Anlage 1 Fremdenführergewerbe-Befähigungsnachweisverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 26.7.1989

Anlage 1

Anlage 1

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(§ 9)

(Anm.: Anlage aus technischen Gründen nicht darstellbar! Es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

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