Anlage 14 Zeugnisformularverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 27.4.2018

Anlage 14

(Anm.: Zeugnis über den Besuch eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände in einem höheren Semeser als PDF dokumentiert

Z 9 und 11 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:

„9. In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.

11. In Anlage 14 wird die das Unterschriftsfeld betreffende Wendung „Lehrer/Lehrerin“ durch die Wendung „Lehrer/Lehrerin/Lehrerinnen“ ersetzt.“.)

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2019

Gesetzesnummer

10009680

Dokumentnummer

NOR40201473

Zusatzdokumente: Anlage 14 

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)