Anlage 11 BörseG

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.1989

Anlage 11

Anlage zu § 88 Abs. 2

Zwischenberichtsschema für Banken

I. Von Emittenten - ausgenommen Landes-Hypothekenbanken - anzugebende Posten Aktivseite:

  1. 1. Kassenbestand, Guthaben bei der OeNB und bei der ÖPSK
  2. 2. Wechsel
  3. 3. Forderungen an Banken

    darunter: mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von vier Jahren oder länger

  1. 4. Bundesschatz- und Kassenscheine
  2. 5. Wertpapiere
  3. 6. Forderungen an Kunden

    darunter: mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von vier Jahren oder länger

    Passivseite:

  1. 7. Verbindlichkeiten gegenüber Banken

    darunter: mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von sieben Jahren oder länger

    darunter: vor Ablauf von vier Jahren fällig

  1. 8. Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft gegenüber anderen Gläubigern
  1. a) täglich fällig
  2. b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist darunter: von vier Jahren oder länger

    darunter: vor Ablauf von vier Jahren fällig

  1. c) Spareinlagen
  1. 9. Schuldverschreibungen

    darunter: mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren darunter: vor Ablauf von vier Jahren fällig

  1. 10. Partizipations- und Ergänzungskapital
  2. 11. Geschäftskapital, Haftrücklage und andere Rücklagen

    Posten unter dem Strich:

  1. 12. Indossamentsverpflichtungen aus weitergegebenen Wechseln
  2. 13. Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen

    Aufwendungen:

  1. 14. Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen
  2. 15. Provisionen und andere Aufwendungen für Dienstleistungsgeschäfte
  3. 16. Gehälter, Löhne und soziale Abgaben
  4. 17. Dotierung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung
  5. 18. Sachaufwand für das Bankgeschäft
  6. 19. Laufende Abschreibungen auf Sachanlagen Erträge:
  7. 20. Zinsen und zinsähnliche Erträge aus Kredit- und Veranlagungsgeschäften
  8. 21. Laufende Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
  9. 22. Provisionen und andere Erträge aus Dienstleistungensgeschäften

II. Von Landes-Hypothekenbanken anzugebende Posten

Bilanz:

  1. 1. Ausleihungen mit vereinbarter Laufzeit von vier Jahren oder länger

    darunter:

  1. a) Hypotheken
  2. b) Kommunaldarlehen
  1. 2. Begebene Schuldverschreibungen

    darunter:

  1. a) Hypothekenpfandbriefe
  2. b) Kommunalschuldverschreibungen

    darunter: vor Ablauf von vier Jahren fällig oder zurückzunehmen

  1. 3. Partizipations- und Ergänzungskapital
  2. 4. Geschäftskapital, Haftrücklage und andere Rücklagen

    Gewinn- und Verlustrechnung:

  1. 5. Zinsaufwendungen für
  1. a) Hypothekenpfandbriefe
  2. b) Kommunalschuldverschreibungen
  3. c) aufgenommene Darlehen
  1. 6. Zinserträge aus
  1. a) Hypotheken
  2. b) Kommunaldarlehen
  1. 7. Saldo der anderen Zinsen einschließlich der zinsähnlichen Aufwendungen und Erträge
  2. 8. Saldo der einmaligen Aufwendungen und Erträge aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft
  3. 9. Gehälter, Löhne und soziale Abgaben
  4. 10. Dotierung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung
  5. 11. Sachaufwand für das Bankgeschäft
  6. 12. Laufende Abschreibungen auf Sachanlagen

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