Anlage 1 DBA – Daenemark

Alte FassungIn Kraft seit 26.2.1962

Anlage 1

— SCHLUSSPROTOKOLL

Bei der Unterzeichnung des heute zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten folgende übereinstimmende Erklärungen abgegeben, die einen integrierenden Bestandteil des Abkommens bilden:

Zu Artikel 8

Die Bestimmungen des Artikels 8 finden insbesondere Anwendung auf die Beteiligung der Gesellschaft “Det danske Luftfartselskab A/S" an dem Konsortium “Scandinavian Airlines System".

Zu Artikel 13

Die Bestimmungen des Artikels 13 Absatz 2 lit. b sind insbesondere auch auf die Angestellten des Konsortiums “Scandinavian Airlines System" anzuwenden.

Geschehen zu Wien, am 23. Oktober 1961 in je zweifacher Ausfertigung in deutscher und dänischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2018

Gesetzesnummer

10003950

Dokumentnummer

NOR12044203

alte Dokumentnummer

N3196217810L

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