Anlage 1
GZ: BMeiA-CH.4.15.08/0002-IV.2a/2014
An die
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft Kärntner Ring 12
1010 Wien
Verbalnote
Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres entbietet der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft seine Empfehlungen und beehrt sich, den Erhalt der Note der Botschaft vom 24. Jänner 2014 zu Nr. 4/2014 mit folgendem Inhalt zu bestätigen:
(Anm.: es folgt die Schweizerische Eröffnungsnote – siehe PDF)
Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres weist auf die mittlerweile eingetretene Änderung der Bezeichnung des Bundeministeriums hin und beehrt sich zu bestätigen, dass es diesem Vorschlag zustimmt, dass die Note der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft und diese Note eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Vertretung der Schweiz im Verfahren der Visaerteilung in Caracas darstellt, die am Tag nach dem Eintreffen der Antwortnote in Kraft tritt.
Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres benützt auch diese Gelegenheit, der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 19. März 2014
L.S.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2018
Gesetzesnummer
20008841
Dokumentnummer
NOR40162194
Zusatzdokumente: Schweizerische Eröffnungsnote
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