Anlage 1 IntV

Alte FassungIn Kraft seit 27.6.2007

Anlage 1

Kurztitel

Interventionsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 145/2007

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

27.06.2007

Außerkrafttretensdatum

18.10.2017

Abkürzung

IntV

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Anlage 1
zu § 4

Interventionsrichtwerte

Die nachstehende Tabelle enthält Dosiswerte für verschiedene Interventionsmaßnahmen und deren Berechnungsgrundlagen. Im Fall einer radiologischen Notstandssituation bilden diese Interventionsrichtswerte die Grundlage für die Festlegung von Interventionswerten nach § 4.

Interventionsmaßnahme

Bevölke-

rungsgruppe

Inter-

ventions-

richtwert

Art der Dosis

Berücksichtigte
Expositionspfade

Integrationszeit

für den jeweiligen

Expositionspfad

Integrationszeit

für die

Folgedosis

Aufenthalt in Gebäuden

Personen unter 18 Jahren,
Schwangere

1 mSv

Effektive
Erwartungs-

dosis

Wolkenstrahlung

Kontaminierungsphase,
max. 7 Tage

 

Bodenstrahlung

7 Tage

 

Inhalation

Kontaminierungsphase,

max. 7 Tage

70 Jahre

Erwachsene

10 mSv

Effektive
Erwartungs-

dosis

Wolkenstrahlung

Kontaminierungsphase,
max. 7 Tage

 

Bodenstrahlung

7 Tage

 

Inhalation

Kontaminierungsphase,

max. 7 Tage

50 Jahre

Iodblockade
durch Einnahme
von Kalium
iodidtabletten

Personen unter 18 Jahren

10 mGy

Erwartete

Schild-
drüsen-
dosis

Inhalation

Kontaminierungsphase,

max. 7 Tage

70 Jahre

Erwachsene
< 40 Jahre, Schwangere und Stillende

100 mGy

Erwartete

Schild
drüsen-
dosis

Inhalation

Kontaminierungsphase,

max. 7 Tage

50 Jahre

Erwachsene
> 40 Jahre

500 mGy

Erwartete

Schild-
drüsen-

dosis

Inhalation

Kontaminierungsphase,

max. 7 Tage

50 Jahre

Evakuierung

Alle Bevölke-

rungsgruppen

50 mSv

Vermeidbare

effektive
Dosis

Wolkenstrahlung

Kontaminierungsphase,
max. 7 Tage

 

Bodenstrahlung

7 Tage

 

Inhalation

Kontaminierungsphase,

max. 7 Tage

50 Jahre

Temporäre Umsiedlung

Alle Bevölke-

rungsgruppen

30 mSv

Effektive
Erwartungs-

dosis

Bodenstrahlung

1 Monat (30 Tage)

 

Langfristige Umsiedlung

Alle Bevölke-

rungsgruppen

100 mSv

Effektive
Erwartungs-

dosis

Bodenstrahlung

1 Jahr

 

       

Erwartungsdosis ist die Dosis, die im Fall einer radiologischen Notstandssituation für verschiedene Expositionspfade zu erwarten ist. Der Ermittlung der Erwartungsdosis ist die Annahme eines Aufenthalts im Freien während der für den jeweiligen Expositionspfad betrachteten Integrationszeit zugrunde zu legen. Die Wirkung von Interventionsmaßnahmen ist dabei nicht zu berücksichtigen. Für die in der Tabelle aufgelisteten Interventionsmaßnahmen sind die jeweils angeführten Expositionspfade zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung der erwarteten Schilddrüsendosis sind nur die Iodnuklide zu berücksichtigen.

Vermeidbare Dosis ist die Dosis, die durch eine Interventionsmaßnahme vermieden werden kann.

Schlagworte

Bevölkerungsgruppe, Interventionsrichtwert, Erwartungsdosis, Schilddrüsendosis,

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2017

Gesetzesnummer

20005363

Dokumentnummer

NOR40088359

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