Anlage 14 Zeugnisformularverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 28.8.2019

Anlage 14

(Anm.: Zeugnis über den Besuch eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände in einem höheren Semeser als PDF dokumentiert

Z 9 und Z 11 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:

„9. In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.

11. In Anlage 14 wird die das Unterschriftsfeld betreffende Wendung „Lehrer/Lehrerin“ durch die Wendung „Lehrer/Lehrerin/Lehrerinnen“ ersetzt.“.

Z 8 der Novelle BGBl. II Nr. 260/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 9, 10, 11, 12, 13 und 14 wird das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiter“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiter“ und das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiterin“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiterin“ ersetzt.“.)

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2024

Gesetzesnummer

10009680

Dokumentnummer

NOR40217239

Zusatzdokumente: Anlage 14 

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