Anlage 11 BörseG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1997

Anlage 11

Anlage zu § 88 Abs. 2

Zwischenberichtsschema für Kreditinstitute

Aktiva

  1. 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
  2. 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
  3. 3. Forderungen an Kreditinstitute
  4. 4. Forderungen an Kunden
  5. 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
  6. 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
  7. 7. Beteiligungen
  8. 8. Anteile an verbundenen Unternehmen
  9. 9. Übrige Aktiva

Bilanzsumme

Passiva

  1. 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  2. 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
  1. a) Spareinlagen
  2. b) Sonstige Verbindlichkeiten
  1. 3. Verbriefte Verbindlichkeiten
  2. 4. Rückstellungen
  3. 5. Fonds für allgemeine Bankrisiken
  4. 6. Nachrangige Verbindlichkeiten
  5. 7. Ergänzungskapital
  6. 8. Gezeichnetes Kapital
  7. 9. Rücklagen
  8. 10. Haftrücklage
  9. 11. Übrige Passiva

Bilanzsumme

Posten unter der Bilanz

  1. 1. Eventualverbindlichkeiten

    darunter:

  1. a) Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln
  2. b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
  1. 2. Kreditrisiken

Gewinn- und Verlustrechnung

  1. 1. Zinsen und ähnliche Erträge
  2. 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

I. Nettozinsertrag

  1. 3. Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
  2. 4. Erträge aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
  3. 5. Provisionsergebnis
  4. 6. Ergebnis aus Finanzgeschäften
  5. 7. Sonstige betriebliche Erträge

II. Betriebserträge

  1. 8. Personalaufwand
  2. 9. Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
  3. 10. Wertberichtigungen auf Anlagegüter
  4. 11. Sonstige betriebliche Aufwendungen

III. Betriebsaufwendungen

IV. Betriebsergebnis

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