Anlage 19 ASV 2008

Alte FassungIn Kraft seit 30.7.2008

Anlage 19

ANHANG XIX

Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs (Anhang I Nummer 2.2 dritter Absatz)

Entgegennahme:

Bezirksverwaltungsbehörden (Marktaufsichtsbehörden für Aufzüge erster Instanz)

(bis auf weiteres sind die Einbringen samt Gutachten der Gewerberechtsabteilung des Amtes der Landesregierung vorzulegen) Gewerberechtsabteilungen der Ämter der Landesregierung (Marktaufsichtsbehörde für Aufzüge)

Entscheidung:

Gewerberechtsabteilungen der Ämter der Landesregierung (Marktaufsichtsbehörde für Aufzüge)

(bis auf weiteres sind – beginnend mit 2008 – jährliche Berichte dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sektion I vorzulegen)

Zugelassene akkreditierte Prüfstellen auf dem Fachgebiet „Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge“:

(bis auf weiteres sind – beginnend mit 2008 – jährliche Berichte über erstellte Gutachten dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sektion I vorzulegen)

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