Anlage 1
— 2. Teil
Gebühren
Euro
- Hinterlegung von endgültigen Bedingungen des Basisprospektes (§ 7 Abs. 4 KMG) ............ 35
- Hinterlegung des endgültigen Emissionspreises und des Emissionsvolumens (§ 7 Abs. 5 KMG) .. 35
- Hinterlegung des Dokuments über die veröffentlichten oder dem Publikum zur Verfügung gestellten Informationen (§ 75a Abs. 2 BörseG) .............................. 35
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