Anlage 10 Kunststoff-V

Alte FassungIn Kraft seit 15.10.2003

Anlage 10

Bestimmung des Gehalts an Vinylchlorid-Monomer in Gebrauchsgegenständen aus Kunststoff

  1. 1.ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
  1. VORSICHT: VC ist ein gefährlicher Stoff und bei Raumtemperatur gasförmig; die Lösungen sollten deshalb in einem gut gelüfteten Abzugsschrank zubereitet werden.

    Anmerkung:

und:

wo:

y = die Höhe oder Fläche des Peaks jeder einzelnen Bestimmung,

x = die entsprechende Konzentration auf der Regressionsgeraden,

n = Anzahl der durchgeführten Bestimmungen (n ≥ 14) ist.

‑ Die Kurve muss linear sein, dh. die Standardabweichung (s) der Unterschiede zwischen den Messwerten (yi) und dem entsprechenden Wert der Regressionsgeraden (zi), geteilt durch den Mittelwert (y) aller Messwerte, darf 0,07 nicht übersteigen.

Dies ist wie folgt zu berechnen:

wo:

yi = ein einzelner Messwert.

zi = der dem Messwert (yi) entsprechende Wert auf der Regressionsgeraden.

n≥14

Man stellt zwei Serien von je mindestens 7 Fläschchen bereit (4.4). In jedes Fläschchen gibt man die notwendigen Mengen verdünnter VC-Standardlösung (5.2) und DMA (3.2) oder interne Standardlösung in DMA (3.3), damit die endgültige VC-Konzentration der doppelt hergestellten Lösungen zirka 0; 0,050; 0,075; 0,100; 0,125; 0,150; 0,200 usw. mg/1 oder mg/kg DMA beträgt und alle Fläschchen dieselbe Menge des nach 5.5 zu verwendenden DMA enthalten. Fläschchen versiegeln und gemäß 5.6 fortfahren. Man stellt ein Diagramm her. Die Ordinate zeigt die Werte der Flächen (oder Höhen) der VC-Peaks der beiden Serien von je 7 Fläschchen oder das Verhältnis dieser Flächen (oder Höhen) zu denjenigen der entsprechenden Peaks des internen Standards. Die Abszisse zeigt die Werte der VC-Konzentrationen der beiden Serien von je 7 Fläschchen.

  1. 5.4.Gültigkeitsprüfung der nach 5.1 und 5.2 hergestellten Standardlösung

wo:

  1. X = VC-Konzentration in der Probe des Gebrauchsgegenstands aus Kunststoff in mg/kg,
  2. C = VC-Konzentration in Fläschchen, die die Probe des Gebrauchsgegenstands aus Kunststoff enthalten (siehe 5.5), in mg/1 oder mg/kg,
  3. V = DMA-Mengen oder -Masse im Fläschchen, die die Probe des Gebrauchsgegenstands aus Kunststoff enthalten (siehe 5.5), in 1 oder kg,
  4. M = Menge der Probe des Gebrauchsgegenstands aus Kunststoff in g.

    Sofern der nach 6.2 errechnete VC-Gehalt der Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff die zulässige Höchstmenge gemäß § 4 Abs. 3 übersteigt, so sind die Ergebnisse der Analysen der beiden Proben (5.6 und 6.1) nach einem der drei nachstehenden Verfahren zu bestätigen:

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2017

Gesetzesnummer

20002952

Dokumentnummer

NOR40045460

Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004, image005, image006

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