Anlage 1 ADN-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2007

Anlage 1

Anlage zur

ADN-VERORDNUNG

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

(Anm.: Teil 1 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 2

Klassifizierung

(Anm.: Teil 2 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 3

Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in

begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern

(Anm.: Teil 3 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 4

Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks

(Anm.: Teil 4 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 5

Vorschriften für den Versand

(Anm.: Teil 5 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 6

Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC),

Großverpackungen und Tanks

(Anm.: Teil 6 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 7

Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige

Handhaben der Ladung

(Anm.: Teil 7 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 8

Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der
Schiffe und die Dokumentation

(Anm.: Teil 8 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 9

Bauvorschriften

(Anm.: Teil 9 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

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