Anlage 2
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LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DER ÜBERGANGSSTUFE AN OBERSTUFENREALGYMNASIEN
Anlage2
Bildungsziele und Lehraufgaben:
Für die Übergangsstufe an Oberstufenrealgymnasien gelten die gleichen Bildungsziele und Lehraufgaben, die im Lehrplan für Realgymnasien genannt sind.
Lehrstoff:
In der Übergangsstufe des Oberstufenrealgymnasiums sind aus den Themenfeldern der 1.-4. Klasse des Realgymnasiums jene vertiefend zu behandeln, in denen die Schüler Wissenslücken aufweisen. In besonderer Weise ist dabei Bedacht zu nehmen auf:
- 1. Grundanliegen des Neuen Testamentes (Kindheitserzählungen, Wundererzählungen, Gleichnisse, Leiden und Auferstehung Jesu);
- 2. das Werden des Alten Testamentes und die im Lehrplan der 2.-4. Klasse vorgesehenen alttestamentlichen Texte;
- 3. die Gotteslehre;
- 4. die Lehre von der Kirche und den Sakramenten;
- 5. die Feste des Kirchenjahres;
- 6. Ziel und Vollendung des Menschen;
- 7. das Liebesgebot und die Seligpreisungen der Bergpredigt als Grundlagen eines christlichen Lebens;
- 8. altersspezifische Lebensfragen der Schüler (Freundschaft, Geschlechtlichkeit, Mündigkeit und Verantwortung, Freiheit und Bindung, die Problematik der Suchtgifte).
Aus dem genannten Inhalt ist auf Grund des Wissensstandes der Schüler eine Auswahl zu treffen, wobei vor allem die Kernstoffe des Lehrplanes für die 1.-4. Klasse Realgymnasium zu berücksichtigen sind.
Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen:
Für die Übergangsstufe an Oberstufenrealgymnasien gelten dieselben Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen, die im Lehrplan für Gymnasien und Realgymnasien festgelegt sind. Bei der Erstellung der klasseneigenen Lehrstoffverteilung ist in den ersten Wochen des Schuljahres der Stand des religiösen Wissens und der Glaubensreife der Schüler in taktvoller Weise zu erheben und zum Fundament der weiteren Jahresplanung zu machen. Dabei ist den Schülern Gelegenheit zu geben, alles das einzubringen, was sie aus den verschiedenen Hauptschulen an Glaubenswissen und Glaubenseinstellungen mitbringen. Bei altersspezifischen und entwicklungsbedingten Problemen (zB Jugendsekten) ist ein Vorgriff auf Anliegen des Lehrplanes der 5. Klasse Realgymnasium gestattet.
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