Anlage 1
GRUNDAUSBILDUNG FÜR DEN EXEKUTIVDIENST
A. Lehrgegenstände
- 1. Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechtes unter
- Berücksichtigung der Behördenorganisation
- 2. Verwaltungsverfahrensrecht
- 3. Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechtes, einschließlich
- des Personalvertretungsrechtes
- 4. Materielles Verwaltungsrecht
- a) Grundzüge des materiellen Polizeiverwaltungsrechtes,
soweit es nicht in besonderen Gegenständen gelehrt wird
- b) Grundzüge des übrigen materiellen Verwaltungsrechtes,
sofern eine Mitwirkung durch Organe der öffentlichen
- Sicherheit vorgesehen ist
- 5. Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechtes
- 6. Privatrecht (eingeschränkt auf Bestimmungen, die für den
- Vollzugsdienst erheblich sind)
- 7. Vollzugsdienst (Aufgaben und Befugnisse) einschließlich
taktisch richtiges Verhalten und Einschreiten im
- Einzeldienst
- 8. Ordnungsdienst, Verhalten und Einschreiten bei
- sicherheitsdienstlichen Einsätzen in geschlossenen Einheiten
(außer weibliche Beamte im Kriminaldienst)
- 9. Waffen-, Schieß- und Geräteausbildung
- 10. Kraftfahrausbildung
- 11. Fernmeldeausbildung
- 12. Kriminalistik und Kriminaltechnik, Grundzüge der
Gerichtsmedizin und insbesondere kriminaltaktisches
- Verhalten im Einzeldienst
- 13. Verkehrsrecht, insbesondere die Tätigkeit als
Straßenaufsichtsorgan (außer weibliche Beamte im
- Kriminaldienst)
- 14. Deutsch und Schriftverkehr (Kanzleiordnung)
- 15. Vermessen und Zeichnen
- 16. Angewandte Psychologie
- 17. Heimat- und Lokalkunde
- 18. Erste Hilfe
- 19. Bürotechnik und Anwendung der elektronischen
- Datenverarbeitung
- 20. Leibesübungen, Sport und Selbstverteidigung/Körperausbildung
- und AEK
- 21. Kriminalfotografie (nur Gendarmeriedienst)
- 22. Grundzüge der Sozialarbeit, der Fürsorgetätigkeit und der
- Kinderbetreuung (nur weibliche Beamte im Kriminaldienst ohne
Nachweis einer zweijährigen Schule für Sozialarbeit)
- 23. Englisch (verbindliche Übung - Teilnahmeverpflichtung)
- 24. Eine weitere lebende Fremdsprache (Freigegenstand bei
- mindestens zehn Teilnehmern)
- 25. Politische Bildung (verbindliche Übung -
- Teilnahmeverpflichtung)
- 26. Rhetorik (verbindliche Übung - Teilnahmeverpflichtung)
B. Prüfungsgegenstände
I. Schriftliche Prüfung
Bearbeitung von praxisorientierten Themenbereichen
II. Mündliche Prüfung
- 1. Österreichische Verfassung und Behördenorganisation
- 2. Verwaltungsverfahrensrecht
- 3. Materielles Verwaltungsrecht
- 4. Strafrecht und Strafverfahrensrecht
- 5. Dienst- und Besoldungsrecht
- 6. Vollzugsdienst
- 7. Kriminalistik
- 8. Verkehrsdienst (außer weibliche Beamte im Kriminaldienst)
Schlagworte
Dienstrecht, Strafverfahrensrecht, Waffenausbildung,
Schießausbildung, Heimatkunde
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2025
Gesetzesnummer
20000229
Dokumentnummer
NOR40002097
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