Anlage 1
zu § 4
Abschätzung der zu erwartenden Dosis
Mit den nachfolgend angegebenen Kriterien kann abgeschätzt werden, ob die zu erwartende effektive Dosis von fliegendem Personal unterhalb von 1 Millisievert im Jahr liegt. Wird eines der Kriterien erfüllt, so ist der Nachweis für die Einhaltung dieses Dosiswertes erbracht:
1. Kriterium:
Die maximale Flughöhe beträgt 6 000 m und die vorgesehene Flugzeit weniger als 750 Stunden pro Jahr.
2. Kriterium:
Die maximale Flughöhe beträgt 14 000 m und die vorgesehene Flugzeit weniger als 70 Stunden pro Jahr.
3. Kriterium:
Auf Basis der zu erwartenden jährlichen Flugzeit und maximalen Flughöhe ergibt sich aus dem nachstehenden Nomogramm eine effektive Dosis von weniger als 1 Millisievert pro Jahr. Dabei ist die 1 mSv-Kurve heranzuziehen, die der dosisintensivsten der vorgesehenen Flugrouten entspricht.
Richtwert für die effektive Dosis in Abhängkeit von Flugzeit und (Maximal)Flughöhe
(Quelle: ARC Seibersdorf research)
4. Kriterium:
Auf Basis der zu erwartenden jährlichen Flugzeit, der maximalen Flughöhe und der Flugrouten ergibt sich mit einem Rechenprogramm, das die in Anlage 2 lit. A Z 3 angeführten Kriterien erfüllt, eine effektive Dosis von weniger als 1 Millisievert pro Jahr.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Gesetzesnummer
20004796
Dokumentnummer
NOR40079240
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