Antimon Barium
mit einem Füllvolumen
- bis 1 Liter ................ 3 mg *1) 1 mg *1) 1 mg *1)
- größer als 1 Liter ......... 3 mg/l 1 mg/l 1 mg/l
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*1) Bezogen auf das Füllvolumen
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