Anlage 4.3.2
-----------------
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BERUFSTÄTIGE - KOLLEG ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Anlage4
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lvpfl.-
Pflichtgegenstände Semester Summe Gruppe
1. 2. 3. 4. 5. 6.
---------------------------------------------------------------------
1. Religion ................ 1 1 1 1 - - 4 (III)
2. Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ...... - - 2 2 - - 4 III
3. Mathematik und
angewandte Mathematik ... 3 3 - - - - 6 (I)
4. Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ....... 2 2 2 2 - - 8 I
5. Grundlagen der
Elektrotechnik und
Elektronik .............. 6 4 2 2 - - 14 I
6. Energietechnik und
Leistungselektronik ..... - - 3 3 - - 6 I
7. Elektronik und
Digitaltechnik .......... - 3 2 2 3 3 13 I
8. Nachrichtentechnik ...... - 2 2 2 4 4 14 I
9. Technische Informatik *1) - - 3 3 4 4 14 I
10. Meß-, Steuerungs- und
Regelungstechnik ........ - 2 2 2 3 3 12 I
11. Fertigungstechnik und
Konstruktionslehre *2) .. 5 4 3 3 5 5 25 I
12. Laboratorium ............ - - 3 3 6 6 18 I
13. Werkstättenlaboratorium . - 4 - - - - 4 III
14. Werkstätte .............. 8 - - - - - 8 (Va)
---------------------------------------------------------------------
Gesamtstundenzahl ... 25 25 25 25 25 25 150
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lvpfl.-
Freigegenstände *5) Semester Summe Gruppe
1. 2. 3. 4. 5. 6.
---------------------------------------------------------------------
Aktuelle Fachgebiete *3) ( ) - - 2 2 2 2 12 (I
bis
VI)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstunden Lvpfl.-
Förderunterricht *5) Semester Summe Gruppe
1. 2. 3. 4. 5. 6.
---------------------------------------------------------------------
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................*4) *4) - - - - (I)
Fachlich theoretische
Pflichtgegenstände ...........*4) *4) *4) *4) *4) *4) (I
bis
(III)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 4.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 4.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 4.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
- 2. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 4.
- 3. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die mathematischen Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände sowie der Qualitätssicherung anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Semester (3 Wochenstunden):
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln). Numerische Integration, Operationen mit Matrizen 2. Ordnung.
Algebra:
Überlagerung von Schwingungen. Parameterdarstellung von Funktionen.
Darstellung komplexer Funktionen. Vektoralgebra.
- 2. Semester (3 Wochenstunden):
Analysis:
Fourier-Analyse und -Synthese; Funktionen mit zwei unabhängigen Variablen, gewöhnliche lineare Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten.
Statistische Grundlagen der Qualitätssicherung:
Häufigkeitsverteilungen, Stichprobenkenngrößen, Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Vertrauensbereiche, statistische Tests.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
- 4. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 4.3.1.
- 5. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Elektrotechnik gründlich kennen; er soll umfangreichere elektrotechnische Probleme selbständig und gewandt lösen können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester (6 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.
Elektrisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Zeitlich
veränderliche Felder. Kondensator.
Magnetisches Feld:
Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.
Elektromagnetismus:
Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz,
Induktivität.
Sinusförmige Größen:
Analytische und graphische Darstellungen, Mittelwerte; Wechselstromwiderstände; Wechselstromleistung; Anwendung der komplexen Rechnung, Resonanz.
- 2. Semester (4 Wochenstunden):
Passive Bauelemente:
Funktion, Kennlinien.
Passive Zweipole:
Frequenzgänge (Bodediagramm, Ortskurven), Ersatzschaltungen,
Schwingkreise.
Aktive Zweipole:
Ersatzschaltungen, Anpassung.
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).
- 3. Semester (2 Wochenstunden):
Kombinatorische Logik:
Zahlensysteme, Kodierung; Grundverknüpfungen, Entwurfsmethoden.
Sequentielle Logik:
Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher.
Anwendung logischer Schaltungen:
Rechenwerke, festverdrahtete Steuerungen.
- 4. Semester (2 Wochenstunden):
Logikfamilien:
Kennlinien, Betriebsparameter, praktische Ausführung von
Logikschaltungen, Störsicherheit.
Verstärker:
Klein- und Großsignalverstärker, Operationsverstärker.
Dimensionierung anhand von Kennlinien.
Elektronenröhren:
Elektronenbewegung im elektrischen und magnetischen Feld;
Vakuumröhren und gasgefüllte Röhren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten ist.
Die Absprache mit den Lehrern der anderen theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung der Grundlagenkenntnisse zu sichern.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
- 6. ENERGIETECHNIK UND LEISTUNGSELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen, Geräten und Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung kennen. Er soll die für das Fachgebiet bedeutsamen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
- 3. Semester (3 Wochenstunden):
Drehstromsystem:
Drei- und Vierleiternetz, Drehfeld; Wirk- und Blindleistung.
Transformatoren:
Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.
Wechselstrommaschinen:
Asynchron- und Synchronmaschinen (Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten).
- 4. Semester (3 Wochenstunden):
Gleichstrommaschinen:
Aufbau, Bauarten, Funktion, Betriebsverhalten.
Kleinmotoren:
Motoren für Antriebe und Stellfunktionen, Schrittmotoren.
Leistungselektronik:
Bauelemente, Umrichter, Regel- und Stellgeräte; Funkentstörung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Dies bedingt im allgemeinen die Beschränkung auf häufigste Realisierungen; so ergibt sich zum Beispiel im 4. Semester das Dominieren des Themenbereiches „Leistungselektronik'', wobei zweckmäßigerweise auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Elektronik und Digitaltechnik'' zurückgegriffen wird, sodaß die Bauelemente der Leistungselektronik nur in ihrer praktischen Anwendung vorgestellt zu werden brauchen.
Im Themenbereich „Transformatoren'' sind die Kleintransformatoren wegen ihrer Bedeutung für die Elektronik besonders wichtig.
- 7. ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften der Bauelemente der Elektronik und der Digitaltechnik kennen. Er soll elektronische Schaltungen entwerfen und dimensionieren können.
Lehrstoff:
- 2. Semester (3 Wochenstunden):
Halbleiter:
Leitungsmechanismen, p-n-Übertragung.
Halbleiterbauelemente:
Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.
Stromversorgung:
Netzgleichrichter-, Stabilisierungsschaltungen.
- 3. Semester (2 Wochenstunden):
Optoelektronische Bauelemente:
Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.
Bauelemente:
Hochfrequenzverhalten passiver und aktiver Bauelemente, Vierpolparameter, Ersatzschaltungen, Filter.
- 4. Semester (2 Wochenstunden):
Verstärker:
Breitbandverstärker, Selektivverstärker, Impulsverstärker.
Schwingungserzeugung:
Rückkopplung, Impulsformung, Generatorschaltungen.
- 5. Semester (3 Wochenstunden):
Frequenzumsetzungen:
Spektren, nichtlineare Verzerrungen, Frequenzteilung und -vervielfachung, Modulation und Demodulation, Mischung.
- 6. Semester (3 Wochenstunden):
Programmierbare Schaltungen:
Festprogrammierbare Logikschaltungen; freiprogrammierbare
Steuerungen.
Impulstechnik:
Periodische und nichtperiodische Vorgänge; spezielle Rechenmethoden
für Schaltvorgänge.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Im Themenbereich „Programmierbare Schaltungen'' bewährt sich der Vergleich mit konventioneller Logik.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
8. NACHRICHTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungen der Nachrichten- und Hochfrequenztechnik analysieren und ihr Frequenzverhalten berechnen können. Er soll mit den gebräuchlichsten Verfahren der Übertragungs- und Empfangstechnik sowie Vermittlungstechnik im Fernsprech - und Fernschreibwesen vertraut sein. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.
Lehraufgabe:
- 2. Semester (2 Wochenstunden):
Elektroakustik:
Elektroakustische Wandler, Schallaufzeichnung und -ausbreitung.
Fernsprech- und Fernschreibtechnik:
Aufgabenstellung, Bauelemente, Baugruppen, Grundzüge der Vermittlungstechnik. Aufbau des österreichischen Fernsprech- und Fernschreibnetzes.
- 3. Semester (2 Wochenstunden):
Vierpole:
Parameterdarstellung, Ersatzschaltungen, Übertragungsgrößen, Laufzeitverhalten, Dämpfungsglieder, Übertrager.
- 4. Semester (2 Wochenstunden):
Elektromagnetische Wellen:
Leitungen, Antennen, Abstrahlung und Ausbreitung; Leitungsdiagramm, Anpassung.
- 5. Semester (4 Wochenstunden):
Rundfunk- und Phonotechnik:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte, Phonotechnik.
Fernsehtechnik:
Übertragungs- und Aufzeichnungsverfahren, Aufnahme- und Wiedergabegeräte.
- 6. Semester (4 Wochenstunden):
Digitale Übertragungs- und Vermittlungstechnik:
Informationstheorie; digitale Multiplexverfahren (Arten, praktische Anwendung); Vermittlungstechnik; Verkehrstheorie.
Datenfernübertragung:
Schnittstellen; Protokolle; ISO-Schichtenmodell. Datennetze.
Mikrowellentechnik:
Erzeugung, Verstärkung, Übertragung, Verarbeitung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
- 9. TECHNISCHE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze der Informationsverarbeitung und ihre Anwendungen auf den Gebieten der Hardware und der Software sicher beherrschen. Er soll komplexe einschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll in mindestens einer weiteren höheren Programmiersprache und in einer maschinennahen Sprache programmieren können.
Lehrstoff:
- 3. Semester (3 Wochenstunden):
Software:
Betriebsformen. Betriebssysteme und Betriebsprogramme.
Programmiersprachen.
Mikroelektronik:
Zentraleinheit, Speicher, Peripheriebausteine. Speicherhierarchien;
Massenspeicher.
- 4. Semester (3 Wochenstunden):
Software:
Organisationsstrukturen im Softwareentwurf. Datenstrukturen.
Mikroelektronik:
Einfache Mikrocomputersteuerungen. Entwicklungssysteme.
- 5. Semester (4 Wochenstunden):
Software:
Algorithmen und Programme. Programmbibliothek. Kommerzielle Datenverarbeitung; Bildschirmgraphik; computerunterstützter Entwurf.
Mikroelektronik:
Einsatz von Mikroprozessorsystemen. Befehlssätze und Strukturen. Bauformen intelligenter Peripheriebausteine; Direct Memory Access. Sonderbauformen von Prozessoren. Mikroprozessoranwendungen in parallelen Prozessen.
- 6. Semester (4 Wochenstunden):
Software:
Datenbanken, Datensicherung. Kosten-Nutzen-Analyse. Optimieren von
Programmen.
Mikroelektronik:
Zeitabläufe; Interrupt. Emulation. Technische Anwendungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben des Fachgebietes im Sinne der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik und Konstruktionslehre'' und „Laboratorium'', weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. In den Themenbereichen „Datenstrukturen'' sowie „Algorithmen und Programme'' kommt den Baumstrukturen sowie den Such-, Sortier- und Mischverfahren besondere Bedeutung zu. Im Themenkreis „Programmiersprachen'' sind auch die Echtzeitsprachen von Bedeutung.
Der Unterricht baut auf grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Pflichtgegenständen „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung'' und „Elektronik und Digitaltechnik'' auf.
Der praktischen Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich die Gruppenarbeit, insbesondere bei der Entwicklung von Softwaremodulen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Softwareentwicklung und Test) beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.
- 10. MESS-, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.
Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 2. Semester (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe:
Meßfehler und Genauigkeit; Empfindlichkeit. Analoges und digitales
Meßprinzip.
Meßinstrumente:
Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung,
Meßzubehör.
Gleichstrommeßtechnik:
Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung. Widerstandsbestimmung,
Kompensation.
Wechselstrommeßtechnik:
Strom-, Spannungs-, Wirk- und Blindleistungsmessung. Bestimmen von
Wechselstromwiderständen.
- 3. Semester (2 Wochenstunden):
Meßverstärker:
Aufbau, Funktionsweise, Kenndaten.
Oszilloskop:
Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.
Signalgeneratoren:
Aufbau, Funktionsweise, Eigenschaften; Frequenznormale,
Frequenzsynthese.
Digitale Meßgeräte:
Strom-, Spannungs-, Widerstands-, Frequenz- und Zeitmessung.
- 4. Semester (2 Wochenstunden):
Elektrische Messung nichtelektrischer Größen:
Meßwerterfassung, -wandlung, -aufbereitung.
Regelungstechnik:
Regelkreis, Regelkreisglieder, stetige und unstetige Regler,
Stabilität und Optimierung.
- 5. Semester (3 Wochenstunden):
Oszilloskop:
Abtast-, Speicheroszilloskop. Logikanalysator. Ausführungsformen.
Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik:
Messung von Kenngrößen passiver und aktiver Zwei- und Vierpole, Wobbelmeßtechnik, akustische Messungen. Spektralanalyse. Antennen- und Empfängermeßtechnik; UHF- und Mikrowellenmeßtechnik; Funkortung.
- 6. Semester (3 Wochenstunden):
Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung- und -verarbeitung:
Steuerbare Meßgeräte; standardisierte Bussysteme (Aufbau, Funktion, Anwendung). Anwendungen in der Regelungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen empfiehlt sich im Themenbereich „Prozessorgesteuerte Meßwerterfassung und -verarbeitung'' die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Elektronik und Digitaltechnik''.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen und durch die Aufbereitung von Rechnerprogrammen für die Anwendung in der Konstruktion und im Laboratorium gefördert.
- 11. FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.
Der Schüler soll selbständig Bauteile und Baugruppen sowie Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und die erforderliche Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. Semester (5 Wochenstunden):
Technisches Zeichnen:
Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modellaufnahme durch Handskizzen. Werkzeichnung, Zusammenstellungszeichnung; Stücklisten.
Spanende Formgebung:
Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.
Spanlose Formgebung:
Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweißen, Löten,
Kleben.
Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe, Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.
- 2. Semester (4 Wochenstunden):
Elemente der Feinwerktechnik:
Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaus; Passungen, Toleranzen.
Leiterplatten:
Herstellung; Erstellen der Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnung, Stückliste) nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente. Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.
Elektronische Bauteile:
Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen.
Magnetische Werkstoffe, dielektrische Werkstoffe.
- 3. Semester (3 Wochenstunden):
Elektronische Geräte:
Entwicklung von einfachen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Halbleiter:
Herstellung von Einzelhalbleitern.
- 4. Semester (3 Wochenstunden):
Elektronische Geräte:
Entwicklung von komplexen Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Halbleiter:
Herstellung von integrierten Schaltungen.
- 5. Semester (5 Wochenstunden):
Analoge und digitale Systeme:
Entwicklung von einfachen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
- 6. Semester (5 Wochenstunden):
Analoge und digitale Systeme:
Entwicklung von komplexen Systemen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.
Um den Anforderungen der Praxis zu entsprechen, ist in den Themenbereichen „Eisenmetalle'', „Nichteisenmetalle'', „Spanende Formgebung'' und „Spanlose Formgebung'' die Abstimmung mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte'' erforderlich.
Für den Entwurf von Leiterplatten ist es zweckmäßig, rechnergestützte Methoden einzusetzen. Um den Aufbau der entworfenen Schaltungen zu ermöglichen, empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstättenlaboratorium''.
Für komplexe Konstruktionsaufgaben erscheint Gruppenarbeit zweckmäßig. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf und Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt im 1. und 2. Semester je drei Wochenstunden, im 3. und 4. Semester je zwei Wochenstunden und im 5. und 6. Semester je vier Wochenstunden.
12. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs-, Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelungsaufgaben der Praxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Methoden und Geräte unter Beobachtung der Sicherheitserfordernisse kostenbewußt auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können. Er soll mikroelektronische Systeme betreiben und prüfen und die dafür erforderliche Software erstellen können.
Lehrstoff:
- 3. Semester (3 Wochenstunden):
- 4. Semester (3 Wochenstunden):
- 5. Semester (6 Wochenstunden):
- 6. Semester (6 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik'', „Energietechnik und Leistungselektronik'', „Elektronik und Digitaltechnik'', „Nachrichtentechnik'', „Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik'', und „Technische Informatik'' wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der facheinschlägigen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
- 13. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die häufigsten in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
- 2. Semester (4 Wochenstunden):
Stoffgebiet Analogtechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von analogen
Baugruppen.
Stoffgebiet Digitaltechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen von digitalen
Baugruppen nach vorgegebenen Arbeitsplänen.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Prüfung von steuerungs- und regelungstechnischen Systemen. Erstellen einfacher Programme.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der betrieblichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte'' beziehungsweise in der Berufsausbildung erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
14. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im Fachgebiet verwendete Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Semester (8 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln.
Mechanische Werkstätte:
Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener
Werkstoffe.
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.
Elektroinstallation:
Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Fernmeldetechnik:
Aufbauen und Überprüfen von Baugruppen und Geräten der Vermittlungs- und Kommunikationstechnik.
Elektronik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfen und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe vertraut gemacht werden. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes ''Fertigungstechnik und Konstruktionslehre„ von besonderer Wichtigkeit.
Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinenschutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
B. FREIGEGENSTÄNDE
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 4.
C. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 4.
---------------------------------------------------------------------
*1) Mit Übungen.
*2) Mit Konstruktionsübungen.
*3) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*4) Bei Bedarf 1 Kurs zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).
*5) Siehe Anlage 4, Abschnitt Ia.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)