Anlage 4A
-------------
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN BAUHANDWERKERSCHULEN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Anlage4a
Die Bauhandwerkerschule hat im Sinne des § 59 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zu dienen, um sie zur Ausübung einer gehobeneren Tätigkeit auf dem Gebiet des Bauwesens zu befähigen.
Der Absolvent soll:
- über im Alltag und im Berufsleben häufig benötigte Sachkenntnisse verfügen, die durch Rechtsvorschriften, Normen und Fachgepflogenheiten festgelegten Erfordernisse auf den Gebieten der Berufspraxis kennen und beachten, sowie die in der Berufspraxis verwendeten Geräte sicher bedienen können;
- Vorgänge und Zustände aus der Berufspraxis nach vorgegebenen Gesichtspunkten beobachten, logisch verarbeiten und Sachverhalte in gesprochenem und geschriebenem Deutsch ausdrücken können;
- Neues mit Interesse aufnehmen und verfolgen, seine Arbeit optimal einteilen, unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel selbständig arbeiten und bei der Arbeit in der Gruppe das Gruppenziel unterstützen können, die Arbeit anderer achten sowie zur Zusammenarbeit und zum Konfliktausgleich bereit sein;
- zur Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben befähigt und bereit sein, insbesondere die Wirtschaft als Teil der Gesellschaft und der Kultur verstehen, sich der Bedeutung der Massenmedien und der elektronischen Informationsverarbeitungs- und Kommunikationssysteme bewußt sein, zum Schutz der Umwelt und zum sparsamen Umgang mit Ressourcen bereit sein, die demokratischen Prinzipien bejahen, sich seiner Heimat sowie seinem Berufsstand verbunden fühlen sowie fremden Menschen, ihrer Arbeit und ihren Kulturen mit Respekt begegnen.
Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1A.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Bei allen didaktischen und methodischen Planungen des Lehrers sind Überlegungen über ihre Wirksamkeit im Sinne des bestmöglichen Beitrages zu den einzelnen Forderungen der Bildungs- und Lehraufgabe wichtig. Dieser Beitrag wird je nach Unterrichtsgegenstand und Themenbereich verschieden sein.
Die Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschrittes sowie gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklungen erfordert, daß der Lehrer die sein Fachgebiet und dessen Umfeld betreffenden Entwicklungen ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe dem zeitgemäßen Stand anpaßt.
Auswahl, Gewichtung und Abfolge von Inhalten:
Die Auswahl des Lehrstoffes im Rahmen der Angaben des Lehrplanes ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Dabei werden folgende Kriterien im Vordergrund stehen:
- die Bedeutung für die in der Bildungs- und Lehraufgabe zu vermittelnden Fähigkeiten und Einstellungen;
- die Bedeutung für abzusehende berufliche und gesellschaftliche Anforderungen;
- die Bedeutung für die Darstellung und Sichtbarmachung von fachübergreifenden Zusammenhängen;
- die Aktualität;
- die Einbeziehung von Erfahrungen und Interessen der Schüler;
- der Schutz der Umwelt.
Die Abfolge der einzelnen Themen eines Unterrichtsgegenstandes innerhalb einer Schulstufe muß nicht der Reihenfolge im Lehrplanabschnitt „Lehrstoff'' entsprechen. Das Ermessen des Lehrers auf diesem Gebiet wird jedoch durch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen, Nutzung von Synergien, Vermeidung unerwünschter Doppelgleisigkeiten, Bearbeitung fachübergreifender Projekte, Auswertung von Berufserfahrung usw. eingeschränkt. Diese Zusammenarbeit erfordert neben pädagogischen Beratungen auch die Erstellung von Stoffverteilungsplänen für jede Schulstufe.
Darbietung und Bearbeitung von Inhalten:
In der beruflichen und außerberuflichen Realität muß der Absolvent mit Inhalten sprachlich, bildlich und handelnd umgehen können. Es ist daher wichtig, bereits im Unterricht diese drei Ebenen des Zuganges zu Inhalten nebeneinander zu verwirklichen. Insbesondere bedarf der Schüler in allen Unterrichtsgegenständen der Gelegenheit, erlernte Kommunikationsformen in Wort und Schrift einschließlich der Formen der Textverarbeitung anzuwenden, sowie der Korrektur von Fehlern in der Standardsprache. Diskussionen, Referate und Präsentationen bieten hiezu praxisnahe Gelegenheit.
Rücksichtnahme auf die Eigenart der Schüler, Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse und Förderung ihrer Selbsttätigkeit, ferner Anschaulichkeit sowie Lebens-, Heimat- und Berufsnähe erhöhen die Motivation der Schüler und damit den Unterrichtsertrag.
Das allgemeine Bildungsziel erfordert, daß die Schüler den in der beruflichen und außerberuflichen Praxis verlangten Situationen möglichst nahekommen, zB durch Abgabe von Stellungnahmen oder Gutachten zu fachlichen Sachverhalten, Leitung von Fachdiskussionen, allgemeinverständliche Darstellung fachlicher Sachverhalte, Ausführung von Planungsaufgaben, Demonstrationen und Erläuterung praktischer Fertigkeiten, Formulierung fachlicher Anweisungen, Leitung von Arbeitsgruppen.
Da der Unterricht auf die Anwendung von Wissen und Können vorbereiten soll, erscheint es wichtig, daß der Schüler im Unterricht über die Entgegennahme und Wiedergabe von Informationen hinaus in erster Linie Aufgaben bearbeitet bzw. einfache und konkrete Probleme selbständig bewältigt. Der Förderung der Problemlösungsfähigkeit durch vertiefendes Wiederholen und Üben gebührt in diesem Sinne der Vorzug gegenüber einer umfassenden, aber oberflächlichen Darbietung des Lehrstoffes. Große Bedeutung kommt der eigenständigen Formulierung der Probleme, dem Wissen um die Folgen von Entscheidungen und der Übernahme von Verantwortung durch den Schüler zu.
Damit der Schüler seine Kenntnisse in verschiedenen Zusammenhängen anwenden kann, ist eine an Problemen der Praxis orientierte, Zusammenhänge (auch mit anderen Unterrichtsgegenständen) ausleuchtende, schüler- und altersadäquate Aufbereitung des Lehrstoffes erforderlich, die sich geeigneter, erforderlichenfalls vom Lehrer selbst angefertigter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen bedient. Dem praxisbezogenen Bildungsziel entsprechend, kommt dem Einüben von Problemlösungs- und Entscheidungstechniken, der Simulation beruflichen Handelns sowie der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel größte Bedeutung zu.
Die unvermeidliche Unvollständigkeit des vermittelten Wissens und Könnens erfordert auch die Anleitung der Schüler zur selbständigen Erschließung von Informationsquellen für die Lösung gegebener Probleme sowie für die systematische Weiterbildung.
Bei der Bearbeitung von Aufgaben spielen nicht nur die sachlichen Ziele, sondern auch die menschlichen und kulturellen Werte und Bedürfnisse der Betroffenen eine wichtige Rolle, weil sie der Rahmen sind, in dem Problemlösungen erst vertretbar und wirksam sein können.
Da in der Praxis anspruchsvollere Aufgaben fast durchwegs Zusammenarbeit von Fachleuten verschiedener Gebiete erfordern, kommt der Durchführung themen- und fachübergreifender Projekte sowie der Gruppenarbeit im Unterricht hohe Bedeutung zu.
Alle Maßnahmen, die berufliche Praxis und schulische Arbeit einander näherbringen (Nutzung von Erfahrungen, die an Lehreinrichtungen der Schule erworben wurden, Lehrausgänge und Exkursionen, Vorträge auch von schulfremden Fachleuten) fördern das Interesse des Schülers am Wissenserwerb und die Verwertbarkeit des erworbenen Wissens.
Unterrichtsorganisation:
Das Stundenausmaß eines Unterrichtsgegenstandes kann auf mehrere Lehrer ohne, daß dabei mehrere Lehrer parallel unterrichten, aufgeteilt werden, die verschiedene Themenbereiche des Unterrichtsgegenstandes vermitteln. Ferner kann das Stundenausmaß eines Unterrichtsgegenstandes ganz oder teilweise geblockt werden. Einzelne einander ergänzende Unterrichtsgegenstände können in Form eines zusammenfassenden Unterrichtes dargeboten werden.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Werden gesondert bekannt gemacht.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER GEMEINSAMEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen und Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren können. Er soll die Funktion der Medien verstehen und aus dem Angebot zweckorientiert auswählen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Normative Sprachrichtigkeit:
Praxisorientierte Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln; Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Mündliche Kommunikation:
Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes); Telefonat; Referat; Diskussion; Kommunikationstechniken (nonverbal; Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Lebenslauf, Stellenbewerbung, Ansuchen).
- 2. Klasse:
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Facharbeit, Bericht).
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schüler in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben,
Kommentieren, Interpretieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
- 3. Klasse:
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen in Literatur und Kunst (Motive, Themen, formale Aspekte; Beschreiben, Kommentieren, Interpretieren von Texten).
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien; Manipulation).
Didaktische Grundsätze:
Allgemeines:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit. Fachübergreifende und projektorientierte Unterrichtsformen fördern die praxisgerechte Verknüpfung von Unterrichtsgegenständen und Themenbereichen.
Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zum selbständigen und verantwortlichen Handeln. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen (auch bei Leistungsfeststellungen), die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichtes und die Motivation der Schüler.
Der Einsatz des Computers im Deutschunterricht ist praxisgerecht und motivierend, besonders in den Themenbereichen „Normative Sprachrichtigkeit'' (zB Rechtschreib- und Grammatikprogramme) und „Schriftliche Kommunikation'' (zB Gestalten und Umformen von Texten, Erstellen von Präsentationsunterlagen, Infos, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen).
Das selbständige Beschaffen, Auswählen und Strukturieren von Informationen wird durch die Arbeit in Bibliotheken und durch den Besuch von Betrieben und Institutionen gefördert.
Mündliche Kommunikation:
Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe genannten Ziele im Bereich der mündlichen Kommunikation zu erreichen, sind Übungen mit individueller Aufgabenstellung oder in möglichst kleinen Gruppen empfehlenswert. Der Aufgabenstellung angemessene Gesprächs- und Sozialformen bringen den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen gewonnen und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet wird.
Normative Sprachrichtigkeit und schriftliche Kommunikation:
Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler und bilden in der 1. Klasse einen Schwerpunkt, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden müssen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.
Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches (auch bei schriftlichen Leistungsfeststellungen) in allen Schulstufen ist praxisgerecht, vermindert Rechtschreibängste, erzieht zur Eigenverantwortlichkeit und schärft die Aufmerksamkeit bei der Nachkorrektur selbstverfaßter Texte. Der Gebrauch anderer sprachlicher Nachschlagwerke (zB Stil-, Fremdwörter-, Herkunfts-, Bedeutungswörterbuch) erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System. Die Benützung von Lexika und Handbüchern fördert die Fähigkeit, Informationen selbständig zu beschaffen.
Übungen zur Informationssammlung und gezielten Informationsauswahl, Begriffsklärung und Gliederung fördern das logische Denken und verbessern die Fähigkeit zur Strukturierung von Texten.
Literatur, Kunst und Gesellschaft:
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe hat das Allgemein-Menschliche Vorrang vor dem rein Literarischen, das Verständnis des Einzelwerkes vor dem literaturgeschichtlichen Überblick. Bezüge zur Gegenwart sind wegen ihrer Relevanz für den Schüler sinnvoll.
Die Auswahl von Sach- und Gebrauchstexten kann nach inhaltlichen, sprachlichen und aktuellen Gesichtspunkten, die Auswahl literarischer Texte nach literatur- und kulturhistorischen, problemorientierten, sprachlichen oder aktuellen Gesichtspunkten erfolgen; letztere decken zweckmäßigerweise exemplarisch die bedeutendsten Themenkreise sowie die literarischen Gattungen, Epochen und Stilrichtungen ab.
Der Besuch kultureller Veranstaltungen (zB Theater- und Filmaufführungen sowie Dichterlesungen) und kultureller Institutionen (zB Museen, Ausstellungen) motiviert zur Beschäftigung mit Kunst und regt zu kreativer und produktiver Tätigkeit an. Die Auseinandersetzung mit dem zeitgenössischen Kulturschaffen ist Voraussetzung für die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe.
Medien:
Nur durch eine Vielzahl von Erfahrungen als Konsument, Rezipient und Produzent moderne Medien kann der Schüler moderne Kulturtechniken beherrschen und für die individuelle Lebensbewältigung nützen.
In jeder Klasse eine oder zwei Schularbeiten, in der 3. Klasse auch zweistündig.
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen, aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können sowie um die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften und die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen. Er soll die Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft und ihre historischen Bezüge kennen, umweltbewußt und konsumkritisch handeln können, die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen, andere Menschen und Kulturen achten und zum Konfliktausgleich bereit sein und zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Staat:
Elemente und Aufgaben, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung,
Menschenrechte.
Verfassungs- und Verwaltungsrecht:
Grundsätze der Österreichischen Bundesverfassung (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, gewaltentrennendes, rechtsstaatliches, liberales und Neutralitäts-Prinzip; umfassende Landesverteidigung; gesetzlicher Umweltschutz). Bundes- und Landes-Gesetzgebung. Bundes- und Landes-Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
- 2. Klasse:
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,
Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Wirtschaft:
Wirtschaftsordnung, Volkswirtschaft, Geld, Währung, Unternehmens- und Betriebsformen, Gewerberecht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel- und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten in den für die Berufspraxis erforderlichen Methoden der Algebra, Geometrie, Analysis und Numerik besitzen und zur Problemlösung zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Vertiefung und Ergänzung von Vorkenntnissen:
Zahlenbereiche; Grundrechenoperationen, Potenzieren, Radizieren;
lineare Funktionen; lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Numerik:
Überschlags- und Gleitkommarechnen, Zahlen begrenzter Genauigkeit;
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte.
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Trigonometrie).
- 2. Klasse:
Funktionen:
Rationale Funktionen, Kreisfunktionen; Exponential- und logarithmische Funktionen; graphische Darstellung von Funktionen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen; lineare
Gleichungssysteme.
Geometrie:
Stereometrie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die berufliche Praxis und auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände. Die inhaltliche Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ermöglicht die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Vorkenntnisse.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Physik zuordnen können sowie die für die Berufspraxis relevanten physikalischen Gesetze, kennen und anwenden können. Er soll für naturwissenschaftliche Entwicklungstendenzen aufgeschlossen sein sowie seine physikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten in umweltbewußtes Handeln umsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Bewegung starrer Körper:
Gleichförmige und beschleunigte Translation, gleichmäßige und
beschleunigte Rotation.
Kraftwirkungen fester Körper:
Massenanziehung, Trägheit, Trägheitsmoment, Kräftegleichgewicht.
Erhaltungsgrößen:
Potentielle und kinetische Energie; Impuls und Drehimpuls,
Umwandlung und Übertragung mechanischer Energien.
Kraftwirkungen bei Flüssigkeiten und Gasen:
Zwischenmolekulare Kräfte, Oberflächenspannung, Kapillarwirkung;
Druck.
Wärme:
Thermische Bewegung, Temperatur, Temperaturmessung,
Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften; Wärmegewinnung,
Wärmetransport und Wärmedämmung.
Schall:
Schallgeber, Schallausbreitung, Schallmessung; physiologische
Auswirkungen; Lärm und Lärmschutz; Musik.
Licht:
Entstehung, Lichtquellen, Ausbreitung und Wechselwirkung mit Materie (geometrische Optik und Wellenoptik), Lichtmessung; optische Geräte;
physiologische Auswirkungen; Ultraviolett und Infrarot.
Elektrischer Strom:
Arten und Erzeugung; Stromstärke, Widerstand, Arbeit, Leistung;
Leitung in Metallen und Halbleitern; Isolatoren; Stromwirkungen und Gefahren.
Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:
Entstehung, Abstrahlung, Ausbreitung, Empfang; elektromagnetisches
Spektrum.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes. Zur Bereitstellung von Vorkenntnissen ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Angewandte Mathematik'' erforderlich. Experimente sind umso wertvoller, je stärker sich Schüler daran beteiligen können. Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen u. dgl. kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen.
ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten, präzise beschreiben und Teilbereichen der Chemie zuordnen können sowie die für die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen. Er soll die bedeutsamen chemischen Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und Stoffkreisläufe verstehen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Aufbau der Materie:
Periodensystem; Bindungen.
Stoffsysteme:
Homogene und heterogene Systeme; Systeme von Stoffen gleicher und
verschiedener Aggregatzustände; Stoffkreisläufe; Definition von
Säuren, Basen und pH-Wert.
Luft:
Zusammensetzung, Verunreinigungen.
Wasser:
Wasserhaushalt, Wasserkreislauf, Wasserwirtschaft; Qualität von
Gewässern, Nutz- und Abwässern, Verunreinigungen, Wasseraufbereitung
und Wasserreinigung.
Boden:
Aufbau, Bodentypen, Bodenbeurteilung; Verunreinigungen.
Organische Rohstoffe:
Erdöl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Holz.
Baustoffe:
Glas, Wasserglas, Tonkeramik, Gips, Kalk, Zement, Zementzusätze,
Zuschläge, organische Bindemittel, Blähprodukte; Baustoffkorrosion,
-konservierung und -wiederverwertung.
Metallurgie:
Eisen und Stahl, Aluminium; Korrosionsschutz.
Kunststoffe:
Roh- und Hilfsstoffe, Produktionsverfahren, Reststoffverwertung;
Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere, Verbundwerkstoffe;
Klebetechniken.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes sowie die Aktualität. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von Problemen, die unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und regionaler Faktoren behandelt werden, wobei gleichzeitig beispielhaft in die Denk- und Arbeitsweise der Chemie eingeführt werden kann.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den geometrischen Aufbau von bautechnischen Objekten erfassen, in geeigneten Rissen darstellen und gegebenenfalls mit einem 3D-Programm modellieren können. Er soll die in (Plan‑) Rissen enthaltenen geometrischen Informationen räumlich interpretieren und unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zur Konstruktion verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Gerade, Fläche, Körper:
Grundriß, Aufriß, Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene).
Stereometrie:
Normalprojektion, Schnitt ebenflächig begrenzter Objekte und Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel für die Anwendung auf Bauteile, Dachausmittlung und Holzverbindungen; kotierte Projektion.
- 2. Klasse:
Axonometrie nach ÖNORM A 6240:
Prismen-, Zylinder-, Pyramiden- und Kegelflächen.
Perspektive:
Zentralprojektion, Fern- und Fluchtpunkte und -gerade, Durchschnittverfahren bei horizontaler Blickachse, Messen in horizontalen und lotrechten Geraden; Anwendung auf Objekte des Hochbaues.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die für den Konstruktionsunterricht des Fachgebietes erforderliche Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögen, wobei insbesondere die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens konsequent zu berücksichtigen sein wird. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse zu verwenden. Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Angewandte Elektronische Datenverarbeitung'' und „Bauzeichnen'' werden erforderlich sein. Perspektive wird im Sinne der Berufspraxis zumindest die Zentralprojektion mit Diskussion zweckmäßiger Angaben für eine verzerrungsfreie Bildwirkung umfassen. Das axonometrische Prinzip kann zweckmäßigerweise zur Ermittlung von Zentralrissen eingesetzt werden, wobei gegebenenfalls Kreise und Kurven punkt- und tangentenweise behandelt werden können.
In jeder Klasse eine Schularbeit.
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen sowie Standardsoftwareprodukte zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können. Er soll die Auswirkungen des Einsatzes des elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und beurteilen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse:
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme;
Bedienung.
Standardsoftware:
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation.
- 2. Klasse:
Standardsoftware:
Grafik, Datenbanken.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung:
Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.
Auswirkungen auf Gesellschaft und die Arbeitswelt.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Softwareprodukte, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt. Die Motivation der Schüler wird durch ständigen Wechsel zwischen Vortrag und eigenständiger Arbeit erhöht.
MITARBEITERFÜHRUNG UND MITARBEITERAUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Mitarbeiter alleinverantwortlich führen (motivieren, kooperieren, Konflikte bereinigen) können sowie sein fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln können. Er soll die relevanten Gesetze und Vorschriften kennen sowie Ziele und Pläne für Lehrlingsausbildung und Mitarbeiterfortbildung aus Gesetzen, Berufsbildern und Betriebsanforderungen formulieren können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse:
Psychologische, soziologische und pädagogische Grundlagen:
Verhalten und Bedürfnisse des Menschen; Entwicklungspsychologie; Lern-, Motivations- und Kommunikationstheorie.
Ausbildung:
Planung (Entwicklung, Gliederung der Lehrziele und -inhalte, Unterrichtsmethoden und -mittel); Organisation der Durchführung;
Kontrolle (Überprüfungsverfahren).
Recht:
Arbeits- und Sozialrecht (individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung). Berufsausbildungsgesetz;
Arbeitsverfassung; Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz;
Mutterschutzgesetz; Arbeitnehmerschutzgesetz.
Bildungssystem:
Duale Berufsausbildung; berufsbildende mittlere und höhere Schulen;
inner- und überbetriebliche Weiterbildung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in Beruf und Gesellschaft. Diese erfordert in allen Themenbereichen die sorgfältige Anleitung zur Umsetzung theoretischen Wissens in komplexen Situationen. Die Simulation der Lösung realer Probleme wird durch Gruppenarbeit (Rollenspiel) gefördert. Zur Ergänzung der Selbstbeobachtung der Schüler empfiehlt sich der Einsatz objektiver, auch audiovisueller, Hilfsmittel der Verhaltensanalyse, insbesondere von Videoaufzeichnungen.
B. Freigegenstände
LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH)
Siehe Anlage 1A
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)