Anlage 10
Anlage 9
zu § 96 a der Postordnung
Feld für das Anbringen der Anschrift auf Sendungen in Kartenform
Sendungen in Kartenform, bei denen die Anschriftsseite geteilt ist (linke Hälfte für Mitteilungen), sind gemäß der nachstehenden Abbildung zu gestalten (Kartenform mit Trennungslinie):
Bemerkung:
Absender- und sonstige Angaben dürfen links bis an die Trennungslinie und an die Freimachungszone, von oben bis an die Codierzone heranreichen.
Bei Sendungen in Kartenform, deren Anschriftsseite nicht geteilt ist, sind die Empfängeranschrift und die Absenderangabe wie bei Briefumschlägen ohne Fenster zu gestalten
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 169/1993
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024
Gesetzesnummer
10011305
Dokumentnummer
NOR12146190
alte Dokumentnummer
N9195722870L
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