Anlage 1
Kurztitel
Interventionsverordnung
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
27.06.2007
Außerkrafttretensdatum
18.10.2017
Abkürzung
IntV
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Interventionsrichtwerte
Die nachstehende Tabelle enthält Dosiswerte für verschiedene Interventionsmaßnahmen und deren Berechnungsgrundlagen. Im Fall einer radiologischen Notstandssituation bilden diese Interventionsrichtswerte die Grundlage für die Festlegung von Interventionswerten nach § 4.
Interventionsmaßnahme | Bevölke- rungsgruppe | Inter- ventions- richtwert | Art der Dosis | Berücksichtigte | Integrationszeit für den jeweiligen Expositionspfad | Integrationszeit für die Folgedosis |
Aufenthalt in Gebäuden | Personen unter 18 Jahren, | 1 mSv | Effektive dosis | Wolkenstrahlung | Kontaminierungsphase, |
|
Bodenstrahlung | 7 Tage |
| ||||
Inhalation | Kontaminierungsphase, max. 7 Tage | 70 Jahre | ||||
Erwachsene | 10 mSv | Effektive dosis | Wolkenstrahlung | Kontaminierungsphase, |
| |
Bodenstrahlung | 7 Tage |
| ||||
Inhalation | Kontaminierungsphase, max. 7 Tage | 50 Jahre | ||||
Iodblockade | Personen unter 18 Jahren | 10 mGy | Erwartete Schild- | Inhalation | Kontaminierungsphase, max. 7 Tage | 70 Jahre |
Erwachsene | 100 mGy | Erwartete Schild | Inhalation | Kontaminierungsphase, max. 7 Tage | 50 Jahre | |
Erwachsene | 500 mGy | Erwartete Schild- dosis | Inhalation | Kontaminierungsphase, max. 7 Tage | 50 Jahre | |
Evakuierung | Alle Bevölke- rungsgruppen | 50 mSv | Vermeidbare effektive | Wolkenstrahlung | Kontaminierungsphase, |
|
Bodenstrahlung | 7 Tage |
| ||||
Inhalation | Kontaminierungsphase, max. 7 Tage | 50 Jahre | ||||
Temporäre Umsiedlung | Alle Bevölke- rungsgruppen | 30 mSv | Effektive dosis | Bodenstrahlung | 1 Monat (30 Tage) |
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Langfristige Umsiedlung | Alle Bevölke- rungsgruppen | 100 mSv | Effektive dosis | Bodenstrahlung | 1 Jahr |
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Erwartungsdosis ist die Dosis, die im Fall einer radiologischen Notstandssituation für verschiedene Expositionspfade zu erwarten ist. Der Ermittlung der Erwartungsdosis ist die Annahme eines Aufenthalts im Freien während der für den jeweiligen Expositionspfad betrachteten Integrationszeit zugrunde zu legen. Die Wirkung von Interventionsmaßnahmen ist dabei nicht zu berücksichtigen. Für die in der Tabelle aufgelisteten Interventionsmaßnahmen sind die jeweils angeführten Expositionspfade zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der erwarteten Schilddrüsendosis sind nur die Iodnuklide zu berücksichtigen.
Vermeidbare Dosis ist die Dosis, die durch eine Interventionsmaßnahme vermieden werden kann.
Schlagworte
Bevölkerungsgruppe, Interventionsrichtwert, Erwartungsdosis, Schilddrüsendosis,
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2017
Gesetzesnummer
20005363
Dokumentnummer
NOR40088359
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