Anlage 17
Anlage 17
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LUNGENKRANKHEITEN
A. Definition des Aufgabengebietes:
Das Sonderfach Lungenkrankheiten umfaßt die Erkennung, die Behandlung, die Prävention und die Rehabilitation der Erkrankungen der Lunge und der Bronchien.
B. Mindestdauer der Ausbildung:
- 1. Hauptfach:
Vier Jahre, wobei hierauf eine Ausbildung in Medizinischer Radiologie-Diagnostik in der Dauer von sechs Monaten anzurechnen ist.
- 2. Pflichtnebenfächer:
2.1. Drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde;
2.2. 21 Monate Innere Medizin einschließlich zwölf Monate Kardiologie, wobei auf diese Schwerpunktausbildung eine Ausbildung in der Dauer von jeweils höchstens drei Monaten Lungenkrankheiten, Neurologie oder Psychiatrie anzurechnen ist;
2.3. sechs Monate Medizinische Radiologie-Diagnostik, sofern nicht im Rahmen der Ausbildung im Hauptfach sechs Monate Medizinische Radiologie-Diagnostik absolviert worden sind.
- 3. Wahlnebenfächer:
Keine.
C. Inhalt und Umfang der für das Hauptfach erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind:
- 1. Kenntnisse auf dem Gebiet der bronchiopulmonalen und thorakalen Krankheiten mit besonderer Berücksichtigung der Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik spezifischer und unspezifischer Lungenkrankheiten, Anatomie, Pathologie, Physiologie, Pathophysiologie und Pharmakologie als Grundlagen;
- 2. Kenntnisse der Epidemiologie, Diagnose bei Differentialdiagnose, Prophylaxe und Behandlung von Tuberkulose;
- 3. spezifische Untersuchungsmethoden insbesondere Punktionen, Bronchoskopien, Endoskopien im Bereich des Thoraxraumes, atemphysiologische Untersuchungsmethoden einschließlich Blutgasanalyse, Spirometrie und Bodyplethysonographie, Oximetrie, Ergospirometrie und Entnahme von Untersuchungsmaterial;
- 4. Atem- und Atemregulationsstörungen;
- 5. respirative Auswirkungen von Herzerkrankungen, pulmonale und corpulmonale Hypertension, deren Diagnose und Therapie;
- 6. fachspezifische Laboruntersuchungen einschließlich fachspezifischer Zytologie;
- 7. fachspezifische bildgebende Verfahren im Thoraxbereich einschließlich der Röntgendiagnostik, Tomographie und Computertomographie, Bronchographie, der thorakalen Ultraschalldiagnostik sowie der isotopenmedizinischen Verfahren;
- 8. Therapie der Atem-, Lungen- und Bronchialerkrankungen sowie Indikationsstellung zur operativen Behandlung oder zur Strahlenbehandlung;
- 9. Allergologie und Immunologie;
- 10. Intensivmedizin;
- 11. Vorsorgemedizin und Rehabilitation;
- 12. Psychosomatik;
- 13. Kenntnisse umwelt- und arbeitsbedingter Erkrankungen;
- 14. Geriatrie;
- 15. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen;
- 16. Dokumentation;
- 17. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften;
- 18. Begutachtungen.
D. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Intensivmedizin erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von drei Jahren:
- 1. Reanimation und Schocktherapie;
- 2. Überwachung Schwerstkranker mit invasiven und nichtinvasiven Methoden;
- 3. Analgesie und Sedierung;
- 4. Pathophysiologie und Korrektur von Störungen des Flüssigkeits- und Säurebasenhaushaltes;
- 5. Bluttransfusion und einschlägige Serologie;
- 6. Pathophysiologie und Therapie von Gerinnungsstörungen;
- 7. Pathophysiologie und Therapie von kardiovaskulären Erkrankungen einschließlich Elektrotherapie;
- 8. Echokardiographie;
- 9. Pathophysiologie und Therapie der respiratorischen Insuffizienz einschließlich der Durchführung assistierter und kontrollierter Beatmungsformen;
- 10. Pathophysiologie und Therapie des akuten Nierenversagens einschließlich extrakorporaler Eliminationsverfahren;
- 11. klinische Toxikologie einschließlich primärer und sekundärer Gifteliminationsverfahren;
- 12. Pathophysiologie und Therapie des akuten Leberversagens, des Leberausfalls sowie gastrointestinaler Blutungen;
- 13. Pathophysiologie und Therapie von akuten endokrinen Krisen;
- 14. Infektionen, insbesondere der nosokomialen Infektion und Infektionsprophylaxe;
- 15. Punktionen von Arterien, zentralen Venen, Pleurahöhle, Ascites, Perikard und Lumbalkanal;
- 16. Pathophysiologie, Therapie und Überwachung cerebraler Erkrankungen;
- 17. Kenntnisse in Energie- und Substratstoffwechsel;
- 18. Kenntnisse in Interpretation bildgebender Verfahren.
E. Inhalt und Umfang der für die ergänzende spezielle Ausbildung auf dem Teilgebiet Zytodiagnostik erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, sofern nicht ausdrücklich nur Kenntnisse vorgesehen sind, in der Mindestdauer von zwei Jahren auf dem Gebiet der Zytodiagnostik und von einem Jahr auf dem Gebiet der Pathologie:
- 1. Kontaktzytologie, Exfoliativzytologie, Effusionszytologie und Punktionszytologie aller Organsysteme;
- 2. Kenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Pathohistologie.
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